… ich gute Laune tanke.“
Ein schöner Satz, eigentlich. Und er trifft auch mich und sicherlich viele andere Menschen oft genug zu. In einem Zusammenhang finde ich diesen Satz allerdings reichlich obskur:

„Werbung“ der Stadt Köln
Das Bild zeigt ein (eines von mehrerern ähnlicher Güte) Plakat- und Anzeigenmotiv der Stadt Köln, das wohl „Werbung“ für das Fahrradfahren und die dazugehörigen Internetseiten der Stadt Köln machen soll (abfotografiert aus dem aktuellen FahrRad! Magazin des ADF-Köln). Es zeigt einen Artisten (bei genauerem Hinschauen ist es eine Artistin) auf einem Einrad im Straßenverkehr (ggf. gegen die Fahrtrichtung) fahrend. Die Fahrerin hat in der rechten Hand einen Aktenkoffer, in der linken Hand eine Espressotasse, die sie zum Mund führt. Weiterhin hat sie einen halbgeschlossenen Kopfhörer auf, der augenscheinlich an ein Abspielgerät angeschlossen ist.
Das Einrad hat (natürlich) keinen Lenker und auch keine helltönende Klingel, ebenso keine zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen. Am Einrad ist weder ein nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Licht, noch eine Schlussleuchte für rotes Licht angebracht. Es fehlt auch ein roter Rückstrahler, sowie ein mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneter roter Großflächen-Rückstrahler. Auch nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen, bzw. ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen sind nicht vorhanden. Die Pedale haben Pedalreflektoren, wie in der StVZO gefordert.
So sieht in Köln also der städtische Status von Radverkehr aus: Radfahren ist Spiel, Spannung, Spaß und Nervenkitzel, bestenfalls noch Artistik, aber – scheinbar kein ernstzunehmder Verkehr. Eben so, wie der Radverkehr von der Stadt Köln eben auch immer schon behandelt wurde und wird. Wenn ich es genau betrachte, birgt die Kölner Radverkehrstruktur allerdings jede Menge Spannung, Nervenkitzel und sie erfordert einiges an Artistik – in diesem Sinne ist die Werbung tatsächlich zutreffend.
Wer jetzt etwas den Kopf schüttelt und meint, das geht kaum lächerlicher, den darf ich nun allerdings eines besseren belehren! Ich habe mich nämlich gefragt, was mich das an Bußgeldern kosten würde, würde mich die gegen Radfahrer derzeit außerordentlich repressiv vorgehende Kölner Polizei so im Straßenverkehr antreffen und denen einfach mal eine e-Mail geschrieben:
Mit welchen Bussgeldern und weiteren Konsequenzen müßte ich rechnen, würde ich mich wie die auf dem anhängenden Foto abgebildete Person im Straßenverkehr fortbewegen?
Sie können berücksichtigen, daß die Musik auf dem Kopfhörer mein Gehör beeinträchtigt. Ich bin Inhaber eines Führerscheins der Klassen B, C1, BE, C1E und CE.
Gute drei Wochen später hat man den Fall bereits analysiert und ich bekam von POK Magnus Sondermann aus der Führungsstelle der Direktion Verkehr (die müssen es ja wissen!) folgende Antwort:
entsprechend Ihrer hypothetischen Annahme, dass das Gehör durch Musik beeinträchtigt wird, sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- Euro vor.
Weitere Verstöße sind nicht erkennbar.
Fazit: wenn ich demnächst mit meinem Einrad im Straßenverkehr unterwegs sein sollte, dann lasse ich den Kopfhörer in jedem Fall weg. Das solltet ihr auch tun!
Tags: Allgemein · Fahrradbeauftragter · Polizei
Dem ein oder anderen sind sie ins Auge gefallen, sehr viele haben sich darüber echauffiert: der „drittgrößte Filmschurke“ der Geschichte, Darth Vader aus „Star Wars“ macht auf Plakatleinwänden „Werbung“ für das Tragen eines Helms beim Fahrrad fahren. Man kann auch sagen „Propaganda“ und das alles im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter dem Verkehrsminister Herrn Dobrindt und -ganz vorne dabei- der parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär.
Vorneweg: wir brauchen hier, bzw. in den Kommentaren, keine leidliche Helmdiskussion führen. Ein Fahrradhelm kann unter bestimmten Bedingungen tatsächlich sinnvoll sein, das gilt letztlich aber nur für den tragischen, aber dennoch eher unwahrscheinlichen Falles eines Sturzes, bei dem man mit dem Kopf irgendwo zuerst aufkommt. Und zwar oben. In anderen Fällen, z.B. wenn man mit der Frontseite des Kopfes aufkommt, kann er allerdings Grund für schwerere Verletzungen sein. Und auch damit das klar ist: ich bin noch nicht einmal ein Helmverweigerer, ich trage einen Fahrradhelm auf fast allen meinen Rennradtouren, das sind letztlich über 2/3 meiner gesamten Fahrradtouren. Ich weiß aber auch, was mein Helm kann und vor allem, was er nicht kann: Unfälle vermeiden. Deshalb ist es -neben wichtigerer Utensilien zum Fahrradfahren, wie festes Schuhwerk, Handschuhe, Funktionskleidung, etc. und vor allem einem gut gewarteten, verkehrssicheren Rad- viel, viel wichtiger, die Ursachen für schlimme Unfälle mit Radfahrern anzugehen: Tempo und Fahrweise von Kraftfahrzeugen, mangelnde, nicht gepflegte und nicht passend angelegte Infrastruktur (das „I“ in BMVI!) und schlechte Sichtbeziehungen. Dazu auch: mangelnde, oft absichtliche oder fahrlässige Rücksicht und hohe Aggressivität vieler kraftfahrender Verkehrsteilnehmer. Es gäbe also genügend Gründe für Kampagnen zum sicheren Fahrrad fahren!
Obwohl erwiesen ist, daß eine Helmpflicht (die Polizei, Politik und nachplappernde Medien immer wieder versuchen, durch die Hintertür einzuführen) die Unfallstatistik generell nicht signifikant verändern würde und -im Gegenteil- viele Menschen das Fahrrad wieder stehen lassen würden, wird von allen vermeintlichen „Experten“ (wie Frau Bär) immer wieder darauf hingewiesen, daß es Unfälle vermeiden würde, würde man einen Helm tragen. Ungeachtet dessen, daß schwere Kopfverletzungen nach Unfällen von Radfahrern in der Statistik hinter „Auto fahren“ und der Nummer 1: Hausarbeit! (Helmpflicht für Hausarbeit, jetzt!) liegen. Die Helmquote in der Fahrradnation Niederlande liegt bei 0,1%, trotzdem ist man uns dort in der Unfallstatistik meilwenweit überlegen! Und zur Helmpflicht erklärt Mikael Colville-Andersen, der auch von vielen deutschen Politikern als Maß in Sachen Fahrradpolitik angesehen wird, z.B. hier einige sehr schlüssige Dinge. Selbst die Mainstreampresse, die leider immer noch oft genug mit Ahnungslosigkeit glänzt, haut ganz gut auf das BMVI drauf – es seien auf die Schnelle nur mit sz-online und zeit.de zwei Beispiele genannt.
Egal, irgendwas muß man also per Kampagne „Runter vom Gas“ (sic!) für die vermeintliche Sicherheit von Radfahrern tun und wenn man „Tempo 30 flächendeckend“ (was wirklich was bringen würde) oder eine dicke Kampagne zum rücksichtsvollen Überholen von Radfahrern mit mindestens 1,50 Metern Abstand oder gar die bundesweite Aufhebung von in gefährliche Situationen führender Radwegebenutzungspflichten bei seiner Wählerklientel nicht durchbringen kann, dann muss es wohl der coole Darth Vader richten.
Nun ja, ich kenne sie mit Sicherheit nicht auswendig, aber ich habe alle Star Wars Filme mehrfach gesehen und ich weiß -neben der Tatsache, daß Darth Vader der Dunklen Seite der Macht angehört (=böse!)- daß Anakin Skywalker ohne seinen Helm (der genau betrachtet eine Maske ist) nicht lebensfähig ist. Der Vergleich mit einem Fahrradhelm ist also ganz schön weit hergeholt, um nicht zu sagen: selten dämlich! Desweiteren ist der Darth Vader Helm in seiner Gestaltung einem Wehrmachtshelm nachempfunden – auch nicht grad etwas, womit ich Werbung machen würde.
Soweit hat das BMVI aber nicht gedacht und geht noch einen Schritt weiter:

Tweet des BMVI zur #dankhelm Kampagne
Kinder! Kitas! Damit bekommt man immer Öffentlichkeit! Was Gutes tun, juhu! Das BMVI ruft also auf, sich vor einem der Plakate (genaue Standorte konnte man sogar in einem Verzeichnis abfragen) mit Fahrradhelm ablichten zu lassen, das Bild zu posten und -mit etwas Glück- ein paar Fahrradhelme für eine Kita eigener Wahl zu gewinnen! Problem: wer macht bei sowas mit? Anscheinend keine normalen Menschen! Frau Dorothee Bär hat da vorgesorgt und ist mal ein, zwei Tage mit Kamera, Plakat und Helm bewaffnet durch den Bundestag gelaufen und hat Politiker verschiedener Parteien vor den Karren gespannt um ein Foto gebeten. Das Ergebnis kann man sich hier anschauen. Ich bin mir sicher, daß der Großteil der abgelichteten Menschen -außer für irgendeinen Pressetermin- noch niemals länger als ein paar Minuten auf einem Fahrrad gesessen oder gar ernsthaft damit am Straßenverkehr teilgenommen hat. Aber was macht man nicht alles für die Sicherheit! Oder für die Kinder! Den Shitstorm, den der Tweet ausgelöst hat, kann auf Twitter ganz gut nachverfolgen.
Na gut, es gab tatsächlich auch Teilnehmer aus der Bevölkerung. Da wären z.B. diese Kandidaten hier:

Tweet der Kampagne Clevere Städte
Die Jungs hatten also tatsächlich die „Eier“, bei der Aktion mitzumachen, aber -soweit ich weiß- leider nichts gewonnen, obwohl sie es sich sicherlich verdient hätten! Es handelt sich am Aktivisten der Initiative „Clevere Städte“ und einen Clip der Aktion gibt es auch bei youtube. Und dann gab es da noch einen, der sich vor Darth Vader ablichtete und das Bild twitterte:

#kein #Feinstaub #dankhelm
Richtig, bei dem Mann im mittleren Alter handelt es sich um mich. Ein Fahrradaktivist rief dazu auf, unter den Hashtags #kein #feinstaub #dankhelm die Aktion ein wenig zu unterwandern und dabei eine Maske oder ein Taschentuch gegen den Feinstaub zu benutzen. Vom kürzlichen Efeu schneiden hatte ich noch die Schutzmaske parat, eine Weihnachtsmütze lag noch verwaist im Wohnzimmer (ich muss mal wieder aufräumen!) und da es sonnig war, hatte ich die Fahrradbrille eh auf, als ich -ohne Helm!- ein „Selfie“ machte und es twitterte. Gottseidank hat mich die Kölner Polizei nicht festgehalten, von wegen Vermummungsverbot oder so. Und, nun ja, was soll ich sagen?! Ich habe gewonnen! Tatsächlich! 30 Helme für die Kita! Darüber informierte mich jedenfalls das BMVI per Twitter und -nachdem ich meine e-Mail Adresse mitteilte- ich erhielt es dann noch mal offiziell von der „Internetredaktion“ des BMVI in mein Postfach:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ab nächster Woche sind die Helme bereits unterwegs. Ich kann Ihnen jedoch nicht mitteilen, wann genau diese bei Ihnen ankommen werden.
Wir bedanken uns, dass Sie bei der Aktion #dankhelm teilgenommen haben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Wie verzweifelt muss man also sein, gewinnfähige Teilnehmer zu finden, wenn man einen -auch für einfache Menschen klar als solchen erkennbaren- ironischen Tweet also tatsächlich für bare Münze nimmt und ihn mit solch einem Preis bedenkt? Ich mußte wirklich erst einmal herhaft lachen! Aber die Kinder werden sich freuen, denkt Ihr? Ja, die Kinder von der Kita Hasenschule, Willy-Brandt-Platz 2 in Köln werden sich bestimmt freuen! Ich muss echt noch mehr lachen! Und ärgere mich ein wenig, daß ich nicht die Kita Kamelköppe, Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln gewählt hab 😉

Da freut sich die Hasenschule!
Ach so, der Schwachsinn die Kampagne geht weiter, denn gestern wurde angekündigt „Auf Darth Vader folgt der Stormtrooper„. Faktischer Fehler Nummer Eins -soviel Nerdtum muß sein- auf dem Bild sieht man keinen Stormtrooper, sondern einen Scout Trooper. Die Figuren sind übrigens der „Sturmabteilung“ (SA) nachempfunden (ich schlage irgendwas mit „Hitler“ für Teil 3 vor!), aber … das hatten wir ja schon. Ich hoffe inständig, daß ein #Aufschrei durch die Star Wars Gemeinde ob dieses Frevels geht! Wobei Frau Bär, Herrn Dobrindt und dem BMVI das wohl am allerwertesten vorbei gehen dürfte, denn die parlamentarische Staatssekretärin blockiert bei Twitter schlicht jeden, der sie *irgendwie* kritisiert. Auch eine Sichtweise von „Demokratie“. Irgendwie traurig.
Vielleicht gibt’s ja wieder was zu gewinnen, dann haben die Racker der Kita Kackbratzen ja doch noch eine Chance! In diesem Sinne: fahrt umsichtig, ohne und besonders auch mit Helm!
Tags: Allgemein
Die gestrige 8. Kölner Fahrrad-Sternfahrt empfand ich durchaus als Erfolg. Trotz des als „durchwachsen bis schlecht“ angesagten Wetters (letztlich blieben wir bis auf einen Platzregen am Ende der Kundgebung trocken) konnten wieder rund 2000 Teilnehmer gezählt werden. Das ist zwar wesentlich weniger als in Berlin (120.000) oder Hamburg (30.000) , aber immerhin mehr als in den Anfangsjahren und -was in meinen Augen wichtiger ist, als eine Zahl- mit größerer öffentlicher Wahrnehmung als früher. Dies liegt meiner Meinung nach in einem veränderten Bewußtsein und vor allem (er)stark(t)er Zusammenarbeit von Initiativen, Vereinen und engagierten Menschen. Ich habe derzeit tatsächlich endlich das Gefühl, Köln will Fahrrad fahren.
Ich habe mich sehr gefreut, daß wieder rund 30 Menschen meinem Aufruf gefolgt sind und den von mir geleiteten Zug zur Sternfahrt ab Bergisch-Gladbach mitgefahren sind. Es war auch sehr schön, auf der Abschlußkundgebung ein paar Minuten Zeit zu bekommen, (deutliche) Worte in die Menge zu tragen.
Folgend das Manuskript meines Wortbeitrags, von dem ich gestern an einigen Stellen allerdings etwas abgewichen bin – der Inhalt hat sich jedoch nicht geändert. Zum Schluß finde ich ein deutliches Lob für den Kölner ADFC, ich möchte hierbei noch erwähnen, dass das nicht heißen soll, dass ich die Arbeit anderer Vereine, wie des VCD Köln nicht schätzen würde (wie mir gestern halb scherzend gesagt wurde)! Nehmt das in diesem Sinne als Beleg dafür, dass Ihr bisher schon gut gearbeitet habt, was man vom ADFC in der Vergangenheit nicht immer sagen konnte 😉
Ich würde mich übrigens sehr freuen, wenn mein Wunsch für den kommenden Freitag am Ende des Beitrags in Erfüllung geht! Jetzt seid Ihr dran!
Mein Name ist Marco Laufenberg, ich bin seit rund 8 Jahren parteilos fahrradverkehrspolitisch in Köln aktiv.
Lasst Euch nicht verarschen!
Na gut, dies ist eine seriöse, offizielle und angemeldete Veranstaltung. Eine Demonstration! Auf dieser Bühne stand grad ein Politiker, es sind gebildete und angesehene Menschen, sogar Uniformträger anwesend, da sollte ich mich doch etwas gemäßigter ausdrücken:
Lasst Euch nicht veräppeln!
In diesen Tagen und schon seit einigen Monaten wird das „Radverkehrskonzept Innenstadt“ besprochen und geplant. Dazu hat der „Fahrradbeauftragte“, der leider heute zum –wie ich finde- wichtigsten fahrradpolitischen Tag des Jahres, der Fahrradsternfahrt, wie fast immer nicht persönlich anwesend ist, auch mich eingeladen. So wie verschiedene Bürger- und Verkehrsinitiativen, den ADFC und andere schlaue Menschen. Es wird geplant. Und gesprochen. Und geplant. Damit *irgendwann* das Fahrrad fahren in unserer schönen Stadt bequem ist. Und vielleicht sogar sicher. Das letzte Mal, das für den Radverkehr etwas geplant wurde, das war 1994. Da wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, eine linksrheinische Nord-Süd-Verbindung am Rheinufer zu finden. Die gibt es bis heute, das ist jetzt 21 Jahre her, noch nicht. Ich möchte Niemandem die Illusion nehmen, aber:
lasst Euch nicht veräppeln!
Während also geplant wird und zwar so, dass unsere Stadtoberen ein Alibi haben und sagen können „wir haben ja schließlich die Verbände und engagierten Menschen mit ins Boot geholt“, die aber freilich letztendlich nichts beschließen dürfen, werden ganz andere Dinge beschlossen und zügig umgesetzt: der Mediapark z.B., an dem es lediglich eine schikanierende, unübersichtliche und gefährdende Radverkehrsführung gibt, die den Namen „Infrastruktur „ nicht verdient hat, bekommt eine weitere Kfz-Spur! Damit die Autos noch schneller ins Parkhaus kommen können! Hurra!
Lasst Euch nicht veräppeln!
1998 war es, als die allgemeine Radwegebenutzungspflicht in Deutschland fiel und Radwege nur noch in Ausnahmefällen, nämlich bei einer qualifizierten Gefahrenlage, benutzt werden mussten. Dazu müssen sie dann aber auch breit genug, sicher angelegt und überhaupt befahrbar sein. Laut unserem „Fahrradbeauftragten“ ist das in Köln ein einziger Radweg, nämlich der an der Aachener Straße. Und da wäre er sich auch nicht so sicher. Trotzdem und selbst wenn diese Wege Radfahrer eher gefährden anstatt zu schützen, was sie eigentlich sollten, werden die Schilder nicht oder nur auf Druck abgehängt, denn –und das ist ganz offensichtlich- jeder Radfahrer auf der Fahrbahn ist für unsere Verwaltung ein Hindernis! Willkommen in der autogerechten Stadt! Ich bin der Meinung, es wäre ein tolles Radverkehrskonzept, wenn man erst einmal die gesetzlichen Bestimmungen, die seit Oktober 1998 gelten, umsetzen würde! Die scheinbare Begründung für die Benutzungspflicht eines der miesesten Radwege unserer Stadt, der 96cm breite, quer durch die Außengastronomie führende Holperweg an den Ringen ist –Achtung!- die Ampelschaltung, die zu kurze Räumzeiten für Radfahrer hat! Es ist 2015, die Menschheit war auf dem Mond, lässt Sonden auf Kometen landen, baut halbwegs erfolgreich U-Bahnen und unser Verein spielt in der ersten und bald auch in der Europaliga – aber Ampelschaltungen? Daran scheitern wir?!
Lasst Euch nicht veräppeln!
Aber es wird doch was für uns Radfahrer getan! Es gibt doch beinahe wöchentlich Mitteilungen, Pressekonferenzen und Live-Ticker im Stadtanzeiger: Fahrradständer eingeweiht! Einbahnstraße geöffnet! Schutzstreifen aufgepinselt! Ja! TOLL!
Was bringt uns ein sogenannter Schutzstreifen, wenn sich mit seiner Einrichtung das Amt für Straßen und Verkehrstechnik medienwirksam feiern lässt, dieser aber Autofahrer geradezu dazu einlädt, uns ohne jeglichen Sicherheitsabstand (der sollte mindestens 1,50 Meter betragen!) mit der Höchstgeschwindigkeit plus eingerechneter „Kulanz“, also gefährdend, zu überholen? Und wenn dieser Schutzstreifen dann gerade mal so eben die Mindestmaße einhält oder –wie hier direkt hier um die Ecke, an der Augustinerstraße- immer schmaler wird und Radfahrer noch mehr gefährdet, anstatt sie zu schützen? Und unsere Politiker finden das sogar toll, denn es wird mit dem Fahrradstreifen ja vorgegeben, was „für Radfahrer zu tun“ – ich sage:
Lasst Euch nicht veräppeln!
Geh- und Radwege werden zugeparkt. Ebenso wie diese Schutzstreifen, die uns überall als ach-so-sicher verkauft werden. Das sind genau genommen neu gebaute Zweite-Reihe-Park-Streifen für PKW. Siehe Venloer Straße, siehe Bonner Straße, siehe Frankfurter Straße in Mülheim. Und viel mehr solcher Parkstreifen sind geplant. Aber wir haben ja einen Ordnungs- und Verkehrsdienst und die Polizei, die sich um sowas kümmern könnten. Ich habe einen Ordnungsamtsmitarbeiter zu einem beparkten Gehweg befragt. Seine Antwort war: „natürlich ist das verboten, aber im Vorort dulden wir das“. Das ist ein Zitat! Das braucht man wohl nicht weiter zu kommentieren!
Ich habe es vom Ordnungsamt schriftlich: „auf Schutzstreifen parkende Transportunternehmen dienen ja“ –Achtung- „der Allgemeinheit“ . In Köln-Mülheim ist der –benutzungspflichtige- Radweg direkt vor der Polizeiwache zugeparkt. Jeden Tag. Rund um die Uhr. Ich bin da mal in Wache rein und nicht nur ich. Kommentar der Beamten: „Für ruhenden Verkehr sind wir nicht zuständig“ und „gehen Sie jetzt!“
Lasst Euch nicht veräppeln!
Ihr solltet aber nun nicht denken, dass die Polizei untätig wäre, denn das ist sie nicht! Sie ist jeden Tag aktiv! Sehr aktiv sogar! Sie ist aktiv dabei, Radfahrer an unglücklichen, teils diskriminierenden Stellen der Infrastruktur anzuhalten und abzukassieren. Die Ampel an der Maybachstraße, am Museum für ostasiatische Kunst, die Holperwege an den Ringen und andere. „Abzocke“ nennen das einige. Ich nenne das „mit zweierlei Maß messen“. Eigentlich wäre die Polizei laut VwV-StVO bei „jeder sich bietenden Gelegenheit“ verpflichtet, Infrastruktur auf Benutzbarkeit zu überprüfen. Laut Polizeipräsident Herrn Albers ist das „die tägliche Arbeit“ der Polizei. Wollt Ihr wissen, was die Realität ist? Eine Antwort auf meine diesbezügliche ist mir die Polizei seit 2 Monaten immer noch schuldig. Aber letztlich kenne ich die Antwort schon. Das interessiert die einfach nicht!
Lasst Euch nicht veräppeln!
Aber es gibt auch Licht, eigentlich sehr viel sogar. Und damit komme ich zu dem Thema, weswegen ich ein paar Minuten auf dieser schönen Bühne habe, denn eigentlich soll ich ja über „5 Jahre Critical Mass“ reden. In 5 Tagen, am Freitag, feiern wir das 5jährige Jubiläum unserer monatlichen Fahrradtour. Wir sind seit Juni 2000 stetig –anfangs 30, dann 80, dann 100, 200, 300 und bis zu 650- wir sind immer mehr geworden, die freundlich, gesetzestreu und legal, friedlich durch unsere schöne Stadt fahren und dabei mit den Beinen abstimmen. Menschen aus allen Schichten, Altersklassen und politischen Gesinnungen, die sich nicht weiter veräppeln lassen wollen und anstatt zu reden, zu planen und weiterzureden, einfach Tatsachen schaffen: Köln ist kritisch und Köln ist eine Fahrradstadt! Wir treten in die Pedale und schaffen einfach Tatsachen. Der Radverkehr wird in Köln nicht immer mehr, weil man angeblich was für uns tut, sondern trotzdem! Die Bürger der schönsten Stadt Deutschlands reden nicht mehr rum, sie machen einfach! Setzt Euch aufs Rad und macht mit! Und erfüllt mir den Traum, dass wir nächsten Freitag um 17:30 Uhr das erste Mal mit 1000 Menschen und Fahrrädern am Rudolfplatz starten! Und dann: fahrt jeden Tag! So oft es geht! Ich bin stolz, ein ganz, ganz kleiner Teil dieser Bewegung zu sein und vor fünf Jahren den Dominostein mit angestoßen zu haben, dass endlich etwas passiert. Und seitdem dabei zu sein. Und das kannst Du, das kannst Du und Du auch! Ihr Alle!
Und noch was, weil es mir ebenfalls sehr am Herzen liegt und weil es eine schöne Verbindung mit der Critical Mass gibt: wir haben wieder eine Lobby in Köln. Wir haben wieder einen adfc, der sich einsetzt und der relevant wird! Eine Interessenvertretung, die nicht einfach nur ein paar schöne Genusstouren fährt und sonst der Verwaltung, der Politik und der Polizei nachplappert, sondern sich engagiert, versiert Stellung bezieht und Fahrradpolitik macht! Mit schlauen, guten und engagierten und belastbaren Köpfen. Und ich bin mir sicher, dass die Critical Mass Bewegung mitgeholfen hat, den adfc in die richtige Richtung zu stupsen. Und das ist toll und unterstützenswert! Es ist sinnvoll, sich als adfc Mitglied anzumelden und diesen Menschen zu zeigen, dass sie auf dem richtigen Weg sind – das geht direkt da vorne am Stand.
In diesem Sinne: überlasst den Radverkehr nicht denen, die reden und planen und reden und planen, sondern werdet aktiv und fahrt alleine und zusammen einfach los!
Und lasst Euch von denen nicht verarschen!!! Vielen Dank!
Vielen lieben Dank noch an die ganzen netten Worte von vielen Menschen nach dem Redebeitrag, die mich sehr gefreut haben. Und großen Respekt an den SPD-Mann, der mir direkt danach seinen Flyer mit dem OB-Kandidat auf dem Fahrrad in die Hand drückte. DAS nenne ich mutig!!! Wäre noch einen eigenen Artikel wert, Titel: „Betonköpfe versuchen sich an zeitgemäßer Fortbewegung und bleiben an den Pedalen hängen“ :-O
Kleine Presseschau zur Sternfahrt:
Kölner Stadtanzeiger: „2000 Radler trotzen tapfer dem Wetter“
Kölner Stadtanzeiger: „Kölner Sternfahrt ist gestartet“
Kölnische Rundschau: „Kölns Radfahrer wollen mehr Rechte„
Tags: ADFC · Allgemein · Critical Mass · Sternfahrt
Am kommenden Sonntag findet die mittlerweile 8. Kölner Fahrradsternfahrt statt. Wie schon in den letzten beiden Jahren habe ich mich bereit erklärt, den Zug ab Bergisch-Gladbach über Refrath nach Brück zu führen, von wo aus wir dann nach Zusammenführung mit einer anderen Route weiter in Richtung Innenstadt fahren werden.
Auch in diesem Jahr, werde ich als Redner für einen kurzen Beitrag auf der Bühne der Abschlußveranstaltung, zum Thema „5 Jahre Critical Mass Köln„, stehen und dabei –wie letztes Jahr– zwangsläufig auch generelle verkehrspolitische Inhalte berücksichtigen.
Ich freue mich sehr über viele Mitradler bei der Sternfahrt und natürlich besonders ab Bergisch-Gladbach. Zur Verabredung gerne hier kommentieren oder eine e-Mail schreiben, ich bin auf einen persönlichen Plausch sicher etwas früher da.
Wir werden garantiert keine “Radwege” benutzen (müssen), haben Musik dabei und sind auch sonst gut gelaunt! Das ist der Fahrplan:
11:30 Uhr – Bergisch-Gladbach Marktplatz
11:55 Uhr – Refrath Marktplatz
12:20 Uhr – Brück Marktplatz (Zusammenführung mit Route 5)
Danach geht es dann weiter in die Innenstadt, wo alle Routen zusammengeführt werden, Details gibt es auf der Website der Sternfahrt.
Ich freue mich auf Euch und eine schöne Sternfahrt!

Kölner Fahrrad-Sternfahrt 2015
Tags: Allgemein
Die Nachricht ging quasi um die Welt: in Köln wurde (mal wieder) eine Weltkriegsbombe gefunden! Was das mit diesem Blog und Radfahren in Köln zu tun hat? Recht einfach: wie scheissegal wichtig der Stadt Köln und ihrer Verwaltung das (sichere!) Radfahren ist, erkennt man an solch für den Radverkehr scheinbar unbedeutenden Dingen.
Tage vorher wurde es angekündigt, es gab in der Stadt kaum noch ein anderes Thema. Circa 20.000 Menschen mussten rund um die Mülheimer Brücke evakuiert werden, darunter ein Seniorenheim und einige größere Wohnhäuser. Überregionale Medien, wie Stern, Spiegel, FAZ, Focus, Tagesschau, etc. berichteten – in Kölner Medien wurden Liveticker für die Entschärfung der Bombe am 27. Mai 2015 eingerichtet. Für die evakuierten Menschen standen Aufenthalt, Kaffee und Snacks bereit, aber das Wichtigste: die Mülheimer Brücke sollte -als wichtige Verkehrsachse- erst 30 Minuten vor der Sprengung gesperrt werden! Na gut, auf den zweiten Blick klang das dann nicht mehr für alle Verkehrsteilnehmer so euphorisch, denn die Medien verbreiteten: „Für Fußgänger und Radfahrer wird die Mülheimer Brücke bereits ab Mittag gesperrt.“
Ok, man kann nicht alles haben und der Grund der Sperrung, die Entschärfung einer riesigen, 70 Jahre alten Bombe, ist natürlich ein triftiger. Die Realität bzgl. der Sperrung der Brücke für den Radverkehr sah dann allerdings ganz anders aus: die reguläre Auffahrt auf die Brücke war bereits am Tag vorher gesperrt. Ich wollte, bzw. mußte sie nachts gegen 0:30 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passieren und stand also vor der mit Absperrbaken und Flatterband (!) vollzogenen Sperrung, an der keine Umleitung ausgeschildert und auch keine sonstigen Hinweise ausgeschildert waren. Vor Ort waren ein paar Ordnungsamtsmitarbeiter, die dort wohl „Wache schoben“. Diese fragte ich freundlich, wie ich denn über die Brücke käme. Den Männern war das ganz offensichtlich ziemlich egal und erst nach weiterer Nachfrage teilten Herr Braun und Herr Westerhausen mir mit, „fahren sie doch da lang“ und deuteten Richtung südliche Auffahrt auf die Brücke. Diese ist -mit gutem Recht- mit VZ254 versehen und somit in diese (Gegen)Richtung für Radfahrer verboten. Vom möglichen Bußgeld (10.- Euro) abgesehen: die dortige Geisterfahrerei sorgte schon für einige verheerende Unfälle mit Toten und Schwerverletzten – das war hier schon öfters Thema, entsprechend eigentlich keine Option für mich. „Na, dann nehmen Sie halt die Zoobrücke“ war der sinnige Alternativvorschlag der beiden Herren. Einige Kilometer Umweg mitten in der Nacht, vielen Dank!

Sperrung für den Radverkehr
Gut, ich dachte mir meinen Teil und kam schon nach Hause. Am nächsten Tag war in Köln-Mülheim -wie angekündigt- ganz ordentlich Ramba Zamba: den ganzen Tag hörte man Sirenen und sah Konvois von Rettungsfahrzeugen, die die evakuierten Heimbewohner transportierten und so ziemlich jeden Anwohner akkustisch daran teilhaben ließen. Nun gut. Später am Nachmittag wurde die Bombe dann erfolgreich entschärft. Alles gut!
Nein, nicht alles gut, denn einen Tag später mußte ich wieder nachts über die Brücke und die Auffahrt war immernoch für Radfahrer gesperrt und -selbstverständlich- radelten alle (und das sind nicht wenige!) Radfahrer, die die Brücke passierten, fleißig über die Gegenseite und gefährdeten damit sich und andere – incl. der Option, ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit auferlegt zu bekommen. Umleitung oder Hinweise: weiterhin Fehlanzeige.
Am Freitag Morgen, den 29. Mai 2015 setze ich eine e-Mail an Ordnungsamt, Amt für Straßen und Verkehrstechnik, „Fahrradbeauftragten“ und Verkehrsdirektion der Polizei Köln auf:
ich gratuliere allen Beteiligten recht herzlich zur erfolgreichen Entschärfung der am Kuhweg gefundenen Weltkriegsbombe und zur reibungslosen Evakuierung der Anwohner. Besonders erfreulich empfand ich das Versprechen, den Verkehr über die Mülheimer Brücke bis kurz vor der Entschärfung fließen zu lassen, was im weitesten Sinne ja auch gut gelang.
Leider haben Sie hierbei allerdings den Fahrrad*verkehr* scheinbar völlig vergessen. Die einzige legale Möglichkeit, die Mülheimer Brücke vom Rheinradweg aus kommend radfahrend von links- nach rechtsrheinisch zu queren, nämlich über die Auffahrt am Kuhweg, war bereits am Tag vor der Entschärfung gesperrt und ist es heute, zwei Tage nach der Entschärfung, immer noch (siehe Foto). Ob der Umstände ist dies natürlich vollkommen verständlich, allerdings hätte hier wohl eine Umleitung ausgeschildert werden müssen, stattdessen gab und gibt es für den Radverkehr noch nicht einmal einen Hinweis. Quasi alle Radfahrer, die die Brücke nun queren wollen, nutzen derzeit den mit VZ254 für Radfahrer verbotenen Weg der Gegenrichtung, auf dem die Polizei (zu Recht und leider viel zu selten!) geisterfahrende Radfahrer sonst anhält und mit einem Bußgeld belegt. Einen legalen Weg über die Brücke zu finden ist selbst für Anwohner schwer, für Ortsunkundige ist es schlicht unmöglich (ich selbst habe aus diesem Grunde Ordnungswidrigkeiten begangen und die Brücke zweimal gegen die Fahrtrichtung passiert). Ich gehe davon aus, daß Ihnen die Unfallstatistik, die die Passage als außerordentliche Gefahrenstelle mit mehreren Toten und schwerverletzten Radfahrern belegt, bekannt ist.
Die Verkehrsdirektion der Polizei Köln weise ich hiermit auf die derzeitige dortige Gefahr für Radfahrer hin, mit der freundlichen Bitte um Verkehrsschau und entsprechenden professionellen Rat an die verantwortlichen Behörden.
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik und das Ordnungsamt fordere ich hiermit freundlichst auf, *umgehend* eine Umleitung auszuschildern und für eine *sichere* Radverkehrsführung zu sorgen.
Heute, Montag den 1. Juni 2015 habe ich dann auch eine Antwort bekommen, nämlich von Herrn Heribert Büth, Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Herr Büth stellt klar: „Nach der Entschärfung und dem Abtransport des Bombenblindgängers ist das Amt für Straßen und Verkehrstechnik für diese Baustelle und die erforderlichen Beschilderungen zuständig. Ich leite diese Antwort daher im Cc auch an den zuständigen Kollegen weiter.“ Und dann hat der Büth auch noch den Tipp des Tages parat:
Privat kann ich Ihnen als passionierter Fahrradfahrer empfehlen, vorübergehend den Weg durch den ehemaligen Tivoli zum Rheinufer zu nehmen und auf der südlichen Seite der Mülheimer Brücke den Treppenaufgang mit provisorischer Fahrradführung zu benutzen, um auf den Fahrradweg in Richtung Mülheim zu kommen.
(Hervorhebung von mir) Na, da bin ich aber begeistert! Kurz zur Erläuterung, der Treppenaufgang sieht wie folgt aus und die „provisorische Fahrradführung“ ist ein 20cm Bordstein links oder rechts:

„Provisorische Radverkehrsführung“
Natürlich, ich sehe gar kein Problem, ein Rennrad da hochzutragen, allerdings: mit meinem Trekkingrad sieht das durchaus schon anders aus. Und überhaupt: ich möchte Fahrrad fahren und nicht als Fußgänger unterwegs sein. Aber jemand, dessen Passion Fahrrad fahren ist, der muß es ja eigentlich wissen, oder? An Senioren mit 25kg schwerem E-Bike oder Mutti und Vati während des Kita-Streiks denkend, fragte ich Herrn Büth also „Erläutern Sie mir doch kurz, wie man Ihre Lösung mit Packtaschen und Kinderanhänger vollziehen soll, vielen Dank!“ Und Herr Büth ließ sich nicht lumpen:
da haben Sie Recht: Unter diesen Bedingungen hilft mein Tipp nicht weiter. Die Arbeit des Ordnungsamtes ist mit der Beseitigung der Gefahrensituation erledigt. Nun ist das Amt für Straßen und Verkehrstechnik am Zuge.
Na also, da haben wir’s! Schwarzer Peter abgegeben! Die anderen sind Schuld!
Selbstredend, die Brückenzufahrt ist heute, 1. Juni 2015, also 5 Tage nach der Entschärfung der Bombe immernoch gesperrt und getreu dem kölschen Motto „et hätt noch immer joot jejange“ habe ich keine weiteren Antworten bekommen, weder vom „Fahrradbeauftragten“, noch vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik oder der Polizei. Letzterer traue ich allerdings zu, daß sie nun mal ein paar Beamte auf die Brücke schickt. Da kann man grad gut Kasse machen!
Tags: Allgemein · Baustellen · Fahrradbeauftragter · Mülheim · Mülheimer Brücke · Ordnungsamt · Polizei
Hurra! Ich darf mir dieser Tager eine gute Flasche Rotwein aufmachen! Ich habe eine Wette gewonnen, ein tolles Gefühl!
Oder doch nicht? Letztlich wird der Rotwein nämlich aus meinem eigenen Keller kommen, d.h. mit großer Wahrscheinlichkeit habe ich ihn selbst bezahlt und ausgesucht. Und irgendwie wäre es vielleicht auch passender gewesen, hätte ich diese Wette nicht gewonnen. Ende November hatte ich über einen Vorfall berichtet, als mich ein Verkehrsrowdy heiliger Kraftfahrzeugführer eng überholte, nötigte, beleidigte, aus seinem Fahrzeug ausstieg und mich zweimal vorsätzlich und mit Absicht mit beiden Händen vor die Brust stieß. Während ich -beim ersten Schlag mit einem nicht grad billigen Fahrrad zwischen den Beinen- auf der befahrenen Fahrbahn stand und leicht von einem passierenden Fahrzeug hätte angefahren werden können. Ich erstattete Anzeige und Strafantrag und verfasste den Artikel, im letzten Absatz schrieb ich:
Wie die Sache verläuft, darüber bin ich nicht gespannt – ich wette eine ordentliche Flasche Rotwein, daß das Verfahren eingestellt werden wird.
Und genau das ist mir letzte Woche mitgeteilt worden. Bemerkenswert finde ich, daß sich nach meinem Artikel tatsächlich ein Mann bei mir meldete, der aus dem Gegenverkehr den Disput und zumindest einen der Schläge vor die Brust beobachtet hatte und entsprechend bezeugen konnte – der „Zeugenaufruf“ im Artikel war ja eigentlich –in Bezug auf eine Pressemitteilung der Kölner Polizei– eher scherzhaft gewesen. Zudem hatte ich ja einen Mitfahrer, der den Vorfall komplett bezeugen konnte (und auch durch den Überholvorgang gefährdet worden war).
Staatsanwalt Blume ist jedenfalls der Meinung, daß das Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 911 Js 51/15) „gemäß §153 Abs. 1 der Strafprozeßordnung“ eingestellt werden kann. Maßgebend dafür ist, daß der Beschuldigte „bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist“ und „Eintragungen im Verkehrszentralregister“ nicht vorliegen.
Nun wird es etwas kurios, denn nachdem ich letzte Woche über die Einstellung des Verfahrens kurz in einer Facebook Gruppe informiert hatte, meldete sich ein weiterer Leser des Artikels bei mir, der im Sommer 2014 mit diesem Mann, Herrn M., bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, ihn aber eben nicht angezeigt hatte. Ich hatte in meinem Artikel das Kennzeichen nur mit den Buchstaben gepostet, nach Abgleich des kompletten Kennzeichens, etc. war hundertprozentig klar, daß Herr M. diesen Radfahrer angehupt, vor einer Verkehrsinsel sehr eng überholt, seine Hand touchiert, ihn dann ausgebremst und beinahe links in den Straßengraben abgedrängt hatte.
Es ist klar, daß Straftäter „strafrechtlich nicht in Erscheinung treten“, wenn sie nicht angezeigt, bzw. nicht weiter verfolgt werden, weil nicht weiter ermittelt wird. Und natürlich bekommen sie dann auch keine „Eintragungen im Verkehrszentralregister“.
Staatsanwalt Blume teilt mir mit, daß eine Gefährdung des Straßenverkehrs (Überholen von Radfahrern mit 30-50cm Seitenabstand vor einer Verkehrsinsel, zweimaliges Schlagen einer Person vor die Brust im fließenden Verkehr) nicht gegeben sei und nur der „Verdacht der Nötigung, versuchten Körperverletzung und Beleidigung“ bleibe, aber das „Verschulden als gering anzusehen“ wäre. Ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ bestünde nicht.
Ich habe heute folgende Beschwerde an die Generalstaatsanwältin in Köln, mit Kopie an die Staatsanwaltschaft, abgesendet:
Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,
Ich lege hiermit
B E S C H W E R D E
gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Thomas Maria M. ein.
Die Einstellung des Verfahrens gem. § 153 a Abs. 1 wurde mir von Staatsanwalt Blume per Schreiben, datiert vom 22.1.2015, mir zugestellt am 28.1.2015, bekannt gemacht.
Begründung:
Ich bezweifle, dass durch die Tat des Herrn M. (zweimaliges Schlagen mit beiden Händen gegen meinen Brustkorb, im fließenden Verkehr, während ich –beim ersten Schlag mit einem Fahrrad zwischen den Beinen- auf der Fahrbahn stand und direkt hinter mir Fahrzeuge passierten) die „Belange der Öffentlichkeit nicht durchgreifend berührt werden“.
Dass der Beschuldigte „bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ ist und „keine Eintragungen im Verkehrszentralregister“ vorliegen, mag sein. Jedoch ist mir –durch die öffentliche Berichterstattung in diesem Fall- zumindest eine ähnliche Tat des Herrn M. vom Sommer 2014 zugetragen und bekannt gemacht worden, die allerdings (noch) nicht angezeigt wurde.
Die Auseinandersetzung betrifft somit mitnichten lediglich die „unmittelbar Beteiligten“, sondern durch das potentiell aggressive Verhalten des Beschuldigten im Straßenverkehr auch die Allgemeinheit.
Ich bitte um Erläuterung, warum Ihrer Meinung nach „eine Gefährdung des Straßenverkehrs“ in diesem Falle „nicht gegeben“ sei. Herr M. hat gemäß §315c Abs, 1 Nr.2 b) StGB falsch überholt und dabei das Leben zweier anderer Menschen und fremde Sachen (2 Fahrräder im Wert von je ~6000.- Euro) gefährdet. Seinem aggressiven Verhalten und seinen Worten nach hat er dies nicht fahrlässig, sondern absichtlich und mit Vorsatz getan.
Ich bitte in diesem Zusammenhang um Erläuterung, warum das Verschulden als „gering“ anzusehen wäre.
Ich bitte freundlichst um Wiederaufnahme des Verfahrens.
Hochachtungsvoll,
Marco Laufenberg
Man könnte ob der Begründung der Staatsanwaltschaft der Meinung sein, es wäre im Umkehrschluß in Ordnung, als Radfahrer (zumindest wenn man strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist) mal einen Verkehrsrüpel aus seinem Kfz zu ziehen und ihm eine Backpfeife zu verpassen. Davor möchte ich nicht nur aus moralischen Gründen warnen! Ich bin tatsächlich vor ein paar Jahren wegen Nötigung verurteilt worden (zum geringstmöglichsten Tagessatz allerdings), weil ich einen Busfahrer der KVB an der Weiterfahrt gehindert hätte, indem ich meinen Arm so in den Bus hinein gehalten hätte, daß die geöffnete Tür sich nicht sofort schloß. Er war an der Ampel so nah neben mich vorgefahren, um mich „mal über §1 der StVO aufzuklären, junger Mann“ (ich hatte den zerdengelten, an der Stelle auch nicht benutzungspflichtigen „Radweg“ nicht benutzt), daß mein angewinkelter, in die Hüfte gestemmter Arm, dann tatsächlich in die Lichtschranke ragte. ICH habe übrigens die Polizei gerufen. Da ist die Wahrnehmung der Staatsanwaltschaft wohl eine andere – man möge eins und eins zusammenzählen.
Achso: die Wette bleibt bestehen, ich wette eine ordentliche Flasche Rotwein, daß das Verfahren eingestellt (bleiben) wird.
Tags: Polizei · Verkehrsrüpel · Zwischenfälle
„Drei Polizisten gegen einen Bürger – die werden Dir ordentlich was anhängen“
„Die Staatsanwaltschaft wird niemals ernsthaft gegen ihre Helfer und Helfershelfer ermitteln, mach Dir da mal keine Hoffnungen“
Das waren nur einige der zahlreichen Kommentare in diese Richtung, die mir -in solchen Fällen versierte- Menschen mit auf den Weg gaben, als ich mich Anfang des Jahres entschloß, Strafanzeige und Strafantrag gegen drei Beamte der Kölner Polizei zu stellen, die mich überwältigten und in Handschellen abführten, als ich am 14. Januar 2014 den Radweg am Hollenzollernring nicht benutzte. Nun, ein gutes dreiviertel Jahr später, scheint der Fall abgeschlossen und just in dem Moment, in dem ich Zeit und Muße finde, darüber zu berichten, stolpere ich über einen durchaus interessanten Bericht der ARD, indem auch die Kölner Polizei eine gewisse Rolle spielt:“Die Story im Ersten: Polizei, Gewalt & Videos„. Diesem TV-Beitrag habe ich dann auch einen wesentlichen Begriff für den Titel dieses Artikels entnommen: „The Code Of Silence„. Die Zitate oben (ähnliches haben mir übrigens auch befreundete/bekannte Kölner Polizisten, die ich hier selbstverständlich nicht namentlich nennen werde, entgegnet) haben das ja schon vorweg genommen.
Verständlicherweise -machte der Fall doch die Runde durch zahlreiche Foren, Facebook, TV, Zeitungen, etc- bin ich in den letzten Monaten oft darauf angesprochen worden, wie das denn nun ausgegangen wäre und -nun, ja- hier also mein „offizieller“ Bericht und gleichzeitig auch der Abschluß mit der Sache. Ursprünglich sollte der Artikel heißen:
„In Handschellen abgeführt: Zwei eingestellte Verfahren“
Ich setze einfach mal voraus, daß dem Leser die Vorgeschichte bekannt ist. Ich bekam von der Staatsanwaltschaft zunächst mitgeteilt, daß meine Strafanzeige gegen die Beamten Herrn L., M und P. unter dem Aktenzeichen 83 Js 82/14 bearbeitet werden würde. Ein paar Tage später erreichte mich der Bußgeldbescheid über 15.- Euro (die vermeintliche Ordnungswidrigkeit hätte allerdings ein Bußgeld von 20.- Euro zur Folge gehabt) und ich erfuhr auch, von welcher Wache (PI1, Stolkgasse) die Beamten stammten, wurde Herr L. doch als Zeuge meiner Ordnungswidrigkeit genannt. Einige Tage später, am 25.2.2014 legte ich -fristgerecht und ohne Begründung- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Mit Schreiben vom 16.5.2014 wurde ich schließlich zur Hauptverhandlung über meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am 30.7.2014 vor das Amtsgericht geladen.
Zugegebenermaßen habe ich es verschlafen noch einen Artikel zu schreiben, um interessierten Menschen die Gelegenheit zu geben, der Verhandlung beizuwohnen (das war öffentlich), wies allerdings kurz vorher noch bei Facebook darauf hin – woraufhin tatsächlich rund 25 Zuschauer im kleinen Gerichtssaal anwesend waren. Ich hatte mir eigentlich eine ganz gute „Verteidigung“ zurecht gelegt, weswegen der „Radweg“ nicht benutzbar war (und ist!), darauf kam es aber kaum an. Der Richter, der die Aufmerksamkeit durch eine weitaus größere Zuschauerschaft bei Ordnungswidrigkeiten als sonst, sichtlich genoß, sagte relativ bald „ich hätte das auch schriftlich einstellen können, aber ich wollte sie einfach mal persönlich kennenlernen„. Er hörte sich noch einige meiner Argumente an und stellte das Verfahren dann offiziell ein („weil eine Ahndung nicht geboten erscheint“ und „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse„), um mir mitzuteilen, „ich möchte mich gerne so noch ein wenig mit Ihnen unterhalten“. Er hatte meinen Blog (offensichtlich tatsächlich recht intensiv) gelesen und gab auch unumwunden zu, daß ihm und seinen Kollegen die Problematik zwischen Radfahrern, Verwaltung & Polizei und vor allem die Herangehensweise radaktiver Menschen und das veränderte Bewußtsein dafür mittlerweile und eben durch diese Berichterstattung „von unten“ bekannt ist. Er sprach konkret an, „da gab es ja kürzlich schon mal einen Fall, der für Aufsehen sorgte“ und meinte ein anderes Vorkommnis, in dem sich die Kölner Polizei deutlich blamierte. Thomas, um dessen vermeintliche Ordnungswidrigkeit auf einem nicht benutzungspflichtigen „Radweg“ auf der Venloer Straße es damals ging, war in seiner Verhandlung deutlich aufgebracht, da es ihm auch um die erfahrene Nötigung (durch Ausbremsen) durch den Polizisten und generell sein geringschätzendes Verhalten, seinen Tonfall, etc. ging. Ich wußte eben nicht nur durch Thomas‘ Verhandlung, daß es hier vor Gericht eben nicht um das Verhalten der Beamten, die immerhin drei meiner Grundrechte verletzt hatten, sondern einzig und allein um die Verhandlung meiner angeblichen Ordnungswidrigkeit ging.
Das folgende Gespräch, locker und inoffiziell nach Ende der Verhandlung im Gerichtssaal und vor Publikum, empfand ich durchaus als positiv. Der Richter zeigte Interesse, sowohl an mir und meinem Engagement, als auch -und das ist dann wirklich wichtig- an der Sache an sich, nämlich, daß es zu weiten Teilen einfach unmöglich ist, auf Kölner „Radwegen“ sicher Fahrrad zu fahren. Natürlich hätte ich es am liebsten gehabt, würde ein Gericht feststellen, daß man dort überhaupt nicht Fahrrad fahren kann, damit die vorhandene Beschilderung, die ja generell erstmal ein Fahrbahnverbot für Radfahrer vorsieht, demontiert werden muß. Aber der Richter machte mir auch klar, daß er darauf gar keinen Einfluß hat, „sie müßten einfach mal vor ein Verwaltungsgericht ziehen und gegen die Beschilderung klagen, bei dem, was sie vorhaben“, meinte er. Das war mir natürlich klar, aber: ich saß hier ja nicht als Kläger, sondern als Angeklagter. Und der Richter wußte auch: „für Sie persönlich geht es ja auch noch um ein viel wichtigeres Verfahren„. Allerdings.
Fazit: das Verfahren wurde (wie ich es übrigens erwartete) eingestellt und ich wurde immerhin in meiner Absicht bestätigt, auf den Ringen auch zukünftig nicht den „Radweg“ zu benutzen – das kann ich (ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht oder eine rechtliche Beratung) auch nur jedem anderen empfehlen, um es im Zweifel auf einen Besuch bei dem freundlichen Richter ankommen zu lassen.
Übrigens wurde mir von der Stadt Köln immer noch kein Grund für das Fahrbahnverbot für Radfahrer am Hohenzollernring (das meiner Meinung nach nicht rechtens ist) genannt. Ich stellte Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW). Herr Stefan Kemp vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik verweigerte mir diese Akteneinsicht (gegen dieses Gesetz wird in seinem Amt eigentlich regelmäßig verstoßen), allerdings ohne Rechtsbehelfsbelehrung, was mir nun eine auf ein Jahr verlängerte Klagemöglichkeit auf Akteneinsicht bietet. Was für ein Spaß um ums Verrecken einen Handtuchbreiten Holperweg zu rechtfertigen!
Eingriffe in drei Grundrechte
Und auch das zweite, viel wichtigere Verfahren endete ebenso, wie ich es erwartet hatte. Nachdem der Beamte PHK L., mir ja in meinem Haus, das er mit dem Beamten Herrn F. gegen meinen Willen betrat, um meinen Ausweis einzusehen, ankündigte, daß mich noch ein Verfahren wegen „Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme“ erwarten würde, war ich sehr gespannt – immerhin stehen auf solch einen Delikt drastische Strafen, nämlich eine Geldbuße oder gar Freiheitsentzug. Wäre ich mir als rechtschaffener Polizist (drei Polizisten!) meiner Maßnahme und dem Widerstand des Delinquenten sicher, würde ich eine ansprechende Anzeige umgehend erstatten, um ihm seine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Eine Anzeige ist mir bis heute nicht zugestellt worden und ich glaube auch kaum, daß das noch passieren wird. Da mag sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen. Vielleicht waren die Herren sich zurück auf der Wache also doch nicht mehr so sicher, wie noch in meinem Wohnzimmer.
Das *das* war mir also vollkommen klar, es war eigentlich nur noch die Frage, mit *welcher* Begründung das Verfahren gegen die drei Beamten eingestellt werden würde. Was würden sich die Beamten einfallen lassen und würden Sie bei ihrer Absprache daran denken, daß ich noch einen kleinen Trumpf in der Hinterhand hätte, nämlich ein Handyvideo, daß ich mit ihrer Kenntnis während des Vorfalls anfertigte? Anfang Oktober sollte ich es endlich wissen.
Am 11.10.2014 erreichte mich das Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln (datiert vom 26.9.2014) von Oberstaatsanwalt ten Brink, daß das Verfahren gegen PHK L., u.a. wegen „Verdachts der Nötigung u.a.“ (ich gebe hier noch einmal zu Bedenken, daß meine Tasche durchsucht, mein Eigentum ungesichert zurückgelassen, ich überwältigt und gefesselt und meine Wohnung ohne meine Zustimmung betreten wurde) gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Für mich bemerkenswert, daß mich das Schreiben exakt 15 Tage nach seiner Datierung erreichte, während ich eine „Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung“ zur Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin habe. Ein Schelm, wer böses ….. Gottseidank bin ich nicht ganz dumm und lege mir auch Briefumschläge samt Frankierung (und Datum!) zu meinen Unterlagen.
Laut Begründung lässt „sich nicht belegen“, daß die Beamten „im Rahmen der Identitätsüberprüfung“ einen „Straftatbestand verwirklicht haben“. Die „zur sicheren Überprüfung“ meiner Identität „von den Beamten durchgeführten Maßnahmen“, nämlich die Durchsuchung meiner Person und mein Festhalten stünden „in Einklang mit §163b StPO, der auch im Bußgeldverfahren Anwendung findet“. Mit dieser Rechtfertigung hatte ich durchaus gerechnet. Selbstverständlich halte ich die Maßnahme, nämlich Gewalt anzuwenden -ich hatte meine Identität ohne zu Zögern angegeben- in dieser Art immernoch für nicht angemessen.
Nun wurde es interessant, denn die Gewalt in Form von Überwältigung und Fesselung mußte schließlich noch rechtfertigt werden. Die Staatswanwaltschaft fährt fort: „Nach Angaben der Beamten drängten sich nachdem Ihre zweifelsfreie Identifizierung vor Ort fehlgeschlagen war und Sie zum Polizeifahrzeug zwecks Durchführung der weiteren Maßnahmen verbracht werden sollten im Hinblick auf ihre nun auch lautstarken Rufe ‚Hilfe Polizeigewalt‘ eine Eskalation der Situation und nicht auszuschließende körperliche Aggressivitäten Ihrerseits auf, sodass zur Vermeidung entsprechender Handlungen Ihre Arme mittels Handfesseln fixiert worden seien.“
Da war es also! Ich hatte -in meinem verloren gegangenen Glauben an die Rechtschaffenheit unserer Exekutive- tatsächlich mit schlimmerem gerechnet und war davon ausgegangen, daß Minimum ein erfundenes „versuchte nach der Waffe zu ziehen“ für die Rechtfertigung herhalten mußte. Ganz so böse wollten mich die Beamten also wohl doch nicht stehen lassen. Immerhin! Was soll man dazu sagen? Daß ein langhaariger Zweimetermann, Mitte 40, also definitiv nicht mehr marodierend und „halbstark“, knapp 90kg schwer, durchaus eloquent, man kann auch sagen „nicht auf den Mund gefallen“ in Wirklichkeit eine Memme, schlechtester Faustkämpfer aller Zeiten (einmal vor 25 Jahren in der Bedrängnis dazu gewesen) und zudem noch aus Überzeugung dem Typus „Keine Gewalt!“ angehört? Glaubt eh keiner!
Die Beamten bestritten zudem, mir „das Handy aus der Hand geschlagen zu haben“ (ich telefonierte währenddessen mit meiner Anwältin). Für die ganze Situation gibt es ca. ein Dutzend Zeugen, es gingen Fenster in der anliegenden Kölner Bank auf, von wo aus auch Fotos gemacht wurden und es gab jede Menge Passanten. Aber warum sich die Mühe machen, Zeugen ausfindig zu machen, wenn man doch gleich drei Aussagen rechtschaffener Kölner Polizisten hat!
Fehlte also noch die Begründung für den Verstoß gegen die Unverletzlichkeit meiner Wohnung und auch da fiel den Beamten etwas ein, denn sie bekundeten, sie wären davon ausgegangen, dass meinerseits „keine Einwände gegen das kurze Betreten der Wohnung zur Einsichtnahme in die Personalpapiere bestanden hätten“, nachdem meine Frage, ob „die Beamten vor der Wohnungstüre warten, verneint worden sei“ und meinerseits „in der Folge eine ausdrückliche Missbilligung des Betretens der Wohnung nicht mehr erfolgt sei.“
Hierzu sei erwähnt, daß ich in einem Einfamilienhaus wohne und die Beamten mir in mein Arbeitszimmer in den zweiten Stock folgten, was mitnichten ein „kurzes Betreten“ bedeutet und von meinem Mitbewohner bezeugt werden kann. Meinen Einwand „damit bin ich aber nicht einverstanden“ scheinen die Beamten ebenfalls nicht richtig interpretiert zu haben. Sei’s drum!
Ich hatte nun also -endlich- schriftlich, was ich eigentlich das ganze halbe Jahr vorher schon erwartet hatte. Ich beriet mich noch mit meiner Anwältin über das weitere Vorgehen und sie sagte mir nochmal klar, was ich eigentlich schon wußte: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe„. Es gäbe einerseits natürlich schon die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erlangen, das hätte bedeutet, ich hätte die detaillierten Aussagen der Beamten einsehen können und vor allem: welche ihrer Kollegen sie vernommen haben, usw. Das wäre durchaus interessant gewesen, hier zu erforschen, wer sich wie abgesprochen haben könnte – geht aber nur mit Rechtsanwalt und so nett Frau Stolte auch ist, sie wird (und soll!) natürlich nicht umsonst arbeiten. Rund 1000.- Euro sind mir das dann -neben der zeitlichen und nervlichen Belastung- einfach nicht wert. Dafür habe ich einfach schon zu viel Geld in Gerechtigkeit investiert (da wird es noch ein paar interessante Artikel geben), das ich auch für neues Zeugs für meine Fahrräder hätte ausgeben können.
Nichtsdestotrotz, ganz ohne das Konstrukt der Beamten in ein rechtes Licht zu rücken, wollte ich auch nicht scheiden, also legte ich gänzlich ohne anwältlichen Beistand mit folgendem Schreiben am 23.10.2014 Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin ein:
Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,
Gemäß §172 Absatz 1 der Strafprozeßordnung lege ich hiermit
B E S C H W E R D E
gegen die Einstellung des Verfahrens gegen PHK L., M. & F. (Az. 83 Js 82/14) durch Oberstaatsanwalt ten Brink, datiert vom 26 September 2014, mir bekannt gemacht am 11. Oktober 2014, ein.
Begründung:
Die Vorwürfe gegen die Beamten lauten mitnichten lediglich „Nötigung“, sondern es handelt sich um Verstöße gegen mindestens drei Artikel des Grundgesetzes und somit Eingriffe in meine Grundrechte. Die Schwere der Vergehen rechtfertigt detailliertere Ermittlungen.
Ich bezweifle, dass die beschuldigten Beamten durch unbefangene Beamte von außerhalb vernommen wurden.
Die Überprüfung meiner Identität, die ich ohne zu zögern und wahrheitsgemäß angab, steht nicht im Einklang mit §163b StPO. Zum einen rechtfertigt das vorgeworfene Vergehen (die Nichtbenutzung eines nicht benutzbaren Radweges – das Owi-Verfahren hierzu wurde entsprechend eingestellt) mitnichten das gewalttätige Vorgehen der Beamten –zudem ohne richterlichen Beschluß-, zum anderen wurden Herrn PHK L. von mir und der Rechtsanwältin Kirstin Stolte insgesamt vier Alternativen, meine Identität zu verifizieren, vorgeschlagen, von denen er nicht eine wahrnehmen wollte.
Schon die Tatsache, dass Herr PHK L. ein Bußgeld anbot, dass es im Bußgeldkatalog in dieser Höhe überhaupt nicht gibt, macht deutlich, dass er fachlich gar nicht versiert war, hier überhaupt eine Sanktion auszusprechen. Ich bezweifle entsprechend, dass er in der Lage ist, die Angemessenheit der durchgeführten Maßnahme zu beurteilen. Ich bezweifle insgesamt die Angemessenheit der Maßnahme.
Ich bezweifle, dass die Zeugin Frau Rechtsanwältin Kirstin Stolte überhaupt vernommen wurde.
Ich bezweifle, dass das Durchsuchen meiner Tasche, die Entnahme eines Fahrradschlosses und das schlecht, bzw. ungesicherte Zurücklassen meines Eigentums, nämlich meines Fahrrads samt offener Packtasche und Wertsachen in deutlich vierstelliger Höhe, gerechtfertigt war.
Ich rief auch nicht „Hilfe Polizeigewalt“, sondern „Hilfe“ und „Ich wehre mich nicht“, dies erst nachdem, bzw. während ich überwältigt wurde und keinesfalls vorher. Ich war auch nicht aggressiv, sondern rief dies, um den bewaffneten Beamten deutlich zu machen, dass ich mich nicht wehre. Mein Rufen war somit nicht ausschlaggebend für die Gewaltanwendung, sondern eine Folge derselben und begründet durch meine Angst vor dem Übergriff durch die Beamten, die sich sichtbar drohend gebährdeten.
Das Telefon wurde mir sehr wohl aus der Hand geschlagen, nämlich als die Beamten mich überwältigten, während ich mit Frau Stolte telefonierte. Frau Stolte konnte den Vorgang verfolgen, bis das Telefon vom Boden aufgehoben und das Gespräch durch die Beamten unterbrochen wurde. Das Telefon lag bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden, wenige Meter von mir entfernt.
Ich habe Herrn F. mit den Worten „damit bin ich nicht einverstanden“ noch im Polizeifahrzeug deutlich meine Missbilligung des Betretens meines Hauses zum Ausdruck gebracht. Er rechtfertigte den Verstoß gegen die Verletzlichkeit meiner Wohnung mit den Worten: „damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht“ und „Sie könnten sich verschanzen“.
Ich bitte freundlichst um Wiederaufnahme des Verfahrens.
Hochachtungsvoll,
Marco Laufenberg
Nein, ich erwartete nicht wirklich, daß das Verfahren wieder aufgenommen werden würde. Insgeheim war dieses Schreiben eigentlich eher schon für diesen Artikel geschrieben, da konnte ich es auch abschicken, um ein weiteres verwertbares Statement zu bekommen. Ich war in diesem Moment eigentlich nicht mehr „Opfer“, sondern nur „Journalist“. Eine Woche später, am 30.10.2014 teilte man mir mit, daß meine Eingabe an den „leitenden Oberstaatsanwalt in Köln weitergeleitet“ wird, der „über eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu entscheiden“ hätte.
Am 28.11.2014 hatte ich es von Oberstaatsanwalt Mende dann noch einmal schriftlich, daß kein sonderliches Interesse besteht, den Fall tiefergehend zu beleuchten. Mende teilt mir nach meiner Beschwerde mit, er habe „den Sachverhalt geprüft“, jedoch auch unter Berücksichtigung meines „Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen“. Die Einstellung des Verfahrens wäre „zu Recht erfolgt und nicht zu beanstanden“.
Ich hatte ja nun aber ein paar Argumente gebracht, immerhin auf eines ging er ein, indem er schrieb, „der Vernehmung von Frau Rechtsanwältin Stolte bedurfte es nicht. Denn das bloße Mithören eines Geschehens bietet keinen Anlass zu der Annahme, ein Fallenlassen des Telefons“ durch mich könne „von einem Aus-der-Hand-Schlagen durch die Beschuldigten akustisch unterschieden werden.“
Ich hatte mir von einer Vernehmung von Frau Stolte allerdings eher erhofft, daß klar wird, daß Herrn L. und den anderen Beamten insgesamt vier Alternativen geboten wurden, meine Identität (die ich ohnehin sofort angeben hatte) zu verifizieren und die Beamten diese allesamt ablehnten. Die Tatsache, daß die Beamten mir unterstellten, ich würde eine falsche Identität angeben (und diese, so schnell wie ich meine Daten runterratterte dann ja sogar vorsätzlich und bereits „auswendig im Kopf“) war ja schließlich die Ursache für die „Maßnahme“ der Beamten und die folgende Eskalation.
Die Klärung, daß die Gewaltanwendung nicht, nachdem ich um Hilfe rief geschah, sondern -im Gegenteil- mein Hilferuf eine Verteidigung gegen die Gewaltanwendung durch die Beamten war (ich bin mir immer noch sicher, daß mich dies vor dem Einsatz von Schlagstock und Pefferspray bewahrt hat), interessiert Oberstaatsanwalt Mende nicht, er geht mit keinem Wort darauf ein.
Die Klärung, warum mein Eigentum in beträchtlichem Wert unbeaufsichtigt von den Beamten zurück gelassen wurde, interessiert Oberstaatsanwalt Mende nicht, er geht mit keinem Wort darauf ein.
Die Klärung, warum meine Wohnung durch die Beamten verletzt wurde, interessiert Oberstaatsanwalt Mende nicht, er geht mit keinem Wort darauf ein.
Auch gegen diesen Bescheid kann ich -bis zum 9.1.2015- vorgehen, nun aber nicht mehr per Beschwerde, sondern gemäß §172 StPO muß ich gerichtliche Entscheidung beim Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln beantragen, der Antrag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Und, nein, da habe ich keine Lust zu! Ich sage es, wie ich es denke: ich habe meinen Glauben an den Rechtsstaat verloren. Gebröckelt hat er schon lange, eine Hoffnung an die Gerechtigkeit hatte ich dennoch immer ein wenig. Wir leben in einer Zweiklassenjustiz, das ist mir nochmals klar geworden. Siehe die Zitate ganz am Anfang dieses Artikels – und die kamen von Menschen, die sich auskennen. Und siehe den anfangs erwähnten sehenswerten zitierten ARD-Beitrag. Ja, ich habe noch ein Video von dem Vorfall, das einiges relativieren könnte, aber ich bin soweit, daß ich „denen“ eigentlich alles zutraue (für die Paranoiker und Verschwörungstheoretiker: ja, das Video ist denzentral gesichert und in meinem Testament erwähnt! ;-)), u.a. auch, daß an dem Handyvideo rumgebastelt wurde oder es sonstwie nicht als Beweismittel taugt. „Drei Bullen gegen einen Zivilisten = keine Chance!“ So ist das wohl. Ich weiß jetzt auch, wie man radikalisisert wird, ich kann nachvollziehen, warum Menschen Steine werfen oder sonstwie „rot“ sehen. Keine Angst, ich bin intelligent genug (und Pazifist!), als daß mir das niemals passieren wird, aber: ich kann sowas nun eher nachvollziehen, aber natürlich nicht gutheißen, keine Frage. Aber: Verständnis!
Klingt der letzte Absatz dann doch recht resignierend, möchte ich dennoch auch ein positives Fazit ziehen: ich habe in den letzten Monaten eine außerordentliche Solidarität erfahren. Nicht nur von radaktiven Menschen, sondern noch viel mehr von den Menschen, die mit den Themen, die ich in diesem Blog eigentlich behandle, gar nichts zu tun haben und sie -im Gegenteil- meist eher belächeln oder nicht verstehen (wollen). Für virtuelles und reales in den Arm nehmen, konkrete Angebote an Hilfe jeglicher Art und massiver weiterer Zuneigung möchte ich mich somit auch nochmals von tiefstem Herzen bedanken! Gerade die Erfahrung in den ersten Wochen nach dem Vorfall, als sich beim Anblick unifomierter Menschen stetig eine beklemmende Stimmung einstellte, war schrecklich und ich konnte dies tatsächlich zu einem großen Teil dadurch aufarbeiten, daß ich merkte, daß ich nicht alleine bin. Gleichwohl es erschreckend ist, daß sich insgesamt 14 Menschen bei mir gemeldet haben, denen mit Kölner Polizisten ähnliches passiert ist: ich bin immer darin bestärkt worden, öffentlich zu berichten und werde dies auch in Zukunft weiter tun. Der Mut sollte über die Feigheit siegen, obwohl ich natürlich hoffe, daß ich persönlich da zumindest in dieser Art da nie wieder Grund zu haben werde!
Und ich bin mir auch sicher, daß die Beamten ihre Lektion halbwegs gelernt haben werden. Sie mußten sich mit dem Fall auseinander setzen und selbst wenn ich nicht glaube, daß sie sonderlich „verhört“ wurden, sie werden einige lästige Minuten damit verbracht haben müssen, sich zu besprechen und etwas zu konstruiren. Und -wer weiß?- vielleicht werden sie sich das nächste mal ein vergleichbares Handeln zweimal überlegen. Die Tatsache, daß sie –trotz Androhung und Einschüchterungsversuch– die Anzeige gegen mich wegen „Widerstand gegen eine Maßnahme“ nicht erstatteten, macht jedenfalls den Eindruck, daß sie sich ihrer Sache trotz des Verhältnisses 3:1 auch nicht gerade sicher waren. Mein Grundvertrauen gegenüber Polizisten ist weg, das kriegen ein paar postive Beispiele auch nicht so schnell repariert und insgesamt bin ich dafür, jeden Polizisten -auch seinem eigenen Sinne und zu seinem eigenen Schutz- mit einer Bodycam auszustatten, die sein gesetzeskonformes Handeln im Zweifel be- oder widerlegt.
Ich empfinde keinen Hass und habe keine Rachegedanken, sondern eher Mitleid mit diesen Männern, die sich vielleicht nicht anders definieren können, als die ihnen verliehene Macht auszunutzen. Man sieht sich immer zweimal im Leben, gerade in einem Dorf wie Köln. Und wenn das passiert, werde ich Herrn L., Herrn, M und Herrn F. reinen Gewissens in die Augen blicken können – ich bin gespannt, ob ihnen dies dann ebenso einfach fällt.
In diesem Sinne: Peace, Love, Happiness & gesegnete Feiertage!
Tags: Polizei · Radwege · Zwischenfälle
Was sich wie eine Meldung aus dem Postillon anhört, ist tatsächlich ernst gemeint: Die Stadt Köln bleibt „fußgänger- und fahrradfreundlich“! So berichten es die „Köln-Nachrichten“ und zeigen ein Foto mit vier grinsenden Menschen:

(screenshot koeln-nachrichten.de)
Die „Kölner Repräsentanten“ sind Jürgen Möllers, unser „Fahrradbeauftragter“ (2. v.R.) und der Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, Franz-Josef Höing (2. v.L.). Bei ihm hatte ich mich vor ein paar Wochen über den Leiter des Amts für Straßen und Verkehrstechnik, Klaus Harzendorf, beschwert, der u.a. meine Rechte nach IFG NRW mißachtete, was in seinem Amt regelmäßig vorkommt. Herr Höing ließ die (negative) Antwort auf meine Beschwerde gleich in Harzensdorfs Amt selbst schreiben. Sowas nennt sich in Köln Klüngel und was in der schönsten (und wahrscheinlich fahrradfreundlichsten!) Stadt Deutschlands funktioniert, das wird auch mit der agfs funktionieren: die Mitglieder zahlen ja schließlich Beiträge und auf den Beitrag der größten Stadt NRWs kann und will man sicherlich nicht verzichten. Da ernennt man lieber die Stadt Marl zum Bauernopfer und schließt sie aus der agfs aus. Immerhin: dort haben sich gar „Experten aufs Rad geschwungen“, um „sich ein Bild von der Radverkehrssituation in Marl zu machen“. Aber: beim letzten Fahrradklimatest des adfc hat Marl mit einer Gesamtbewertung von 3,98 („ausreichend“) tatsächlich ein klein wenig besser abgeschnitten als Köln (Gesamtbewertung 4,27 – das ist also ganz knapp vor „mangelhaft“). Beide Bewertungen sind weit entfernt von gut und somit auch vom Attribut „fahrradfreundlich„, würde ich sagen.
Ich habe keine Ahnung, wo die „Experten“ der agfs sich in Köln „aufs Rad geschwungen“ haben, um Köln auf „Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit“ zu testen – vielleicht haben Möllers und Höing das auf kölsche Art ja einfach am Schreibtisch oder auf einer Kappensitzung geklärt. Wie „freundlich“ man in der autogerechten Stadt Köln mit dem Fahrrad wirklich unterwegs ist, liest man in diesem und in den Nachbarblogs ja regelmäßig, sollte man nicht persönlich in die Vorzüge unserer „phantastischen“ Radverkehrsinfrastruktur kommen dürfen, können oder …. wollen.
Das Timing für die gestrige Meldung war indes perfekt! Im quasi gleichen Atemzug wurde nämlich gemeldet, daß man mitten in der Kölner Innenstadt, am Kümpchenshof, mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU (den drei Kölner Autoparteien) eine fünfte (!) Kfz-Spur einrichten wird, anstatt auch nur irgendetwas für die dort mehr als lächerliche und vor allem irreführende und gefährdende Radverkehrsinfrastruktur zu tun! Und der Radfahrer, der gestern in Ehrenfeld von einem LKW umgenietet übersehen wurde, war auch auf einer „fahrradfreundlichen“ Verkehrsanlage (benutzungspflichtig!) unterwegs:
Vorschlag an Herr Möllers und Herrn Höing: nehmen Sie zur nächsten Urkundenübergabe doch einfach mal die Angehörigen der Opfer Kölner Radverkehrsanlagen oder die Opfer selbst, so diese denn überlebt haben, mit. Mich würde interessieren, ob deren Grinsen dann genauso breit ist, wie Ihres! Und eine Kopie der Urkunde macht sich sicherlich an den Kölner Geisterrädern bestens!
Tags: Allgemein · Fahrradbeauftragter · Kommunikation · Presse · Radwege
Wie aus dem letzten Artikel und der Kommentare ersichtlich, habe ich in den letzten Jahren tatsächlich ein paar Male Verkehrsrowdys und Straftäter im Straßenverkehr angezeigt, bzw. anzeigen müssen.
Ich wollte schon länger über einige Fälle –und vor allem deren allesamt unbefriedigenden, oftmals arg verwunderlichen Ausgang- berichten. Die aktuellen Ereignisse und die Diskussion darüber bestärken mich in diesem Vorhaben. Auch ist mir deutlich geworden, dass ziemlich eindeutige Vergehen, die andere Menschen erlebt und ebenfalls angezeigt haben, meist in unerträglicher Weise von Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeitet, abgewiesen und eingestellt worden sind und werden. Ich bin der Meinung, dass die Öffentlichkeit hierüber informiert werden muss und gebe jedem die Möglichkeit, über seine Fälle in diesem Blog als Gastautor (auch anonym) zu berichten. Bitte meldet Euch per E-Mail.
Dieser Zwischenfall ist aus dem Sommer 2013:
Am 18.7.2013 befuhr ich mit meinem Rennrad die Luxemburger Straße in Hürth, von Fischenich aus kommend in Richtung Alt-Hürth. Mein Mitfahrer T. S. fuhr hinter mir. Direkt hinter der Ampel Höhe Industriestraße überholte uns ein weißes Fahrzeug (amtl. Kennzeichen BM-FK xxx) mit nur wenigen Zentimetern Abstand (ca. 15cm) und schnitt mich schließlich, indem es nach rechts zog. Ich fuhr mit ca. 70cm Abstand zum rechten Fahrbahnrand und musste in die Gosse ausweichen. Ich konnte einen Sturz nur knapp verhindern. Die Art und Weise des Vorgangs ließ mich vermuten, dass dieser absichtlich, zumindest aber billigend geschah.
Ich fuhr dem Fahrzeug hinterher, wenige hundert Meter später stockte der Verkehr und ich rief dem Fahrer durch sein geöffnetes Fenster zu: „was soll das?“ und ob er keinen Sicherheitsabstand einhalten könne. Ich forderte ihn auf, anzuhalten, bzw. rechts ran zu fahren, da ich die Polizei rufen wollte. Herr K. antwortete „was willst Du?“ und beleidigte mich mit den Worten „Fick Dich!“. Den Wortlaut der Beleidigung wiederholte ich bei der späteren Vernehmung durch die drei Beamten, Herr K. gab Beleidigung und Wortlaut in deren Beisein zu, ebenso den gefährdenden Überholvorgang.
Herr K. meinte, er würde mit mir zur Polizeiwache fahren, dem stimmte ich zu, wir würden ihm hinterher fahren. Er fuhr dann mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Hermülheim, ich konnte ihm –obwohl ich bis zu 50 km/h fuhr- teilweise nicht folgen und verlor ihn schließlich auf der Bonnstraße, die er in Richtung Hürth Park abgebogen war. Ich kenne mich in Hürth nicht gut aus und weiß nicht, wo die Polizeiwache ist.
Am Busbahnhof auf der Theresienhöhe sah ich ihn dann wieder und forderte ihn auf, anzuhalten, um die Polizei zu rufen. Dort trafen die Beamten dann einige Minuten später ein.
Soweit, so gut und so eindeutig der Text meiner schriftlichen Zeugenaussage einige Tage nach dem Vorfall. Herr K. bemerkte noch recht kleinlaut die Kamera an meinem Helm, wohlwissend, dass dies bedeutete, dass ich recht eindeutige Beweise über seine Vergehen haben könnte. Was er nicht bemerkte, war, dass die Kamera nicht lief (der Akku war nach fast 200km Radtour schlicht leer und die Speicherkarte voll). Auch als ich ihn auf den Namen seines Arbeitgebers, eine große Kölner Automobilfirma, deren Logo auf seinem Shirt zu sehen war, ansprach und erwähnte, dass ich Mitglied in deren Radsportgemeinschaft bin, machte dies ihn recht kleinlaut. Er gab den Beamten gegenüber sowohl das gefährdende Überholen mit 15cm (!!) Abstand, als auch die Beleidigungen zu. Ich sagte ihm im Verlaufe unseres Gesprächs mehrmals, dass wir nicht „per Du“ sind und ich sein Duzen als ehrverletzend und beleidigend empfinde. Den Ausdruck „Fick Dich!“ sowieso.
Die drei Beamten hatten offensichtlich keine große Lust, Ihrer Arbeit nachzukommen. Sie meinten, dass eine Entschuldigung (die Herr K. auf ihr Wirken hin dann tatsächlich auch aussprach) reichen würde, es wäre ja zudem „nichts passiert“ und nahmen die Anzeige dann erst auf, als ich darauf bestand. Sie monierten, dass ich keinen Ausweis dabei hatte und relativierten dies erst, als ich sie aufklärte, dass in Deutschland keine Mitführpflicht besteht, indem eine Beamtin meinte, „aber besser ist das schon, wenn wir sie bei einem Unfall aus dem Straßengraben kratzen müssen und nicht sofort identifizieren können“. Aha. Gut, dass mich die letzten 80.000 Kilometer auf dem Rad niemand „aus dem Straßengraben kratzen musste“ und ich an dieser Situation auch nichts zu ändern gedenke. Was auch ein Grund ist, weswegen ich der Meinung bin, dass Verkehrsrowdys wie Herr K. zur Rechenschaft gezogen werden sollten, damit sie auch zukünftig niemanden in den Straßengraben befördern – da bin ich in diesem Falle nämlich tatsächlich nur knapp mit Glück und Fahrkönnen drum herum gekommen.
Das Schreiben der Polizei zur „schriftlichen Äußerung als Zeuge“ des Verkehrskommissariat der Polizei Hürth, das mich bereits zwei Tage nach dem Vorfall erreichte und das ich mit obigem Text beantwortete, forderte mich auch auf, den Grund anzugeben, warum ich „nicht den vorgeschriebenen Radweg befahren“ habe. Das war recht einfach zu beantworten:
Der Radweg war nicht benutzungspflichtig.
Und hinter der Kreuzung, an der der Vorfall geschah auch gar nicht mehr vorhanden.
Bereits einen Monat später, am 28. August 2013, stellte die Staatsanwaltschaft Köln durch Oberamtsanwältin Sattler das Verfahren „wegen Beleidigung und Nötigung“ ein, weil „die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt“. Frau Sattler gibt als Grund an, es hätte sich um „rein private Streitigkeiten“ gehandelt, an deren „Aufklärung und Aburteilung die Öffentlichkeit kein Interesse hat“. Der Beschuldigte gäbe an, „verkehrsbedingt gebremst zu haben“ (das kann man durchaus so sehen, denn sonst wäre er, während er mich überholte, nämlich gegen eine Verkehrsinsel gefahren!), dies wäre „nicht mit einer für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit zu widerlegen“. Und da man einen Zeugen, nämlich den Radfahrer hinter mir, der das alles gesehen hat und die Gefährdung auch bestätigen könnte, schlichtweg nicht vernommen hat –weder schriftlich noch mündlich- stimmt dies dann wohl auch. Wenn man einen Zeugen nicht vernimmt, hat man auch keinen Beweis. Frau Sattler meint dann noch, es bliebe mir überlassen, „unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen den Beschuldigten im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen.“ Nein Danke, da habe ich dann doch keine Lust zu, Frau Sattler!
Ich fasse also zusammen: Autofahrer überholt Radfahrer mit nur wenigen Zentimetern Sicherheitsabstand, gefährdet ihn dabei und nötigt ihn schließlich, in den Straßengraben zu fahren, beleidigt ihn, was alles bezeugt werden kann. Er gibt das Vergehen vor drei Polizeibeamten zu und …. das ist eine reine Privatangelegenheit und von keinem öffentlichen Interesse! Vielleicht liegt das aber auch einfach nur nicht im Interesse der Staatsanwaltschaft, ihren Job ordentlich zu machen.
Was die Beleidigungen angeht, hat Frau Sattler dann auch noch ein Bonmot für mich parat: „Eine schwerwiegende Ehrenkränkung lag nicht vor.“
Auch wenn sowas nicht als schwerwiegende Ehrenkränkung gilt, ich würde niemals sagen, „Fick Dich, Frau Oberamtsanwältin!“. Dazu bin ich echt zu gut erzogen und habe wohl auch ein etwas anderes Rechtsverständnis.
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Nach einem Vorfall auf einer ansonsten phantastischen Rennradausfahrt am letzten Samstag habe ich soeben online eine Anzeige mit folgendem Inhalt erstattet:
Sehr geehrte Damen und Herren:
Am Samstag, den 22. November 2014 befuhr ich gegen 12:08 mit meinem Fahrrad die Wipperfürther Straße aus Richtung Kürten kommend in Richtung Eichhof. In Höhe des dortigen Gewerbegebietes überholte mich und meinen Mitfahrer, der vor mir fuhr, trotz einer angelegten Verkehrsinsel und entsprechend schmaler Fahrbahn ein PKW mit sehr wenig Abstand (30 bis maximal 50 Zentimeter, ich hätte das Fahrzeug in jedem Fall mit dem linken Ellenbogen berühren können, hätte ich diesen angewinkelt).
Ich erschrak und stieß einen lauten Ruf aus („hey“), per Handzeichen machte ich dem Fahrer des Fahrzeugs (ein silberner Opel mit dem amtlichen Kennzeichen GL-TB xxxx) deutlich, dass er mich und meinen Mitfahrer ganz offensichtlich übersehen hatte. Der Fahrer hatte dabei mit mir in seinem Rückspiegel Blickkontakt, das konnte ich sehen.
Das Fahrzeug zog dann nach rechts, hielt mit der rechten Fahrzeugseite auf dem Bürgersteig und der Fahrer öffnete das Fenster auf der Fahrerseite des Fahrzeugs. Der Mann machte einen aggressiven Eindruck, er brüllte mich mit den Worten „was ist los, Du Männlein?“ und „pass auf, was Du machst“ an. Ich entgegnete ihm mit den Worten „wenn ich Ihr Fahrzeug berühren kann, dann ist es kein Sicherheitsabstand“ und machte ihm deutlich, dass sein Überholvorgang, der ohne ausreichenden Sicherheitsabstand vorgenommen wurde, das Leben zweier Fahrradfahrer gefährdet hatte. Er erwiderte „Du hast mein Fahrzeug aber nicht berührt“.
Der Mann stieg nun aus seinem Auto aus, baute sich vor mir auf und beleidigte mich wüst, u.a. mit den Worten „Du Arschloch“ und „Du Spinner“, er meinte außerdem, „dann pass doch auf, wo Du langfährst“ . Ich sagte dem Mann, dass ich mit ihm nicht per Du bin, trotzdem duzte er mich in ehrverletzender Weise weiter und stieß mir sodann mit beiden Händen fest vor die Brust, woraufhin ich mich –mein Fahrrad noch zwischen den Beinen- weit nach hinten auf die Fahrbahn, wo Fahrzeuge fuhren, bewegen musste, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren.
Ich stellte mein Fahrrad im Bankett der Straße ab, ging zurück zu dem Mann und sagte ihm, dass ich ob seines tätlichen Angriffs nun die Polizei rufen würde, während ich mein Mobiltelefon aus der Tasche holte. Er beleidigte mich nun nochmals mit „halt’s Maul Du Arschloch“ und stieß mir ein weiteres mal mit beiden Händen fest vor die Brust. Dann sagte er „Du kannst Dir ja meine Autonummer aufschreiben und die Polizei rufen“, stieg in sein Auto und fuhr davon.
Der Mann ist ca. 50 Jahre alt, ca. 1,90 Meter groß und hat kurze blond/braune Haare.
Ich stelle hiermit Strafanzeige und Strafantrag wegen aller infrage kommender Delikte, insbesondere aber wegen:
- 315c StGB
- 185 StGB
- 223 StGB
Hochachtungsvoll,
Marco Laufenberg
Ich bin sehr gespannt, ob es eine Pressemitteilung der Kölner Polizei geben wird und welchen Wortlaut die haben wird. Wie die Sache verläuft, darüber bin ich nicht gespannt – ich wette eine ordentliche Flasche Rotwein, daß das Verfahren eingestellt werden wird.
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