Mit dem Fahrrad in und um Köln

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Offener Brief – Antwort Herr Helmut Simon, Polizei Köln

Juni 28th, 2012 · 21 Kommentare

Zu meinem offenen Brief vom 8.6.2012, gibt es erste Reaktionen. Der adfc hat zwar noch nicht geanwortet, aber noch am selben Tag reagiert. Meine Zeilen wurden intern per e-mail weitergeleitet, außerdem merkte Joachim Schalke (adfc Vorsitzender) an, daß er den Kölner Polizeipräsidenten, Herrn Albers,  sowie die Fraktionen im Rat der Stadt Köln und den Verkehrsausschuss der Stadt Köln ebenfalls informieren wolle. Ich gehe davon aus, daß dies mittlerweile geschehen ist (zumindest im Falle der Fraktionen im Rat wurde mir das auf der Fahrradsternfahrt auch mündlich bestätigt). Außerdem wolle Joachim „das Thema auf politischen Bürger-Informationsveranstaltungen präsentieren und fordern, dass die fahrradspezifische Verkehrsinfrastruktur nicht nur in Unfall(brenn)punkten optimiert wird“. Ich hoffe natürlich, daß ich vom adfc noch eine detailierte Stellungnahme erhalte.

Die erste wirkliche Antwort ist mittlerweile (per Briefpost) von Herrn Simon eingetroffen. Ich werde die Antworten auf meinen offenen Brief zunächst unkommentiert veröffentlichen und dann erst in einem zusammenfassenden Artikel kommentieren. Bis dahin können sich die Leser dieses Weblogs ihr eigenes Urteil bilden.

Zur Person:
Herr Helmut Simon ist Leiter der Verkehrsdirektion der Polizei Köln. Er selbst fährt nach eigener Aussage, bedingt durch die Topographie seines Wohnortes, Kürten, kein Fahrrad. Er qualifiziert sich durch Aussagen wie „man kann auch mal absteigen und schieben“ (geäußert z.B. auf dem Kölner Radverkehrstreff) und dass ein Fahrradhelm “Leben retten” kann – dies immer im Zuge von Unfallstatistiken bezüglich verletzten oder gar getöteten Radfahrern. Auf meinen vorherigen offenen Brief -an ihn alleine gerichtet- hat er nicht geantwortet, sondern mich auf ein Gespräch eingeladen. Diese Einladung hatte ich auch angenommen, allerdings (noch) nicht im Detail darüber berichtet, sondern nur auszugsweise.

Seine Antwort vom 21.06.2012 erreichte mich am 23.6.20120 per Briefpost:

Sehr geehrter Herr Laufenberg,

als einer der Adressaten Ihres offenen Briefes möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Sowohl die Stadt als auch das Polizeipräsidium Köln haben in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umfassend Stellung zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten bezogen. Dass das in einigen Fällen nicht zu den von Ihnen erhofften zeitnahen Änderungen geführt hat, hat verschiedene Gründe. Sollte der Grund in einer abweichenden Auffassung bezüglich der Rechtmäßigkeit von bestimmten Verwaltungsmaßnahme liegen (Verkehrszeichenanordnungen etc.), was in einer pluralistischen Gesellschaft durchaus vorkommen kann und darf, haben Sie die Möglichkeit, diese Maßnahmen von den zuständigen Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Dafür bietet unser Rechtssystem einen umfassenden Rechtsschutz.

Meiner Meinung nach haben Sie mit der gewählten Ausdrucksweise in Ihrem offenen Brief den Boden einer sachlichen Diskussion verlassen. Ich möchte gerne in aller Deutlichkeit klarstellen, dass ich mich auf eine solche Art und Weise nicht instrumentalisieren lasse und ich zu einer Kommunikation auf dieser Ebene nicht bereit bin.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Helmut Simon
Leitender Polizeidirektor

 

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Tags: Allgemein

21 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Michael // Jun 29, 2012 at 09:28

    Nun sollen die Gerichte also die Arbeit anderer machen, die nicht in der Lage sind (oder einfach nicht wollen) „Verkehrszeichenanordnungen“ zu überprüfen bzw. zu begründen. Die Gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun, sie sollen also über offensichtliche Sachverhalte entscheiden, statt sich wirklich strittigen Angelegenheiten zuzuwenden. Das kostet den Steuerzahler ja auch kein Geld, die Gerichte machen sowas ja für lau.
    Da werden Steuergelder verschwendet um Verkehrszeichen illegal bzw. ohne Grund aufzustellen, dann um gerichtlich zu entscheiden, ob das richtig war, und dann um sie wieder abzubauen. Unfassbare Einstellung.

  • 2 siggi // Jun 29, 2012 at 15:36

    Willkommen in der Realität.

  • 3 Rasmus // Jun 29, 2012 at 20:54

    Tja, also vor Gericht… Eigentlicht müßte man irgendwie versuchen, eine Art Fundraising-Gesellschaft für Radweg-Klagen einzurichten. Hier in Münster (!) gibt es auch jede Menge Radwege, die man vermutlich locker weggeklagt bekäme. Angesichts der katastrophalen Sicherheitslage für Radler wäre das auch bitter notwendig…

    Tatsächlich würde ich sofort eine Klage einreichen, wenn ich das (niedrige) Verfahrensrisiko alleine stemmen könnte…

  • 4 peter // Jun 30, 2012 at 21:00

    Ich übersetzte: „Lassen Sie mich in Ruhe, ich krieg auch so meine Pension. Auf inhaltliche Kritik gehe ich gar nicht ein, sondern beschuldige Sie mich zu instrumentalisieren“…

    Wieviel Geld kriegt der eigentlich durch die Steuern in den Arsch geschoben für solche dreisten Antworten?

  • 5 Christian // Jul 1, 2012 at 08:12

    Was hat die finanzielle Versorgung eines Bediensteten mit seiner Meinungsbildung zu tun? Man kann mit guter oder schlechter Vergütung inkompetent sein. Bei Herrn Simon scheint es eher so zu sein, dass er sich weigert, bestimmte Gedanken zu denken oder wenn er sie doch denkt, bestimmte Handlungen folgen zu lassen. Du kannst ja mal den Zeugen Jehovas sagen, dass es keinen Gott gibt. Da erntest du auch nichts, was zu einem Gespräch taugt…

  • 6 Holger // Jul 1, 2012 at 09:50

    Schlimmer finde ich es, dass sich die Polizei von der kölner Stadtveraltung instrumentalisieren lässt.
    So begründet diese ja oft und nachdrücklich, dass Verkehrsschauen in Köln nicht notwendig sind, da das ja die Polizei im Tagesgeschäft ständig macht….

  • 7 N.M. // Jul 2, 2012 at 09:44

    Hatte ich ja auch ein Beschwerdeschreiben verfasst, es aber dann doch nur ans Straßenverkehrsamt adressiert. Die Polizei war in meinen Augen nicht so ganz der richtige Ansprechpartner; ich sehe da vornehmlich die Straßenverkehrsbehörde als anordnende Instanz in der Pflicht. Insofern bin ich auch erst einmal geneigt, mir hier keine Gedanken über irgendwelche Schwarzer-Peter-Spielchen zu machen. Wenn die Polizei sagt, dass sie nur das hinnimmt und umsetzt, was die StVB vorgibt, ist das für mich so, denn das ist ja so, wie es die Regeln vorsehen. In meinen Augen ist da ein „Die Polizei hat aber zugestimmt“ der StVB lediglich Schönrednerei. Man hätte der Polizei ja auch andere Vorschläge zur Zustimmung unterbreiten können.

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es lobenswert, dass Herr Simon auf Marcos Brief, der ihn ja gar nicht betreffen müsste, antwortet. Er zeugt auch von genereller Dialogbereitschaft. Ich lese dann allerdings doch eine gewisse Betroffenheit aus der Antwort heraus, dass man sich bei der Polizei doch durchaus diesen Schuh in irgendeiner Weise anzieht.

    Was ich dann aber bemerkenswert finde (und das erlebe ich von Leuten, die an wichtiger Position sind, nicht zum ersten Mal), ist ein gewisses Beleidigtsein, wenn die Wortwahl eines Schreibens nicht stimmt. Das ist ein oft zu findendes Muster, dass die Sache in den Hintergrund gerückt wird und auf einmal die Form im Vordergrund steht. Dabei wird oft übersehen, dass es ja nicht von ungefähr kommt, dass man seine Form und Fassung verliert. Wenn, wie in diesem Fall, jahrelange „zivilisierte“ Kommunikation betrieben wurde, diese irgendwie allerfreundlichst erfolglos blieb, und einem dann angesichts massiver Gefährdungen und aktuell teilweise schwer verletzter Menschen der Kragen platzt, dann ziehen sich verantwortliche Menschen auf eine „in-diesem-Stil-rede ich-nicht-mit-Ihnen“-Position zurück.

    Sehr geehrter Herr Simon, das empfinde ich als unprofessionell und der Sache nicht dienlich. Das führt irgendwann dazu, dass engagierte Leute sich völlig frustriert abwenden und irgendwann auf alle Regeln pfeifen und machen, was sie wollen und was sie für richtig halten. Und dann haben wir gerade die Anarchie und Rücksichtslosigkeit, die man den Radfahrern so oft vorwirft. Wollen Sie das, Herr Simon? Von einem (leitenden) Polizisten erwarte ich da etwas mehr Professionalität.

  • 8 N.M. // Jul 2, 2012 at 09:55

    Nachtrag:
    Gerade erst gesehen:
    http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/unfall-schon-wieder-stirbt-eine-radlerin,16341264,12024468.html
    Wie geschrieben, es fällt schwer, angesichts solcher _angeordneter_ Gefahrenstellen Form und Fassung zu wahren.

  • 9 Jeremy // Jul 2, 2012 at 22:20

    In Betracht kommen hier folgende Straftatbestände, insbesondere in Form von Unterlassungsdelikten:

    fahrlässige Tötung, § 222 StGB
    fahrlässige Körperverletzung, §§ 340 Abs. 3, 229 StGB
    fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b Abs. 1, Abs. 4
    und 5 StGB.

    „Mangelnde Feststellung von Unfallschwerpunkten oder unterbliebene Konsequenzen
    aus Unfalluntersuchungen können natürlich – auf Ebene aller beteiligter Behörden und behördenintern auf Ebene aller Verantwortlichen bis hin zur etwa politischen
    Verwaltungsspitze! – bei der Feststellung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung
    oder der Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung im Rahmen der
    Fahrlässigkeitsprüfung Bedeutung gewinnen. […] Die polizeiliche Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Verkehrsunfallgeschehen,
    namentlich bei Unfallschwerpunkten, kann und darf eine eventuelle strafrechtliche Haftung vornehmlich der Straßenbaubehörden, aber auch der Straßenverkehrsbehörden nicht außer Acht lassen.“

    Quelle: http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/66727/Heering_Eingreifen_der_Staatsanwaltschaft_bei_Unfallschwerpunkten.pdf

  • 10 siggi // Jul 3, 2012 at 11:45

    http://hicsuntdracones.de/public/docs/Anschreiben2_Neuentwurf.pdf

  • 11 Henning // Jul 3, 2012 at 13:20

    Aus dem KSTA-Artikel: „Kölns Fahrradbeauftragter Jürgen Möllers ist davon überzeugt, dass sich Unfälle eher verhindern lassen, wenn „die Fahrradfahrer überall dort auf der Straße fahren, wo das möglich ist. Dort befinden sie sich im Blickfeld der Autofahrern.“ Auf den Radwegen sei das nicht immer gewährleistet“ – ACH WAS?? Klingt ein wenig, als hätte _er_ das schon immer propagiert…

  • 12 siggi // Jul 3, 2012 at 15:15

    @Henning
    Der Herr Möllers meint Radfahrer nur dort auf die Strasse zu lassen wo es möglich ist.
    So so, und wer entscheidet dann wo es möglich sein soll?
    Er sollte besser die Meinung vertreten die auch der Gesetzgeber vertritt. Der schreibt vor, dass Radfahrer grundsätzlich auf die Fahrbahn gehören.

  • 13 Jeremy // Jul 4, 2012 at 10:08

    Es ist doch mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass die Infrastruktur entscheidenden Einfluss auf das Unfallgeschehen haben kann. Herrn Laufenberg nun dazu anzuhalten, die Pflichtversäumnisse der beteiligten Behörden, die ohne jede Rücksicht neue Radwege bauen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen, ist an Frechheit kaum noch zu überbieten.

    Es ist ganz klar Aufgabe der Polizei, dazu nur kurz zwei Auszüge aus den Verwaltungsvorschriften zur StVO:

    „§44 1 VwV-StVO: Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen.“

    Oder auch hier:“VwV-StVO, zu §2, Rn. 29Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen.”

  • 14 Ralf // Jul 4, 2012 at 16:20

    Ich halte die Antwort ehrlich gesagt für konsequent.

    > Herrn Laufenberg nun dazu anzuhalten, die
    > Pflichtversäumnisse der beteiligten Behörden, die
    > ohne jede Rücksicht neue Radwege bauen, die
    > nicht dem Stand der Technik entsprechen,
    > verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen, ist an
    > Frechheit kaum noch zu überbieten.

    Nein, das stand nicht in dem Schreiben. Eher stand dort:
    Wir tun alles, wozu wir verpflichtet sind. Wenn Sie das nicht so sehen, lassen Sie es doch gerichtlich prüfen.

    Das ist übrigens auch meine Standard-Antwort, wenn sich jemand über meine Arbeit aufregt. Und die gebe ich nur, wenn ich mir meiner Sache 100% sicher bin.

    Alternativ könnte man auch hineininterpretieren: Zu mehr sind wir (evtl. aus finanziellen Gründen oder zu wenig Schulungen) nicht in der Lage. Wenn wir als Behörde vor Gericht verlieren, ändern unsere Chefs bald was.

    Letzteres wollen wirklich manche völlig überarbeiteten Behörden gerichtlich bestätigt haben.

  • 15 Jeremy // Jul 4, 2012 at 18:45

    @Ralf: Ich sehe die Problematik, aber hier geht es nicht um Blechschäden, sondern um Menschen die getötet oder verletzt werden. Jeder, der seine Unterschrift trotz besseren Wissens vorsätzlich, oder mit der Pflicht und der Möglichkeit sich dieses Wissen anzueignen und dies versäumt, grob fahrlässig, unter die Planung einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Radverkehrsanlage setzt, macht sich mitschuldig. Dann gilt es, im Rahmen der Prüfung auf Organisationsverschulden, die entsprechenden Verschuldensanteile auszumachen. Wer erkennt, dass er zu einer sorgfältigen Prüfung organisatorisch nicht in der Lage ist, muß dies anzeigen und die Unterschrift verweigern.

  • 16 Ralf // Jul 5, 2012 at 08:27

    @Jeremy

    Und wer der Meinung ist alles richtig zu machen, sagt einfach „verklag mich doch“.

  • 17 Jeremy // Jul 5, 2012 at 09:02

    @Ralf

    Ja, das ist eine der beiden Möglichkeiten, wie Du es zutreffend analysiert hast. Die andere Möglichkeit liegt darin, dass man von vorneherein weiß, dass der Weg über eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung mit derart großen Unwägbarkeiten ,finanziellen Risiken und Arbeit verbunden ist, dass ein Anwalt eigentlich davon abraten sollte. Das zweite Problem ist, dass es mit einer einzigen Überprüfung ja nicht getan ist und man prinzipiell gegen jeden einzelnen Radweg ein Gerichtsverfahren anstrengen müsste, was zeitlich und finanziell dem berühmten Kampf Don Quichottes gleichkommen würden.
    Darüber hinaus erscheint es mir nicht nachvollziehbar, dass man in Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Unfallstatistiken, Sicherheitsaudits und der Unfallforschung ernsthaft der Meinung sein kann, mit den Kölner Radwegen sei alles in Ordnung.

  • 18 N.M. // Jul 6, 2012 at 12:27

    Ok., nach einigen weiteren Kommentaren hier sehe ich meine Auffassung, dass die Polizei hier gar nicht so in der Pflicht sei, als widerlegt an.

  • 19 Jochen // Jul 19, 2012 at 08:47

    Klasse ist ja auch das Ende des Antwortschreibens. Aufgrund der gewählten Ausdrucksweise, würde der Boden für eine sachliche Diskussion verlassen und daher ziehe man sich aus der Kommunikation zurück.

    Aha.

    Jahrelang gebetsmühlenartige nüchtern-sachliche Darstellungen und es passiert … nichts und gerne auch keinerlei Reaktion. Wieso auch?
    Aber kaum das nun endlich (ich finde ja: ENDLICH) mal (Achtung: Fußballersprache *graus*) Tacheles gesprochen und ausgedrückt wird und nicht mehr nur höflich – und damit fein ignorierbar – um den heißen Brei herumgeschlichen wird, zieht man die Karte „ich-fühle-mich-unfair-behandelt/bin-beleidigt“ und stellt sich damit einmal mehr nicht DEN FAKTEN.

    Ich denke: Es braucht noch mehr, noch viel mehr Öffentlichkeit! Und offene und klare Worte. Dabei immer sachlich, aber eben auch deutlich. Und was Marco hier mit seinem Offenem Brief formuliert hat, waren sehr deutlich formulierte Sachlichkeiten, deren subjektiver Bewertungsanteil sich meiner Meinung nach, jedem in ebensolcher Weise aufdrängen muss, der/die/das die Vielzahl der bisher durch Verwaltung und Polizei vertanen Möglichkeiten mitgelesen hat.

  • 20 siggi // Jul 19, 2012 at 16:46

    @Ralf
    Und wer die Gewissheit hat, dass eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt, sagt auch einfach „verklag mich doch“.

  • 21 Einsam und allein – Antworten auf (m)einen offenen Brief // Okt 15, 2012 at 17:55

    […] erhaltenenen Antworten von Herrn Helmut Simon, Leiter der Verkehrsdirektion der Polizei Köln und Herrn Klaus Harzendorf, Amtsleiter des Amtes […]

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