Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Kommunalwahl: welche ist die Fahrradpartei?

29. April 2014 · 14 Kommentare

Am 25. Mai 2014 sind in Köln bekanntlich Kommunalwahlen (Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen). Da für die doch eher sehr bescheidenen Verhältnisse für Radfahrer in Köln zwar zu einem großen Teil die Verwaltung die Verwantwortung trägt, jedoch selbstverständlich auch ein politischer Wille vorhanden sein muß, um die Stadt fahrradfreundlich zu gestalten oder sogar von der autogerechten Stadt zu einer „Fahrradhauptstadt“ zu machen (immerhin wird ein Modal Split von 60% als Ziel ausgegeben), halte ich es für sinnvoll, die in Köln vertretenen Fraktionen hier zu Wort kommen zu lassen. Der ein oder andere fahrradaffine Leser -so auch ich- könnte seine Wahlentscheidung auf kommunaler Ebene ja durchaus auch von Fahrradthemen beeinflussen lassen.

Hierzu habe ich heute per e-Mail einen Fragebogen an alle (relevanten und demokratischen) Fraktionen mit 6 gleichen und einer jeweils parteispezifischen Frage geschickt, mit der Bitte um Beantwortung bis Samstag, den 17. Mai, 18:00 Uhr. Die Antworten werde ich am Sonntag, den 18. Mai 2014, also eine Woche vor der Wahl hier veröffentlichen. Für jede Antwort stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Dies sind die Fragen:

Frage 1:
Was für eine Radverkehrspolitik hat Ihre Partei/Fraktion in Köln in der Vergangenheit verfolgt? Was sind die Erfolge dieser Politik? Was sind die Misserfolge dieser Politik?

Frage 2:
Was für eine Radverkehrspolitik wird Ihre Partei/Fraktion in Zukunft verfolgen? Was sind die Ziele dieser Politik?

Frage 3:
Halten Sie die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1997, die seit 1998 gültig ist, bzgl. der Überprüfung auf qualifizierte Gefahrenlage nach §45.9 StVO und Radwegebenutzungspflicht nach §2.4 StVO für in Köln umgesetzt? Falls ja: warum? Falls nein: werden Sie zukünftig die Verwaltung explizit auffordern, die Novelle umzusetzen?

Frage 4:
Wieviele Ihre Fraktionsmitglieder fahren regelmäßig (mindestens 2-3x die Woche) mit dem Fahrrad zu Arbeit, Einkaufen, o.ä.? (bitte in Prozentzahlen)

Frage 5:
Gibt es in Ihrer Partei/Fraktion einen speziellen Beauftragten für fahrradverkehrspolitische Themen? Wer ist dies und was ist sein diesbezüglicher Background?

Frage 6:
Halten Sie die Vorgehensweise der Kölner Polizei bzgl. Fahrradkontrollen aktuell für angemessen?

Frage 7:
An die SPD:
Ihre Partei hat die neue Stadtverordnung, die am 23.4.2013 in Kraft trat, mit zu verantworten. Dort heißt es in § 22, daß das „Fahren, Mitführen oder Abstellen“ von Fahrrädern „auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen, in öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen verboten“ ist. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und  können laut § 33 „gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1000.- Euro geahndet werden“. Bitte erläutern Sie, warum Sie die Entscheidung, Fahrräder an diesen Orten komplett zu verbieten, getroffen haben.

An die CDU:
In Ihrem Wahlprogramm liest sich „Köln ist eine fahrradfreundliche Stadt“. Bitte erläutern Sie, woran man Ihrer Meinung nach die Fahrradfreundlichkeit in Köln erkennen kann.

An Bündnis 90/Die Grünen:
Ist es richtig, daß im Zuge des Umbaus der Frankfurter Straße in Köln-Mülheim (so wie hier beschrieben: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17489) Manfred Waddey, Bettina Tull und Andreas Wolter -entgegen der eigentlichen „grünen Philosophie“- gegen Tempo 30 dort stimmten? Falls ja, warum?

An die FDP:
Auf Ihrem Wahlplakat „Schlaglochfrei für alle“ sieht man eine Radverkehrsanlage der Kölner Innenstadt. Sind Sie der Meinung, daß diese für Radfahrer und auch Fußgänger generell sicher ist? Falls, ja: warum? Falls nein, warum nicht?

An die Linke:
In den Wahlprogrammen Ihrer Partei für einige Kölner Stadtteile kann man Ihre Forderung nach „guten Radwegen“ lesen. Wie definiert sich Ihrer Meinung nach solch ein guter Radweg?

An Deine Freunde:
In Ihrem Wahlprogramm finden sich überraschend viele und detaillierte Fahrradthemen und Forderungen. Glauben Sie nicht, daß Sie damit die Bewohner der „Autostadt Köln“ eher verschrecken?

An die Piraten:
Ihre Partei propagiert, auch in Köln, den „fahrscheinfreien ÖPNV“. Ist hierbei die Mitnahme von Fahrrädern vorgesehen?

Ich habe eine entsprechende e-Mail jeweils an die e-Mail-Adresse unter Kontakt, bzw. Impressum auf den Webseiten der Kölner Parteien geschickt. Ich bin sehr gespannt, ob und was für Antworten ich erhalten werde.

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Jungfernfahrt auf der Flaniermeile!

31. März 2014 · 28 Kommentare

Dieser Tage, am Freitag, den 28. März 2014, war es nun so weit: mit dem Aufbringen der Fahrbahnmarkierungen und der Wiederöffnung der Fahrspuren in beide Richtungen ist das Projekt „Flaniermeile Frankfurter Straße“ in Köln-Mülheim so ziemlich abgeschlossen.

Grund genug, eine erste Besichtigung samt Jungfernfahrt zu wagen, zumal das Projekt im Vorfeld nicht nur unter fahrradspezifischen Aspekten ja für einiges an Unmut gesorgt hatte. Meine Bedenken hatte ich bereits während der Planungsphase gepostet.

Dank dem EU-Förderfonds, aus dem der Großteil der verbauten Mittel kam (den fast kompletten Rest holte man sich von den deutlich nicht sonderlich darüber erbauten Anwohnern), der Strategie der Stadtverwaltung, sowie der „Verkehrspolitik“ von rot-grün (die Grünen verkauften hierfür sogar Tempo 30(!) nachdem sie das vorher noch gefordert hatten), werden den Radfahrern hier sogenannte „Schutzstreifen“ auferlegt.

Was sich prinzipiell zumindest für Normalbürger erst einmal „gut“ anhört ist letztlich in den allermeisten Fällen keine wirklich fahrradfreundliche Lösung, oftmals sogar eine böse Falle. Bernd Sluka beschreibt das plausibel. Ein Text, den man besonders den „fahrradfreundlichen“ Grünen nicht oft genug um die Ohren hauen auf den Schreibtisch legen sollte!

In der Praxis ist die Verkehrsführung auf der Frankfurter Straße noch sinnloser als in der Theorie (neben der Tatsache, daß man trotz vorgegaukelter Bezeichnung „Flaniermeile“ den Fußgängern noch ein paar Zentimeter weggenommen hat, obwohl diese bitter nötig wären – hier ist es einfach immer eng!). Ich hab mittags, bei mäßigem Verkehr, zwei Runden gedreht und mein erster Eindruck: es gibt böse Fällen und der Radverkehr wird eher drangsaliert als gefördert.

Vom Bahnhof Mülheim aus kommend gibt es nach ein paar Metern in Höhe der Glücksburgstr. Einen rund 13 (dreizehn!) Meter langen Schutzstreifen. Unabhängig von der Frage, was man auf 13 Metern schützen will: danach kommt eine Linksabbiegerspur, somit verengt sich die Fahrbahn und überholende Kfz, die geradeaus fahren wollen, ziehen zwangsläufig nach rechts, was sehr leicht zur Behinderung von Radfahrern führen kann (besonders, wenn deren Geschwindigkeit nicht richtig eingeschätzt wird, was oft der Fall ist) und das durfte ich dann auch direkt mehrmals beobachten (ich selbst fuhr weit genug links, als daß mich schlichtweg niemand „noch schnell“ überholen konnte).

13 Meter Schutzstreifen

13 Meter Schutzstreifen

 

Als nächstes fällt die rechte Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel Höhe Wiesbadener Straße auf, die so schmal ist, daß noch nicht einmal das Fahrradpiktogramm darauf passt. Es ist ziemlich klar, wie wenig Abstand Kfz-Führer, die sich in den allermeisten Fällen schlicht an der Fahrbahnmarkierung orientieren (was ich sogar verstehen kann), hier zu Radfahrern halten. Das sind nur Zentimeter, denn die meisten Kraftfahrzeuge würden bei Einhaltung von genügend Sicherheitsabstand (mindestens 1,50 Meter) in den Gegenverkehr ragen, was natürlich niemand macht. Auch die Aufstellflächen in der Gegenrichtung und an den anderen Ampeln sind meist so knapp bemessen, wie hier zu sehen:

Minimale Aufstellfläche

Minimale Aufstellfläche

Bitte 2 Meter Abstand

Bitte 2 Meter Abstand

 

Hinter der Kreuzung mit der Elisabeth-Breuer-Straße kommt dann direkt nach einem Fußgängerüberweg samt Verkehrsinsel (also einer Verengung für den Verkehr) zunächst eine neu eingerichtete Bushaltestelle samt Markierung „Bus“ auf der Fahrbahn, die dann sofort in einen -diesmal längeren- Schutzstreifen übergeht. Über die Frankfurter Straße führen mehrere Buslinien, tagsüber passiert hier in beide Richtungen alle 3 Minuten jeweils ein Bus. Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Passage des knappen Kilometers als Radfahrer von einem Bus überholt zu werden ist somit recht groß (was dann besonders für langsamere Radler gilt), die Wahrscheinlichkeit des Begegnungsverkehrs von Bussen ebenso. Dieses Bild zeigt solch eine Begegnung – neben dem linken, entgegenkommenden Bus, befindet sich tatsächlich ein Radfahrer. Das ist eine Situation, die ich in jedem Falle unbedingt vermeiden möchte, die aber leider einfach provoziert wird, sofern man auf dem „Schutzstreifen“, also rechts, fährt! In meinem Falle verschärft sich solch eine Gefahrensituation noch um einiges, denn neben dem viel zu geringen Seitenabstand befindet sich mein Kopf (ich bin sehr groß) ziemlich genau auf Spiegelhöhe des Linienbusses.

Begegnungsverkehr beim ÜberholenBegegnungsverkehr beim Überholen

Begegnungsverkehr beim Überholen

 

An der Kreuzung mit der Rhodiusstraße wird der Schutzstreifen wieder unterbrochen und tatsächlich kam man hier auf die Idee, indirektes links abbiegen für Radfahrer anzuordnen zu ermöglichen. Man soll kann also erst nach rechts fahren, um sich dann irgendwie am Fahrbahnrand (in der Nähe der geradeaus fahrenden Radfahrer) einzuordnen, auf die nächste Grünphase zu warten (dort gibt es gar eine Induktionsschleife für Radfahrer) und dann endlich abzubiegen – anstatt das direkt per links einordnen zu machen. Was das (außer einer vermutlich geringeren „Belästigung“ der Kraftfahrer) genau, besonders an Sicherheit, für Radfahrer bringen soll, erschließt sich mir nicht. Und einen Vorteil bringt es wegen der längeren Wartezeit schon gar nicht.

Indirektes Abbiegen

Indirektes Abbiegen

 

Das Ende des vermeintlichen „Schutzraumes für Radfahrer“ befindet sich dann am Wiener Platz, wo der Schutzstreifen wieder endet, man durch die Verengung am Fußgängerübergang nochmal gefährdet, dann links an der Furt der Bushaltestelle vorbeigeleitet wird (dort ist regelmäßig „die Hölle“ los) und sich dann ….. hier fällt mir wirklich kein passendes Attribut ein, seht selbst:

Aufstellfläche Wiener Platz

Kunst im Verkehrsraum?

 

Das ist wahrscheinlich die dämlichste Aufstellfläche, die ich jemals gesehen habe! Radfahrer sollen sich hier also zwischen einem 1,5 Tonnen und einem 30 Tonnen schweren Gefährt irgendwie hindurchzwängen!? Nicht auszudenken, was passiert, wenn -während hier ein Radfahrer auf die Aufstellfläche fahren möchte- die Ampel „grün“ wird und sowohl Pkw als auch Linienbus (der dann nach ein paar Metern wegen parkender Autos nach links zieht) durchstarten – was grad die KVB-Busse ob des Fahrplandrucks aus eigener Erfahrung sehr gerne tun.

Die Gegenrichtung gestaltet sich für Radfahrer ähnlich katastrophal. Es beginnt an der Bushaltestelle am Wiener Platz mit der engen Aufstellfläche wie oben gesehen, die „Schutzstreifen“ sind ebenso wie die teilweise winzig breiten Aufstellflächen, genauso wie in der anderen Richtung eingerichtet.

Aufpassen sollten Radfahrer besonders mit dem Abstand zum rechten Fahrbahnrand. Der „Schutzstreifen“ ist so aufgemalt, daß man verleitet wird, den Abstand gering zu halten, was desaströs enden kann.

Parkplätze wechseln an der Frankfurter Straße mit Bäumen, Abstellplätzen für Fahrräder, Bäumen und Außengastronomie. Neben vielen Fußgängern, die unerwartet auf die Fahrbahn treten, sind besonders die sich öffnenden Türen von Kraftfahrzeugen, in deren Schwenkbereich sich die Schutzstreifen befinden, eine große Gefahr:

 

Nicht im Dooring-Bereich fahren

Fahre nicht im Bereich der Türen!

 

Dazu muß man sagen, daß die Frankfurter Straße eine belebte Einkaufsstraße ist, hier also bedeutend viele Menschen die Autotüren zum Ein- und Aussteigen öffnen – aus meiner Erfahrung tagsüber pro Passage einmal. Verschärft wird dies noch, wenn motorisierte Verkehrsfreunde näher am Straßenrand parken (weil sie nicht so gut einparken können oder es ihnen einfach egal ist) als hier zu sehen und der Platz noch knapper wird. Ich kann somit nur raten, soweit links wie möglich zu fahren (empfohlen wird von der Polizei Köln ein Abstand von 1,5 Metern zu parkenden Kfz!), das ist dann tatsächlich ungefähr in Höhe der linken Begrenzung des „Schutzstreifens“. Da leider viele (natürlich nicht alle, aber ganz sicher viel zu viele!) motorisierte Fahrzeugführer ihr Gefährt zu „Erziehungszwecken“ einsetzen und den „Schutzstreifen“ als „Radweg“ ansehen, den Radfahrer „zu benutzen haben“ wird man mit Gefährdungen von links zu rechnen haben, das ist (wie mit der Pest und der Cholera) aber immer noch leicht besser, als in eine sich öffnende Fahrzeugtür zu fahren.

 

Mangelhafter Überholabstand

Mangelhafter Überholabstand

 

Natürlich ist nicht alles schlecht an der „Flaniermeile Frankfurter Straße“, der nagelneue super-duper-Flüsterasphalt ist wirklich vorzüglich zu befahren (da wünsche ich mir fast, daß das Radrennen „Großer Preis von Mülheim“ wieder aufgelegt wird) und die Schutzstreifen werden von vielen Fahrzeugführern bereits dankbar angenommen:

Akzeptanz der Schutzstreifen

Gute Akzeptanz der Schutzstreifen

Mal eben zum Rewe Markt

Nur eben kurz zum Rewe Markt

Auf der Frankfurter Straße gab es bisher (die Akten hierüber liegen mir vor) keine bedeutenden Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern und es besteht keine qualifizierte Gefahrenlage. Nach der alten Fassung der StVO (die zur Zeit der Planung gegolten hat) gab es keine rechtliche Grundlage für die Anlage von „Schutzstreifen“.

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→ 28 KommentareTags: Allgemein · Mülheim · Radwege

Radverkehrskonzept in der Kölner Innenstadt?

26. März 2014 · 25 Kommentare

Der „Fahrradbeauftragte“ der Stadt Köln hat einen Newsletter, den ich -nach einigen erfolglosen Anmeldeversuchen- mittlerweile auch beziehe. Üblicherweise geht es dort eher um Belangloses und Selbsthuldigung, denn um wirklich innovative Themen, geschweige denn um Kritik an dem, was die Stadt Köln unter „Radverkehrskonzept“ versteht.

Kürzlich kam dann jedoch ein Newsletter, der zumindest mutmaßlich vorgibt, daß man offen für konstruktive Vorschläge wäre. Der Text ist hier zu finden und er weist auf eine Veranstaltung am 7. April 2014 um 18:00 Uhr in der Aula des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in der Severinstraße hin. Dort stellen die Kölner Verkehrsplanungsbüros „VIA“ und „Planerbüro Südstadt“ die Ideen für die linksrheinische Innenstadt und große Teile von Köln-Deutz gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik bei einem Informationsabend öffentlich vor. Der Bezirksbürgermeister der Innenstadt, Andreas Hupke, und der „Fahrradbeauftragte“, Jürgen Möllers, werden persönlich anwesend sein und -vermutlich- Separation anpreisen.

Immerhin: „Hinweise und Anregungen zum Radverkehr in der Innenstadt können interessierte Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld der Veranstaltung –bis spätestens zum 3. April 2014– per Mail an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik senden. Der Betreff der Mail muss lauten „RVK Innenstadt“.“, man gaukelt also sowas wie „Mitsprache“ vor und da ich immer erstmal Optimist bin, habe ich doch eben mal meine Hinweise und Anregungen per e-Mail verfasst:

Ich bitte darum, die seit 1998 geltenden gesetzlichen Anforderungen bzgl. Radverkehr, bzw. Benutzungspflicht von „Radwegen“ umzusetzen. Dies soll folgendermaßen geschehen:

– *umgehende* Aufhebung der „noch“ per VZ 237, 240 oder 241 benutzungspflichtigen Radwege
– danach ggf. Prüfung nach qualifizierten Gefahrenlagen gemäß StVO §45.9
– Einrichtung/Umbau der nun evtl. noch benötigten Sonderwege für den Radverkehr nach den gesetzlichen Grundlagen, bzw. den vorhandenen Regelwerken & Empfehlungen unter besonderer Berücksichtigung der *Regel*maße.

Vielen Dank für Ihre Mühen!

Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn möglichst viele interessierte Bürger und Radfahrer an dieser Veranstaltung teilnehmen und auch vorher ihre „Hinweise & Anregungen“ kundtun.

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→ 25 KommentareTags: Allgemein · Fahrradbeauftragter · Innenstadt · Kölner Stadtteile · Kommunikation · Radwege

Zwischenfälle (02): Radweg nicht benutzt – In Handschellen abgeführt

6. März 2014 · 72 Kommentare

Für diese schon vor längerer Zeit geschaffene Rubrik „Zwischenfälle“ gibt es tatsächlich bereits eine stattliche Anzahl von Begebenheiten und somit potentiellen Artikeln. Da ich dieses Weblog weder zum Pranger werden lassen, noch es zum reinen „Dampf-Ablassen“ benutzen will, habe ich die Rubrik in der Vergangenheit trotz teilweise durchaus haarsträubender Vorfälle eher vernachlässigt.

Der aktuelle Zwischenfall hat jedoch diverse Grenzen überschritten und somit eine Brisanz, die meiner Meinung nach in die Öffentlichkeit gehört. Dies ist zumindest auch ein Weg für mich, damit umzugehen. Ich sage es frei heraus, ich habe mehrere Wochen lang überlegt, wie, bzw. wie offensiv ich die Sache angehe. Ich sehe Prinzipien, für die ich nicht einfach als Radfahrer, sondern als Bürger und Demokrat einstehe, verletzt und gefährdet: Rechtsstaat, Demokratie, Grundrechte. Ich mache auch keinen Hehl daraus, daß mich der Vorfall mehr mitnimmt, als man es mir ansieht – ich wechsel derzeit die Straßenseite, wenn ich Polizisten sehe und ich schlafe alles andere als gut. Ich habe etwas erlebt, was ich bisher nur aus dem Fernsehen oder aus der Fiktion kannte und ich habe etwas gefühlt, daß ich nie wieder erleben möchte. Ich weiß nun wie es ist, wenn man körperlich und seelisch gedemütigt wird.

Ich versuche, trotz aller Emotionen, diesen Artikel so sachlich wie möglich zu schreiben – das ist letztlich auch ein wesentlicher Grund, warum er erst jetzt, 7 Wochen nach dem Zwischenfall, erscheint. Ich bitte alle Kommentatoren, eine etwaige Diskussion ebenso sachlich zu führen. Verbale Pauschalangriffe gegen „die Polizei“ sind in diesem Sinne ebenso unerwünscht, wie gegen mich. Um Fragen, die ich selbst auch stellen würde, im Vorfeld zu beantworten: ich bin weder ausfallend geworden, noch war ich aggressiv -auch nicht verbal- oder gar gewalttätig.

Was ist passiert?
Durch ein recht impulsiv zeitnah abgesetztes Facebook-Posting und einen bald darauf folgenden Beitrag im SAT.1 Frühstücksfernsehen (diesen gibt es hier online zu sehen), sowie einen Artikel in der Kölner „Stadtrevue“ ist der Zwischenfall recht schnell bekannt geworden und wurde auch bereits in einigen Foren, etc. diskutiert. Ich habe -auf Nachfrage und Bitten- zum Teil kurz Stellung bezogen, mit dem Versprechen, das alles in meinem Blog ausführlicher zu behandeln. Was mir nach den ersten Schritten in die Öffentlichkeit zu bedenken gibt, ist, daß sich danach mehrere Menschen (aus Köln und anderen Städten) bei mir mit den Aussagen „so etwas ähnliches ist mir auch passiert“ gemeldet haben und teilweise offen um Hilfe, bzw. den Kontakt zu meiner Anwältin gebeten haben. Keiner dieser Menschen machte den Eindruck, in irgendeiner Art und Weise „radikal“ zu sein oder gar „ungesetzlich“ gehandelt zu haben. Es handelte sich scheinbar um ganz normale Menschen, wie „du und ich“.

Der Einfachheit und der sachlichkeit halber möchte ich den Vorfall mit dem Text der Strafanzeige, die ich am 12.2.2014 erstattet habe, schildern. Ich habe hierauf Antwort von der Staatsanwaltschaft Köln und ein Aktenzeichen bekommen, daß nun wegen „Nötigung“ ermittelt wird. Der Tatort ist hier bei Google Street View ziemlich genau zu sehen. Ich habe zwischenzeitlich einen Bußgeldbescheid über 15.- Euro (sic!) von der Stadt Köln erhalten, gegen den ich Einspruch eingelegt habe. Eine Anzeige wegen „Widersetzung gegen eine polizeiliche Maßnahme“, die mir von den Beamten angekündigt wurde, ist bis jetzt noch nicht eingegangen.

Strafanzeige und Strafantrag gegen die Polizeibeamten L., M. & F.

Am 14. Januar 2014 befuhr ich gegen 10:55 Uhr mit meinem Fahrrad den Hohenzollernring in Köln. Mein Weg führte mich vom Ebertplatz kommend die „Ringe“ herunter in südliche Richtung, mein Ziel war ein geschäftlicher Termin um 11:00 Uhr in der Lindenstraße.

In Höhe der Kölner Bank, zwischen Limburger und Mastrichter Straße, wurde ich von einem uniformierten Polizisten, der sich später als „Herr L.“ vorstellte, angehalten, indem er mittig auf die Fahrbahn trat und mich per Geste (ausgestreckte Hand und zeigen auf den Fahrbahnrand) stoppte. Herr L. wies mich an, mein Fahrrad an der Seite abzustellen und bezichtigte mich dann, den „Radweg“ nicht benutzt zu haben. Er bot mir deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.- Euro an. Ich lehnte das Ordnungsgeld ab und fragte nach dem Grund dafür. Herr L. nannte als Grund „weil da ein Radweg ist“.

Meine Begründung, weswegen ich den „Radweg“ nicht benutzte (er ist zwar mit VZ237 ausgeschildert, mir jedoch nicht zumutbar und war in einigen Abschnitten auch gar nicht benutzbar), wollte ich Herrn L. zwar erläutern, darauf ging er jedoch nicht ein. Ebenso wenig auf die Bitte, die entsprechende Rechtslage per Smartphone nachzuschlagen. Er meinte dazu nur, „das wird ein Gericht entscheiden“.

Herr L. fragte dann nach meinem Ausweis. Diesen führte ich nicht bei mir, er lag in meiner Geldbörse, die ich zuhause vergessen hatte, was ich Herrn L. mitteilte. Herr L. meinte, ich „müsse meinen Ausweis mitführen“. Ich gab Herrn L. sodann meine Personalien (vollständiger Name, Wohnadresse, Geburtsdatum und Geburtsort) an. Er fragte dann, wer noch in dem Haushalt wohnen würde. Ich nannte ihm den Namen meines Untermieters, wurde jedoch stutzig, weil ich nicht nachvollziehen konnte, weswegen er diese Daten erfragen wollte. Ich fragte Herrn L., weswegen er das wissen müsse. Er sagte, ich könnte „Müller, Meier und Schulz“ heißen und ihm falsche Personalien angeben. Ich erwiderte, daß er sicherlich per Funk meine angegebenen Daten kontrollieren könne, daraufhin meinte er, ich brauche „ihm nicht zu erzählen, was“ er „zu machen habe“. Er warf mir vor, daß ich keinen Ausweis dabei hatte. Meine Frage nach der Begründung, weswegen ich diesen bei mir tragen müsse, beantwortete er nicht. Stattdessen meinte er „dann stellen Sie Ihr Fahrrad ab, dann fahren wir jetzt zur Steinkopfstraße“ (dort wohne ich, wie ich ja auch zuvor angab) um eine „Ausweiseinsichtnahme“ zu machen.

Ich wollte mein Fahrrad dort nicht abstellen. Es handelt sich um ein hochwertiges Trekkingrad im Wert von knapp 2000.- Euro, was ich nicht unbeaufsichtigt in der Kölner Innenstadt lassen wollte. Ich war mit der Fahrt zu mir nach Hause nicht einverstanden, da ich einen beruflichen Termin hatte, den ich nicht versäumen durfte und der Weg nach Köln-Mülheim (ca. 7km) entsprechend lange dauern würde und ich andererseits meine Personalien angegeben hatte und diese meiner Meinung nach auch leicht zu überprüfen gewesen wären.

Herr L. sagte zu dem mittlerweile dazu gekommenen zweiten Beamten, Herrn M., daß wir nun zur Ausweiseinsichtnahme zu mir nach Hause fahren würden. Herr L. sagte daß für das Schreiben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige die von mir angegebenen Personalien nicht reichen würden. Ich schlug vor, zu meiner Anwältin zu fahren, das wäre näher als mein Zuhause. Herr L. reagierte darauf mit den Worten, ich solle mein Fahrrad verschließen, wir würden jetzt zu mir nach Hause fahren. Als ich sagte, daß ich es nicht verschließen könne (ich hatte zwar ein Schloß, aber keinen passenden Schlüssel dabei) sagte er „dann werden wir das mitnehmen“.

Ich bat dann um Erlaubnis mit meiner Anwältin telefonieren zu dürfen, um mich beraten zu lassen. Herr L. erlaubte mir dies. Herr M. sagte „wir werden jetzt nicht lange zögern“ und „wenn sie jetzt nicht anrufen, dann machen wir das, was der Kollege gesagt hat“.

Ich rief dann die Rechtsanwältin Frau S. an. Ich sprach ihr zunächst auf die Mailbox, sie rief jedoch umgehend zurück, gerade als ich es direkt noch einmal versuchen wollte. Ich schilderte Frau S. die Situation und fragte sie, was ich tun solle. Sie bat mich, das Telefon an Herrn L. weiter zu reichen und teilte ihm mit, wer sie ist, nämlich daß sie mich in rechtlichen Fragen vertritt, sie also meine Anwältin ist und ich ihr Mandant bin.

Frau S. fragte Herrn L., worum es ginge, dieser erklärte ihr, daß er meine Identität feststellen müsse. Die Kanzlei von Frau S. befindet sich in der Luxemburger Str. in Köln, also nicht sehr weit vom Tatort entfernt, in jedem Falle weitaus näher als mein Zuhause. Frau S. bot an, daß wir in ihre Kanzlei kommen könnten und sie als Anwältin meine Identität zweifelsfrei bestätigen könne. Ebenso bot sie an, zur Bestätigung umgehend an den Tatort zu kommen. Alternativ schlug sie dann noch vor, in einer Stunde mit dem Ausweis auf einer Dienststelle zu erscheinen. Herr L. lies diese Lösungsmöglichkeiten nicht zu und würgte das Gespräch mit Frau S. schließlich ab.

Ich teilte Herrn L. weiterhin mit, dass ich –ob meines verkehrspolitischen Engagements- bei vielen Kölner Polizisten, besonders in der Verkehrsdirektion und auch in der Pressestelle, bekannt bin und man dort meine Identität zweifelsfrei bestätigen könne. Dies hätte man leicht durch einen Anruf erledigen können. Selbst Herr Albers (Polizeipräsident der Polizei Köln) und Herr Simon (Leiter der Verkehrsdirektion) kennen mich persönlich.

Nachdem Herr L. mir das Telefon  zurück gegeben hatte und ich mich weiter mit Frau S. beriet, durchsuchten die Polizisten (mittlerweile drei, Herr F. war dazu gekommen) ohne meine Einwilligung und trotz meines Protestes meine Fahrradpacktasche, entnahmen ein Fahrradschloß (für das ich keinen Schlüssel bei mir trug) und schlossen mein Fahrrad, lediglich am Vorderrad (beide Laufräder haben Schnellspanner, diese sind mit einem einfachen Handgriff zu öffnen) an einen Fahrradständer an. Das Fahrrad war somit nicht richtig gesichert und hätte leicht zumindest in Teilen entwendet werden können. Zudem ließen die Beamten die Packtasche, in der sich Wertsachen (u.a. ein Netbook und ein Garmin GPS-Gerät im Wert von zusammen ~1000.- Euro) befanden, geöffnet am Fahrrad. Die Packtasche ist sichtbar leicht abzunehmen. An dem Fahrrad befand sich zudem ein Busch&Müller E-Werk samt Pufferakku zur Stromversorgung (Wert ~150.- Euro), das mit einem einfachen Handgriff abzunehmen ist.

Nun bauten sich die drei Beamten mit den Worten „das reicht jetzt“ und „sie kommen jetzt mit“ vor mir auf. Ein Beamter zog sich Handschuhe über und ballte seine Hände zu Fäusten, ein anderer griff an seinen Halfter. Ich fühlte mich bedroht und hatte Angst. Ich fragte Frau S. nochmals „was soll ich tun?“. Herr M. verspottete mich noch, als ich in der Aufregung zu Frau S. sagte „der hat Hände“ (ich wollte sagen „der hat die Hände zur Faust geballt“) mit den Worten „ich hab sogar Füße“.

Unter Gewaltanwendung wurde ich von den Polizisten nun gezwungen in den Einsatzwagen zu steigen.

Mir wurde, noch während ich mit Frau S. telefonierte, das Mobiltelefon aus der Hand geschlagen. Es wurde der „Polizeigriff“ angewendet, meine Arme wurden hinter dem Rücken verschränkt und mir wurden Handschellen angelegt. Ich wehrte mich nicht.

Ich rief laut „Hilfe“ und „ich wehre mich nicht“. Ich hatte große Angst, Gewalt durch Pfefferspray, Schlagstock oder Schlägen ausgesetzt zu werden. Nachdem ich gefesselt war, hob Herr M. mein Mobiltelefon vom Boden auf und beendete die Verbindung. Frau S. hat bis hierhin den gesamten Vorgang verfolgen können.

Es gibt mehrere Zeugen für den Zugriff. Ebenso bat ich einen Passanten, ein Foto von der Situation zu machen und es mir per E-Mail zu schicken.

Ich wehrte mich weder gegen den Zugriff, noch gegen das anschließende Verfrachten in das Polizeifahrzeug und die Fahrt zu meinem Zuhause.

Während der Fahrt wies ich den dritten Polizisten Herrn F. (dieser saß hinten im Polizeibus, mir gegenüber, Herr M. fuhr, Herr L. saß auf dem Beifahrersitz) nochmals darauf hin, dass ich die Maßnahme für unangemessen hielt. Dies sowohl bezüglich der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit, als auch der Tatsache, daß ich meine Personalien angegeben hatte und mehrere Alternativen zur Bestätigung derselben von mir und meiner Anwältin vorgeschlagen wurden.

Während der Fahrt erhielt ich Anrufe und Textnachrichten auf mein Mobiltelefon, das die Beamten neben mir auf den Sitz gelegt hatten. Dies waren mein Termin, der sich Sorgen machte, weil ich nicht eintraf und meine Anwältin Frau S., die um Rückruf bat. Herr F. verweigerte mir die Erlaubnis, die Nachrichten anzunehmen, bzw. zu beantworten.

Da ich erkältet war, lief mir die Nase und ich mußte Herrn F. bitten, mir die Nase zu putzen. Er zog sich Gummihandschuhe an und hielt mir dann ein Taschentuch an die Nase. Um einer weiteren Demütigung zu entgehen putzte ich dann auf mein Bitten meine Nase selbst, indem ich meine gefesselten Arme verdrehte und so schließlich über meine rechte Körperseite mit der Hand knapp das Taschentuch an meine Nase halten konnte.

Bei mir Zuhause in der Steinkopfstraße in Köln-Mülheim angekommen, betraten zwei Beamte gegen meinen Willen das von mir bewohnte Haus. Herr F. begründete schon während der Fahrt, daß ich nicht alleine in mein Zuhause gehen dürfe mit den Worten „damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht“, ich könnte mich „im Haus verschanzen und nicht mehr herauskommen“.

Die Handschellen wurden mir auf mein Bitten, mir diese Peinlichkeit vor der Haustür und den Augen der Nachbarschaft zu ersparen, im Fahrzeug vor dem Haus mit den Worten „Sie machen aber jetzt nichts“ von Herrn F. abgenommen.

Die Beamten folgten mir gegen meinen Willen in das oberste Stockwerk (2. Etage), dort befindet sich mein Arbeitszimmer (meine Brieftasche mit dem Ausweis lag auf meinem Schreibtisch). Nachdem ich meinen Ausweis vorgezeigt hatte, verließen die Beamten mein Haus. Meine Frage, ob ich jetzt selbst mit Taxi oder Bahn zurück in die Innenstadt gelangen müsse, wurde beantwortet mit „ja, sie sind jetzt auch nicht mehr versichert“.

Ich fuhr mit der KVB zum Hohenzollernring, den ich gegen 12:20 erreichte. Mein Fahrrad inklusive der Wertsachen war somit eine gute Stunde unbeaufsichtigt und schlecht gesichert. Ich konnte immerhin den Schlüssel für das Fahrradschloß, das die Beamten in meiner Packtasche fanden und verwendeten, von Zuhause mitnehmen.

Mein Mobiltelefon (ein iPhone 4S 64GB) hat den Sturz, als es mir aus der Hand geschlagen wurde, scheinbar nicht unbeschadet überstanden, es schaltet sich sporadisch von alleine aus. Ich werde es, sobald mir ein Ersatzgerät zur Überbrückung vorliegt, in den Service geben.

Ich erstatte Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Beamten Herr L., Herr M. und Herr F. wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Eine Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land Nordrhein-Westfalen behalte ich mir vor.

 

Weiterführende Links:
Grundgesetz Artikel 2

Grundgesetz Artikel 13
Grundgesetz Artikel 14
Grundgesetz Artikel 104
Wikipedia: Fesselung
OLG Hamm 3 Ss 180/09

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→ 72 KommentareTags: Innenstadt · Kölner Stadtteile · Polizei · Radwege · Zwischenfälle

So, wie Sie durch die Gegend fahren ….

25. Februar 2014 · 29 Kommentare

Ich hab Sie fahren gesehen! So, wie Sie durch die Gegend fahren, ist das aber auch nicht in Ordnung!“ sagte die Frau in Polizeiuniform zu mir.

Am Samstag, den 22. Februar 2014 war ich nachmittags in einem Ehrenfelder Fitness-Studio zu Gast beim Workshop „Rechte und Pflichten für Radfahrer“, gehalten von der Kölner Polizistin Stephanie Schleifer, organisiert vom Projekt „Von 0 auf 60 – gezielt Radfahren!“ von Peter Zaun vom „Profishop Kunde“ auf der Aachener Straße. Obwohl ich in diesem Blog prinzipiell keine Werbung mache, möchte ich diesen Workshop -der vom Betreiber eines Fahrradgeschäftes organisiert wird, also natürlich auch wirtschaftliche Interessen verfolgt- lobend erwähnen. Peters Ziel ist es nicht einfach, Geld zu verdienen, sondern Menschen aller Altersklassen auf das Fahrrad (in diesem Falle Rennrad) zu bringen. Am Ende steht das Resultat, als Anfänger („von Null“) beim Jedermannrennen „Rund um Köln“ (die 60km Strecke) mitgefahren zu sein – dazwischen jede Menge Training, das Erlernen von Know-How, Technik und Wartung des Materials und die Faszination, Fahrrad, bzw. Rennrad mit vielen Gleichgesinnten zu fahren. Und eben auch die Aspekte drumherum – wie an diesem Tage also, sich der Rechte und Pflichten als Fahrradfahrer bewußt zu werden. Theorethisches Training sozusagen. Was liegt also näher, als dieses theorethische Wissen durch Fachpersonal näher zu bringen?

In den vergangenen Jahren nahm Joachim Schalke, Polizist, Fahrradfahrer und seit einiger Zeit auch adfc-Vorsitzender diese Aufgabe wahr. Schalke kennt die Praxis als Alltagsradler, die Theorie in allen Details und bildet sich permanent auf freiwilliger Ebene aus intensivem Interesse fort. Ebenso ist er über sämtliche Forschungsergebnisse ausführlich informiert. Ich habe zwar nicht diesen Workshop, aber einige andere Vorträge Schalkes in den vergangenen Jahren gehört und kann ihm fundiertes Wissen, Empathie und adäquate didaktische Fähigkeiten attestieren. Leider ist Herr Schalke seit einigen Monaten bei der Polizei Köln wohl nicht mehr für die Aufklärungsarbeit an Radfahrern zuständig.

Die Nachfolgerin von Herrn Schalke ist also Frau Stephanie Schleifer, die den diesjährigen Vortrag hielt. Peter Zaun hatte mich bereits vor einigen Monaten angefragt, ob ich teilnehmen mag und nicht unerwähnt gelassen, daß ich herzlich eingeladen bin, da durchaus -natürlich nur als  Teilnehmer- auch sachliche Argumente anzubringen. Ich sagte gerne zu.

Frau Schleifer ist eine adrette Person mit freundlichem und in diesem Falle auch kumpelhaftem Auftreten. Die Teilnehmer durften sie -obwohl sie in kompletter Polizeiuniform auftrat- Duzen („Steffi“) und sie duzte sie auch (während sie mich, trotz meines Namenschildes auf dem „Marco“ stand mit „Herr Laufenberg“ ansprach. Immerhin wußte sie, wer ich bin.), das schafft Vertrauen! „Berühmtheit“ erlangte Frau Schleifer durch die Tatsache, daß sie Kölns „erste Video-Fahrradpolizistin“ ist (dieses Projekt wurde wieder eingestellt). Sie kommt  auch im Präventionsportal „Die Polizei Dein Partner“ zu Wort, wo u.a. über „Repression gegen Rowdytum“ unter Radfahrern geschrieben wird. Damit, daß man „konsequent die zur Verfügung stehenden repressiven polizeilichen Maßnahmen“ gegenüber „Kampf-Radlern“ einsetzen müsse, wird ihr Wirken hier beschrieben. Bliebe also nur noch zu klären, was „Kampf-Radler“ genau sind.

Zu Beginn des Workshops sollten die Teilnehmer in den Raum werfen, was Ihnen bezüglich der Rechte und Pflichten von Radfahrern wichtig oder unklar erscheint, bzw. worauf ihr Augenmerk liegt. Frau Schleifer schrieb die in den Raum geworfenen Begriffe auf ein Flipchart, diese waren: „Kolonnen fahren“, „Radwegbenutzung, Überholen auf dem Radweg“, „Einbahnstraßen“, „Beleuchtung“, „Geschwindigkeitsbeschränkung“, „Abstandsregelung (für und gegenüber Radfahrern)“ und „Hupen, Betätigen der Scheibenwaschanlage während des Überholens“.

Frau Schleifer begann nun ihren Vortrag, der mit per Beamer auf Leinwand geworfenen Folien begleitet wurde. Bevor sie auf einzelne Punkte der StVO (die sie im Weiteren chronologisch abhandelte) einging, malte sie zur Einführung ein Bild, dessen man sich bei Konfliktsituationen bewußt sein sollte: „seid doch mal Kinder und regt Euch nicht so über andere auf“. Kinder ärgern sich gegenseitig, „kloppen“ sich, heulen und schreien rum, um dann wenige Augenblicke später wieder gemeinsam im Sandkasten zu sitzen und zu spielen, ganz ohne Folgen oder nachtragend zu sein. Dem stimme ich -als studierter Pädagoge- mit Sicherheit zu, bezweifle allerdings, ob man das so ohne weiteres auf den Straßenverkehr, bzw. Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Kraftfahrern, übertragen kann. Frau Schleifer erläuterte, daß sowas ausgeht wie das „Hornberger Schießen“, ein Ausdruck, den sie augenscheinlich sehr mag, erwähnte sie ihn doch gleich mehrere Male (ich hab das übrigens schon öfters von Polizisten gehört, vielleicht ist das so eine Art Generalmetapher in der Ausbildung?). Nun, was das „Hornberger Schießen“ ganz genau war, darüber ist man sich ja nicht so ganz einig – nimmt man es als Sinnbild dafür, daß eine Sache im Sande verläuft, so hat Frau Schleifer, was eine Diskussion vor Ort angeht, vermutlich Recht. Da sollte man als bedrängter Radfahrer im Zweifel also wirklich seine Emotionen zügeln und einfach eine Anzeige erstatten, finde ich. So sehr der martialische Vergleich mit einem „Schießen“ stimmen mag (das, was viele Radfahrer auf Kölner Straßen erleben, muß man als Angriff, oftmals gar als „Krieg“ verstehen), so sehr hinkt der Vergleich mit den Kindern im Sandkasten: diese sind wohl meistens eher gleich stark. Ein Kraftfahrzeug gegen einen (Renn)Radfahrer heißt aber im Normalfall ein (Über)Gewicht von einer Tonne gegen unter 8 Kilogramm. Daß da einer der Stärkere ist und der andere im Zweifelsfalle „unter die Räder“ kommt, liegt auf der Hand.

Desinformation durch Weglassen
Trägt man vor, kann man informieren (was man im Normalfall auch will) oder bewußt falsch informieren, was jedoch durch Fachwissen oder Recherche widerlegt werden kann. Die perfidere Art und Weise, falsch zu informieren, ist, Information -ob gezielt oder versehentlich- wegzulassen. Damit es nicht so auffällt, kann man das dann noch mit positiven Elementen (in Köln heißt das „Zückerchen geben“) garnieren.

„Radfahrer gehören auf Radwege!“
Frau Schleifer arbeitete nun die StVO ab. Dies machte sie fachkundig, eloquent und immer mit einem Augenzwinkern kumpelhaft. Sie gab an, daß bei ihrer Arbeit „kleine Maßnahmen gut“ gegenüber Radfahrern sind, aber die Menschlichkeit natürlich wichtig ist, damit diese auch einsichtig sind. §1 StVO (der im Zweifel immer für alles und jede Situation herhält) wurde erläutert, Vorsicht und Rücksichtnahme müssen immer und uneingeschränkt gelten.  Das sehe ich natürlich genauso, ich hätte es aber durchaus erwartet, daß hier nochmal explizit darauf hingewiesen wird, daß dies für den Stärkeren insbesondere gilt, Stichwort Betriebsgefahr. Letztlich kam Frau Schleifer im Verlauf des Workshops immer wieder darauf zurück – in einer Konfliktsituation gilt §1.

§2 StVO wurde durch ein Foto eines Horrorszenarios (welches ich in mehreren Vorträgen schon gesehen hatte) illustriert. Ein PKW (Fiat) stand auf einem Fahrradstreifen (mit VZ295 (durchgezogene Linie) abmarkiert, also benutzungspflichtig), ein Radfahrer mußte entsprechend ausweichen, einen anderen sah man, wie er entgegen der Fahrtrichtung den Streifen benutzte. Die Intention war klar, Frau Schleifers Aussage dann auch: „Fahrzeuge benutzen die Fahrbahn, Radfahrer benutzen den Radweg, Fußgänger benutzen den Gehweg„. Das Zückerchen war in diesem Falle der böse Kfz-Führer, der seinen Fiat auf dem Radstreifen parkte, denn „das darf der natürlich nicht“. Daß dieser Streifen komplett untermaßig und somit hochgradig illegal war (der Kleinwagen ragte ein weites Stück über die Linie hinaus) fand selbstredend keine Erwähnung, ebensowenig wie der genaue Wortlaut von §2.1: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.“ Kein Wort davon, daß benutzungspflichtige Radwege nach §2.4 StVO eine Ausnahme nur bei einer qualifizierten Gefahrenlage darstellen, der eine intensive Prüfung nach §45.9 StVO voraus gehen muß. Kein Wort davon, daß solch ein Weg überhaupt benutzbar und zumutbar sein muß, geschweige denn, wie sich das definiert. Stattdessen einfach und lapidar: „ausgeschilderte Radwege müssen grundsätzlich benutzt werden“, solange es eine Radwegebenutzungspflicht gäbe. In der Hoffnung, daß Frau Schleifer hier mitliest (meinen Blog kennt sie, dazu später mehr), sollte sie sich in der Hinsicht fortbilden lassen, als das erstmal klarzustellen ist, daß es eine RWBP schlichtweg nicht gibt. Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD) sagte dazu in der Anhörung zur Petition zur Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht am 18.2.2008 „Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung.“ Das ist letztlich ein wesentlicher Grund, weswegen diese Petition nicht erfolgreich war: was es nicht gibt, kann man nicht abschaffen. Das muß man alles nicht im Detail wissen, sollte man aber sicherlich, wenn man über „Rechte und Pflichten für Radfahrer“ referiert.

Wie der Leser sich vorstellen kann, war dies der erste Moment in dem ich mich sachlich einschaltete und die Gesetzeslage kurz erläuterte. Das Auditorium, größtenteils ja Menschen, die sich noch nicht im Detail auskannten, war sichtlich verwirrt. Frau Schleifer beharrte auf ihrem Vortrag und meinte, wenn ein Radweg nicht in Ordnung wäre, können man ja „einen Dreizeiler an die Stadt schreiben, solange unterliegen Sie der Benutzungspflicht„. Daß Diskussionen mit definierten Amtsmeinungen aussichtslos sind, ist mir klar. Aber immerhin: die fehlende Information war nachgereicht und die Rezipienten haben zumindest die Möglichkeit, sich ihre Meinung zu bilden oder zu recherchieren. Der „Dreizeiler“ war für mich der Running Gag des Nachmittages. Mit dem Nachlesen, wieviel so ein Dreizeiler an die Stadt Köln bringt, kann man in diesem und den Nachbarblogs so einige Winterabende verbringen. Viel Vergnügen!

Aus dem Auditorium kam auch die Frage, ob die Polizei sich die Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen anguckt, was Frau Schleifer verneinte. Schade, denn nach §45.9 StVO und der dazugehörigen VwV ist die Polizei an solchen Entscheidungsfindungen wohl beteiligt, bzw. müßte es sein. Ebenso, wie jeder Polizist verpflichtet ist, eine außerordentliche Verkehrsschau vorzunehmen, sobald ihm eine Gefahrenlage wie ein gefährdender (statt schützender!) Radweg bewußt wird oder er darauf hingewiesen wird. Einfacher kann man Verantwortung also nicht von sich weisen, während andererseits die Einhaltung der Regeln, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht, von der Kölner Polizei vehement und zur Zeit immer repressiver eingefordert und sanktioniert wird.

Weiter ging es mit den nächsten Paragraphen. Es wurde geklärt, was ein Fahrzeug überhaupt ist und was nicht. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Regeln beim Überholen (auch wenn Frau Schleifer den Umstand, daß Radfahrer an Ampeln rechts vorbei fahren dürfen, zunächst vergaß), Vorfahrtsregeln, etc. wurden erläutert. Ich werde mich damit in diesem Artikel nicht sonderlich aufhalten. Die Thematik wurde sehr gut verständlich, korrekt und anschaulich erläutert. Es wurde dargestellt, was an einem Fahrrad alles vorhanden sein muß (auch wenn nicht erklärt wurde, wie man das an gängigen Klickpedalen mit Reflektoren handeln soll), garniert mit ein wenig persönlicher Anschauung: „Reflektoren am Mantel kann ich nicht so empfehlen, die werden irgendwann dreckig oder blättern ab“ – meine Marathons reflektieren nach 25.000km und jeder Menge (mit Wasser wieder abgewaschenem) Schlamm immer noch. Aber gut, das sind Marginalien. Das war ein ordentlicher und sachlicher Vortrag, dem jeder im Raum gut folgen konnte.

Amtsmeinung und Weltanschauung wurden aber dann doch wieder in den Workshop eingebaut. Es war die Rede von einem „schönen Radweg“, den man befährt (obwohl Frau Schleifer „auch Radfahrer“ ist, scheint sie das nicht so oft in Köln zu sein) und sie erwähnte geschehene Unfälle, wo jemand „aus unerklärlichen Gründen“ umfällt und mit dem „Kopf unter dem Bus“ landet, anstatt einfach auszusprechen, was durchaus auch Gründe sein könnten: fehlender Sicherheitsabstand beim Überholen. Immerhin: Frau Schleifer sprach es dann deutlich aus: es gibt eine große Gefahr beim Abbiegeverkehr.

Der Radfahrer muß auf alles achten!
Ich gebe zu, im folgenden Abschnitt mußte ich mich ein wenig im Zaum halten, um die Contenance zu bewahren. Frau Schleifer erzählte von einer Präventivmaßnahme, als man Verkehrsteilnehmer ansprach, um auf die Gefahren des „Toten Winkels“ hinzuweisen. Am Rudolfplatz sprach sie einen Mann an, der auf dem dortigen „Radweg“ am Hohenzollernring, Ecke Aachener Straße an der Ampel stand, daß er auf den „Toten Winkel“ achten solle. Währenddessen stand ein LKW neben ihm auf der Fahrbahn. Der Mann hörte zu, nickte und als er „grün“ bekam, fuhr er einfach los – während der LKW nach rechts abbog und ihn fast erwischte! Es folgte kein Wort über die gefährdende Verkehrsführung (der Radverkehr wird hier benutzungspflichtig im toten Winkel geführt) oder die offenbar mangelnde Umsicht des LKW-Führers, sondern ausschließlich die Echauffage der Art „wie kann der das machen, ich hab’s ihm doch gerade noch gesagt!“. Ich meldete mich zu Wort und erläuterte, daß ich genau an dieser Stelle vor einiger Zeit den Verantwortlichen der Stadt Köln bei einer „Toter Winkel“ Kampagne vor Augen geführt habe, daß der „Radweg“ im toten Winkel geführt wird, indem ich das per handwerklicher Methode (abmessen des Abstandes vom LKW zum Radweg und zum abmarkierten „Toten Winkel“) nachwies und man deshalb sicherer auf der Fahrbahn fährt. Sie hätte also wohl besser mal einen Dreizeiler an die Stadt wegen der katastrophalen Führung des Radverkehrs geschrieben. Frau Schleifer hatte darauf eine für mich schlicht sensationelle Antwort parat: „Der tote Winkel ist ja bei jedem Fahrzeug anders!“. Allerhand! Sie meinte, daß es natürlich eine Hierarchie im Straßenverkehr gäbe und man sich da dann halt anpassen müsse. Nun merkte ich doch deutlich, daß sie da nicht weiter diskutieren und zum nächsten Punkt kommen wollte. Aber gut, die „selbst Schuld“-Mentalität und daß der Stärkere Vorrang hat, kennen wir ja schon.

„Ich wünsche mir eine Helmpflicht!“
Wie ich vermutete, würde irgendwann auch das Lieblingsthema und Allheilmittel der Kölner Polizei, „Helm!“ eine Bedeutung im Workshop haben. Frau Schleifer sagte dann, daß sie sich eine „Helmpflicht für Kinder bis 16 Jahre“ wünschen würde, damit diese dann weiterhin freiwillig einen Helm tragen, wenn sie älter sind. Fakten oder Nicht-Fakten, was das Tragen eines Helmes, bzw. eine Helmpflicht angeht, brachte sie nicht an, stattdessen aber die sublime Botschaft, „Es gibt ein Gerichtsurteil, das bei Unfällen den Radfahrern eine Mitschuld gibt, wenn sie keinen Helm trugen“. Dass dieses Urteil des OLG Schleswig zum einen jede Menge Kritik von verschiedenen Verbänden und Fachleuten nach sich zog und angefochten wurde, erwähnte sie nicht, ebensowenig wie das Urteil des OLG Celle vom 12.2.2014, das letzte Woche veröffentlicht wurde und diese Aussage verneint. „Ich war letzte Woche im Urlaub“ war ihre Antwort, als ich und ein weiterer Teilnehmer des Workshop es erwähnten. Urlaub schützt vor Fortbildung nicht, schon gar nicht, wenn man unterrichtet. Passt aber nicht in die Doktrin zur Haltung der Kölner Polizei.

Gib den Affen Zucker!
Es gab nun wieder ein paar Zückerchen. Viele der anfangs erwähnten Punkte der Teilnehmer waren schon abgearbeitet, es ging in die hinteren Bereiche der StVO. Es wurde geklärt, was ein „geschlossener Verband“ ist und auch ganz deutlich gesagt, „ihr dürft prinzipiell nebeneinander fahren„, schließlich dürften wir uns genauso während der Fahrt unterhalten, wie Autofahrer das tun. Das ist alles wunderbar, zumal das wohl leider die wenigsten Kraftfahrer wissen und stattdessen meinen, wir würden da etwas falsch machen und uns das oftmals -Kraft ihrer Hupe oder gar ihres Fahrzeugs- spüren lassen. Verwundern konnte Frau Schleifer hier aber dennoch, denn sie sagte uns, daß wir den geschlossenen Verband öffnen müßten, sobald uns ein Fahrzeug überholen möchte. Meine Frage „wo steht das?“ konnte sie aber nicht beantworten, da müsse sie nachschlagen. Ich habe das eben kurz getan und weder in der StVO, noch hier oder hier etwas darüber gefunden. Aber ich unterrichte ja auch nicht. Ich freue mich über Aufklärung in der Kommentarfunktion.

Zum Anhupen und (offensichtlich absichtlichem) Betätigen der Scheibenwaschanlage meinte Frau Schleifer tatsächlich, daß man ja außerorts einen Überholvorgang per Hupe ankündigen darf (woraufhin ein Workshopteilnehmer konterte, „komisch, daß der dann aber neben mir hupt„) und der vielleicht „gerade seine Scheiben waschen“ will, das wisse man ja nicht (Hm, mit zur Seite gestellten Düsen?). Im Zweifel gilt halt §1 und: „seid doch mal Kinder und nicht so nachtragend!“ Ich würde Frau Schleifer ganz gerne mal mit auf eine ordentliche Rennradtour nehmen, um sich mal ein etwas detaillierteres Bild vom Alltag und der permanenten absichtlichen Belästigung und Gefährdung als Radfahrer zu verschaffen. Ob sie dann nach dem zigsten Erziehungsversuch per tonnenschwerem Kraftfahrzeug wohl immer noch „Kind“ ist oder schon langsam erwachsen wird?

„Ich hab Sie fahren gesehen!“
Gegen Ende der Veranstaltung wurden auch nochmal die Abstände angesprochen und auf meine Nachfrage gab Frau Schleifer dann -leicht genervt- an, daß der Abstand schon 1,50 Meter zu parkenden Autos betragen solle. Schön, dann kann ich ja die wenigsten „Schutzstreifen“ wirklich benutzen, jetzt hab ich’s von der Ordnungsmacht. Auch die Überholabstände von PKW wurden mit 1,50 Meter beziffert, aber auch darauf hingewiesen, man solle „nicht immer aufs Recht beharren„, außerdem wünsche sie sich, daß es wieder sowas wie „Der 7. Sinn“ im Fernsehen gäbe, um die Verkehrsteilnehmer aufzuklären. Ich ließ es mir nicht nehmen, als eine Teilnehmerin noch einmal auf „Radwege“ zu sprechen kam, indem sie fragte, ob es richtig wäre, daß eine Benutzungspflicht an jeder Kreuzung wiederholt werden müsse (was Frau Schleifer bei Erläuterung der Radwegebenutzungspflicht ganz vergaß zu erwähnen), darauf hinzuwiesen, daß ein „Radweg“ überhaupt auch benutzbar und zudem zumutbar sein muß (was Frau Schleifer ebenfalls in ihrem Vortrag vergessen hatte) und daß ein „Radweg“ mit eigener Vorfahrtsregelung kein Fahrbahnverbot anordnet, da er nicht straßenbegleitend ist (dito). Nun wurde Frau Schleifer dann doch noch in meine Richtung wertend: „Ich hab Sie fahren gesehen! So, wie Sie durch die Gegend fahren, ist das aber auch nicht in Ordnung!

Das interessierte mich dann schon, wo sie mich hat fahren gesehen, denn das klang ja beinahe so, als würde sie mich für einen dieser „Kampf-Radler“ halten und so sprach ich Frau Schleifer nach dem Workshop einfach darauf an. Sie kannte mich „aus dem Forum“ (das ist der Ort, wo die Pressekonferenzen der Polizei stattfinden, an denen ich dann und wann als Pressvertreter teilnehme) und hat aber außerdem „zufällig“ mal ein Video von mir gesehen. „Auf welcher Brücke war das noch?“, ahja, sie hatte mein Video von der Mülheimer Brücke gesehen. Wie ich da fahre, geht also gar nicht. Den dazugehörigen Artikel wird sie dann wohl nicht gelesen haben. Schade, daß sie von rund 500 Metern Brückenpassage in Begegnung mit Selbstmördern auf ~15.000 Jahreskilometer (zumindest in den letzten 3 Jahren) schließt, nur weil ich -wo ich ob meiner Außendarstellung sicher nicht stolz drauf bin- ganz ordentlich rumblöke, ausgelöst, weil ich immerhin auch ganz ordentlich gefährdet werde. Was macht man eigentlich in seinem Auto, wenn einem über 20 Geisterfahrer entgegen kommen? Macht man klassische Musik zur Beruhigung an? Oder warnt man vielleicht doch seine Hintermänner akkustisch und optisch? Brüllt man in seiner Blechdose vielleicht doch ein wenig rum vor Aufregung?

Sie meinte, daß man Konflikte dort nicht durch solch ein Video löst, sondern daß man mit den Verantwortlichen sprechen muß. Da gebe ich ihr prinzipiell auch recht, aber das Video (das nicht provoziert wurde und nicht mit Absicht, sondern zufällig entstand) ist letztlich der Höhepunkt einer mittlerweile fast 14jährigen „Kommunikation“ mit Polizei und Stadtverwaltung mehrerer engagierter Bürger inklusive mir, die schlicht nichts gebracht hat. Das liegt nicht an den Bürgern und das ist alles auch recht ordentlich dokumentiert. Frau Schleifer kam dann doch ein wenig ins Stocken und kündigte ihr Engagement mit „das gucke ich mir mal an“ an – was ich ihr übrigens komplett abnehme, Frau Schleifer ist mit Sicherheit sehr engagiert. Ich bot ihr meine Hilfe an, sollte sie irgendwelche Fragen haben oder wissen wollen, was dort in der Vergangenheit alles versucht wurde und geschehen ist. Ich bin in diesem Sinne sehr gespannt, was ihr anschließender Dreizeiler an die Stadtverwaltung bringen wird. Toi Toi Toi!

Fazit: generell ein toller und sinnvoller Workshop. Leider in wichtigen Teilen einseitig und nach einer -zumindest für Fachpersonen erkennbaren- Doktrin gehalten. Einige Informationen werden (ob absichtlich oder nicht) weggelassen, andere werden in den Vordergrund gestellt. Alternativen, z.B. bei der Radwegnutzung, werden gar nicht erst aufgeführt und Forschungsergebnisse komplett ignoriert. Kritik an der Verkehrsführung oder gar an der mangelnden Umsetzung bestehender Gesetze (=Illegalität) durch die StVBen findet nicht statt, es wird -mit der Drohung repressiver Maßnahmen- gefordert, kritik- und gedankenlos die Regeln zu befolgen.

Frau Schleifer macht für die Polizei Köln Mobilitätserziehung mit Erwachsenen und Kindern.

Marco Laufenberg ist der Autor dieses Weblogs, fährt nicht über rote Ampeln, nicht gegen die Fahrtrichtung auf dem Radweg, hält an Zebrastreifen, belästigt und gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer und ist -trotz vermutlichem „Kampf-Radler“tums- seit rund 60.000km unfallfrei.

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In eigener Sache: weiter geht’s!

27. Januar 2014 · 16 Kommentare

Noch nicht einmal der liebgewonnenen Tradition (in Köln ist alles, was zweimal passiert, eine Tradition), zu Beginn des neuen Jahres einen Leitartikel zu schreiben, konnte ich nachkommen. Im Posteingang, in einigen Kommentaren und diversen Foren, ja sogar per Brief und Postkarte werde ich gefragt, ob ich „noch lebe“, ob in Köln „nichts mehr passiert“ (oh, doch!), was „los ist“, ob ich „keine Lust“ mehr habe oder ich finanzielle Unterstützung benötige.

Keine Angst, es geht mir gut und es passiert in Köln radverkehrstechnisch immer noch viel (bzw. genau genommen nicht viel oder meist unsinniges), über das hier berichtet werden sollte. Den Server kann ich problemlos selbst bezahlen (wenngleich Eure finanzielle Unterstützung in anderer Sache höchst willkommen sein wird) und ich habe auch keine körperlichen Gebrechen. 2013 war für mich in allen Belangen, aber besonders in privaten und beruflichen, ein aufregendes und anstrengendes, bzw. zeitintensives Jahr. Schlußendlich möchte ich mich dann natürlich auch immer der schönsten Sache der Welt in der praktischen Ausübung widmen, als nur darüber zu schreiben. Zumal: Fahrrad fahren ist für mich der perfekte Ausgleich zu allen geistigen Aufgaben und Belastungen, entsprechend habe ich den Jahreswechsel auch unter südlicher Wintersonne auf Mallorca verbracht, um dort die letzten Kilometer des alten und die ersten des neuen Jahres in phantastischer Landschaft zu fahren. In diesem Sinne war 2013 für mich persönlich auch -zumindest was die Kilometerleistung angeht- das intensivste Fahrradjahr meines mittellangen Lebens.

Ja, es ist tatsächlich viel passiert, über das berichtet werden muß und ich habe so ziemlich ein knappes Dutzend Artikel mehr oder weniger fertig – von „im Kopf“ bis hin zu „fast ganz ausformuliert“. Allerdings habe ich auch einen gewissen journalistischen Anspruch, besonders was wirklich wichtige und intensive Erlebnisse angeht. Die sollen nicht einfach so dahin geschrieben, sondern wohl durchdacht und verifiziert sein. Dafür fehlte mir in den letzten Monaten dann oft genug die Zeit und/oder die Muße. Und es sind eben viele und wichtige Sachen, über die ich noch zu berichten habe.

Damit bin ich bei einer Frage, die mir oft genug gestellt wird und deren Antwort ich noch einmal deutlich machen möchte: „Radfahren in Köln“ ist zwar die Seite eines Einzelnen, nämlich mir, dies schließt aber auch nicht aus, daß sich Menschen daran beteiligen. Mir werden sehr oft Themen und Situationen in Köln vorgeschlagen, über die ich berichten könne, worüber ich mich sehr freue und oftmals auch wirklich geehrt fühle. Natürlich kann ich -das ist ja immernoch ein Engagement, das ich hier betreibe, also im weitesten Sinne ein „Hobby“- unmöglich jedem Vorschlag, besonders wenn er umfangreiche Recherche erfordert, nachgehen. Es gibt aber immer die Möglichkeit (und das ist in der Vergangenheit auch schon passiert), sich selbst mit einem Artikel als Gastautor einzubringen. Ich erwarte natürlich fundierte Recherche, bin aber sehr gerne bereit, dabei zu helfen und dann eigene (Fahrrad)Themen über diese Website zu verbreiten.

Finanzielle Hilfe für die Betreibung der Website brauche ich (vorerst) nicht, aber ich bedanke mich sehr für alle bisherigen diesbezüglichen Angebote, die ich wirklich sehr zu schätzen weiß! Wer ein paar Euro übrig hat, kann sie jedoch trotzdem gerne schon einmal beiseite legen. Dieses Jahr wird es defintiv ernst werden, was Klagen gegen (illegal) benutzungspflichtige „Radwege“ in Köln angeht. Es werden im Moment mehrere Klagen vorbereitet und dafür ist moralische, aber eben auch finanzielle Unterstützung notwendig, um Vorschüsse an Anwalt und Gericht leisten zu können. In den folgenden Artikeln wird über (mögliche) Klagen sicherlich berichtet werden. Ich möchte da nichts vorweg nehmen, aber die Stadtverwaltung zeigt sich scheinbar höchst uneinsichtig, wenn es um die ordnungsgemäße Umsetzung der StVO geht. So uneinsichtig, daß es ohne den Rechtsweg wohl nicht mehr geht.

Inhaltlich wird es in 2014 auf dieser Seite auch sonst in jedem Fall spannend. Es geht mehr denn je um irrende Verkehrsplaner, ignorante Verwaltungen, lügende Amtsleiter, desinformierte Ordnungshüter, gefährdende Verkehrsführungen, desinformierende Presse und neuerdings auch -das wird der ein oder andere schon mitbekommen haben- um Polizeigewalt.

In diesem Sinne: ich wünsche Euch -egal mit welchem Verkehrsmittel- ein friedliches und angenehmes neues Jahr. Am kommenden Freitag, den 31. Januar 2014 wird ab 17:30 Uhr am Rudolfplatz die Critical Mass gefahren. Ich bin in jedem Fall anwesend, wer mir etwas persönlich zu sagen hat, spricht mich einfach an ….

 

 

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Der Teufel steckt im Detail – Fehlinformationen durch Kölner Polizei

2. September 2013 · 66 Kommentare

Die Pressemitteilungen der Kölner Polizei sind eine gute Quelle, sachliche Informationen über (mehr oder weniger) wichtige Ereignisse zu erhalten. Denkt man zumindest.

Die Kölner Polizei (sicherlich auch die Polizei in anderen Städten, aber die lese ich nicht regelmäßig) ist allerdings scheinbar rege daran interessiert, sublime Botschaften zu platzieren. So fehlt in Pressemitteilungen über Unfälle mit schwer verletzten oder gar getöteten Fahrradfahrern oft genug nicht der Hinweis auf einen fehlenden Fahrradhelm (wenn dieser Hinweis fehlt, hat der Radler wahrscheinlich einen Helm getragen), was durchaus impliziert, daß dieser den Unfall hätte verhindern können und der Radfahrer somit wohlmöglich sogar „selbst Schuld“ wäre, während der tötende Kraftfahrer den Unfallgegner meist einfach „übersehen“ hat und als Ursache dann gerne noch das Wetter oder ähnliches herangezogen wird. Das suggeriert also in gewisser Weise, daß er „da nichts für konnte“.

Eine neue Qualität sublimer Botschaften habe ich heute in einer Pressemitteilung der Kölner Polizei zur Sicherheit auf Schulwegen entdeckt. Dort verdreht man einfach mal die Gesetzeslage in dem Absatz  über „Jugendliche, die mit Fahrrädern zur Schule fahren“, denen direkt auch schonmal repressiv angedroht wird, daß sie „bei der diesjährigen Kampagne in den Fokus genommen“ werden. Es heißt dort wörtlich:

dass Kinder bis zum Alter von acht Jahren mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Von neun bis zehn Jahren dürfen sie noch auf dem Gehweg fahren, danach müssen sie den Radweg benutzen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, müssen Kinder ab elf Jahren – wie Erwachsene auch – die Fahrbahn nutzen.

Laut Kölner Polizei müssen Kinder also -wie Erwachsene auch- den Radweg benutzen!? Das ist nach meiner Interpretation der StVO falsch, denn dort heißt es in §2 Abs. 1 grundsätzlich:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

(Anmerkung: hier stand in der ersten Fassung des Artikels, dies stünde in §1 Abs. 1 – das war ein Tippfehler, den ich korrigiert habe)

Und dabei ist es erst einmal völlig egal, ob ein „Radweg“ vorhanden ist oder nicht, wie die Polizei hier mitteilt, denn „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“ (StVO §2 Abs.4). Der Ausdruck „danach müssen sie den Radweg benutzen“ ist also schlichtweg falsch und tendenziös – bringt er doch (wieder einmal) zum Ausdruck, welchen Stellenwert „Radverkehr“ bei der Kölner Polizei hat.

Die Pressemitteilungen werden üblicherweise von der Kölner Presse blindlings, teilweise sogar wörtlich und ohne Prüfung übernommen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis diese Fehlinformationen multipliziert werden.

Es geht mit der Desinformation aber noch weiter, denn es wird behauptet, daß Kinder „ab elf Jahren“ nicht mehr den Gehweg benutzen dürfen. Auch das ist falsch, denn der Gesetzestext spricht in StVO §2 Abs. 5 deutlich von „vollendeten“ Lebensjahren. Das zehnte Lebensjahr ist mit dem 10. Geburtstag vollendet, somit dürfen Kinder ab 10 Jahren nicht mehr den Gehweg benutzen.

Man stelle sich nun also vor, daß einer der angesprochenen Jugendlichen im Alter von 10 Jahren im guten Glauben, etwas Erlaubtes zu tun, den Gehweg befährt und tatsächlich von einem gut informierten Polizeibeamten angehalten wird, der die Rechtslage besser kennt als diejenigen, die diese Pressemitteilung verfasst haben!

Nun gut, die Wahrscheinlichkeit, in Köln auf einen bzgl. des Radverkehrs gut informierten Polizisten zu treffen, ist erfahrungsgemäß tatsächlich eher gering, insofern dürfte das in der Realität eigentlich egal sein.

[Nachtrag]
Die Kölner Polizei hat -nachdem ich sie zeitgleich mit Veröffentlichung dieses Artikels darauf hingewiesen habe- am Nachmittag eine Pressemitteilung zur Korrektur veröffentlicht. Dort heißt es:

Bitte beachten Sie die Korrektur:

In dem Zusammenhang wird noch mal auf § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung hingewiesen: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.“ Wenn kein generell benutzungspflichtiger Radweg (beschildert durch Verkehrszeichen) vorhanden ist, müssen ältere Kinder – sowie Erwachsene auch – die Fahrbahn nutzen. (pe)

Eine Antwort auf meinen Einwand habe ich nicht erhalten. Ich habe mir trotzdem erlaubt, nochmal eine Bitte um Korrektur zu senden – es sollte schließlich klar gemacht werden, daß niemand die Fahrbahn benutzen muss, wenn es einen „anderen“, also unbeschilderten „Radweg“ gibt, den man dann benutzen darf  (aber eben nicht muss!). Und da die Benutzungspflicht von Radwegen nach StVO ja auch nicht „generell“, sondern nur eine Ausnahme bei qualifizierter Gefahrenlage ist, kann man wohl auch das noch mal korrigieren.

[Nachtrag 3.9.2013 – 15:00 Uhr)
Heute rief mich Herr Held von der Pressestelle der Kölner Polizei an, der mich auch kannte (ich besuche ja öfters die Pressekonferenzen der Polizei), um mit mir über meine neuerliche Bitte nach Korrektur zu sprechen. Ich erläuterte ihm kurz, warum ich es für fahrlässig halte, wenn die Polizei solche Falschinformationen verbreitet. Er gab unumwunden zu, daß da „Fehler gemacht wurden“ und fragte, ob es in Ordnung wäre, wenn er einfach den Text der Korrekturmeldung ändern würde. Dies ist dann zwischenzeitlich geschehen, dort steht nun:

Bitte beachten Sie die Korrektur:

In dem Zusammenhang wird noch mal auf § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung hingewiesen: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.“ Wenn keine Radwege vorhanden sind, sind Radfahrer ab dem 11. Lebensjahr verpflichtet, die Fahrbahn zu benutzen. Sollten benutzungspflichtige Radwege (beschildert durch Verkehrszeichen) vorhanden sein, sind diese zu befahren. (pe)

Ich habe ehrlich gesagt keine große Lust mehr, nun noch einmal über den durchaus mißverständlichen Satz „Wenn keine Radwege vorhanden sind, sind Radfahrer ab dem 11. Lebensjahr verpflichtet, die Fahrbahn zu benutzen„, der wiederum suggerieren könnte, man müsse oder solle „Radwege“ benutzen, wenn vorhanden, zu querulieren. Da mag sich jeder Leser einfach sein eigenes Urteil bilden.

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Quo vadis Colonia?

30. August 2013 · Keine Kommentare

Groundhog Way

Groundhog Way

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Einfach umgenietet

7. August 2013 · 42 Kommentare

Die Alte Kölner Straße in Köln-Porz/Grengel, im Volksmund auch „Panzerstraße“ genannt (die L284, sie führt zur ehemaligen Kaserne Altenrath), also die Strecke halb um den Flughafen Köln-Bonn herum, kennt wohl so ziemlich jeder Kölner (Renn)Radfahrer.

Viele Trainingstouren ins Bergische Land beginnen hier, man kann wunderbar einrollen und sich locker fahren, bevor es in die Anstiege geht, oder einfach seine Zeitfahr-Skills verbessern, indem man -klassischerweise- die relativ flachen 8km bis zum Altenrather Kreisverkehr und wieder zurück möglichst gleichmäßig (und schnell) fährt. In den vorherigen Jahren der RC Durch, mittlerweile der RC Schmitter veranstalten gar mittwochs ein Einzelzeitfahren mit Zeitmessung, etc., bei dem rührend per selbstgebasteltem Schild gewarnt wird „Achtung Radfahrer“.

Auch viele Mountainbiker fahren hier in die Wahner Heider an und ebenso sind zahlreiche Ausflugs- und Tourenradler unterwegs – immerhin ist die Strecke gar als NRW-Veloroute beschildert.

Hier sind das ganze Jahr über viele Radfahrer unterwegs, man kann also durchaus von einem „Radlerparadies“ sprechen. Auch wenn ich persönlich mir ein Paradies schöner, in jedem Falle anders vorstelle –  befährt man die Strecke, sieht man bei einer Überfahrt immer ein paar, an schönen Tagen gar Dutzende Radfahrer. Ein Fakt, der bei allen lokalen Verkehrsteilnehmern also vermutlich zur Allgemeinbildung gehört.

Dazu kommen noch viele Ausflügler, die dann mit ihren Kfz bis zu einem der Parkplätze fahren und durch die Heide spazieren (es gibt auch Menschen, die ihre Fahrräder dorthin mit dem Pkw transportieren) und die „Planespotter“, die dann direkt am Zaun neben der Start/Landebahn (verbotenerweise) parken und die Flugzeuge beobachten.

Die Alte Kölner Straße in Köln-Porz ist aber auch sonst bei motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht unbekannt, denn sie ist nicht nur ein „Radlerparadies“, sondern auch noch etwas ganz anderes: eine Alternativstrecke, wenn die Autobahn mal wieder „kaputt“ ist (z.B. Stau auf der A4), aber vor allem: sie ist eine Raserstrecke!

Hier werden Sportautos genauso gerne „mal ausgefahren“ wie Motorräder. Die Strecke hat zwar ein paar Kurven, ist aber breit und weitestgehend gut einsehbar. Aber auch der Durchgangs- und Ausweichverkehr ist nicht zimperlich, wenn es um Geschwindigkeit geht – an die Höchstgeschwindigkeit hält sich hier mit ziemlicher Sicherheit so gut wie Niemand. Und an den nötigen Sicherheitsabstand beim Überholen eben jener eingangs erwähnten Radfahrer (der hier übrigens mindestens 2,50 Meter betragen sollte!) in den meisten Fällen auch nicht. Genau deswegen habe ich übrigens andere Vorstellungen vom „Radlerparadies“. Gottlob sind die Fahrspuren, zumindest auf dreiviertel der Strecke  recht breit, so daß die engen Überholvorgänge von versierten Radfahrern noch einigermaßen ausgeglichen werden können, was natürlich nicht vor brenzligen, zumindest aber unangenehmen Situationen (man bedenke alleine den Luftsog bei einem Geschwindigkeitsunterscheid von 60+) schützt. Scheinbar hat bei Verwaltung/Polizei aber schon jemand die Situation zumindest im Ansatz erkannt, denn seit Frühjahr 2013 gilt hier Tempo 80 (früher kein Limit, also 100 km/h), in der scharfen Kurve hinter dem Flugfeld Tempo 60 (da beginnt der Rhein-Sieg-Kreis).

Auf der Alte Kölner Straße in Köln-Porz ist am Donnerstag, den 1. August 2013 gegen 14:00 Uhr ein 71jähriger Radsportler getötet worden.

Laut Pressemitteilung der Kölner Polizei „fuhr der 71-Jährige um 14 Uhr auf der Alte-Kölner-Straße in Richtung Altenrath. In Höhe der Einflugschneise des Flughafens erfasste der Fahrer (48) eines Porsche-Cabrios ihn von hinten. Der 71-Jährige wurde über den Porsche geschleudert und kam hinter dem Sportwagen auf der Straße zum Liegen. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzung.“

„Interessant“ ist hier übrigens, was der „Kölner Stadtanzeiger“ aus dieser Pressemitteilung macht, denn dort wird berichtet: „Ein Sportwagen kollidierte aus noch ungeklärter Ursache mit dem 71-jährigen Radler, der trotz Wiederbelebungsversuchen noch am Unfallort starb.“ Das klingt für mich arg tendenziös, denn „erfasste ihn von hinten“ ist für mich doch recht weit entfernt von „aus noch ungeklärter Ursache„.

Während die Kölner Polizei sonst immer schnell dabei ist, in solchen Unfallmeldungen eine Mitschuld des Radfahrers zu suggerieren, indem ein fehlender Helm moniert wird, wird dieser hier gar nicht erwähnt. Das heißt wohl, das ein Helm getragen wurde, wofür spricht, daß der Verunglückte Radsportler war (ich würde die Helmtragequote unter Kölner Radsportlern auf gut 98% schätzen). Die Website „Nonstopnews.de“ wird da deutlicher, indem sie berichtet: „Rentner wird in Frontscheibe geschleudert und ist trotz Schutzhelm sofort tot„.

Bei dieser Website handelt es sich um eine Nachrichtenagentur, die Bild- und Videomaterial von Unfällen, etc. erstellt und dann an Zeitungen, TV-Sender, etc. verkauft. In dem Artikel wird der O-Ton eines Polizeibeamten, Udo Walterheisig, erwähnt und zitiert, der dann also auch in Bild und Ton bei der Agentur vorliegen dürfte. Herr Walterheisig übt sich dann offenbar vor Ort schonmal in der Analyse einer Unfallursache, indem er mutmaßt „Es ist relativ heiß, ob das Unfallursache ist, ist noch nicht bekannt“ und dann auch noch spekuliert „Die Lichtschattenspiele könnten eventuell Unfallursache sein„.

Richtig, am 1. August war es mittags ca. 35° heiß, die Sonne schien bei strahlend blauem Himmel. Ich kann mir viel vorstellen, allerdings kaum die Unfallursache „Wetter“, denn selbstverständlich erfordern bestimmte Wetterverhältnisse immer eine angepasste Fahrweise. Das heißt bei 35° also so zu fahren, daß der Kopf kühl bleibt und alle Synapsen einwandfrei funktionieren – was heutzutage bei Klimaanlage oder wie in diesem Fall Fahrtwind im Cabrio also kein Problem darstellen sollte. Der Asphalt ist tadellos, es gibt hier keine Teerflecken oder ähnliches, was bei hohen Temperaturen aufweichen und ein Kfz oder ein Fahrrad ins Schleudern bringen könnte.

Die Spekulation „Lichtschattenspiele“ ist einfach außerordentlich grotesk. Zwar liegt die Strecke mehr oder weniger „im Wald“, allerdings ist die Straße recht breit (und es gibt noch Bankette, d.h. der Baumbewuchs beginnt erst jeweils mehrere Meter neben der Fahrbahn), man fährt also mitnichten unter einem Baumdach. Zudem: Um 14:00 Uhr steht die Sonne Anfang August doch verhältnismäßig senkrecht und man wird ganz sicher nicht geblendet, für einen normal sehenden ist es problemlos möglich, in den sonnigen Bereichen genau so gut zu sehen, wie in den schattigen. Um aufzuzeigen, daß ich hier nicht einfach spekuliere, bin ich die Strecke am Montag, den 5. August gegen 14:30 Uhr bei fast identischen Wetterbedingungen zwei mal abgefahren. Einmal mit einer Sportsonnenbrille mit photochromatischen Gläsern, einmal ohne Sonnenbrille. Ich konnte bei beiden Fahrten perfekt sehen, wurde nicht geblendet und habe auch keine „Lichtschattenspiele“ erfahren. Ich habe die Fahrt im Video festgehalten:

Ich bin zunächst rechts gefahren, wo der Radfahrer wohl gefahren ist und dann etwas weiter links, ungefähr dort, wo die Sichtposition des Porsche-Fahrers ungefähr gewesen sein muß. Für mein Befinden muß man schon sehr viel Phantasie haben, um hier überhaupt auf eine Beeinflußung von außen zu kommen, zumal klar sein sollte, daß dann die Fahrweise angepaßt werden muß – man könnte übrigens auch nicht von „plötzlichem Lichtschattenspiel“ sprechen, wenn es die denn tatsächlich gegeben hätte da sich der Unfallort ca. 2-3 km auf der Strecke befindet und solche Schatten also schon vorher auf die Fahrbahn geworfen wurden.

Nun, scheinbar ist es aber normal, „Schuld“ immer erstmal woanders zu suchen und da sind Wetterphänomene im Zweifelsfall dann Grund für einen Unfall und das wird von der Polizei dann auch gerne so weitergegeben, wie dieser aktuelle Unfall zeigt:

Dienstagmorgen (6. August) ist eine Radfahrerin (26) in Köln-Sülz von einem Mercedes angefahren und schwer verletzt worden.

Nach bisherigen Ermittlungen fuhr der Daimlerfahrer (65) über den Gottesweg und bog nach links in die Rhöndorfer Straße ab. Im Kreuzungsbereich erfasste er die 26-jährige Kölnerin, die auf dem Gottesweg in Richtung Luxemburger Straße unterwegs war. „Die tief stehende Sonne hat mich geblendet. Ich habe die Radfahrerin nicht gesehen“, so der 65-Jährige später gegenüber den hinzugerufenen Beamten.

Sonne sollte im Sommer also am besten abgeschafft werden – ebenso wie Vollmond am besten ganzjährig.

Auf der Website von „Nonstopnews.de“ gibt es auch noch eine Fotogalerie von dem Unfall auf der Panzerstraße, bzw. der Unfallaufnahme. Lizenzen zur Verwendung des Materials kann man dort erwerben, es gibt aber eine Minaturvorschau – auf diesen Bildern ist einiges zu ersehen, u.a. daß der Sportwagen einige Meter später auf der Gegenfahrbahn zum Stehen kam. Auch ein Mobiltelefon ist zu erkennen und daß der Sportwagen in der Nähe von Köln, nämlich im Kreis Bergheim angemeldet ist.

„Kölns Internetzeitung report-k“ nimmt die Lichtschattenspiel-Theorie dann in ihrem Artikel zu dem Unfall auf und hält eine Fotogalerie bereit, wo u.a. auch der Helm des Rennradfahrers zu sehen ist. „report-k“ schreibt von „wenig Autoverkehr“ (was nur sehr bedingt zutrifft) und behauptet „der Unfall ereignete sich im leicht kurvigen Bereich der Alten Kölner Straße“. Tatsächlich ist der Unfallbereich „leicht kurvig“, aber auch hier gilt: mit einer angepaßten Fahrweise, besonders was die Geschwindigkeit angeht, sollte das für einen Führerscheininhaber kein Problem darstellen. Auch bei „report.k“ ist „der Unfallhergang noch völlig ungeklärt„. Wie genau „leicht“ kurvig die Unfallstelle ist, sieht man auf der Karte bei Google Maps und auch im Video oben.

Die „Kölnische Rundschau“ (gleicher Verlag wie der „KStA“) berichtet in ihrem Artikel nichts anderes, lässt aber das „völlig ungeklärt“ weg. Der „Kölner Express“ meint, „warum der 48-jährige Porsche-Fahrer ihn angefahren hatte, ermittelt nun die Polizei.“

Im „Kölner Stadtanzeiger“ wird tradionell recht viel kommentiert und dort gibt es in den Kommentaren zu dem Artikel durchaus einige User, sogar Autofahrer, die attestieren, daß die Panzerstraße eine „Raserstrecke“ ist und dort viel zu schnell gefahren und Radfahrer meist ohne Sicherheitsabstand überholt werden – nämlich wie ein stehendes oder gar nicht existierendes Hindernis.

Natürlich, ich bin kein Unfallforscher und ich war auch nicht vor Ort. Ich kann mir ein bescheidenes Urteil nur aus dem nachträglichen  Aufsuchen der Unfallstelle, Sachverstand, Logik und Erfahrung (ich fahre die Strecke durchschnittlich 1x pro Woche) bilden. Aber es wundert mich, daß zur (vor)schnellen Beurteilung abgesehen von ggf. fehlendem Helm (in diesem Falle nicht, weil der Helm vorhanden war, aber -oh Wunder- trotzdem nicht geschützt hat) per se abstruse Begründungen wie „Wetter“, „Hitze“ oder „Lichtschattenspiele“ ins Blaue vermutet werden müssen. Da könnte man ja auch einfach mutmaßen:

Porsche-Fahrer tötet Radfahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit und Unachtsamkeit.

oder aber:

Sportwagenfahrer fährt Radfahrer fahrlässig wegen mangelndem Sicherheitsabstand um.

Natürlich ist die Kölner Polizei sehr um die Sicherheit von Radfahrern bemüht. Neben repressiven Kontrollen, ob man Todesfallen Radwege auch artig benutzt, man als Rennradfahrer am hellichten Tag seine Batterielampen bei sich führt und Pedalreflektoren hat, wird auch das mögliche Fehlverhalten motorisierter Fahrzeugführer gegenüber Radfahrern kontrolliert. Und zwar an wirklich gefährlichen Stellen, z.B. in wenig befahrenen Tempo 30 Zonen in der Kölner Südstadt, darüber berichtete ich letztes Jahr. Vielleicht könnte die Kölner Polizei ja einfach mal „Fehlverhalten motorisierter Fahrzeugführer“ im offensichtlichen „Radlerparadies“ durchführen. Oder ist das etwa zu weit draußen und es gibt keinen Donut-Laden in der Nähe? Die Polizei ist per Telefon und e-Mail zu erreichen und sicherlich offen für sinnvolle Vorschläge von Bürgern.

Ich wünsche den Angehörigen und Freunden des getöteten Seniors viel Kraft und drücke mein herzlichstes Beileid aus.

 

[Nachtrag 30.8.2013:]

Bereits recht kurz nach dem tragischen Unfall gab es zwei Nachrufe auf den getöteten Sportler. Damit erhält der Verunfallte nicht nur einen Namen, sondern es wird auch deutlich, daß er -wie ich in meinem Artikel bereits vermutete- trainierter und langjährig erfahrener Ausdauersportler (engagierter Läufer und Radfahrer) war und die auch in den Kommentaren geäußerte Theorien „Kreislaufversagen“ (durch Hitze und/oder Alter) und ähnliche wohl eher ausgeschlossen ist.

Nachruf von Manfred Blasberg auf laufen-in-koeln.de

Nachruf von Karl Winthuis auf laufen-in-koeln.de

Wenige Tage nach der Veröffentlichung dieses Artikels kontrollierte die Polizei in der Nähe des Unfallortes tatsächlich die Geschwindigkeit von Kfz per Radarkontrolle. Aus eigener Erfahrung (derzeit 2 Passagen pro Woche) und der anderer Radfahrer (der Unfall wird unter Radsportlern intensiv diskutiert) wird dort weiterhin außerordentlich gerast und eng überholt.

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→ 42 KommentareTags: Allgemein · Polizei

Gefährlicher Radweg in Mülheim mit Warnhinweis versehen!

31. Juli 2013 · 16 Kommentare

Der benutzungspflichtige (VZ240) „Radweg“ am Wiener Platz in Köln Mülheim, der für Radfahrer eine wichtige Nord-Süd-Verbindung im rechtsrheinischen Stadtteil Mülheim ist, stellt seit vielen Jahren eine erhebliche Gefahr da. Mitten auf dem Weg befinden sich Laternen, sowie Bordsteine und Kanten. Außerdem herrscht durch die U-Bahn-Station reger Fußgängerverkehr und der Wiener Platz wird gerne von Spaziergängern und Besucher der Galeria zum Verweilen genutzt.

VZ240 am Wiener Platz

VZ240 am Wiener Platz

 

Obwohl das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik immer wieder behauptet, man würde sich an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA2010) halten und diese als verpflichtend ansehen (von Gesetzen ganz zu schweigen), wird konträr zu dieser Aussage an der Beschilderung (die Radfahrern anordnet, sich und andere dort zu gefährden) stur festgehalten. Die Kölner Polizei ist derzeit besonders gerne dabei, repressiv gegen Radfahrer vorzugehen und mit Ordnungswidrigkeiten zu belegen, wenn sie sich an solche Anordnungen nicht halten.

Kanten & Laternen

Kanten & Laternen

 

Scheinbar hat man nun aber ein kleines einsehen gehabt und ein Warnssymbol in Signalfarbe aufgestellt, das sogar von Oberbürgermeister Jürgen Roters und Baudezernent Franz-Josef Höing feierlich eingeweiht wurde und satte 20.000 Euro gekostet hat:

Knallrotes Warnsignal

Knallrotes Warnsignal

 

Mutmaßlich soll „2020“ auch das Jahr sein in dem die Kölner Verwaltung anfangen will, sich endlich an die Gesetzeslage, Rechtsprechung und Verordnungen zu halten, indem Mitarbeiter und Sachbearbeiter der Verwaltung diese dann erstmalig als Lektüre auf den Schreibtisch bekommen. Oder so ähnlich.

Ihr Genickbruch ...

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