Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Wie man getötet wird – revisited

November 25th, 2012 · 35 Kommentare

Ein paar effektive Möglichkeiten, unter die Räder zu kommen und getötet zu werden, hatte ich in meinen letzten Artikeln ja bereits vorgestellt. Ignoranz und Dummheit spielten dabei eine nicht unwesentliche Rolle – im heutigen Fall kommt noch eine Portion Hinterlistigkeit dazu.

Vor ein paar Tagen befuhr ich mit meinem Rennrad die Brückenstraße in Köln-Rodenkirchen, vom Rheinufer aus kommend in Richtung Ortsmitte. An der Kreuzung mit der Friedrich-Ebert-Straße, also in Nähe der von Fußgängern hochfrequentierten Bus- und Bahnhaltestellen, gibt es einen „Schutzstreifen“ mit einer leicht vorgezogenen Aufstellfläche für Fahrradfahrer, somit also eine Radverkehrsführung, auf die Fahrbahn aufgemalt. Das, was uns der „Fahrradbeauftragte“ der Stadt Köln und sein Boss regelmäßig als „besonders sicher“ für Radfahrer verkaufen.

Es gibt eine Fahrbahnampel und auch eine Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm. Es ist unzweifelhaft, dass nach StVO diese Ampel für den Radverkehr gilt. Die -zugegebenermaßen nicht ganz einfache- rechtliche Situation für Radfahrer an Ampeln wird hier excellent erklärt.

Als die Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm „grün“ zeigte (die Fahrbahnampel zeigte noch „rot“), fuhr ich also los, geradeaus über die Kreuzung in die Ringstraße. Es war dunkel und trotz guter Beleuchtung am Rad konnte ich erst im letzten Moment eine auf den Fußgängerüberweg schreitende Dame bemerken und noch eben so ausweichen. Völlig perplex ob dieser offensichtlichen Dummheit, die Fahrbahn bei „rot“ überqueren zu wollen machte ich mich noch akkustisch bemerkbar und stellte dann aus den Augenwinkeln fest, dass die Fußgängerampel für die Dame tatsächlich ebenfalls „grün“ zeigte!

Nochmal kurz zum Nachdenken und Mitschreiben: an dieser Kreuzung bekommen Radfahrer „grün“ und querende Fußgänger zeitgleich ebenfalls!

Um aufzuzeigen, dass der erlebte Vorgang kein Zufall war, habe ich diese Woche die Kreuzung noch einmal aufgesucht und die Ampelschaltung auf Video festgehalten:

Es ist festzustellen, dass die Situation „grün für Radfahrer und querende Fußgänger“ nicht zu jeder Ampelphase auftritt, das hängt vermutlich von den Bedarfsanforderungen ab. Ich habe die Kreuzung 20 Minuten lang beobachtet -nachmittags gegen 16:00 Uhr- und konnte den Zustand zu ungefähr jeder 2. Ampelphase feststellen. Die beiden gefilmten Schaltungen sind „first take“, ich mußte für die Bilder nicht lange warten.

Die Bilder bei Google Street View zeigen zudem, dass im August 2008 der „Schutzstreifen“ samt Fahrradfurt noch nicht vorhanden war, ebensowenig wie das Fahrradpiktogramm in der Fußgängerampel. Es ist also anzunehmen, dass Fahrradampel und „Schutzstreifen“ samt Fahrradfurt in Abhängigkeit voneinander und somit absichtlich angebracht wurden!

Fazit: weiß ich als versierter Radfahrer noch von der tödlichen Gefahr, die auf „Radwegen“ von rechtsabbiegenden Kfz oder Geisterfahrern ausgeht und kann diese entsprechend meiden, so vertraue ich an einer Kreuzung auf die fachlichen Fähigkeiten meiner Stadtverwaltung und somit, dass ich bei „grün“ keinen querenden Verkehr oder Fußgänger zu erwarten habe. Mich und andere Menschen dennoch einer durchaus tödlichen Gefahr auszusetzen, das empfinde ich wahrhaftig als hinterlistig!

Ich habe das Amt für Straßen und Verkehrstechnik per e-Mail auf den Zustand hingewiesen, mit der Bitte um Aufklärung. Ich bin gespannt, welche Ausrede (wenn überhaupt!) ich als Antwort bekomme. In Köln werden ja tatsächlich Verkehrsschilder „versehentlich“ aufgehängt, da kann man ja auch „versehentlich“ auf eine perfide Art und Weise Unfälle provozieren.

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Tags: Allgemein · Kölner Stadtteile · Radwege · Rodenkirchen

35 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 MiVo // Nov 25, 2012 at 22:27

    Hallo,
    diese „perfekt“ geschaltete Ampel in Köln-Rodenkirchen ist leider kein Einzelfall, einen ähnlichen Zustand gab es lange an der Einmündung Subbelrather Straße/ Hüttenstraße. Durch den Neubau der Haltestelle hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert.
    Eine weitere „perfekt“ geschaltete Ampel befindet sich an der Inneren Kanalstraße/ Einmündung Hollarstraße in FR Süden. Während die Autos noch warten, gibt die Fußgängerampel (die dort auch für den Radweg gilt) schon grün, obwohl noch Fußgänger die Innere Kanalstraße queren können. Zum Unterschied in Rodenkirchen herrscht hier jedoch ein sehr schwacher Fußgängerverkehr. Allerdings bietet diese Ampelschaltung für Radfahrer den Vorteil, das sie schon auf der freilaufenden Spur (Radweg kreuzt Rechtsabbieger zur Aachenerstraße) angekommen sind, bevor die ersten Autos nahen.
    Gruß von Michael

  • 2 ksued // Nov 25, 2012 at 23:16

    Diese Kreuzung nutze ich als Fussgänger eigentlich regelmässig. Dass hier auch der Radverkehr mit geregelt wird, war mir noch nie aufgefallen.
    Die Ampel ist mit der benachbarten Strassenbahnüberführung zusammen geschaltet. Wenn dort die Schranke unten ist, bekommen _alle_ Fussgängerübergänge „grün“, während die Autoampeln „rot“ bleiben. Die Konsequenzen für den Radverkehr hat wahrscheinlich niemand bedacht…

  • 3 Marco // Nov 25, 2012 at 23:19

    @ksued:

    „den Radverkehr hat wahrscheinlich niemand bedacht“

    … ist wohl ein Schlüsselsatz für Köln – vielen Dank für die Inspiration 😉

  • 4 Ralf // Nov 26, 2012 at 10:29

    Laut Polizei: „Bei einem Schutzstreifen für Radfahrer handelt es sich um eine am rechten Fahrbahnrand mittels Leitlinie (Zeichen 340) abmarkierte Verkehrsfläche. Anders als beim Radfahrstreifen handelt es sich bei dieser Verkehrsfläche um einen
    Teil der Fahrbahn.“

    Bist du dir ganz sicher, dass ein Schutzstreifen eine Radverkehrsführung und nicht nur eine Radverkehrsanlage ist? Laut der verlinkten Tabelle gilt bei Befahren der Fahrbahn die Fahrbahnampel.

    Hier noch aus der aktuellen VwV:
    „Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten.“

    Über eine Kreuzung führt auf dem Video aber nichts hinweg. Auch danach ist nichts. Ggf. endet die Radverkehrsanlage also vor der Kreuzung?

    Jedenfalls ist das alles sehr kompliziert und letztlich geht das meiner Meinung nach zu Lasten der Strassenverkehrsbehörde.Denn selbst wenn man nun behauptet, die Ampel für den Fahrverkehr gilt. Wieso gibt es dann ein Fahrradpiktogramm in der Fussgängerampel? Oder ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben? Denn eigentlich nur dann wäre das alles stimmig.

  • 5 Marco // Nov 26, 2012 at 10:40

    @Ralf:

    ach, die Polizei. Mir hat ja ein Polizist auch schonmal gesagt, daß ich bei einem Hindernis auf dem „Radweg“ ja über den Gehweg ausweichen könne, was natürlich Quatsch ist:
    http://www.radfahren-in-koeln.de/2008/08/12/verkehrskontrolle/

    Und wenn so versierte Menschen wie „wir“ schon anscheinend nicht eindeutig wissen, welche Ampel wie, wann und wo gilt, wie soll das „Lieschen Müller“ wissen?

    Ich sehe es tatsächlich so, daß die Ampel für Radfahrer gilt und die Tatsache, dass die Streuscheibe NACH Einrichtung des Schutzstreifens eingebaut wurde, bestätigt mich, dass die StVB das genauso sieht.

    Der Gehweg ist dort übrigens nicht für Radfahrer freigegeben.

  • 6 Ralf // Nov 26, 2012 at 10:54

    @Marco: Ok, dann eben nicht die Polizei, sondern der ADFC: http://www.adfc-weyhe.de/radwege/schutzstreifen.php
    Ich weiss, das macht es nicht wirklich besser. Aber gibt es eine Quelle, die das anders sieht?

    Oder anders gefragt: Du stehst auf der Aufstellfläche vor den Autos. Die Ampel mit dem Fahrradpiktogramm ist rot, die für die Autos grün. Die Autos können aber nicht fahren, weil du vor denen stehst. Was tust du?

  • 7 Marco // Nov 26, 2012 at 11:01

    @Ralf:

    eben! Das erklärt ja auch die verlinkte Seite, die Regeln sind allesamt völlig bescheuert und schwer durchschaubar sind, selbst für „Spezialisten“ nicht. Was aber macht das Fahrradpiktogramm in der Streuscheibe für einen Sinn. außer die Lage noch komplizierter?

    Die StVB soll das mal erklären, die habens ja schließlich angeordnet …

  • 8 Boris // Nov 26, 2012 at 17:21

    Ich finde es ja prima, dass Sie die verschiedensten Missstände aufdecken und als Vielradfahrer bin ich überwiegend auf Ihrer Seite.
    Allerdings, nur weil ein Straßenbauarbeiter das falsche Ampelglas montiert hat, stell ich nicht direkt die gesamte Kölner Stadtverwaltung in Frage.
    Ich gehe davon aus, dass die „Hauptampel“ für den Radler an dieser Stelle gültig ist. Ich kann Ihnen empfehlen an der Ecke Aachener Str. / Maarweg denselben Film zu drehen!!! Stadtauswärts am REWE, da haben Sie dasselbe in rot oder grün, je nach Ampelphase.
    Gruß
    Boris

  • 9 Marco // Nov 26, 2012 at 17:25

    @Boris:

    „nur weil ein Straßenbauarbeiter das falsche Ampelglas montiert hat“ darf da aber keine Entschuldigung sein!

    Eine Streuscheibe, ein Verkehrsschild, eine Ampelschaltung – das sind letztlich alles Anordnungen, die im Zweifel über Versehrt- und Unversehrtheit oder Leben und Tod entscheiden.

    Zur Erinnerung: ich hab da vorletzte Woche fast eine Frau umgefahren.

  • 10 Karl // Nov 27, 2012 at 00:13

    @Boris:

    Straßenverkehr ist – wie Kernkraftwerke oder Flugverkehr – etwas sicherheitskritisches. Wenn die Sicherheitsstandards / Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden, riskiert man unnötig Tote oder zumindest Verletzte.

    Die richtige Vorgehensweise in sicherheiskritischen Systemen ist:

    1. Prophylaxe: Überlege im Vorfeld, was schief gehen könnte und tirff Gegenmaßnahmen.

    2. a) Wenn eine kritische Situtation aufgetreten ist, untersuche, wie es dazu kommen konnte und ergreife Maßnahmen, damit diese oder ähnliche Situationen nicht erneut auftreten.
    2. b) Lerne aus der Situation

    Marko hat an zahllosen Beispielen in seinem Blog gezeigt, dass bei 2.a) und 2.b) einiges im Argen liegt.

    @Marco:
    „… gibt es einen “Schutzstreifen” mit einer leicht vorgezogenen Aufstellfläche für Fahrradfahrer, somit also eine Radverkehrsführung, auf die Fahrbahn aufgemalt. Das, was uns der “Fahrradbeauftragte” der Stadt Köln und sein Boss regelmäßig als “besonders sicher” für Radfahrer verkaufen.“

    Das ist eine Empfehlung der ERA 2010, keine Erfindung von den beiden. Allerdings heißt es dort auch: „Der
    Entwurf der Radverkehrsanlagen und die Signalsteuerung
    sind im Hinblick auf die Begreifbarkeit der Regelung
    stets als Einheit zu betrachten.“ (4.4 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage, 4.4.1. Allgemeines.) Letzteres ist nicht umgesetzt worden.

  • 11 Boris // Nov 27, 2012 at 13:41

    Marco und Karl

    Ich bin ja in vielen Teilen bei euch….

    Ich behaupte aber, dass an der o.g. Stelle die „Hauptverkehrsampel“ auch für den Radfahrer gilt. Ich z.B. würde die Streuscheibe wohl gar nicht wahrnehmen und kann mir nicht vorstellen, dass die für die Radfahrer gilt.

    Wie gesagt, etwas vergleichbares gibt es an der Aachener Str. / Maarweg stadtauswärts.

  • 12 Jochen // Nov 27, 2012 at 14:25

    Ja … wie hirnamputiert ist denn sowas? *höchstwirr*
    Wäre es nicht sinnvoller, als zuerst aufwendig auf eine Antwort, die, wenn sie denn in Monaten und vielleicht auch mal in nicht dämlich, kommt, direkt per gerichtlicher einstweiliger Verfügung, oder sowas, dafür zu sorgen, dass das unzulässige Ampellicht entfernt, oder zumindest unkennt,ich gemacht wird?

  • 13 Superlexx // Nov 27, 2012 at 15:23

    StVBs arbeiten schlampig, das erkennt man leicht an zahlreich vorhandenen vor-1992-Zeichen. Paar Fälle, wo Radfahrer auf Vorfahrtstraßen keine Ampel haben und der Querverkehr trotzdem Grün hat, kenne ich hier in der Großstadt (BY). Eine der Stellen ist die Ausfahrt der Hauptpolizeiwache…

  • 14 siggi // Nov 29, 2012 at 22:06

    @Boris
    Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass eine Radampel für mich gilt wenn ich mit meinem Rad auf einem Radstreifen stehe.

  • 15 dothebart // Nov 29, 2012 at 23:05

    Seht das doch mal Positiv. Wenigstens werden die Ampeln mal gruen. Die tollen neuen Kameragesteuerten in GL werden haeuffig nachts garnicht gruen, egal ob KFZ oder Radfahrer…

  • 16 Matze // Dez 3, 2012 at 11:32

    Ich denke auch, dass die Ampel für den Kfz gilt, denn eine Radfahrerfurt ist nicht markiert.
    Die zusätzliche Streuscheibe für den Radfahrer ist wohl für indirekt abbiegende Radfahrer gedacht, die ja sonst keinen Signalgeber hätten.
    Nur wer zum Teufel soo das verstehen? Die Stadt Düsseldorf hat vergangene Woche ein Handbuch zur richtigen Benutzung von Ampeln durch Fußgänger heruasgeben. Das „Handbuch“ hat stolze sieben Seiten, ein „Handbuch“ für die Benutzung von Ampeln durch Radfahrer wäre wohl deutlich dicker!

  • 17 aufmerksam // Dez 3, 2012 at 12:20

    @Matze:

    Sieht ao aus, als ob diese Regeln zu kompliziert sind. Dann muss man sich nicht wundern, dass sie nicht eingehalten werden — wie auch?

    Solche unnötig komplizierten Regeln stellen Gefahrenmomente dar. Verkehrsregeln müssen ohne großes Nachdenken anzuwenden sein.

    Einfache Regeln sind gute Regeln.

    aufmerksam

  • 18 Ralf // Dez 3, 2012 at 12:49

    @Matze: Münster hat dafür vor der letzten StVO-Änderung 33 Seiten gebraucht. Wenn man noch berücksichtigen will, welche StVO gilt, wären es nochmal deutlich mehr Seiten:
    http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/Signale_Radverkehr.pdf

  • 19 Philip // Dez 3, 2012 at 13:07

    Ich erinnere mich dunkel an http://www.radverkehrspolitik.de/welche-ampel-gilt-fur-den-radverkehr/#tabelle
    und sehe mich deshalb bestärkt darin, im Zweifel meinen Menschenverstand über irgendwelche Verordnungen zu setzen..

  • 20 siggi // Dez 3, 2012 at 15:20

    @Phillip
    Genau dieser Menschenverstand sagt eben wenn ich mit dem Rad unterwegs bin.
    Für mich gelten die Ampeln in denen ein Fahrradsymbol ist.

  • 21 Karl // Dez 3, 2012 at 23:46

    Wen es interessiert: Zitat aus der ERA 2010. Kommentare von mir in []

    4.4.5 Signalisierung bei Mischverkehr [Kfz + Räder} auf der
    Fahrbahn (einschließlich Schutzstreifen)

    Die Signalisierung des Radverkehrs erfolgt bei Führung auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr.
    [Zitat Ende]

    Die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) gibt den aktuellen Stand der Technik – und damit über sichere Verkerhsführungen – wieder. Dieser ist hier nicht umgesetzt worden, also hinter dem sicherheitsmöglichen zurück.

    Idee: Vielleicht lässt sich gegen die eine oder andere Radwegebenutzungspflicht oder Sonderreglung für Radfahrer angehen, wenn man sich auf den aktuellen Stand der Technik beruft.

  • 22 Matze // Dez 4, 2012 at 08:37

    @Karls: Die ERA ist hier umgesetzt. Die Signalisierung erfolgt mit dem Kfz-Verkehr, Marco ist also bei Rot gefahren. Wenn dahinter eine weitere Ampel hängt, ist das verwirrend aber nicht verboten. Es zählt hier die KFZ-Ampel.
    Die Ampel mit Fahrradsymbol ist für die indirekten Linksabbieger, also die, die (im Video) von links kommen, erst die Kreuzung nach rechts queren und dann in Fahrtrichtung von Marco weiterwollen. Die brauchen ein eigenes Signal.
    Nur wenn Marco und wir alle hier, die sich mit dem Thema Fahrrad beschäftigten, die Regeln nicht eindeutig verstehen, wie sollen es dann die anderen Verkehrsteilnehmer verstehen?
    Wenn ich nach Verstand fahre, würde ich keinesfalls in der geschilderten Situation bei grün der hinteren Fahrradampel fahren, wenn unmittelbar vor mir eine Ampel Rot zeigt. Für eine eindeutige und selbsterklärende Lösung müsste man aufhören den Radverkehr bei den Ampel irgendeinem anderen Verkehrsteilnehmer dazu zu mixen.

  • 23 der_ub // Dez 4, 2012 at 13:40

    Das Video zeigt eindeutig, dass Marco bei Rot gefahren ist. Denken beim Radfahren ist, auch bei mißverständlichen Signalen oder Verkehrsführungen ausdrücklich geboten – oder fährt man gegen einen Baustellenzaun, der auf dem Radweg steht, weil er dort falsch ist?
    Auf diese Fehlkonstruktionen muss hingewiesen und schließlich korrigiert werden.
    Die Theatralik in diesem Blog halte ich für deutlich überzogen.

  • 24 Marco // Dez 4, 2012 at 14:00

    Sehr schön!

    Die Kommentare einiger derer, die hier meist mit Fachwissen, Erfahrung u.ä. glänzen, zeigen mir recht deutlich, daß die Situation verworren und selbst für „Fachleute“ nicht einfach zu verstehen ist 😉

    Ich verstehe sie -ehrlich gesagt- selbst nicht. Ich bin tatsächlich der Meinung, daß die Ampel mit Fahrradpiktogramm für mich gilt. So sah das auch mein Freund (auch nicht grad unerfahren was die StVO in bezug auf Radfahrer angeht) der mich begleitete, der Radfahrer hinter mir sowie andere, die dann dort regelmäßig bei „rot“ fahren (aber vorher warten und erst losfahren, wenn die Fahrradampel „grün“ zeigt) .

    Bestärkt werde ich dadurch, daß dieses Piktogramm erst in die Ampel eingebaut wurde, als der „Schutzstreifen “ und die Aufstellfläche aufgepinselt wurden (zeigen die Street View Bilder).

    Fakt ist: Stadtverwaltung (in Form von „Fahrradbeauftragter“) und Polizei haben sich auf meine Anfrage noch nicht gemeldet. Dort überlegt man wohl auch noch!?

    @Matze:
    Die Linksabbieger von links k0mmend, sollten sich ganz normal links einordnen und abbiegen, wie kommst Du darauf, daß man diese Kreuzung „indirekt“ queren müsste?

    In jedem Fall sollte klar sein -zumindest ist dies meine Meinung-, daß hier nichts klar ist und die Situation viel zu kompliziert ist. Wenn wir hier schon nicht eindeutig wissen, was sache ist, wie soll das jemand wissen, der sich damit normalerweise überhaupt nicht beschäftigt?

    @der_ub: den Theatralik-Einwand kann ich nicht nachvollziehen.

  • 25 siggi // Dez 4, 2012 at 20:47

    Einfach mal die Sache im verkehrsportal.de einstellen.
    Mal sehen was man dort dazu sagt.

  • 26 Jeremy // Dez 5, 2012 at 10:08

    @der_ub+matze

    Gibt es Passagen aus der StVO oder Fundstellen, mit denen ihr eure Behauptung untermauern könnt, dass Marco bei Rot gefahren sei? Und nach welcher StVO-Fassung richtet ihr euch, V45 oder V46, und wenn ja, warum?

  • 27 Matze // Dez 5, 2012 at 14:02

    @Marco:
    Dem direkten Abbiegen steht ja nix entgegen. Das indirekte Abbiegen kann aber ergänzend angeboten werden. Hier in Aachen findet man das an vielen Stellen, allerding ist dann auch ein Aufstellbereich fürs indirekte Abbiegen markiert. Da der Radfahrer in diesen Fällen keine (Fahrbahn-)Ampel mehr vor sich hat, wurden zudem die Fußgängerampeln mit einer Streuscheibe Fuß/Rad umgerüstet.
    Die Stadt hat versucht, die Möglichkeit und Funktion des indirekten Abbiegens den Bürgern über Veröffentlichungen zu erläutern, denn auch hier hat es zunächst keiner kapiert. Eine Ampelschaltung, wie in Köln (mit Rund-um-Grün) gibt es hier aber -glaub ich- nicht.

    @Jeremy
    Ich beziehe mich auf die vielzitierte Liste von radverkehrpolitik.de.
    Im Kreuzungsbereich ist keine Radverkehrsführung vorhanden, dann gilt die Fahrbahnampel, wenn keine Fahrradampel da ist (45. und 46. StVO). Die Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm ist in der Liste nicht aufgeführt, daher gehe ich davon aus, dass diese nur für die Furt gilt, die es nicht gibt.
    Wenn der Schutzstreifen im Kreuzungszulauf als Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich gilt, dann würde in der Tat die Fußgängerampel mit Radfahrerpiktogramm gelten (45.). Da der Schutzstreifen jedoch nicht über die Kreuzung hinweg markiert ist, ist meiner Ansicht nach keine Radverkehrsführung vorhanden! NAch 46. würde auch die Fahrbahnampel gelten.

    Ich hätte auf jeden Fall (unabhängig von der Gesetzeslage) kein gutes Gefühl, wenn ich eine rote Ampel überfahre, weil 20m dahinter eine Ampel mit Fahrradpiktogramm hängt, selbst wenn es eine vollwertiges Fahrradampel wäre. Als Fahrbahnbeutzer bin ich Ampel vor der Kreuzung gewöhnt und nicht dahinter.

  • 28 siggi // Dez 5, 2012 at 18:49

    @Matze
    Wo siehst du eine Fussgängerampel mit Fahrradpiktogramm?
    Ich sehe dort eine Fahrradampel mit Fussgängerpiktogramm.
    Also eine Fahrradampel nach der ich mich, als Radfahrer, richten muss.
    Wie Du siehst alles Auslegungssache.

  • 29 Stephan // Dez 6, 2012 at 08:16

    Diese Schaltung ist doch vollkommener Blödsinn! Ich sehe das auf den ersten Blick auch so, du bist bei Rot gefahren. Aber die Fußgängerampel mit Fahrradsymbol ist für Verkehrsteilnehmer aufgestellt, die auf diesem Weg überhaupt nichts verloren haben. Wäre mal interessant, wenn ein Fahrradfahrer jetzt dort über die Fußgängerampel fährt – ist er durch das Ampellicht nun dort legitimiert?

    Aber hier geht es doch gar nicht um rechtlich oder nicht rechtlich, hier geht es um eine brandgefährliche Ampelschaltung. Bei einer etwas anderen – aber im Grundprinzip ähnlichen Geschichte in Hamburg (beide hatten grün, „mein“ Fahrradweg und die querenden Fußgänger) habe ich ein schmales Persönchen mit meinem MTB so aus den Schuhen geschossen, dass die eine Woche im Krankenhaus lag. Ich selbst habe auch nach über einem Jahr noch Narben. Gezahlt hat keiner – und zivilrechtlich klagen ist mir zu riskant. Das strafrechtliche Verfahren ist eingestellt worden.

    Interessant wird es nun, was die Stadt hierzu sagt. Ich rate dir, diesen Zustand bei der Polizei anzuzeigen, und zwar schriftlich bzw. zu Protokoll. Wenn sich dann keiner darum kümmert uns es passiert etwas an dieser Kreuzung, ist dem- oder derjenigen vielleicht nicht geholfen, aber immerhin kann sich die Stadt nicht rausreden, es wäre darüber nichts bekannt gewesen.

    Allzeit sichere Fahrt!

  • 30 Henning // Dez 7, 2012 at 21:28

    Nicht zum Thema wollt ich dir aber kurz schicken:
    http://www.youtube.com/watch?v=wzL0Kyk4m-8

  • 31 Jens2 // Dez 7, 2012 at 22:40

    Ich würde ebenfalls vermuten, dass man sich beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik darauf berufen wird, die Ampel sei in diesem Fall nur für die Signalisierung der indirekten Linksabbieger gedacht. Eine vergleichbare Situation gab (gibt?) es auch an der Kreuzung Zülpicher Straße / Ringe. Wer die Kreuzung kennt, wird das Problem in dem (älteren und leider etwas unscharfen) Foto hier erahnen können: http://www.uni-koeln.de/~a0667/IMG_0927.JPG Die Streuscheibe der Ampel in Höhe der Radfahrerfurten (ganz „hinten“ im Bild) zeigt hier ebenfalls Rad- und Fußgängersymbol, während die Fußgängermassen wie auf dem Foto eben die Ringe queren. Angeblich soll auch das nur für indirekt abbiegende Radfahrer gelten, die aus der Jahnstraße kommen. Angesichts der großen Menge an Fußgängern an dieser Kreuzung habe ich diese Art der Signalisierung auch immer für extrem unglücklich gehalten. Ob das derzeit noch so ist wie auf dem Foto, weiß ich allerdings nicht.

    Wer es gerne noch etwas komplizierter mag in Sachen „welche Ampel hätten’s denn gern“, dem kann ich ansonsten noch die Einmündung Opladener Str. / Neuhöfferstr. / Constantinstr. in Deutz ans Herz legen. Dort kann man eine Signalisierung finden wie auf diesem Foto zu sehen: http://www.uni-koeln.de/~a0667/IMG_3413.JPG
    Welche Ausrede man bei der StVB bereithält, um diese völlig unverständliche Signalisierung zu legitimieren, ist mir bisher nicht bekannt.

    (Was Ampeln in Köln angeht, hätte ich ansonsten – außerhalb der Konkurrenz – noch den Klassiker http://www.uni-koeln.de/~a0667/IMG_1733.JPG zu bieten, das ist an der Kreuzung Militärringstraße / Lindweilerweg. Auf dem Bild sieht man laut damaliger Auskunft eine „ungefährliche Fehlfunktion“.)

    @Matze: Bezüglich „Als Fahrbahnbeutzer bin ich Ampel vor der Kreuzung gewöhnt und nicht dahinter“: Genau das ist ja auch das perfide an den üblichen Signalisierungen für Radfahrer/Fußgänger und sonstigem Fahrverkehr – die Ampel befindet sich bezogen auf den Schutzraum an ganz unterschiedlichen Orten! Im einen Fall ist das Signal vor dem Schutzraum zu finden, im anderen Fall dahinter.

  • 32 SuSi // Dez 8, 2012 at 13:26

    Entscheidend für die rechtliche Frage ist wohl, was eine Radverkehrsführung ist. Das wurde hier schon vor einiger Zeit mal diskutiert:

    http://de.rec.fahrrad.narkive.com/yRSWxDuk/was-ist-eine-radverkehrsfuhrung

    Frau Schillemeit, die die StVO-Fortbildung für die Fahrradakademie machte, schrieb mir damals: „Der Schutzstreifen ist auch eine Radverkehrsführung, weil er der Führung des Radverkehrs dient. „Radverkehrsführung“ ist ein weiter Begriff für alle Formen der Verkehrsführung, die erkennbar dem Radverkehr dienen, unabhängig von möglichen verkehrsrechtlichen Unterschieden.“

    Bernd Sluka, hat dem damals deutlich widersprochen. Es blieb also alles ungewiss.

    Als Fazit habe ich damals geunkt: „Ich habe aber eher das Gefühl, dass Alrutz bald auf leichtverdaulichen 333 Seiten versuchen wird die „Signale für den Radverkehr“ zu erläutern und die Fahrradakademie wird dazu die nächsten Jahrzehnte 10-teilige-Sonderseminare anbieten, weil die Verfasser der StVO sich nicht so viele Gedanken zu dem Thema gemacht haben. ;-)“

  • 33 Boris // Jan 22, 2013 at 11:59

    Hallo zusammen,

    mittlerweile ist übrigens kein Fahrradpiktogramm mehr in der Fußgängerampel zu sehen.

    Gruß
    Boris

  • 34 Christian // Apr 23, 2016 at 10:57

    Mal die vorherigen Kommentare ausser Acht gelassen: Die, um ca. einen halben Meter, vorgezogene Haltelinie für den Radfahrverkehr soll doch nur dem rechtsabbiegenden Autofahrer zeigen: Wenn hier ein Radfahrer steht, fährt der vielleicht geradeaus und hat somit Vorfahrt. Für den Radfahrer und den Autofahrer gilt die selbe Lichtsignalanlage.
    Wenn man die andere Ampel benützt, steht man schon nicht mehr an der Streuampel, sondern dahinter. Sieht also auch nicht, ob die Streuampel rot, gelb oder grün ist. Und man kann die Strasse im gestrichelten Bereich überqueren.
    Könnte man diese Situation auch so wahrnehmen?

  • 35 Oliver // Mai 12, 2017 at 14:42

    Die Tabelle „Welche Ampel gilt für Radfahrer“ ist umgezogen. Die neue Adresse lautet: https://fahrradampel.de/

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