„Ich weiß auch nicht, worüber ich hier berichten soll„, sagte der Reporter der „Welt Kompakt“ zu mir.
Aber von Anfang an: Die Kölner Polizei macht dieser Tage ernst mit der Fahrradsicherheit und nimmt den Kampf gegen die Krampfadler auf! Den Pressetext zur gestrigen Fahrradkontrolle muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: In Köln ist es schließlich im letzten Jahr „zu mehr als 1700 Verkehrsunfällen mit zum Teil schwer verletzten Radfahrerinnen und Radfahrern gekommen“ und „dieser traurigen Entwicklung gilt es konsequent entgegen zu treten, um unser Ziel, menschliches Leid zu verhindern und die Zahl der Verunglückten zu reduzieren, weiter zu verfolgen.“, so wird Herr Simon, der Leiter der Verkehrsinspektion zitiert. Deswegen wird also „die ordnungsgemäße Benutzung der Fahrradwege und das Beachten von roten Ampeln“ im „Fokus der Kontrolle“ stehen. Aber (aufgemerkt!) außerdem: „Konsequent wird die Polizei aber auch für freie Fahrradwege sorgen und das Fehlverhalten motorisierter Fahrzeugführer ahnden.“
Die Polizei Köln hat sich für diese Aufgabe eine der gefährlichsten Stellen für Radfahrer, ja den Verkehr in Köln generell, ausgesucht, die es überhaupt gibt: Die Alteburger Straße, Ecke Alteburger Wall. Da laut Pressemitteilung alle „Medienvertreterinnen und -vertreter herzlich eingeladen“ waren und ich das zeitlich vor dem Job noch gerade so schaffte, machte ich mit dem Rennrad einen Abstecher dorthin.
Ich befuhr die Alteburger Straße (Tempo 30, keine „Radwege“, keine „Schutzstreifen“, kaum Verkehr) von den Ringen aus kommend und fragte mich während der Fahrt schon einmal, wie genau die „ordnungsgemäße Benutzung der Fahrradwege“ kontrolliert werden soll, wenn überhaupt gar keine vorhanden sind (und wenn welche vorhanden wären, diese keinen wirklichen Sinn machen würden, weil es schlicht keine Gefahr gibt, vor der man Radfahrer hier schützen müsste.) und wie man die nicht vorhandenen „Radwege“ wohl freihalten möchte. An der Kreuzung Alteburger Straße/Alteburger Wall sah ich dann ein paar Polizisten stehen, dachte mir allerdings, daß das unmöglich diese groß angekündigte Fahrradkontrolle sein könne und fuhr geradeaus weiter, in der Annahme, daß dort mehr Verkehr und die wirkliche Kontrolle wäre. Es war auch weit und breit keine Ampel in Sicht, die man bei rot (oder grün oder gelb) hätte überfahren und darauf hin hätte kontrolliert werden können.
Auf der linken Fahrbahnseite befindet sich hinter der Kreuzung eine Baustelle, es wurde eine Einbahnstraße errichtet, die man problemlos in die Gegenrichtung für den Radverkehr freigeben könnte. Nach ein paar Metern war mir klar, daß an der bereits passierten Kreuzung tatsächlich die eigentliche Kontrolle stattfand, ich hielt an, wendete und wollte zurück fahren. Als ich realisierte, daß ich nun ca. 30 Meter durch die Einbahnstraße mußte, klickte ich den rechten Fuß aus, stellte ihn auf den Boden und „rollerte“ in Schrittgeschwindigkeit durch die Einbahnstraße. Da ich nicht pedalierte, war ich meines Erachtens als Fußgänger unterwegs. Und übrigens: eine adäquate Umleitung für den Radverkehr gab es selbstverständlich nicht, ich hätte höchstens noch den Gehweg benutzen können.
Da ich nichts sah, über das es sich zu berichten lohnte, außer ein paar Polizisten, die sich einen gemütlichen Nachmittag machten, wollte ich eigentlich links in den Alteburger Wall abbiegen und meine Fahrt zur Arbeit fortsetzen, als mir dieser junge Mann mit der gelben Warnweste etwas zurief. Zunächste verstand ich ihn nicht, gab ihm dies auch zu verstehen und rollte auf ihn zu. „‚Kommen sie mal bitte hier rüber‚ hab ich gesagt“ konnte ich dann vernehmen und er verlangte meinen Ausweis, den ich nicht dabei hatte (muß ich ja auch nicht). Mein „Warum?“ konterte er mit „Gucken sie mal auf das Schild da, was sagt ihnen das denn?“. Aha! Ein verkehrsdidaktisches Gespräch bahnte sich offensichtlich an, da hatte der junge Polizist also an diesem ereignisarmen Nachmittag dann doch noch einen erwischt. Er warf mir schließlich vor, ich wäre gegen die Einbahnstraße gefahren, was ich bestritt, da ich nicht pedalierte und somit nicht als Fahrradfahrer unterwegs war. Es wäre auch -ehrlich gesagt- ziemlich bescheuert, in Anwesenheit von einem knappen Dutzend Polizisten eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und das als Mensch, der sich mit den Verkehrsregeln ganz ordentlich auskennt.
Der Polizist monierte, daß ich kein Dokument, mit dem ich mich ausweisen könne, bei mir trug mit den Worten „das ist schlecht“ und fragte nach meinem Namen. Als ich diesen nannte, schaltete sich ein Kollege mit den Worten „kann ich bestätigen“ ein, der zuvor auf der Verkehrsinsel seinen Dienst verrichtete und (vermutlich) dort nach „Fehlverhalten motorisierter Fahrzeugführer“ Ausschau hielt oder sich sonstwie die Zeit vertrieb. Ich bin bei den Verkehrspolizisten also mittlerweile bekannt. Gut so, denn ich denke, das sollte unter den Kollegen schon die Runde machen, daß es tatsächlich Menschen gibt, die sich (unter anderem) ernsthaft für ihre Arbeit interessieren. Der Mann bemerkte dann auch meine Helmkamera und sprach mich darauf an. Ich bejahte die Frage, ob ich irgendetwas aufnehmen würde – das war aber ob des rhythmisch blinkenden roten Lichtes an der Kamera auf meinem Kopf auch nicht zu übersehen. Er wandte sich dann ab, daß sein Kollege (in der Warnweste) das selbst klären müsse , das wäre ja „seine Maßnahme“. Nun ja, ich war ja als „Medienvertreter“ der Einladung in der Pressemitteilung gefolgt und das soll schonmal passieren, daß Medienmenschen etwas filmen.
Der Warnwestenmann nahm dann weiter meine Daten auf und verschwand mit den Worten „ich komm gleich wieder zu ihnen“. Er brauchte übrigens über 9 Minuten, um das zu kontrollieren, was auch immer er kontrollierte.
So stand ich also dort am Straßenrand und wartete und schaute mir diese hochgefährliche Kreuzung an. Es dauerte gerade mal 30 Sekunden, bis 2 Radfahrerinnen direkt vor den Augen von zwei Polizisten von der Fahrbahn auf den Gehweg bogen und die beiden ohne irgendeine Reaktion dabei zuschauten. Gehwegradeln ist eine der Hauptunfallursachen, was die eingangs erwähnten „1700 Verkehrsunfälle mit zum Teil schwer verletzten Radfahrerinnen und Radfahrern“ angeht, das hatte Herr Simon ja vor kurzem noch eindrucksvoll auf der Pressekonferenz von Velo2010 geschildert.
Ich wies also die Polizisten auf die Gehwegradlerinnen hin und der Mann, der mich vorher schon erkannt hatte, kam zu mir rüber und es entwickelte sich ein recht interessantes Gespräch: er meinte, man müsse das im „Rahmen der Verhältnismäßigkeit“ sehen und „sie sehen ja auch, da vorne ist eine Einbahnstraße, was sollen die Verkehrsteilnehmer hier machen?“ Ich antwortete „das ist relativ einfach, die können da auf der Fahrbahn fahren“ und wies auf die erhöhte Gefahr beim Gehwegradeln hin. Das hat der gute Mann aber gar nicht verstanden, er erklärte mir, warum es gefährlich sei (der Autofahrer sähe mich nicht) wenn ich gegen die Einbahnstraße fahre (was ich ja nicht gemacht habe), aber auch „man muß auch menschlich sein“, was die Gehwegradler angeht. Der Gehweg dort ist tatsächlich sehr breit, ich würde ganz sicher nicht von einer „Gefahr“ sprechen – was das Gehwegradeln dort trotzdem nicht erlaubt, zumal dort so wenig Verkehr ist, daß es für absolut niemanden ein Problem sein sollte, auf der Fahrbahn zu fahren. Ich erwiderte zudem, daß die Menschen, die dort auf dem breiten Gehweg radeln ein paar hundert Meter weiter, wo es dann wirklich gefährlich ist, weiterhin auf dem Gehweg unterwegs sind – wie sollen sie das auch lernen, wenn selbst die Polizei bei einer angekündigten Fahrradkontrolle in diesem Fall nicht einschreitet. „Deswegen sprechen wir das ja auch an“ meinte der Mann, währenddessen bog die nächste Radlerin auf den Gehweg ein. Und „ich unterhalte mich ja auch grad mit ihnen, ich kann da ja jetzt nicht hin und herspringen“. Alles klar, ich hielt ihn also von der „Arbeit“ ab … das war selbstverständlich nicht meine Intention! Daß da noch ein weiterer Kollege stand wurde nicht weiter erörtert.
„Kenn ich sie nicht aus der Zeitung“ sprach mich ein Mann an und stellte sich als Reporter der „Welt Kompakt“ vor. Er hatte den KStA-Artikel gelesen, mich erkannt und war offensichtlich froh, einen Interviewpartner zu haben. Ob er mich kurz nach meiner Meinung fragen dürfe? Selbstverständlich.
Ich erzählte dem Mann kurz, warum ich vor Ort bin und daß ich angehalten wurde und jetzt noch auf den Polizisten warte, der sich abspricht meine Daten kontrolliert. „Kann man sagen, daß sie das hier auch ein bisschen für überflüssig halten, diese Kontrolle“ fragte mich der Reporter, „weil es andere Orte gäbe, wo es sinnvoller wäre?“. „Das ist hier völliger Quatsch“ meinte ich dazu und nannte auch Stellen, an denen es wesentlich passender wäre (Mülheimer Brücke, Ringe oder so ziemlich jede andere Kreuzung in Köln). Ich erwähnte dem Reporter gegenüber auch mein vorheriges Gespräch mit dem Polizisten und daß die Gehwegradler gar nicht angehalten wurden. Der Polizist hatte aber mittlerweile die Straßenseite gewechselt und knöpfte sich nun tatsächlich vor unseren Augen einen Fahrradfahrer auf dem Gehweg vor. Ob er dies tat, weil ich mich jetzt mit einem „richtigen“ Journalisten unterhielt, kann ich nur mutmaßen.
Ich unterhielt mich mit dem Mann von der „Welt“ noch ein wenig über den Sinn oder Unsinn dieser ganzen Aktion und wir waren uns beide recht einig, was wir von dieser Kontrolle hielten. Dann kam -nach knapp 10 Minuten- der Mann in der Warnweste zurück, er hatte einen älteren Beamten in Uniform im Schlepptau. Ich hatte mich ein wenig gewundert, warum er solange gebraucht hat, um meine Identität festzustellen, zumal es sonst keine „Sünder“ weit und breit gab, die es zu überprüfen galt. „Herr Laufenberg, ich hab ihre Daten überprüft und sie sind ja bekannt bei den Kollegen“, sagte der Mann in der Warnweste und führte an „nun ist das so, daß man sich normalerweise ausweisen muß„, was ja nun mal gar nicht stimmt und ich dem Polizisten auch sagte. Er warf mir nochmal vor, daß ich gegen die Einbahnstraße gefahren wäre und dabei pedaliert hätte und bot mir ein Ordnungsgeld von 15.- Euro für diesen Verstoß an. Der ältere Polizist gab zu verstehen, daß er das auch gesehen hätte und somit stand es 2:1 und zwar zwei Polizisten gegen einen Bürger. Mag der Bürger auch rechtschaffen sein, was das zu bedeuten hat, kann sich wohl jeder vorstellen. Ich lehnte das Ordnungsgeld ab, hatte auch gar kein Geld dabei (bar oder EC-Karte wären gegangen), ich würde dann eine Anzeige und einen Anhörungsbogen bekommen. Gut.
An dieser Stelle wird die Geschichte in meinen Augen unschön, denn ich bin mir sicher, daß -in dem Moment, als ich die Einbahnstraße passierte- überhaupt nur der Mann in der Warnweste mich wahrnahm und die anderen Polizisten gar nicht in meine Richtung schauten. Daß der ältere Beamte also gesehen haben will, daß ich pedalierte mag ich nicht wirklich glauben und berücksichtigt man, daß der junge Polizist, der vielleicht noch in der Ausbildung ist und etwas lernen soll, knapp 10 Minuten brauchte, um meine Personalien aufzunehmen und dann nicht alleine, sondern in Obhut zurückkam, so kann man relativ einfach eins und eins zusammenzählen. Was Hänschen lernt …
Nun, kurioserweise habe ich ja ein Video von alledem, denn meine Helmkamera lief die ganze Zeit. Da wies ich die Beamten auch nochmal drauf hin, daß ich meine Unschuld im Zweifel wohl belegen kann. „Ja, wenn sie das aufnehmen, wo sie mit den Füßen auf dem Boden sind“, meinte der ältere Beamte zu mir. Nein, ich habe selbstverständlich nicht meine Füße beim Nicht-Pedalieren gefilmt, sondern meinen Blick noch vorne gerichtet (die Perspektive der Kamera wird schließlich durch meine Blickrichtung definiert). Und da sieht man ganz deutlich, daß keiner der Polizisten auch nur annähernd in meine Richtung guckt. Übrigens in einer Auflösung von 1980×1080 Pixeln und somit wirklich schön deutlich.
Mein Fazit: Ich bin mal gespannt, ob mich die angekündigte Anzeige dann tatsächlich erreicht, von meiner Selbstanzeige habe ich bis jetztimmerhin noch nichts gehört. Man nehme es mir nicht übel, wenn ich das Verhalten der Polizisten, wo auf einmal der ältere gesehen haben will, wie ich pedaliert habe, als willkürlich und abgesprochen empfinde. Das von mir angefertigte Video ist gesichert und ich kann es bei Bedarf selbstverständlich zum Anhörungsbogen dazulegen.
Was die groß angekündigte Fahrradkontrolle angeht, kann man leider nur das Attribut „lächerlich“ vergeben und darin fühle ich mich in dem Eindruck, den der Profijournalist hatte, bestätigt. Dieser Ort ist der so ziemlich ungeeignetste, den man für eine solche Kontrolle auswählen kann, zumal dann prinzipiell gravierende Vergehen wie Gehwegraddeln noch nicht mal geahndet werden und wo kaum Kfz-Verkehr ist, kann man auch kaum dessen Fehlverhalten gegenüber Radfahrern feststellen. Da hätte man genauso gut auf den Verkehrsübungsplatz gehen können. Das alles macht letztlich nicht wirklich den Eindruck geeigneter Maßnahmen, um menschliches Leid zu verhindern und auch nicht, daß man den Radverkehr in irgendeinem Maße wirklich ernst nehmen würde.
[Nachtrag]: der Welt-Artikel ist nun auch Online. Da kann man lesen, daß an der anliegenden Kita noch fein Propaganda gemacht wurde. Ohne geht es anscheinend nicht.
26 Antworten bis jetzt ↓
1 Mike F. // Apr 19, 2012 at 13:28
Trotz unschönem Erlebnis lesenswert – danke für die Mühe!!
2 Stephie // Apr 19, 2012 at 14:21
Die Baustelle ist da schon ein bisschen länger. Jedenfalls kann ich mich auch erinnern, schon einmal mit dem Rad davor gestanden zu haben. Für Fahrradfahrer hat hier niemand an eine Lösung gedacht und auch ich bin dann einfach gegen die Einbahnstraße durchgefahren.
Die Kreuzung ist im Übrigen wirklich nicht sonderlich gefährlich und ich finde es lächerlich dort zu kontrollieren und eine Ordnungsgeld zu erteilen, wenn es für Radfahrer keine legale Möglichkeit gibt dort durchzufahren – aber auf dem Gehweg fahren ist ja erlaubt/ wird geduldet…
3 Ulrike // Apr 19, 2012 at 19:46
Schilda lässt grüßen!
Dass sie dir jetzt eine Owi andichten möchten, ist allerdings frech.
Aber ich machte auch schon die Erfahrung, dass im Zweifelsfall die Aussage/Beobachtung eines Polizisten wahrer ist als die des Bürgers, obwohl sie sich nicht beweisen ließ.
4 Marc // Apr 19, 2012 at 20:13
Spannender Bericht – danke für den „Selbsttest“. Nach der großen Ankündigung den „motorisierten Verkehr“ zu kontrollieren ist diese Kontrolle wahrlich eine Farce. Ich hatte selbst am Dienstag schon nach der angekündigeten Polizeikontrolle am Gürzenich Ausschau gehalten – ohne Erfolg.
Hier noch der Link zum WELT-Artikel:
http://www.welt.de/regionales/koeln/article106201569/Radfahrer-aufgepasst-Polizeikontrollen-in-Koeln.html
5 Jens2 // Apr 19, 2012 at 21:31
Die ganze Situation hat für mich auch etwas von absurdem Theater.
Was das angebliche Vergehen angeht, sollte man vielleicht noch die besonders „gelungene“ Regelung zum Thema „geschobene Fahrzeuge in Einbahnstraßen“ der StVO genauer beleuchten. Je nachdem, welche Fassung der StVO man denn nun für gültig hält bzw. wie man diese auslegt, war es evtl. wirklich nicht OK, wie du dich in der Einbahnstraße verhalten hast. Sein Fahrzeug darf man bei der „strengen“ Variante in einer Einbahnstraße nämlich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung wohl nur auf dem Gehweg schieben. Wenn du auf der Fahrbahn gerollert bist, dann war das in dem Fall also wohl nicht in Ordnung.
(Die Formulierungen dazu in der StVO unterscheiden sich dabei deutlich zwischen der von Ramsauer favorisierten Fassung ohne die 46. Änderungsverordnung und der ansonsten verbreiteten Fassung der StVO. In der Prä-2009-StVO heißt es zu dem Thema Einbahnstraße und Zeichen 220 relativ klar: Es „schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen“. Dahingegen gibt es in der neueren StVO folgende Erläuterung: „Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor“. Ob das Schieben eines Fahrrads nun Fahrzeugverkehr ist oder nicht, darüber kann man sich natürlich auch noch prächtig streiten.)
Es ergibt sich also in Einbahnstraßen die reichlich dämliche Situation, dass man u.U. nur auf dem Gehweg sein Rad in der „falschen“ Richtung schieben darf, nicht auf der Fahrbahn, wobei zusätzlich natürlich zu beachten ist, dass man auf dem Gehweg mit seinem Fahrzeug keine anderen Fußgänger behindern darf (§ 25 Abs. 2, daran hat sich nichts geändert). Würde man Fußgänger behindern, so bleibt einem als Radfahrer in einer Einbahnstraße also bei strenger Auslegung der StVO letztlich nur übrig, in der Richtung der Einbahnstraße weiterzufahren und dann auf anderem Wege wieder zurück zu fahren.
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass den Polizisten, mit denen du dich unterhalten hast, all dies auch genau bekannt war. 😉
6 Ganz viel Langeweile bei der Fahrradkontrolle | Radverkehrspolitik.de // Apr 19, 2012 at 23:14
[…] toller als die Hamburger Kollegen treiben es die Kölner Polizeibeamten: Fahrradkontrollen – Farce. Angekündigt war eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Radwegbenutzung und des Respekts gegenüber […]
7 Gegen die Kampfradler: Bericht von der Front « mucradblog // Apr 20, 2012 at 08:14
[…] http://www.radfahren-in-koeln.de/2012/04/19/fahrradkontrollen-farce/ Share this:TwitterFacebookGefällt mir:Gefällt mirSei der Erste, dem dieser gefällt. […]
8 dothebart // Apr 20, 2012 at 09:34
Es “schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen”.
Eine Mensch mit breitem Zwillings-Kinderwagen duerfte also hier nicht durch?
9 Jeremy // Apr 20, 2012 at 10:40
Vielen Dank für den Artikel! Leider hast Du nach Deiner Schilderung tatsächlich eine Owi begangen: Zum Fußgänger kann man nur werden, wenn man absteigt, sich beide Beine neben dem Fahrrad befinden und dann „rollert“. Sitzt man noch auf dem Fahrrad, gilt man trotz „Rollern“ als Radfahrer. Vgl. etwa NZV 2005, 92.
10 Christoph Krusch // Apr 20, 2012 at 14:41
Zur Ordnungswidrigkeit muss ich jeremy teilweise widersprechen. Auch wenn ich auf Anhieb keine weiteren Urteile zum „rollern“ von Radwegen entdecken konnte, legt das genannte Urteil lediglich fest, dass man durch das „rollern“ mit einem Fuß auf einer Pedale nicht gegen ein Verbot, den Fußgängerüberweg/Fußgängerfurt [beide Begriffe im Urteil] zu benutzen, verstiesse. Das lässt den Schluss zu, dass das Gericht diese Art des Rollerns als zu Fuß gehen betrachtet. Das dies nur für diese Art des Rollerns gelte, stellte das Gericht nicht fest.
Allerdings wage ich die Prognose, dass viele Gerichte es davon abhängig machten, ob man im Sattel saß, da die Unterscheidung zwischen Fahren und Rolle(r)n, sonst wohl kaum möglich wäre, man denke an Rückenwind, Gefälle oder schlicht eine kleine Pedalierpause. Ganz gemein könnte man beim Abstoßen vom Boden zusätzlich auf die Idee kommen, einen Verstoß gegen §23 III S.3 StVO anzunehmen.
Zur Ablehnung einer Ordnungswidrigkeit beim Rollern im Sattel könnte man allerdings u.a. anführen, die Antriebsart (Abstoßen vom Boden), die erreichte Schrittgeschwindigkeit und die insgesamt höhere Ähnlichkeit zum Gehen als zum Radfahren. M.E. besteht aber im Allgemeinen in solchen Fällen aus o.g. Gründen wenig Aussicht auf Erfolg. Wie immer kommt es aber auch dabei immer auf die Umstände im Einzelfall und die entscheidenden Richter an.
Ist zudem im Einzelfall unstreitig, dass nicht pedaliert wurde, sondern wirklich nur das Prinzip eines LAUFrades genutzt wurde, wären die Gründe für die Unterscheidung nach dem Sitzen im Sattel wieder unbeachtlich, man kann mit guten Gründen gegen die Annahme des „Fahrens“ argumentieren. Zwingend ist in dieser Argumentation indes nichts. Gerade angesichts der sehr vielschichtigen Ausbildung unserer Ordnungskräft ohne nähere Spezialisierung auf Rad-Recht, ist wohl eher das Schieben oder „einfüßige Rollern“ zu empfehlen.
11 Marco // Apr 20, 2012 at 15:24
Vielen lieben Dank für Eure fachlichen Kommentare. Das zeigt, daß es nicht so einfach ist, überhaupt zu entscheiden, was ich da jetzt genau getan habe und was nicht. Hätte ich von dem Polzisten solch eine *sachliche* Begründung bekommen, weswegen ich nicht „gerollert“ bin, dann wäre ich mit ner Owi sogar einverstanden – daß er allerdings drauf beharrt, daß ich pedaliert habe und der 2. Polizist das plötzliche gesehen haben will, bleibt trotzdem eine Sauerei!
Ich bin heute tatsächliche ebenso „rollernd“ angehalten worden (Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg, das ist sicherer, als mit Rennradschuhen schieben) und zwar zweimal. Der erste Polizist folgte meiner Argumentation und wünschte mir nen schönen Tag. Der zweite hatte sein Kassiergerät schon in der Hand und hat von der Owi letztlich nur abgesehen, weil ich mit nem TV-Kamerateam unterwegs war … das gibt aber noch nen eigenen Artikel.
12 Starrsinnger // Apr 20, 2012 at 16:53
Unabhängig davon, ob nun tatsächlich ein Tatbestand vorliegt, würde ich nun klagen lassen. Das Schnittlauch ist dann Zeuge und zur Wahrheit verpflichtet.
Zudem dürfte die Behauptung des Sehens an Ort und Stelle auch nicht den Vorschriften entsprechen.
13 Ralf // Apr 20, 2012 at 20:53
Heutzutage würde ich nichts mehr von einer Kamera erzählen. Ich würde versuchen den Polizisten eiskalt auflaufen zu lassen.
Also erst nachdem er vor Gericht ausgesagt hat, die Videoaufnahme erwähnen und rausrücken.
14 Sinnvolle(re) Kontrollen // Apr 21, 2012 at 10:38
[…] XHTML ← Fahrradkontrollen – Farce […]
15 Tom O. Sumi // Apr 21, 2012 at 18:51
„wendete und wollte zurück fahren.“
^^^^^^^
Da haben wir’s ja, hat der Bürger Experte beim Wenden vermutlich noch leicht die Kurbel bewegt… AB IN DEN KERKER!!!
16 N.M. // Apr 25, 2012 at 08:20
Danke für diesen Bericht, den ich (mit leichter Verspätung) noch kommentieren möchte.
Ich bin täglich aus beruflichen Gründen in Köln (rechtsrheinischer Norden) mit dem Fahrrad unterwegs und kann bestätigen, dass es dort weitaus gefährlichere und öfter von Verstößen geprägte Stellen gibt als diese (mir nur von diesen Bildern her bekannte) Stelle. Auch ich wünsche mir dort entsprechende Kontrollen aller beteiligten Verkehrsteilnehmer. Es stellt sich mir also zunächst die Frage, _warum_ ausgerechnet _diese_ anscheinden völlig ungeeignete Stelle ausgesucht wurde. Ist es Arbeitsunlust? Passt nicht mit dem Umstand zusammen, dass die Presse eingeladen war, und man sich dann eigentlich beschäftigt und erfolgreich zeigen möchte. Stattdessen dokumentiert die geladene Presse eine Schnarchkontrolle. Eine andere Erklärung wäre Unkenntnis und Unfähigkeit, was durch die im Folgeartikel beschriebenen weiteren Kontrollen an angebrachteren Stellen bestätigt würde — dass die Polizei also erst einmal darauf hingewiesen werden muss, was sinnvoller ist. Beide Erklärungen (polizeiliche Arbeitsunlust oder Unfähigkeit) beunruhigen mich etwas. Gibt es weitere schlüssige Annahmen dazu?
Was den bemängelten „Verstoß“ (Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung) angeht, so kann man sicherlich streiten. Ich bin kein Freund des (auch im Folgeartikel beschriebenen) „Rollerns“ aus dem Sattel heraus. Erscheint mir wirklich als juristische Haarspalterei, die dem eigentlichen Sinn (nicht fahren) entgegensteht. Aber das ist eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten. Was mich an der ganzen Sache stört sind folgende zwei Punkte:
1) _Dieser_ (umstrittene) Verstoß wird geahndet, _andere_ mehrfache Verstöße weiterer Radfahrer selbst nach Hinweis nicht. „Verhältnismäßigkeit“ nennen das die beteiligten Polizeibeamten. Ich empfinde das schlicht als Willkür.
2) Wenn man den Ausführungen glaubt (immerhin soll es Beweise in Form von Videomaterial geben), so hat _ein_ Polizist den Verstoß beobachtet. Dennoch gibt es auf einmal _zwei_ Polizisten, die ihn bezeugen wollen. Das empfinde ich als korrupt.
Beides — Polizeiwillkür und Korruption — sehe ich in unserem Land extrem ungern.
17 Speedy // Apr 25, 2012 at 14:12
Hi
Lustige Sache mit dem „Rollern“. Guter Tipp. Da kann man also demnächst vor der Roten Ampel ein Fuß vom Pedal nehmen und den Allerwertesten vom Sattel und dann bei Rot langsam drüber „rollern“. Kostet dann nur 5 EUR, weil ich bin ja nur Fußgänger. Super Spar-Tipp.
Bin ich aber mal gespannt, ob das im Sinne des Erfinders ist.
So long
18 Ralf // Apr 26, 2012 at 10:34
@Speedy
Fast genau das habe ich kürzlich gemacht. Ampel für Autos und Radfahrer rot, für Fussgänger (in Fahrtrichtung) grün. Auf der anderen Strassenseite 3 Polizisten und ich hatte es eilig. Also bin ich abgestiegen und neben dem Fahrrad joggenderweise schiebend über die grüne Fussgängerampel. Danach wieder aufgestiegen und weitergefahren.
Gab nur von einer Polizisten einen verwunderten Blick.
19 Michael // Jul 10, 2012 at 16:47
Hallo,
ich möchte gerne das Thema „Rollern“ noch etwas präzisieren, nachdem ich mich selbst zu dem Thema mal schlau gemacht habe.
Nach Urteil einiger Gerichte gilt als „Rollern“ nur die folgende Technik, alles andere wird weiterhin als „Radfahren“ angesehen:
– Absteigen
– rechter Fuß auf linkes Pedal und mit linkem Fuß anstoßen oder
– linker Fuß auf rechtes Pedal und mit rechtem Fuß anstoßen
Belässt man den linken Fuß auf dem linken Pedal und stößt sich so mit überkreuzten Beinen ab, gilt das weiterhin als Radfahren.
Ich bin gerade zu faul, die Urteile zu googeln, ist aber nicht schwer zu finden.
Fazit: Wer mit dem „Rollern“ argumentieren möchte, sollte es auch auf jeden Fall richtig machen 😉
20 Michael // Jul 10, 2012 at 17:01
Habe es nun doch schnell rausgesucht:
Urteil vom 3. Juni 2004, Az. 12 U 68/03
Nachzulesen ist die genaue Definition des Rollern auf der Wikipedia-Seite zu „fußgängerüberweg“
21 Marco // Jul 10, 2012 at 19:11
@Michael:
Im Urteil steht aber nichts davon, daß „rechter Fuß auf linkes Pedal“ und umgekehrt muß – was auf einem Rennrad mit Klickpedalen beispielsweise auch gar nicht möglich ist. Ich kann also folglich ein Fahrrad auch wie einen Tretroller benutzen, wenn sich das Oberrohr zwischen meinen Beinen befindet. Maßgeblich ist hier, daß sich mit dem Fuß vom Boden abgestoßen wird.
Dieses wird vom älteren Polizisten ja auch bestätigt, der aber gesehen haben will, daß ich „pedaliert“ habe. Dies sieht man in meinem Video zwar nicht (kann es höchstens erahnen und ggf. anhand der Geräusche erkennen), man sieht aber, daß der Polizist, der dies behauptet, mich gar nicht gesehen haben kann -was ich als den eigentlichen Skandal empfinde.
22 Tobias Claren // Dez 31, 2012 at 02:44
Ich würde ja wenigstens die Bilder der Beiden veröffentlichen.
Wenn bekannt inkl. Namen.
Und wenn das mit den Bildern ein Problem wäre, nur die reinen Namen. Das wäre kein rechtliches Problem.
Mir stinkt es, dass in Deutschland keine Klarnamen genannt werden.
Da ist man In den USA weiter. Da werden Klarnamen und Dienststellen und seine Nummer auf http://www.RateMyCop.com veröffentlicht.
Da stand einmal gleich auf der Hauptseite, dass Officer XYZ einem Mann mit einem Schlag das Genick brach, weil dieser ihm wegen eines Autos das abgeschleppt wurde, auf die Schulter tippte.
So eine Webseite brauchen wir auch in Deutschland.
http://www.OpenWatch.net und die App „Cop Recorder“ (eine Polizeigewerkschaft in Deutschland hat die App schon mit öffetnlichem Gejammer geadelt) sind ein Anfang, aber so etwas sollte noch professioneller aufgezogen werden.
Rottenneighbor war damals eine gute Sache. Nicht speziell für Beamte anzuprangern, aber das war evtl. der Vorteil. Seine Popularität erreichte es wohl wegen der großen Zielgruppe jedes Bürgers.
Aber man konnte auch ein rotes Haus auf jede Behörde und Dienststelle sowie auch auf Privatadressen der Beamten setzen. Später sogar ein Video hochladen.
So etwas braucht es heute wieder!
Es ist ja auch kein Nachteil wenn der Betreiber in den USA sitzt (oder ein Deutscher wenigstens so tut), aber dann doch bitte auch mit Deutscher Webseite.
Ich verzichte auch nicht auf Klarnamennennung (inkl. Privatadresse und Telefonnummer), wenn ich Polizisten illegales Verhalten vorwerfe.
Googlet nach Claren KOK.
Ralf hat absolut recht, wenn man einen Polizistn dabei erwischt wie er ankündigt einen falsche Verdächtigung und einen Meineid zu begehen, dann sollte man NICHTS tun um das zu verhindern.
Vor Gericht warten bis er das durchzog, und dann das Material aus dem Hut zaubern 😉 .
Aber ich befürchte Deutsche Gerichte werden das zugunsten der Polizisten nicht akzeptieren.
Daher IMMER vorab das Material bei YouTube hochladen. So früh wie möglich.
Dqann braucht man vor Gericht nur noch einen Zettel mit dem Link zu überreichen.
Man muss die vor vollendete Tatsachen stellen.
Evtl. argumentieren sie ja sonst auch noch mit dem Persönlichkeitsrecht der Polizisten, dass es ihrem Ansehen schaden könne usw. blablabla.
Hier steht also angeblich dieses Pseudorecht der Polizisten über dem Recht des Staates einem (bzw. zwei) Polizisten eine Straftat nachzuweisen? Ein Jahr Knast gibt es für Meineid. In minderschweren Fällen 6 Monate. Aber bei einem Polizisten sollte es wohl IMMER ein schwerer Fall sein. Auch wenn es nur um die Behauptung geht, in die falsche Richtung geradelt zu sein.
Sucht mal bei ebay nach driving cam oder car cam.
Ab 50 Euro gibt es fertige Geräte mit Schleifenaufzeichnung und GPS, G-Sensor usw..
Nur wo führt man das auf dem Rad bei sich?
Naja, im Auto kann es bei Verkehrskontrollen auch schöne Aufnahmen liefern.
Zum einen löst es automatisch bei Unfällen aus (Sicherung der letzten X Minuten), zum anderen hat es einen Knopf zum sichern der letzten X Minuten…
Wäre ich vor Ort gewesen, ich hätte hier als Zeuge zur Verfügung gestanden.
Gibt es hier evtl. des programmierens kundige?
Schreibt doch mal so ein Script in php oder Python oder einem anderen Webtauglichen Script. Wie wäre es mit HTML 5?
Ein Script für eine Seite wie Rottenneighbor oder auch RateMyCop oder ähnliches.
Ganz allgmein gehalten, und mit der Möglichkeit im Adminbereich Titel für die Eingabefelder zu vergeben.
Wenn Nazis phpBB nutzen, kann man die Macher von phpBB auch nicht dafür belangen.
Leider gibt es kein einziges fertiges Script dass es erlaubt, dass Besucher Daten in ein Formular eingeben, und evtl. Pins dazu auf einer Karte setzen können.
So wie auch auf http://www.Mundraub.de
Eine Art Wiki-Artige Personendatenbank.
Man könnte eine „Lichtbildkartei“ zu „potentiellen Straftätern im Amt“ erstellen:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/kartei-zum-1–mai-geplant-beamte-drohen-mit-anzeigen-linke-wollen-polizisten-fotografieren,10810590,9895122.html
Bei nur 2000 Aktiven „Jägern“ in der BRD müsste jeder nur ca. 125 Polizisten ablichten.
Natürlich würde das aber nach ganzen Dienststellen ablaufen, um den Überblick zu behalten (wer schon abgelichtet wurde).
Außerdem hat man so zu jedem Foto die Angabe der Dienststellen.
Man könnte so thereotisch auch ein Foto eines Polizisten von einer Demo usw. per Gesichtserkennung in Picasa mit den ganzen Bildern vergleichen. So kann man Gesichter wenigstens Dienststellen zuordnen.
Der Rest ist dann etwas Recherche vor Ort…..
23 Tobias Claren // Dez 31, 2012 at 02:47
Korrektur, die Webseite ist natürlich http://www.Mundraub.org
24 Ulli // Jan 30, 2013 at 17:57
Jetzt würde der geneigte Leser aber auch gerne erfahren , was aus der Geschichte geworden ist.
25 Marco // Jan 30, 2013 at 21:36
Ulli, das ist recht einfach erklärt:
ich hab die Knolle bezahlt (15.- Euro + Verwaltungsgebühr), da ich die Widerspruchsfrist leider verpasst hatte (viel zu viel zu tun gehabt) und einfach keine Lust auf einen Einspruch samt Verfahren hatte.
Ich weiß allerdings immerhin nun, daß der ältere PHK aus dem Artikel („Hans“) meinen Blog jetzt fleißig liest (schöne Grüße an dieser Stelle!).
26 Einfach umgenietet // Aug 7, 2013 at 14:09
[…] gefährlichen Stellen, z.B. in wenig befahrenen Tempo 30 Zonen in der Kölner Südstadt, darüber berichtete ich letztes Jahr. Vielleicht könnte die Kölner Polizei ja einfach mal “Fehlverhalten motorisierter […]
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