Mit dem Fahrrad in und um Köln

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Einfach nicht (zu) ermitteln!

Dezember 18th, 2012 · 7 Kommentare

Ich hatte Anfang Oktober über ein über einen „Radweg“ gespanntes Flatterband berichtet, das dafür sorgte, daß man bei Benutzung des Weges tatsächlich „Kopf und Kragen“ riskierte und deswegen Strafanzeige gestellt.

Was passieren kann, wenn man in solch einem Band hängen bleibt und wie dann zu ermitteln ist, beschreibt dieser Artikel des Bonner Generalanzeigers über einen ähnlichen Fall aus dem Siebengebirge. Dort wird sogar die Telefonnummer der Polizei angegeben für den Fall daß jemand noch sachdienliche Hinweise geben kann.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft und Polizei „ermitteln“ kenne ich eigentlich auch nur aus dem Fernsehen. TV-Kommissare gehen zum Beispiel üblicherweise mit Intelligenz und schlußfolgernd verschiedenen Hinweisen nach, um Täter ausfindig zu machen oder zumindest einzukreisen. Die Realität sieht dann wohl doch wesentlich anders aus:

Ich habe mittlerweile Post von der Staatsanwaltschaft Köln bekommen, deren Inhalt mich ein wenig verwundert, denn dort heißt es: „Tatvorwurf: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort„. Dies ist durchaus bemerkenswert, hatte ich doch eine Strafanzeige wegen „gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr“ gestellt und war doch am Tatort auch niemand anwesend, der sich hätte entfernen können!

Der eigentliche Inhalt des Schreibens macht mich dann aber doch wirklich stutzig, denn man schreibt mir: „das Verfahren ist eingestellt worden, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte“ und außerdem „Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg“.

Ein Fernsehkommissar würde also wohl noch ein wenig nachdenken und jede noch so kleine Spur verfolgen – in der Realität werden selbst große Spuren einfach nicht beachtet. Der Täter hatte am Tatort nämlich sogar eine Telefonnumer hinterlassen, zur Verdeutlichung noch einmal ein Foto aus meinem damaligen Artikel, das ich der Polizei natürlich zur Verfügung gestellt hatte:

Deine Stadt liebt Dich!

Deine Stadt liebt Dich!

 

Ein Leser meines Weblogs stellt mir sogar noch weitere Fotos zur Verfügung, auf denen man ein Kfz-Kennzeichen sowie einen Mitarbeiter der Stadtentwässerungsbetriebe erkennen konnte. Diese Fotos reichte ich der Polizei einen Tag später nach.

Da die Staatsanwaltschaft mir aber auch schrieb, daß „sollten sich jedoch nachträglich Anhaltspunkte für die Klärung der Straftat ergeben„, die „Ermittlungen wieder aufgenommen“ werden, habe ich da nochmal freundlich drauf hingeweisen. Vielleicht ist ja bei der Übermittlung der Fotos was schief gelaufen. Kann ja sein.

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Tags: Baustellen · Polizei · Radwege

7 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Andreas // Dez 18, 2012 at 11:04

    Hallo,

    es kann sinnvoll sein, die Staatsanwaltschaft freundlichst darauf hinzuweisen, dass Strafvereitelung im Amt eine Straftat ist…

    Schöne Grüße
    Andreas

  • 2 Olaf // Dez 18, 2012 at 12:10

    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein logischer Schritt auf eine so falsche Antwort.

  • 3 siggi // Dez 18, 2012 at 17:16

    Du solltest die Sache an die Staatsanwaltschaft in Bonn übergeben.
    Eventuell habe diese Leute ja auch das Drahtseil im Wald gespannt.

  • 4 MiVo // Dez 18, 2012 at 21:01

    Der Täter hinterlässt seine „Visitenkarte“ am Tatort – und die Staatsanwaltschaft Köln stellt das Verfahren ein . . . das gibt es nur in Köln.

  • 5 Henning // Dez 18, 2012 at 22:30

    Kleiner Tipp:

    Versuch mal dagegen bei der höheren Staatsanwaltschaft Beschwere einzureichen. Eventuell bringt das was. Wenn nicht, dann kannst du dir einen Anwalt suchen und es mit einen Klageerzwingungsverfahren, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren versuchen. Lasse dich aber vorsichtshalber auf jedenfall von einen Anwalt beraten. Damit alles richtig läuft und nicht, dass das Verfahren wegen Formfehler eingestellt wird.

  • 6 Peter // Dez 19, 2012 at 07:37

    In Köln mag das mit dem Dranbleiben an so einer Sache ja noch funktionieren. In Hessen und Bayern aber wurde das sog. Mollath-Verfahren entwickelt. Da ich gezwungenermaßen in Bayern lebe, habe ich auf eine Nachforschung, was denn aus meiner Strafanzeige wegen gef. Eingriffs in den Straßenverkehr geworden ist, damals abgesehen. Da ist mir meine Freiheit dann doch lieber. Ach so, ja: eine Reaktion der Rennleitung oder der StA auf meine Anzeige habe ich nicht erhalten.

  • 7 Jeremy // Dez 21, 2012 at 08:40

    Denke an die Zweiwochenfrist!

    Ansonsten ist es wichtig, die Einstellungsbeschwerde sorgfältig zu begründen und seinen Willen durchscheinen zu lassen, dass man, sollte keine Abhilfe erfolgen, man bereit ist in die nächste Instanz (Klageerzwingungsverfahren) zu gehen. Insbesondere sollte man die Schwere des Eingriffs in Bezug auf den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nochmals ausführlich darlegen 1. Absperrband ist nach Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Abschnitt RSA 3.2.4 Warnbänder im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig (keine Retroreflexion, Gefahr des Verfangens von Personen, schlechte Sichtbarkeit). Es wurde hier also ein verkehrsfremdes Hindernis in den Straßenraum eingebracht, dass aufgrund seiner schlechten Sichtbarkeit (insbesondere bei Nacht!) icht nur eine abstrakte, sondern konkrete Gefährdung dargestellt hat.
    2. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass hier niemand verletzt oder getötet wurde.
    3. Man sollte das besondere öffentliche INteresse an der Ermittlung und Strafverfolgung betonen: 3.1 Täter sind wahrscheinlich im öffentlichen Dienst
    3.2 Augenscheinlich verfügen sie über keinerlei Bewusstsein der Gefährlichkeit und/oder Strafbarkeit ihres Tuns, daher besteht eine koknkrete Zukunfstprognose, dass die Täter in ähnlichen Fällen wieder so handeln werden- Wiederholungsgefahr!
    3.3 Allgemeine Überlegungen, dass die Gesellschaft für Sicherheit im Straßenverkehr sensibilisiert ist, und dies ein wichtiges gesellschaftliches Thema darstellt (vgl. Vision Zero, vgl Ramsauer, der die Zahl der Verkehrstoten senken will): Straftaten im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte!

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