Vor ein paar Wochen rief ich dazu auf, an diesem Blog durch Gastbeiträge gerne aktiv mitzuwirken. Hier nun der erste -sehr ausführliche- Beitrag dieser Art. Selbstverständlich spiegelt der Artikel ausschließlich die Meinung und Erlebnisse des Autors wieder.
von Henning Krause (mail@henningkrause.com)
Am Vormittag des 17. Oktober 2008 wurde eine 61 Jahre alte Radfahrerin auf dem Radweg der Heidestraße in Fahrtrichtung Osten von einem Auto überfahren. Der Autofahrer wollte auf die Autobahn A59 in Richtung Süden auffahren. Die überfahrene Radfahrerin erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen, heißt es im Polizeibericht (Link: http://www1.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/alle-behoerden/article/meldung-081020-154946-86-99.html). Ich fahre mit dem Rad täglich auf dem Radweg an dieser Stelle vorbei. Ich weiß daher aus eigener Erfahrung, wie gefährlich der Radweg dort ist.
Da ich diese Stelle des Radweges an der Heidestraße in Köln-Wahnheide als reale Gefahr für meine eigene Sicherheit ansehe und ansah, informierte ich bereits am 3. Februar 2008 das zuständige „Amt für Straßen und Verkehrstechnik“ der Stadt Köln über die untragbare Situation: „Aus meiner täglichen Erfahrung vor Ort warne ich Sie hiermit eindringlich vor möglichen Unfällen mit erheblichen Personenschäden…“ (Dokumentation des kompletten Schriftwechsels siehe unten). Das Amt prüfte die Situation und befand Verbesserungen der Radlersicherheit für unnötig. Ich dachte, ich lese nicht richtig. In Antwort auf den paragraphengespickten Bescheid vom 18. April bat ich die Leute, mal Ihre Verordnungen zu vergessen und stattdessen Ihre Augen auf zu machen und ihr Hirn einzuschalten. Doch meine Kassandra-Rufe verhallten ungehört.
Die Stadt wusste also vor dem Unfall Mitte Oktober von der Gefahrenstelle und hat nichts gemacht. Ich habe daraufhin den Amtsleiter Klaus Harzendorf (Klaus.Harzendorf@stadt-koeln.de) erneut angeschrieben und Verbesserungen für Radfahrer an dieser Stelle eingefordert. Die lapidare Antwort vom 30. Oktober 2008: „… hat sich an der rechtlichen Beurteilung, …, nichts geändert“ (siehe Schreiben unten). Fazit: Die Stadt will die Sicherheit für Radfahrer auf dem Radweg Heidestraße/A59 trotz der bekannten Gefahrensituation und des Unfalls mit lebensgefährlichen Verletzungen nicht verbessern.
Vorfahrt-Achten-Schilder? Tempo 30? Sinnvollere Wegeführung? Nein!
Ich fasse es nicht. Warum kann man dort keine zusätzlichen Vorfahrt-Achten-Schilder aufstellen, um schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen – selbst wenn es juristisch nicht zwingend erforderlich ist? Das kann doch höchstens 2000 Euro kosten. Die Pfeiler dazu (mit den gelben Blinklichtern) sind schon da. Ist die Sicherheit dies nicht wert? Und warum kann man dort für die Abbieger nicht Tempo 30 einführen? Warum wird nicht die Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle aufgehoben, sodass Radfahrer sicher auf der Fahrbahn geradeaus fahren dürfen?
Wie viele Radfahrer müssten an dieser Stelle noch überfahren und lebensgefährlich verletzt werden, bevor das Amt doch etwas tut? Drei? Dreizehn? Dreißig? Ein Kind eines Mitarbeiters des Amts für Straßen und Verkehrstechnik? Für mich war auch die eine überfahrene Radfahrerin zu viel. Man kann nur hoffen, dass es geht ihr wieder besser geht. Jetzt ist die Zeit, die Radfahrer an dieser Stelle wirksam zu schützen, bevor noch jemand überfahren wird. Aber warum ist dieser Teil des Radweges eigentlich so gefährlich?
Der Radweg Heidestraße an der A59-Anschlussstelle Wahn
Gucken wir uns den Radweg der Heidestraße an der Anschlussstelle Wahn einmal an: Für Radfahrer (grün gepunkteter Weg) gibt es vier gefährliche Punkte: Im Südwesten (unten links) kreuzen die auf die A59 Richtung Bonn auffahrenden Kfz (blaue Linie), im Südosten (unten rechts) müssen die Autos Vorfahrt gewähren. Analog gilt für Radler in Richtung Westen: Zuerst kreuzt im Nordosten die A59-Auffahrt Richtung Köln, hinter der Brücke (Nordwest) müssen die Kfz dem Radler Vorfahrt gewähren. Die Radfahrer – sowohl auf der südlichen Route Richtung Osten als auch auf der nördlichen Seite Richtung Westen – haben an allen Stellen Vorfahrt, weil sie geradeaus fahren. Die Autos biegen ab und müssen Vorfahrt gewähren – soweit die Theorie.
Lebensgefährlich: An exakt dieser Stelle wurde am 17. Oktober 2008 eine 61-jährige Radfahrerin von einem Auto überfahren und lebensgefährlich verletzt. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln war vorgewarnt und weigert sich auch nach diesem Unfall mit Personenschaden, die Sicherheitslage für Radfahrer zu verbessern.
So sieht der Radfahrer die Verkehrssituation bei der Anfahrt: Der Radweg südlich der Heidestraße in Fahrtrichtung Osten.
Die Wegeführung zwingt den auf dem Radweg der Heidestraße geradeaus fahrenden Radfahrer (grün gepunktet) eine S-förmige Route zu fahren, während der abbiegende Autofahrer (blaue Linie) in einer lang gezogenen Kurve auf die Autobahn fahren kann. Die Autos sind am Ort der Radwegüberführung meist bei etwa 50 km/h: viel zu schnell, um auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Warum also hier nicht wenigstens Tempo 30?
Und so würde eine sinnvolle Wegeführung den vorfahrtsberechtigten Radler führen (gelbe Linien): Entweder die Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle aufheben und die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren lassen (links) oder den Radweg für Geradeausradler geradeaus bauen (rechter gelber Pfeil). Dann müssten die abbiegenden Autofahrer langsam eine scharfe Rechtskurve fahren und würden so die Verkehrssituation intuitiv richtig erfassen und Vorfahrt gewähren.
Jeden Morgen das gleiche Bild: Von der A59 aus Bonn kommende Autofahrer schießen den Berg hinab und kommen erst da zum Stehen, wo potenzielle Gefahr für das eigene Blech durch den Autoverkehr auf der Heidestraße lauert: auf dem Radweg und dem Zebrastreifen. Gerne erkläre ich solchen Leuten, dass das Vorfahrt-Achten-Schild (rechts im Bild) bedeutet, dass die Autofahrer natürlich auch für Radfahrer auf dem Radweg und Fußgänger auf dem Fußweg vorlassen müssen. „Ach, echt?“
Auf dem Heimweg: Der Heidestraßen-Radweg auf der nördlichen Seite
Keine Vorfahrt-Achten-Schilder, kein Tempo 30: Die nordöstliche Ecke der Autobahnanschlussstelle Wahn ist für die Radfahrer nicht minder gefährlich als die südwestliche. So sieht die Anfahrt aus Sicht des Radlers in Fahrtrichtung Westen aus.
Der Radfahrer (grün gepunktet) wird gezwungen, erst leicht rechts, dann scharf links und dann wieder scharf rechts zu fahren. Zur Erinnerung: Der Radfahrer ist eigentlich derjenige, der auf der Heidestraße geradeaus fahren will. Ein von Osten auf die A59 nach Köln auffahrendes Kfz hingegen muss nur eine lang gezogene Kurve machen, statt zweier Spitzkehren. Kein Wunder, dass den meisten Autofahrern gar nicht auffällt, dass sie den kreuzenden Radlern Vorfahrt gewähren müssen. Und auch kein Wunder, dass manche Radfahrer bei der Linkskurve vorm Überqueren der Auffahrt den linken Arm zum Abbiegezeichen heben, obwohl sie ja eigentlich nur geradeaus auf dem Heidestraße-Radweg fahren. Die Verkehrsführung vermittelt einem aber eher einen Abbiegevorgang.
Und so würde eine sinnvolle Wegeführung den vorfahrtsberechtigten Radler führen: Entweder die Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle aufheben und die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren lassen (links) oder den Radweg für Geradeausradler geradeaus bauen (rechter gelber Pfeil). Die Auffahrt müsste dann eine scharfe Rechtskurve machen und dabei den vorfahrtsberechtigten Radweg kreuzen. Dann würden die abbiegenden Autofahrer die Verkehrssituation intuitiv richtig erfassen und Vorfahrt gewähren.
Jeden Abend das gleiche Bild: Die von der A59 aus Köln kommenden Autofahrer schießen im vierten Gang den Berg hinab und versuchen sich in den Heidestraßen-Verkehr Richtung Westen einzufädeln. Dabei gucken Sie (mittlerweile auf 40 km/h abgebremst) nur auf den Autoverkehr auf der Fahrbahn, nicht auf Fußgänger und Radfahrer. Wenn eine Autolücke da ist, schießen sie im dritten Gang über den Zebrastreifen und den vorfahrtsberechtigten Radweg hinweg, ohne eventuell ankommende Radfahrer oder Fußgänger wahrzunehmen. Wenn keine Autolücke da ist, kommen sie meist auf Radweg und Zebrastreifen zum Stehen. Wer hier als Radfahrer nicht immer bereit ist, seine Vorfahrt im Sinne der eigenen Unversehrtheit aufzugeben, liegt ganz schnell unterm Auto. Meiner Meinung nach gehört hier ein Stopp-Schild vor den Zebrastreifen.
Dokumentation des Schriftwechsels mit der Stadt
Am 3. Februar 2008 schrieb ich an das „Amt für Straßen und Verkehrstechnik“ der Stadt Köln (dem Fahrradbeauftragten der Stadt Köln in Kopie) und schickte auch ein Satellitenbild mit Markierungen der Gefahrenstellen mit:
„Ich beschwere mich über eine gefährliche Verkehrswegeführung und fehlende Beschilderung an der Heidestraße in Wahnheide (Bezirk Porz). Täglich fahre ich auf dem Weg zur und von der Arbeit auf dem Radweg der Heidestraße unter der Autobahn A59 hindurch. Sowohl von Westen kommende Autofahrer, die auf die A59 Richtug Süden auffahren, als auch Autofahrer, die von Osten auf die Autobahn Richtung Norden auffahren, kreuzen diesen Radweg. Diese beiden Überfahrten von Fahrbahn und Radweg (siehe Markierungen in anhängender Grafik) sind sehr gefährlich! Ich fahre dort wöchentlich jeweils fünf Mal lang – mindestens ein Mal in der Woche ergeben sich dort für mich gefährliche Verkehrssituationen.
Vorvergangene Woche wäre ich dort beinahe von einem Lkw überrollt worden.
Der Grund hierfür liegt meiner Erfahrung nach in einer fehlenden Beschilderung und der Wegführung des Radwegs: Zwar existieren gelb blickende Warnleuchten, die den Autofahrer auf den Radfahrer aufmerksam machen sollen. Doch es fehlt an Vorfahrt-Achten-Schildern vor den Radweg-Überführungen. Außerdem fährt der Fahrradfahrer zwar im Prinzip geradeaus und hat somit Vorfahrt vor dem abbiegenden Autofahrer. Aufgrund der Wegeführung fällt dies den Autofahrern aber gar nicht auf. Denn der Radweg macht eigentlich eher zwei spitze Kurven (rechts/links) hintereinander, als geradeaus zu führen – während der Autofahrer sich auf seiner lang gezogenen Rechtskurve eher wie auf einer Geraden fühlt. Er merkt gar nicht, dass er Vorfahrt gewähren muss.
Diese Tatsachen zusammen führen immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus meiner täglichen Erfahrung vor Ort warne ich Sie hiermit eindringlich vor möglichen Unfällen mit erheblichen Personenschäden! Ich fordere Sie hiermit auf, diese gefährliche Situation abzustellen. Falls Sie nicht die zuständige Stelle für diese Eingabe sein sollten, bitte ich Sie um Weiterleitung. Weiterhin erwarte ich eine Stellungnahme bis zum 1. März 2008, wie Sie mit dieser Gefahrenstelle umzugehen gedenken.“
Am 18. April 2008 antwortete Markus Pail vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln:
„(I)n Ihrer E-Mail vom 03.02.2008 beschweren Sie sich über eine fehlende Beschilderung sowie eine gefährliche Verkehrswegeführung an den Auffahrten zur Autobahn Richting Köln und Bonn, Ansschlussstelle Köln Wahn.
Die Verkehrssituation wurde daraufhin zusammen mit der verkehrslenkenden Dienststelle der Polizei (Verkehrskommissariat 11) überprüft.
Eine Änderung der Wegeführung ist nicht erforderlich. Der Radweg ist straßenbegleitend und führt rechtwinklig auf die Auffahrten zu. Die Sichtverhältnisse zwischen Kraftfahrzeugfahrer und Radfahrer sind jederzeit gegeben. Der Kraftfahrzeugfahrer wird durch die rotmarkierte Furt sowie die Blinksignale auf die Radfahrer aufmerksam gemacht.
Eine fehlende Beschilderung konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Nach § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung muss, wer abbiegen will, Radfahrer die in der gleichen Richtung fahren, auch wenn sie sich neben der Fahrbahn befinden (z.B. auf einem straßenbegleitenden Radweg) durchfahren lassen.
Vor Ort befinden sich straßenbegleitende Radwege. Aus oben angeführten Paragraphen existiert bereits ein gesetzlicher Vorrang des Radfahreres an den genannten Stellen. Dies ist auch durch die Signalblinker sowie die rotmarkierte Radfahrfurt ausreichend verdeutlicht. Eine Unfallststatistik des Jahres 2006 ergab an den Auffahrten auch keine Unfälle mit Radfahrbeteilung. Eine Beschilderung des Vorranges ist nicht nötig.
Eine Beschilderung bzw. Umplanung der Streckenführung ist daher abzulehnen. […]“
Zwei Tage darauf antwortete ich Herrn Pail (u.a. dem Amtsleiter Harzendorf und dem Fahrradbeauftragten der Stadt Köln in Kopie):
„Natürlich muss der abbiegende Kraftfahrer einen geradeaus fahrenden Radfahrer theoretisch laut Gesetz vorlassen. Das Problem ist die Praxis: Viele Autofahrer erkennen die Vorfahrt der Radfahrer an dieser Stelle nicht, weil sie denken, der Radweg würde die Fahrbahn kreuzen statt umgekehrt. Dass Sie in den Akten keine Unfälle mit Radfahrern finden konnten, freut mich. Dies ändert aber nichts an der Gefährlichkeit der Kreuzung: Wie bereits erwähnt, habe ich als Vorfahrtsberechtigter im Januar 2008 nur durch eine Notbremsung verhindern können, dass ich als Radfahrer von einem Lkw überrollt worden wäre, der eigentlich Vorfahrt hätte gewähren müssen. Dass Kraftfahrer davon keine Notiz nehmen, liegt auch an fehlenden Vorfahrt-Achten-Schildern bei der Radweg-Überführung.
Also bitte: Vergessen Sie die Frage, ob Ihre Bestimmungen eine Beschilderung notwendigerweise erzwingen oder nicht! Fragen Sie sich einfach, wie Sie unfalltechnisch-schwach geschützte Verkehrsteilnehmer schützen können. Lassen Sie oberhalb der Blinklichter große Vorfahrt-Achten-Schilder anbringen!
Ich warne Sie hiermit erneut vor Unfällen mit Personenschäden an der beschriebenen Stelle! Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen und ich in den kommenden Jahren von einem Unfall mit Personenschaden bei Radfahrern an dieser Stelle erfahren, werde ich mich wieder bei Ihnen melden und Sie fragen, ob Sie noch gut schlafen können. Außerdem werde ich in so einem traurigen Fall Ihren u.g. Bescheid den Lokalredaktionen der relevanten Medien (WDR Lokalzeit Köln, Express, Kölnische Rundschau, Kölner Stadt-Anzeiger, etc.) zur Verfügung stellen.“
In der Rückschau finde ich meine „Können Sie noch gut schlafen?“-Nummer etwas unangebracht. Das war vielleicht übertrieben. Aber es geht hier ja auch nicht um das Seelenwohl eines Amtsmitarbeiters sondern um die körperliche Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer. Als ich dann auf http://www.velo2010.de/unfallstatistik/ von dem eingangs erwähnten Unfall las, wurde ich wütend. Die zuständige Behörde wusste von der Gefahrensituation und hat nichts getan. Am 21. Oktober schrieb ich an Amtsleiter Harzendorf (erneut dem Fahrradbeauftragten der Stadt Köln in Kopie):
„Am 3. Februar 2008 hatte ich Ihren Mitarbeiter Herrn Pail auf eine Gefahrenstelle mit Gefahrenpotenzial für Radfahrer aufmerksam gemacht und eine Änderung der Beschilderung verlangt (siehe kompletter Vorgang unten). Er hatte dies abgelehnt. Nun ist eingetreten, was ich befürchtet und abzuwenden versucht hatte: Eine Radfahrerin ist an ebendieser Stelle lebensgefährlich verletzt worden. Mehr dazu siehe unten.
Ich fordere Sie, Herr Harzendorf, hiermit zu einer Stellungnahme auf, warum Ihr Amt seinerzeit nicht einen weitergehenden Schutz für Fahrradfahrer an dieser Stelle durch zusätzliche Beschilderung oder Aufhebung der Radwegsbenutzungspflicht an dieser Stelle vorgenommen hat. […]“
Am selben Tag leitete ich den Vorgang an die Lokalredaktionen von Stadtrevue, WDR-Studio Köln, Kölnische Rundschau, Kölner Stadtanzeiger und Express weiter. Eine Mitarbeiterin der Porzer Lokalredaktion des Kölner Stadtanzeigers meldete sich zwei Wochen darauf und wollte etwas schreiben. Bislang habe ich das noch nicht veröffentlicht gefunden. Auf meine Mail erhielt ich am 4. November ein Schreiben des Amts für Straßen- und Verkehrstechnik mit Datum vom 30. Oktober 2008:
Im letzten Absatz schreibt Herr Harzendorf, dass es sein Ziel sei „alles zu tun, was in meiner Macht steht, um die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.“ Warum besteht er dann darauf, ausschließlich zu prüfen, ob Änderungen laut den Verordnungen und Katalogen zwingend notwendig sind? Warum lässt er seine Leute nicht prüfen, ob auch Maßnahmen, die laut den Paragraphen nicht zwingend erforderlich aber doch möglich sind, einen Zuwachs an Verkehrssicherheit brächten?
Ich wiederhole mich gerne: Warum kann man an den Auffahrten keine zusätzlichen Vorfahrt-Achten-Schilder aufstellen, um schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen? Warum kann man dort für die Abbieger nicht Tempo 30 einführen? Warum wurde die Wegeführung überhaupt so gebaut und nicht der Fahrradweg als echte Geradeausspur? Warum bei den Abfahrten keine Stopp-Schilder vor Zebrastreifen und Radweg? Warum nicht die Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle aufheben, sodass Radfahrer sicher auf der Fahrbahn geradeaus fahren dürfen?
Diskriminierung von Radfahrern und Fußgängern
Auch wenn mancher jetzt mit den Augen rollen mag – ich kann nicht anders: Für mich ist diese Geschichte nur ein Mosaikstein eines tiefer liegenden Problemkomplexes: der Diskriminierung umweltfreundlicher Verkehrsteilnehmer – von Radfahrern und Fußgängern. Wir leben in einer Auto-fixierten Verkehrswelt. Oder wie sonst könnte es sein, dass mir an dieser konkreten Stelle auf meinem Weg von und zur Arbeit regelmäßig die Vorfahrt genommen wird? Wieso muss ich meine Vorfahrt als Geradeausradler aufgeben und für einen kreuzenden Autofahrer bremsen, um nicht überfahren zu werden?
Ein Gedankenexperiment – Bitte stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind auf dem Weg zur Arbeit. Sie fahren in Ihrem Auto auf einer Vorfahrtstraße. Tempo 50, der Verkehr rollt, alles klar. Auf einmal schießt von rechts kurz vor Ihnen ein Vierzigtonner auf die Fahrbahn und bleibt mitten auf Ihrer Spur stehen. Nur knapp können Sie durch eine Vollbremsung einen Unfall verhindern. Der Lkw-Fahrer zuckt nur mit den Schultern. Sie atmen durch und fahren weiter. 250 Meter weiter schießt von rechts kurz vor Ihnen ein anderer Vierzigtonner auf die Fahrbahn und bleibt mitten auf Ihrer Spur stehen. Vollbremsung. Sie werden sauer: „Ich habe Vorfahrt!“ Durchs halb geöffnete Fenster antwortet der Lkw-Fahrer „’Tschuldigung, ich musste vorziehen, von da hinten kann ich nix sehen.“ Sie denken: „Arschloch“ und fahren weiter. 200 Meter weiter das gleiche Ereignis: Von rechts schießt ein Lkw heran und nimmt Ihnen die Vorfahrt…
Bitte stellen Sie sich vor, dass Ihr ganzer Weg zur Arbeit so verläuft: Sie sind ständig in Bremsbereitschaft und bereit auf Ihre Vorfahrt zu verzichten, weil aus jeder einzelnen Ausfahrt jederzeit ein Vierzigtonner geschossen kommen könnte, der Ihnen die Vorfahrt nimmt, beziehungsweise sie unter sich begräbt, wenn Sie so dumm sind, auf Ihrer Vorfahrt zu bestehen.
Ein groteskes Szenario denken Sie? Nein, leider nicht. Genau das erlebe ich eine Gewichtsstufe nach unten verschoben jeden Tag auf Kölns Radwegen, potenziell alle 100 Meter auf der Heidestraße. Nehmen wir die hier angesprochene Heidestraße. Die Autobahnauffahrt ist nur ein Problem. Auf den knapp zwei Kilometern, die ich täglich zwei Mal auf dem Radweg der Heidestraße fahre, liegen pro Weg etwa 20 solcher Einfahrten, Auffahrten und Querstraßen, an denen mir Autofahrer regelmäßig die Vorfahrt nehmen. Selbst wenn es pro Weg „nur“ an drei von den 20 Stellen passiert, fühle ich mich als Verkehrsteilnehmer benachteiligt. Und ich bin gefährdet. Da man natürlich im Vorhinein nicht weiß, wo man heute wieder abgeschossen zu werden droht, bremst man bei jeder Einfahrt auf Sicherheit ab. Der Sinn einer Vorfahrtsstraße hat sich somit vollkommen erledigt.
Stellen Sie sich vor, sie würde an jeder Einfahrt mit einem herausschießenden Vierzigtonner rechnen müssen. Unvorstellbar? Nur für Autoverkehr. Für Fahrradfahrer ist das Alltag.
Alle Fotos (außer Google-Screenshots): Henning Krause, Lizenz: CC-BY (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/)
13 Antworten bis jetzt ↓
1 Udo // Dez 6, 2008 at 17:16
Ich würde Strafantrag stellen gegen die Verantwortlichen.
2 siggi // Dez 7, 2008 at 02:27
3 mal darfst Du raten warum Radwege immer so verschwenkt werden. Dies dient einzig und allein dazu dem Autofahrer, im Falle eines Unfalls mit einem Radfahrer, Rechtsicherheit zu verschaffen.
„““Endet ein kombinierter Rad- und Fußgängerweg einer vorfahrtsberechtigten Straße nach einem Schwenk in einer untergeordneten Querstraße mit einer Bordsteinabflachung zur Fahrbahn, so dass Radfahrer ihre Fahrt nicht parallel zur vorfahrtsberechtigten Straße fortsetzen können, sondern die Querstraße kreuzen müssen, ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen. Hieraus folgt, dass ein Radfahrer ebenso wie ein Fußgänger am Ende des Radweges gegenüber dem Verkehr auf der Seitenstraße wartepflichtig ist.
Urteil des OLG Hamm vom 08.06.2000
27 U 29/00
NZV 2000, 468″““
Glaub mir, die wissen schon was sie tun. Radverkehr soll bekämpft werden und Radwege eignen sich dazu hervorragend. Solche Radverkehrsführungen fallen für mich unter die Rubrik „Rettungspacket für die Autoindustrie“ Schau dir doch die Panik der Autoindustrie zur Zeit an und welche Massnahmen man von der Regierung fordert. Dies würde auch passieren wenn z.B. der Radverkehr um 40% steigen würde und so etwas muss eben verhindert werden.
3 siggi // Dez 7, 2008 at 02:34
Auf Seite 26, in diesem Dokument unten, gibt es auch noch etwas zu diesem Thema zu lesen. Um mal zu verstehen wie diese Leute ticken.
http://www.uni-potsdam.de/u/ifk/docs/fachwerkstaetten/04-wege/FW-04-pdf.pdf
4 Zweiradler // Dez 8, 2008 at 22:41
Vielen Dank an den Autor für diesen umfangreichen Beitrag. Auch ich finde die geschilderte Situation keineswegs „okay“.
5 Hans // Dez 9, 2008 at 18:26
Und wieder mal eine amtliche Argumentation nach dem Motto „Unfälle können dort nicht vorkommen, weil sie ja verboten sind.“ Ich frage mich wirklich, wie die Amtsmitarbeiter nach dem Unfall noch ruhig schlafen können – oder nach dem nächsten und übernächsten …
6 siggi // Dez 10, 2008 at 19:54
Zitat von Hans:” Ich frage mich wirklich, wie die Amtsmitarbeiter nach dem Unfall noch ruhig schlafen können – oder nach dem nächsten und übernächsten …
Hallo Hans. Das ist eben der Unterschied zu einem der Holzklötze von Autobahnbrücken wirft. Während der Holzklotzwerfer eventuell seine Tat bereut, planan die Verkehrsbehörden schon wieder die nächste tödliche Radwegfalle.
7 Udo // Dez 12, 2008 at 19:43
Ich meine das durchaus ernst: Strafantrag gegen die Behörde, die nachweislich seit spätestens Februar um die Gefährlichkeit wußte und gegen den voraussehbaren (Un)Fall nichts unternahm und aufs Blau bestand. Dazu diese Geschichte einer Zeitung antragen.
8 Volker // Jan 16, 2009 at 15:36
Einen Vorteil haben solche abgesetzten Radweg natürlich: „ist der Radweg nicht mehr der übergeordneten Straße zuzuordnen“.
Daraus folgt nämlich, diese Straße hat keinen Radweg und ich kann legal auf der Fahrbahn fahren (siehe Dietmar Kettler: Recht für Radfahrer).
9 Arndt // Mrz 24, 2009 at 11:43
Die Verschwenkung hat einen Zweck: Der abbiegende Autofahrer hat eine Haltebucht, in der er stehenbleiben kann, um die Vorfahrt gewähren zu können und dadurch nicht den Verkehr auf der Hauptstraße aufzuhalten.
Manche Städte haben erkannt, dass solche Verkehrsführungen Blödsinnig sind. Die Lösung sieht folgendermaßen aus: Der Radweg bekommt ein Vorfahrtachten Schild, meist DINA4 groß. Oder es werden Drängelgitter auf dem Radweg aufgestellt.
Die Drängelgitter-Lösung ist die sicherste. Da wird nie mehr ein Unfall passieren. Ob der Radfahrer seine Vorfahrt auch in schneller Fahrt geniessen kann spielt keinerlei Rolle.
10 wutschnaubender radler // Aug 25, 2009 at 00:07
„Ich meine das durchaus ernst: Strafantrag gegen die Behörde […]. Dazu diese Geschichte einer Zeitung antragen.“
Das wäre theoretisch erfolgversprechend. Praktisch leben wir aber in Köln, wo alle lokalen Zeitungen einem einzigen Verlagshaus gehören und einer der größten Arbeitgeber ein Autohersteller ist. Bei der Unfallberichterstattung in den lokalen Zeitungen fällt auf, dass Radfahrer grundsätzlich als Unfallverursacher dargestellt werden. Weiterhin ist auffällig, dass beispielsweise die Eröffnung einer neuen Filiale eines Autohauses in Köln Braunsfeld im redaktionellen Teil erscheint und nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Man ist also in den hiesigen Zeitungsredaktionen ganz offenbar eher dem Auto zugetan – wer vergrätzt schon gerne die fettesten Anzeigenkunden?
Die Mühe kann man sich also sparen. Lieber die Zeit investieren um Krähenfüße (http://de.wikipedia.org/wiki/Krähenfuß) zu beschaffen, die man im Vorbeifahren nonchalant auf die Fahrbahn streuen kann.
11 Martin // Nov 29, 2011 at 13:13
Ich fahre diese Auffahrt jeden Morgen mit dem Auto hoch, da ist ein Zebrastreifen und dementsprechend ist mir klar, dass ich Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt gewähren muss (das gleiche gilt für die andere Stelle).
Es ist traurig, dass viele Autofahrer beim Rechts abbiegen immer noch Radfahrer übersehen und verletzen oder töten…aber an jeder Kreuzung ein Schild hinzustellen „Achtung, hier gilt die StVO…ehrlich!“ hilft gar nix, wer zu dumm zum Autofahren ist, beachtet diese Schilder genauso wenig.
Und das ist ungefähr, was hier von der Stadt verlangt wird, da kann ich deren Weigerung verstehen.
In meiner Rolle als (manchmal rasant-militanter) Radfahrer ist mir die Tatsache der oft idiotischen oder überforderten Autofahrer bewusst, bevor ich so eine Stelle überquere, versichere ich mich, dass der Autofahrer mich gesehen hat, Recht hin oder her, hilft mir gar nix, den Autofahrer aus dem Grab zu verklagen.
Das sollte bei der Verkehrserziehung der Eltern oder Schulen klar gemacht werden.
12 Max Schneider // Apr 11, 2012 at 15:42
„Warum wurde die Wegeführung überhaupt so gebaut und nicht der Fahrradweg als echte Geradeausspur? “
Das ist übrigens (leider) *immer* so (übrigens auch bei Fußgängerampeln/überwegen usw.). Ich vermute die Planer glauben durch die rechtwinklige Verschwenkung die Strecke die man als Radfahrer (oder Fußgänger) auf der gefährlichen Fahrbahn zurückzulegen hat zu minimieren und dadurch etwas für die Verkehrssicherheit zu tun. (Außerdem: Kürzere Strecke=kürzere Räumzeit). Leider verschlimmbessert dies die Situation u.a. dadurch dass es dadurch als Radler faktisch unmöglich ist sich umzuschauen und zu prüfen ob der parallel fahrende Autofahrer abbiegen möchte und wenn ja meine Vorfahrt achtet oder nicht da der eigene Weg ja eine 90° Schikane beinhaltet…
13 Einsam und allein – Antworten auf (m)einen offenen Brief // Okt 15, 2012 at 17:55
[…] wurde am nächsten Tag eine Frau auf einem „Radweg“ getötet, der in diesem Blog schon einmal Thema war und bei dem sich die Verwaltung schon vor Jahren –wie so oft- taub und blind gestellt hat. […]
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