Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Sie behindern die Autos!

November 11th, 2016 · 39 Kommentare

Am ElftenimElften ist man Köln spätestens ab 11.11 Uhr raderdoll, knatschverdötscht, komplett jeck oder zumindest hackevoll. Oftmals alles zusammen und das auch schon vor der „jecken Uhrzeit“, um einiges früher am Morgen. Das nennt man Karneval. Leider treffen diese Attribute dann aber auch manchmal auf Menschen zu, die eher nüchtern und besonnen sein sollten, z.B. weil sie Waffen fahren oder Waffen tragen. Dass eine lediglich 3,5km lange Fahrt durchaus in komplettem Staunen und Kopfschütteln enden kann, möchte ich kurz mit dieser eben formulierten und abgeschickten Dienstaufsichtsbeschwerde über den heutigen Zwischenfall dokumentieren:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeibeamtin Frau A. (Wache Köln-Kalk)

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am 11. November 2016, fuhr ich mit meinem Fahrrad von Köln-Mülheim (dort wohne ich) nach Köln-Vingst (zum Zahnarzt). Ich nutzte dazu die Frankfurter Straße in Richtung Höhenberg. Kurz hinter der Kreuzung mit der Heidelberger Straße überholte mich gegen 9:45 Uhr ein weißer Transporter mit hoher Geschwindigkeit und schnitt mich dabei. Es war ganz offensichtlich, daß der Fahrer dies tat, um mich zu „erziehen“. Es befindet sich dort tatsächlich ein mit VZ241 als benutzungspflichtig angeordneter „Radweg“, jedoch ist dieser aus Mülheim kommend zunächst nicht zu erreichen, nämlich erst ab der Kreuzung mit der Germaniastraße, weswegen ich gemäß StVO §2.1 und 2.4 die Fahrbahn benutzte. Unabhängig davon ist es meines Wissens auch nicht rechtens, andere Verkehrsteilnehmer durch Gefährdung auf etwaiges Fehlverhalten hinzuweisen oder dieses selbst zu sanktionieren.

Der Transporter bog in die Germaniastraße ab, ich folgte ihm, da mich mein Weg ebenso dort nach Vingst führte. An der Lichtsignalanlage an der Kreuzung mit der Olpener Straße war das Fahrzeug vor mir, ich bemerkte einen Polizeiwagen, der entgegenkam und sah dies als gute Gelegenheit, mit dem Fahrer seinen Fahrstil zu diskutieren. Ich signalisierte den im Polizeiwagen befindlichen Beamtinnen, dass ich ihre Hilfe benötigte. Die Beamtinnen folgten uns und hielten den Transporter in der Würzburger Straße an. Der Fahrer, der es offensichtlich eilig hatte, sprach in einem eher ruppigen Ton mit mir. Es folgten Argumente wie „wofür bauen wir denn die Radwege für viel Geld“ und ähnliches. Er duzte mich vor den Beamtinnen, was ich mir mehrmals verbat. Er gab vor, mich „mit 2 Meter Abstand“ überholt zu haben und beantwortete meine Frage, wie schnell er denn gefahren wäre, mit „50 bis 55 km/h“. Die Beamtinnen wollten eine Anzeige nicht aufnehmen. Ihre Begründung war, das müssten sie nicht, es wäre ja „nichts passiert“.

Selbstverständlich war glücklicherweise „nichts passiert“, jedoch bin ich durchaus der Meinung, daß etwas hätte passieren können und meinem Rechtsverständnis nach ist bei einer möglichen Straftat auch der Versuch strafbar und verfolgenswert. Da es offensichtlich war, daß hier Aussage gegen Aussage stünde und ich zudem meinen Termin beim Zahnarzt nicht verpassen wollte, gab ich nach, verabschiedete mich dann und fuhr weiter.

Ich fuhr die Würzburger Straße weiter in Richtung Vingst. Hierbei handelt es sich um eine Nebenstraße in einem Wohngebiet, es ist Tempo 30 angeordnet, an beiden Straßenseiten parken Kraftfahrzeuge, es gibt keinen Mittelstreifen sowie Aufpflasterungen und Verengungen zur Verkehrsberuhigung. Ich fuhr mit ausreichendem Abstand zu den rechts parkenden Fahrzeugen, um nicht in den Schwenkbereich sich öffnender Kfz-Türen zu gelangen. Ein Beispielfoto, auf dem Rückweg aufgenommen, finden Sie im Anhang.

Ich bog dann links in die Ostheimerstraße ab und befuhr die Fahrbahn bis zu meinem Ziel, der Zahnarztpraxis in Haus Nr. 97. Dort erst bemerkte ich, daß der Streifenwagen mir gefolgt war und die Beamtinnen ebenfalls vor dem Haus anhielten, während ich mein Fahrrad abschloß.

Eine Beamtin, die sich später als Frau A. vorstellte, sprach mich an und meinte, sie wären hinter mir her gefahren und wollte nun wissen, warum ich auf der Würzburger Straße „mitten in der Spur gefahren“ wäre. Ich erläuterte ihr die Dooring-Problematik, woraufhin sie meinte, ich könne da nicht „einfach mit 20 km/h in der Mitte fahren und den Verkehr behindern“. Desweiteren stellte sie fest, daß der „Radweg auf der Ostheimer Straße einwandfrei zu befahren“ wäre und ich den benutzen müsse. Ein Bild von diesem „Radweg“ können Sie sich bei Google Street View machen, die Aufnahmen stammen vom August 2008, als der „Radweg“ tatsächlich noch (illegal) als benutzungspflichtig angeordnet war: https://goo.gl/maps/KMex5MuRybr

Ich erläuterte Frau A., daß der untermaßige „Radweg“ auf der Ostheimerstraße alles andere als „einwandfrei“ zu befahren und er zudem auch nicht benutzungspflichtig ist. Frau A. meinte dann, „dass ich einen Radweg benutzen muss, wenn er vorhanden ist, weil ich sonst die Autos behindere“. Ich klärte Frau A. dann kurz und sachlich über den Inhalt von StVO §2.1 ff. auf und vor allem auch, daß ich als Radfahrer nicht „behindere“, sondern schlicht am Straßenverkehr teilnehme, woraufhin sie meinte, das wäre nicht so, danach aber immerhin einräumte, wohl weil ich wichtige Passagen („Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.“) wörtlich zitierte, da müsse sie sich „nachher auf der Wache nochmal schlau machen“. Ich erwähnte auch, daß andere Radfahrer, z.B. Senioren, nicht mit 20 km/h, sondern noch langsamer unterwegs wären, worauf sie meinte, daß diese eben deswegen die „Radwege zu benutzen“ hätten. Eine Ihrer Kolleginnen hatte mittlerweile ihr Smartphone gezückt und festgestellt, daß es „eine Radwegebenutzungspflicht“ gibt, worauf ich ihr erklärte, daß die „allgemeine Radwegebenutzungspflicht“ bereits im Oktober 1998 aufgehoben wurde. Für weitere, detailierte Erläuterungen der Verkehrsregeln hatte ich leider keine Zeit und die Beamtinnen machten nun auch den Eindruck, daß sie hieran kein Interesse mehr hatten.

Ich fragte Frau A. nach ihrem Namen, den sie mir bereitwillig mitteilte und kündigte eine Beschwerde an. Gleichzeitig bot ich ein Gespräch „bei einer Tasse Kaffee“, gerne auch mit versierteren Kollegen oder Vertretern aus Politik, bzw. Lobbyverbänden an. Die obigen Zitate wurden von mir im Beisein von Frau A. vor Ort per Diktierfunktion in mein Smartphone eingegeben und von ihr als „korrekt“ bezeichnet und sie sagte, daß ich „das gerne so weitergeben“ könne.

Hiermit reiche ich Dienstaufsichtsbeschwerde über Frau A. ein. Ich beziehe mich bzgl. dieser Beschwerde ausdrücklich nur auf das Gespräch in der Ostheimerstraße, daß ich als den Versuch eines verkehrsdidaktischen, bzw. Aufklärungsgesprächs empfinde, da mir kein Verwarngeld o.ä. angeboten wurde und nicht auf den Vorfall in der Würzburger Straße, als die Beamtinnen die Aufnahme einer Anzeige verweigerten.

Ich erwarte, daß Frau A. hinreichend über die Gesetzeslage gemäß StVO und insbesondere StVO §1 und 2, sowie §45.9 aufgeklärt wird, besonders in Anbetracht der Tatsache, dass das Wissen hierüber bei jedem Fahrzeugführer, der über einen Führerschein verfügt, vorhanden sein sollte. Ich erwarte weiterhin, daß Frau A. über ihr Nichtwissen hierüber gerügt wird.

Dazu gehört, daß Frau A. darüber aufgeklärt wird,

  • daß ein Verkehrsteilnehmer kein Hindernis darstellt, auch nicht, wenn er „nur 20 km/h“ oder noch langsamer fährt
  • daß es einem schnelleren Verkehrsteilnehmer zuzumuten ist, einige Augenblicke zu warten, wenn er einen mit 20 km/h oder weniger fahrenden, langsameren Verkehrsteilnehmer nicht sofort überholen kann
  • daß ein Radfahrer immer genügend Abstand zu den sich potentiell öffenenden Türen von parkenden Kfz einhalten sollte, dies in jedem Falle aber darf und er sich nicht selbst gefährden muss
  • daß ein „Radweg“ nicht „immer benutzt werden muss, wenn er vorhanden ist“, sondern nur, wenn er ausnahmsweise gemäß StVO §2.4 und §45.9 bei „qualifizierter Gefahrenlage“ als benutzungspflichtig angeordnet wurde und darüberhinaus auch benutzbar und zumutbar ist
  • daß ein Radfahrer nicht durch bloße Anwesenheit die „Autos behindert“ wenn er die Fahrbahn benutzt
  • daß ein „Radweg“ nicht dazu da ist, um die Fahrbahn frei von vermeintlichen „Hindernissen“ für Kraftfahrzeuge zu halten
  • daß ein Fahrrad ein Fahrzeug ist und darüberhinaus, daß ein Fahrrad ein gleichberechtigtes Fahrzeug ist

Ich lege wert auf die Tatsache, daß das Gespräch sachlich und freundlich ablief und Frau A. durchaus sehr sympathisch war. Alles in allem so, wie ich es von Polizeibeamten, deren wichtige Arbeit ich generell sehr schätze, erwarte. Gleichzeitig ist es aber nicht hinzunehmen, daß Polizeibeamte, die ggf. vermeintliche Verstöße sanktionieren können und das auch tun, so wenig Ahnung haben, wie es in dieser Situation offensichtlich der Fall war.

Ich gebe hierbei auch zu Bedenken, dass Gefährdungen, wie die durch den oben beschrieben „Verkehrserzieher“, wie ich sie als Vielradfahrer fast täglich erleben muss, durch solch offen zur Schau getragenes Nichtwissen nicht nur geduldet, sondern gar gefördert werden.

Ich erwarte höflichst Ihre Stellungnahme über das Verfahren bzgl. meiner Beschwerde. Bitte teilen Sie mir auch mit, wo diese bearbeitet wird. Für das angebotene persönliche Gespräch zur Aufklärung stehe ich Frau A. weiterhin prinzipiell zur Verfügung.

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Dass mich auf dem Rückweg, also zwischen km 3,5 und 7, der nächste Engüberholer erziehen wollte und -als ich dann in Mülheim tatsächlich einen“Schutzstreifen“ benutzte- die Dame, die rechts nen freien Parkplatz sah, mich nur nicht über den Haufen fuhr, weil meine linke flache Hand ihr per Schlag aufs Blech signalisierte, „hier ist noch was!“ – Schwamm drüber! Was fahre ich auch an Karneval Fahrrad! Was fahre ich überhaupt Fahrrad! Ich jeckes Hindernis!

Sie behindern die Autos!!

Sie behindern die Autos!!

 

P.S.: die wichtigste Nachricht des Tages hätte ich fast vergessen! Mit den Zähnen ist alles in Ordnung! 😀

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Tags: Allgemein · Kommunikation · Polizei · Radwege · Zwischenfälle

39 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 fluebbe // Nov 11, 2016 at 18:08

    Ich danke dir wie immer fur deine Geduld und die Mühe, die du dir machst. Ich habe ständig solche Situationen und dass es jemanden gibt der disziplinierter in deren Anzeige (im weitesten Sinne) ist, lässt mich hoffen, dass ich es irgendwann auch einfach mal selbst durchziehe. Sowas geht nicht.
    Danke, Marco.

  • 2 Rasmus Richter // Nov 12, 2016 at 01:51

    Die Mühe kann man sich eigentlich sparen. Für die weit überwiegende Mehrheit der Polizisten sind engagerte Radfahrer halt nur Nörgler und Querulanten. Aus deren Sicht ist es zudem so, dass sich ohnehin nur diese elenden Kampfradler beschweren. Und das sind ja auch die, die immer wieder bei Unfällen schwer verletzt werden.

    Dass die Toten und Schwerverletzten eben nicht die pöhsen Kampfradler sind, interessiert den gemeinen Dummbatz von Uniformträger gar nicht. Der will sich nämlich in seinen Vorurteilen suhlen, damit er weiterhin seinen Job ausführen kann. Ist übrigens bei ähnlichen Themen wie Ausländer- und Jugendkriminalität genau so.

    Ich bin inzwischen verbittert genug, in jedem Polizistenhirn dieses kleine, innere Faschistenmenschlein zu sehen, das an den eigenen Vorurteilen festklebt und nicht in der Lage ist, komplexere Sachverhalte irgendwie zu überblicken.

    Vielleicht sind Polizisten nicht alle Bastarde, aber ein sehr, sehr großer Teil ist nicht gerade die hellste Kerze am Leuchter…

  • 3 Timovic // Nov 12, 2016 at 11:54

    Immerhin reagieren Polizisten in Streifenwagen in Köln auf die Zeichen von außen. Hier in München scheinen motorisierte Polizisten lediglich das zu sehen, was sie sehen wollen.

  • 4 Tunichtgut // Nov 12, 2016 at 19:21

    …und deswegen fahre ich nur noch mit Kamera.

    Drängler und sonstige Ordnungswidrigkeiten können ganz bequem per Email bei der nächsten Bußgeldstelle gemeldet werden.
    Ich beschränke mich aber darauf nur OWi zu melden, die ein Fahrverbot nach sich ziehen. Würde ich alle Radfahrstreifenparker melden wollen, bräuchte ich keinen Fulltimejob.

    Von der Polzei erwarte ich schon lange kein Engagement mehr in Sachen Verkehrssicherheit. Fachkenntnis ist auch eher selten anzutreffen. Erst neulich erklärte mir ein felsenfest überzeugter Polizist, dass eine Fahrradstraße mit VZ244 auch automatisch (auch ohne Zusatzschild) für Anlieger freigegeben sei.

  • 5 Norbert // Nov 12, 2016 at 22:00

    @ Rasmus Richter

    Die meisten werden ihren Job vernünftig machen wollen und das ist glaub ich nicht so mega einfach, weil man eben nicht nur Radverkehrsrecht können muss und wenn man sich sonst mit Nazis, Fußballfans, Morden etc. rumschlagen muss, relativiert sich so ein falsches Verkehrszeichen oder ein Beinaheunfall dann irgendwie mit der Zeit – leider auch, weil es so normal ist. Von den Polizisten bei der ersten CM in Essen nach der aufgelösten erzählt man sich, dass die nicht so recht zugeben durften/wollten, dass ihnen der Einsatz Spaß macht. Das sonst übliche Programm sind gewaltbereite Gruppen im Ruhrgebiet.

  • 6 Jupp // Nov 13, 2016 at 09:27

    Ich habe die leise Befürchtung, dass die Vorgesetzten der Polizistin die von Marco behaupteten Tatsachen über die StVO erst mal selbst nachschlagen und ggf. in einem der zahlreichen Kommentare zur StVO recherchieren müssen, wie das auszulegen ist.

    In einer stillen Stunde muss ich mal mein jüngstes Patenkind, eine frischgebackene Polizistin, mal fragen, wie weit in ihrer Ausbildung die Feinheiten der StVO diskutiert wurden, gerade im Hinblick auf den Radverkehr.

  • 7 siggi // Nov 13, 2016 at 10:51

    @Norbert
    Kann sein, dass sich so ein Beinaheunfall, den Marco anzeigen wollte, relativiert.
    Allerdings frage ich mich, woher kam dann die Motivation der Polizisten Marco noch ein paar Kilometer zu verfolgen und dann zu stellen?

  • 8 Norbert // Nov 13, 2016 at 17:12

    @Siggi: Da musste ich auch stutzen … Vielleicht wollten sie ihn schützen? ; -) Zumindest ist er wohl nicht so „schlimm“ gefahren, dass sie eingreifen mussten. Quasi Radfahrprüfung für Große bestanden.

  • 9 Markus Koßmann // Nov 13, 2016 at 17:55

    Das Problem ist meiner Ansciht nach, das ein Großteil der Polizisten den Verkehr nur ausnahmsweise nicht aus Windschutzscheibenperspektive sieht und somit die gleichen Vorstellungen von Verkehrsregeln entwickelt wie „Autofahrer“. Die „vergessen“ ja gewisse Regeln, die sie in der Fahrschule gelernt haben, auch nach kurzer Zeit. Egal wie gut Sie ausgebildet worden sind.

    Sinnvoll wäre es, wenn jeder Polizist mal im Laufe seiner Kariere mal ein halbes Jahr als radfahrende Zivilstreife unterwegs wäre.

  • 10 Norbert // Nov 13, 2016 at 21:38

    @ Markus Koßmann

    Angesichts der Regel(un)Kenntnis bzw. infrastrukturinduzierten Verstöße vieler Radfahrer*innen bringt das vermutlich nicht so viel wie erhooft.

  • 11 Jeremy // Nov 14, 2016 at 09:39

    @RasmusRichter

    Du solltest deinen Text in einer ruhigen Minute noch mal lesen und darüber nachdenken, ob Du wirklich ein solcher Mensch sein willst, wie dein Text suggeriert. Du machst denjenigen PolizistInnen das Leben schwer, die gegen solche Strukturen ankämpfen. Was sind denn die Konsequenzen eines solche Freund/Feind-Schemas? Entmenschlichung des vermeintlichen oder tatsächlichen Gegners in der Sache. Und wir wissen, wohin soetwas letztendlich führt…

  • 12 Thomas // Nov 14, 2016 at 11:02

    Schade, dass Du den netten Polizistinnin nicht noch die geltende Regelung in der Germaniastraße gezeigt hast. Ich habe dort etwa 1 1/2 Jahre gewohnt und wurde extrem oft „erzogen“. Von der Frankfurter Straße aus ist ab dem 30er Schild anfangs rechts ein sehr schmaler Fußweg „Radfahrer frei“ den ich noch nie benutzt habe. Weiter hinten wo die Garagen auf der rechten Seite aufhören ist ein typischer Hochbordradweg neben dem Fußweg eingezeichnet mit viel roter Farbe, jedoch mit einem Schild für einen Fußweg. Ergo darf dieser Weg von Radfahrern gar nicht mehr benutzt werden.
    Ich bin allerdings jemand der stoisch auf der Straße fährt und die Aggressionen der Autofahrer ignoriert, bei vergangenen Konflikten habe ich gefühlt nichts erreicht, außer, dass ich angeschnautzt wurde und dann einen aufheulenden Motor gehört habe

  • 13 Marco // Nov 14, 2016 at 11:04

    Thomas, diese Regelung (vorher war das tatsächlich benutzungspflichtig!!!) in der Germaniastraße hat man nach einer Eingabe tatsächlich mir zu „verdanken“. Das gibt eigentlich noch einen Artikel, incl. der völlig dämlichen Aussagen des Sachbearbeiters …

  • 14 rollinger // Nov 14, 2016 at 11:03

    „Es ist ja nichts passiert“
    Zählt das auch wenn jemand hackenvoll es doch bis nach Hause geschafft hat?
    „Sie haben 2,0 Promille“
    „Ist ja nichts passiert“

  • 15 Jochen G. // Nov 14, 2016 at 11:30

    Ist ja nichts passiert.
    Doch, es ist etwas passiert. Eine handfeste vorsätzliche Gefährdung, was – man möge mich korrigieren, wenn ich was Falsches schreibe – einen Straftatbestand darstellt. STRAFtat = „ist ja nix passiert“ = a jaaaaa… spannendes Rechtsverständnis.

  • 16 Peter Zapp // Nov 15, 2016 at 10:52

    Die Polizistin kann dir genauso zufällig gefolgt sein, wie du dem Lieferwagen. Mit dem Vorwurf der Erziehung wertest du den Fahrer auf. Die meisten sind einfach nur in Eile und gedankenlos. Das Erziehungsargument wird erst nachträglich als rechtlich unwirksame, aber populäre Ausrede mobilisiert.

    Mitunter erziehst du selbst die Autofahrer und Verkehrsplaner, indem du im Zweifel immer wieder eben nicht den Radweg benutzt und immer wieder den maximalen Sicherheitsabstand zum Parkstreifen wählst. Genau darauf wies dich die Polizistin hin. Manchmal ist auch der schlechte, deswegen nicht benutzungspflichtige Radweg sicherer als die Straße.

    Die Polizistin ist im Umgang nett und freundlich, aber in Bezug auf die StVO ziemlich ignorant und parteiisch gegenüber dem Radverkehr. Sie trifft auf einen gereizten Transporterfahrer und auf einen freundlichem, jedoch schulmeisternden Fahrradaktivisten. Wahrscheinlich kommt sie immer nur entweder mit Kampfradlern oder mit Fahradschulmeistern in Kontakt, mit den normalen erst als bewußtlose oder nicht ansprechbare Unfallopfer. Das Schulmeistern hat sie verdient, angesichts der objektiven Ausbildungsdefizite die Dienstaufsichtsbeschwerde ebenfalls. Aber diese Defizite sind in Polizeikreisen verbreitet, wie die telefonischen Rückfragen zeigen. Vielleicht gibt es sogar einen Corpsgeist, mit den Kampfradlern, Fahraktivisten und -schulmeistern als Feindbild und den normalen Radfahrern als Kollateralschaden. Vor diesem Hintergrund könnte die Dienstaufsichtsbeschwerde die falsche Wirkung haben. Sie bestärkt den Corpsgeist und das Feindbild.

  • 17 Marco // Nov 15, 2016 at 11:08

    Nein.

  • 18 Jupp // Nov 15, 2016 at 11:18

    Wenn die Restfahrbahn bei Einhaltung des minimalen Sicherheitsabstandes von 1m zu geparkten KFZ zu schmal ist für sicheres Überholen, ist es auch egal, ob man diesen Sicherheitsabstand weiter vergrößert. Nachfolgender KFZ-Verkehr kann nicht überholen. Fährt man mehr mittig, versucht es auch keiner.
    Das mag den Nachfolgern nicht gefallen, schützt einen als Radler aber vor denen, die knapp überholen wollen und darauf bauen, dass der Radler nachgibt und weiter rechts fährt.

    Für Marco ist es ja gut gelaufen. Immerhin wurde er nicht abgeführt.

  • 19 Matthias // Nov 15, 2016 at 23:01

    @ Peter Zapp
    Ob der Fahrer des Lieferwagens Marco erziehen wollte? Keine Ahnung, ich war nicht dabei. Aber warum sollte ich Marcos Schilderung anzweifeln? Sein öffentliches Auftreten erzeugt ein hohes Maß ab Glaubwürdigkeit.

    Wer in einem persönlichen Gespräch mit einer Polizistin Paragraphen aus der StVO zitiert, schulmeistert nicht. Vielmehr beweist er Sachkenntnis.

    Wer den maximalen Abstand zu parkenden Autos hält, schützt sich selbst. Und das hat sich nichts mit Erziehung anderer zu tun,  sondern mit korrektem,  weil rechtskonformen Verhalten

  • 20 Rasmus Richter // Nov 16, 2016 at 02:43

    @Jeremy

    Tja, allerdings gibt es da ein Problem…

    Ich wohne nicht in Köln oder im Pott mit relativ niedrigem Radverkehrsanteil, sondern in Münster. Aber die Polizisten sind genau so besch… drauf.

    Schlimmer noch:

    Hier wurschtelt die Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt in so einer Ordnungspartnerschaft, die ohne jede fundierte und ergebnisoffene Untersuchung permanent Victim Blaming gegen Radfahrerinnen und Radfahrer betreibt. Von ganz oben von Polizei- und Verwaltungsspitze angeordnet, wohlgemerkt.

    Für mich sind diese Behörden inzwischen Luft. Es sind gegenüber Radfahrern protofaschistisch agierende Willkürtruppen, nichts weiter. Das Ordnungsamt hier bezeichne ich als üblen Rechtsbrecherhaufen, der schon mehrere Menschen in den Unfalltod getrieben hat. Man mag so eine Ansicht für pathetisch halten, aber leider hat dieser irrsinnige Populismus der letzten Jahre erheblich die Wahrnehmung vernebelt…

  • 21 Jupp // Nov 16, 2016 at 17:30

    Und die haben alle keine Fachaufsicht?
    Und wer wählt die Köpfe, von denen aus der Fisch stinkt?

  • 22 Jochen G. // Nov 17, 2016 at 11:10

    Die Fachaufsicht in NRW…

    Ein Freund versucht in seinem Bewegungsumfeld auch immer wieder hier und da etwas zum Positiveren zu bewegen und bei einem besonders unschönen Radweg meinte die zuständige Behörde: „Ja wie sehen wohl das Problem, aber eine Lösung würde Geld kosten.“ *punkt*
    Er hat die Sache dann an die Fachaufsicht in Düsseldorf gemeldet und nu rate mal was von dort für eine Antwort kam. Ungefährer sinnentsprechender Wortlaut: „Ja sie haben ja Recht, das ist schlecht, aber eine Lösung würde nunmal Geld kosten.“ – Und weiter? Nichts weiter. Das Argument „Kostet Geld“ war für die sogenannte Fachaufsicht ebenfalls gewichtiger als das Argument „gefährdet Menschenleben“.

    Und das passt ja auch ins Gesamtbild, denn für das Aufstellen von Lichtzeichenanlagen werden ja durchaus auch Berechnungen angestellt, was günstiger ist: Die Anlage und deren Betrieb, oder die zu erwartenden Schäden an Menschenleben und deren Gesundheit. In der Behördenlogik ist unser Leben, unsere Gesundheit unter gewissen Betrachtungswinkeln nichts weiter als ein hinzunehmender Kollateralschaden.

    Ein Privatmensch wird nach völlig anderen Rechtsgütern vor Gericht bewertet, wenn er nicht alles unternommen hat um z.B. einen Swimming Pool im eigenen Garten nach den üblichen Sicherheitsregeln entsprechend zu sichern und darin ein über den Zaun geklettertes Nachbarskind zu Schaden kommt.
    Anders formuliert: Für Behlörden gelten andere Spielregeln. Für sie gilt ein anderes Gesetz: Das Verwaltungsrecht.

  • 23 Karl Kreidbaum // Nov 20, 2016 at 22:11

    Die Erfahrungen, die einige mit der Polizei gemacht haben, will ich nicht in Abrede stellen. Allerdings gibt es auch sehr gute Polizisten, und diese haben es nicht verdient, mit den anderen in einen Topf geschmissen zu werden. Deshalb möchte ich von meinen sehr positiven Erfahrungen berichten. Mit etwas Glück gelingt es mir, mich kurz zu fassen und trotzdem nichts wichtiges wegzulassen.
    Fall 1 war eine gefährlich abgesicherte Baustelle, die ich umgehend der Polizei meldete. Die Polizistin, die diesen Fall aufnahm, meinte, sie habe die Baustelle mit dem Auto schon gesehen und sie sei in Ordnung. Wir verblieben so, dass ich die Route mit der Kamera aufnehme und wir das Video dann gemeinsam ansehen. Danach meinte sie erschrocken: „Mein Gott, Sie haben recht.“ und hat sich umgehend um den Fall gekümmert, die Baustelle war entschärft, als ich das nächste Mal vorbei kam. Sehr positiv fand ich, dass sie sofort ihre Meinung geändert hatte, nachdem gute Argumente kamen und die Sicherheit von Menschen ihr wichtiger waren als das Festhalten an einer falschen Meinung oder Eitelkeiten. Bemerkung: Die Gefahrensituation war vom KFZ aus nicht zugänglich, die Radfahrer wurden ins Verderben geführt. Die Polizistin hat mir im Smalltalk mitgeteilt, das sie sich oft mehr Bürgernähe in Ihrem Beruf wünsche.
    Fall 2 war ein Unfall, bei dem mich ein angetrunkener Autofahrer übersah und umnietete. Die Polizei hat vorurteilslos die Fakten und sachkundig und gezielte Fragen gestellt und später meine Videos zur Auswertung angefordert. Ich fühlte mich bei den beiden Polizisten (ein Mann, eine Frau) gut aufgehoben.
    Fall 3 war eine Anzeige von meiner Seite aus, gegen einen aggressiven Autofahrer, der hinter mir her hupte und mich auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg nötigte. Der Polizist, der mich vernahm, ging mit mir gemeinsam die Videos durch und zeigte sie später auch dem Drängler. In den Protokollen wirkte dieser etwas kleinlaut, fand ich. Sein Beifahrer erwähnte einen Zwischenfall mit einem Radfahrer, der aber nicht zu meinem passte. Aus dem Protokoll: (sinngemäß) „Es gab noch einen weiteren Vorfall mit einem Radfahrer, der aber nicht angezeigt wurde.“ „Herr … macht einen vernünftigen Eindruck, scheint sich im Straßenverkehr aber anders zu verhalten.“
    Fall 4 war, als ich einen nicht benutzungspflichtigen Radweg auch nicht benutzte. Dem Polizisten war entgangen, dass die Benutzungspflicht dort nicht vorhanden ist, er hielt mich an und ich erklärte ihm meine Sicht. Er ließ mich weiter fahren, überzeugte sich von der Richtigkeit meiner Argumente, kam zurück und teilte mir mit, dass ich Recht habe. Wir kamen anschließend ins Gespräch und seine Ansichten waren einfach nur vernünftig. Er meinte, wir würden es nicht mehr erleben, dass Köln eine fahrradfreundliche Stadt würde, hatte kein Verständnis für Kollegen, die gegenüber einem Radfahrer, der auf den Ringen den Radweg nicht benutzt haben, überreagiert haben und kein Augenmaß bewiesen haben und gab mir zu guter Letzt noch den Tipp, bei der Polizei Verkehrsschauen anzuregen. Er wies mich noch warnend darauf hin, dass ich nicht die Illusion haben sollte, dass das Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Polizei ernster nimmt als normale Bürger. Für meine Kamera hatte er vollstes Verständnis und meinte, sie diene meiner Absicherung.
    Zusammenfassend kann man sagen, dass es bei der Polizei etliche gibt, die nicht darauf aus sind, nach Unfällen die Knochen einzusammeln, auch wenn das ihr Beruf ist und die für vernünftige Argumente zugänglich sind.

  • 24 Marco // Nov 20, 2016 at 22:18

    Natürlich. Ich schreibe selbstverständlich keine Artikel, wenn Polizisten ihren Job gut machen oder gar nett sind (genau genommen, habe ich solch einen allerdings kürzlich sogar erwähnt), jedoch reichen mir ein paar Prozent ignorante Idioten. Bewaffnet. das sind immernoch ein paar Prozent zuviel.

  • 25 Jochen G. // Nov 21, 2016 at 11:57

    Karl:
    “ Allerdings gibt es auch sehr gute Polizisten, und diese haben es nicht verdient, mit den anderen in einen Topf geschmissen zu werden. “

    Ja, die gibt es. Aber die haben es auch schwer, mitunter sogar sehr schwer. Und die die es besonders ernst mit guter Arbeit meinen und die besonders schlechte Arbeit von Kollegen nicht übersehen wollen, haben gar sowas wie eine Interessenvereinigung gegründet. Such doch im Netz mal was mit den Polizisten passiert, die den Mund öffentlich aufmachen und an nicht hinnehmabrer schlechter Arbeit von Kollegen Kritik üben.

    Wie würdest du reagieren, wenn dir einer der besonders fiesen und miesen Kollegen offen ins Gesicht droht? Und in eindeutig zu verstehender Weise sagt du hättest da aber nette Kinder, wäre doch schade wenn die ohnen einen Elternteil aufwachsen müssten. Hm?

    Ja, krasses Beispiel, aber wo fängt es an? Im kleinen und dann kommt schnell sowas bei heraus, wie es da in OWL der Fall war, wo erst das doch noch von der Polizei herausgerückte komplette Video den eigentlichen Gewalttäter bei einer Verkehrskontrolle entlarvte, den Beamten in Uniform. Und die Kollegen? Haben alle die Schnauze gehalten.
    Wo fängt es an? Ab welcher Fiesheit oder Unfähigkeit darf oder sollte man diese auch offen benennen?

  • 26 Alltagsradler // Nov 23, 2016 at 11:04

    @Nobert: mag sein, dass die Polizisten keine Ahnung hat bzw. sich nicht so genau auskennt. Aber vielleicht sollte sie sich dann etwas bedeckt halten. Mir wäre es peinlich, jemanden mit Fehlinformationen belehren zu wollen.

    Aber die Regelmäßigkeit mit der so etwas vorkommt, zeigt, dass die StVO einfach zu kompliziert ist. Zu viele Details, zu viele Ausnahmen. Insbesondere die Sonderregelungen zum Radverkehr, wie z.B., dass man auf dem Radwege fahren müssen, wenn man nach 18:00 nach Mirakelpräparat Fraudulin eingenommen hat, braucht’s nicht.

    Im Übrigen weiß ich gar nicht, warum sie Marco überhaupt angesprochen hat, es ist doch gar nichts passiert. Nach ihrem vorher geäußerten Rechtsverständnis ist sie also gar nicht zuständig. Sie wollte halt mal einem Radler Bescheid geben. Das ist das Problem.

  • 27 Peter Zapp // Nov 23, 2016 at 12:28

    Die Regeln sind zu kompliziert.

    Zumal man sich nicht darauf verlassen kann, dass ein als benutzungspflichtig ausgewiesener Radweg tatsächlich benutzbar oder auch nur geringfügig sicherer als die Straße ist.

    Radwege und Schutzstreifen, die eigentlich nur im Schritttempo sicher befahrbar sind, machen keinen Sinn. Da kann man auch gleich schieben oder zu Fuß gehen.

    Wenn dann solche Radwege als Verbesserung Radverkehrs angepriesen, aus diesem Haushaltsposten bezahlt oder sogar vom Land gefördert werden ist der Frust groß.

  • 28 siggi // Dez 4, 2016 at 10:30

    @Peter Zapp
    Stimmt, die Regeln sind kompliziert.
    Ich würde sogar behaupten, dass besonders im Punkt Radverkehr, jeder seine eigenen Regeln macht. Sieht man immer wieder.
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=29844&view=findpost&p=1057880612

  • 29 Mirko // Dez 20, 2016 at 16:08

    Bewundernswertes und vorbildliches Verhalten bzgl. zur Rede stellen des Rüpels, hinzuziehen der Polizei, Freundlichkeit der Polizistin gegenüber trotz ihres offensichtlichen Fehlverhaltens und auch die Formulierung der Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich toll.
    Weiter so!
    Ich bin zum Glück noch nie mit so einem Verhalten von Polizisten konfrontiert worden.
    Mich aufregen über Autofahrer die mich schneiden habe ich mir abgewöhnt. So gut es geht. Dazu passiert das zu häufig. Ich träume davon, dass der 7.Sinn wieder belebt wird. Die Anzahl „hilfsbedürftiger“ oder beratungsbedürftiger Verkehrsteilnehmer nimmt derart zu, dass es m.E. dringend einer erzieherischer Instanz bedarf.
    Obwohl das Gebot der Rücksichtnahme ganz oben in der Straßenverkehrsordnung verankert, beruft man sich zumeist ausschließlich auf „richtig“ oder „falsch“ im Sinne von Beschilderung oder Verordnungen die Dinge regeln wann man was darf oder nicht darf. Anstatt die Rücksichtnahme stets hoch zu halten. Als Autofahrer einen Radfahrer zu schneiden gehört MINDESTENS verwarnt. Denn dies verletzt das Gebot der Rücksichtnahme nicht nur. Es steht dem diametral gegenüber. Noch nicht mal Fahrlässigkeit kann hier attestiert werden. Es ist eigentlich versuchter Mord. Zumindest versuchte Körperverletzung.

  • 30 Jupp // Jan 27, 2017 at 18:46

    Oft ist es vollendete Nötigung.

  • 31 Münsterland-Radler // Jan 31, 2017 at 01:39

    Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber so geht’s ja wohl nicht.
    Du kannst nicht ständig auf der Kraftfahrbahn fahren, das ist aus gutem Grund verboten, auch im Wohngebiet.
    Es waren 30 km/h vorgeschrieben, und wenn du dich nicht an die Vorschrift hältst und zu langsam fährst (20 km/h), gehörst du dort definitiv nicht mitten auf die Straße, sondern auf den Bürgersteig!

    Gruß aus Münster.

  • 32 Marco // Jan 31, 2017 at 08:50

    Eigentlich ist der Troll ja blockiert, aber „Es waren 30 km/h vorgeschrieben“ bzgl. eines Tempo-30 Schildes (*Höchst*geschwindigkeit) … der war einfach zu gut! Altzernative Fakten?! Oder ist das schon postfaktisch, was Du von Dir gibst? 😉

  • 33 Jupp // Jan 31, 2017 at 09:24

    Blos keine Diskussion mit MLR anfangen.

  • 34 Marco // Jan 31, 2017 at 09:25

    ich bin ja nicht wahnsinnig 🙂

  • 35 Beschwerde nach Vorschrift abgearbeitet! // Jan 31, 2017 at 14:37

    […] ← Sie behindern die Autos! […]

  • 36 Norbert // Jan 31, 2017 at 21:35

    @32

    Marco, wir wissen doch, da gibt es diesen einen höchstqualifizierten Polizisten, der ihm alles offenbart hat und du willst doch nicht etwa die Sachkompetenz von Polizisten bzgl. Straßenverkehrsrecht auch nur theoretisch in Zweifel ziehen. Also ich glaube ja auch, dass es erlaubt ist, seinen Streifenwagen auf Geh- und Radwegen zu parken, wenn man möchte. 😀

  • 37 Die Polizei versagt …. wir sind Schuld! Und fahren trotzdem: Freitag! | Critical Mass Köln // Feb 21, 2017 at 13:04

    […] Herr Mathies, haben kein Verständnis dafür, daß viele Polizeibeamte Fehlverhalten ansprechen, das gar keines ist und uneinsichtig –im Zweifel mit Gewalt– sind, wenn „wir“ sie darauf […]

  • 38 Verkehrsunfallstatistik Köln | My Autohasser-Blog // Feb 22, 2017 at 00:34

    […] Herr Mathies, haben kein Verständnis dafür, daß viele Polizeibeamte Fehlverhalten ansprechen, das gar keines ist und uneinsichtig –im Zweifel mit Gewalt– sind, wenn „wir“ sie darauf […]

  • 39 Eine Diskussion mit der Rennleitung // Apr 4, 2017 at 11:47

    […] eine Beschwerde, wie bei meiner letzten Begegnung dieser Art, habe ich verzichtet. Die Sonne scheint, ich hab zu tun! […]

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