Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Eine Diskussion mit der Rennleitung

4. April 2017 · 36 Kommentare

Gestern bin ich das erste mal seit langem wieder mit einer GoPro auf dem Rennrad gefahren. Eigentlich wollte ich eine meiner Trainingstouren einmal aufzeichnen und zudem noch ein paar Stellen filmen, die ich in Kürze mit einem TV-Team besuchen werde, weswegen ich noch einen Abstecher durch die Innenstadt machte.

Nicht benutzbarer „Radweg“

 

Ich befuhr den Hohenzollernring in nördliche Richtung auf der Fahrbahn, da der dortige „Radweg“ nicht benutzbar und auch nicht zumutbar war. Er ist ab dem Kaiser-Wilhelm-Ring dann auch nicht mehr straßenbegleitend und führt dann durch eine Parkanlage und dann durch eine Fußgängerzone. Im weiteren Verlauf in Richtung Hansaring ist die Benutzungspflicht mittlerweile auch aufgehoben – vor ein paar Wochen wurden hier die seit knapp 20 Jahren geltenden Richtlinien endlich umgesetzt, was man als Kölner Bürger gemerkt haben müßte, ging das doch recht breit durch die Presse und alle weiteren Kanäle.

Es gibt hier gar keinen „Radweg“

 

Kurz vor der Ampel an der Christophstraße bemerkte ich ein Kfz neben mir und eine freundliche Stimme grüßte mich mit den Worten „Guten Tag“. In der Annahme, daß mich hier jemand in irgendeiner Art und Weise erkannt hatte und mal grüßen wollte, grüßte ich freundlich zurück: „Guten Tag!“. Als ich zur Seite schaute, sah ich, daß die freundliche Stimme aus einem Polizeiwagen kam, was mich nicht beirrte, meine Fahrt fortzusetzen. An der „rot“ zeigenden Ampel entstand ein Dialog in der Öffentlichkeit, dessen Transkription recht einfach war, ich hatte schließlich zufällig eine -gut sichtbare- GoPro auf dem Kopf:

Polizist: (aus Beifahrerfenster, fahrendes Auto) Guten Tag!

Marco: (weiter fahrend) Guten Tag!

[wenige Meter weiter zeigt die Ampel „rot“, Marco hält an]

P: (fährt an Ampel links seitlich vor) Fahren Sie auf dem Fahrradweg!

M: Wo ist der denn, der Fahrradweg?

P: Ja hier, da vorne (zeigt nach rechts in den Park)!

M: Der ist ja nicht straßenbegleitend!

P: Bitte?

M: Der ist nicht straßenbegleitend.

P: Der geht da rechts lang!

M: Der ist nicht straßenbegleitend, ich möchte ja nicht dahin, sondern auf dieser Straße fahren.

P: Der Radweg ist da so nach innen gebaut.

M: Nach innen gebaut?

P: Durch die Parkanlage geht der Fahrradweg.

M: Ja, deswegen ist der nicht straßenbegleitend.

P: Und vorher am Hohenzollernring war er auch nicht straßenbegleitend?

M: Da war er nicht benutzbar!

P: Warum nicht?

M: Ja, hm, fahren Sie hin und gucken Sie sich das an!

P: Da sind Wege fürs Fahrrad, andere Radfahrer benutzen die.

M: Ich bin ja nicht andere Radfahrer, ich bin ja ich!

P: Ich fordere Sie jetzt auf, den Fahrradweg, sobald der straßenbegleitend ist, den Fahrradweg da vorne zu benutzen!

M: Ich werde selbstverständlich nach Benutzbarkeit und Zumutbarkeit, den Straßenverkehrsregeln folgend, den Radweg benutzen.

P: Sie fahren auch viel zu schnell!

M: Ich kann da auch nur …

P: Angepasst fahren!

[(Alltags-)Radfahrerin fährt auf der Fahrbahn rechts an Marco vorbei über die Kreuzung geradeaus]

M: Selbstverständlich! Ich fahre angepasst, der Verkehrssituation, d.h. für mich: hier ist Tempo 50 erlaubt, ich fahre ungefähr 35, das finde ich angepasst. Sind wir uns da einig?

P: Sie müssen Ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen!

M: Dann werde ich weiterhin 35 fahren.

P: Gut.

M: Ok, darf ich jetzt fahren?

P: Ist ja grün!

M: Ja, SIE halten mich ja auf!

Ich fuhr dann weiter in Richtung Ebertplatz, selbstverständlich auf der Fahrbahn. Wie lange mich die Beamten weiter verfolgten habe ich nicht beobachtet und hatte auch kein Interesse daran.

RWBP hier aufgehoben!

 

Auf eine Beschwerde, wie bei meiner letzten Begegnung dieser Art, habe ich verzichtet. Die Sonne scheint, ich hab zu tun! 😉

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Rodenkirchen erstickt im Blech – Anarchie im Hahnwald!

14. März 2017 · 10 Kommentare

Dann und wann fahre ich nach Hürth und nehme dabei die Route über Rodenkirchen, Hochkirchen und Rondorf (was somit alles im Stadtbezirk Rodenkirchen liegt). Aufgefallen ist mir dabei, daß viele Gehwege in den Straßen komplett zugeparkt sind, dies aber scheinbar -wie überall in Köln- niemanden stört. Natürlich, Gehwege interessieren mich als (Fahrbahn)Radler eher selten, allerdings: auf ihnen müssen z.B. Kinder mit dem Rad fahren und Erwachsene dürfen sie dabei mittlerweile begleiten (was ich mitnichten gutheiße, aber das Gesetz erlaubt dies nun mal explizit!).

Beparkte Gehwege haben aber auch einen direkten Einfluß auf etwaige Radverkehrsführung, z.B. wenn Schutzstreifen angelegt wurden und die illegal parkenden Kfz nun gefährlich nahe an der Radverkehrsführung stehen. Dies fiel mir an der Brückenstraße in Rodenkirchen auf:

Illegal Parken neben „Schutzstreifen“

 

Natürlich, man mag sagen, „da kommt man doch durch“ (was die Polizei vermutlich sagen würde, gerne mit dem Verweis auf §1 StVO (der hält für die Kölner Polizei immer her, wenn man nicht mehr weiter weiß)), aber darum geht es erstmal gar nicht. Neben Fahrradschutzstreifen (die ja explizit einen „Schutzraum für Radfahrer“ darstellen sollen, wie es die Stadtverwaltung immer gerne zum besten gibt und der „Fahrradbeauftragte“ in seinen Newslettern nicht müde zu betonen wird) muss bei parkenden Kfz noch ein weiterer markierter Schutzraum vorhanden sein, so sind die Regeln. Und Frau Angela Stolte-Neumann vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik teilte bzgl. dem „Schutzstreifen“ am Hansarings kürzlich mit, daß eine Neumarkierung, wenn die alte nicht mehr den Regeln entspricht, eben einfach zu bewerkstelligen wäre. „Eimerlösung“ nennt man das. Hauptsache „Separation“.

Nun denn, ich setzte mal ein Schreiben auf, denn das interessierte mich doch, wie man das handhaben möchte. „Neumarkierung“ wegen permanent falsch parkender Kfz? Oder lieber doch: Gehwege frei von Falschparkern halten? Das Schreiben ging per e-Mail nicht nur an Stadtverwaltung, „Fahrradbeauftragtem“ und Oberbürgermeisterin, sondern auch an die Fraktionen der Rodenkirchener Bezirksvertretung, hatte ich doch gehört, daß dort ein Antrag der Grünen, vermehrt Falschparker im Bezirk zu überprüfen, abgelehnt wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber „Fahrradbeauftragter“:

mit Freuden habe ich vernommen, daß Sie Fahrradschutzstreifen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht (mehr) entsprechen, erneuern und auf die aktuellen (Mindest)Breiten anpassen.

Die auf den anhängenden Bildern zu sehende Situation besteht in der Brückenstraße in Köln Rodenkirchen, die ich dann und wann mit meinem Fahrrad passiere.

Die dort auf dem Gehweg illegal parkenden Fahrzeuge werden vermutlich „geduldet“, zumindest teilte Herr Lepke mir in ähnlichen Fällen mit, daß seine Mitarbeiter hier einen „Ermessensspielraum“ hätten. Gleichzeitig wird Herr Büth im Kölner Stadtanzeiger zitiert mit „Sofern nicht ausdrücklich durch eine Beschilderung gestattet, ist das Abstellen von Pkw auf Plätzen und Flächen ohne Parkplatzmarkierung illegal…“. Eine Sanktionierung findet freilich und offensichtlich nicht statt.

Geht man also davon aus, daß diese Kfz dort parken dürfen (was durch die „Duldung“ der Fall ist), ist der dort angelegte „Schutzstreifen“ zu schmal und insbesondere fehlt der vorgeschriebene Sicherheitsraum zu den hier parkenden Kfz. Konkret: werden die Parkplätze hier quasi legalisiert, ist der Schutzstreifen illegal und entspricht nicht den Regelwerken.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

– Der „Schutzstreifen“ wird mit den erforderlichen Maßen/Schutzraum neu angelegt oder ganz entfernt
– Die parkenden Kfz werden mit Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten belegt und in der Konsequenz abgeschleppt, um die Gehwege frei zu halten, Radfahrer nicht mehr zu gefährden (und Fußgänger, Rollstuhlfahrer, radfahrende Kinder, etc. nicht weiter zu behindern).

Für welche Variante werden Sie sich entscheiden?

Zusatzfrage: wie sieht es mit der Haftung bei verunfallenden Radfahrern, z.B. durch sich öffnende Kfz-Türen oder bei Ausweichen eines Radfahrers durch eng überholende Kfz aus? Da die duldende Verwaltung der Stadt Köln ja (spätestens jetzt, meines Wissens aber bereits schon durch die BV Rodenkirchen) Kenntnis hat, gehe ich hier im Falle eines Unfalls von einer Mithaftung aus.

Zum Abschluß möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß -letzte Woche bei der Durchfahrt von der Fahrbahn aus betrachtet- die teilweise komplett zugeparkten Gehwege in Hochkirchen und Rondorf teilweise noch nicht einmal Platz für einen einzelnen Fußgänger (geschweige denn für ein radfahrendes Kind oder einen Rollstuhlfahrer) lassen. Falls Ihnen diese Zustände nicht bekannt sein sollten, weise ich Sie hiermit höflichst darauf hin.

Antworten bekam ich …. erstmal nicht. Weder die Leitung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (ich schrieb Herrn Heribert Bühl und Herrn Frank Lepke an), noch das Büro der Oberbürgermeisterin (interessiert Frau Reker wirklich nicht, was in ihrer Verwaltung so abläuft?) oder gar der „Fahrradbeauftragte“ (Herr Jürgen Möllers ist wahrscheinlich mit Zählen beschäftigt) hielten es für nötig, zu antworten, geschweige denn, aktiv zu werden. Die Grünen, sie hatten ja den Antrag in der BV gestellt, meldeten und bedankten sich und wiesen noch einmal auf ihren Antrag hin und eine verhältnismäßig ausführliche Antwort zur Sache erhielt ich dann von Herrn Karl-Heinz Daniel von der FDP, darin schreibt er:

Wie Sie wissen, gehört der ruhende Verkehr in die politische Zuständigkeit der Bezirskvertretungen.
Wir empfinden es daher als „Oberlehrerhaft“ , wenn Sie meinen, die Situation in der Brückenstraße hinsichtlich parkender PKWs uns mit Fotos unter die „Nase“ reiben zu müssen.

Und weiter:

Bitte verschohnen Sie uns als selbst“ ernannter“ Fahrradbeauftragter mit Ihren Mails.

Oha, da hatte ich wohl jemandem auf den Fuß getreten! Wer sich ein Bild von Herrn Daniel machen möchte, kann das hier tun. Demnach ist das Selbstverständnis von Herrn Daniel und seiner FDP also:

Nur die enge Verbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen mit der örtlichen Politik und ortsnahen Bürgerservice der Bezirksverwaltung gewährleistet die Sicherung der Lebensqualität für die Bevölkerung in der Großstadt Köln. Allein die Identifizierung der Bevölkerung mit ihrem Stadtteil schafft bürgerschaftliches Engagement in vielen Lebensbereichen.

Daniel: „Darauf sind wir angewiesen für das gesellschaftliche Miteinander in einer Stadt. Die Kompetenzen und Zuständigkeiten in den Stadtbezirken müssen ausgebaut, die bürokratische Zentralisierung aller Bereiche gestoppt werden. Die FDP ist die Bürgerpartei vor Ort!“

„Enge Verbindung“ mit der örtlichen Politik und „Bürgerpartei“ also! Aber wohl nur, wenn man nichts zu querulieren hat oder zumindest kein „Arme-Leute-Mobilitätswerkzeug“ benutzen muss, zumindest liest sich das Schreiben an mich nicht wirklich „bürgernah“ … nun denn!

In meinem Schreiben hatte ich es erwähnt, auf der Rondorfer Haupstraße in Hochkirchen und Rondorf sah ich im vorbeifahren Dutzende (illegal) auf den Gehwegen parkende Kfz und immer wieder Fußgänger, teilweise mit Kinderwagen, sowie radelnde Kinder, die sich da irgendwie vorbeidrängeln mußten. Dies brachte mich dazu, am nächsten Tag etwas mehr darauf zu achten und auch Fotos zu machen:

Fast kein Platz

Gar kein Platz mehr!

 

Ich schickte dies zusammen mit folgendem Schreiben an die Stadtverwaltung und wiederum an alle Fraktionen der BV Rodenkirchen:

Sehr geehrte Damen und Herren:

Bei meiner heutigen Durchfahrt durch Hochkirchen und Rondorf zählte ich auf der Rondorfer Hauptstraße circa 70 illegal auf den Gehwegen parkende Kraftfahrzeuge. Es war mir unmöglich, die genaue Anzahl während der Fahrt nachzuzählen. Ein willkürliches Beispiel finden Sie auf dem Foto im Anhang. Ein Einsatz ihrer Mitarbeiter vor Ort erscheint mir unerlässlich.

Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass diese Situation dort scheinbar täglich vorherrscht, bitte ich sie, ihre Mitarbeiter dort auch als didaktische Maßnahme vorbei zu schicken.

Bitte teilen Sie mir mit, ob und wann sie dies getan haben und was das Ergebnis des Einsatzes war.

Insbesondere, wenn hier keine Ordnungswidrigkeiten geahndet werden sollten, teilen Sie mir bitte mit, warum dies nicht der Fall ist und welche gesetzlichen Grundlagen Sie hierfür sehen.

Eine Kopie dieser E-Mail geht an die Aktionen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen und an die örtliche Presse.

Selbstverständlich. möchte man meinen, auch hier: keine Rückmeldung. Außer daß Herr Lepke kurz und knapp vermeldete:

vielen Dank für Ihre Mail, der Verkehrsdienst der Stadt Köln wird die Situation vor Ort überprüfen.

An den nächsten beiden Tagen zählte ich bei meinen Durchfahrten dann jeweils gegen 12:45 Uhr mal nach und kam auf 95 (sic!), bzw. 81 illegal auf den Gehwegen parkende Kfz, keines (!) davon verwarnt, was ich Herrn Lepke mitteilte, mit der Bitte um Mitteilung wie das Ergebnis der „Überprüfung“ vor Ort ausfiel. Bisher: keine Rückmeldung.

Ich denke, so sieht schlicht die Anarchie des 21. Jahrhunderts aus: parke wo Du willst! Behindere wen Du willst! Behördlich geduldet und politisch gefördert.

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Vor der eigenen Haustüre kehren!

11. März 2017 · 13 Kommentare

Herr Mathies, der Kölner Polizeipräsident, hatte kürzlich noch moniert, daß -ob der eher verheerenden Kölner Unfallstatistik für 2016- „Interessenverbände“ unter den Radfahrern doch mehr auf die Verkehrssicherheit „hinwirken“ sollten. (Ein Statement hierzu gibt es auf der Critical Mass Seite). Ich sehe mich ja durchaus als „Interessenverband“, auch wenn man bei einem einzelnen (aber durchaus vernetzten) engagierten Radfahrer kaum von einem „Verband“ sprechen kann. Aber ich werde -und das schon seit Jahren- durchaus tätig. Obwohl das wohl sehr oft ein Ankämpfen gegen Windmühlen ist.

Diese Woche befuhr ich die Siegburger Straße in Köln-Deutz auf dem dortigen per VZ241 als benutzungspflichtig angeordneten „Radweg“ und traf auf diese Baustelle:

Typische Kölner Baustelle

 

Nicht außergewöhnlich, sondern eigentlich in Köln bei Baustellen schon immer der Normalfall: der Radverkehr wird nicht über die Fahrbahn umgeleitet, wie das eigentlich sinnvoll ist, beschildert wird sowieso nichts und die Absicherung entspricht nicht den Richtlinien, in diesem Falle der RSA95. Es gibt schon -seit Jahren- eine Broschüre, herausgegeben von der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte“ (AGFS) und dem Land NRW, die angeblich den ausführenden Baufirmen zur Verfügung gestellt wird und zudem in der Stadtverwaltung, z.B. beim „Fahrradbeauftragten“, ausliegt. Laut Herrn Harzendorf, dem Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, wird jeder Baufirma, die sich an diese Richtlinien nicht hält, ein Bußgeld auferlegt (das hat er zumindest vor einigen Jahren beim „Kölner Radverkehrstreff“ zum besten gegeben) – über diese Aussage kann jeder Kölner Radfahrer nur herzlich lachen! Das ist entweder gelogen oder hat keine Konsequenzen.

Soweit so gut, eine von dutzenden Baustellen, die deutlich zum Ausdruck bringt, was unsere ach so tolerante und liebevolle Stadt von uns Radfahrern hält. Quasi der Normalfall und eigentlich kaum berichtenswert, wenn … ja, wenn da nicht die Tatsache wäre, daß dieses verkehrstechnische Desaster nun mal direkt vor der Polizeiwache an der Siegburger Straße stattfindet! Und da fragt man sich doch, ob der eingangs geschilderten Aussagen des Polizeipräsidenten, ob den ganzen Beamten, die hier täglich ein- und ausgehen, das nicht mal auffallen müßte. So im Sinne der Sicherheit und im Rahmen der Unfallprävention. Und auf der Fahne vor der Wache, direkt an der Baustelle, steht es ja schließlich: „Hinsehen. Handeln. Hilfe holen.„. Ich war auf dem Weg zur Arbeit, hatte aber noch ein wenig Zeit, also beschloß ich, dann mal zu handeln.

Ich betrat die Polizeiwache und trug mein Anliegen dem wachhabenden Beamten, Herrn Schuhmacher, vor. Herr Schuhmacher war sehr freundlich und aufmerksam, verstand aber nicht wirklich mein Begehr. Er gab dann auch unumwunden zu, daß er „die Verordnungen nicht kenne„, meinte aber auch, daß das „eine Baustelle der Stadt“ wäre (in Wirklichkeit ist es eine Baustelle der Rheinenergie) und ich wohl besser dort vorstellig werden würde. Mit meiner Annahme, daß (z.B. gemäß VwV-StVO und generell im Sinne der Sicherheit des fließenden Verkehrs (dazu gehört Radverkehr!)) die Polizei hier aktiv werden muss, konnte Herr Schuhmacher leider gar nichts anfangen. Wie gesagt, das Gespräch war freundlich, aber recht sinnlos. Ich verabschiedete mich mit der Ankündigung, daß ich mein Anliegen besser schriftlich vortragen werde, was ich dann auch in einer e-Mail tat:

Gestern befuhr ich mit meinem Fahrrad den mit VZ241 als benutzungspflichtig ausgeschilderten „Radweg“ auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz. Dieser war in Höhe der dortigen Polizeiwache, wie auf den anhängenden Fotos zu sehen, durch eine Baustelle versperrt. Der Radweg wurde nicht gemäß entsprechender Richtlinien umgeleitet und auch nicht ordnungsgemäß abgesichert. Passierende Radfahrer wurden gefährdet, wenn sie für den MIV nicht ersichtlich, auf die Fahrbahn oder gar auf den Gehweg auswichen, wo sie zudem auch noch Fußgänger gefährdeten. Wurde die Verkehrsführung dort von der Stadtverwaltung so genehmigt? Ich erbitte hiermit nach IFG NRW Akteneinsicht in den Verkehrszeichenplan für diese Baustelle.

An die Polizei: da sich Herr Polizeipräsident Mathies auf der letzten PK zur Verkehrsunfallstatistik scheinbar erbeten hat, daß radaktive Bürger zur Unfallprävention tätiger werden, möchte ich das hiermit gerne tun. In diesem Sinne frage ich sie: Wie kann es sein, daß vermutlich Dutzende Polizeibeamte die nicht abgesicherte Baustelle direkt vor der Polizeiwache mutmaßlich über mehrere Tage nicht bemerken und, wie ich in einem sehr freundlichen Gespräch mit Herrn Schuhmacher auf der Wache feststellen musste, die dortige Gefährdung von Radfahrern überhaupt gar nicht erkennen, geschweige denn die Regeln und Verordnungen gemäß VwV-StVO, ERA2010, RSA95 u.ä. kennen? Ich bitte hier freundlichst um Ihre Stellungnahme.

Das Schreiben schickte ich an die Stadtverwaltung und an die Polizei. Wie ersichtlich, gibt es für jede Baustelle einen Verkehrszeichenplan, der von der Behörde genehmigt werden muß, bzw. angeordnet wird. Entsprechend muss man davon ausgehen, daß die Baufirmen diese Verkehrszeichenpläne einen Scheißdreck interessiert nicht wahrnehmen.

Aus der Stadtverwaltung gab es eine zügige Antwort, mein Schreiben wurde an den „Baustellenmanager“ weitergeleitet und Frau Foxius teilte mir mit, daß die Baufirma angewiesen wurde, „die Baustelle entsprechend dem angeordneten Verkehrszeichenplan abzusichern und auszuschildern.“ Zusätzlich wurde „durch den Baustellenkontrolldienst, der am 09.03.17 die Maßnahme im Laufe des Vormittags überprüft hat“, eine „ordnungsgemäße Absicherung und Beschilderung festgestellt„. Außerdem wäre der „Verkehrszeichenplan“ für diese Baustelle „von einer Fachfirma erstellt“ worden und entspräche „den Vorgaben der geltenden Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).“.

Soweit, so gut. Das klingt erstmal schön und nach einer zügigen Nachbesserung und Absicherung der Baustelle. Wenn, ja wenn ich nicht am 10. März mittags folgendes vorgefunden hätte:

„abgesicherte Baustelle“

Geisterfahrer frei!

 

Eine weiterhin nur unzureichend abgesicherte Baustelle, der Radverkehr wird immer noch nicht sicher geführt und als Sahnehäubchen obendrauf: die Freigabe des „Radweges“ in Gegenrichtung! Was dort eigentlich -richtigerweise- verboten ist (siehe Kölner Unfallstatistik). Man möchte denken, hier haben Bauarbeiter (wie so oft an Kölner Baustellen) einfach mal alles an Schildern aufgestellt, was sie noch auf dem Pritschenwagen gefunden haben, aber nein, ich hatte es ja schriftlich, es gibt einen angeordneten Verkehrszeichenplan und der Baustellenkontrolldienst hat eine ordnungsgemäße Absicherung und Beschilderung festgestellt.

Aha! Da frage ich mich ernsthaft nach der Kompetenz der Menschen, die in den entsprechenden Abteilungen arbeiten! Ich schrieb Frau Foxius, der Stadtverwaltung und der Polizei noch einmal, übrigens mit Durchschlag an unsere sich nicht regende Oberbürgermeisterin, Frau Reker. Vielleicht liest ihr aus ihrem Büro ja mal jemand vor, was unter ihrer Ägide in der Verwaltung so passiert!

 Sehr geehrte Frau Foxius, sehr geehrte Damen und Herren:

Ich habe die Siegburger Straße heute Morgen noch einmal befahren und musste feststellen, dass sie mitnichten ordnungsgemäß abgesichert und umgeleitet ist, wie sie an den anhängenden Fotos kennen dürften.

Radfahrer werden nicht, wie es sein sollte, über die Fahrbahn geleitet. Durch die zu sehende Beschilderung ist der Radweg nun in Gegenrichtung (!) per VZ240 freigegeben. Ich verweise hier explizit auf die Verkehrsunfallstatistik der Polizei Köln und sämtliche wissenschaftliche Erkenntnisse, was die Gefahren durch Radfahrer im Gegenverkehr angeht.

Warnbaken haben gemäß RSA95 auf Radverkehrsanlagen zudem nichts zu suchen. Die Broschüre des Landes NRW, die dieses erklärt, liegt meines Wissens im Büro des Fahrradbeauftragten aus.

Wenn der Verkehrszeichenplan so angeordnet wurde und tatsächlich durch eine „Fachfirma“ erstellt und von Ihnen abgezeichnet wurde, frage ich mich ernsthaft ob die betreffenden Personen kompetent genug für diese Aufgaben sind. Selbiges gilt für den Baustellenkontrolldienst, wenn er hier tatsächlich eine ordnungsgemäße Absicherung festgestellt haben will.

Vorsorglich reiche ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Personen ein. Bitte teilen Sie mir mit, an wen meine Beschwerde weitergeleitet, beziehungsweise wer sie bearbeitet.

Ergänzend zu meinem vorherigen Schreiben erweitere ich meine Nachfrage an die Polizei, warum die mangelhafte Verkehrsführung den Beamten in der Wache immer noch nicht auffällt. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Freigabe des Weges im Gegenverkehr.

Von der Polizei gab es noch keine Antwort, aber denen wird schon irgendeine Ausrede einfallen, da bin ich mir sicher. Währenddessen werden sie wohl „zum Schutze der Radfahrer“ in diesen Tagen wieder massivst Radfahrer kontrollieren (man könnte sterben, wenn man keine Klingel oder Katzenaugen am Fahrrad hat!!!), das Wetter wird ja schöner. Einfach mal vor der eigenen Haustüre zu kehren fänd ich allerdings echt sinnvoller!
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Beschwerde nach Vorschrift abgearbeitet!

31. Januar 2017 · 9 Kommentare

Mit Behörden ist oftmals wahrlich nicht so einfach zu kommunizieren und es ist von außen teilweise auch verwunderlich, welche Gänge eine e-Mail in einer Behörde nimmt – das scheint für viele Menschen dort im 21. Jahrhundert wohl tatsächlich immer noch #Neuland zu sein. Ich habe so z.B. schon von der Kölner Polizei per e-Mail Schreiben bekommen, die (offensichtlich) mit Word aufgesetzt, dann ausgedruckt, eingescannt und als .pdf versandt wurden. Kein Scherz! Ich habe auch schon Word-Dateien (die ggf. mehr als den einfachen Inhalt beinhalten) bekommen und das dann per e-Mail von einem ganz anderen Absender als dem Unterzeichner – da weiß man eigentlich gar nicht, mit wem man kommuniziert. Aber immerhin: viele Polizeibeamte kommunizieren tatsächlich per e-Mail und -was ich ausdrücklich bemerken möchte- im Gegensatz zur Stadtverwaltung und dem „Fahrradbeauftragten“ bekommt man bei der Polizei immer eine Antwort.

Nach meiner Beschwerde über eine, bzw. drei Polizeibeamtinnen, die mich bezichtigten, durch die bloße Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad die „Autos zu behindern“, bekam ich also umgehend eine Eingangsbestätigung und rund zwei Wochen später eine e-Mail von Bernd Lichtenberg von der Direktion Gefahrenabwehr der PI6. Herr Lichtenberg würde mich „gerne telefonisch kontaktieren“ und wollte meine „Erreichbarkeit“ wissen. Nun ist es einerseits so, daß ich, seit ich vor einem knappen Jahrzehnt, in den Anfangstagen dieses Weblogs, von einem mit mir telefonierendem Polizeibeamten mal -salopp gesagt- am Telefon ganz gewaltig verarscht wurde, schriftliche und somit verwertbare und zitierfähige Stellungnahmen bevorzuge und dies bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch für nötig erachte. Andererseits war ich Ende November beruflich zunächst noch sehr eingespannt, um mir dann -wie jedes Jahr- ein paar Tage Auszeit zu nehmen: den Traum einer Reise mit Frau und Schwiegereltern nach New York und kurz daraufhin die alljährliche Jahresend/anfangsflucht zum  Rennrad fahren nach Mallorca. Herrn Lichtenbergs weitere e-Mail ein paar Tage später, in der er anmerkt, daß er mich „leider bisher nicht“ erreicht hätte, beantwortete ich dann auch mit „Grüßen aus New York City“, daß ich einige Zeit außer Landes bin und zunächst seine „schriftliche Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde“ präferier. Dann machte ich mich auch schon auf den Weg, um unter balearischer Sonne ordentlich Kilometer abzuspulen und das Jahr ausklingen zu lassen.

Zwischenzeitlich hatte ich nun eine Beantwortung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten. Auf dem gutem alten Postweg (siehe ersten Absatz) schrieb mir Herr Polizeidirektor Reischke, er hätte sich den Anlass meiner „Beschwerde nachbereiten“ und sich “ das Ergebnis vortragen lassen“. Er führte weiterhin aus, ich hätte „ein persönliches Gespräch abgelehnt“, was so natürlich gar nicht stimmt. Mit zwei Sätzen geht Herr Reischke schließlich auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde, die immerhin sieben Punkte enthält ein:

Zu Recht erheben Sie den Anspruch, dass Polizeibeamte Kenntnisse der aktuellen Rechtslage besitzen und diese anwenden.

Ich habe veranlasst, die Pflicht zur oder die Befreiung von der Radwegnutzung zu verdeutlichen.

Dazu kommt noch der Wunsch, daß ich „allzeit gute und sichere Fahrt“ mit meinem Fahrrad habe und das war’s dann also schon. Kein Wort über das „Verkehrshindernis“, die „Behinderung von Autos“, usw. Und auch kein weiteres Bedürfnis nach einem „persönlichen Gespräch“, das ich Frau A. vor Ort ja schon durchaus angeboten hatte. Ich schrieb Herrn Reischke und Herrn Lichtenberg dann noch einmal eine e-Mail:

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.12.2016, das mich per Briefpost erreichte.

Sie nehmen darin schriftlich Stellung zu meiner Beschwerde und bemerken, ich hätte „ein persönliches Gespräch abgelehnt“.

Dies ist nicht richtig. Ich habe mir *zunächst* eine schriftliche Antwort erbeten, dies schließt ein weiteres persönliches Gespräch natürlich nicht aus. Ich gehe zudem davon aus, daß Dienstaufsichtsbeschwerden generell schriftlich bearbeitet werden, bzw. werden müssen.

Dies teilte ich Herrn Lichtenberg mit, ebenso, daß ich mich einige Zeit im Ausland aufhielt, weswegen ein persönliches Gespräch gar nicht möglich war.

Sie teilen mir mit, sie hätten veranlasst, Frau A. und ihren Kolleginnen „die Pflicht zur oder die Befreiung von der Radwegnutzung zu verdeutlichen“. Beinhaltet dies auch die weiteren Beschwerdepunkte vom 11.11.2016? Ich bat in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde darum, daß Frau A. darüber aufgeklärt wird,

– daß ein Verkehrsteilnehmer kein Hindernis darstellt, auch nicht, wenn er „nur 20 km/h“ oder noch langsamer fährt
– daß es einem schnelleren Verkehrsteilnehmer zuzumuten ist, einige Augenblicke zu warten, wenn er einen mit 20 km/h oder weniger fahrenden, langsameren Verkehrsteilnehmer nicht sofort überholen kann
– daß ein Radfahrer immer genügend Abstand zu den sich potentiell öffenenden Türen von parkenden Kfz einhalten sollte, dies in jedem Falle aber darf und er sich nicht selbst gefährden muss
– daß ein „Radweg“ nicht „immer benutzt werden muss, wenn er vorhanden ist“, sondern nur, wenn er ausnahmsweise gemäß StVO §2.4 und §45.9 bei „qualifizierter Gefahrenlage“ als benutzungspflichtig angeordnet wurde und darüberhinaus auch benutzbar und zumutbar ist
– daß ein Radfahrer nicht durch bloße Anwesenheit die „Autos behindert“ wenn er die Fahrbahn benutzt
– daß ein „Radweg“ nicht dazu da ist, um die Fahrbahn frei von vermeintlichen „Hindernissen“ für Kraftfahrzeuge zu halten
– daß ein Fahrrad ein Fahrzeug ist und darüberhinaus, daß ein Fahrrad ein gleichberechtigtes Fahrzeug ist

Sehr gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ich schlage hierzu allerdings vor, einen sachverständigen Bürger hinzuzuziehen. Ich hatte bei Frau A. und ihren Kolleginnen nicht den Eindruck, daß sie sich von einem profanen Bürger belehren lassen möchten, deswegen schlage ich vor, Herrn Joachim Schalke zu einem Gespräch hinzuzuziehen. Herr Schalke ist Polizeibeamter und 1. Vorsitzender des hiesigen ADFC, d.h. er dürfte gleichermaßen fachlich versiert und auch fähig und moderat sein, Ihnen und Ihren Beamtinnen auf Augenhöhe zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Das fand (und ich finde ich noch immer) eine gute Gesprächsgrundlage, ich hatte es schriftlich, daß meiner Beschwerde -wenn auch wohl eher halbherzig- nachgegangen wurde und bot ein persönliches Treffen im Beisein eines Mediators an. Letztlich geht es mir darum, daß Frau A. und ihre Kollegen in Zukunft wissen, was Radfahrer dürfen und was nicht und dies auch besonders aus der Sicht dessen, der sein Fahrrad als ausschließliches Verkehrsmittel nutzt.

Die Antwort von Herrn Reischke ließ dieses mal nicht lange auf sich warten und kam auch, dem 21. Jahrhundert angemessen, per e-Mail. Er bedauerte die fehlgeschlagene Kontaktaufnahme, bedankte sich für mein „freundliches Angebot der thematischen Befassung“ und teilte mir dann mit:

Nach der umfassenden und abschließenden Erörterung Ihres Vorbringens in meinem Haus sehe ich für weitergehende Diskussionen keinen Bedarf.

Das übersetzt sich wohl von selbst.

 

 

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→ 9 KommentareTags: Kommunikation · Polizei · Radwege · Zwischenfälle

Sie behindern die Autos!

11. November 2016 · 39 Kommentare

Am ElftenimElften ist man Köln spätestens ab 11.11 Uhr raderdoll, knatschverdötscht, komplett jeck oder zumindest hackevoll. Oftmals alles zusammen und das auch schon vor der „jecken Uhrzeit“, um einiges früher am Morgen. Das nennt man Karneval. Leider treffen diese Attribute dann aber auch manchmal auf Menschen zu, die eher nüchtern und besonnen sein sollten, z.B. weil sie Waffen fahren oder Waffen tragen. Dass eine lediglich 3,5km lange Fahrt durchaus in komplettem Staunen und Kopfschütteln enden kann, möchte ich kurz mit dieser eben formulierten und abgeschickten Dienstaufsichtsbeschwerde über den heutigen Zwischenfall dokumentieren:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeibeamtin Frau A. (Wache Köln-Kalk)

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am 11. November 2016, fuhr ich mit meinem Fahrrad von Köln-Mülheim (dort wohne ich) nach Köln-Vingst (zum Zahnarzt). Ich nutzte dazu die Frankfurter Straße in Richtung Höhenberg. Kurz hinter der Kreuzung mit der Heidelberger Straße überholte mich gegen 9:45 Uhr ein weißer Transporter mit hoher Geschwindigkeit und schnitt mich dabei. Es war ganz offensichtlich, daß der Fahrer dies tat, um mich zu „erziehen“. Es befindet sich dort tatsächlich ein mit VZ241 als benutzungspflichtig angeordneter „Radweg“, jedoch ist dieser aus Mülheim kommend zunächst nicht zu erreichen, nämlich erst ab der Kreuzung mit der Germaniastraße, weswegen ich gemäß StVO §2.1 und 2.4 die Fahrbahn benutzte. Unabhängig davon ist es meines Wissens auch nicht rechtens, andere Verkehrsteilnehmer durch Gefährdung auf etwaiges Fehlverhalten hinzuweisen oder dieses selbst zu sanktionieren.

Der Transporter bog in die Germaniastraße ab, ich folgte ihm, da mich mein Weg ebenso dort nach Vingst führte. An der Lichtsignalanlage an der Kreuzung mit der Olpener Straße war das Fahrzeug vor mir, ich bemerkte einen Polizeiwagen, der entgegenkam und sah dies als gute Gelegenheit, mit dem Fahrer seinen Fahrstil zu diskutieren. Ich signalisierte den im Polizeiwagen befindlichen Beamtinnen, dass ich ihre Hilfe benötigte. Die Beamtinnen folgten uns und hielten den Transporter in der Würzburger Straße an. Der Fahrer, der es offensichtlich eilig hatte, sprach in einem eher ruppigen Ton mit mir. Es folgten Argumente wie „wofür bauen wir denn die Radwege für viel Geld“ und ähnliches. Er duzte mich vor den Beamtinnen, was ich mir mehrmals verbat. Er gab vor, mich „mit 2 Meter Abstand“ überholt zu haben und beantwortete meine Frage, wie schnell er denn gefahren wäre, mit „50 bis 55 km/h“. Die Beamtinnen wollten eine Anzeige nicht aufnehmen. Ihre Begründung war, das müssten sie nicht, es wäre ja „nichts passiert“.

Selbstverständlich war glücklicherweise „nichts passiert“, jedoch bin ich durchaus der Meinung, daß etwas hätte passieren können und meinem Rechtsverständnis nach ist bei einer möglichen Straftat auch der Versuch strafbar und verfolgenswert. Da es offensichtlich war, daß hier Aussage gegen Aussage stünde und ich zudem meinen Termin beim Zahnarzt nicht verpassen wollte, gab ich nach, verabschiedete mich dann und fuhr weiter.

Ich fuhr die Würzburger Straße weiter in Richtung Vingst. Hierbei handelt es sich um eine Nebenstraße in einem Wohngebiet, es ist Tempo 30 angeordnet, an beiden Straßenseiten parken Kraftfahrzeuge, es gibt keinen Mittelstreifen sowie Aufpflasterungen und Verengungen zur Verkehrsberuhigung. Ich fuhr mit ausreichendem Abstand zu den rechts parkenden Fahrzeugen, um nicht in den Schwenkbereich sich öffnender Kfz-Türen zu gelangen. Ein Beispielfoto, auf dem Rückweg aufgenommen, finden Sie im Anhang.

Ich bog dann links in die Ostheimerstraße ab und befuhr die Fahrbahn bis zu meinem Ziel, der Zahnarztpraxis in Haus Nr. 97. Dort erst bemerkte ich, daß der Streifenwagen mir gefolgt war und die Beamtinnen ebenfalls vor dem Haus anhielten, während ich mein Fahrrad abschloß.

Eine Beamtin, die sich später als Frau A. vorstellte, sprach mich an und meinte, sie wären hinter mir her gefahren und wollte nun wissen, warum ich auf der Würzburger Straße „mitten in der Spur gefahren“ wäre. Ich erläuterte ihr die Dooring-Problematik, woraufhin sie meinte, ich könne da nicht „einfach mit 20 km/h in der Mitte fahren und den Verkehr behindern“. Desweiteren stellte sie fest, daß der „Radweg auf der Ostheimer Straße einwandfrei zu befahren“ wäre und ich den benutzen müsse. Ein Bild von diesem „Radweg“ können Sie sich bei Google Street View machen, die Aufnahmen stammen vom August 2008, als der „Radweg“ tatsächlich noch (illegal) als benutzungspflichtig angeordnet war: https://goo.gl/maps/KMex5MuRybr

Ich erläuterte Frau A., daß der untermaßige „Radweg“ auf der Ostheimerstraße alles andere als „einwandfrei“ zu befahren und er zudem auch nicht benutzungspflichtig ist. Frau A. meinte dann, „dass ich einen Radweg benutzen muss, wenn er vorhanden ist, weil ich sonst die Autos behindere“. Ich klärte Frau A. dann kurz und sachlich über den Inhalt von StVO §2.1 ff. auf und vor allem auch, daß ich als Radfahrer nicht „behindere“, sondern schlicht am Straßenverkehr teilnehme, woraufhin sie meinte, das wäre nicht so, danach aber immerhin einräumte, wohl weil ich wichtige Passagen („Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.“) wörtlich zitierte, da müsse sie sich „nachher auf der Wache nochmal schlau machen“. Ich erwähnte auch, daß andere Radfahrer, z.B. Senioren, nicht mit 20 km/h, sondern noch langsamer unterwegs wären, worauf sie meinte, daß diese eben deswegen die „Radwege zu benutzen“ hätten. Eine Ihrer Kolleginnen hatte mittlerweile ihr Smartphone gezückt und festgestellt, daß es „eine Radwegebenutzungspflicht“ gibt, worauf ich ihr erklärte, daß die „allgemeine Radwegebenutzungspflicht“ bereits im Oktober 1998 aufgehoben wurde. Für weitere, detailierte Erläuterungen der Verkehrsregeln hatte ich leider keine Zeit und die Beamtinnen machten nun auch den Eindruck, daß sie hieran kein Interesse mehr hatten.

Ich fragte Frau A. nach ihrem Namen, den sie mir bereitwillig mitteilte und kündigte eine Beschwerde an. Gleichzeitig bot ich ein Gespräch „bei einer Tasse Kaffee“, gerne auch mit versierteren Kollegen oder Vertretern aus Politik, bzw. Lobbyverbänden an. Die obigen Zitate wurden von mir im Beisein von Frau A. vor Ort per Diktierfunktion in mein Smartphone eingegeben und von ihr als „korrekt“ bezeichnet und sie sagte, daß ich „das gerne so weitergeben“ könne.

Hiermit reiche ich Dienstaufsichtsbeschwerde über Frau A. ein. Ich beziehe mich bzgl. dieser Beschwerde ausdrücklich nur auf das Gespräch in der Ostheimerstraße, daß ich als den Versuch eines verkehrsdidaktischen, bzw. Aufklärungsgesprächs empfinde, da mir kein Verwarngeld o.ä. angeboten wurde und nicht auf den Vorfall in der Würzburger Straße, als die Beamtinnen die Aufnahme einer Anzeige verweigerten.

Ich erwarte, daß Frau A. hinreichend über die Gesetzeslage gemäß StVO und insbesondere StVO §1 und 2, sowie §45.9 aufgeklärt wird, besonders in Anbetracht der Tatsache, dass das Wissen hierüber bei jedem Fahrzeugführer, der über einen Führerschein verfügt, vorhanden sein sollte. Ich erwarte weiterhin, daß Frau A. über ihr Nichtwissen hierüber gerügt wird.

Dazu gehört, daß Frau A. darüber aufgeklärt wird,

  • daß ein Verkehrsteilnehmer kein Hindernis darstellt, auch nicht, wenn er „nur 20 km/h“ oder noch langsamer fährt
  • daß es einem schnelleren Verkehrsteilnehmer zuzumuten ist, einige Augenblicke zu warten, wenn er einen mit 20 km/h oder weniger fahrenden, langsameren Verkehrsteilnehmer nicht sofort überholen kann
  • daß ein Radfahrer immer genügend Abstand zu den sich potentiell öffenenden Türen von parkenden Kfz einhalten sollte, dies in jedem Falle aber darf und er sich nicht selbst gefährden muss
  • daß ein „Radweg“ nicht „immer benutzt werden muss, wenn er vorhanden ist“, sondern nur, wenn er ausnahmsweise gemäß StVO §2.4 und §45.9 bei „qualifizierter Gefahrenlage“ als benutzungspflichtig angeordnet wurde und darüberhinaus auch benutzbar und zumutbar ist
  • daß ein Radfahrer nicht durch bloße Anwesenheit die „Autos behindert“ wenn er die Fahrbahn benutzt
  • daß ein „Radweg“ nicht dazu da ist, um die Fahrbahn frei von vermeintlichen „Hindernissen“ für Kraftfahrzeuge zu halten
  • daß ein Fahrrad ein Fahrzeug ist und darüberhinaus, daß ein Fahrrad ein gleichberechtigtes Fahrzeug ist

Ich lege wert auf die Tatsache, daß das Gespräch sachlich und freundlich ablief und Frau A. durchaus sehr sympathisch war. Alles in allem so, wie ich es von Polizeibeamten, deren wichtige Arbeit ich generell sehr schätze, erwarte. Gleichzeitig ist es aber nicht hinzunehmen, daß Polizeibeamte, die ggf. vermeintliche Verstöße sanktionieren können und das auch tun, so wenig Ahnung haben, wie es in dieser Situation offensichtlich der Fall war.

Ich gebe hierbei auch zu Bedenken, dass Gefährdungen, wie die durch den oben beschrieben „Verkehrserzieher“, wie ich sie als Vielradfahrer fast täglich erleben muss, durch solch offen zur Schau getragenes Nichtwissen nicht nur geduldet, sondern gar gefördert werden.

Ich erwarte höflichst Ihre Stellungnahme über das Verfahren bzgl. meiner Beschwerde. Bitte teilen Sie mir auch mit, wo diese bearbeitet wird. Für das angebotene persönliche Gespräch zur Aufklärung stehe ich Frau A. weiterhin prinzipiell zur Verfügung.

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Dass mich auf dem Rückweg, also zwischen km 3,5 und 7, der nächste Engüberholer erziehen wollte und -als ich dann in Mülheim tatsächlich einen“Schutzstreifen“ benutzte- die Dame, die rechts nen freien Parkplatz sah, mich nur nicht über den Haufen fuhr, weil meine linke flache Hand ihr per Schlag aufs Blech signalisierte, „hier ist noch was!“ – Schwamm drüber! Was fahre ich auch an Karneval Fahrrad! Was fahre ich überhaupt Fahrrad! Ich jeckes Hindernis!

Sie behindern die Autos!!

Sie behindern die Autos!!

 

P.S.: die wichtigste Nachricht des Tages hätte ich fast vergessen! Mit den Zähnen ist alles in Ordnung! 😀

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→ 39 KommentareTags: Allgemein · Kommunikation · Polizei · Radwege · Zwischenfälle

Es wird Zeit, aus dem ADFC auszutreten!

28. September 2016 · 77 Kommentare

Der „Allgemeine Deutsche Fahrrad Club“ (ADFC), dessen Mitglied ich bin, sieht sich  „mit mehr als 160.000 Mitgliedern“ als „die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit“.

Schon vor Jahren -wie ich hier auch öfters berichtete– sah ich einige Aktivitäten des ADFC durchaus skeptisch, selbst wenn ich mitnichten die Ansicht vieler anderer Radaktiver vertrat, daß es sich überhaupt nur um einen „Radfahrerclub radelnder Rentner„, warnbewestet und behelmt, am Wochenende auf Gehwegen unterwegs und „Radwege“ um jeden Preis fordernd, handelt. Auch wenn ich solche Erfahrungen durchaus gemacht habe.

Ich habe gelernt, daß es sich beim ADFC im Prinzip um einen Zusammenschluß von Ortsgruppen handelt, so kann ein Ortsverband also vehement Separation fordern und im Prinzip nur aus Schönwetterradlern bestehen, während ein anderer schon eher die Interessen von Alltags- und Vielradlern vertritt. Das heißt konkret: in einem Ortsverband werden gefährdend angelegte, benutzungspflichtige Radwege gefordert, ein anderer Ortsverband hilft ggf., die gleichen Konstruktionen wegzuklagen. Unter Radfahrern wirklich die „Allgemeinheit“ zu vertreten, ist sicherlich ein Spagat, keine Frage. Schon aus Trotz bin ich irgendwann ADFC Mitglied geworden, letztlich mit dem Gedanken, daß eine Sache nicht besser werden kann, wenn man sie nur von außen kennt. Andere nannten das durchaus, „eine Struktur aufweichen und von Innen übernehmen“ und im Kern ist der ADFC als Lobby ja eine grandiose Idee!

Es gin bei mir nicht soweit, zu versuchen, Posten zu besetzen oder an einer Änderung, des damals ziemlich lustlos, piefigen und in keinster Weise *Radverkehr* fördernd agierenden Kölner ADFC mitzuwirken. Ich war einfach nur „Mitglied“, das dann und wann mal -in diesem Blog oder in einem Gespräch- etwas äußerte, mehr nicht. Mehr bedarf es allerdings auch gar nicht, denn die „Übernahme“ des ADFC geschah dann doch – durch andere Personen. Relativ geräuschlos kamen auf einmal klare Statements, es gab verkehrspolitische Anregungen und gar Forderungen und vor allem: Alltagsradler konnten sich damit identifizieren. Es wurde sich gegen Benutzungspflichten ausgesprochen, sachliche Kritik an Stadt und Polizei wurde offiziell laut und es gab tatsächlich auch einen Paukenschlag: der ADFC trat aus dem Bündnis für Verkehrssicherheit, „Velo2010“ aus. Ich hatte dies in einer e-Mail gefordert und wollte einen Antrag stellen – dessen bedarf es gar nicht. Dafür Hut ab, heute noch, das war ein Zeichen! Ich forderte -grad im Gegensatz zu früher- Radfahrer fortan auf, Mitglied im ADFC zu werden.

Es gibt aber eben auch den ADFC Bundesverband. Das ist sozusagen der Dachverband, der mich als Mitglied z.B. gegenüber der Politik, der Autolobby, etc. vertritt. Dieser ADFC Bundesverband hat heute eine Pressemitteilung zur geplanten Novelle der StVO, insbesondere des §45.9, herausgegeben. Die Pläne sind schon seit ein paar Tagen bekannt und haben für einiges an Aufsehen und Diskussionstoff gesorgt. Wunderlich war in den letzten Tagen, daß es seitens des ADFC noch keine Stellungnahme oder überhaupt einen Hinweis darauf gab. Jetzt weiß man warum: der ADFC hat „an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt“ und weiter: er „wertet die Novelle als Fortschritt für den Radverkehr“

Dieser vermeintliche Fortschritt ist ein eindeutiger Rückschritt. Nein, es sind 10 Schritte zurück!

In Kurzform möchte ich erläutern, was ich an der geplanten Novelle als Bärendienst ansehe und warum. Es heißt in der Pressemitteilung des ADFC:

Radfahrstreifen können leichter angelegt werden
Bisher mussten Kommunen erst das erhöhte Unfallpotenzial eines Straßenzuges („besondere örtliche Gefahrenlage“) nachweisen, bevor sie dort einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen anlegen konnten. Das führte häufig dazu, dass gar keine oder nur unzureichende Radinfrastruktur geschaffen wurde. Durch die Neuregelung ist es künftig auch ohne Nachweis einer örtlichen Gefahrenlage möglich, Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften anzulegen.

Was erst einmal „gut“ klingt, ist es nicht. Ein markierter „Radfahrstreifen“ ist nämlich (anders als ein „Schutzstreifen“) mit VZ237 benutzungsplichtig. Das heißt konkret: ich darf ihn nicht verlassen, auch nicht, um andere Radfahrer zu überholen. Bisher war die Situation so, daß, wie bei einem baulich angelegten „Radweg“, eine sogenannte „qualifizierte Gefahrenlage“ bestehen mußte, um den Radverkehr von der Fahrbahn zu „vertreiben“ (was für viele Straßenverkehrsbehörden das primäre Ziel sein dürfte). Daß dabei (Mindest)Maße eingehalten werden müssen, hat schon bisher kaum interessiert und es ist nicht davon auszugehen, daß es das in Zukunft tut. Bisher hatte man aber eine sehr reele Chance, gegen solche Konstrukte zu klagen, nämlich eben, wenn keine „besondere örtliche Gefahrenlage“ vorlag. Diese Möglichkeit besteht in Zukunft nicht mehr. Wer ein konkretes Beispiel in Köln sehen möchte, der sollte sich den „Radfahrstreifen“ zwischen Ebertplatz und Hansaring anschauen. Gut einen Meter breit, diekt im Schwenkbereich sich öffnender Türen der dort parkenden Kfz. Noch illegal, künftig legitim. Eine Begründung für die Untermaßigkeit wird unsere traßenverkehrsbehörde schon finden – das schafft sie sonst auch.

Die gleiche Regelung soll es künftig außerorts geben, was zur Folge haben wird, daß sich nicht viel ändert: Buckelpisten werden benutzungspflichtig sein. Mal links mal rechts, Hauptsache der motorisierte Verkehr fließt. Der einzige Unterschied zum Jetzt: es wird kaum mehr Möglichkeiten geben, zu klagen. Danke lieber ADFC! Als ich von der Novelle hörte, dachte ich, daß Autolobby, „Auch-Radfahrer“ und die Experten der 3-6 Liter-Parteien daran mitgewirkt hätten – an „meine“ Interessensvertretung dachte ich nicht im entferntesten!

Diese Regelung begrüßt der ADFC als Fortschritt für Städte, die den Radverkehr ernsthaft fördern wollen. Falls die gleichlautende Regelung für Radwege außerorts in der Praxis dazu führt, dass mehr mangelhafte Wege als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden, wird der ADFC dagegen vorgehen.

Ja, diesen Nachsatz gibt es in der Pressemitteilung des ADFC noch. Ernsthaft: Ihr wollt dagegen „vorgehen“? Das ist reichlich naiv! Die Interessensvertretung, die Klagen gegen Benutzungspflichten aktuell immernoch selbst scheut, trotzdem die Abschaffung der „allgemeinen Radwegebenutzungspflicht“ seit 1998 immernoch nicht akkurat umgesetzt wurde und wird? Das soll ich glauben und selbst wenn: wie lange wird das dauern? Ihr vertretet mich einfach nicht!

Ich bin schon der Meinung, daß man als Radaktiver konsequent sein sollte und wenn mein Club mich nicht mehr vertritt, dann muss ich ihn wohl verlassen. Das Mitgliedermagazin gibt es ja auch online.

Ich werde meine ADFC Mitgliedschaft kündigen und ich kann meinen Lesern nur raten, es mir gleich zu tun. Selbst wenn dies für die rührend aktiven Mitglieder des ADFC Köln schade ist, aber unterm Strich ist das die einzig logische Schlußfolgerung. Sinnvoll erscheint es mir dabei, dies ausdrücklich zu begründen, damit der Bundesvorband weiß, daß er nicht in meinem Sinne handelt – ich werde mein Schreiben hier in Kürze veröffentlichen und als Vorlage zur Nachahmung empfehlen.

 

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→ 77 KommentareTags: ADFC · Allgemein · Radwege

Schläge, die man einstecken muss

24. September 2016 · 19 Kommentare

Vorweg: ich schreibe diesen Artikel in keinster Weise, um mich am Leid veunglückter Menschen zu profilieren, noch empfinde ich Unfälle generell in irgendeiner Art und Weise als Genugtuung! Im Gegenteil, eines meiner primären Ziele ist, daß Unfälle nicht passieren!

Seit ich diesen Blog betreibe, berichte ich -teilweise in Sisyphos-Arbeit- über die Mülheimer Brücke. Lange Zeit war ich alleine in Berichterstattung und Engagement, mittlerweile habe ich Mitstreiter – mal mehr engagiert, mal weniger.

Die Mülheimer Brücke ist eine vielbefahrene Ost-West-Verbindung im Norden Kölns und eine wichtige Radverkehrsverbindung. Es gibt dort, neben der Fahrbahn, abgetrennt durch eine Leitplanke, auf jeder Seite einen (seit 2005) mit VZ241 beschilderten recht schmalen, nicht den Regeln entsprechenden Rad- und Gehweg, jeweils nur in Fahrtrichtung angeordnet. An den Pylonen der Brücke (2 Stück) gibt es jeweils eine recht schwer einsehbare Verengung, bzw. Verschwenkung des Weges. Hier sind die Hauptgefahrenstellen für Radfahrer (aber zwangsläufig auch Fußgänger), besonders weil es überdurchschnittlich viele Radfahrer gibt, die die Radwege verkehrswidrig in die falsche Richtung benutzen, also als Geisterfahrer unterwegs sind.

Mittlerweile ist es selbst in Kreisen engagierter Radfahrer und der Lobbyverbände nicht ganz sicher, wieviele Unfälle an diesen Gefahrenstellen tatsächlich stattgefunden haben. Ich bin bisher immer von mindestens 4 schweren Unfällen ausgegangen, wobei es 2 Tote zu beklagen gab. Die Zahl „2“ war auch vor einigen Jahren von der mittlerweile eingestellten Initiative für Verkehrssicherheit „Velo2010“ auf einer dort aufgehängten Fahne zu sehen. Diese Fahnen hingen im kompletten Stadtgebiet an Unfallschwerpunkten, die Zahlen stellten die Anzahl dort getöteter Radfahrer dar. Quellen für die Unfälle sind nicht mehr ganz so einfach zu finden, von einem Toten wird hier in jedem Fall berichtet. Ich selbst habe vor einigen Jahren vor Ort einen schwerbehinderten, invaliden Menschen getroffen, der mir erzählte, daß er durch solch einen Unfall geschädigt wurde. Es wird unter Radaktiven gemutmaßt, daß selbst in der Unfallkommission der Stadt Köln die Zahl der Toten angezweifelt wird. Sollte ein Leser Quellen haben oder sich erinnern können, bitte ich um Nachricht.

Bei meinen Fahrten über die Brücke (ich bin Anwohner und benutze die Brücke fast täglich, teilweise mehrmals) treffe ich üblicherweise auf mindestens 3 solcher Geisterfahrer, im Schnitt sind es 6, oft genug, z.B. bei schönem Wetter, wird die Anzahl auch zweistellig.

In meiner Berichterstattung bin ich über die Jahre durchaus immer provokanter vorgegangen, da es offensichtlich war, daß aus Richtung der Stadtverwaltung und der Polizei keine bis kaum Initiativen kamen, um die Situation auch nur im Ansatz zu entschärfen. Höhepunkt war dabei sicherlich ein zufällig aufgenommenes Video, das einen Beinaheunfall mit einem Geisterfahrer zeigt und das irgendwann recht viral wurde, incl. (ungefragtes) Senden in verschiedenen Fernsehsendungen weltweit, Webclips, etc. Für dieses Video musste ich sehr viele Schläge einstecken und muss es immer noch. Das reicht von einfachen Beleidigungen („Arschloch“, „Wichser“) über hypothetische Gewaltphantasien („dem müsste man mal ordentlich eine reinhauen“) bis hin zu konkreten Bedrohungen („sollte ich den in Kön mal treffen, dann schlag ich ihn zum Krüppel“). Das Video wurde und wird in sozialen Netzwerken, Fahrradforen, etc. diskutiert. Sucht selber. In einigen habe ich mich mit einer detailierten Analyse selbst zu Wort gemeldet und Dinge klargestellt, oftmals bin ich da tatsächlich auch verstanden worden. Mir wurde, übrigens sogar von einem langjährigen Kölner ADFC-Mitglied, z.B. vorgeworfen, ich wäre „solange filmend über die Brücke gefahren“, bis mir einer entgegen gekommen wäre und ich hätte den „Unfall absichtlich provoziert“. All das ist völliger Blödsinn. Letzendlich war das Video da und ich entschloß mich spontan, es publik zu machen, um deutlich zu machen, daß das Geisterradfahren keine Bagatelle ist. Ob angeordnet oder nicht.

Auch unter Radfahrern, z.B. in sozialen Netzwerken, ecke ich mit der Verurteilung JEDEN Geisterfahrers dort oft genug an. Die geschehenen Unfälle werden in Zweifel gezogen, daß sie überhaupt passiert wären, Statistiken nicht geglaubt und auch die Dunkelziffer an Unfällen (davon berichten ADFC Aktive – ein Unfall, der nicht angezeigt wird, geht schließlich gar nicht in die Statistik ein) wird da eher ignoriert. Selbst in VCD und „Mülheimer Fahrradgruppe“ forderten Menschen bereits die Öffnung der „Radwege“ in beide Richtungen, wenn auch bei „baulicher Veränderung“.

An den Pylonen geht die Gefahr aber nicht nur von geisterfahrenden Radfahrern aus, sondern auch von Kraftfahrzeugen, die hinter diesen versteckt sind. Die Kölner Polizei hatte öfters dort Zivilfahrzeuge mit „Blitzern“ stehen, um den Kfz-Verkehr auf der Mülheimer Brücke auf Geschwindigkeit zu kontrollieren. Nach mehreren Artikeln (Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 4) wurde mir schließlich durch Helmut Simon, den damaligen Leiter der Verkehrsdirektion der Polizei Köln zugesagt, daß die Kontrollen so nicht mehr stattfinden. Es wäre nämlich problemlos möglich, eine Messanlage zu betreiben, ohne daß ein Kfz daneben steht. Unter dem neuen Leiter der Verkehrsdirektion, Herrn Lotz, finden diese Messungen nun wieder so statt, inclusive Gefährdung der Radfahrer. Er lässt dazu seine Untergebenen antworten:

Ihre „Gefahrenhinweise“ aus Sicht der Radfahrer aus den vorherigen Jahren wurden zum Schutz der Radfahrer in dem Maße umgesetzt, das nun das o.g. erwähnte Warndreieck die ankommenden Radfahrer entsprechend vorwarnt.

Der Radfahrer hat dadurch die Möglichkeit, gefahrlos seine Geschwindigkeit zu reduzieren und diese Engstelle langsam fahrend oder schiebend zu passieren.

Auch dieses mal meint die Polizei, daß auf dem Gehweg fahren (das wäre es dann nämlich) wohl ok wäre. Oder man kann halt schieben. Und weiter: „Eine Gefährdung ist somit nicht gegeben.“ Ein Warndreieck richtet das.

Und anstatt an den Gefahrenstellen täglich zu kontrollieren und Geisterfahrer zur Kasse zu bitten, zockt die Kölner Polizei Radfahrer lieber an der Maybach/Krefelder Str ab. Das ist effektiv. Zwar nicht für die Verkehrssicherheit, aber für die Kasse.

Auch die Stadt Köln zeigt immer wieder, daß sie kein sonderliches Interesse an der dortigen Radverkehrsfühung hat. Es brauchte Jahre, bis die völlig inkompetente, selbst für ortskundige verwirrende Beschilderung, wie man überhaupt von links- nach rechtsrheinisch kommt, installiert war. Und noch heute ist sie nicht so klar, daß sie zwingend jeder versteht. Auch wird die Benutzung in Gegenrichtung immer wieder freigegeben, bzw. angeordnet. Sei es bei einer Sanierung, wie vor Jahren, als legendärerweise einen Tag vor der Anordnung in Gegenrichtung dort noch Geisterfahrer von der Polizei abkassiert wuden, oder aber fälschlicherweise bei Baustellen, wie kürzlich (ich berichtete), als knapp 2 Wochen lang der nördliche Radweg in Gegenrichtung angeordnet war. Nachdem das vorher übrigens schon ein paar Tage der Fall war. Engagierte Menschen weisen die Stadtverwaltung üblicherweise zeitnah auf so etwas hin, worauf die Stadtverwaltung einfach Tage braucht, um zu reagieren. In diesem Fall wurde das Schild zunächst entfernt und stand dann zwei Tage später wieder da! An einer Stelle, an der Menschen gestorben sind! An einem Unfallschwerpunkt!

Am 21.9.2016, dem „Europäischen Tag ohne Straßentote„, gab es einen Unfall zwischen Radfahrern auf der Mülheimer Brücke. In der Pressemitteilung der Kölner Polizei liest sich das folgendermaßen:

In den Abendstunden kam es auf der nahen Mülheimer Brücke zu einer weiteren, folgenschweren Kollision, diesmal unter Beteiligung zweier Radfahrer (24, 49). Gegen 19.45 Uhr befuhr der 49-Jährige mit seinem Rennrad ordnungsgemäß den südlichen Rad-/Gehweg in Richtung Wiener Platz. Im Bereich der Verengung am rechtsrheinischen Stahlbrückenträger sei ihm dann der Jüngere unmittelbar neben einem weiteren Radler entgegengekommen. „Ich habe noch vergeblich versucht, nach rechts über den Gehweg auszuweichen“, gab der Kölner an. Infolge der Kollision mit dem 24-Jährigen kam er zu Fall. Bei seinem Sturz zog er sich unter anderem einen Armbruch zu. Er wurde ebenfalls im Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren. (cg)

Ich habe mich vor einer guten Stunde noch in einer Facebook Gruppe dafür rechtfertigen müssen, daß ich KEINEN Radfahrer akzeptiere, der an der Mülheimer Brücke falsch fährt. Egal, ob er dort  „langsam“ und „vorsichtig“ unterwegs ist oder „den Weg nicht gefunden“ (was man mit einem IQ ab 60 schaffen kann), bzw „keine Lust auf den Umweg“ hatte. Und ich werde die Schläge auch in Zukunft einstecken (müssen).

P.S.: Um die Frage, wieviele Menschen dort nun (aktenkundig) verunfallt und auch gestorben sind, beantworten zu können, habe ich hierzu die Polizei über deren Pressestelle angfragt. Sollte ich von dort keine Antwort erhalten, werde ich notfalls Akteneinsicht nach IFG NRW fordern. Ich bin mir also sicher, daß die Gefahrenlage den Skeptikern und faulen Menschen zukünftig auch statistisch (aus der täglichen Erfahrung besteht sie ja sowieso) dargelegt werden kann.

[Nachtrag 26.9.2016: was die Beleidigungen kann ich -konkret in einer heutigen Diskussion mit einem aus Faulheit absichtlich und bewußt auf der Mülheimer Brücke in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer- noch „analfixierter Fahrradnazi“ hinzufügen. Da mußte ich sehr herzlich drüber lachen.

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→ 19 KommentareTags: Mülheimer Brücke · Polizei

Fischbrötchen am Aktionstag!

22. September 2016 · 4 Kommentare

Ich hatte es gestern kurz berichtet, zum „Europäischen Tag des Straßentodes“ hatte also auch die Polizei Köln ihr Engagement angekündigt.

Ich hatte etwas Zeit, Lust und das Wetter war schön, also schwang ich mich auf mein Trekkingrad und kurbelte gemütlich ein paar Kilometer in die Innenstadt, um zu schauen, was die Beamten an den Abzockerecken potentiellen Straßentodecken so treiben. In Facebook und Twitter berichteten Kölner Radfahrer bereits den ganzen morgen von vermehrten Kontrollen in der ganzen Stadt.

Mein Weg führte mich von der Steinkopfstraße (hier wohne ich) an 3 Falschparkern vorbei (Haltverbot VZ286), über die Elisabeth-Breuer-Straße (4 Falschparker im absoluten Haltverbot VZ283, 3 Falschparker in Feuerwehreinfahrt – das alles auf 50 (!) Metern) und die Frankfurter Straße in Richtung Wiener Platz. Auf der Frankfurter Straße mußte ich 3 Falschparkern, die auf dem dortigen „Schutzstreifen“ parkten, ausweichen, weitere 3 sah ich in Gegenrichtung. Den Wiener Platz konnte ich -wie immer- trotzdem dort eine NRW-Velo-Route besteht, mehr oder weniger nur schiebend, bzw. rollernd passieren – dort ist einfach zu viel los und kein Platz für Radfahrer. Auf der Mülheimer Brücke kamen mir 7 geisterfahrende Radfahrer entgegen. Die fahren da immer, von 1-2 Aktionen (höchstens!) der Polizei pro Jahr abgesehen, unbehelligt, trotzdem dort -im Gegensatz zu vielen anderen Stellen in Köln- Menschen umgekommen sind (es wird grad über einen Unfall am gestrigen Abend dort gemutmaßt). Darüber berichte ich bereits, seit es diesen Blog gibt. Und bis vor ein paar Tagen war das Geisterradeln dort für rund zwei Wochen lang sogar angeordnet. Trotz mehrerer e-Mails an Stadtverwaltung (von mir und auch vom ADFC) und Polizei.

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Angeordnetes Geisterradeln

 

Das linksrheinische Köln erreicht, hatte ich trotz einiger Behinderungen keinen plötzlichen Straßentod erlitten, allerdings auch noch niemanden gesehen, der hier Verstöße irgendeiner Art sanktionieren würde.

Die Polizei Köln hatte auf Facebook mittlerweile mitgeteilt, daß man einen „Fahrradaktionstag“ in Ehrenfeld veranstalten würde, trotzdem fuhr ich einen Umweg über die Innenstadt. Und zwar, das hatte ich mir fest vorgenommen, gemütlich und ausschließlich über die für mich gedachten „Radwege“, selbst wenn diese mich eher gefährden, denn beschützen würden. Die Beamten in der Innenstadt hatten bereits Mittag gemacht oder die Bilanz war bereits erfolgreich und das „Soll“ erfüllt, zumindest war keine Polizei an den neuralgischen Orten zu sehen (Krefelder Str./Maybach Str, Kölner Bank, etc.). Dafür entging ich dem Straßentod auf dem viel zu schmalen (illegalen) Radstreifen zwischen Ebertplatz und Hansaring nur knapp, als sich rechts eine Autotür öffnete, während mich links ein Kfz „in seiner Spur“ mit nur wenigen Zentimetern Abstand überholte. Ein paar Meter weiter hat die Stadt kürzlich den „Schutzstreifen“ verbreitert und nach links versetzt, was dazu führt, daß der Kfz-Verkehr nun nur noch eine Spur zur Verfügung hat – was irgendwie nicht funktioniert:

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Zwei Spuren trotz einer Spur

 

Insgesamt aber niemand in Sicht, der das (was hier im Bild noch harmlos ist, üblicherweise ist die „rechte Spur“ noch weiter rechts) sanktionieren würde und das am Straßentodaktionstag! Irgendwo müssen die Beamten doch sein!

Ich befuhr die Ringe bis zum Rudolfplatz und nahm dann die Aachener Straße stadtauswärts. Mir wurde nochmals klar, wie -sorry für die Wortwahl- beschissen die „Infrastruktur“ für Radfahrer in Köln ist. Zu den zu schmalen und aufgebrochenen, dämlicherweise längs gepfasterten (fahr sowas NIE mit einem Rennrad!) „Radwegen“ kommt die Außengastronomie, die ihre Schirme teilweise über die „Radwege“ spannt (großer Spaß für einen 2-Meter-Mann!) und die Tische und Stühle zu nah an diesen stehen hat. Das haben die Beamten am „Aktionstag“ aber sicher übersehen oder aber sie fühlten sich nicht zuständig (wahrscheinlicher) oder sie sehen darin gar keine Gefährdung (am wahrscheinlichsten).

Nun ging es über die Innere Kanalstraße nach Ehrenfeld und in meiner für heute gewählten gemütlichen, langsamen Geschwindigkeit bog ich dann in die Venloerstr. ein. Das „Herz“ Ehrenfelds, möchte ich mal sagen. Wer die Venloerstr. nicht kennt: hier hat man verkehrsplanerisch so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Frühe gab es dort (schlimme) 70cm breite „Radwegelchen“, die kamen dann (sinnvollerweise) weg, aber *irgendetwas* muß man ja „für Radfahrer tun“, deswegen wurden schließlich „Schutzstreifen“ angelegt und zwar direkt in der Gosse, neben parkenden Autos und entsprechend mit sich öffnenden Türen – letztlich illegal. „Illegal“ heißt in diesem Sinne, daß die Regeln und Normen nicht erfüllt sind, was in Köln ziemlich egal ist, Hauptsache man separiert. So haben die Radfahrer also ihre Suggestivstreifen, von der Politik (hier: Die Grünen) intensiv gefordert und die Kraftfahrer einladend, hier möglichst eng („in der Spur“) zu überholen. Ich fahre da nicht gerne. Übrigens auch nicht gerne als Kraftfahrer.

Auf der Venloerstr. wurde ich dann also 5x ohne Sicherheitsabstand überholt, ich sah 3 Kraftfahrzeuge, die den „Schutzstreifen“ illegalerweise zum Halten oder Parken nutzten, aber: ich sah auch die ersten Polizisten. Nämlich am UPS Mann vorbei fahrend:

„nur mal eben …“

 

Fairerweise muss man sagen, daß kurz danach tatsächlich ein Polizeimotorrad an dem UPS Wagen vorbeifuhr und der Polizist den Fahrer aufforderte, weiterzufahren. Das könnte allerdings an den drei Radfahrern gelegen haben, die der Motorradpolizist im Schlepptau hatte, ein Bußgeld gab es in jedem Falle nicht.

Und auf meinem weiteren Weg sah ich sie dann endlich: Horden von Polizisten! Quasi an jeder Ecke standen sie, oder besser: sie lauerten! Offensichtlich waren die meisten Beamten so in Ecken und Hauseingängen oder hinter Werbesäulen postiert, daß sie Ampeln gut im Blick hatten und Fußgänger und Radfahrer auf frischer Tat ertappen konnten.

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moderne Wegelagerer

 

Selbstverständlich fuhr ich besonders gemütlich auf jede Ampel zu, hielt schon bei „gelb“ brav an (das mache ich allerdings immer, es sei denn die Ampel ist defekt) und schaute mich ein wenig in der Gegend um. Zu fast jeder Ampel gab es irgendwo Polizei, die sie bewachte. Der europäische Straßentod sollte heute schließlich nicht zuschlagen können!

Hinter der Kreuzung Venloerstr./Gürtel befindet sich die Polizeiwache der Polizeiinspektion 3, deren Beamte schon öfters als nicht gerade fahrradaffin aufgefallen sind, z.B. -in einer, wenn es nicht so traurig wäre, großartigen Posse- hier. Dort sah man -hinter parkenden Autos- einen Pavillon aufgebaut, an dem 3 Beamte standen – das war dann wohl der angekündigte „Informationsstand“. Ich fuhr erst einmal weiter, nämlich die Venloerstr. durch bis zur Äußeren Kanalstraße. Was mir auffiel: diese massive Polizeipräsenz hatte tatsächlich auch Einfluß auf den Kfz-Verkehr, denn die fuhren meist (nicht alle) besonders langsam und recht vorsichtig. Eng überholt wurde ich dennoch, aber immerhin: langsam. Da scheint sich Anwesenheit also zu lohnen und irgendwo las ich kürzlich, daß es in Kölner Veedeln zukünftig wieder den „Schutzmann op d’r Eck“ geben soll – das wäre doch was!

An der Äußeren Kanalstraße (dort stand noch ein VW Bus der Polizei, eine Aktivität war nicht zu ersehen) wendete ich und fuhr zurück zur Wache, um mir den Infostand mal anzuschauen. „Das Informationsangebot“ richte sich ja laut der Meldung bei Facebook (ruhig auch einmal die Kommentare dort lesen)  „ausdrücklich an Fahrrad- und Autofahrer sowie Fußgänger“.

An dem Infostand standen also drei Polizisten und sonst niemand. Bei der ersten Fahrt daran vorbei, sah ich immerhin einen Radfahrer. Fußgänger konnte man dort, direkt am Gehweg, sicherlich ereichen, wie sich allerdings Autofahrer hier informieren sollten, das war mir schleierhaft. Ich stellte mein Rad ab, sagte artig guten Tag und daß ich mich „mal informieren“ wollte. Ein freundlicher Polizist stand sofort zur Verfügung und zeigte mir das Infomaterial. Dieses bestand aus mir bereits bekannten Flyern („Sicher Radfahren in Köln und Leverkusen“ (Stand 2013) und „Vorsicht im toten Winkel!“), Schlüsselbändern, Aufklebern und Gummibärchen, die wohl als „Give-Aways“ gedacht waren (bot man mir allerdings nicht an – mit nem Polizei-Schlüsselband wäre ich sicherlich der King in meiner Hood!) und – einem EC-Zahlgerät (das ein Beamter dann bald beiseite legte). Auf die sonst übliche Helmpropaganda verzichtete man tatsächlich, das fand ich etwas wunderlich. Ich unterhielt mich ein wenig mit dem Beamten, u.a. daß ich üblicherweise nicht im „Toten Winkel“ fahre, nämlich da, wo meist der Radweg liegt (was in dieser Broschüre tatsächlich exakt so dargestellt wird!). Dann fragte ich, ob bei der Aktion denn auch -wie angekündigt- Verstöße von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern, wie Überholen ohne Sicherheitsabstand, geahndet werden würden, was der Beamte bejahte. Zahlen lägen dazu aber natürlich, wie für den kompletten Aktionstag, erst „nachmittags“ vor, die würden dann veröffentlicht, ich könnte sie dann auch bei der Pressestelle erfragen.

Mir war klar, daß hier nichts spannendes mehr passieren würde, zudem schloß sich langsam mein Zeitfenster, also verabschiedete ich mich und machte mich auf den Weg. Ich wollte die Venloerstr. noch einmal stadteinwärts passieren und dann über die Innere Kanalstraße nach Hause (Mülheim) fahren.

Jedoch: an der Kreuzung Venloer Str./Gürtel bedrohte er mich dann doch noch! Der plötzliche Straßentod und zwar auf seine ureigenste, kölsche Art! In einem ziemlich sinnlosen Manöver überholte mich am Ende der Kreuzung ein schwarzer Kleinwagen – zügig und eigentlich ohne jeglichen Sicherheitsabstand, also mit nur wenigen Zentimetern, den Vorgang wegen des Gegenverkehrs krönend mit einem Abdrängen nach rechts, was ich mit einem gewagten Schlenker in die Gosse (ich lasse üblicherweise für solche Situationen ~80cm Platz nach rechts) kontern und mich somit retten konnte und zudem mit einem affektiv, laut ausgerufenem „Hey“ quittierte, einigermaßen perplex, fand dieses Abdrängen doch direkt vor den Augen zweier Polizisten, die links im Eingang des dortigen Grills wohl zu Fuß gehenden Rotlichtsündern auflauerten, statt. Dort schaute ich dann auch intuitiv hin und hatte mit einem Beamten (sie standen ungefähr 10 Meter entfernt) Blickkontakt. In der festen Annahme, daß dieser Beamte den Vorfall beobachtet haben mußte (es wäre sogar Zeit gewesen, den Kraftfahrer zu stellen, staute sich wenige Meter weiter doch der Verkehr und eine Sekunde lang machte es sogar den Anschein, als würde der Beamte loslaufen, was er aber doch nicht tat), dachte ich mir, es wäre ein gute Idee, dies am „Aktionstag“ zur Anzeige zu bringen.

Ich wurde also mit den Worten „Entschuldigung, haben Sie das gesehen? Ich möchte eine Anzeige aufgeben.“ bei den Polizisten vorstellig. Die Reaktion war gleichermaßen barsch und in einem Ton, den ich als „Befehlston“ bezeichnen würde, wie sie mich verwunderte: „Nein, das machen wir nicht. Gehen Sie zur Wache!“ und „Sie stören, wir haben hier zu tun, wir nehmen keine Anzeigen auf!“. Ich war dann doch baff und fragte, „Sie sind doch die Polizei?“, schließlich war ich Benachteiligter in einer Sache, auf die an diesem „Aktionstag“ ja u.a. hingewiesen werden sollte. Ich forderte also nochmals, „Bitte nehmen Sie meine Anzeige auf“, was ich immernoch für richtig hielt (die Beamten hatten in dem Moment auch nichts zu tun, sie standen einfach dort) und ich tat das auch subjektiv in einem angemessenen und ordentlichen Ton („aufgeregt“ bin ich bei solchen Überholvorgängen selten, dafür erlebe ich sie zu oft, nämlich täglich, wenn nicht permanent). Herr V, der Beamte, mit dem ich während des Vorfalls Blickkontakt hatte, tat das dann auch doch noch recht bereitwillig und zückte sein Notizbuch. Der Mann machte mir den Eindruck, als er erkannte er, die Situation wäre schneller vorbei, würde er die Anzeige aufnehmen, anstatt zu diskutieren (damit lag er durchaus richtig). Er sagte allerdings auch direkt, daß er, entgegen meiner Annahme, den Vorfall nicht beobachtet hatte, was ich nicht ganz nachvollziehen konnte, aber so hinnehmen mußte. Er nahm sachlich eine Owi-Anzeige auf. Sein Kollege, Herr P., agierte nicht so sachlich und belehrte mich in scharfem Tonfall in verschiedenen Belangen. Er fragte mich, warum ich mich so aufregen würde und was denn überhaupt passiert wäre. Als ich die Gefährdung nochmals schilderte, korrigierte er mich dahingehend, daß es „Überholen innerorts gar nicht gibt„. Das wäre dann „Umfahren“. Aha! So wie man ein Hindernis umfährt, da habe ich ihn dann verstanden. Ich gab nun also an, daß ich „ohne Sicherheitsabstand umfahren und gefährdet wurde“. Der Bussgeldkatalog sieht allerdings tatsächlich ein Bußgeld für „Überholen innerorts“ vor, also scheint es das ggf. doch zu geben. Ich wußte an diesem Punkt der „Unterhaltung“ schon, der uninformierte Bürger hat immer Recht, da gibt man besser keine Widerworte und wollte eigentlich nur noch die Anzeige fertig erstatten und weiter nach Hause. Herr V. war weiterhin sachlich und machte etwas den Eindruck, als ob ihm das Gebahren seines Kollegen auch nicht ganz gefallen würde, aber Herr P. lief nun zur Höchstform auf: „Sie haben uns genötigt!„, meinte er. „Ich habe bitte was?“ fragte ich. „Sie halten uns von der Arbeit ab, das ist Nötigung!„. Das empfand ich dann doch als starken Tobak und nicht nur, weil ich während meines Studiums ein paar Semester Jura genießen durfte – eine Nötigung ist eine Straftat und wenn ein Polizist mich einer Straftat bezichtigt, wenn ich eine Anzeige erstatten möchte, dann bin ich der Meinung, daß das nicht unkommentiert und -dokumentiert bleiben sollte. Nun war ich doch einigermaßen verärgert, wissend, daß ich da nicht sonderlich drauf reagieren sollte, denn manche Beamte können es nicht so gut ab, wenn ein Bürger ggf. etwas besser weiß. Den Satz „das sollte man Herrn Mathies (Polizeipräsident) mal erzählen“ konnte ich mir nicht verkneifen, schließlich hatte der in der Pressemitteilung ja noch zum besten gegeben: „Auf eine Ahndung der Verstöße werde man morgen nicht verzichten“, während seinem Beamten Herrn P. der Verstoß gegen mich einfach völlig egal war. Das ist schon ein Diskrepanz.

Nachdem Herr P. noch einige weitere Tiraden abließ, bei denen ich nicht sonderlich zu Wort kam, was ich allerdings auch nicht wirklich wollte (diskutiere besser nicht mit renitenten bewaffneten Menschen!), bedankte ich mich bei Herrn V., entschuldigte mich für die verlorene Zeit und entschloß, daß ich mich über Herrn P. beschweren würde, er hatte mich schließlich einer Straftat bezichtigt.

Eine Beschwerde per e-Mail zu verfassen, wäre naheliegend gewesen, aber noch naheliegender war für mich dann doch, einfach mal das Gespräch mit einem Vorgesetzen zu suchen. Die Wache war ja nun nicht weit und am „Aktionstag“ zum schnellen europäischen Tod gab es vielleicht offene Ohren. Ich fuhr also wieder zum „Informationsstand“, dort standen mittlerweile noch zwei Fahrradpolizisten, die mich auch kannten und freundlich begüßten („Na, heute gar keine Helmkamera?“ (DIE hätte ich besser mal mitgehabt!) und „Nächste Woche bei der Critical Mass dabei?“). Ich schilderte den Vorfall und der eine Fahrradpolizist, Herr J., fackelte nicht lange: „komm mit, da fahren wir mal hin“.

So tauchte ich also wenige Minuten später wieder bei Herrn V. und Herrn P. auf und Herr J., der wohl vorgesetzt oder zumindest mit höherem Dienstgrad versehen war, fragte „was war denn hier los?„. Herr P. gab dann zum besten, wie aufbrausend ich gewesen wäre, daß ich die Beamten von der Arbeit abgehalten hätte, daß das ziemlich unverschämt war, daß ich verlangt hätte, daß sein Kollege, Herr V. „das gesehen hat“ und bezeugen müsse (Ich habe nichts „velangt“!) und schließlich hätte ich sogar  „mit Herrn Matjes (sic!) gedroht„! Bezeichnenderweise sprach Herr P. genau so wie vorher, ließ mich nicht zu Wort kommen („ich habe nicht mit Herrn Matjes gedroht!“ konnte ich immerhin anbringen), während Herr V. schwieg (er hat währenddessen tatsächlich kein einziges Wort gesagt). Ich sagte dann zu Herrn J. „sehen Sie?“, der mich mit den Worten „kommen Sie mal mit“ ein paar Meter zur Seite zog. „Was soll ich machen?“, meinte er und zuckte mit den Schultern. Herr P. hatte ja irgendwie bestätigt, was gelaufen war. Wir unterhielten uns noch über ein paar Dinge und Herr J. konnte auch nachvollziehen, daß ich es für richtig hielt, anstatt eine Online-Anzeige zu machen oder die Dienststelle aufzusuchen, bei den 10 Meter entfernten Beamten, zudem am „Aktionstag“, vorstellig zu werden. Das wäre naheliegend. Damit war die Sache dann auch erledigt. Ich hoffe, daß Menschen wie Herr J. und vielleicht auch Herr V., ihre Kollegen ein wenig sensibilisieren, was „Dein Freund und Helfer“ (das meine ich ernst!) in der Praxis angeht. Kleine Anekdote am Rande: heute morgen, grad als ich diesen Artikel angefangen habe, zu schreiben, klingelte es und vor meiner Haustür stand ein sehr freundicher (Fahrrad)Polizist. Ich hatte vor einiger Zeit in meiner Straße (eine Einbahnstraße, die immer mehr von Kfz zügig in die falsche Richtung befahren wird) beobachtet, wie ein Kfz gegen die Fahrtrichtung meine Nachbarin und ihren 5jährigen Sohn gefährdete und die Polizei generell über die Situation informiert. Der Polizist wollte sich das mal vor Ort erläutern lassen und hatte auch offene Ohren für andere Probleme in diesem Viertel und versprach sehr glaubwürdig, daß er das beobachten und sich sehr gerne kümmen wird – es geht also auch anders. Ganz anders.

In Ehrenfeld wurde gestern also tatsächlich kontrolliert und zwar ganz gewaltig. Es waren, wie erwähnt, einige Radaktive vor Ort, u.a. auch Vertreter von ADFC und VCD. die Beobachtungen angestellt und sich informiert haben. Was deutlich mißfällt: während die Präsenz am „Aktionstag“ hauptsächlich genutzt wurde, um Radfahrer zu kontrollieren und zu sanktionieren, macht es den Eindruck, als wären die Verkehrsteilnehmer mit dem wesentlich größeren Gefährdungspotential weitestgehend ungeschoren davongekommen. Und manch einer empfindet es halt als Willkür, wenn am Tag des schnellen Straßentodes ausgerechnet fehlende Reflektoren am Rennrad oder Klemmlichter (um 12:00 Uhr) moniert und (freudig!) sanktioniert werden, während direkt daneben (!) Kfz auf dem „Radweg“ parkend geduldet und waghalsige Überholmanöver ignoriert werden. Man hätte sicherlich auch abgelaufene Pflaster im Verbandkasten sanktionieren können – das verhindert den Straßentod im gleichen Sinne. Oder halt nicht. Ich bin mir sicher, vom ADFC wird diesbezüglich noch eine Stellungnahme erfolgen, vermutlich im ADFC-Blog, und ich hoffe dabei auf Schärfe.

Wie oben erwähnt, habe ich gestern noch eine Nachfrage an die Pressestelle der Polizei Köln gestellt, mit Bitte um Stellungnahme:

  • Bei wievielen Radfahrern wurden Rotlichtverstöße festgestellt?
  • Bei wievielen Radfahrern wurde verbotswidriges Fahren auf dem Gehweg festgestellt?
  • Wieviele Überholvorgänge von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern ohne den nötigen Sicherheitsabstand wurden geahndet?

Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, diese reiche ich nach, sobald ich sie erhalte. Wenn ich sie denn erhalte.

Ganz ohne Sarkasmus, Köln hat den „Europäischen Tag ohne Straßentod“ leider nicht bewältigen können. Eine junge Frau ist gestern ums Leben gekommen.

Und abschließend möchte ich als Fazit ziehen, daß der „Aktionstag“ durchaus etwas humoriges hatte. Nicht nur, daß es schon irgendwie lustig ist (wenn auch in einer Art von Galgenhumor), wenn man wieder bestätigt wird, daß der Großteil der „Experten“ in Wirklichkeit Amateure sind. Für mich, als gebürtigen Nordeutschen, also genau genommen „Fischkopp“, hat der Satz „er hat mit Herrn Matjes gedroht!„wirklich ewas Großartiges! Made my day! Und wenn ein Polizist, Dich zum Lachen bringt, dann ist der Tag doch irgendwie gerettet! Werde ich dem Polizeipräsidenten Herrn Mathies vielleicht auch erzählen, sollte ich ihn mal treffen ;-).

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Der Europäische Tag ohne Straßentod …

21. September 2016 · 12 Kommentare

Heute, am 21.9.2016, ist der „europäische Tag ohne Straßentod“ und wie es in den sozialen Netzwerken bereits alle Vöglein zwitschern, macht die Kölner Polizei das, was sie am besten kann, um Fahrradfahrer zu schützen, nämlich: Fahrradfahrer kontrollieren! Die bringen sich schließlich üblicherweise selbst um!

In der Pressemitteilung liest sich das so: „Fahrradfahrer haben wie Fußgänger ein deutlich höheres Risiko, bei einem Unfall schwere Folgen davon zu tragen. Deshalb wird an diesem Tag im Stadtbezirk Ehrenfeld der Fokus besonders auf die Sicherheit im Fahrradverkehr gelegt.“

Ich glaube, das gucke ich mir jetzt mal an.

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Essen auf Rädern!

16. August 2016 · 10 Kommentare

Dachten wir vor einem guten Jahr, unsere Kölner Polizei wäre unwissend und Recht beugend, als sie Radfahrer kriminalisierte und durch unverantwortliche Manöver gefährdete, sowie die Persönlichkeitsrechte hunderter Bürger ignorierte und verletzte, mussten unsere Freunde von der Critical Mass Essen letzten Freitag ähnliches, in noch lächerlicherem Ausmaße erleben:

„WAZ“: „Essener Polizei stoppt Massen-Radtour mit 200 Radlern

„WAZ“: „Polizei will weitere unangemeldete Groß-Radtouren verhindern

„WAZ“: „Critical Mass – Demonstration oder Schwarmradeln?

„WDR“: „Radtour in Essen eskaliert

„WDR 5“: „Westblick vom 15.8.2016“ (audio)

Für die ganz hartgesottenen, hier die offizielle Pressemitteilung der Essener Polizei. Aber, VORSICHT! Während des Lesens nicht essen oder trinken und die Kaffeetasse von der Tastatur fernhalten!
POL-E: Essen: Radfahrer blockierten Verkehr und beschäftigten zahlreiche Polizisten

Augenzeugen berichten übrigens, daß -obwohl Polizeisprecher Peter Elke meint, „Uns haben viele erboste Anrufe von Autofahrern erreicht“- daß die Beamten ab kurz nach der Abfahrt anwesend waren – da haben die „erbosten Autofahrer“ ja wirklich rechtzeitig angerufen!

Wie (friedlich) die Essener CM so abläuft, hatte die WAZ schon vor einem jahr berichtet:
„WAZ“: „Wie Fahrradfahrer sich ihr Recht auf der Straße erkämpfen

Die Essener Polizei schreit also förmlich danach, daß *viele* Radfahrer auf Essener Straßen unterwegs sind und sie „beschäftigen“ – eine sehr gute Gelegenheit dafür ist die dortige Critical Mass Tour am 9. September, 19:00 Uhr ab dem Willy-Brandt-Platz.

Von Köln aus kommt man sehr gut (ca. eine Stunde Fahrtzeit) mit der Deutschen Bahn per Regional Express oder S-Bahn Linie 6 nach Essen und natürlich auch wieder zurück. Für bis zu 5 Personen gibt es hierfür sogar einen Gruppentarif (Fahrradtageskarte aber nicht vergessen!).

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