Mit dem Fahrrad in und um Köln

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Offener Brief – Antwort Klaus Harzendorf, Straßenverkehrsbehörde Stadt Köln

Juli 2nd, 2012 · 4 Kommentare

Zu meinem offenen Brief vom 8.6.2012, gibt es nach dem Schreiben von Herrn Simon die nächste Antwort.

Ich werde die Antworten auf meinen offenen Brief zunächst unkommentiert veröffentlichen und dann erst in einem zusammenfassenden Artikel kommentieren. Bis dahin können sich die Leser dieses Weblogs ihr eigenes Urteil bilden.

Zur Person:
Herr Klaus Harzendorf ist Amtsleiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln, also der Kölner Straßenverkehrsbehörde. Die StVB ist die Behörde, die verkehrsrechtlich die Gesetze umsetzt/umsetzen soll, also -salopp gesagt- „die Verkehrsschilder aufstellt. Sie hat somit die von mir monierten Fahrbahnverbote und Radwegebenutzungspflichten zu veranworten, bzw. es steht in ihrer Macht, die Benutzungspflichten aufzuheben.

Herr Harzendorf „beteiligt sich mittlerweile immer häufiger, nicht immer, aber immer häufiger“ am Radfahren (geäußert auf der Pressekonferenz Velo2010 im  März 2012). Auf die Frage, ob zur Novelle der StVO 1997 denn die Kölner Straßen überhaupt ordentlich auf außerordentliche Gefahrenlagen hin überprüft wurden, bevor Radwege als benutzunsgpflichtig angeordnet wurden, antwortete er, daß die „Radewege natürlich auf ihre Breite hin überprüft wurden“ (beim Kölner Radverkehrstreff im Juli 2011). Herr Harzendorf lebt seit ca. 40 Jahren in Köln, arbeitete seit Anfang der 1990er Jahre beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik und ist seit über 10 Jahren dort Amtsleiter.

Seine Antwort erreichte mich am 28.6.2012 per e-Mail:

Sehr geehrter Herr Laufenberg,
Ihren sogenannten „offenen Brief“ vom 08.06.2012 habe ich erhalten. Den Vorwurf an den „Expertenkreis Velo2010“ werde ich in der nächsten Sitzung vorbringen. Die Reaktion des Arbeitskreises bleibt abzuwarten. Aus meiner Sicht kann der „Expertenkreis Velo2010“ auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken.

Die Vorgehensweise der Verwaltung zur Thematik “Benutzungspflicht von Radwegen“ wurde Ihnen bereits mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich mitgeteilt. An dieser Stelle verweise ich auf den 3. Radverkehrstreff vom 28.11.2011, der sich ausschließlich mit der Thematik befasst hat.

Auf Ihre Vorwürfe an die Arbeitsweise der Verwaltung und des Fahrradbeauftragten möchte auf diesem Wege nicht eingehen, da Ihnen die Gründe der Arbeitsschwerpunkte ebenfalls bereits mehrfach mitgeteilt wurden.

Meine Einladung zu einem persönlichen Gespräch besteht weiter und würde mich freuen, Sie bei mir begrüßen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Klaus Harzendorf

Anmerkung: das erwähnte „persönliche Gespräch“ fand tatsächlich am selben Tag nachmittags statt, der Termin war bereits einige Wochen so vereinbart.

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Tags: Allgemein

4 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 N.M. // Jul 12, 2012 at 22:13

    Ich habe mit meinem Kommentar einige Zeit gewartet, in der Hoffnung, dass ich auf mein Schreiben an Herrn Harzendorf eine Antwort bekomme. Soweit ist es jedoch noch nicht.

    Das hier veröffentlichte Antwortschreiben beinhaltet in meinen Augen zwei Merkwürdigkeiten:

    1) Bislang kann ich mir noch nicht vorstellen, was eine “ Vorgehensweise der Verwaltung zur Thematik ‚Benutzungspflicht von Radwegen'“ bedeuten soll. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht nach StVO ist aufgehoben (vor längerer Zeit bereits). Wenn örtlich eine Benutzungspflicht angeordnet wird, muss diese einen vorgeschriebenen Grund haben (Gefährdung der Radfahrer vermindern) und nach bestimmten Kriterien erfolgen. Wir haben in Köln nun einen Zustand, der dem widerspricht, und die einzige Vorgehensweise, die mir hier erforderlich erscheint, ist die Koordination der Mitarbeiter, um innerhalb von zwei bis drei Wochen jedes eine Benutzungspflicht anordnende Verkehrszeichen abzuschrauben. Jede andere „Vorgehensweise“ heißt doch mit anderen Worten, dass man genau dies nicht tun möchte.

    2) Einen _offenen_ Brief damit zu beantworten, dem _Verfasser_ sei ja dies oder das (oder auch jenes) bereits mitgeteilt worden, erscheint mir irgendwie sinnfrei. Auch die interessierte „Öffentlichkeit“ möchte ja informeirt werden; und da ist solch eine „vertrauliche“ Antwort sehr … enttäuschend.

    Ich warte also weiter auf eine Antwort auf mein Schreiben. Vielleicht erschließt sich mir dann, was hier die „Vorgehensweisen“ und die „Gründe“ sind, um mich
    entgegen der StVO,
    entgegen Erfahrungen und Studien,
    entgegen der vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik mitveranstalteten Kampagne (Toter Winkel),
    also entgegen besseren Wissens auf allen Seiten
    weiterhin Gefahren auszusetzen.

  • 2 Rasmus // Jul 16, 2012 at 21:55

    Tja, ist leider so. Der wichtigste Grundsatz der Verwaltung ist halt immer noch „Das haben wir immer schon so gemacht“. Ist in der „Fahrradstadt“ Münster übrigens genau das Gleiche. Oder, nein, es ist schlimmer. Was in einer Stadt mit 40% Radverkehrsanteil und ca. 200 km straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen los ist, kann man jedes Jahr wieder in der Landesunfallstatistik ablesen.

    Einsicht?

    Bisher Fehlanzeige.

    Hier sind sogar 80 cm breite Todespfade zu einer der höchstfrequentierten Abstellanlagen der Republik benutzungspflichtig ausgeschildert (Bremer Straße, wer’s kennt).

    Ist da so wenig Hirn in den Ämtern? Meine Fresse, der Gesetzgeber hat sich das mit dem Ende der Radwegebenutzungspflicht doch nicht aus den Fingern gesogen.

    Ich fürchte, da hilft wirklich nur Klagen. Hier in Münster wäre ich übrigens für die Hammer Straße – ein absoluter Unfallschwerpunkt, Radweg immer schön im Toten Winkel und knapp vor Kneipen und Läden vorbeigeührt.

  • 3 Jochen // Aug 2, 2012 at 13:30

    Weshalb kann man eine allgemeine Untätigkeit der Verwaltung eigentlich nicht gerichtlich verfolgen lassen?
    Soweit ich bislang zu wissen glaube, kann man nur in konkreten Fällen gerichtlich gegen bestimmte Fälle vorgehen, sofern man sich an das davor übliche Prozedere gehalten hat.

    Das ist doch unpraktisch.

    Ich finde, wenn, wie in solchen klaren Fällen, Verwaltungen „en bloc“ sich gesetzlich korrekter/vorgegebener Arbeits-/Vorgehensweise verweigern, müsste auch der kleine Bürger in der Lage sein, dann konkret über deutliche, große Hebel dagegen vorzugehen.

    So aber wird nur jahrein, jahraus irgendwelches Papier von links nach rechts und rechts nach hinten und von hinten nach sonstwohin, verschoben, Geld verbraten und ansonsten geschieht gar nichts, ausser eben Unfällen und damit Schaden für die Allgemeinheit.

  • 4 N.M. // Aug 4, 2012 at 11:17

    Nach Rückkehr aus meinem Urlaub fand ich eine Antwort von Herrn Harzendorf vor (datierend vom 13.07.). Wollte ich der Vollständigkeit halber hier noch nachtragen.

    Die „Vorgehensweise“ ist (grob zusammengefasst), dass nach und nach überprüft wird, welche Straßen freigegeben werden können.

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