Herr Mathies, der Kölner Polizeipräsident, hatte kürzlich noch moniert, daß -ob der eher verheerenden Kölner Unfallstatistik für 2016- „Interessenverbände“ unter den Radfahrern doch mehr auf die Verkehrssicherheit „hinwirken“ sollten. (Ein Statement hierzu gibt es auf der Critical Mass Seite). Ich sehe mich ja durchaus als „Interessenverband“, auch wenn man bei einem einzelnen (aber durchaus vernetzten) engagierten Radfahrer kaum von einem „Verband“ sprechen kann. Aber ich werde -und das schon seit Jahren- durchaus tätig. Obwohl das wohl sehr oft ein Ankämpfen gegen Windmühlen ist.
Diese Woche befuhr ich die Siegburger Straße in Köln-Deutz auf dem dortigen per VZ241 als benutzungspflichtig angeordneten „Radweg“ und traf auf diese Baustelle:
Nicht außergewöhnlich, sondern eigentlich in Köln bei Baustellen schon immer der Normalfall: der Radverkehr wird nicht über die Fahrbahn umgeleitet, wie das eigentlich sinnvoll ist, beschildert wird sowieso nichts und die Absicherung entspricht nicht den Richtlinien, in diesem Falle der RSA95. Es gibt schon -seit Jahren- eine Broschüre, herausgegeben von der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte“ (AGFS) und dem Land NRW, die angeblich den ausführenden Baufirmen zur Verfügung gestellt wird und zudem in der Stadtverwaltung, z.B. beim „Fahrradbeauftragten“, ausliegt. Laut Herrn Harzendorf, dem Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, wird jeder Baufirma, die sich an diese Richtlinien nicht hält, ein Bußgeld auferlegt (das hat er zumindest vor einigen Jahren beim „Kölner Radverkehrstreff“ zum besten gegeben) – über diese Aussage kann jeder Kölner Radfahrer nur herzlich lachen! Das ist entweder gelogen oder hat keine Konsequenzen.
Soweit so gut, eine von dutzenden Baustellen, die deutlich zum Ausdruck bringt, was unsere ach so tolerante und liebevolle Stadt von uns Radfahrern hält. Quasi der Normalfall und eigentlich kaum berichtenswert, wenn … ja, wenn da nicht die Tatsache wäre, daß dieses verkehrstechnische Desaster nun mal direkt vor der Polizeiwache an der Siegburger Straße stattfindet! Und da fragt man sich doch, ob der eingangs geschilderten Aussagen des Polizeipräsidenten, ob den ganzen Beamten, die hier täglich ein- und ausgehen, das nicht mal auffallen müßte. So im Sinne der Sicherheit und im Rahmen der Unfallprävention. Und auf der Fahne vor der Wache, direkt an der Baustelle, steht es ja schließlich: „Hinsehen. Handeln. Hilfe holen.„. Ich war auf dem Weg zur Arbeit, hatte aber noch ein wenig Zeit, also beschloß ich, dann mal zu handeln.
Ich betrat die Polizeiwache und trug mein Anliegen dem wachhabenden Beamten, Herrn Schuhmacher, vor. Herr Schuhmacher war sehr freundlich und aufmerksam, verstand aber nicht wirklich mein Begehr. Er gab dann auch unumwunden zu, daß er „die Verordnungen nicht kenne„, meinte aber auch, daß das „eine Baustelle der Stadt“ wäre (in Wirklichkeit ist es eine Baustelle der Rheinenergie) und ich wohl besser dort vorstellig werden würde. Mit meiner Annahme, daß (z.B. gemäß VwV-StVO und generell im Sinne der Sicherheit des fließenden Verkehrs (dazu gehört Radverkehr!)) die Polizei hier aktiv werden muss, konnte Herr Schuhmacher leider gar nichts anfangen. Wie gesagt, das Gespräch war freundlich, aber recht sinnlos. Ich verabschiedete mich mit der Ankündigung, daß ich mein Anliegen besser schriftlich vortragen werde, was ich dann auch in einer e-Mail tat:
Gestern befuhr ich mit meinem Fahrrad den mit VZ241 als benutzungspflichtig ausgeschilderten „Radweg“ auf der Siegburger Straße in Richtung Deutz. Dieser war in Höhe der dortigen Polizeiwache, wie auf den anhängenden Fotos zu sehen, durch eine Baustelle versperrt. Der Radweg wurde nicht gemäß entsprechender Richtlinien umgeleitet und auch nicht ordnungsgemäß abgesichert. Passierende Radfahrer wurden gefährdet, wenn sie für den MIV nicht ersichtlich, auf die Fahrbahn oder gar auf den Gehweg auswichen, wo sie zudem auch noch Fußgänger gefährdeten. Wurde die Verkehrsführung dort von der Stadtverwaltung so genehmigt? Ich erbitte hiermit nach IFG NRW Akteneinsicht in den Verkehrszeichenplan für diese Baustelle.
An die Polizei: da sich Herr Polizeipräsident Mathies auf der letzten PK zur Verkehrsunfallstatistik scheinbar erbeten hat, daß radaktive Bürger zur Unfallprävention tätiger werden, möchte ich das hiermit gerne tun. In diesem Sinne frage ich sie: Wie kann es sein, daß vermutlich Dutzende Polizeibeamte die nicht abgesicherte Baustelle direkt vor der Polizeiwache mutmaßlich über mehrere Tage nicht bemerken und, wie ich in einem sehr freundlichen Gespräch mit Herrn Schuhmacher auf der Wache feststellen musste, die dortige Gefährdung von Radfahrern überhaupt gar nicht erkennen, geschweige denn die Regeln und Verordnungen gemäß VwV-StVO, ERA2010, RSA95 u.ä. kennen? Ich bitte hier freundlichst um Ihre Stellungnahme.
Das Schreiben schickte ich an die Stadtverwaltung und an die Polizei. Wie ersichtlich, gibt es für jede Baustelle einen Verkehrszeichenplan, der von der Behörde genehmigt werden muß, bzw. angeordnet wird. Entsprechend muss man davon ausgehen, daß die Baufirmen diese Verkehrszeichenpläne einen Scheißdreck interessiert nicht wahrnehmen.
Aus der Stadtverwaltung gab es eine zügige Antwort, mein Schreiben wurde an den „Baustellenmanager“ weitergeleitet und Frau Foxius teilte mir mit, daß die Baufirma angewiesen wurde, „die Baustelle entsprechend dem angeordneten Verkehrszeichenplan abzusichern und auszuschildern.“ Zusätzlich wurde „durch den Baustellenkontrolldienst, der am 09.03.17 die Maßnahme im Laufe des Vormittags überprüft hat“, eine „ordnungsgemäße Absicherung und Beschilderung festgestellt„. Außerdem wäre der „Verkehrszeichenplan“ für diese Baustelle „von einer Fachfirma erstellt“ worden und entspräche „den Vorgaben der geltenden Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).“.
Soweit, so gut. Das klingt erstmal schön und nach einer zügigen Nachbesserung und Absicherung der Baustelle. Wenn, ja wenn ich nicht am 10. März mittags folgendes vorgefunden hätte:
Eine weiterhin nur unzureichend abgesicherte Baustelle, der Radverkehr wird immer noch nicht sicher geführt und als Sahnehäubchen obendrauf: die Freigabe des „Radweges“ in Gegenrichtung! Was dort eigentlich -richtigerweise- verboten ist (siehe Kölner Unfallstatistik). Man möchte denken, hier haben Bauarbeiter (wie so oft an Kölner Baustellen) einfach mal alles an Schildern aufgestellt, was sie noch auf dem Pritschenwagen gefunden haben, aber nein, ich hatte es ja schriftlich, es gibt einen angeordneten Verkehrszeichenplan und der Baustellenkontrolldienst hat eine ordnungsgemäße Absicherung und Beschilderung festgestellt.
Aha! Da frage ich mich ernsthaft nach der Kompetenz der Menschen, die in den entsprechenden Abteilungen arbeiten! Ich schrieb Frau Foxius, der Stadtverwaltung und der Polizei noch einmal, übrigens mit Durchschlag an unsere sich nicht regende Oberbürgermeisterin, Frau Reker. Vielleicht liest ihr aus ihrem Büro ja mal jemand vor, was unter ihrer Ägide in der Verwaltung so passiert!
Sehr geehrte Frau Foxius, sehr geehrte Damen und Herren:
Ich habe die Siegburger Straße heute Morgen noch einmal befahren und musste feststellen, dass sie mitnichten ordnungsgemäß abgesichert und umgeleitet ist, wie sie an den anhängenden Fotos kennen dürften.
Radfahrer werden nicht, wie es sein sollte, über die Fahrbahn geleitet. Durch die zu sehende Beschilderung ist der Radweg nun in Gegenrichtung (!) per VZ240 freigegeben. Ich verweise hier explizit auf die Verkehrsunfallstatistik der Polizei Köln und sämtliche wissenschaftliche Erkenntnisse, was die Gefahren durch Radfahrer im Gegenverkehr angeht.
Warnbaken haben gemäß RSA95 auf Radverkehrsanlagen zudem nichts zu suchen. Die Broschüre des Landes NRW, die dieses erklärt, liegt meines Wissens im Büro des Fahrradbeauftragten aus.
Wenn der Verkehrszeichenplan so angeordnet wurde und tatsächlich durch eine „Fachfirma“ erstellt und von Ihnen abgezeichnet wurde, frage ich mich ernsthaft ob die betreffenden Personen kompetent genug für diese Aufgaben sind. Selbiges gilt für den Baustellenkontrolldienst, wenn er hier tatsächlich eine ordnungsgemäße Absicherung festgestellt haben will.
Vorsorglich reiche ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Personen ein. Bitte teilen Sie mir mit, an wen meine Beschwerde weitergeleitet, beziehungsweise wer sie bearbeitet.
Ergänzend zu meinem vorherigen Schreiben erweitere ich meine Nachfrage an die Polizei, warum die mangelhafte Verkehrsführung den Beamten in der Wache immer noch nicht auffällt. Dies unter besonderer Berücksichtigung der Freigabe des Weges im Gegenverkehr.
13 Antworten bis jetzt ↓
1 fluebbe // Mrz 11, 2017 at 15:36
Frau Foxius ist mir sehr positiv aufgefallen in den Jahren die ich in Köln mit Behörden streite. Wenn ich überhaupt eine Rückmeldung bekomme auf Sachen wie fehlerhafte Beschilderung oder irgendwelche Kleinigkeiten, dann von ihr. Schade, dass sie in dieser Situation jetzt keine Gelegenheit hat zu glänzen.
Wie immer Danke für deinen Einsatz. VG
2 Michael S // Mrz 11, 2017 at 16:13
Das Vorgehen bei Baustellenabsicherungen scheint immer das gleiche zu sein, ich wage zu behaupten, bundesweit.
Wir würden nicht in Deutschland leben, wenn es nicht für solche Absicherungen tatsächlich individuell aufgestellte detaillierte Pläne gäbe. Die Überwachung scheint sich allerdings nur auf den Straßenverkehr zu beziehen, denn nur der ist „richtiger“ Verkehr. Die Ausschilderung in der Realität erfolgt tatsächlich wohl oft, wie du beschrieben hast, nämlich vom Pritschenwagen runternehmen, was grad draufliegt. „Manne, stell ma die Schilder auf“ ersetzt vermutlich den Blick auf den Plan.
Beispiel aus Berlin,, schon was älter, aber immer noch nicht wesentlich anders:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/unfallrisiko-hoch-viele-baustellen-in-berlin-sind-eine-gefahr-fuer-radler/6463156.html
(Allerdings gilt für Berlin nach eigener Erfahrung, dass bei Hinweisen tatsächlich sachgemäß reagiert wird, sowohl von der zuständigen Behörde, der VLB, die auch für die Anordnung verantwortlich ist, als auch von der Polizei. )
3 Philipp // Mrz 11, 2017 at 20:13
Interessant wäre, wenn auf einem derart beschilderten „Radweg“ zwei entgegenkommende Radfahrende verunfallen würden. Ich bin juristisch leider zu sehr Laie um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang hier die Stadt (oder die ausführende Baufirma) mit in die Verantwortung genommen werden könnte.
Schade, dass nichts passiert ist…
Die Polizei handelt laut eigenem Bekunden ja auch erst wenn etwas passiert (Es sei denn, es gilt Knöllchen für hochgradig gefährliche Vergehen wie fahren ohne Klingel zu verteilen )
4 Philipp // Mrz 11, 2017 at 20:14
Unter welchem Fehlverhalten der Unfallbeteiligten ein solcher Unfall wohl in die Statistik der Polizei eingehen würde…
5 Karl Kreidbaum // Mrz 11, 2017 at 22:45
Kleine Nachfrage: Marco, du sprichst von Freigabe mit VZ 240. Ich meine, das ist eine Benutzungspflicht, keine Freigabe.
Zur Unterhaltung zitiere ich die VwV:
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.
35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
36 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
37 5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
6 Marco // Mrz 11, 2017 at 23:20
„Freigabe“ meint in diesem Sinne natürlich „Benutzungspflicht“, klar!
7 Herbert // Mrz 12, 2017 at 11:48
vermutlich wäre es besser, in solchen Fällen gleich Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu erstatten und einen Strafantrag zu stellen. Dann muss sich die Polizei drum kümmern.
8 Speichenkarussell // Mrz 13, 2017 at 09:52
Hallo Marco!
Das passt sehr schön, zu einem Erlebnis, das ich in der „fahrradfreundlichen Kommune“ Nürnberg mit der Verkehrsüberwachung hatte.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=120780
Mehr Inkompetenz seitens der damit befassten Polizei ist kaum vorstellbar.
9 Ralf // Mrz 13, 2017 at 10:04
Zitat der Stadt Köln zur Abnahme von Baustellen:
„Der von Ihnen angesprochene Abschnitt, der sich in der RSA unter Punkt 1.6.1. Absatz 2 befindet, bezieht sich meines Erachtens auf den Fahrbahnbereich. Dies lese ich aus dem Gesamttext des Absatzes 2. Ich habe den gesamten Absatz 2 zur Verdeutlichung daher angehängt.
(2) Sofort nach ihrer Inbetriebnahme sind von der anordnenden Behörde – erforderlichenfalls auch nachts – Arbeitsstellen auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Vorfahrtstraßen (Z 306) zu überprüfen. Dies gilt auch für Arbeitsstellen auf ähnlich verkehrsbedeutenden Straßen und Kreuzungen (nur Fahrbahn).“
Baustellen auf Radwegen werden also absichtlich nicht abgenommen.
10 Speichenkarussell // Mrz 14, 2017 at 09:28
Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich nicht auf Fahrbahnen, ganz gleich was in der RSA drinsteht.
11 Jupp // Mrz 14, 2017 at 10:02
@ Michael S:
Bitte mach nicht den gleichen Fehler und bezeichne den motorisierten Fahrbahnverkehr als Straßenverkehr. Straßenverkehr ist das Ganze, inklusive Fußgängerverkehr, Radverkehr und KFZ-Verkehr auf allen Flächen der Straße.
Was Du vermutlich meinst ist der KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn.
@Ralf: der Abschnitt bezieht sich imho auf die sofortige Kontrolle auf besonders verkehrswichtigen und hochbelasteten Straßen. Er bedeutet aber nicht, dass anderswo nicht kontrolliert wird. Nur eben nicht zwingend sofort nach Inbetriebnahme, sondern zu normalen Geschäftszeiten und ggf. auch Stichprobenartig.
Die Praxis dagegen zeigt, dass manche Typen Baustellen gar nicht kontrolliert werden. Und seit es für mangelnde Baustellensicherung keine Flenspunkte für die Verantwortlichen mehr gibt, sondern nur gegenüber den Bausumen unbeachtliche Owi-Gebühren, interessiert es wirklich keine Sau. Und bei Unfällen wird auf unangepasste Geschwindigkeit und Verstoß gegen Sichtfahrgebot entschieden werden.
Fazit: als Radfahrer lebt man nicht in einem Rechtsstaat.
12 Oliver // Mai 17, 2017 at 13:57
@Marco: Hast Du den Verkehrszeichenplan eigentlich erhalten? Ich frage mal exemplarisch in diesem Beitrag, da Du ja immer mal wieder Unterlagen nach dem IFG anforderst, aber es in Nachhinein für den Leser unklar bleibt, ob Deine Anfragen erfolgreich sind.
P.S. Ich frage, da ich mich derzeit über die Baustelle Brühler Straße, Ecke Markusstraße ärgere, wo der benutzungspflichtige Radweg immer weiter durch die Baustellenabsperrung eingeschränkt wird und der verbleibende Platz zwischen Absperrung und Ampelmast mittlerweile unzumutbar ist.
13 Marco // Mai 17, 2017 at 14:43
Ja, den habe ich erhalten. Du hast Recht, über diese Ergebnisse berichte ich meist nicht – das muss ich mal tun. Die Stadtverwaltung missachtet allerdings oft genug die Rechte nach IFG von Bürgern, so auch meine (da gibt es grad einen aktuellen Fakk, über den noch ein Artikel kommen wird).
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