Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Der Europäische Tag ohne Straßentod …

September 21st, 2016 · 12 Kommentare

Heute, am 21.9.2016, ist der „europäische Tag ohne Straßentod“ und wie es in den sozialen Netzwerken bereits alle Vöglein zwitschern, macht die Kölner Polizei das, was sie am besten kann, um Fahrradfahrer zu schützen, nämlich: Fahrradfahrer kontrollieren! Die bringen sich schließlich üblicherweise selbst um!

In der Pressemitteilung liest sich das so: „Fahrradfahrer haben wie Fußgänger ein deutlich höheres Risiko, bei einem Unfall schwere Folgen davon zu tragen. Deshalb wird an diesem Tag im Stadtbezirk Ehrenfeld der Fokus besonders auf die Sicherheit im Fahrradverkehr gelegt.“

Ich glaube, das gucke ich mir jetzt mal an.

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Tags: Allgemein · Polizei

12 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Sabine // Sep 21, 2016 at 11:39

    Und Herr Mathies ist der Ansicht:
    Zitat: „Wir wissen, dass letztlich nur Geldbuße und Verwarngeld nachhaltig wirken.“

    Aaah ja! Sorry, aber da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln!

  • 2 Hilmar // Sep 21, 2016 at 11:56

    „Die bringen sich schließlich üblicherweise selbst um!“

    So kann man das natürlich verdrehen, wenn man die passende Agenda hat.
    Meine Erfahrung mit ca. 200-300 Fahrradkilometern pro Monat ist, dass tatsächlich sehr viele Radfahrer deutlich mehr Sensibilisierung benötigen.

    Ja, andere Verkehrsteilnehmer auch, aber der „die aber auch“-Reflex ist nicht konstruktiv.

    Ehrenfeld ist meine „Hood“, und erst vor wenigen Tagen wäre ich um Haaresbreite von einer Frau mittleren Alters „mitgenommen“ worden, die auf dem Gehweg telefonierend geisterradelte – mit ca. 20 cm Abstand zur Hauswand, da sie auf Höhe meiner Haustür Fußgänger überholen musste.

    In dieser „Qualität“ sicher ein Einzelfall, aber Geister- und Gehwegradeln beobachte ich hier täglich.

  • 3 Chris // Sep 21, 2016 at 12:31

    Finde ich sehr gut. Wird auch endlich Zeit für eine Helmpflicht. Und es sollten viel, viel, VIEL mehr Reflektoren ans Rad. Denn: Nur der Radfahrer ist Schuld, wenn er über den Haufen gefahren wird. Immer!

    … nicht. Naja, dann wieder Radfahrer rausziehen, während die dicken SUVs mit 70 in der Innenstadt vorbeidonnern.

  • 4 Jupp // Sep 21, 2016 at 17:40

    Aufpassen muss man auf alle VT. Radfahrer sind oft keine Engel, sondern Autofahrer auf zwei Rädern. Entsprechend fahren sie. Und Fußgänger, die nicht zwischen Radweg und Fußweg unterscheiden können und auf beidem rumlaufen wie ein Hühnerhaufen sind genauso die Pest wie Gehweggeisterradler.
    Am gefährlichsten aber sind die blind rechts abbiegenden Führer von KFZ, die dabei regelmäßig Radler und Fußgänger plätten. Also sollte auch klar sein, auf wen man sein größtes Augenmerk zu richten hat.

  • 5 Sven Grass // Sep 21, 2016 at 18:58

    Das scheint generell die Masche der Polizei in Deutschland zu sein. Weil Fahrradfahrer schwächere Verkehrsteilnehmer sind, müssen diese kontrolliert werden.

    Das aber kaum ein Fahrradfahrer für einen Unfall mit einem Auto Schuld hat, naja, dass vergisst die Polizei gerne.

    Aber das ist Deutschland. Da zählt der Autofahrer halt am Meisten!

  • 6 Hatto // Sep 21, 2016 at 19:55

    Es ist richtig, Radfahrer zu kontrollieren; denn es gibt tatsächlich viele Leichtsinnige unter uns Radlern, z.B. Geisterfahrer, Leute, die unter Gefährdung anderer über Rot fahren, intensiv telefonieren, Pokemons fangen, rücksichtlos auf Fußwegen fahren usw.

    Wenn es der Polizei aber um Sicherheit für den Radverkehr geht, dann muss sie unbedingt auch Autofahrer kontrollieren, und zwar auf Nichtblicken, Telefonieren, Seitenabstand-Halten und verkehrsgefährdendes Falschparken.

  • 7 Philipp // Sep 22, 2016 at 07:18

    Sicherlich würde die Polizei auch gerne die unaufmerksamen, nicht-blinkenden, zu-eng-überholenden und sonst wie gefährdenden (Auto)fahrer kontrollieren bzw sanktionieren. Das stellt sich in der Realität aber schwierig dar. Wie kann der Polizist „beweisen, dass der Überholabstand nicht eingehalten wurde. Das sind dann Fragen, die vor Gerichten geklärt werden. Und der Anteil der Autofahrer, die über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen ist bestimmt auch nicht klein.

    Andererseits, solange die Polizei die Rechtsauffassung vertritt „Is ja nix passiert, also war es auch kein Verkehrsverstoß.“ ist sie mit ihren Aussagen schon deshalb nicht glaubwürdig.

  • 8 Chris // Sep 22, 2016 at 08:31

    @Philipp:
    Polizisten sind ja quasi hauptberuflich Zeugen. Wenn Du über eine rote Ampel donnerst und die Polizisten dich rausziehen, gibt es ja auch keinen „Beweis“ im Sinne von: Wir haben dich gefilmt, guck mal.
    Die Aussage der Polizisten reicht ja in diesem Fall.
    Gleiches müsste dann ja eigentlich auch für zu dichtes Überholen, hupen, drängeln usw. gelten.
    Aber da wir ja in einem Land leben, wo selbst die oberste Führung nur das tut, was die lustigen Kasper der Autolobby wollen, wird das wohl schwierig. Lieber weiter hübsch Radfahrer kontrollieren und anmahnen, dass man keine Reflektoren am Rennrad hat. Ist schneller verdientes Geld.

  • 9 Hilmar // Sep 22, 2016 at 10:51

    Es wurden übrigens laut ksta nicht nur Radfahrer kontrolliert.

    @Chris
    „Naja, dann wieder Radfahrer rausziehen, während die dicken SUVs mit 70 in der Innenstadt vorbeidonnern.“

    Genau diesen „aber die anderen auch“-Reflex meine ich. Er lenkt die Debatte regelmässig in Grabenkämpfe, die niemand gewinnen kann. Konstruktives und Rücksichtförderndes wird dadurch verdrängt, Verlierer sind zu 100% die schwächeren Verkehrsteilnehmer.

  • 10 Marco // Sep 22, 2016 at 11:07

    Ja, es ist immer ein schmaler Grat, auf „die anderen“ zu zeigen, da habe ich generell auch etwas gegen. Und wie regelmäßige Leser wissen, bin ich einer der ersten, die z.B. etwas gegen geisterfahrende Radfahrer haben und deutliche Sanktionen (und Aufklärung!) fordern, wofür ich immer wieder Haue bekomme.

    ABER (und ich schreibe in diesem Moment an einem Artikel über meine gestrigen Erlebnisse), was hier ablief ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten und wurde von der gesamten Breite interessierter Menschen und Radaktiven beobachtet: zweierlei Maß! Owis wegen fehlender Reflektoren, Klemmlichter, etc., während GLEICHZEITIG Radwege (unsanktioniert) zugeparkt und Gehwege verstellt wurden. Scheinbar überhaupt keine Kontrollen bzgl. knapper Überholabstände oder anderer Vergehen von Kraftfahrern, die nun mal -alleine ob ihrer Masse- ein weitaus höheres Gefährdungspotential haben. Der „Artikel“ im KStA ist nichts anderes als eine Pressemitteilung der Kölner Polizei, ganz offensichtlich geschönt.

  • 11 Chris // Sep 22, 2016 at 12:44

    @Hilmar:
    Ich gebe Dir absolut Recht, dass „aber die anderen auch“ kompletter Unfug ist. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich in den letzten 10 Jahren mit dem Auto vielleicht 2 oder 3 Mal angehalten wurde, wohingegen ich mit dem Rad schon dutzende Male angehalten wurde. Einmal wurde mir vorgeworfen, dass meine batteriebetriebenen Leuchten nicht der Stvo entsprechen, obwohl die diese lustige Welle und die K-Prüfnummer haben.
    Andere Male, dass ich nicht auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg unterwegs war. Tenor: „Das Schild ist egal, das müssen Sie trotzdem.“

    Ich denke einfach manchmal, dass die Polizei auch stellenweise ahnungslos ist. „Wie, Radweg nicht benutzen? Da ist ein Radweg, also rauf da!“
    „Wie, Lampen ohne Dynamo? Nix da!“

    Ich will nur sagen: Gefühlt (!) bin ich im Auto „sicherer“ im Sinne von „Die ziehen mich schon nicht raus“ unterwegs.
    Du hast absolut Recht, dass das „mit dem Finger auf den anderen zeigen“ nicht richtig ist, aber da kann weder der Auto-, noch der Radfahrer etwas für. Ich sehe hier eher die Polizeibeamten kritisch, die auch häufig auf Willy Wichtig machen, dann aber mit Ahnungslosigkeit glänzen.

  • 12 Philipp // Sep 22, 2016 at 21:11

    @ Chris Nr. 8
    Die Aussage eines Polizisten sollte genauso viel zählen wie die jedes anderen Menschen auch (ob vor Gericht oder sonst wo).
    Natürlich mag ein Polizist über mehr Erfahrung im Abschätzen von Überholabständen haben als ein anderer Zeuge, die bei Gericht vorgebrachten (fiktiven) 143 cm machen es dem Richter aber einfacher als bei einer rote Ampel bis drei zählen zu müssen.
    Festhalten kann man, wie auch der neue Artikel von Marko deutlich zeigt, viele Polizisten wollen es nicht. Die Gründe mögen vielfältig sein, aber Wasser predigen und Wein trinken geht immer.

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