Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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In die Falle gegangen

August 19th, 2012 · 37 Kommentare

Am 16. August 2012 befuhr ich mit meinem Rennrad die L300 aus Rodenkirchen kommend in Richtung Bonn, „Am Forstbotanischen Garten“, bzw. später die „Industriestraße„. Es handelt sich um eine handelsübliches ungefedertes Rennrad aus Aluminium mit einem Gewicht von ca. 7 kg und ca 23 mm breiten Reifen (23-622).

Dort befinden sich abwechselnd und in kurzen Abständen links- und rechtsseitig geführte „Radwege“, die per VZ240 als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, Querungshilfen -wie in der VwV-StVO vorgesehen- gibt es nicht.

Ich nutze die dortigen „Radwege“ nicht, weil sie mir nicht zumutbar erscheinen, dies aus folgenden Gründen:

  • Die „Radwege“ werden nicht stetig, sondern abwechselnd mal auf der linken und mal auf der rechten Straßenseite geführt. Die nötigen Querungen stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar.
  • Äste von Bäumen und Büschen ragen seitlich und von oben bis unter Kopfhöhe in die „Radwege“ hinein, oftmals überhaupt nicht zu erkennen.
  • Der Zustand der Wege lässt durch Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher, Steine und Glasscherben auch unter Anpassung der Geschwindigkeit kein zumutbares Befahren, insbesondere nicht mit einem Rennrad, zu.
  • Es wird durch angebrachte VZ101 („Gefahrenstelle“) mit Zusatz „Radwegschäden“ sogar davor gewarnt, dass die „Radwege“ erhebliche Mängel aufweisen.

Grundlage für meine Nichtbenutzung der „Radwege“ ist die VwV zu §2 StVO, entsprechende Gerichtsurteile sind z.B.:

„Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht.“ (OLG Köln, NZV 1994, 278), „Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht“ (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190), „Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist“ (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144), „Unbenutzbare Radwege (z.B. tiefer Schnee, Eis, Löcher) müssen nicht benutzt werden. Sind Radwege unbenutzbar oder in Fahrtrichtung kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden, so haben Radfahrer auf der Fahrbahn möglichst weit rechts zu fahren und nicht auf dem Radweg oder Seitenstreifen der anderen Straßenseite.“ (OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2011, 1 U 74/11 ; vorgehend LG Halle, Urteil vom 28.06.2011, 6 O 560/10)

Die Polizei Köln unternahm am 16. August an der Industriestraße in Sürth eine Verkehrskontrolle und hielt mich an, weil ich den „Radweg“ nicht benutzte. Man bot mir ein Verwarngeld in Höhe von 15.- Euro an, das ich ablehnte:

Wie im Video ersichtlich, interessierte die Unzumutbarkeit der „Radwege“, die ich sachlich erklären konnte, die Polizisten nicht. Der sich ins Gespräch einschaltende Beamte suggerierte gar offenbar, das ich durch die Nutzung der Fahrbahn ein Verkehrshindernis bin.

Nachdem ich (um 17:00 Uhr, bei strahlendem Sonnenschein Mitte August) eine StVZO-konforme Beleuchtungsanlage vorweisen konnte, sahen die Beamten dann immerhin doch von einer weiteren Kontrolle meines Fahrzeuges ab, da gibt es ganz andere Kollegen.

Festzuhalten ist: die Beamten waren freundlich und korrekt, nehmen mich als Radfahrer aber anscheinend nicht als gleichberechtigten „Verkehr“ wahr. Das Desinteresse an der Unzumutbarkeit des „Radweges“ empfinde ich als fehlendes Fachwissen, da kann man sicherlich noch dran arbeiten. Zumal auch -oder gerade!- die Polizei immer und regelmäßig angehalten ist, Verkehrsschauen durchzuführen. Die VwV-StVO meint dazu:

„Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.“

Ich denke, ich könnte also a) erwarten, daß die Beamten VOR der Kontrolle von Radfahrern und dem Anbieten von Ordnungsgeldern (wie man im Video sieht, war ich nicht der einzige) den „Radweg“ objektiv auf seine Zumutbarkeit hin überprüfen -was offensichtlich nicht geschehen ist- oder zumindest b) dies nach einem soliden Vortrag eines radfahrenden Bürgers, vielleicht sogar mit diesem zusammen, geschieht. Auch das kam wohl nicht in Frage. Im Gegenteil, in der Diskussion in die Enge getrieben hieß es schlußendlich „Sie fahren jetzt mal weiter, wir müssen unsere Arbeit tun“. Was auch die Arbeit der Beamten ist, habe ich ja oben zitiert.

Den „Tip“, dass Kraftfahrzeugführer, die hinter mir „ausweichenden“ (er meint mich überholenden!)  Fahrzeugen fahren nicht auf mich achten, weil sie „beschäftigt sind“ und mich dann „über den Haufen“ fahren können, gibt mir ebenfalls den Eindruck, dass ich womöglich einfach ursächliches Hindernis und Grund für ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bin – durch bloße Teilnahme am Verkehr.

Das sehe ich anders.

Ich würde mich übrigens noch sicherer auf der Fahrbahn fühlen, wenn die Polizisten die Kfz-Führer, die während des Führens ihres tonnenschweren Gefährtes mit etwas anderem „beschäftigt“ sind, einfach aus dem Verkehr ziehen würden, anstatt mich stattdessen auf einen schlichtweg nicht befahrbaren Weg zu weisen.

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Tags: Kölner Stadtteile · Polizei · Radwege · Rodenkirchen

37 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Madriz // Aug 19, 2012 at 10:12

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und bin mal gespannt was am Ende dabei heraus kommt.

    Deiner Ansicht über die Freundlichkeit der Polizisten kann ich nicht Teilen – ihre eigene ganz persönliche Meinung haben sie Dir nur nicht gesagt, weil sie ihm Dienst waren – und die Kamera auf dem Helm war sicher auch hilfreich.

    Ich finde die „Tips“ die Polizisten immer so geben wollen erschreckend – keine Diskussion zu nichts, keine Antworten auf konkrete Fragen, aber ungefragt neunmalkluge „Tips“ geben.

  • 2 Marco // Aug 19, 2012 at 10:39

    @Madriz:
    ich versuche da einfach objektiv und fair zu sein und deswegen muss ich das als „freundlich“ beschreiben, was da passierte. Hab ich ja schon wesentlich anders, allerdings ohne Kamera auf dem Kopf (oder vielleicht deswegen), erlebt. Was die denken, ist mir egal – ich hab ja auch nicht geäußert, was ich gedacht habe 😉

    Als „kompetent“ kann ich das verkehrsdidaktische Gespräch (was durchaus angedacht ist und in Schulungen, etc. auch gefordert wird) aber halt nicht beschreiben … „ercshreckend“ trifft es da tatsächlich eher.

  • 3 siggi // Aug 19, 2012 at 11:56

    Menschen, wie z.B. die 17jährige Ida,
    http://www.radgefahren.de/ohne-worte-1425/
    glauben dann was so ein freundlicher Polizist.

  • 4 nadar // Aug 19, 2012 at 12:25

    „… und dann werden Sie halt verurteilt …“
    Mei, was die Exekutive so alles weiß.
    Man könnte den Herrn noch auf die Steuergeldverschwendung hinweisen, die er gerade ankurbelt, aber sonst fällt mir nicht viel zu diesem Unfug ein.

    Dir drücke ich die Daumen, dass Justitia nicht so bl…ind ist wie diese Polizisten da.

  • 5 Rico Chet // Aug 19, 2012 at 12:26

    Polizei braucht sich prinzipiell nicht soo tief mit der Sache auszukennen. Und rein von der geradliniger StVO-Auslegung her bist du „schuldig“, ich hätte hier nicht lange diskutiert. Urteilen tun die Gerichte und in Deinem Fall sieht es auf den ersten Blick nicht schlecht aus. Der Bewuchs wie auf StreetView zu sehen ist erheblich.
    Wenn es dir bloß um die 15€ ginge, könntest du auch sagen, du wärst aus dem Eschenweg auf die Straße abgebogen und wolltest nicht den Gehweg befahren.

  • 6 Manni // Aug 19, 2012 at 16:44

    Hallo Marco,

    Mit welcher Kamera filmst du, und wie hast du sie angebracht?

    Gruß

    Manni

  • 7 dothebart // Aug 19, 2012 at 19:09

    @manni afaik ist das eine gopro HD Hero pro.

    Lustig, das sie den 2ten radfahrer einfach unangesprochen weiter fahren lassen.

    Der schien ja nicht so gefaehrdet zu sein wie unser protagonist.

  • 8 dothebart // Aug 19, 2012 at 19:17

    ups, beim zweiten ansehen… schaut so aus, als ob der bezahlt hat.

  • 9 Fred // Aug 19, 2012 at 19:57

    Wieso lässt du dich überhaupt von irgendwelchen dahergelaufenen Personen einfach anhalten? Da du nichts falsch gemacht hast, wäre ich an deiner Stelle einfach weitergefahren!

  • 10 Patrick Kaster // Aug 19, 2012 at 23:32

    Hallo Marco!

    Die Crux an der Sache ist, dass die objektive Unzumutbarkeit, im Gegensatz zur Unbenutzbarkeit,
    nachträglich vor Gericht zu klären ist und von deiner subjektiven Unzumutbarkeit abweichen kann.
    In diesem Sinne haben die Beamten vor Ort da auch nichts zu entscheiden. Die erstellen eben nur
    eine Anzeige.

    Dem entsprechend habe ich mir größere Diskussionen vor Ort abgewöhnt. Bringt wenig, treibt nur das Gemüht hoch und im Endeffekt kann dann eine Vorsatztat daraus werden. ( Nach dem letzten Kommentar des Beamten, gehe ich doch mal schwer davon aus, dass dir die Bußgeldstelle Vorsatz vorwerfen wird. )

    Neben deinem Argument, dass die Verkehrsfläche nicht nach den Bedürfnissen des Radverkehrs gebaut und unterhalten wird, was ja durch Verkehrsschilder dokumentiert wird, würde ich vor allem auf die Sicherheitsmängel hinweisen. Mangelnder Grünschnitt hast du ja schon erwähnt.
    Unbedingt erwähnenswert ist auch die, durch pflichtwidriges Missachten der VwV-StVO zu Zeichen 206 II. seitens des Straßenbaulastträgers, herbeigeführte unklare Vorfahrtslage an diversen Einmündungen der L300.
    Direkt gegenüber der Kontrollstelle findet sich so eine Stelle, an der die Haltelinie das Anhalten aus der untergeordneten Straße erst nach der Radwegefurt der Vorfahrtsstraße anordnet. Also faktisch zwei Straßen Vorfahrt haben. Bei einem linksseitigen Radweg natürlich nochmals besonders kritisch.
    Daß an so ziemlich jeder Einmündung die zusätzlich zur Vorfahrtsregelung zwingend vorgeschriebenen ZZ. 1000-32, die den einmündenden
    Verkehr auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweisen, fehlen, erstaunt da wenig. Ebensowenig, dass es an den Einmündungen ständig zu kritischen Situationen kommt.
    Alles zusammen gepackt kannst du deine subjektive Sicht, dass es sowohl auf der Strecke als auch an
    Knotenpunkten auf dem Radweg weitaus gefährlicher als auf der Fahrbahn ist, der Bußgeldstelle präsentieren.
    Mache dir aber praktisch keine Hoffnung auf Einstellung, ich gehe davon aus, dass die Sache vor Gericht geht.

    P.S.: Schade eigentlich, dass sie dich nicht in Gegenrichtung erwischt haben. Da hättest du damit argumentieren können, dass du ja auf dem Radweg unterwegs warst, aber die Kfz alle Z. 241 mißachteten.

  • 11 Martin // Aug 20, 2012 at 07:13

    Vielleicht solltest Du jetzt schon mal mit Fotos dokumentieren, dass Dir die Zweige wirklich bis ins Gesicht ragen. Sollte es wirklich zu einem Prozess kommen, dann könnten Herbst und Winter die Situation schon ein wenig gelichtet haben.
    Das ist halt das Radweg-Problem: Es besteht die Benutzungspflicht (wenn ein Lolli steht, also fast immer) bei Wegen, die oft genug nicht benutzbar sind. Und Leute ohne Sachverstand dürfen dann entscheiden, ob das nicht doch anders ist.

  • 12 Malte // Aug 20, 2012 at 09:34

    Ich habe keine Lust, mir dieses Video anzusehen. Ich halte eigentlich ziemlich viel von unserer Polizei, aber jedes Mal, wenn ich als Radfahrer mit den Beamten zu tun bekomme, muss ich mich schon arg zusammenreißen ob des Blödsinnnes, den man mir da erzählt.

  • 13 cohn structa // Aug 20, 2012 at 18:19

    Köln ist übrigens Fahrradffreundliche Stadt !

    Für uns Wesselinger ist es nahezu unmöglich legal UND schnell UND sicher nach Köln zu kommen.

    Die L300 ist ein Witz.
    Die Godorfer Haupstrasse / Bonner Landstrasse geht so, solange IKEA nicht auf hat. und da auf dem Radweg zu fahren ist lebensmüde.
    Das Rheinufer hat 20cm Wurzeln – dazu schreibt der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln … -nix

  • 14 christian // Aug 20, 2012 at 19:51

    Polizisten, die sich eine Meinung gebildet haben und auf Grund dieser Meinung etwas tun (dich rauswinken), sind nach meiner Erfahrung völlig belehrungsresistent. Aufklärung scheint da reine Energieverschwendung zu sein. Besser läuft es, wenn ich auf die Frage „Warum fahren sie nicht auf dem Radweg?“ antworte: „Weil es der Gesetzgeber so will!“ Bis jetzt kam immer nach einem überraschten Staunen des Polizisten: „Wir werden das prüfen. Evtl. hören sie von uns.“ Bis jetzt kam nie etwas.

  • 15 aufmerksam // Aug 21, 2012 at 11:17

    Hut ab, Herr Laufenberg, sauber argumentiert und Fakten bei der Hand. Eventuell ist Ihr Tonfall zwischendrin La etwas aufgeregt, aber OK.

    Der Sheriff mit der Mütze ist wohl ein typischer Vertreter seines Standes. Natürlich wollte dieser mit Ihnen nicht diskutieren, er wollte Sie lediglich belehren. Er meinte es etwas besser zu wissen und ist Widerworte nicht gewohnt. Er merkte gar nicht, in welche absurde „Argumentations“kette er sich hineinmanövrierte. Insofern, das ist wohl etwas schade, sind Ihre Argumente bei ihm so gut aufgehoben, wie bei einer Parkuhr.

    Gruß

    Ein aufmerksamer Zuschauer

  • 16 Ralf // Aug 21, 2012 at 15:00

    Was ich anders gemacht hätte:
    0. nicht anhalten, dazu bist du nicht verpflichtet! Autofahrer geben auch legal tagtäglich nach Blitzern an nicht gefahren zu sein. Du hast deine Personalien freiwillig rausgegeben, hätte nicht sein müssen.
    1. kürzer und prägnanter argumentieren:
    Ich war auf dem Radweg, musste aber runterfahren, weil ein weiteres Fahren einfach mit einem Rennrad nicht möglich war. Ich musste leider auf die Fahrbahn ausweichen
    2. Den Polizisten dazu auffordern die Beschädigungen am Radweg aufzunehmen, damit ich diesen bald wieder benutzen kann, alternativ die Schilder zu entfernen, damit es mit den Autofahrern keine Missverständnisse gibt.
    3. Nach der Kontrolle selbstverständlich auf dem Radweg fahren, für sagen wir mal drei bis vier Meter. Erst danach aufgrund der Beschädigungen erneut auf die Fahrbahn wechseln.

  • 17 wilko // Aug 21, 2012 at 17:32

    @Ralf: wie kommst Du auf das schmale Brett, bei einer Polizeikontrolle nicht anhalten zu müssen? Deine Aussage ist meines Erachtens falsch („Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten“ StVO).
    Ebenso ist die Polizei – vielleicht nicht immer, aber ziemlich sicher z. B. in diesem Fall – zur Identitätsfeststellung berechtigt. Warum sollte man da nicht kooperieren und wie sieht dann die Alternative aus?

  • 18 fred // Aug 21, 2012 at 21:11

    Weil die Polizei hier ohne rechtfertigenden Grund in die Bewegungsfreiheit eines Bürgers eingreift? Eine akute Gefährung für Andere war ja nun wahrlich nicht gegeben.

  • 19 Ralf // Aug 21, 2012 at 23:06

    @wilko

    Das schmale Brett stammt nicht von mir, sondern vom BGH, Beschluss vom 31.1.1984 – Aktenzeichen 4 StR 350/83
    „Bußgeldbewehrt nach §§ 36 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 24 StVG sind alle Weisungen eines Polizeibeamten, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche Weisungen, die allein die Verfolgung einer (beendeten) Verkehrsordnungswidrigkeit ermöglichen sollen. “

    Nun also die Frage, was passiert, wenn man der Weisung nicht folgt:

    Variante 1 (höchstwahrscheinlich): nichts

    Die Polizei hat gerade Kundschaft, sind nur zu zweit, haben nur ein Auto. Zu Fuss wird er nicht hinterherlaufen. Ein Polizist alleine wird wohl kaum mit dem Auto hinterherfahren, den zweiten mit Laserpistole und Kundschaft alleine lassen. Bis alles eingepackt und der andere Kunde verarztet ist, ist der Radfahrer weit weit weg.

    Variante 2: Das Anhalten wird von der Polizei zwangsweise durchgesetzt. Dann zahlt der Radfahrer aber wenn er keine weitere Owi begangen hat, genau das gleiche wie vorher auch.

    Ganz wichtig bei der ganzen Geschichte: Niemals Gewalt dabei gegen einen Polizisten richten. Also z.B. nicht auf den Polizisten zufahren und warten, dass er ausweicht. Denn dann geht es auf einmal nicht mehr um eine Owi, sondern um eine Straftat.

  • 20 wilko // Aug 22, 2012 at 09:56

    @Ralf: Danke für den Hinweis auf den BGH-Beschluss – war mir nicht bekannt.
    Aber irgendwie hast meine beiden Punkte vermischt und zusammengewürfelt beantwortet.

    2. Situation: man ist angehalten und die Kontrolle findet bereits statt. Meines Erachtens ist die Polizei hier zur Identifitätsfeststellung berechtigt. Bist Du sicher, dass man nicht kooperieren braucht und was passiert dann?

  • 21 Ralf // Aug 22, 2012 at 11:16

    Wenn man bereits angehalten wurde, ist der Sachverhalt ein ganz anderer. Man begeht dann zwar immernoch keine Owi nach §36 STVO, aber nach §111 OWiG.

  • 22 Jeremy // Aug 31, 2012 at 09:25

    @Ralph

    Das ganze hat nur einen Haken. Solange er nicht auf dem Radweg fährt, ist die Ordnungswidrigkeit nicht beendet. Ich kann nur jedem raten, sich nicht auf dieses dünne Brett zu begeben, und stattdessen anzuhalten. Juristisches Halbwissen ist zumeist sehr gefährlich…

  • 23 Ralf // Aug 31, 2012 at 14:03

    @Jeremy

    Darauf habe ich gewartet. Ich war am überlegen, ob ich das ausführen soll.

    Aber _in diesem konkreten Fall_ ging es nicht darum. Der Polizist hat, wie im Video zu sehen, nicht das weitere Fahren auf der Fahrbahn verhindert.

  • 24 Peter // Sep 2, 2012 at 21:20

    Sauber argumentiert. Das Problem wird vermutlich sein, dass der Amtsrichter, der das letztendlich irgendwo an seinem Schreibtisch entscheidet, der irrigen Auffassung, dass Radfahrer eben auch einen Radweg gehören, folgen wird. Weil der den Tisch voll mit Akten hat und so ein Fall nur eines macht: Seine Zeit bis zum Feierabend verlängern. Man sollte in so einem Fall nicht der romantischen Vorstellung nachhängen, dass ein Richter der unteren Instanzen irgendwas mit Gerechtigkeit am Hut hat. Da gehts nur um Effizienz.

    Von dem Bild, das die Beamten hier abgeben, möchte ich gar nicht sprechen. Inkompetent und kleinlich – immer schön das Klischee ausfüllen. Der Polizeipräsident müsste sich vor Scham eigentlich unter seinem Schreibtisch winden, wenn er das sieht. Dabei wäre den Beamten hier keine Zacke aus der Krone gebrochen, wenn sie ob Deiner offensichtlichen Fachkunde einen freundlicheren Ton eingeschlagen hätten und wenigstens dazu bereit gewesen wären, die Situation auf dem Radweg zu begutachten. Aber nein, lieber stumpf einen auf Ordnungsmacht machen und niemals klein beigeben und altkluge Belehrungen verteilen.

    Ich sehe das inzwischen sportlich. Man kann gegen dieses offensichtliche Unrecht als Bürger nicht ankommen. Weder hat man die Zeit, noch die Mittel, sowas mit allen Rechtsmitteln durchzukämpfen. Also nehme ich die Verwarngelder hin (immer mit dem freundlichen Hinweis, „man möge beim hoffentlich baldigen Feierabend nicht gleich alles auf einmal ausgeben…“) und freue mich, trotzdem schneller, günstiger und gesünder unterwegs gewesen zu sein als mit KVB oder Auto. Seelenfrieden rulez.

  • 25 siggi // Sep 2, 2012 at 22:05

    @Peter
    Das funktioniert nur so lange befriedigend so lange es sich nur um Verwarngelder handelt.
    Gerät man an solche Beamten wenn man einen Unfall als Radfahrer hatte und diese Beamten sich weigern die aktuelle Verkehrslage vor Ort zu beurteilen, Beweise oder Zeugenaussagen aufzunehmen, dann hat man ein Problem das dann nichts mehr mit Seelenfrieden zu tun hat.

  • 26 Peter // Sep 2, 2012 at 22:18

    @siggi:
    Ich hatte schon einen Unfall, bei dem mich ein Fußgänger vom Rad geholt hat. Der war erst auf dem Gehweg unterwegs und dann aber unversehens auf den Radweg gelaufen, um über eine Fußgängerampel zu gehen. Hat mit dem Arm meinen Lenker gestreift, ich bin abgeflogen und leider mit dem Kopf aufgeschlagen. Drei Tage Neurochirurgie als Ergebnis.

    Auch hier: Polizei nimmt den Unfall auf, befragt den Fußgänger (der natürlich dreckig lügt und sagt, dass er selbstverständlich noch auf dem Gehweg unterwegs gewesen sei) obwohl schon aus der Lage meines Fahrrads und meiner Blutspur deutlich ist, dass er ganz eindeutig auf dem Radweg war und stellt am Schluß einen Bußgeldbescheid aus. Hab ich bezahlt, ohne mich weiter aufzuregen. Hauptsache gesund, was soll ich mich da noch über die Polizei aufregen?

    Du kannst nicht gewinnen – traurig aber wahr. Immerhin gibt es Menschen wie Marco, denen das nicht egal ist. Mein Respekt, aber mir fehlen dazu leider die Nerven und die Zeit.

  • 27 siggi // Sep 2, 2012 at 22:45

    Schön wenn Du ohne Folgeschäden oder Schadenersatzforderungen aus der Sache rausgekommen bist.
    Immerhin können solche Ereignisse dein ganzes Leben verändern.

  • 28 Peter // Sep 3, 2012 at 00:12

    @siggi:
    Klar, Du hast recht. Wenns mal wirklich schlimm kommt ist es vielleicht nicht so leicht. Zu meiner Einstellung gehört aber auf jeden Fall auch eine extrem defensive Fahrweise, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Und die gelegentlichen behördlichen Schikanen nimmt man dann eben sportlich.

  • 29 Micha // Sep 3, 2012 at 19:07

    Die ganze Kontrollaktion da unten ist doch ein Witz. An jeder Ecke und in jeder Statistik kriegt man von den Wachtmeistern in Köln erklärt, dass das gefährlichste überhaupt sei, einen Radweg gegen die Fahrtrichtung zu benutzen und da zwingen sie einen genau in eine solche Situation.
    Ich fahre die Strecke jeden Tag zweimal auf meinem Arbeitsweg von Köln nach Bonn und die Radwege sind einfach nur grausig. Ich habe in einem freundlichen Dialog mit dem Fahrradbeauftragten zumindest schon mal geschafft, dass der Grünschnitt durchgeführt wurde. hat nur 5 Wochen gedauert. Jetzt stehen da wieder diese Sträucher mit den Megadornen. Fotos zum Extremzustand kann ich liefern.
    Ich habe die Stadt jetzt auch nochmal auf die Gefahr bei der Radwegnutzung hingewiesen und eine Abschilderung gefordert.
    Ich möchte die Hoffnung nicht aufgeben, dass man es mit vernunftbegabten Lebewesen zu tun hat.
    Ich drück Dir die Daumen, Marco!

  • 30 Miss Andry // Sep 21, 2012 at 09:24

    Nach den Streetview-Bildern der L300 zu urteilen, herrscht ein köstliches Durcheinander von regulär aufgestellten Schildern, Schildern, die um 90° zur Fahrtrichtung gedreht aufgestellt und mit dafür nicht vorgesehenen Zusatzzeichen mit waagerechten Pfeilen ergänzt sind, Schildern, die nicht im gültigen VZ-Katalog enthalten sind (das Blauschild mit dem Fahrradsymbol oben ist Z.244 aus dem seit zwanzig Jahren ungültigen VZ-Katalog), das ZZ. „Mofa frei“ steht AFAICS auch nur einmal, an einzelnen Einmündungen von der gegenüberliegenden Straßenseite wird die Kennzeichnung nicht wiederholt,…
    Was Blauschilder anbetrifft, neigen (sachlich unzuständige) Baulastträger gerne zu eigenmächtigem Handeln. IMO stehen deshalb die Chancen gut, wenn du angesichts dieses Wirrwarrs in einem Widerspruch bzw. ggf. vor Gericht darauf bestehst, dir die konkrete straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Benutzungspflicht durch die zuständige Verkehrsbehörde für den Abschnitt des Weges, auf dem du angehalten wurdest, im Wortlaut vorlegen zu lassen. Mal sehen, was dann kommt…

  • 31 kogabulls // Okt 10, 2012 at 23:07

    habe in der Veröffentlichung „radschlag“, http://www.radschlag-info.de/rechtstipps_rennradfahrer.html (Herausgeber: ACE, VCD, Sporthochschule Köln) gefördert vom BMVBS folgendes gefunden: Rennradfahrer – sportlich ambitionierte Radfahrer
    Auch sportlich ambitionierte Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Oft verhindert aber der Zustand des Radweges ein schnelles Befahren. Ist der Zustand des Radweges so, dass er noch benutzt werden kann, aber zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht für einen sportlich ambitionierten Fahrer. Der Radfahrer muss sich nicht auf den Radweg verweisen lassen, wenn er schneller fahren will und kann, als es der Radweg zulässt, zumindest bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h.

  • 32 dothebart // Okt 11, 2012 at 16:47

    @Ralf im zweifelsfall ergeht es einem so, wenn man davon faehrt: http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeieinsatz-vor-gericht-wie-wild-mit-dem-fahrrad-davongefahren-1.1473811

  • 33 aufmerksam // Okt 11, 2012 at 20:22

    Wenn Herr Laufenberg weiter gefahren wäre, hätte er uns nicht diese polizeiliche Realsatire präsentieren können.

    Über die Experten kann ich den ganzen Tag lachen. Wenn die Mal nachdenken würden, bevor sie den Hafen aufreißen, hätten sie gemerkt, dass Herr Laufenberg deutlich mehr Ahnung hat. Und dass sie mit ihrer Klappentextbildung zum Straßenverkehr zwar einen Zwölfjährigen erschrecken können, in einer ernst zu nehmenden Diskussion unter Erwachsenen aber keinen Stich kriegen.

    Also, lieber Herr Laufenberg, immer schön Kamera an und anhalten, wenn sich einer blamieren will. Sabbeln lassen. Lacher im Kasten — fertig.

    Danke.

    Ein aufmerksamer Zuseher

  • 34 Einsam und allein – Antworten auf (m)einen offenen Brief // Okt 15, 2012 at 16:05

    […] der dort aus naheliegenden Gründen nicht, sondern auf der Fahrbahn fährt, anzuzeigen. Und was das (Un)Verständnis von Zumutbarkeit und Benutzbarkeit von “Radwegen” durch Kölner Polizisten angeht, […]

  • 35 Jochen // Dez 2, 2012 at 13:56

    Marco:
    “ Der sich ins Gespräch einschaltende Beamte suggerierte gar offenbar, das ich durch die Nutzung der Fahrbahn ein Verkehrshindernis bin.“

    Ich habe seine Suggestivfrage (im Video) so verstanden, dass „man“ doch ein deutliches Eigeninteresse haben müsse, wegen der Gefahr von nachfolgenden Fahrzeugen umgenietet zu werden.
    Das dies so nur passieren könnte, wenn die Fahrzeugführer nachfolgender Fahrzeuge pennen bzw. Mist zusammenfahren und sich nicht ansatzweise an die Verkehrsregeln halten, hat ihn dabei nicht interessiert. Gut, das Fehlverhalten kann man auch als gegeben hin- oder annehmen und damit macht die Einwendung in sich schon Sinn.
    Ich hätte erwartet, dass man das dann mit Zahlen kontert, wie sie eben von „der Polizei“ selber in Internetauftritten vertreten und argumentativ verwendet werden! Siehe auch:
    http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/index.html
    Wobei ich immer noch meine, es gibt noch eine andere Seite der Berliner Polizei, wo auch die klaren Verhältniszahlen genannt werden, um wieviel mal Radwege gefährlicher sind, als das Fahren auf der normalen Fahrbahn.

    Zu diesem Punkt:
    „die Polizei immer und regelmäßig angehalten ist, Verkehrsschauen durchzuführen. Die VwV-StVO meint dazu: …“
    fällt mir speziell in Hinblick auf Köln direkt ein, was mir ein Kölner Polizist in leitender Funktion mal sagte. Sinngemäß: „Oh! Noch eine VwV von der ich bislang noch nichts wusste.“ Wobei jener Polizist nicht zu der „sonstigen“ Sorte zu zählen ist, da er selber aktiver und bekennender Radfahrer ist und sich einer gesunden Weltanschauung gegenüber auch nicht verschließt.

    Mir scheint, es wurde im vorliegenden Fall einzig nur auf den blauen Lolli bezogen „der ist halt da und basta!“ und der Rest läuft unter „talk to the next one“ (nicht mehr mein Bier).
    Eine Dienstauffassung, die für mich unter Armutszeugnis (und stolz darauf!) läuft.

  • 36 kogabulls // Feb 24, 2013 at 00:11

    Wie ist die story hier eigentlich ausgegangen?

  • 37 fractal // Apr 29, 2013 at 04:24

    „This video is private“ Aha.

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