Nachdem ich in meinem letzten Artikel ja ziemlich deutlich über den Ort der (angekündigten) Fahrradkontrolle gemeckert hatte und -samt Vorschlag für vernünftige Kontrollen- auch so im Artikel in der „Welt“ zitiert wurde, führte die Kölner Polizei gestern wesentlich sinnvollere Kontrollen durch:
Auf meinem Weg in die Innenstadt sah ich eine „Fahrradstaffel“ der Polizei auf der Südseite der Mülheimer Brücke, später -auf meinem Rückweg- wurden auf der Nordseite Geisterfahrer angehalten und kontrolliert. Richtig so! Ich befahre diese Brücke fast täglich, teilweise mehrmals und habe in diesem Weblog schon oft genug darauf hingewiesen, daß fahren gegen die Fahrtrichtung dort lebensgefährlich ist – entsprechende Unfälle sind dort in den letzten Jahren passiert.
Ich hatte eine Verabredung in der Innenstadt, am Ebertplatz, war etwas früher da und wollte mir noch einen Kaffee holen. Ich „rollerte“ (wie vor 2 Tagen) über den ziemlich breiten Gehweg (der dort leider tatsächlich viele Menschen zum darauf Radfahren einlädt) in die Neusser Straße. Genau an der Ecke trat mir ein Polizist in den Weg und rief „Halt!“. Der kam so richtig hinter der Ecke hervor, ich erschrak tatsächlich ein wenig. Er hatte mich sicherlich schon gehört (meine Rennradlaufräder sind akkustisch eindeutig zu vernehmen) und klärte mich nun auf, daß ich nicht über den Gehweg fahren dürfe. Ich erwiderte, daß ich nicht fahre, sondern „rollere“ und somit als Fußgänger gelte, das Ganze zudem mit mäßiger Schrittgeschwindigkeit und einer Hand an der Bremse. Außerdem: mit den Cleats an den Rennradschuhen ist es wesentlich unsicherer zu laufen (da knickt man leicht um), als eben zu rollern. Der Polizist war sehr freundlich, akzeptierte meine Argumentation auch sofort und erkannte wohl die Verantwortlichkeit meiner Fortbewegung. Ich lobte, daß ich diese Kontrolle durchaus gutheiße und sein verschmitztes Lächeln deutete mir an, daß er sich freute von einem Bürger solch eine Akzeptanz zu erfahren. Er entschuldigte sich dann, hatte wohl einen Sünder gesehen und sprang hektisch aus meinem Blickwinkel. Hinter mir hörte ich noch eine Frau lachen und dann sah ich die filmreife Flucht einer dieser Ramsauerschen Kampfradlers: ein glatzköpfiger Opa gab alles, um auf seinem Fahrrad vor dem Polizisten zu flüchten! Ich glaube, in einem James Bond Film hätte das nicht besser ausgesehen!
Ich passierte die Kontrollstelle noch einmal auf dem Rückweg und traf dann meine Verabredung vor dem Kino am Ebertplatz. Mit einem TV-Team eines großen deutschen Privatfernsehsenders wollte ich einen Beitrag über die Probleme von Radfahrern drehen. Wir hatten uns vorgenommen, am viel zu schmalen Rad- und Schutzstreifen am Hansaring aufzuzeigen, wie knapp die Überholabstände von und die Abstände zu parkenden KFZ dort sind, wenn man den Schutzstreifen befährt. Ich hatte eine kleine Kamera auf dem behelmten Kopf, zudem eine (auf mich gerichtet) am Lenker und ein Kameramann mit einer großen Fernsehkamera begleitete mich, dazu noch ein Mann mit einem Mikrofon, auf dem der Name des TV-Senders zu lesen war.
Um zum Hansaring zu kommen, mussten wir nochmal die Stelle passieren, an der die Kontrolle stattfand. Dort stand nun noch ein weiterer Polizist und dieser hielt mich auch prompt an, ich würde auf dem Gehweg fahren. Die Diskussion ging also erneut los, diesmal allerdings im Beisein einer Fernsehkamera – der Kameramann hielt selbstverständlich direkt drauf. Ich erklärte dem Polizisten wieder, daß ich mitnichten „fahre“ und daß er ja seinen Kollegen fragen könne (stand 3 Meter neben uns), das akzeptierte er aber nicht. Meine berechtigte Frage war nun, warum meine Handlung jetzt eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn sie das vor ein paar Minuten nicht war. Da kann ja irgendetwas nicht stimmen. Die Anwesenheit der TV-Kamera machte den Mann nun wohl doch etwas unsicher und er fragte, was wir denn filmen würden, was der Kameramann ihm auch erläuterte. Wir hätten die Situation „bewußt provoziert“, um entsprechende Aufnahmen zu haben, warf er uns vor. Das war nun wirklich nicht fair! Wir mussten diese Kreuzung einfach passieren, um zum Drehort zu gelangen, uns da Provokation anhängen zu wollen … ich bin ein paar Minuten vorher nicht verwarnt worden, für eine Provokation vor laufender Kamera, wäre ich dann wohl tatsächlich besser wirklich da lang gefahren, oder?
Er fragte schließlich seinen Kollegen, der sagte daß das alles ok so ist. Hab also doch keine Ordnungswidrigkeit begangen. Aber irgendetwas mußte er doch finden! Nun wurde es wieder einmal unschön: „Ist die Kamera aus?“ fragte der Polizist und deutete auf die TV-Kamera. Nachdem der Kameramann dies bejahte, meinte er sofort „Ich werde jetzt ihr Fahrrad kontrollieren, das ist nicht verkehrssicher!“ Aha! Da hatte er also was gefunden, denn wenn man päpstlicher als der Papst ist oder jemandem eins reinwürgen will, dann findet man an jedem Rennrad in Deutschland irgendetwas auszusetzen. Aber das kenne ich ja schon! „Wo ist ihre Beleuchtung?“ fragte er. Ich sagte ihm, daß ich meine (übrigens perfekte) Beleuchtung am 20. April um 13:00 Uhr mittags tatsächlich nicht mitführe. Mein Fehler. Ich sagte ihm aber auch, daß das eine Sauerei ist, daß er extra fragt, ob die Kamera aus, bevor er den bad cop spielt. Nach den anderen beiden Kameras hat er übrigens nicht gefragt …. Er klärte mich auf, daß man bei einem „Rennrad unter 7kg“ keine feste Beleuchtung braucht, aber Batterielampen mitführen muss. Ach, das wäre wirklich schön, wenn mein Rennrad unter 7 kg wiegen würde!!! Die kennt sich aus, die Kölner Polizei! Aber immerhin: ne Klingel hab ich auch nicht dran und die Bereifung ohne seitliche Reflektion ist auch nicht ok. Rückstrahler am Heck und Reflektoren an den Pedalen (das ist am Rennrad quasi unmöglich) hat er vergessen, aber ich wollte nicht den Klugscheisser machen ….
Nach meinem freundlichen aber bestimmten Protest beließ er es übrigens bei einer mündlichen Verwarnung, ich mußte also nichts zahlen. Er gab dann tatsächlich auch noch ein paar Statements in die Kamera ab und erklärte auch, warum auch mein Rollern „gefährlich“ ist. Es geht schließlich auch um meine Sicherheit, denn wenn jemand plötzlich aus einem Geschäft heraustritt und mich nicht sieht, dann rennt er mich u.U. um! Rollernd kann ich nicht so schnell anhalten wie schiebend (stimmt in meinem Fall überhaupt nicht) und selbst wenn ich durch einen Helm geschützt bin, könnte ich mich trotzdem noch verletzen. Ich bin der festen Überzeugung, daß wenn jemand meine in Schrittgeschwindigkeit bewegten zarten 88 kg umrennt, ich schon einen zirkusreifen Stunt hinlegen muß, um so zu fallen, daß mein Kopf auch nur annähernd von oben in Mitleidenschaft gezogen wird. Naja, die Helm-Doktrin der Kölner Polizei ist ja hinlänglich bekannt.
Abschließend äußerte ich mich, daß ich die Fahrradkontrollen ja generell gutheißen würde, aber andererseits auch Verständnis für die Gehwegradler hab, die diesen Gehweg befahren, denn der ist dort 4-5 Meter breit und an anderen Stellen, wo Gehwege viel schmaler sind, MÜSSEN sie diese benutzen, weil es schlichtweg von der Verwaltung angeordnet worden ist. Man erzieht sich seine Verkehrsrambos, da helfen auch diese Kontrollen nicht viel. Leider.
Ich fragte den Polizisten noch, warum sie nicht mal die Überholabstände der Kfz am Hansaring kontrollieren würden, wenn es denn auch um meine Sicherheit gehen würde. „Das ist nicht unser Revier„, antwortete er. Auf meine Anmerkung, daß das nur knapp 200 Meter entfernt ist, erklärte er mir, daß „die Grenze genau hier ist„. Aha. Von der angekündigten Ahndung von Fehlverhalten motorisierter Fahrzeugführer habe ich in der Frühjahrsoffensive der Kölner Polizei somit immernoch nichts mitbekommen. Aber kann ja noch kommen.
15 Antworten bis jetzt ↓
1 Jakob // Apr 21, 2012 at 11:55
Die Kontrolle des Fahrrads hätten sich die Polizisten auch sparen können, da du ja nicht gefahren bist. Es ist nicht verboten, ein nicht verkehrssicheres Rad zu besitzen oder zu schieben.
2 Jens2 // Apr 22, 2012 at 19:01
Daß der Gesetzgeber der Ansicht ist, man müsse bei einem Bis-11-kg-Rennrad auch tagsüber die Batteriebeleuchtung dabeihaben wirst du ja vermutlich wissen (StVZO § 67 Abs. 11 Nr. 2). Lustig fand ich ich die Begründung, die ich neulich dazu hörte: es könne ja sein, daß man auch tagsüber mal die Beleuchtung benötigt, z.B. bei einer Sonnenfinsternis. Gut, dass da mal jemand mitgedacht hat – wer weiß, was sonst bei der nächsten Sonnenfinsternis alles passiert wäre.
3 siggi // Apr 22, 2012 at 19:09
@Jens2
Kann eventuell sein, dass Marco eine Befreiung von der Vorschrift des § 67 StVZO hat.
Haben in NRW viele Radfahrer.
Der Polizist hätte eigentlich auch danach fragen müssen.
4 Marco // Apr 22, 2012 at 20:02
Ja, Jens, das weiß ich und realistisch haben vielleicht 0,5% aller RR-Fahrer ihre Beleuchtung *tagsüber* dabei. Warum? Weil’s natürlich Schwachsinn ist. Die Begründung mit der Sonnenfinsternis habe ich auch schon gehört ….
@Siggi: woher krieg ich so ne Befreiung?
5 skip // Apr 23, 2012 at 11:23
Hi,
ich gehöre durchaus zur Minderheit deutscher Fahrradfahrer: Obwohl in Münster groß geworden habe ich mich bereits vor 15 Jahren von Radwegen emanzipiert, fahre bewusst ohne Helm und trat sicher auch jahrelang als Kampfradler auf.
Aber der Mensch ist lernfähig und ändert im Verlauf seines Lebens mehrmals die Perspektive – mein Schäferin übrigens minütlich. Aber das nur nebenbei …
Ich wohne um die Ecke vom Ebertplatz und kenne die Ecke aus dem Effeff. Und sie ist so schön beispielhaft, warum ich auch rollern auf dem Bürgersteig nicht mehr akzeptieren mag: Um die Ecken sausen meine Kinder auf Lauf- und Fahrrad. Und auch wenn sie den Unfall mit Dir verursachen, weil sie in Dich reinfahren, so bleibt Dir doch weniger Spielraum zum Rad heben, wegspringen oder schlicht zum kontrolliertem Umfallen. Sie fahren Dich schlicht im falschen Moment zu Klump und sind selber schlechter dran, wenn Deine 88kg auf sie drauffallen. Ja, schon erlebt.
Als Radfahrer habe ich immer argumentiert, dass ich weniger Platz einnehme und mein Fahrrad sofort zum Stehen bringen kann, wenn ich in Schrittgeschwindigkeit roller. Als Vater muss ich sehen, dass das nicht stimmt.
skip, der mittlerweile auch nachts vor roten Fussgängerampeln in der Pampa stehen bleibt 😉
6 Jens2 // Apr 23, 2012 at 19:56
@siggi: Ich wusste bisher nicht, daß s0lche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden – und nach deiner Beschreibung offenbar auch noch sehr großzügig. Dabei frage ich mich allerdings, warum man solche Unsinnsregeln nicht gleich ganz abschafft, anstatt die ständige Ausnahme von der Regel selbst zur Regel werden zu lassen.
@Marco: Nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 und § 70 Abs. 5 StVZO erteilt solche Genehmigungen wohl „eine“ oberste Landesbehörde; in NRW scheinen das die Bezirksregierungen zu sein, sagt zumindest der Google-Joker.
Da ich nicht Rennrad fahre, kann ich das vielleicht nicht richtig beurteilen, aber ist das an sich nicht genauso unpraktisch wenn man ständig diese Genehmigung mitschleppen muss anstatt der Beleuchtung? Man wird ja sicherlich das Original der Bescheinigung benötigen und keine Kopie. Daher wird man dann wohl auch einen Schutz gegen Regen (und Schweiß) dafür benötigen. Und an der Stelle wird es dann aus meiner Sicht so unpraktisch, dass man ebensogut eine Beleuchtung ständig mitschleppen kann.
7 Hein Bloed // Apr 24, 2012 at 17:35
Für mich zeigt der Artikel wieder schön, warum wir nicht weiterkommen: Jeder Autofahrer würde bei „kleinen“ Vergehen wie „zu spät Blinken“, „zu eng Überholen“, etc. genauso argumentieren wie Du.
Aus irgendwelchen Gründen treffen irgendwelche Regeln gerade für ihn/Dich nicht zu.
„Rollern“ – ich lach‘ mich krank.
8 Marco // Apr 25, 2012 at 08:52
@skip: ich gebe Dir prinzipiell ja Recht. Ein Fahrrad hat auf dem Gehweg nichts verloren und ich habe ja auch deutlich geäußert, daß ich die Kontrollen im Grunde gutheiße. In meinem Falle: ich bin deutlich langsamer unterwegs gewesen, als normalerweise zu Fuß und -wegen der Rennradschuhe- sicherer, als wenn ich abgestiegen wäre – da ist nicht mehr viel mit „kontrolliertem Umfallen“.
Mir gefällt diese (un)Verhältnismäßigkeit einfach nicht, ich denke, daß die Reihenfolge eine andere sein muß: als erstes das rigorose Verbot von Gehwegradeln, d.h. ALLE benutzungspflichtigen gemeinsamen Wege entschildern, damit verbunden eine umfassende Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer über Presse, etc. und dann sehr gerne konsequente Kontrollen, von mir aus jeden Tag. Dann kann es auch nicht passieren, daß Deine Kinder mich zu Klump fahren (oder umgekehrt) und das nicht nur erlaubt, sondern sogar angeordnet ist.
@Jens: es gibt diese Zip-Beutel, da habe ich immer einen von in der Trikottasche, mit Handy und Kaffeegeld. Da passt auch noch so ne Genehmigung rein 😉
@Hein: es gibt ein eindeutiges Gerichtsurteil für das rollern, das selbstverständlich auf der StVO basiert. Das gibt es für z.B. „zu eng überholen“ nicht.
9 Ralf // Apr 25, 2012 at 14:12
Rollernd=im Sattel sitzen oder linker Fuss rechts Pedal bzw. rechner Fuss linkes Pedal?
Laut ADFC:
Als Fußgänger im Sinne des § 26 StVO gelten abgestiegene Radfahrer und laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin (DAR 04,699) eine Person, die ein Fahrrad „rollernd“ benutzt: Hierzu steigt der Fahrer zunächst ab, so dass er seitlich vom Rad steht. Befindet er sich z. B. links vom Rad stellt er nun den rechten Fuß auf das linke Pedal, damit er sich mit dem linken Fuß – wie auf einem Tretroller – abstoßen kann.
10 Hein Bloed // Apr 28, 2012 at 09:29
Oh, es gibt ein eindeutiges Gerichtsurteil. D. h. da hat also sogar jemand wie Du ein Gericht damit beschäftigt, zu klären, dass „rollern“ ja nicht „fahren“ und deshalb auf dem Bürgersteig „nicht schlimm“ und jetzt sogar StVO-konform ist.
Ich bin froh, dass das auch geregelt ist.
11 dothebart // Apr 28, 2012 at 11:28
die meisten Rennradpedale lassen sich nicht (sinnvoll) mit dem falschen Fuss besteigen.
Der Bremsweg auf Look-Plastikplatten duerfte deutlich groesser sein, als das was eine Rennradzangenbremse zu leisten vermag. Der Gehkompfort von Rennradschuhen duerfte sich fuer den Laien sehr anschaulich mit den Peggy Bundy High-heel-Pantoletten verdeutlichen lassen.
12 kogabulls // Feb 24, 2013 at 01:09
am geilsten ist das hier:
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
13 Ammi // Mrz 5, 2013 at 17:25
Was ist der Unterschied zwischen rollern und fahren??! Bei uns in Thüringen müssen die Räder in der Innenstadt geschoben werden!
14 Marco // Mrz 7, 2013 at 13:11
@Ammi:
ein Tretroller gilt nicht als Fahrrad, wenn Du Dich mit einem Tretroller fortbewegst, giltst Du als Fußgänger. Du darfst dies also in einem Bereich, der Fußgängern vorbehalten ist, tun.
Analog (das besagt das erwähnte Urteil) kann man auch ein Fahrrad als Tretroller benutzen, d.h. man hat einen Fuß im Pedal und stößt sich mit dem anderen am Boden ab. Dann rollert man und es gilt die gleiche Regelung wie für einen Tretroller.
Selbstverständlich sind das Spitzfindigkeiten und ich möchte darauf hinweisen -auch in Anbetracht der Tatsache, daß man mit einem Tretroller beachtliche Geschwindigkeiten erreichen kann- daß man dies nur unter äußerster Vorsicht und Rücksichtnahme auf Fußgänger anweden sollte – was ja eigentlich auch selbstverständlich ist.
15 Rick // Aug 12, 2013 at 11:39
@Hein B
Auch dieses Vorurteil [Zitat: Da hat also sogar jemand wie Du ein Gericht damit beschäftigt, zu klären, dass “rollern” ja nicht “fahren” … ist.] erweist sich nach einer kurzen Internetrecherche als nicht haltbar. In Wahrheit ging es einmal mehr um eine Radfahrerin die von einem KFZ „übersehen“ wurde. Hier (http://openjur.de/u/271501.html) stellt sich dann gar heraus, daß die KFZ Partei (wäre das dann „so jemand wie Du“????) den Ball ins rollern gebracht hat.
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