Ich habe ein schlechtes Gewissen. Letzte Woche habe ich -trotzdem ich ein rechtschaffener Bürger bin- eine Ordnungswidrigkeit begangen. Nach einigen fast schlaflosen Nächten habe ich mich nun entschieden, mich selbst anzuzeigen und soeben meine Tat mit folgendem Text bei der Polizei zur Anzeige gebracht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Sonntag, den 25. März 2012 befuhr ich mit meinem Fahrrad linksrheinisch das Rheinufer in nördlicher Richtung von Köln-Rodenkirchen aus kommend in Richtung Köln-Mülheim (dort wohne ich), wie ich es seit Jahren regelmäßig tue. Üblicherweise nutze ich, um die Kölner Altstadt zu passieren, den sogenannten „Rheinufertunnel“. Dieser war jedoch mit einem Fahrbahnverbot für Radfahrer (VZ254) belegt, was in den letzten Jahren nicht der Fall war – ich konnte dort auch immer zügig und sicher fahren.
Da trotz des VZ254 keine geeignete Umleitungsstrecke angeboten wurde, wie es die VwV-StVO eigentlich erfordert, mußte ich das per VZ242 mit Zusatzschild 1022-10 „Radfahrer frei“ beschilderte Rheinufer zur Durchfahrt benutzen. Dort war es so eng und unübersichtlich, daß -trotz Schrittgeschwindigkeit- ich selbst, Fußgänger und auch andere Radfahrer gefährdet wurden, bzw. andere gefährdeten.
Leider hatte ich etwas vergessen, mußte noch einmal zurück und somit diese Passage ein zweites Mal passieren. Da mich Zuhause Besuch mit einem leckeren Stück Kuchen erwartete, ich mich deswegen nicht verspäten wollte und ich zudem den Nervenkitzel der Fahrt über das Rheinufer nicht ein weiteres mal auf mich nehmen wollte, fuhr ich durch den Tunnel, wie ich es die letzten Jahre ja auch tat – nun allerdings ordnungswidrig.
Den Beweis meiner Ordnungswidrigkeit sehen Sie hier im Bild, rechts die rechtmässige, links die ordnungswidrige Fahrt:
Ich habe also als Radfahrer ein Verkehrsverbot missachtet, aber niemanden behindert oder gefährdet. Mit einem Bußgeld i.H.v. 10.- Euro bin ich einverstanden.
Ich möchte Sie allerdings bitten, als Polizei eine Verkehrsschau durchzuführen, bzw zu initiieren und dies unter folgenden Aspekten:
Welche besonderen Umstände gebieten das Verbot für Radfahrer und welche Gefahrenlage besteht im Rheinufertunnel für Radfahrer, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Strassenverlehr erheblich übersteigt?
Welche zumutbare Umleitung für Radfahrer besteht an dieser Stelle und warum wird sie nicht ausgeschildert?
Wie rechtfertigt sich das Risiko, dem Fußgänger und Radfahrer durch die Benutzung des Rheinufers durch Radfahrer ausgesetzt werden (insbesondere unter Berücksichtigung von StVO und ERA2010 sowie weiteren wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen)?
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Laufenberg
So, mein Gewissen ist also ein wenig erleichtert und ich werde um 10.- Euro ärmer sein. Dafür habe ich das Rheinufer sicher passieren können und niemanden gefährdet – das ist mir ehrlicher gesagt wesentlich wichtiger!
44 Antworten bis jetzt ↓
1 skip // Apr 2, 2012 at 18:11
zum Schluss blendest Du geschickt aus, dass Du /bestimmt/ noch einen Rotlichtverstoß begangen hast. Richtig? 😉
2 Pim // Apr 2, 2012 at 20:08
Ich kriege die Krise wenn ich das Rechte Bild angucke… Was machen die mit ihren kleine Kinder auf dem Radweg? Und der „Wohin?!“-Typ… Boah, als Niederländer bin ich immer noch erstaunt darüber wie wenig Respekt mann für Radfahrer hat. In Holland hallt mann sich einfach fern von Radwegen als Fußgänger, oder man passt auf Radfahrer auf, aber sowas? Neh… Wirklich, solche Typen kann ich nicht leiden.
Nichtdestotrotz eine sehr schöne Aktion und ich bin wirklich gespannt was die Polizie macht! 😉
3 Durch den Tunnel zur Selbstanzeige | Radverkehrspolitik.de // Apr 2, 2012 at 20:13
[…] Wie vollkommen kurios und verrückt die Fahrt über die Promenade im Vergleich zu einer einfachen Tunneldurchfahrt ist, lässt sich anschaulich in einem Video von Marco Laufenberg bestaunen: Selbstanzeige wegen Ordnungswidrigkeit […]
4 siggi // Apr 2, 2012 at 20:32
@Alle
Falls Marco die 10 Euro bezahlen muss, dann legen wir zusammen.
Er hatte die Arbeit und den Ärger und wir bezahlen – ist doch klar.
Ich bin auf jeden Fall dabei.
siggi
5 Jakob // Apr 2, 2012 at 20:54
Der richtige Weg zum Vorgehen gegen ein Verkehrsschild ist eigentlich ein Widerspruch (oder je nach Bundesland direkt eine Anfechtungsklage) und nicht eine Selbstanzeige wegen Missachtung des Schildes. Das muss aber spätestens ein Jahr nach erstmaliger Betroffenheit geschehen. Als ersten Schritt kannst du auch entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz die Begründung für das Schild und eine Statistik zu Unfällen mit Fahrradbeteiligung auf dieser Strecke einsehen. Falls es da in den vergangenen Jahren keine Unfälle gab, dann ist das natürlich ein gutes Argument, dass das Verbot nicht notwendig ist.
Ein weiteres Argument ist natürlich, dass Mofas und Leichtmofas (max. 20 km/h), die sich weder bei der Sichtbarkeit noch bei der Geschwindigkeit wesentlich von Fahrrädern unterscheiden, weiterhin den Tunnel benutzen dürfen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Motor aus ist und das Mofa durch treten gefahren wird. Ich sehe keinen Grund, warum das benutzen des Tunnels mit einem Mofa weniger gefährlich als mit einem Fahrrad sein sollte.
Ansonsten könnte man auch die vorgeschlagene Alternative über den freigegebenen Gehweg auf Engstellen untersuchen. Ein Fahrrad darf bis zu 2.55m breit sein und wenn ein solches Fahrrad nicht auf den Weg passt und durch das Zeichen 254 von der Straße ausgeschlossen wird, dann muss zwingend eine Umleitung beschildert werden:
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_41.txt
6 Martin // Apr 3, 2012 at 07:06
@Jakob: Glaub bloß nicht, dass dies die bisher einzige Maßnahme gegen das Verbot ist. Unfälle im Tunnel gab’s bisher bloß nicht, weil nicht so viele Radfahrer durchgefahren sind. Ansonsten ist der Tunnel laut Stadt und Polizei zu eng, es fehlt der rechte Ausweichraum, die Tunnelausfahrt ist zu steil und bringt Radfahrer ins Schwanken und die Verkehrsstärke mit hohem Schwerlastanteil lässt ein sicheres Befahren mit dem Rad nicht zu, auch nicht jetzt, wo seit ein paar Monaten nur noch 50 statt 70 erlaubt sind. Und es fehlte ja nur jahrelang das Schild, erlaubt war es laut Akten nie. Alles O-Ton Amt für Straßen und Verkehrstechnik.
7 Jakob // Apr 3, 2012 at 09:29
Wenn die Benutzung einer Straße nicht explizit verboten ist, dann ist es erlaubt (unabhängig davon, ob in irgendeiner Akte steht, dass es erlaubt ist). Die Aussage, dass es nie erlaubt war, ist also auf jeden Fall falsch. Warum fehlender Ausweichraum auf einer Strecke mit 3 Spuren pro Richtung ein Problem sein soll, ist mir auch nicht ganz klar. Es kann doch durch einen Spurwechsel problemlos mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt werden. Die Schwankung des Radfahrers sieht eigentlich auch eher nach einem vorgeschobenen Argument aus, das noch aus einer Zeit kommt, in der Fahrräder keine brauchbare Gangschaltung hatten. Bei Einhaltung des von der Rechtssprechung geforderten Sicherheitsabstands müsste man schon sehr stark schwanken, damit sich dadurch eine Gefahr ergeben könnte. Außerdem besteht das Problem genauso auch bei Mofas, die durch treten fortbewegt werden. Ein einseitiges Verbot von Fahrrädern mit dieser Begründung könnte also schon gegen das Willkürverbot verstoßen.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.
8 Marco // Apr 3, 2012 at 10:54
Jakob, das Procedere einer Klage, etc. ist soweit klar. Wird von mir auch praktiziert, allerdings nicht in diesem Fall – da hängen aber schon andere dran. Köln hat diesbezüglich so *einige* Baustellen …
Von der Polizei hab ich noch nichts gehört. Den Zehner krieg ich noch grad so zusammen, aber gegen ne Kugel Eis auf der nächsten CM hab ich nix 😉
9 siggi // Apr 3, 2012 at 21:00
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03727/
10 Ulrike // Apr 5, 2012 at 12:10
Bin sehr gespannt, ob’s eine Reaktion gibt und wenn ja, welche! Auf die Idee muss man erstmal kommen…
11 Michael // Apr 6, 2012 at 10:10
@siggi
Nach Ansicht der Behörde scheint dort ja schon länger ein Verbot zu bestehen. Ich habe den Eindruck, die wissen teilweise gar nicht was überhaupt angeordnet wurde, ob dies entsprechend beschildert ist und vor allen Dingen, ob Anordnung und Beschilderung übereinstimmen.
Dazu muss man allerdings auch die Bedeutung der Verkehrszeichen kennen. Im vorliegenden Fall kann ich mir z.B. nicht vorstellen, dass ein Verbot für Radfahrer aber nicht für Mofafahrer gemeint ist. Die Absicht war wohl eher eine Autostraße (Zeichen 331.1), auch wenn dies nicht nachvollziehbar ist.
12 siggi // Apr 6, 2012 at 12:03
Was sagt den Google dazu?
http://maps.google.de/maps?hl=de&ll=50.93512,6.963229&spn=0.009249,0.022724&t=m&z=16&layer=c&cbll=50.934968,6.963242&panoid=s2ED7zihbEq_PGDQF_KWEg&cbp=12,356.43,,0,0
13 Jakob // Apr 6, 2012 at 12:46
@Michael:
Ich gehe mal davon aus, dass die Straße bewusst keine Kraftfahrstraße ist, weil sonst auch andere langsame Fahrzeuge ausgesperrt würden und man eine entsprechende Umleitung ausschildern müsste. Bei Radfahrern meinen die Verantwortlichen wohl, dass da der Weg über die Promenade reicht, auch wenn dieser durch die vielen Fußgänger kaum benutzbar ist.
14 Rudi Ralala // Apr 10, 2012 at 08:34
Rheinufertunnel – booah, hätte ich mich nie getraut. 80-120km/h ist dort völlig normaler Speed. Taxis natürlich noch etwas mehr.
15 Martin // Apr 10, 2012 at 11:37
@Rudi: Dann muss ich per Rad wohl auch 80-120 km/h fahren, denn meistens sind die mich dort drin überholenden Autos nicht so viel schneller als ich. Nein, es mag Ausnahmen geben, aber normal sind vielleicht 60 im Tunnel.
16 Martin // Apr 10, 2012 at 13:15
Artikel vom 10.04.12 im ksta.
Das für Köln gilt ,ist auch Alltag im ländlichen Raum. Ich wohne in Lohmar und fahre jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit. Dabei habe ich den Eindruck, dass viele Autofahrer auf dem Beifahrersitz ein Messer liegen haben, mit dem sie Kerben für jeden erlegten Radfahrer ins Lenkrad schneiden können.
Da ich wie Herr Laufenberg Fahrbahnmitte zum fahren nutze, weil ich mich nicht gegen den Bordstein drängen lasse, bekommt man sehr viel von den Aggressionen der Autofahrer mit. Und das sowohl von Männlein wie von Weiblein. Die StVO ist für viele von denen ein Fremdwort.
17 Thilo // Apr 10, 2012 at 17:20
Wenn man nichts anderes zu tun hat als so einen lächerlichen Kreuzzug zu führen, kommt so was dabei raus.
18 David // Apr 10, 2012 at 18:10
Leider ist das rechte Bild quälender Alltag in Köln.
Ich fahre jeden Monat selber ca. 400 km Rad durch Köln und kann auch ein Leid klagen.
Leider sind wir Radfahrer wohl nicht so viel wert wie die restlichen Verkehrsteilnehmer.
Ein gutes Beispiel ist die Hohenzollernbrücke. Dank der tollen Schlösser kommt man dort fast nicht mehr durch.
Ausgewiesen ist diese Strecke als Fuß und Radweg. Ein ausgewiesener Radweg wäre hier ein muss.
Danke das du sich dem ganzen Thema einmal annimmst.
19 Eine Runde rund um Köln …. // Apr 10, 2012 at 19:06
[…] XHTML ← Selbstanzeige wegen Ordnungswidrigkeit […]
20 STVO Neufassung: Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht : Seite 35 : Sind dir gerade die Argumente ausgegangen?:confused::confused:... // Apr 10, 2012 at 19:44
[…] http://www.radfahren-in-koeln.de/…/ […]
21 Dirk Hagedorn » Links – 11.04.2012 // Apr 11, 2012 at 12:50
[…] radfahren-in-koeln.de: Marco Laufenberg: Selbstanzeige wegen Ordnungswidrigkeit Ich habe ein schlechtes Gewissen. Letzte Woche habe ich -trotzdem ich ein rechtschaffener Bürger bin- eine Ordnungswidrigkeit begangen. Nach einigen fast schlaflosen Nächten habe ich mich nun entschieden, mich selbst anzuzeigen und soeben meine Tat mit folgendem Text bei der Polizei zur Anzeige gebracht. […]
22 Martina // Apr 14, 2012 at 17:29
Boaah, Hammer, ist echt ne Zumuntung, was da auf dem „Radweg“ unterwegs ist!! Ich versteh auch nicht, warum die Stadt nicht in der Lage ist, die Umfahrung Rheinufertunnel zu regeln (also, ich selber würde nicht durch den Tunnel fahren, aber wer mag, der sollte es dürfen!).
23 Ralf // Apr 16, 2012 at 08:59
Auf „der gleichen Strasse“ gibt es inzwischen ein weiteres Verbotsschild.
Und zwar in Höhe Schönhauser Str. Richtung Norden. Nur dass ich dort gar keine Umleitung auf Anhieb gefunden habe.
24 Fahrradkontrollen – Farce // Apr 19, 2012 at 13:00
[…] Ich bin mal gespannt, ob mich die angekündigte Anzeige dann tatsächlich erreicht, von meiner Selbstanzeige habe ich bis jetztimmerhin noch nichts gehört. Man nehme es mir nicht übel, wenn ich das […]
25 Koelnradler » Blog Archive » Sperrung für Radfahrer (Runde 2) // Apr 20, 2012 at 17:33
[…] für alle Beteiligten. Ein schönes Video hierzu hat Marco Laufenberg in seinem Blogbeitrag (Selbstanzeige wegen Ordnungswidrigkeit) gedreht. Dort kann man sich wunderbar ein eigenes Bild […]
26 Johannes Wittig // Jun 3, 2012 at 19:48
…der Rheinufertunnel wäre auch für mich eine N-S Alternative, trotz Enge und Abgase (Schild hin oder her). Andererseits komme ich mit meinen Fahrradrikschas nicht auf die Idee- obwohl ich damit nicht umkippe. Ich finde eine N-S Alternative durch Querung der Schildergasse auf Höhe Kaufhof bzw. c&a reizvoll- aber auch die NS-FAhrt sollte grundsäzlich frei dafür sein!
Ost-West Linie: klar muß man da über die Domplatte auch fahren dürfen und die Hohe Strasse kreuzen. So richtig ernst meinen es die verantwortlichen Verkehrtplaner nicht mit uns… Nochmals super Aktion!
27 Ralf // Sep 5, 2012 at 10:58
Es wurde durch das Verbot ein erhöhtes Risiko geschaffen, das sich jetzt realisiert hat:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/12415/2319607/pol-k-120905-2-k-kleinkind-von-fahrradfahrer-erfasst-krankenhaus
28 Werner // Okt 5, 2012 at 15:29
… und dann muss man sich (bei 8:40) auch noch als A..loch bezeichnen lassen, ….. tolle Arbeit, viel „Kraft und Ausdauer“ weiterhin
29 Tom // Feb 19, 2013 at 12:28
Ich meide solche Punkte und Situationen ganz einfach. Durch den Tunnel zu fahren wäre mir zu gefährlich.
Wenn LKW´s heranrasen und es eng wird, möchte ich nicht dort mit dem Fahrrad unterwegs sein. Oben am Rheinufer sind viel zu viele Menschen unterwegs.
Keiner achtet hier noch auf Radfahrer.
Es ist zu Eng.
Ich kann nur den Tip geben, bei einer Fahrradtour über Köln, die Touristengebiete zu meiden. Auch wenn es die schönsten Ecken von Köln sind.
30 CJB // Mai 9, 2013 at 10:56
Eine unmögliche Situation eingentlich, dort auf dem Rheinuferweg. Was mich nur sehr wundert: warum macht keiner der Radfahrer gebrauch von seiner Klingel?
Warum klingeln Radfahrer generell derart selten? – Ich verschaffe mir laufend Aufmerksamkeit und Respekt auf diese Weise.
Und wenn ich Klingel sage, meine ich natürlich eine anständige „Rennglocke“, wie hier auf der Seite auf dem ersten Bild: http://www.rad-spannerei.de/fahrradklingeln.php.
Nicht eine von den untaulichen modischen Blechdingern… (pick, pick).
31 Jens2 // Mai 9, 2013 at 12:03
@CJB: Möglicherweise weil’s verboten ist? Fußgänger wegzuklingeln ist jedenfalls ungefähr so „respektvoll“ wie das Gehupe von Autofahrern gegenüber Radfahrern auf der Fahrbahn, wenn diese glauben nicht schnell genug voran zu kommen. Das gilt ganz besonders natürlich auf Wegen, die in erster Linie für Fußgänger vorgesehen sind und auf denen man als Radfahrer zu Gast ist.
Akustische Signale sind dazu da, um vor Gefahren zu warnen, nicht zum demonstrieren von „Hoppla, jetzt komm‘ ich“. (Die Situation von § 16 Abs. 1 Nr. 1 liegt am Rheinufer mit Sicherheit nicht vor, zumal diese Vorschrift eh völlig unbekannt und daneben auch ziemlich unsinnig ist.)
32 CJB // Mai 9, 2013 at 18:10
Entschuldigung, aber wenn ein gedankenloser Fußgänger auf dem Radweg herumtappt oder dicht daneben, so daß man befürchten muß, daß er jeden Moment, daß er seine Richtung zu meinen Ungunsten ändert, dann ist er für mich eine Gefahr und ich für ihn ebenso.
Folgerung: Klingelzeichen geben. – Das ist nicht verboten sondern geboten. (§ 16 I Nr. 2).
Ich denke nämlich eher, daß die meisten Fahrzeugführer, ob Auto, Rad, oder sonstwas, ist egal, sich garnicht vor Augen halten, wann eine gefährliche Situation droht und lieber abwarte, was passiert.
Gegenbeispiel dazu: ich bin in den Niederlanden unterwegs und möchte ganz normal zu Fuß eine gerade Straße überqueren, blicke flüchig nach links: hinten ein Auto. Dann nach rechts: frei.
Ich zögere etwas, ehe ich loslaufe. Das bemerkt der heranfahrende Autofahrer und hupt, obwohl er selber noch ausreichend weit weg ist daß er hätte erfolgreich bremsen können, um mir Gelegenheit zu geben, mich nun definitiv zu entscheiden, entweder stehen zu bleiben oder sofort die Straße zu überqueren. (Das fand ich wirklich nett von ihm und ich habe ihm per Handzeichen gedankt.)
In der identischen Situation in Deutschland hätte der Autofahrer typischerweise erst gehupt, wenn er schon so weit herangekommen wäre, daß bremsen den Zusammenprall nicht mehr verhütet hätte. – Vielen Dank auch.
Und zum Stichwort Respekt. Es zeugt ja auch nicht gerade von Respekt den anderen gegenüber, sinn- und ziellos irgendwohin zu tappen, ohne im mindesten auf andere zu achten, oder?
33 CJB // Mai 9, 2013 at 18:15
Ach, nochwas. Auf Fußwegen fahre ich grundsätzlich so selten wie es irgend geht. Und dort benutze ich vor allem meine Bremsen, dann den Mund (Dankeschön !) und die Klingel nie.
Und zur Unsinnigkeit von § 16 I Nr. 1. Unter Zweiradfahrern ist das nach wie vor eine sinnvolle Vorschrift, zum Beispiel bei Radtourenfahrten oder immer dann, wenn es eben aus der Situation heraus angebracht ist, sich den anderen anzukündigen. – Und unter Kraftfahrern vielleicht auch in den Bergen, auf kurvigen Strecken.
34 Jens2 // Mai 9, 2013 at 20:30
@CJB: Interessante Ausführungen, nur leider ohne Bezug zur ursprünglichen Aussage, man solle sich doch am Rheinufer den Weg einfach freiklingeln. Fußgänger, die unerwartet auf den Radweg treten und deshalb gewarnt werden müssten, gibt es in Ermangelung eines Radwegs dort jedenfalls keine.
Was die Sinnlosigkeit der „Hupen, um das Überholen anzukündigen“-Regelung angeht, sind die angeführten Umstände sicherlich kein Argument für die Beibehaltung davon. Wenn man in den Bergen (oder auch anderswo) die Strecke nicht ausreichend übersehen kann, um zu erkennen, dass kein Gegenverkehr kommt, dann hupt man nicht, sondern man überholt schlicht und einfach nicht. (Ergibt sich letztlich schon aus dem Sichtfahrgebot, §3 StVO)
Wenn man als Radfahrer an anderen Radfahrern auf einem schmalen Weg nicht ohne Weiteres vorbei kommt, ist es nach meiner Erfahrung auch deutlich sinnvoller, einfach mal zu fragen, ob die nicht etwas Platz machen können. Das klappt eigentlich immer völlig problemlos und kommt deutlich besser an als „Klingeling, sorg endlich für freie Bahn für mich“. Man hat es schließlich nicht mit Menschen zu tun, die sich in einem Blechkäfig von ihrer Umwelt abschirmen und deshalb allenfalls auf Hupen reagieren, sondern kann direkt mit diesen sprechen, und so konkret seinen Wunsch anzubringen. Diese Methode kann man zudem immer anwenden, also innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortschaften.
35 CJB // Mai 10, 2013 at 08:01
Naja, also wie ich mit jemandem reden soll, wenn ich mit 30 km/h herankomme, der vor mir mit 12 km/h, dann bläst uns allen vielleicht noch der Wind in die Ohren – dann müßte ich schon sehr laut brüllen. Da ist ein klingeln weit angebrachter. Ich sage dann auch mal zwischendurch ein „Danke“, wenn man rücksichtvoll darauf reagiert, da habe ich kein Problem.
Aber mich auf Schrittgeschwindigkeit nahe heranpirschen, um mit jemandem, der Meter vor mir ist, reden zu können? – ? – Oder soll ich mein Anliegen gleich schriftlich verfassen und per Post zustellen?
Daß es am Rheinuferweg gar keinen ausgewiesenen Radweg gibt, wußte ich nicht. Ich meinte, da etwas auf den Aufnahmen erkannt zu haben. – An solchen Stellen klingle auch ich selber tatsächlich auch nur im Grenzfall, also wenn es nötig ist, was bekanntlich von Not (und Gefahr) kommt.
Wenn ich zu Fuß unterweg bin, stört es mich allerdings auch, wenn ich von Radfahrern ohne Klingelzeichen passiert werde. Jedenfalls dann, wenn ich mich zum Beispiel gerade (ich bleibe grundsätzlich auf der rechten Seite) nach links wende, aus welchem Anlaß auch immer. Ich finde es höchst unangemessen, wenn dann einer von den notorischen Klingel-Verweigerern nach dem Motto „gerade noch gutgegangen“ an mir vorbeizieht. Und auch wer meint, daß er in diesem Moment das Rechtsüberholen praktizieren müßte, sollte besser vorher ein Zeichen geben. Ich bin schließlich keine Slalomstange! Genauso fahren aber viele Radfahrer an anderen vorbei. Finde ich gruenhaft.
36 CJB // Mai 10, 2013 at 08:38
Nachtrag: aus meinen Ausführungen sollte, denke ich, klargeworden sein, daß ich Klingelzeichen regulär auf Abstand gebe, und nicht erst meinen Vorderleuten in den Nacken fahre und sie dann durch Klingeln erschrecke.
Aber ich sehe schon, ich scheine eine andere Mentalität zu vertreten als die Mehrheit meiner Landsleute. Ich sollte wohl besser Holländer oder Franzose werden…
37 Markus // Jul 18, 2013 at 14:44
Es ist jetzt über 1 Jahr her seit dieser Sperrung des Tunnels und es hat sich NICHTS geändert!
Da ich neuerdings in Köln/Marienburg arbeite und nach Leverkusen muß, habe ich keine Alternative! Ausser mein Rad die Treppen auf die Südbrücke zu tragen….
Es ist das allerletzte in Köln am Rheinufer entlang zu müssen!
Gurß und mach weiter so!
38 Münchnerin // Sep 8, 2013 at 18:05
Wahnsinn! Bislang dachte ich immer, dass das Radfahren hier in München die Hölle sei, weil man nicht als vollwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird. Jetzt weiß ich, gegenüber euch Kölnern sind wir hier im Paradies. Besonders Bezeichnend fand ich den Kerl, der dir auf dem ausgewiesenen Radweg so frech den Weg versperrt hat und sich offensichtlich keiner Schuld bewusst war. Leider sind solche Verkehrsteilnehmer in Deutschland keine Ausnahme.
Viel Erfolg weiterhin bei diesem Protest!
39 Norbert // Jun 18, 2014 at 23:17
… und, wie ist es ausgegangen?
40 Marco // Jun 19, 2014 at 13:18
Ich hab keine Knolle bekommen – das Video hat allerdings für Aufmerksamkeit gesorgt und gut die Runde gemacht 😉
41 Hufeisennase // Jun 23, 2014 at 08:47
Miss doch mal die Höhe des Geländers am Rheinufer nach. Die liegt mit Sicherheit nicht bei den nach ERA 11.1.11 geforderten 1,30 m. Ergo – Radverkehr dürfte überhaupt nicht zugelassen werden. Es dürfte für die Stadtverwaltung somit schwieriger werden, eine Radfahrer-Umleitung für den Rheinufertunnel anzubieten.
42 Helmut Wenz // Dez 14, 2015 at 12:22
@Jakob
Der korrekte Weg mag der Widerspruch bzw. eine Anfechtungsklage sein. Bekanntermaßen werden Widersprüche in der Regel von den Verwaltungen ignoriert bzw. man wird auf den Klageweg verwiesen. Die Kosten für eine Klage und die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen unsere Ämter sind so, dass man in Deutschland durchaus darauf verzichten sollte (jedenfalls solange bis sich eine längst überfällige Änderung in der Deutschen Justiz bzw. im Deutschen Recht vollzieht. Da ist der Publikumswirksame Effekt dieser Selbstanzeige deutlich größer und dass bei einem Kostenrisiko von gerade mal ein paar Euros.
43 Isabelle // Jul 31, 2022 at 10:52
Hey, ich bin gerade am schauen, was es zu diesem Thema an Punkten gibt und bin auf den Artikel gestoßen, der 10!!! Jahre alt ist. Seit dem hat sich nichts getan – außer dass gestern ein Hinweisschild die Flohmarktbesucher informiert hat, dass der Radweg nicht für Fußgänger zu nutzen ist.
Es ist ein Elend, dass es für diesen Teilabschnitt noch immer keine Lösung gibt! Aus meiner Sicht sollte eine Spur des Rheinufertunnels abgesichert und für den Radverkehr freigegeben werden. Und zwar ab sofort.
44 Marco // Jul 31, 2022 at 12:49
„seitdem hat sich nichts getan“ ….. naja …. 10 Jahre!? Du musst der Stadtverwaltugn schon *etwas* Zeit geben 😉
Hinterlasse ein Kommentar