[Stadt des Frohsinns – ML] Die Straßenverkehrsbehörde der viertgrößten -und vermutlich schönsten- Stadt Deutschlands hebt mit Beginn des neuen Jahres alle Benutzungspflichten der teilweise 80 Jahre alten Radverkehrsanlagen auf. „Wir müssen unsere Anordnungen nach fast 15 Jahren endlich an die gültige Rechtslage anpassen, alleine schon um die Stadtkasse und somit die Steuerzahler vor kostspieligen Gerichtsverfahren zu schützen“, so Klaus Harzendorf, Leiter des Amt für Straßen und Verkehrstechnik in Köln.
Hintergrund dieses bundesweit einmaligen Verfahrens ist die Tatsache, daß es seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 1998 de facto gar keine Benutzungspflicht mehr gibt, sondern Radfahrer nur auf Radwege gezwungen werden dürfen, wenn eine außerordentliche Gefahrenlage dies erfordert. „Wir haben da eklatante Fehler gemacht“ gibt Harzendorf zu. „Letztlich wurden die bestehenden Radwege unter der Ägide meiner Vorgänger zwar in Augenschein genommen, aber höchstens auf ihre erforderlichen Mindestmaße hin überprüft und quasi überhaupt nicht auf etwaige Gefahrenlagen auf der Fahrbahn, wo ein Fahrzeug nach Gesetz ja erstmal hingehört“, so Harzendorf weiter. Dazu komme auch die Tatsache, daß es in seinem Amt in den letzten Jahrzehnten kaum jemanden gab, der sich mit Radverkehr auskannte. „Ich selber kannte Fahrrad fahren nur aus dem Fernsehen, als Sport und vielleicht am Wochenende, um mit meiner Frau mal ein Picknick zu machen. Aber auch nur bei Sonnenschein.“ Harzendorf möchte die Fehler, Fahrbahnen überhaupt nicht auf Gefahrenlagen für Radfahrer geprüft zu haben, aber nicht nur auf seine Vorgänger abwälzen: „Wir haben die selben Fehler gemacht, wie Generationen von Verwaltungsangestellten und Verkehrsplanern vor uns. Aber Dummheit schützt vor Einsicht nicht. Wir mussten uns der Lage stellen und das haben wir mit der Entscheidung, zunächst rigoros alle Benutzungsplichten von Radwegen zum 1. Januar 2013 aufzuheben, getan“.
Nach und nach wird nun also das nachgeholt, was der Gesetzgeber bereits 1998 verfügt hat. Nicht die Radwege werden auf (Un)Tauglichkeit zum Befahren geprüft, sondern zukünftig die Fahrbahnen der Straßen Kölns daraufhin, ob tatsächlich eine außerordentliche Gefahrenlage nach StVO §45 Absatz 9 vorliegt. Sollte dies in Ausnahmefällen der Fall sein, wird erst dann eine Benutzungspflicht angeordnet und der Weg entsprechend beschildert. Also: nur wenn eine blaues Schild mit Fahrradpiktogramm einen Weg säumt, muß dieser benutzt werden. Dies dürfte in Köln in Zukunft in den wenigsten Straßen der Fall sein. Vorhandene Radwege dürfen zwar weiterhin benutzt werden, in den meisten Fällen wird davon aber sogar abgeraten, um sich nicht in Gefahrensituationen zu bringen. Zu den fehlenden Sichtbeziehungen zu Kraftfahrzeugen kämen außerdem noch die teils katastrophalen baulichen Zustände der Wege, die Alleinunfälle oftmals provozieren würden. Gehwegradeln ist -auch dort, wo es früher erlaubt war- tabu und wird von der Kölner Polizei künftig rigoros kontrolliert und geahndet. „Für eine Übergangszeit von einer Woche, bis sich die neue Lage bei allen Kölnern herumgesprochen hat, drücken wir noch einmal alle Augen zu und belassen es bei einer Ermahnung. Danach wird repressiv kontrolliert“, so Helmut Simon, Leiter der Verkehrsinspektion der Polizei Köln. „Gehwegradeln ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine tödliche Angelegenheit.“ Das Bußgeld beträgt bis zu 25 Euro.
„Fahrrad fahren ist gar nicht so gefährlich, wie es immer gemacht wird“, erläutert Amtsleiter Harzendorf. Er selbst habe diese Erfahrung machen müssen, nachdem ihn ein Fahrradaktivist auf eine Radtour eingeladen hat. „Der junge Mann hat mir erstmal gezeigt, wie man richtig Fahrrad fährt. Sichtbar sein und nicht zu weit rechts, damit man von Autos nicht geschnitten wird oder in sich öffnende Türen fährt.“ Benutze man die von seinem Amt angelegten Verkehrsräume, die eigentlich als Schutzräume gedacht gewesen sind, könne man dies allerdings mitnichten einhalten. „Am Hansaring habe ich richtig Angst gehabt, als ich den Schutzstreifen genutzt habe!“, gibt Harzendorf zu. Später sei er schließlich -wie seine erfahrene Begleitung- links dieser Linie gefahren. „Der Großteil der Schutzstreifen werden in den nächsten zwei Monaten entfernt. Nur da, wo sie wirklich breit genug sind, lassen wir sie markiert. Das ist aber auf den wenigsten Abschnitten in Köln der Fall“. An Hansaring, Venloer und Bonner Straße dürften sich also schon in Kürze die Straßenarbeiter zu schaffen machen.
Durch einige Fahrradaktivisten sei man überhaupt erst „zur Vernunft“ gekommen, erklärt Klaus Harzendorf. „Die haben anfangs nur Akteneinsichten über Benutzungspflichten beantragt, da waren wir schon etwas verwirrt. Später haben die dann immer offensiver Klagen angekündigt und irgendwann war klar: die ziehen das durch! Ein paar Tage bevor eine Klage gegen die Radwege an den Ringen eingereicht werden sollte, haben wir dann die Reißleine gezogen und nachgegeben.“ Sein Fahrradbeauftragter hätte den entscheidenden Tip gegeben, meint Harzendorf. „Herr Möllers hat mir klar gemacht, daß die mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) eine hervorragende Grundlage für ihre Klagen, die die Gesetzeslage bestätigt und zudem auch noch einen versierten Fachanwalt aus Norddeutschland ins Boot geholt haben.“ Harzendorf möchte das allerdings nicht als Niederlage verstanden wissen, sondern als Einsicht. „Eine gute, bürgernahe und rechtschaffene Verwaltung muß fähig sein, Fehler zuzugeben, anstatt auf veralteten Prinzipien zu beharren“, sagt Harzendorf, der klar zum Verständnis bringt, „früher hieß Verkehr für uns Auto fahren, aber die Zeiten haben sich definitiv geändert.“.
Konsequenterweise wird es in der Verwaltung einige bedeutende Änderungen bezüglich des Radverkehrs geben. Das Büro des Fahrradbeauftragten wird in mehreren Intervallen auf voraussichtlich 20 festangestellte Mitarbeiter aufgestockt. Derzeit arbeiten dort 3-7 Mitarbeiter, die aber teilweise aus anderen Abteilungen strafversetzt wurden. „Wir haben bereits Stellen ausgeschrieben. Voraussetzung für eine Anstellung ist regelmäßiges Radfahren, mindestens zweimal die Woche stellen wir uns vor.“ sagt Amtsleiter Harzendorf. Obwohl die Haushaltslage in Köln alles andere als rosig aussieht, stellt er sogar gute Dienstfahrräder in Aussicht, „dann muß der Mitarbeiter allerdings auch täglich mit dem Rad zur Arbeit kommen“. Fahrradabstellanlagen gibt es am Stadthaus jedenfalls bereits genug.
Viel wesentlicher wiegt aber die Tatsache, daß der Fahrradbeauftragte zukünftig zwar weiterhin bei der Stadt Köln angestellt ist und von ihr bezahlt wird, aber nun komplett autark und unabhängig agieren kann. „Ich muß keine Amtsmeinung mehr vertreten, was in anderen Städten Deutschlands schon länger gang und gäbe ist“, so Jürgen Möllers, der den Posten seit einigen Jahren inne hat. Möllers ist nicht nur Fahrradbeauftragter der Stadt Köln, sondern auch Vorstandsmitglied im VCD Köln, der schon seit langem u.a. Tempo 30 in Innenstädten fordert. „Damit macht man sich am Willy-Brandt-Platz nicht gerade beliebt. Auch hier wollen alle nach Feierabend möglichst schnell mit ihren Autos nach Hause, da stören Radfahrer im Verkehrsraum genauso wie Tempolimits.“ Es gehe aber nicht um „Freie Fahrt für freie Bürger“, sondern um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und da müsse auf die Schwächeren Rücksicht genommen werden – auf Radfahrer genauso wie auf Fußgänger. Das wäre auch ein Grund, weswegen Radfahrer künftig fast nur noch auf der Fahrbahn fahren sollen. „Die Zahl an Unfällen auf den Radwegen ist auffällig hoch und dazu kommt noch eine Dunkelziffer, zusätzlich Bagatell- und Fastunfälle, auch zwischen Radfahrern und Fußgängern auf zwangsweise gemeinsam benutzten Wegen“, erklärt Jürgen Möllers. Tatsächlich werden in Köln -wie in anderen Städten auch- regelmäßig Radfahrer durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge schwer verletzt oder gar getötet. „Die Sichtbeziehungen stimmen einfach nicht. Man kann durchaus sagen, daß die meisten Kölner Radwege die Radfahrer nicht schützen, wie es das Gesetz eigentlich verlangt, sondern vielmehr gefährden. Dem müssen wir entgegenwirken, um endlich eine angenehmere Statistik vorweisen zu können.“ Seinen Status als „fahrradfreundliche Stadt“ hat Köln durch die autofokussierte Fehlpolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte bereits verloren, aber man wäre durch die Zäsur potentiell auf einem guten Weg , diesen wiederzuerlangen, meint Möllers. „Da richten wir unser Augenmerk drauf“. Einwände, daß durch die nun einheitliche Regelung „Fahrräder benutzen die Fahrbahn“ ein Großteil des Betätigungsfeldes seines Büros zukünftig wegfällt, weißt Möllers energisch zurück: „Wir besinnen uns auf unsere Kernkompetenzen!“. So würden die Velorouten weiter ausgebaut, die Einrichtung von Fahrradständern künftig mit Einweihungsreden und Blasmusik zünftig gefeiert und alle Bürgeranfragen zum Radverkehr in kürzester Zeit beantwortet: „drei bis höchstens fünf Arbeitstage, länger wird es zukünftig nicht dauern, bis eine Anfrage an den Fahrradbeauftragten beanwortet ist“ freut sich Möllers. Zudem werde man in jeder Kölner Sackgasse und an wichtigen Trampelpfaden weitere Fahrradzählstellen einrichten, um zuverlässig Quartalszahlen mitteilen zu können.
Ansonsten möchte er mehr Präsenz zeigen und öffentlichkeitswirksam agieren, erläutert Möllers. „Ich möchte die Menschen in Köln für das Fahrrad fahren begeistern und ihnen aufzeigen, daß fast jeder zumindest seine innerstädtischen Wege per pedalo zurücklegen kann.“ Er möchte so regelmäßig zum Critical Mass Ride, jeden letzten Freitag im Monat um 17:30 Uhr ab Rudolfplatz, einladen und auch selbst mitfahren. „Nur zur jährlichen Fahrradsternfahrt werde ich es leider nicht schaffen, während dort gefahren wird, muß ich den Stand unseres Büros am Neumarkt zur Abschlußkundgebung aufbauen, das hat Priorität“. Dafür plant Möllers, zusammen mit einigen Mitarbeitern, ein paar offizielle adfc-Touren als Tourenleiter zu begleiten: „da besteht noch einiges an Nachholbedarf, besonders was die Verkehrsregeln angeht. Da kann ich sicherlich mit Sachverstand helfend tätig werden und Nachhilfearbeit leisten.“
Entsprechend zerknirscht gibt man sich bei der Fahrradlobby. „Der adfc hat in Köln eine lange Tradition. Hier hat man immer mit Händen und Füßen seine eigenen Wege gefordert und verteidigt, das wird schwer, das aus den jahrzehntealten Köpfen herauszubekommen, daß man sein Ghetto nun verlassen muß“, sagt Sven Bersch, Vorsitzender des Drahteselpedalrittervereins. „Es wird sicher noch einige Jahre lang dauern, bis sich die adfc-Mitglieder der Moderne anpassen“, solange wolle aber vor jeder offiziellen Tour Unterschriften einfordern, daß sich die Mitfahrer an die gültigen Verkehrsregeln halten, „sicher ist sicher“, so Bersch.
Die Kölner Polizei begrüßt die neue Konsequenz aus dem Stadthaus. Helmut Simon, Leiter der Verkehrsinspektion der Polizei Köln meint dazu: „Eine Vereinfachung der Regeln spielt uns schon einmal zu, wir werden dennoch unsere Polizisten ausnahmslos neu schulen. In der Vergangenheit schon wurden viel zu viele Fehler bezüglich Benutzungspflichten gemacht, davor sind leider auch wir nicht gefeit.“ Augenscheinlich konnte ein erhebliches Fehlverhalten Kölner Polizisten gegenüber Radfahrern analysiert werden, es lagen bereits mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden vor, in denen es um Nichtwissen der Verkehrsregeln und um unverhältnismäßige Maßnahmen bezüglich Fahrradfahrern ging. So wird von Fällen von Androhung von Leibesvisitationen wegen Nichtbenutzung eines Radweges, Verbot der Weiterfahrt wegen Zitieren der StVO und offensichtlicher Deklarierung eines Radfahrers auf der Fahrbahn als Verkehrshindernis berichtet. „Ich habe 5000 Beamte unter mir, da kann ich nicht davon ausgehen, daß die immer alles richtig machen“, so Simon. „Und wo Menschen sind, da werden Fehler gemacht und Polizisten sind ja auch nur Menschen, selbst wenn sie eine Waffe am Gürtel und Pfefferspray in der Hosentasche tragen“, das würde trotzdem nicht begründen, daß sie alles wissen.
„Die neue Situation in Köln ist einfach zu verstehen“, meint Simon. Seine Beamten müssten sich nun einfach keine großen Gedanken mehr machen, wenn sie einen Radfahrer sehen, es sei denn er fahre auf dem Gehweg. „dann wird er auch angehalten“, da sei man konsequent. „Wir haben früher schon nie eine eigene Meinung zu den Anordnungen der Verwaltung gehabt und deren Arbeit nie hinterfragt. Das machen wir jetzt auch nicht. Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Radfahrer also auf die Straße läßt, dann ist das gut so.“ Die mehrwöchigen Schulungen über den neuen Sachverhalt hätten für die Kölner Polizisten bereits zwischen den Jahren begonnen, so Simon. Man wolle zusätzlich in die Handschuhfächer aller Dienstfahrzeuge Handzettel mit einfach verständlichen Erläuterungen in besonders großen Buchstaben und auch grafisch aufgearbeiteten Hinweisen legen.
Sein Verhältnis zum Radfahren sei gespalten, sagt der Leiter der Verkehrsdirektion. „Früher dachte ich immer, man kann das nur im Flachen, aber dann habe ich zuhause mal vor die Tür geguckt“. Dort -im Bergischen Land, wo er lebt- hätte er die ganzen Rennradfahrer in ihren bunten Outfits gesehen, die flott die Anstiege erklommen hätten „und die waren teilweise wesentlich älter als ich, das hat mir dann doch zu denken gegeben.“ Radfahren als Alter-Männer-Sport, das hat es Simon angetan: „Ja, es stimmt, ich habe mich für den Klassiker ‚Rund um Köln‚ angemeldet! Ich werde eine Woche meines Jahresurlaubs für ein Rennradtraining auf Mallorca opfern und es dann an Ostern ganz ruhig angehen lassen. Eine Zeit unter 3 Stunden für die 60km Strecke der Jedermänner ist mein Ziel“. Die Wahrscheinlichkeit, daß Simon dies auch schafft ist groß, denn diese Zeiten fahren üblicherweise die Senioren in der Altersklasse ab 70 Jahren. In die Öffentlichkeit will er mit seiner neu gewonnenen Sportlichkeit aber erstmal nicht: „der Bauch strafft das Trikot noch ein wenig, da muß ich erstmal keine Fotos von in der Zeitung sehen“ sagt er und lacht. „Ich habe aber schon eine kleine Polizei Betriebssportgruppe angeregt“, Ziel sei es eine wirkliche Fahrradstaffel für Köln zu haben und auch etwas für die Fitness zu tun. „Wenn wir trainieren, dann bin ich der Helmut“ erkärt Simon seinen neu gewonnenen Sportsgeist und konstatiert „immer nur Donuts in sich zu stopfen bringt lange nicht so viel Zusammenhalt, wie das wöchentliche Training in der Gruppe.“
Bei den Kölner Fahrradaktivisten gibt man sich einigermaßen zerknirscht: „ich weiß gar nicht wirklich, was ich jetzt machen soll“, sagt Moritz Dachbodenfrau, „vielleicht sattel ich auf was anderes um, Segelfliegen oder so“, während Martin Schmitz das lockerer sieht: „für mich ändert sich nichts, ich wohne ja in einem Kölner Vorort und bei uns hat sich nichts geändert und das wird es augenscheinlich in der nächsten Zeit auch nicht. Ich bleibe weiter aktiv!“.
„So ein Mist“, meint Markus Lattenzwerg, „was soll ich denn jetzt für Feindbilder haben? Ramsauer, Roth, Scho-Antwerpes – da muß ich mir wohl jemand anders als Zielscheibe aussuchen!“, während Arndt Federvieh mit stoischer Ruhe zum besten gibt: „Hauptsache, wir kommen jetzt alle sicherer an!“
Nur der Rheinufertunnel bereite ihm dann doch Kopfzerbrechen, erläutert Klaus Harzendorf zum Schluß. Dort wieder Radfahrer durchzulassen, halte er immer noch für recht gefährlich, wenn auch nicht für unmöglich. „Es läuft auf eine eigene Fahrradspur hinaus“ meint er, nachdem ihn die Bezirksvertretung Innenstadt schon vor Monaten beauftragt hatte, eine Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr zu finden. „Wir werden die rechte Spur für Kraftfahrzeuge komplett sperren“, dazu bedürfe es allerdings einiger kleiner Umbauten an den Ein- und Ausgängen des Tunnels, die nicht sofort bewerkstelligt werden könnten. „Wir gehen da mit unserer gesamten Manpower ran, das hat Priorität! Spätestens im März haben wir das Ding gestemmt, solange bitte ich alle Kölner Fahrradfahrer um etwas Geduld!“
Auch aus der Politik hört man versöhnliche Töne: „ich fahre mit meinem 3-Liter Auto gerne hinter Radfahrern hinterher“ so Bettina Tull, verkehrspolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion ob der Tatsache, daß zukünftig hauptsächlich Mischverkehr in Köln stattfindet. „Freie Fahrt für freie Fahrradfahrer ist ja eigentlich eine grundliberale Forderung“, meint Lorenz Deutsch, Mitglied in der Bezirksvertretung Innenstadt, „das muß man auch als Autofahrerpartei einfach attestieren“, obwohl er im Sommer noch via Kölner Blätterwald gepoltert hatte, eine Fahrt durch den Rheinufertunnel wäre „Selbstmord“. „Das sehe ich jetzt anders, nachdem ich mit ein paar Jungs danach mal als Beifahrer auf dem Tandem durch den Tunnel gebraust bin, das war echt alles ganz easy und ungefährlich!“. Die Fraktionen von CDU und SPD gaben nur eine gemeinsame kurze Stellungnahme ab: „Wir möchten festhalten, daß die Kölner Straßen von unserem Beton gebaut wurden, tolerieren aber die Entscheidungen der Kölner Stadtverwaltung“. Oberbürgermeister Jürgen Roters weilt derweil im Urlaub in der Karibik und war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Zusammengefasst ändert sich für Kölner Verkehrsteilnehmer zunächst folgendes:
Fahrradfahrer dürfen in Köln ausnahmslos alle Fahrbahnen von Straßen befahren, außer Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Sämtliche Radwege müssen nicht mehr von Radfahrern benutzt werden, dürfen es aber weiterhin, auch wenn davon abgeraten oder zumindest um besondere Vorsicht gebeten wird
Sämtliche (blauen) Radwegschilder werden derzeit zurückgebaut, der Rückbau wird wegen der Menge allerdings noch einige Wochen dauern. Die derzeit noch hängenden Schilder haben momentan keine Gültigkeit.
Das Fahrradfahren auf Gehwegen bleibt verboten und wird strengstens verfolgt (Bußgeld bis 25 Euro). Wiederholungstätern drohen zukünftig empfindliche Ordnungsgelder
alle Kraftfahrer werden gebeten, von Drangsalierungs- und Erziehungsmaßnahmen gegenüber Radfahrern abzusehen. Hierbei handelt es sich um Straftaten. Entsuchtungsprogramme werden von örtlichen Fahrradgeschäften und Fitness-Studios bereit gehalten und von vielen Freunden, Familien und Arbeitgebern gefördert
Die Stadt Köln bittet ihre Bürger um Mithilfe: sämtliche noch hängenden (blauen) Radwegschilder können von Anwohnern verdeckt werden, z.B. mit Müllsäcken (bitte fest verschnüren oder verkleben!). Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die Schilder nicht eigenmächtig abgeschraubt werden sollen, sondern dies ausschließlich durch Mitarbeiter des Bauhofs geschehen darf. Die nicht mehr benötigten Schilder werden der Iniative „Radwegschilder zu Fahrradständern“ des Kölner Fahrradbeauftragten zur Verwertung zugeführt.
Rückfragen können an das Büro des Fahrradbeauftragten gerichtet werden:
[Nur zur Sicherheit: ja, dieser Artikel ist satirisch gemeint. Er entspricht in keinster Weise der Wahrheit, auch wenn er teilweise mit Fakten dealt. Alle Zitate sind fiktiv. Ich wurde vor ein paar Wochen von einer Journalistin für einen Artikel gefragt, was ich mir als Radfahrer für die Zukunft wünsche – ich hatte aber leider nur einen Satz. Hier habe ich ein paar mehr, seht dies also als Wunsch für 2013 … ein frohes neues Jahr und möglichst viele schöne Fahrradkilometer fernab von Kölner „Radwegen“ – Marco]
Ich hatte Anfang Oktober über ein über einen „Radweg“ gespanntes Flatterband berichtet, das dafür sorgte, daß man bei Benutzung des Weges tatsächlich „Kopf und Kragen“ riskierte und deswegen Strafanzeige gestellt.
Was passieren kann, wenn man in solch einem Band hängen bleibt und wie dann zu ermitteln ist, beschreibt dieser Artikel des Bonner Generalanzeigers über einen ähnlichen Fall aus dem Siebengebirge. Dort wird sogar die Telefonnummer der Polizei angegeben für den Fall daß jemand noch sachdienliche Hinweise geben kann.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft und Polizei „ermitteln“ kenne ich eigentlich auch nur aus dem Fernsehen. TV-Kommissare gehen zum Beispiel üblicherweise mit Intelligenz und schlußfolgernd verschiedenen Hinweisen nach, um Täter ausfindig zu machen oder zumindest einzukreisen. Die Realität sieht dann wohl doch wesentlich anders aus:
Ich habe mittlerweile Post von der Staatsanwaltschaft Köln bekommen, deren Inhalt mich ein wenig verwundert, denn dort heißt es: „Tatvorwurf: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort„. Dies ist durchaus bemerkenswert, hatte ich doch eine Strafanzeige wegen „gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr“ gestellt und war doch am Tatort auch niemand anwesend, der sich hätte entfernen können!
Der eigentliche Inhalt des Schreibens macht mich dann aber doch wirklich stutzig, denn man schreibt mir: „das Verfahren ist eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte“ und außerdem „Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg“.
Ein Fernsehkommissar würde also wohl noch ein wenig nachdenken und jede noch so kleine Spur verfolgen – in der Realität werden selbst große Spuren einfach nicht beachtet. Der Täter hatte am Tatort nämlich sogar eine Telefonnumer hinterlassen, zur Verdeutlichung noch einmal ein Foto aus meinem damaligen Artikel, das ich der Polizei natürlich zur Verfügung gestellt hatte:
Deine Stadt liebt Dich!
Ein Leser meines Weblogs stellt mir sogar noch weitere Fotos zur Verfügung, auf denen man ein Kfz-Kennzeichen sowie einen Mitarbeiter der Stadtentwässerungsbetriebe erkennen konnte. Diese Fotos reichte ich der Polizei einen Tag später nach.
Da die Staatsanwaltschaft mir aber auch schrieb, daß „sollten sich jedoch nachträglich Anhaltspunkte für die Klärung der Straftat ergeben„, die „Ermittlungen wieder aufgenommen“ werden, habe ich da nochmal freundlich drauf hingeweisen. Vielleicht ist ja bei der Übermittlung der Fotos was schief gelaufen. Kann ja sein.
Ein paar effektive Möglichkeiten, unter die Räder zu kommen und getötet zu werden, hatte ich in meinen letzten Artikeln ja bereits vorgestellt. Ignoranz und Dummheit spielten dabei eine nicht unwesentliche Rolle – im heutigen Fall kommt noch eine Portion Hinterlistigkeit dazu.
Vor ein paar Tagen befuhr ich mit meinem Rennrad die Brückenstraße in Köln-Rodenkirchen, vom Rheinufer aus kommend in Richtung Ortsmitte. An der Kreuzung mit der Friedrich-Ebert-Straße, also in Nähe der von Fußgängern hochfrequentierten Bus- und Bahnhaltestellen, gibt es einen „Schutzstreifen“ mit einer leicht vorgezogenen Aufstellfläche für Fahrradfahrer, somit also eine Radverkehrsführung, auf die Fahrbahn aufgemalt. Das, was uns der „Fahrradbeauftragte“ der Stadt Köln und sein Boss regelmäßig als „besonders sicher“ für Radfahrer verkaufen.
Es gibt eine Fahrbahnampel und auch eine Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm. Es ist unzweifelhaft, dass nach StVO diese Ampel für den Radverkehr gilt. Die -zugegebenermaßen nicht ganz einfache- rechtliche Situation für Radfahrer an Ampeln wird hier excellent erklärt.
Als die Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm „grün“ zeigte (die Fahrbahnampel zeigte noch „rot“), fuhr ich also los, geradeaus über die Kreuzung in die Ringstraße. Es war dunkel und trotz guter Beleuchtung am Rad konnte ich erst im letzten Moment eine auf den Fußgängerüberweg schreitende Dame bemerken und noch eben so ausweichen. Völlig perplex ob dieser offensichtlichen Dummheit, die Fahrbahn bei „rot“ überqueren zu wollen machte ich mich noch akkustisch bemerkbar und stellte dann aus den Augenwinkeln fest, dass die Fußgängerampel für die Dame tatsächlich ebenfalls „grün“ zeigte!
Nochmal kurz zum Nachdenken und Mitschreiben: an dieser Kreuzung bekommen Radfahrer „grün“ und querende Fußgänger zeitgleich ebenfalls!
Um aufzuzeigen, dass der erlebte Vorgang kein Zufall war, habe ich diese Woche die Kreuzung noch einmal aufgesucht und die Ampelschaltung auf Video festgehalten:
Es ist festzustellen, dass die Situation „grün für Radfahrer und querende Fußgänger“ nicht zu jeder Ampelphase auftritt, das hängt vermutlich von den Bedarfsanforderungen ab. Ich habe die Kreuzung 20 Minuten lang beobachtet -nachmittags gegen 16:00 Uhr- und konnte den Zustand zu ungefähr jeder 2. Ampelphase feststellen. Die beiden gefilmten Schaltungen sind „first take“, ich mußte für die Bilder nicht lange warten.
Die Bilder bei Google Street View zeigen zudem, dass im August 2008 der „Schutzstreifen“ samt Fahrradfurt noch nicht vorhanden war, ebensowenig wie das Fahrradpiktogramm in der Fußgängerampel. Es ist also anzunehmen, dass Fahrradampel und „Schutzstreifen“ samt Fahrradfurt in Abhängigkeit voneinander und somit absichtlich angebracht wurden!
Fazit: weiß ich als versierter Radfahrer noch von der tödlichen Gefahr, die auf „Radwegen“ von rechtsabbiegenden Kfz oder Geisterfahrern ausgeht und kann diese entsprechend meiden, so vertraue ich an einer Kreuzung auf die fachlichen Fähigkeiten meiner Stadtverwaltung und somit, dass ich bei „grün“ keinen querenden Verkehr oder Fußgänger zu erwarten habe. Mich und andere Menschen dennoch einer durchaus tödlichen Gefahr auszusetzen, das empfinde ich wahrhaftig als hinterlistig!
Ich habe das Amt für Straßen und Verkehrstechnik per e-Mail auf den Zustand hingewiesen, mit der Bitte um Aufklärung. Ich bin gespannt, welche Ausrede (wenn überhaupt!) ich als Antwort bekomme. In Köln werden ja tatsächlich Verkehrsschilder „versehentlich“ aufgehängt, da kann man ja auch „versehentlich“ auf eine perfide Art und Weise Unfälle provozieren.
Heute befuhr ich die Mülheimer Brücke, die hier ja schon oft Thema war und an deren Gefahrenstellen für Radfahrer (und Fußgänger) sich trotz energischer Proteste von verschiedenen Seiten schlicht nichts getan hat. Es ist offensichtlich, daß weder Stadtverwaltung, noch Polizei oder Politik ein Interesse an gefahrlosem Verkehr an einem Knotenpunkt, der das Rechtrheinische mit der linken Rheinseite verbindet, haben. Eine ausführliche Dokumentation, gestartet noch lange bevor ich aktiv wurde, über die seit fast 10 Jahren andauernde Untätigkeit der Behörden, findet sich hier.
Nachdem ich ja vor ein paar Jahren bereits einen Film über eine regelkonforme Fahrt über die Brücke gemacht habe, möchte ich heute nun kurz belegen, wie man dort -auf offiziellem Wege, weil die Fahrbahn für Radfahrer angeblich eine außerordentliche Gefahrenlage darstelle- recht leicht getötet werden kann (und das ist ja dort auch schon geschehen!):
Gottlob -und das möchte ich ganz deutlich sagen- ist der Dame in dem Video offensichtlich nichts passiert. Man kann -bei einer Brückenüberquerung von ca. 500 Metern Länge- satte 23 Geisterfahrer zählen, sich also leicht ausrechnen, wie schnell vergleichbare oder schlimmere Unfälle passieren können.
Ich habe den Unfall soeben bei der Kölner Polizei angezeigt, damit er in der Unfallstatistik auftaucht und wegen der hochfrequenten illegalen Nutzung in Gegenrichtung gefordert, eine Verkehrsschau nach VwV-StVO zu §44.1 StVO zu initiieren, „um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen.“ (so heißt es in der VwV-StVO). Was passieren wird, könnt Ihr Euch selber ausmalen – oder in obigem Link nachlesen.
Um etwaigen Diskussionen vorzubeugen: meine Forderung ist ganz klar zunächst einmal die Wiederherstellung des Zustands von vor 2005, d.h. die Aufhebung des Fahrbahnverbotes. Somit wird der „Radweg“ zu einem „anderen Radweg“, der benutzt werden kann, aber nicht muss!
Zusätzlich ist vonnöten:
eindeutige Beschilderung der Brückenaufgänge
rigorose und konsequente tägliche Kontrolle von Geisterfahrern durch die Polizei
Entschärfung der Situation an den Pylonen durch Verbreiterung/Auskragung
sofortige Ausbesserung des Bodenbelages. Dort bilden sich „Blasen“, die bereits Unfälle verursacht haben
dies alles JETZT und nicht in den für Köln üblichen nächsten 12-20 Jahren!
In meinem letzten Artikel und generell regelmäßig beschreibe ich ja die Gefahren, die von den allermeisten innerstädtischen „Radwegen“ ausgehen und warum man sie nicht benutzen sollte, bzw. darüber hinausgehend warum die Stadtverwaltung die Benutzungspflichten endlich aufheben sollte.
Da ich die meisten „Radwege“ nicht benutze und die Innenstadt mit dem Fahrrad generell eher meide, habe ich recht wenig Videomaterial von Kölner Horrorpfaden und lebensbedrohlichen Situationen. Peter Wafzig hat mir dankenswerterweise ein Video zur Verfügung gestellt, das noch einmal deutlich macht, was unter anderem die Gefahr auf „Radwegen“ ausmacht:
Mit seinem Untertitel „bitte nicht gucken, sondern einfach abbiegen“ bin ich -obwohl er damit im Prinzip recht hat- nicht ganz einverstanden, denn es sollte klar sein, daß die Verkehrsführung (Geradeausspur im „toten Winkel“ neben einer Rechtsabbiegerspur) eine Katastrophe ist und zu Unfällen führt, die selbst bei achtsamen Kfz-Führern oft schwer zu vermeiden sind. Die Lösung ist nicht -wie die Polizei das z.B. vorschlägt- auf den Vorrang zu verzichten und abzusteigen, sondern: auf der Fahrbahn, dort wo man gesehen wird, zu fahren!
Traurige Wahrheit: an dieser Kreuzung (Richard-Wagner-Str./Moltkestr.) wurde am 10. August 2012 eine Frau von einem rechtsabbiegenden LKW totgefahren. Am 18.5.2012 wurde eine Radfahrerin durch einen vergleichbaren Unfall an dieser Kreuzung schwer verletzt.
Bereits vor über 3 Jahren wurde das Amt für Straßen und Verkehrstechnik und der „Fahrradbeauftragte“ über diese Gefahrenstelle informiert und es wird vermutlich weitere 3 Jahre dauern, bis irgendjemand dieser Herrschaften sich bequemt, die Situation in irgendeiner Art und Weise zu entschärfen. Bis dahin findet die gezeigte Situation täglich Dutzende mal statt, mit der Wahrscheinlichkeit, daß weitere Menschen in der Zukunft schwer verletzt oder getötet werden. Das läuft dann unter Kollateralschaden bei der Maxime „Freie Fahrt dem motorisierten Verkehr!“
Vier Monate ist es nun her, dass ich meine Wut und Fassungslosigkeit von der Seele geschrieben habe. Seitdem ist einiges passiert – und in gewissem Sinne auch wiederum gar nichts.
„Einsam und allein“ habe ich mich dabei durchaus gefühlt, denn offensichtlich interessieren sich die Verantwortlichen weder für die Gesetzeslage, noch überhaupt für die Belange der Radfahrer, da fühlt man sich durchaus verlassen.
Andererseits: es gibt auch regen Zuspruch! Wenn schon nicht von den Entscheidungsträgern, dann aber aus der Mitte des Volkes, z.B. in den Kommentaren hier, bei youtube oder unter Zeitungsartikeln, per aufmunternden E-Mails, durch die anderen Fahrradblogger und durch weitere engagierte Menschen, die mittlerweile selbst tätig werden (ohne dies wie ich an die Öffentlichkeit zu tragen). Dazu kommt der rege Zuspruch in persönlichen Gesprächen und Begegnungen, in denen ich oft genug höre „mach weiter so!“ Auch die immer größer werdende Critical Mass-Bewegung in Köln zeigt, dass die Menschen sich hier nicht weiter vorführen lassen wollen. Es braucht eine Menge Don Quixotes, um den Betonköpfen auf Ihren Aussichtsplattformen aufzuzeigen, daß Radfahrer sich nicht weiter gefährden und tot fahren lassen wollen, aber ich bin mir sicher: in absehbarer Zeit werden wir genügend sein! In diesem Sinne: jeder von uns/von euch kann seinen Teil dazu beitragen, Köln sicherer für Fahrradfahrer und Fußgänger zu machen und somit einen entscheidenden Teil Lebensqualität zurück zu gewinnen!
Die erhaltenenen Antworten von Herrn Helmut Simon, Leiter der Verkehrsdirektion der Polizei Köln und Herrn Klaus Harzendorf, Amtsleiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, also der Kölner Straßenverkehrsbehörde, habe ich ja bereits gepostet. Ich habe diese Antworten bisher nicht kommentiert – das werde ich in diesem Artikel nachholen.
Ich habe vor ein paar Wochen noch einmal eine freundliche eMail zur Erinnerung an die angesprochenen Parteien, die bisher noch nicht geantwortet hatten, verfasst, mit der Bitte um, bzw. der Möglichkeit zur Stellungnahme. Es hatte also jede der angesprochenen Personen ausreichend Gelegenheit, öffentlich zu den von mir geäußerten Vorwürfen, Anregungen und Forderungen Stellung zu beziehen.
Einsam und allein: auf einer karibischen Insel? Der Oberbürgermeister
Ich fange mal mit dem ersten Bürger an. Ich kenne unseren Oberbürgermeister Jürgen Roters nicht, zumindest nicht persönlich. Ich habe ihn einmal recht still auf einer Veranstaltung zum Umbau der Frankfurter Straße in Köln-Mülheim erlebt, wo er ein wenig den Eindruck machte, als interessiere ihn das alles nicht wirklich – aber da kann ich mich natürlich auch täuschen. Und ich habe ihn einmal gesehen, wie er eine Großveranstaltung besuchte, bei der ich arbeitete. Ich hatte ernsthaft überlegt, ihn –des Lokalkolorit wegen, die Veranstaltung fand in der verbotenen Stadt statt- von der Bühne aus zu grüßen, hab das dann aber doch sein gelassen.
Wenn ich’s recht bedenke hab ich ihn sogar gewählt. Ich habe keine Ahnung, wo Herr Roters Urlaub macht, in jedem Fall liebt er seine Stadt so sehr, dass er sich immerhin aus selbigem meldet, wenn seine Schergen auf ziemlich bescheuerte Ideen wie die angedachte „Schlangensteuer“ kommen. Gut so! Es geht schließlich um die Wirtschaft in Form von Discotheken und Nachtschwärmern – potentielles Wahlvolk!
Wenn ein engagierter Bürger ein durchaus berechtigtes Anliegen hat, bei dem es schlicht um Menschenleben geht, dann sieht die Sache aber leider anders aus. Ich habe von Herrn Roters oder seinem Büro ganz einfach gar nichts gehört. Keine Eingangsbestätigung, keine Antwort, noch nicht einmal „Ihr Anliegen interessiert uns nicht“. Gar nichts. Auch nicht auf nochmalige Nachfrage und das immerhin über einen Zeitraum von gut 3 Monaten.
Nun gut. Das sollte also jeder für sich selbst interpretieren. Ich komme zu dem Schluss, dass Herr Roters kein Interesse an der Unversehrtheit seiner radfahrenden Untertanen hat und hake das für mich erstmal unter nicht (wieder)wählbar ab. Schade.
Einsam und allein: der radfahrende unter den Betonköpfen – der „Fahrradbeauftragte“
Ich hatte ja auch explizit den “Fahrradbeauftragten“ der Stadt Köln (bzw. sein Büro) angesprochen. Immerhin ist erwiesen, dass Herr Jürgen Möllers und mindestens einige seiner Mitarbeiter tatsächlich regelmäßig Fahrrad fahren und somit einen gewissen Einblick in die Materie und auch Erfahrung haben dürften. Antwort bekam ich dennoch nicht, erst auf meine Nachfrage teilte man mir mit, dass ich „vom Fahrradbeauftragten keine gesonderte Antwort“ erhalten würde, „da Herr Harzendorf als Leiter der Dienststelle, in der der Fahrradbeauftragte angesiedelt ist, bereits geantwortet hat.“.
Natürlich ist das unbefriedigend, dass der „Fahrradbeauftragte“ keine eigene Meinung hat/haben darf. Ich verstehe das durchaus, Herr Möllers wird nicht an dem Ast sägen wollen, auf dem er sitzt. Es wäre angebracht, dass Köln einen unabhängigen Fahrradbeauftragten hat, der ohne Rücksicht auf Hierarchien die Fahrradfahrer unserer Stadt vertreten darf. Dann wäre vielleicht auch das Attribut „fahrradfreundliche Stadt“ irgendwann einmal objektiv gerechtfertigt.
Einsam und allein: der adfc isoliert sich
Der adfc sorgt derzeit für Furore: mit einem Paukenschlag hat er sich aus dem „Expertenkreis“ Velo2010 verabschiedet. Zwar erst einmal nur „auf Zeit“, aber immerhin öffentlichkeitswirksam und mit grundlegenden Argumenten. Die Zusammenarbeit sei nicht partnerschaftlich, die Federführung der Polizei dominant und ohne besondere Rücksicht auf die Interessenvertretung der Fahrradfahrer. Der „Expertenkreis“ hat in seiner Zielsetzung letztlich versagt.
Ich hatte genau dies –den Austritt aus Velo2010- im Frühjahr (als adfc Mitglied) vorgeschlagen, mit grob den genannten Argumenten und wurde auch gefragt, ob ich das ernst meine, dann würde man das zur Diskussion stellen. Dass das nun wirklich passiert, überrascht mich einerseits – andererseits kann ich es nur gutheißen, zeigt es doch, dass die Lobby der Radfahrer nicht einfach nur alibimäßig mit „dabei sein“ will. Entweder gleichberechtigter Partner oder halt nicht. Ob mein Vorschlag nun die Intitialzündung war oder nicht, ist mir letztlich egal. Es geht nicht darum, sich Lorbeeren anheften zu dürfen, sondern es geht darum, gemeinsam Ziele zu erreichen! In diesem Sinne empfinde ich den Austritt des adfc aus Velo2010 als richtige und längst überfällige Entscheidung. Glückwunsch!
So sehr der adfc positiv überrascht, so sehr enttäuscht er dann aber auch wieder, denn eine wirkliche Stellungnahme zu meinem offenem Brief habe ich leider nicht erhalten. Zwar gab es direkt nach einem Tag die erste Reaktion überhaupt und man teilte mir mit, dass mein Schreiben an alle Fraktionen und andere Verbände weitergeleitet worden wäre, aber eine Antwort habe ich dennoch nicht erhalten und das auch nicht nach zweimaliger freundlicher Erinnerung, letztere sogar noch auf privatem Wege per SMS. Vielleicht ist es der übliche Beruf-Ehrenamt-Konflikt, den ich ja auch kenne – man muss das schließlich alles erst einmal zeitlich hinbekommen. Vielleicht will man es sich aber auch nicht mit den Torkelradlern verscherzen, die ggf. eine große Gruppe im adfc bilden. Schade ist das in jedem Fall und –das sei noch einmal klar gesagt- ich würde sehr gerne den adfc in positives Licht stellen, auch wenn ich damit unter Fahrradaktivisten meist ziemlich alleine dastehe.
Traurig und in meinen Augen ein Unding, dass der adfc entweder keine Meinung oder kein Interesse hat, zu meinem Anliegen Stellung zu nehmen. Ich muss nicht eingebildet sein, um sagen zu können, dass mein Blog gelesen wird und von einer breiten Masse sowohl fahrradaffiner als auch anderer Menschen, incl. Medien, etc. verfolgt wird. Schade.
Einsam und allein: der Anführer der Expertenpyramide und der Keksrunde, Helmut Simon
Ein guter Freund von mir hat das so ausgedrückt: Velo2010 ist kein Kreis, das ist eher eine Pyramide und ganz oben steht die Polizei.
Die Pyramide bröckelt nun so langsam weg, denn mittlerweile befinden sich keine Radfahrervertreter mehr in diesem „Expertenkreis“. Der ASTA ist schon lange ausgetreten, da er lediglich seine Klientel, die Studenten, durch die Polizei repressiv behandelt sah. Die Mülheimer Fahrradgruppe hat früh erkannt, dass das Expertentum so minimal ist, dass z.B. Unfallursachen völlig fehleingeschätzt werden (Hinweise auf fehlende Fahrradhelme in Unfallmeldungen, etc.), somit inakzeptabel Schuldzuweisungen suggeriert werden und entsprechend die Zusammenarbeit quittiert. Engagierte Privatpersonen (inclusive mir) haben schon lange entnervt aufgegeben oder sind vergrault worden und nun hat also auch der adfc als federführende Radfahrerlobby enttäuscht das Handtuch geworfen und ein paar Tage später auch noch der VCD (der allerdings kein reiner Radfahrverband ist), gar mit den düpierenden Worten „Wenn wir so weitermachen, verkommt Velo 2010 zur reinen Keksrunde.“
Somit ist Velo2010 zu einem „Expertenkreis“ ohne Experten geworden – von den teilnehmenden Personen fährt quasi niemand mehr Fahrrad, es dürfte kaum jemand in der Runde Ahnung von dem haben, worüber er spricht. Bleiben noch Polizei, Stadt, ADAC, Verkehrswacht und ein paar andere. Alles also beim alten: Fahrradpolitik wird von Automobilisten gemacht! Ich hatte meine Meinung übrigens schon im Januar 2011 kundgetan:
Velo 2010 hat versagt!
Zurück zu Herrn Simon. Seine Stellungnahme war die erste Antwort auf meinen offenen Brief, das ehrt ihn generell. Ich schrieb es schon öfters, er ist ein freundlicher, gar rührender Mann, den man durchaus bei der Ehre packen kann. Er entschuldigte sich z.B. offen bei mir, als man mich in einem beispiellosen Chaos zu einer Velo2010-Sitzung zunächst ein- und dann kurzfristig wieder halbwegs auslud, indem er mit offenen Wortes ausdrückte „das war mein Fehler, das nehme ich auf meine Kappe“. Sowas macht nicht jeder und schon gar nicht in einer führenden Position. Das war es dann aber auch mit meinem Respekt.
Ich habe seine Antwort erst einmal bewusst nicht kommentiert, sondern nur wiedergegeben und zunächst meine Leserschaft kommentieren lassen. Ich bin ehrlich gesagt recht stolz darauf, dass hierbei u.a. erkannt wurde, wie mein Brief und der darin enthaltende Tonfall zustande kamen.
Ich schreibe seit ziemlich genau 4 Jahren in diesem Blog. Er ist ein Resultat der vorausgegangenen Versuche, mit Stadt und Polizei konstruktiv (und damals noch reichlich naiv) in Verbindung zu treten. Diese Versuche waren in der Hinsicht überhaupt nicht von Erfolg gekrönt, als dass ich meist noch nicht einmal eine Antwort bekam oder von einer Stelle zur anderen empfohlen wurde.
Erst mit wachsender Öffentlichkeit, durch diesen Blog, stellten sich überhaupt Erfolge ein – wenn man z.B. eine Antwort auf eine einfache Anfrage per E-Mail als Erfolg werten soll. In den folgenden Monaten und Jahren konnte ich mir sicherlich ein Profil erarbeiten. Ich konnte mein Fachwissen erweitern und wußte, wen ich für was ansprechen mußte und schuf mit meinen Kollegen ein Bewußtsein für unsere Anliegen bei vielen Mitbürgern.
Über die letzten Jahre habe ich immer wieder versucht, mit den Entscheidungsträgern konstruktiv in Verbindung zu treten. Ich habe an Veranstaltungen teilgenommen, ich habe Vorschläge gemacht, ich habe Artikel geschrieben, ich habe Türen geöffnet, einfache und unbürokratische Lösungen für dringende Anliegen zu finden. Alle Reaktionen hierauf waren ausnahmslos abweisend, verzögernd, verneinend. Es hat nicht ein einziges Entgegenkommen stattgefunden, es ist nicht eine Lösung gefunden worden, ohne daß in irgendeiner Art und Weise Druck von meiner Seite ausgeübt werden musste. Freundliche Ansprachen wurden immer wieder von a nach b nach c gereicht. „Wir sind nicht zuständig, wenden Sie sich an die anderen“ habe ich weitaus öfter vernommen, als alles andere. Und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
Ein Beispiel: Ich habe letztes Jahr im Spätsommer –bei Kaffee und Kuchen– in Herrn Simons Büro gesessen. Das war nach meinem ersten offenen Brief, alleinig an ihn gerichtet. Diese Einladung zu einem persönlichen Gespräch war also seine Art, auf ein Anliegen, das in der Öffentlichkeit geäußert wurde, zu antworten. Das Treffen war vermeintlich positiv, er freute sich ob meines Engagements, wir vereinbarten sogar eine „bundesweit einmalige“ Zusammenarbeit zwischen einer Privatperson und der Polizei (wie er nicht ohne Stolz bemerkte), demnach hätte ich als vielfahrender Radfahrexperte die Unfallstellen zusammen mit Joachim Schalke (Polizist und adfc-Vorsitzender) untersuchen sollen, um herauszuarbeiten, wie Gefahrensituationen für Radfahrer entschärft werden können. Das wäre vermutlich die nächste „preisgekrönte“ Zusammenarbeit unter Federführung der Polizei geworden. In jedem Fall zeigte ich Herrn Simon auf meinem Handy folgendes Foto als nur ein Beispiel für frisch neu gebaute sinnlose Radverkehrsführungen:
Slalomfahrt
Er regte sich sichtlich auf und versprach, sich da „persönlich“ drum kümmern zu wollen. Passiert ist seitdem nichts. Und der letzte Satz ist ein Satz, der in meinen Artikeln auffallend oft gebraucht wird. Nun gut, passiert ist doch etwas:
Wir sind auf Zick-Zack-Kurs!
Der „Radweg“ ist nun also benutzungspflichtig (und wird außerdem auch noch frei Schnauze für alles mögliche benutzt – vom Parkplatz bis zum Mülltonnenstellplatz). Das heißt, daß die akribisch arbeitenden Untertanen des Herrn Simon dort das Recht haben, jedem der dort aus naheliegenden Gründen nicht, sondern auf der Fahrbahn fährt, anzuzeigen. Und was das (Un)Verständnis von Zumutbarkeit und Benutzbarkeit von „Radwegen“ durch Kölner Polizisten angeht, werden die das auch tun.
Sicherlich: der Tonfall meines Schreibens hat den Schmusekurs verlassen. Ich denke, 4 Jahre Freundlichkeit sollten ausreichen, um adäquate Lösungen vorgesetzt zu bekommen. Ich bin der Meinung, man kann es mir nachsehen, daß ich nun „Tacheles“ rede. Neudeutsch nennt man sowas wohl „Wutbürgertum„.
Herr Simon antwortet mir also und das in eigentlich nur 2 Sätzen: „dann klagen Sie doch“ und „ich bin nicht bereit, auf dieser Ebene mit Ihnen zu diskutieren„.
Was ersteres angeht, kann ich Herrn Simon versichern, daß geklagt werden wird. Was ich nicht verstehen kann, ist die Tatsache, daß er ganz offensichtlich nichts unternehmen will, das den Nachrang, sowie Gefährdung und Tötung von Radfahrern reduziert. Die Möglichkeiten hierzu waren ja in der Vergangenheit da und -siehe mein Beispiel oben- er hat ja sogar Engagement angekündigt, dies aber nie eingehalten. Er scheint nicht zu seinem Wort zu stehen und das macht ihn natürlich unglaubwürdig. Daß er „auf dieser Ebene“ nicht mit mir diskutieren möchte zeigt ein deutliches Desinteresse an Lösungen, denn was gibt es noch für Ebenen auf denen er überredet werden kann, sich für die Belange von sicherem Radverkehr einzusetzen (er ist immerhin der Amtsleiter der Verkehrsdirektion der Polizei!)? „Freundlich und devot“ bringt keine Ergebnisse, „aufbrausend“ nicht, „provozierend“ anscheinend auch nicht. Danach kommt eigentlich nur noch – Anarchie!
Herr Simon möchte auf keiner Ebene diskutieren, die nicht seine eigene ist – da sind wir wieder bei der Isolation und bei der oben erwähnten Keksrunde. Dass Herr Simon auf seiner Pyramide nun alleine sitzt, aber anscheinend immernoch arrogant herunterlächelt, während die Stützpfeiler langsam aber sicher wegbröckeln, zeigt mir, daß ich mit meiner Ansicht und auch meiner Ansprache, slebst in diesem Tonfall, nicht ganz Unrecht haben kann.
Einsam und allein: der Gesetzlose unter den Einäugigen – Klaus Harzendorf
Das Amt für Strassen und Verkehrstechnik der Stadt Köln ist die Kölner Straßenverkehrsbehörde, d.h. die Behörde, die benutzungspflichtige „Radwege“ und damit Fahrbahnverbote für Radfahrer anordnet.
Man kann durchaus sagen, dass sie indirekt für einige der (Rechtsabbiege)Unfälle mit verunglückten Radfahrern verantwortlich ist, zumal sie generell über die wissenschaftliche Aufarbeitung der Gefahr, die von den meisten Radverkehrsanlagen ausgeht, informiert sein müsste (vgl. dazu generell den Wikipedia-Artikel, der das recht plausibel erklärt). Nachweislich wurde sie über einige Gefahrenstellen, an denen in den letzten Wochen und Monaten gravierende Unfälle passierten, durch frühere Unfälle und auch durch die Warnungen von engagierten Bürgern informiert. Konkret gilt dies z.B. für die Kreuzung Richard-Wagner-Str./Moltkestr., an der vor ein paar Wochen eine Frau von einem LKW totgefahren wurde – übrigens nach meinem offenen Brief, indem ich ja genau solche Verkehrsführungen kritisierte. Ein ähnlicher Unfall passierte exakt an dieser Stelle im Frühjahr und –viel schlimmer noch- bereits vor 3 Jahren (!) wurde die StVB von einem Bürger über die Gefährdung für Radfahrer an dieser Stelle mit der Bitte um Aufhebung des Fahrbahnverbots hingewiesen. Angekündigt wurde immerhin, dies zu prüfen, unternommen wurde: nichts! Hier muss eigentlich die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Herr Harzendorf ist also der Leiter dieser Behörde, die ganz offensichtlich auf einem Auge, nämlich auf dem, mit dem man den Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsform betrachtet, blind ist. Wer die Überschrift dieses Abschnittes („gesetzlos“) als provokant und übertrieben auffasst, dem sei gesagt, dass es tatsächlich so ist, dass sich die Kölner Straßenverkehrsbehörde oftmals nicht an geltende Gesetze hält – einen eigenen Artikel, mit detaillierten Informationen und entsprechenden Belegen hierzu werde ich noch verfassen.
Die StVO sieht –vereinfacht ausgedrückt- in §45 Abs.9 vor, dass eine Beschränkung des fließenden Verkehrs (nichts anderes ist die Anordnung der Benutzungspflicht eines „Radweges“) nur vorgenommen werden darf, wenn eine außerordentliche Gefahrenlage besteht. D.h. zum einen, dass ein benutzungspflichtiger „Radweg“ prinzipiell erst einmal eine Ausnahme ist und selten vorkommen dürfte (hier darf der geneigte (fahrradfahrende) Leser ruhig laut lachen!) und vor allem: dass der Anordnung eine ausgiebige Prüfung vorausgeht. Konkret: ein Fahrbahnverbot darf erst nach vorausgegangener Prüfung und Abwägung, ob die Gefahrenlage nicht durch andere Anordnungen (z.B. Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit) entschärft werden kann angeordnet werden, sozusagen als wirklich letzte Alternative. Ach ja: „da fahren Autos“ ist keine außerordentliche Gefahrenlage!
Die StVB macht es genau anders herum, wie der Gesetzgeber es seit 1998 (!) vorsieht: anstatt die Straßen bei Bedarf auf außerordentliche Gefahrenlagen hin zu überprüfen und DANN ausnahmsweise ein Fahrbahnverbot anzuordnen, wird nach und nach überprüft, ob die Radwegebenutzungspflicht zurecht angeordnet wurde – dies aber auch nur, weil das Bundesverwaltungsgericht (als höchste Instanz) im November 2010 diese Auslegung der StVO von 1998 bestätigt hat, sonst würde man hier sicherlich weiterhin völlig untätig sein. Während sich der „Fahrradbeauftragte“ Herr Möllers (der übrigens auch im Vorstand des VCD sitzt) mit selbst erfundenen Schildern („RWBP hier aufgehoben – Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“), die den Verkehrserziehern in Blechdosen hier das Hup- und Abdrängungsrecht absprechen sollen und damit, dass in einem Jahr „schon“ 20 km „Radwege überprüft“ worden sind, brüstet, wird der Prozess, Legalität herzustellen, so gut es geht vom Amt verzögert. Das Tempo dieser Überprüfung (Köln hat ca. 520 km „Radwege“, was die geprüften 20 km doch arg relativiert) ist wohl tatsächlich „Schneckentempo“. Ein aufmerksamer Leser meines Blogs, der sich mit Zahlen ganz gut auskennt, hat dazu eine Berechnung angestellt – ich füge diese zur allgemeinen Belustigung mal ans Ende dieses Artikels an.
Es wird vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik also ganz klar gegen die geltenden Gesetze verstoßen und das sogar recht offen, was sich zeigt, wenn man mit der Behörde in Kontakt tritt. Es wird verzögert, so gut es geht, es werden Verordnungen und Richtlinien wie die VwV-StVO und die ERA2010 (falsch) zu eigenen Gunsten interpretiert und das alles in dem (Irr)Glauben, dass der engagierte Bürger sich sowieso nicht wehren wird und z.B. vor den finanziellen Risiken einer Klage zurück schreckt. Man weist in Schreiben mittlereile offen auf ein entsprechendes „Kostenrisiko“ hin. Dazu kann ich deutlich sagen: es werden derzeit mehrere Klagen vorbereitet und es fanden bereits erfolgversprechende Sondierungsgespräche mit verschiedenen versierten Rechtsanwälten statt. Zudem wird (nicht nur) in diesem Blog in Kürze offensiv zu einem Crowdfunding für Klagen gegen „Radwege“ aufgerufen. Ihr könnt Euer Interesse schon einmal gerne per Kommentarfunktion bekunden.
Recht eindeutige Aussage
Wie versiert man im Amt für Straßen und Verkehrstechnik arbeitet, konnte man in den letzten Wochen eindrucksvoll in der Presse verfolgen: ich denke, da gehört schon so einiges an Büroschlaf dazu, solch eine Brücke wie die hier erwähnte zu bauen – wer sowas fertig bringt, der versteht anscheinend auch keine Gesetzestexte.
Und wie sehr an Fahrradfahrer gedacht wird, zeigt z.B. die Baumaßnahme am Penningsfelder Weg. Der „Fahrradbeauftragte“ und seine Mitarbeiter sind so versessen darauf, Radfahrer-Ghettos in Form von sogenannten „Schutzstreifen“ anzulegen, dass diese einfach überall hingepinselt werden, ob sinnvoll oder nicht. In diesem absurden Fall gesteht aber selbst Herr Möllers, dass man ein wenig über das Ziel hinaus geschossen ist, als man die Radfahrer-Schikane durch abruptes enden im Blumenbeet noch potenziert hat. Er wird zitiert mit „wo gearbeitet wird, fallen Späne“, was wohl einen gewissen Lausbubencharme nach dem Motto „kann ja mal passieren“ versprühen soll – für mich gibt er sich damit schlicht der Lächerlichkeit preis.
Ab durch die Hecke!
Zurück zu Herrn Harzendorf. Auch er ist durchaus kein gänzlich unsympathischer Mann. Er hat mich gar Ende Juni zu einem Gespräch eingeladen, das privat und in lockerer Atmosphäre in seinem Büro stattgefunden hat. Ob das Taktik war und mich einfach etwas besänftigen sollte, vermag ich (noch) nicht zu beurteilen. Er hat mir und meinem radaktiven Freund, der dabei war, zum Abschluss sogar versprochen, sich persönlich um drei unserer Anliegen zu kümmern. Passiert ist seitdem zwar noch nichts konkretes, aber das kann ja noch kommen und somit kann er Herrn Simon –was eingelöste Versprechen angeht- schon bald überflügelt haben.
Ob Herr Harzendorf meinen Vorwurf an den „Expertenkreis“ Velo2010 wie angekündigt wirklich vorgetragen hat (die „nächste Sitzung“ fand mittlerweile statt), weiß ich nicht. Letztlich ist das aber auch obsolet, denn seine Aussage, dass Velo2010 auf eine „erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken“ kann, wurde ja durch die Austritte von adfc und VCD –siehe oben- eindrucksvoll widerlegt.
Herr Harzendorf antwortet mir dann, dass die „Die Vorgehensweise der Verwaltung zur Thematik ‚Benutzungspflicht von Radwegen‘“ mir „bereits mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich mitgeteilt “ wurde. Das erste Mal geschah dies im Frühjahr 2011 beim 2. Kölner Radverkehrstreff im BüZe Ehrenfeld. Ich fragte ihn, ob die Verwaltung 1997/1998 im Zuge der Novelle der StVO (als die allgemeine RWBP aufgehoben wurde) denn die Straßen in Köln auf Basis der Gesetzeslage überprüft hätte, woraufhin er recht holprig antwortete, dass die „Radwege selbstverständlich auf Mindestbreiten“ hin überprüft worden wären.
Ich fragte Herrn Harzendorf daraufhin konkret „Die Basis sind aber doch nicht die Breiten der Wege, sondern sind die Gefährdung der Radfahrer oder sehe ich das falsch, habe ich den Gesetzestext da falsch verstanden?“ , woraufhin er in Bezug auf die StVO Novelle von 1998 antwortete:
Es sollen ja […] die Radwege überprüft werden auf ihre Radwegebenutzungspflicht, die nicht über die ausreichende Breite verfügen, das war sozusagen der Anlaß dieser Novelle.
(Klaus Harzendorf, Amtsleiter Strassen und Verkehrstechnik am 11.7.2011 beim „Fahrradstammtisch“ im BüZe Ehrenfeld)
Es stehtaber nun einmal ganz deutlich nicht im Gesetz „Radwege sollen dort angelegt werden, wo die Mindestmaße hierfür erfüllt werden“ – das müsste der Amtsleiter eigentlich wissen, auch wenn er 1997/1998 noch nicht im Amt war . Für diese Aussagen gibt es übrigens genügend Zeugen und auch eine Tonaufnahme und damit wäre auch belegt, dass die Vorgehensweise der Verwaltung in der Vergangenheit eben nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
Heute ist das nicht sonderlich anders, denn wenn man sich Einblick in die Begründungen für die Fahrbahnverbote verschafft (das ist das Recht eines jeden Bürgers!), stellt man schnell fest, dass Begründungen oftmals gar nicht vorhanden oder aber nicht nachvollziehbar, realitätsfern und manchmal gar völlig unsinnig sind.
Der von Herrn Harzendorf erwähnte Radverkehrstreff am 28.11.2011 befasste sich tatsächlich mit der Radwegebenutzungspflicht – ich hatte dieses Thema gar selbst vorgeschlagen. Ironischerweise wurde am nächsten Tag eine Frau auf einem „Radweg“ getötet, der in diesem Blog schon einmal Thema war und bei dem sich die Verwaltung schon vor Jahren –wie so oft- taub und blind gestellt hat. Eine gerechtfertigte Begründung für das dortige Fahrbahnverbot gibt es übrigens –laut Akten der Stadt Köln- nicht. Die unterschwellige Angst der Herren im Amt, Radfahren auf der Fahrbahn (= laut Gesetz der Normalfall) zu propagieren geht gar so weit, dass mein Anliegen, auf dem Radverkehrstreff mit ein paar anderen Fahrradaktivisten referieren zu dürfen, insofern unterschlagen wurde, als dass meine E-Mail, die ich an die Moderatorin Elfi Scho-Antwerpes schickte und von ihr gewissenhaft weitergeleitet wurde, im Büro des „Fahrradbeauftragten“ angeblich niemals ankam und man dort von meinem Vorschlag also nichts wusste. Trotz mehrmaliger Versprechen –auch von Frau Scho-Antwerpes- ist das bis heute übrigens nicht geklärt worden (während sich Herr Simon für seine Missgeschicke wenigstens halbwegs aufrichtig entschuldigt). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Herr Harzendorf möchte auf meine Vorwürfe über die Arbeitsweise der Verwaltung „auf diesem Wege nicht eingehen“. Das verstehe ich, denn schließlich findet das ja in der Öffentlichkeit statt und würde er das tun, dann müsste er also öffentlich zugeben, was man mit etwas Recherche und Sachverstand recht einfach selbst feststellen kann:
„Die Verwaltung der Stadt Köln hält sich nicht an Gesetze und Verordnungen“
Da würde ich an seiner Stelle wohl auch eher den Mund halten.
Moniert man bei der Straßenverkehrsbehörde derzeit völlig unsinnige und ganz offensichtlich gesetzeswidrige „Radwege“, bekommt man –mit reichlich Verzögerung- ausweichende Antworten, in denen meist mitgeteilt wird, dass der betreffende „Radweg“ derzeit „geprüft wird, mit dem Ziel die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben“. Was sich im ersten Augenblick positiv anhört, relativiert sich dann, wenn man den Zeitrahmen erfährt, der meistens lautet „bis Ende des Jahres“ oder eine nicht genau definierte Frist in den nächsten Monaten. Es passiert dann meistens letztlich erst einmal: nichts!
Was nach Verzögerungstaktik klingt, scheint auch tatsächlich eine zu sein, denn die Spatzen pfeifen es von den Dächern und der Flurfunk im Stadthaus berichtet, dass es wohl Teilen der Bezirksregierung zuwider ist, „Radfahrer auf die Straße“ zu lassen und dies eben so gut es geht verhindert oder zumindest verzögert werden soll.
Sind das noch vernebelte Gerüchte, habe ich einen anderen Verzögerungsgrund zumindest von der Stadt Leverkusen schriftlich: Die BaSt in Bergisch-Gladbach soll derzeit an einer Studie arbeiten, die die Voraussetzungen für Gefahrenlagen nach §45.9 StVO erläutert. Solange will man in Leverkusen keine Radwegebenutzungspflichten anordnen, aber halt auch keine aufheben. Es ist anzunehmen, dass die Stadt Köln ähnlich verfährt. Ein eindeutiges Indiz hierfür ist, dass die Aufhebung der RWBP in der Krefelder Straße mit großem Tamtam, eigens kreirten Schildern und einer Pressekonferenz zelebriert wurde, danach aber keine weiteren groß angekündigten Aufhebungen mehr stattgefunden haben (höchstens auf Druck von radfahrenden Bürgern – meist mit konkreter Androhung einer Klage) und auch das selbstentworfene Schild, auf dass man sehr stolz zu sein schien, keine weitere Verwendung fand. Zumindest nicht meines Wissens.
Kann das sein, dass eine Straßenverkehrsbehörde gar nicht fähig ist, eine Gefahrenlage festzustellen und erst auf eine allgemeine Studie warten muss und diese immense Verzögerung dann auch noch auf Kosten der Gesundheit von Tausenden von Radfahrern geschieht? Das scheint doch alles recht sonderbar (der Entwurf des Schildes wird Geld gekostet haben, man ließ sich mit Stolz feiern), vielleicht wartet man hier noch krampfhaft auf Schlupflöcher, der gestarteten Revolution durch sicher auf der Fahrbahn radelnde Menschen Einhalt zu gebieten. Damit lassen sich dann auch die sagenhaften 20km „Radwege“ erklären, die „bereits“ überprüft worden wären.
Somit interpretiere ich sowohl die Antwort der Straßenverkehrsbehörde durch ihren Amtsleiter Herrn Harzendorf, als auch die anderen Antworten, bzw. Nicht-Antworten folgendermaßen:
Der Kfz-Verkehr darf nicht durch Radfahrer gestört oder behindert werden!
Die Mitverantwortung dafür, dass auch zukünftig Menschen schwer verletzt und getötet werden, tragen diejenigen, die sich den von mir und anderen genannten Gefahren jetzt verschließen!
Zum guten Schluß noch die oben erwähnte sehr eindrucksvolle Berechnung einer meiner Leser bezüglich des Schneckentempos bei der Überprüfung der „Radwege“ auf Gefahrenlagen durch die Stadtverwaltung (20 km in einem Jahr)
Wir rechnen nach. Im Folgenden nehme ich für das Jahr 365 Tage an. Eine etwas flottere Schnecke (Weinbergschnecke) schafft 3m/h. (=3Meter / Stunde).
Im Jahr werden 20km = 20.000 m nach offiziellen Angaben abgearbeitet. Das ergibt:
20.000m/8.760h= 2,3 m/h. (Bemerkung: Das Jahr hat 365*24=8760 Stunden.)
Das ist (nach Aufrundung) 77% der Geschwindigkeit einer Weinbergschnecke.
Der Fairniss halber: Die Schnecke kriecht nicht ununterbrochen und kein Mensch arbeitet 24 Stunden / Tag. Also verfeinern wir das Modell:
Arbeitstage pro Jahr:
365
– 104 ( = 52 Wochenenden * 2 Tage)
– 10 Feiertage
– 30 Urlaubstage
– 21 Krankheitstage (Die Zahl setze ich so hoch an, da ein wegen Bewegungsmangel schwaches Immunsystem nicht so gut schützt.)
= 200 Arbeitstage.
Wie erhalten:
20.000m/200Tage = 100m/Tag.
Ein Arbeitstag hat (bei mir zumindest) 8 Stunden. Das liefert eine Radwegentschärfungsgeschwindigkeit von 100m/8h=12,5m/h.
Nun wissen wir von dem Fahrradbeauftragten, dass das Entfernen von Schildern sehr schwierig ist und deshalb viele Leute daran arbeiten. Deshalb gehe ich von 5-6 Personen aus, die mit Hochdruck an der Entfernung von Schildern arbeiten und sich die sicher sehr schwere Arbeit teilen.
Bei 5 Personen ergibt sich 12,5/5=2,5 m pro Stunde und Person, bei 6 Personen (nach Aufrunden!) 2,1 m pro Stunde und Person. 2,5m/h sind (ohne die Nachkommastellen) 83% der Geschwindigkeit einer Einbergschnecke, 2,1m/h sind 70% der Geschwindigkeit einer Weinbergschnecke.
Bemerkung 1: Wir reden nicht vom Asphaltieren eines kompletten Radweges, sondern vom Entfernen der den Radweg säumenden Schilder.
Bemerkung 2: Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass die Schnecke sich nur fortbewegt, hier werden aber unter sicherlich großen Mühen Schilder entfernt.
Bemerkung 3: Nein, ich möchte keine Vorurteile gegen Beamte und ihre Arbeitsgeschwindigkeit schüren, aber ich habe die 20km/Jahr nicht publiziert, das war der Fahradbeauftragte selber, und ich glaube ihm einfach.
Die Unsitte, vermutlich unliebsame Radfahrer mit Hindernissen wie über den Weg gespannte Seile zu gefährden und zu Sturz zu bringen, greift nun offensichtlich auch in Köln um sich!
Gestern befuhr ich mit meinem Rennrad die Ostheimerstr. in Köln-Vingst von Kalk aus kommend in Richtung Vingster Ring. Dort ist ein per VZ237 als benutzungspflichtig angeordneter „Radweg“:
Radweg Ostheimer Straße
Was man hier noch nicht wirklich sieht, sah ich auch in der Realität erst recht spät. Nach ca. 15-20 Metern, hinter dem rechts zu sehenden Halteverbotsschild befand sich auf dem Weg folgendes Hindernis:
Flatterband über „Radweg“
Zweimal quer über den „Radweg“ war auf Schulterhöhe ein sogenanntes „Flatterband“ gespannt – vom Behelfsschild links zum Mast des Schildes rechts und wieder zurück zum nächsten Behelfsschild links. Es ist übrigens mitnichten so, daß solch ein Flatterband aus Plastik sofort reißt, wenn man dagegen fährt. Man kann sich also sehr leicht strangulieren oder zumindest zu Fall kommen.
Flatterband auf Höhe des Halses
Auf obigem Foto sieht man mich in Fahrposition vor dem Flatterband. Ich habe einen Unfall letztlich durch eine dem Zustand des Weges angepasste Fahrweise und eine gehörige Portion Glück vermeiden können.
Ein Ansprechpartner für diese gefährliche Konstruktion war übrigens auch schnell gefunden:
Deine Stadt liebt Dich!
Ich habe selbstverständlich Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gestellt.
Am 16. August 2012 befuhr ich mit meinem Rennrad die L300 aus Rodenkirchen kommend in Richtung Bonn, „Am Forstbotanischen Garten“, bzw. später die „Industriestraße„. Es handelt sich um eine handelsübliches ungefedertes Rennrad aus Aluminium mit einem Gewicht von ca. 7 kg und ca 23 mm breiten Reifen (23-622).
Dort befinden sich abwechselnd und in kurzen Abständen links- und rechtsseitig geführte „Radwege“, die per VZ240 als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, Querungshilfen -wie in der VwV-StVO vorgesehen- gibt es nicht.
Ich nutze die dortigen „Radwege“ nicht, weil sie mir nicht zumutbar erscheinen, dies aus folgenden Gründen:
Die „Radwege“ werden nicht stetig, sondern abwechselnd mal auf der linken und mal auf der rechten Straßenseite geführt. Die nötigen Querungen stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar.
Äste von Bäumen und Büschen ragen seitlich und von oben bis unter Kopfhöhe in die „Radwege“ hinein, oftmals überhaupt nicht zu erkennen.
Der Zustand der Wege lässt durch Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher, Steine und Glasscherben auch unter Anpassung der Geschwindigkeit kein zumutbares Befahren, insbesondere nicht mit einem Rennrad, zu.
Es wird durch angebrachte VZ101 („Gefahrenstelle“) mit Zusatz „Radwegschäden“ sogar davor gewarnt, dass die „Radwege“ erhebliche Mängel aufweisen.
Grundlage für meine Nichtbenutzung der „Radwege“ ist die VwV zu §2 StVO, entsprechende Gerichtsurteile sind z.B.:
„Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht.“ (OLG Köln, NZV 1994, 278), „Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht“ (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190), „Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist“ (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144), „Unbenutzbare Radwege (z.B. tiefer Schnee, Eis, Löcher) müssen nicht benutzt werden. Sind Radwege unbenutzbar oder in Fahrtrichtung kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden, so haben Radfahrer auf der Fahrbahn möglichst weit rechts zu fahren und nicht auf dem Radweg oder Seitenstreifen der anderen Straßenseite.“ (OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2011, 1 U 74/11 ; vorgehend LG Halle, Urteil vom 28.06.2011, 6 O 560/10)
Die Polizei Köln unternahm am 16. August an der Industriestraße in Sürth eine Verkehrskontrolle und hielt mich an, weil ich den „Radweg“ nicht benutzte. Man bot mir ein Verwarngeld in Höhe von 15.- Euro an, das ich ablehnte:
Wie im Video ersichtlich, interessierte die Unzumutbarkeit der „Radwege“, die ich sachlich erklären konnte, die Polizisten nicht. Der sich ins Gespräch einschaltende Beamte suggerierte gar offenbar, das ich durch die Nutzung der Fahrbahn ein Verkehrshindernis bin.
Nachdem ich (um 17:00 Uhr, bei strahlendem Sonnenschein Mitte August) eine StVZO-konforme Beleuchtungsanlage vorweisen konnte, sahen die Beamten dann immerhin doch von einer weiteren Kontrolle meines Fahrzeuges ab, da gibt es ganz andere Kollegen.
Festzuhalten ist: die Beamten waren freundlich und korrekt, nehmen mich als Radfahrer aber anscheinend nicht als gleichberechtigten „Verkehr“ wahr. Das Desinteresse an der Unzumutbarkeit des „Radweges“ empfinde ich als fehlendes Fachwissen, da kann man sicherlich noch dran arbeiten. Zumal auch -oder gerade!- die Polizei immer und regelmäßig angehalten ist, Verkehrsschauen durchzuführen. Die VwV-StVO meint dazu:
„Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.“
Ich denke, ich könnte also a) erwarten, daß die Beamten VOR der Kontrolle von Radfahrern und dem Anbieten von Ordnungsgeldern (wie man im Video sieht, war ich nicht der einzige) den „Radweg“ objektiv auf seine Zumutbarkeit hin überprüfen -was offensichtlich nicht geschehen ist- oder zumindest b) dies nach einem soliden Vortrag eines radfahrenden Bürgers, vielleicht sogar mit diesem zusammen, geschieht. Auch das kam wohl nicht in Frage. Im Gegenteil, in der Diskussion in die Enge getrieben hieß es schlußendlich „Sie fahren jetzt mal weiter, wir müssen unsere Arbeit tun“. Was auch die Arbeit der Beamten ist, habe ich ja oben zitiert.
Den „Tip“, dass Kraftfahrzeugführer, die hinter mir „ausweichenden“ (er meint mich überholenden!) Fahrzeugen fahren nicht auf mich achten, weil sie „beschäftigt sind“ und mich dann „über den Haufen“ fahren können, gibt mir ebenfalls den Eindruck, dass ich womöglich einfach ursächliches Hindernis und Grund für ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bin – durch bloße Teilnahme am Verkehr.
Das sehe ich anders.
Ich würde mich übrigens noch sicherer auf der Fahrbahn fühlen, wenn die Polizisten die Kfz-Führer, die während des Führens ihres tonnenschweren Gefährtes mit etwas anderem „beschäftigt“ sind, einfach aus dem Verkehr ziehen würden, anstatt mich stattdessen auf einen schlichtweg nicht befahrbaren Weg zu weisen.
Am 1. August ist eine Kölnerin (84) mit einem entgegenkommenden Radfahrer (43) auf dem Gehweg der Titanstraße in Leverkusen-Wiesdorf zusammengestoßen.
Gegen 12 Uhr fuhr die 84-jährige auf dem Gehweg auf der linken Seite in Richtung Friedrich-Ebert-Straße. In einer scharfen und nur schwer einsehbaren Linkskurve kam ihr der 43-Jährige entgegen. Dadurch wurde ein Zusammenstoß der beiden Zweiradfahrer unvermeidbar. Die ältere Dame zog sich schwere Kopfverletzungen zu und wird derzeit stationär im Krankenhaus behandelt. Ihr Unfallgegner blieb leicht verletzt.
Soweit der Sachverhalt dieses Unfalls. Soweit so schlimm, mag man denken. Typischer Fall von Gehweg- und Geisterradlerei, was –laut Bericht der Kölner Polizei (die ist auch für Leverkusen zuständig)- Unfallursache Nummer 1 bei schweren Unfällen unter Beteiligung von Radfahrern ist. Herr Simon, der Leiter der Verkehrsdirektion (dessen Büro in Leverkusen gar nicht weit von der Unfallstelle entfernt ist), hat ja sogar angekündigt, in die Seniorenverbände zu gehen, um ein Bewußtsein für (bzw. gegen!) das Geisterradeln zu schaffen. Man ist als Fahrradaktivist also sogar geneigt, den Unfall kopfschüttelnd mit einem traurig gemurmelten „selbst Schuld“ zu registrieren und abzuhaken. Wenn, ja wenn in der obigen Schilderung nicht noch ein nicht ganz unwesentlicher Sachverhalt fehlen würde! Hier der Text der original Pressemeldung der Polizei, die Hervorhebungen sind von mir:
Köln (ots) – Gestern Mittag (1. August) ist eine Kölnerin (84) mit einem entgegenkommenden Radfahrer (43) auf dem Radweg der Titanstraße in Leverkusen-Wiesdorf zusammengestoßen.
Gegen 12 Uhr fuhr die 84-Jährige auf dem für beide Fahrtrichtungen freigegebenen Radweg in Richtung Friedrich-Ebert-Straße. In einer scharfen und nur schwer einsehbaren Linkskurve kam ihr der 43-Jährige entgegen. Dabei fuhr der Leverkusener offensichtlich nicht möglichst weit rechts. Dadurch wurde ein Zusammenstoß der beiden Zweiradfahrer unvermeidbar. Die ältere Dame zog sich schwere Kopfverletzungen zu und wird derzeit stationär im Krankenhaus behandelt. Ihr Unfallgegner blieb leicht verletzt.
Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung dauern an. (kk)
Der Gehweg ist also gar keiner, sondern ein „Radweg“, nämlich -in beide Fahrtrichtungen- per VZ240 als benutzungspflichtig angeordnet. Man ist bei der Schuldfrage aber nun immer noch geneigt zu sagen, daß der 43-jährige ja offensichtlich nicht weit genug rechts fuhr, so drückt es die Polizei ja aus und so wird es von der Presse auch in die Öffentlichkeit getragen.
Ich kenne die Titanstraße und fahre dort auch öfters mal lang, allerdings bisher immer auf der Fahrbahn, da ich ehrlich gesagt niemals darauf gekommen wäre, daß irgendjemand dort eine außerordentliche Gefahrenlage sehen würde, die einen (auch noch in beide Richtungen!) benutzungspflichtigen Radweg nach §45.9 StVO rechtfertigen würde. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und bin die Unfallstelle mit der Videokamera abgefahren:
Natürlich kann auch ich nur mutmaßen, wie der Unfall abgelaufen ist, allerdings sieht man auf dem Boden ja deutlich die Markierung der Unfallkomission. Wir sind in beide Richtungen ca. 17 km/h gefahren (das ist eine Geschwindigkeit, die auch ungeübte Radfahrer, Senioren, etc. problemlos und konstant erreichen können) und haben uns jeweils so weit wie möglich rechts gehalten – was im Falle des 43-jährigen ungefähr auf Höhe der Markierung des Zusammenstoßes liegt. Keine Frage, bei höherer Geschwindigkeit würde man noch weniger weit rechts fahren.
Man sieht eigentlich deutlich, daß beide Unfallgegner keine Möglichkeit hatten, einem Zusammenstoß zu entgehen, was daran liegt, daß diese Kurve viel zu eng und vor allem völlig ungeeignet für Gegenverkehr ist, denn -das steht ja auch in der Pressemitteilung der Polizei- sie ist wirklich nur schwer einsehbar, der 43jährige hatte mit Stromkasten und Mast gar noch Hindernisse im Weg, die 84jährige fuhr leicht bergab und somit potentiell etwas schneller ! Die einzige Möglichkeit, einen Zusammenstoß zu vermeiden, wäre folglich gewesen, vom Rad abzusteigen und zu schieben. Damit wäre man aber gar kein Radfahrer mehr und unabhängig davon wäre es wohl müßig, vor jeder Kurve auf Verdacht anzuhalten, weil jemand entgegenkommen könnte. Außerdem: da der Weg als benutzungspflichtiger „Radweg“ ausgeschildert ist, muß man der Straßenverkehrsbehörde eigentlich so weit trauen können, als daß das Radfahren dort sicher sein solle – dem Gesetz nach sogar sicherer als auf der Fahrbahn.
Durch die per VZ240 angeordnete Benutzungspflicht waren allerdings beide Unfallgegner gezwungen, diesen Weg zu nehmen. Somit ist der unvermeidbare Zusammenstoß also tatsächlich behördlich angeordnet gewesen!
Es geht noch weiter, denn betrachtet man sich die Verkehrssituation in der Titanstraße (eine normal befahrene Verbindungsstraße), fragt man sich ernsthaft, wo dort auf der Fahrbahn solch eine Gefahrenlage für Radfahrer bestehen soll, daß diese -auch noch in Gegenrichtung freigegeben- auf den Gehweg gezwungen werden. Selbst auf der anliegenden Friedrich-Ebert-Straße, eine vielbefahrene Haupt- und Bundestraße, besteht keine Radwegebenutzungspflicht (lediglich ein Gehweg mit „Radfahrer frei“). Ich habe bei der Stadt Leverkusen heute Akteneinsicht beantragt, welche Gefahrenlage in der Titanstraße vorliegt, die das Fahrbahnverbot rechtfertigt und ich bin sehr gespannt!
Unter diesen Umständen finde ich besonders den letzten Satz der Pressemitteilung der Polizei äußerst brisant: „Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung dauern an„. Wenn ich das richtig interpretiere, ist es also so, daß die Straßenverkehrsbehörde in offensichtlich grob fahrlässiger Weise ein Fahrbahnverbot anordnet, was den Verkehrsteilnehmer in eine unvermeidbare Situation bringt, in der er sich für fahrlässige Körperverletzung verantworten muß? Zur Verdeutlichung: fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden kann! Ich kann dem 43-jährigen nur raten, sich einen guten Anwalt zu nehmen und in aller Konsequenz die Stadt Leverkusen und ihre StVB in die Veranwortung zu nehmen!
Unabhängig von alledem und weil es mir zuwider ist, auf dem Rücken von verunglückten Personen Verkehrspolitik zu betreiben (obwohl das in diesem Fall unausweichlich ist), wünsche ich den verunfallten Menschen und insbesondere der schwer verletzten Dame alles Gute und ganz besonders: Gute Besserung!
Ich werde die Antworten auf meinen offenen Brief zunächst unkommentiert veröffentlichen und dann erst in einem zusammenfassenden Artikel kommentieren. Bis dahin können sich die Leser dieses Weblogs ihr eigenes Urteil bilden.
Zur Person:
Herr Klaus Harzendorf ist Amtsleiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln, also der Kölner Straßenverkehrsbehörde. Die StVB ist die Behörde, die verkehrsrechtlich die Gesetze umsetzt/umsetzen soll, also -salopp gesagt- „die Verkehrsschilder aufstellt. Sie hat somit die von mir monierten Fahrbahnverbote und Radwegebenutzungspflichten zu veranworten, bzw. es steht in ihrer Macht, die Benutzungspflichten aufzuheben.
Herr Harzendorf „beteiligt sich mittlerweile immer häufiger, nicht immer, aber immer häufiger“ am Radfahren (geäußert auf der Pressekonferenz Velo2010 im März 2012). Auf die Frage, ob zur Novelle der StVO 1997 denn die Kölner Straßen überhaupt ordentlich auf außerordentliche Gefahrenlagen hin überprüft wurden, bevor Radwege als benutzunsgpflichtig angeordnet wurden, antwortete er, daß die „Radewege natürlich auf ihre Breite hin überprüft wurden“ (beim Kölner Radverkehrstreff im Juli 2011). Herr Harzendorf lebt seit ca. 40 Jahren in Köln, arbeitete seit Anfang der 1990er Jahre beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik und ist seit über 10 Jahren dort Amtsleiter.
Seine Antwort erreichte mich am 28.6.2012 per e-Mail:
Sehr geehrter Herr Laufenberg,
Ihren sogenannten „offenen Brief“ vom 08.06.2012 habe ich erhalten. Den Vorwurf an den „Expertenkreis Velo2010“ werde ich in der nächsten Sitzung vorbringen. Die Reaktion des Arbeitskreises bleibt abzuwarten. Aus meiner Sicht kann der „Expertenkreis Velo2010“ auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken.
Die Vorgehensweise der Verwaltung zur Thematik “Benutzungspflicht von Radwegen“ wurde Ihnen bereits mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich mitgeteilt. An dieser Stelle verweise ich auf den 3. Radverkehrstreff vom 28.11.2011, der sich ausschließlich mit der Thematik befasst hat.
Auf Ihre Vorwürfe an die Arbeitsweise der Verwaltung und des Fahrradbeauftragten möchte auf diesem Wege nicht eingehen, da Ihnen die Gründe der Arbeitsschwerpunkte ebenfalls bereits mehrfach mitgeteilt wurden.
Meine Einladung zu einem persönlichen Gespräch besteht weiter und würde mich freuen, Sie bei mir begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Klaus Harzendorf
Anmerkung: das erwähnte „persönliche Gespräch“ fand tatsächlich am selben Tag nachmittags statt, der Termin war bereits einige Wochen so vereinbart.