Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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In Handschellen abgeführt: Code Of Silence

Dezember 20th, 2014 · 27 Kommentare

„Drei Polizisten gegen einen Bürger – die werden Dir ordentlich was anhängen“

„Die Staatsanwaltschaft wird niemals ernsthaft gegen ihre Helfer und Helfershelfer ermitteln, mach Dir da mal keine Hoffnungen“

Das waren nur einige der zahlreichen Kommentare in diese Richtung, die mir -in solchen Fällen versierte- Menschen mit auf den Weg gaben, als ich mich Anfang des Jahres entschloß, Strafanzeige und Strafantrag gegen drei Beamte der Kölner Polizei zu stellen, die mich überwältigten und in Handschellen abführten, als ich am 14. Januar 2014 den Radweg am Hollenzollernring nicht benutzte. Nun, ein gutes dreiviertel Jahr später, scheint der Fall abgeschlossen und just in dem Moment, in dem ich Zeit und Muße finde, darüber zu berichten, stolpere ich über einen durchaus interessanten Bericht der ARD, indem auch die Kölner Polizei eine gewisse Rolle spielt:“Die Story im Ersten: Polizei, Gewalt & Videos„. Diesem TV-Beitrag habe ich dann auch einen wesentlichen Begriff für den Titel dieses Artikels entnommen: „The Code Of Silence„. Die Zitate oben (ähnliches haben mir übrigens auch befreundete/bekannte Kölner Polizisten, die ich hier selbstverständlich nicht namentlich nennen werde, entgegnet) haben das ja schon vorweg genommen.

Verständlicherweise -machte der Fall doch die Runde durch zahlreiche Foren, Facebook, TV, Zeitungen, etc- bin ich in den letzten Monaten oft darauf angesprochen worden, wie das denn nun ausgegangen wäre und -nun, ja- hier also mein „offizieller“ Bericht und gleichzeitig auch der Abschluß mit der Sache. Ursprünglich sollte der Artikel heißen:

„In Handschellen abgeführt: Zwei eingestellte Verfahren“

Ich setze einfach mal voraus, daß dem Leser die Vorgeschichte bekannt ist. Ich bekam von der Staatsanwaltschaft zunächst mitgeteilt, daß meine Strafanzeige gegen die Beamten Herrn L., M und P. unter dem Aktenzeichen 83 Js 82/14 bearbeitet werden würde. Ein paar Tage später erreichte mich der Bußgeldbescheid über 15.- Euro (die vermeintliche Ordnungswidrigkeit hätte allerdings ein Bußgeld von 20.- Euro zur Folge gehabt) und ich erfuhr auch, von welcher Wache (PI1, Stolkgasse) die Beamten stammten, wurde Herr L. doch als Zeuge meiner Ordnungswidrigkeit genannt. Einige Tage später, am 25.2.2014 legte ich -fristgerecht und ohne Begründung- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Mit Schreiben vom 16.5.2014 wurde ich schließlich zur Hauptverhandlung über meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am 30.7.2014 vor das Amtsgericht geladen.

Zugegebenermaßen habe ich es verschlafen noch einen Artikel zu schreiben, um interessierten Menschen die Gelegenheit zu geben, der Verhandlung beizuwohnen (das war öffentlich), wies allerdings kurz vorher noch bei Facebook darauf hin – woraufhin tatsächlich rund 25 Zuschauer im kleinen Gerichtssaal anwesend waren. Ich hatte mir eigentlich eine ganz gute „Verteidigung“ zurecht gelegt, weswegen der „Radweg“ nicht benutzbar war (und ist!), darauf kam es aber kaum an. Der Richter, der die Aufmerksamkeit durch eine weitaus größere Zuschauerschaft bei Ordnungswidrigkeiten als sonst, sichtlich genoß, sagte relativ bald „ich hätte das auch schriftlich einstellen können, aber ich wollte sie einfach mal persönlich kennenlernen„. Er hörte sich noch einige meiner Argumente an und stellte das Verfahren dann offiziell ein („weil eine Ahndung nicht geboten erscheint“ und „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse„), um mir mitzuteilen, „ich möchte mich gerne so noch ein wenig mit Ihnen unterhalten“. Er hatte meinen Blog (offensichtlich tatsächlich recht intensiv) gelesen und gab auch unumwunden zu, daß ihm und seinen Kollegen die Problematik zwischen Radfahrern, Verwaltung & Polizei und vor allem die Herangehensweise radaktiver Menschen und das veränderte Bewußtsein dafür mittlerweile und eben durch diese Berichterstattung „von unten“ bekannt ist. Er sprach konkret an, „da gab es ja kürzlich schon mal einen Fall, der für Aufsehen sorgte“ und meinte ein anderes Vorkommnis, in dem sich die Kölner Polizei deutlich blamierte. Thomas, um dessen vermeintliche Ordnungswidrigkeit auf einem nicht benutzungspflichtigen „Radweg“ auf der Venloer Straße es damals ging, war in seiner Verhandlung deutlich aufgebracht, da es ihm auch um die erfahrene Nötigung (durch Ausbremsen) durch den Polizisten und generell sein geringschätzendes Verhalten, seinen Tonfall, etc.  ging. Ich wußte eben nicht nur durch Thomas‘ Verhandlung, daß es hier vor Gericht eben nicht um das Verhalten der Beamten, die immerhin drei meiner Grundrechte verletzt hatten, sondern einzig und allein um die Verhandlung meiner angeblichen Ordnungswidrigkeit ging.

Das folgende Gespräch, locker und inoffiziell nach Ende der Verhandlung im Gerichtssaal und vor Publikum, empfand ich durchaus als positiv. Der Richter zeigte Interesse, sowohl an mir und meinem Engagement, als auch -und das ist dann wirklich wichtig- an der Sache an sich, nämlich, daß es zu weiten Teilen einfach unmöglich ist, auf Kölner „Radwegen“ sicher Fahrrad zu fahren. Natürlich hätte ich es am liebsten gehabt, würde ein Gericht feststellen, daß man dort überhaupt nicht Fahrrad fahren kann, damit die vorhandene Beschilderung, die ja generell erstmal ein Fahrbahnverbot für Radfahrer vorsieht, demontiert werden muß. Aber der Richter machte mir auch klar, daß er darauf gar keinen Einfluß hat, „sie müßten einfach mal vor ein Verwaltungsgericht ziehen und gegen die Beschilderung klagen, bei dem, was sie vorhaben“, meinte er. Das war mir natürlich klar, aber: ich saß hier ja nicht als Kläger, sondern als Angeklagter. Und der Richter wußte auch: „für Sie persönlich geht es ja auch noch um ein viel wichtigeres Verfahren„. Allerdings.

Fazit: das Verfahren wurde (wie ich es übrigens erwartete) eingestellt und ich wurde immerhin in meiner Absicht bestätigt, auf den Ringen auch zukünftig nicht den „Radweg“ zu benutzen – das kann ich (ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht oder eine rechtliche Beratung) auch nur jedem anderen empfehlen, um es im Zweifel auf einen Besuch bei dem freundlichen Richter ankommen zu lassen.

Übrigens wurde mir von der Stadt Köln immer noch kein Grund für das Fahrbahnverbot für Radfahrer am Hohenzollernring (das meiner Meinung nach nicht rechtens ist) genannt. Ich stellte Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW). Herr Stefan Kemp vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik verweigerte mir diese Akteneinsicht (gegen dieses Gesetz wird in seinem Amt eigentlich regelmäßig verstoßen), allerdings ohne Rechtsbehelfsbelehrung, was mir nun eine auf ein Jahr verlängerte Klagemöglichkeit auf Akteneinsicht bietet. Was für ein Spaß um ums Verrecken einen Handtuchbreiten Holperweg zu rechtfertigen!

Eingriffe in drei Grundrechte

Und auch das zweite, viel wichtigere Verfahren endete ebenso, wie ich es erwartet hatte. Nachdem der Beamte PHK L., mir ja in meinem Haus, das er mit dem Beamten Herrn F. gegen meinen Willen betrat, um meinen Ausweis einzusehen, ankündigte, daß mich noch ein Verfahren wegen „Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme“ erwarten würde, war ich sehr gespannt – immerhin stehen auf solch einen Delikt drastische Strafen, nämlich eine Geldbuße oder gar Freiheitsentzug. Wäre ich mir als rechtschaffener Polizist (drei Polizisten!) meiner Maßnahme und dem Widerstand des Delinquenten sicher, würde ich eine ansprechende Anzeige umgehend erstatten, um ihm seine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Eine Anzeige ist mir bis heute nicht zugestellt worden und ich glaube auch kaum, daß das noch passieren wird. Da mag sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen. Vielleicht waren die Herren sich zurück auf der Wache also doch nicht mehr so sicher, wie noch in meinem Wohnzimmer.

Das *das* war mir also vollkommen klar, es war eigentlich nur noch die Frage, mit *welcher* Begründung das Verfahren gegen die drei Beamten eingestellt werden würde. Was würden sich die Beamten einfallen lassen und würden Sie bei ihrer Absprache daran denken, daß ich noch einen kleinen Trumpf in der Hinterhand hätte, nämlich ein Handyvideo, daß ich mit ihrer Kenntnis während des Vorfalls anfertigte? Anfang Oktober sollte ich es endlich wissen.

Am 11.10.2014 erreichte mich das Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln (datiert vom 26.9.2014) von Oberstaatsanwalt ten Brink, daß das Verfahren gegen PHK L., u.a. wegen „Verdachts der Nötigung u.a.“ (ich gebe hier noch einmal zu Bedenken, daß meine Tasche durchsucht, mein Eigentum ungesichert zurückgelassen, ich überwältigt und gefesselt und meine Wohnung ohne meine Zustimmung betreten wurde) gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Für mich bemerkenswert, daß mich das Schreiben exakt 15 Tage nach seiner Datierung erreichte, während ich eine „Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung“ zur Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin habe. Ein Schelm, wer böses ….. Gottseidank bin ich nicht ganz dumm und lege mir auch Briefumschläge samt Frankierung (und Datum!) zu meinen Unterlagen.

Laut Begründung lässt „sich nicht belegen“, daß die Beamten „im Rahmen der Identitätsüberprüfung“ einen „Straftatbestand verwirklicht haben“. Die „zur sicheren Überprüfung“ meiner Identität „von den Beamten durchgeführten Maßnahmen“, nämlich die Durchsuchung meiner Person und mein Festhalten stünden „in Einklang mit §163b StPO, der auch im Bußgeldverfahren Anwendung findet“. Mit dieser Rechtfertigung hatte ich durchaus gerechnet. Selbstverständlich halte ich die Maßnahme, nämlich Gewalt anzuwenden -ich hatte meine Identität ohne zu Zögern angegeben- in dieser Art immernoch für nicht angemessen.

Nun wurde es interessant, denn die Gewalt in Form von Überwältigung und Fesselung mußte schließlich noch rechtfertigt werden. Die Staatswanwaltschaft fährt fort: „Nach Angaben der Beamten drängten sich nachdem Ihre zweifelsfreie Identifizierung vor Ort fehlgeschlagen war und Sie zum Polizeifahrzeug zwecks Durchführung der weiteren Maßnahmen verbracht werden sollten im Hinblick auf ihre nun auch lautstarken Rufe ‚Hilfe Polizeigewalt‘ eine Eskalation der Situation und nicht auszuschließende körperliche Aggressivitäten Ihrerseits auf, sodass zur Vermeidung entsprechender Handlungen Ihre Arme mittels Handfesseln fixiert worden seien.“

Da war es also! Ich hatte -in meinem verloren gegangenen Glauben an die Rechtschaffenheit unserer Exekutive- tatsächlich mit schlimmerem gerechnet und war davon ausgegangen, daß Minimum ein erfundenes „versuchte nach der Waffe zu ziehen“ für die Rechtfertigung herhalten mußte. Ganz so böse wollten mich die Beamten also wohl doch nicht stehen lassen. Immerhin! Was soll man dazu sagen? Daß ein langhaariger Zweimetermann, Mitte 40, also definitiv nicht mehr marodierend und „halbstark“, knapp 90kg schwer, durchaus eloquent, man kann auch sagen „nicht auf den Mund gefallen“ in Wirklichkeit eine Memme, schlechtester Faustkämpfer aller Zeiten (einmal vor 25 Jahren in der Bedrängnis dazu gewesen) und zudem noch aus Überzeugung dem Typus „Keine Gewalt!“ angehört? Glaubt eh keiner!

Die Beamten bestritten zudem, mir „das Handy aus der Hand geschlagen zu haben“ (ich telefonierte währenddessen mit meiner Anwältin). Für die ganze Situation gibt es ca. ein Dutzend Zeugen, es gingen Fenster in der anliegenden Kölner Bank auf, von wo aus auch Fotos gemacht wurden und es gab jede Menge Passanten. Aber warum sich die Mühe machen, Zeugen ausfindig zu machen, wenn man doch gleich drei Aussagen rechtschaffener Kölner Polizisten hat!

Fehlte also noch die Begründung für den Verstoß gegen die Unverletzlichkeit meiner Wohnung und auch da fiel den Beamten etwas ein, denn sie bekundeten, sie wären davon ausgegangen, dass meinerseits „keine Einwände gegen das kurze Betreten der Wohnung zur Einsichtnahme in die Personalpapiere bestanden hätten“, nachdem meine Frage, ob „die Beamten vor der Wohnungstüre warten, verneint worden sei“ und meinerseits „in der Folge eine ausdrückliche Missbilligung des Betretens der Wohnung nicht mehr erfolgt sei.“

Hierzu sei erwähnt, daß ich in einem Einfamilienhaus wohne und die Beamten mir in mein Arbeitszimmer in den zweiten Stock folgten, was mitnichten ein „kurzes Betreten“ bedeutet und von meinem Mitbewohner bezeugt werden kann. Meinen Einwand „damit bin ich aber nicht einverstanden“ scheinen die Beamten ebenfalls nicht richtig interpretiert zu haben. Sei’s drum!

Ich hatte nun also -endlich- schriftlich, was ich eigentlich das ganze halbe Jahr vorher schon erwartet hatte. Ich beriet mich noch mit meiner Anwältin über das weitere Vorgehen und sie sagte mir nochmal klar, was ich eigentlich schon wußte: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe„. Es gäbe einerseits natürlich schon die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erlangen, das hätte bedeutet, ich hätte die detaillierten Aussagen der Beamten einsehen können und vor allem: welche ihrer Kollegen sie vernommen haben, usw. Das wäre durchaus interessant gewesen, hier zu erforschen, wer sich wie abgesprochen haben könnte – geht aber nur mit Rechtsanwalt und so nett Frau Stolte auch ist, sie wird (und soll!) natürlich nicht umsonst arbeiten. Rund 1000.- Euro sind mir das dann -neben der zeitlichen und nervlichen Belastung- einfach nicht wert. Dafür habe ich einfach schon zu viel Geld in Gerechtigkeit investiert (da wird es noch ein paar interessante Artikel geben), das ich auch für neues Zeugs für meine Fahrräder hätte ausgeben können.

Nichtsdestotrotz, ganz ohne das Konstrukt der Beamten in ein rechtes Licht zu rücken, wollte ich auch nicht scheiden, also legte ich gänzlich ohne anwältlichen Beistand mit folgendem Schreiben am 23.10.2014 Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin ein:

Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,

Gemäß §172 Absatz 1 der Strafprozeßordnung lege ich hiermit

B E S C H W E R D E

gegen die Einstellung des Verfahrens gegen PHK L., M. & F. (Az. 83 Js 82/14) durch Oberstaatsanwalt ten Brink, datiert vom 26 September 2014, mir bekannt gemacht am 11. Oktober 2014, ein.

Begründung:

Die Vorwürfe gegen die Beamten lauten mitnichten lediglich „Nötigung“, sondern es handelt sich um Verstöße gegen mindestens drei Artikel des Grundgesetzes und somit Eingriffe in meine Grundrechte. Die Schwere der Vergehen rechtfertigt detailliertere Ermittlungen.

Ich bezweifle, dass die beschuldigten Beamten durch unbefangene Beamte von außerhalb vernommen wurden.

Die Überprüfung meiner Identität, die ich ohne zu zögern und wahrheitsgemäß angab, steht nicht im Einklang mit §163b StPO. Zum einen rechtfertigt das vorgeworfene Vergehen (die Nichtbenutzung eines nicht benutzbaren Radweges – das Owi-Verfahren hierzu wurde entsprechend eingestellt) mitnichten das gewalttätige Vorgehen der Beamten –zudem ohne richterlichen Beschluß-, zum anderen wurden Herrn PHK L. von mir und der Rechtsanwältin Kirstin Stolte insgesamt vier Alternativen, meine Identität zu verifizieren, vorgeschlagen, von denen er nicht eine wahrnehmen wollte.

Schon die Tatsache, dass Herr PHK L. ein Bußgeld anbot, dass es im Bußgeldkatalog in dieser Höhe überhaupt nicht gibt, macht deutlich, dass er fachlich gar nicht versiert war, hier überhaupt eine Sanktion auszusprechen. Ich bezweifle entsprechend, dass er in der Lage ist, die Angemessenheit der durchgeführten Maßnahme zu beurteilen. Ich bezweifle insgesamt die Angemessenheit der Maßnahme.

Ich bezweifle, dass die Zeugin Frau Rechtsanwältin Kirstin Stolte überhaupt vernommen wurde.

Ich bezweifle, dass das Durchsuchen meiner Tasche, die Entnahme eines Fahrradschlosses und das schlecht, bzw. ungesicherte Zurücklassen meines Eigentums, nämlich meines Fahrrads samt offener Packtasche und Wertsachen in deutlich vierstelliger Höhe, gerechtfertigt war.

Ich rief auch nicht „Hilfe Polizeigewalt“, sondern „Hilfe“ und „Ich wehre mich nicht“, dies erst nachdem, bzw. während ich überwältigt wurde und keinesfalls vorher. Ich war auch nicht aggressiv, sondern rief dies, um den bewaffneten Beamten deutlich zu machen, dass ich mich nicht wehre. Mein Rufen war somit nicht ausschlaggebend für die Gewaltanwendung, sondern eine Folge derselben und begründet durch meine Angst vor dem Übergriff durch die Beamten, die sich sichtbar drohend gebährdeten.

Das Telefon wurde mir sehr wohl aus der Hand geschlagen, nämlich als die Beamten mich überwältigten, während ich mit Frau Stolte telefonierte. Frau Stolte konnte den Vorgang verfolgen, bis das Telefon vom Boden aufgehoben und das Gespräch durch die Beamten unterbrochen wurde. Das Telefon lag bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden, wenige Meter von mir entfernt.

Ich habe Herrn F. mit den Worten „damit bin ich nicht einverstanden“ noch im Polizeifahrzeug deutlich meine Missbilligung des Betretens meines Hauses zum Ausdruck gebracht. Er rechtfertigte den Verstoß gegen die Verletzlichkeit meiner Wohnung mit den Worten: „damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht“ und „Sie könnten sich verschanzen“.

Ich bitte freundlichst um Wiederaufnahme des Verfahrens.

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Nein, ich erwartete nicht wirklich, daß das Verfahren wieder aufgenommen werden würde. Insgeheim war dieses Schreiben eigentlich eher schon für diesen Artikel geschrieben, da konnte ich es auch abschicken, um ein weiteres verwertbares Statement zu bekommen. Ich war in diesem Moment eigentlich nicht mehr „Opfer“, sondern nur „Journalist“. Eine Woche später, am 30.10.2014 teilte man mir mit, daß meine Eingabe an den „leitenden Oberstaatsanwalt in Köln weitergeleitet“ wird, der „über eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu entscheiden“ hätte.

Am 28.11.2014 hatte ich es von Oberstaatsanwalt Mende dann noch einmal schriftlich, daß kein sonderliches Interesse besteht, den Fall tiefergehend zu beleuchten. Mende teilt mir nach meiner Beschwerde mit, er habe „den Sachverhalt geprüft“, jedoch auch unter Berücksichtigung meines „Beschwerdevorbringens keinen Anlass gesehen, die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen“. Die Einstellung des Verfahrens wäre „zu Recht erfolgt und nicht zu beanstanden“.

Ich hatte ja nun aber ein paar Argumente gebracht, immerhin auf eines ging er ein, indem er schrieb, „der Vernehmung von Frau Rechtsanwältin Stolte bedurfte es nicht. Denn das bloße Mithören eines Geschehens bietet keinen Anlass zu der Annahme, ein Fallenlassen des Telefons“ durch mich könne „von einem Aus-der-Hand-Schlagen durch die Beschuldigten akustisch unterschieden werden.“

Ich hatte mir von einer Vernehmung von Frau Stolte allerdings eher erhofft, daß klar wird, daß Herrn L. und den anderen Beamten insgesamt vier Alternativen geboten wurden, meine Identität (die ich ohnehin sofort angeben hatte) zu verifizieren und die Beamten diese allesamt ablehnten. Die Tatsache, daß die Beamten mir unterstellten, ich würde eine falsche Identität angeben (und diese, so schnell wie ich meine Daten runterratterte dann ja sogar vorsätzlich und bereits „auswendig im Kopf“) war ja schließlich die Ursache für die „Maßnahme“ der Beamten und die folgende Eskalation.

Die Klärung, daß die Gewaltanwendung nicht, nachdem ich um Hilfe rief geschah, sondern -im Gegenteil- mein Hilferuf eine Verteidigung gegen die Gewaltanwendung durch die Beamten war (ich bin mir immer noch sicher, daß mich dies vor dem Einsatz von Schlagstock und Pefferspray bewahrt hat), interessiert Oberstaatsanwalt Mende nicht, er geht mit keinem Wort darauf ein.

Die Klärung, warum mein Eigentum in beträchtlichem Wert unbeaufsichtigt von den Beamten zurück gelassen wurde, interessiert Oberstaatsanwalt Mende nicht, er geht mit keinem Wort darauf ein.

Die Klärung, warum meine Wohnung durch die Beamten verletzt wurde, interessiert Oberstaatsanwalt Mende nicht, er geht mit keinem Wort darauf ein.

Auch gegen diesen Bescheid kann ich -bis zum 9.1.2015- vorgehen, nun aber nicht mehr per Beschwerde, sondern gemäß §172 StPO muß ich gerichtliche Entscheidung beim Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln beantragen, der Antrag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Und, nein, da habe ich keine Lust zu! Ich sage es, wie ich es denke: ich habe meinen Glauben an den Rechtsstaat verloren. Gebröckelt hat er schon lange, eine Hoffnung an die Gerechtigkeit hatte ich dennoch immer ein wenig. Wir leben in einer Zweiklassenjustiz, das ist mir nochmals klar geworden. Siehe die Zitate ganz am Anfang dieses Artikels – und die kamen von Menschen, die sich auskennen. Und siehe den anfangs erwähnten sehenswerten zitierten ARD-Beitrag. Ja, ich habe noch ein Video von dem Vorfall, das einiges relativieren könnte, aber ich bin soweit, daß ich „denen“ eigentlich alles zutraue (für die Paranoiker und Verschwörungstheoretiker: ja, das Video ist denzentral gesichert und in meinem Testament erwähnt! ;-)), u.a. auch, daß an dem Handyvideo rumgebastelt wurde oder es sonstwie nicht als Beweismittel taugt. „Drei Bullen gegen einen Zivilisten = keine Chance!“ So ist das wohl. Ich weiß jetzt auch, wie man radikalisisert wird, ich kann nachvollziehen, warum Menschen Steine werfen oder sonstwie „rot“ sehen. Keine Angst, ich bin intelligent genug (und Pazifist!), als daß mir das niemals passieren wird, aber: ich kann sowas nun eher nachvollziehen, aber natürlich nicht gutheißen, keine Frage. Aber: Verständnis!

Klingt der letzte Absatz dann doch recht resignierend, möchte ich dennoch auch ein positives Fazit ziehen: ich habe in den letzten Monaten eine außerordentliche Solidarität erfahren. Nicht nur von radaktiven Menschen, sondern noch viel mehr von den Menschen, die mit den Themen, die ich in diesem Blog eigentlich behandle, gar nichts zu tun haben und sie -im Gegenteil- meist eher belächeln oder nicht verstehen (wollen). Für virtuelles und reales in den Arm nehmen, konkrete Angebote an Hilfe jeglicher Art und massiver weiterer Zuneigung möchte ich mich somit auch nochmals von tiefstem Herzen bedanken! Gerade die Erfahrung in den ersten Wochen nach dem Vorfall, als sich beim Anblick unifomierter Menschen stetig eine beklemmende Stimmung einstellte, war schrecklich und ich konnte dies tatsächlich zu einem großen Teil dadurch aufarbeiten, daß ich merkte, daß ich nicht alleine bin. Gleichwohl es erschreckend ist, daß sich insgesamt 14 Menschen bei mir gemeldet haben, denen mit Kölner Polizisten ähnliches passiert ist: ich bin immer darin bestärkt worden, öffentlich zu berichten und werde dies auch in Zukunft weiter tun. Der Mut sollte über die Feigheit siegen, obwohl ich natürlich hoffe, daß ich persönlich da zumindest in dieser Art da nie wieder Grund zu haben werde!

Und ich bin mir auch sicher, daß die Beamten ihre Lektion halbwegs gelernt haben werden. Sie mußten sich mit dem Fall auseinander setzen und selbst wenn ich nicht glaube, daß sie sonderlich „verhört“ wurden, sie werden einige lästige Minuten damit verbracht haben müssen, sich zu besprechen und etwas zu konstruiren. Und -wer weiß?- vielleicht werden sie sich das nächste mal ein vergleichbares Handeln zweimal überlegen. Die Tatsache, daß sie –trotz Androhung und Einschüchterungsversuch– die Anzeige gegen mich wegen „Widerstand gegen eine Maßnahme“ nicht erstatteten, macht jedenfalls den Eindruck, daß sie sich ihrer Sache trotz des Verhältnisses 3:1 auch nicht gerade sicher waren. Mein Grundvertrauen gegenüber Polizisten ist weg, das kriegen ein paar postive Beispiele auch nicht so schnell repariert und insgesamt bin ich dafür, jeden Polizisten -auch seinem eigenen Sinne und zu seinem eigenen Schutz- mit einer Bodycam auszustatten, die sein gesetzeskonformes Handeln im Zweifel be- oder widerlegt.

Ich empfinde keinen Hass und habe keine Rachegedanken, sondern eher Mitleid mit diesen Männern, die sich vielleicht nicht anders definieren können, als die ihnen verliehene Macht auszunutzen. Man sieht sich immer zweimal im Leben, gerade in einem Dorf wie Köln. Und wenn das passiert, werde ich Herrn L., Herrn, M und Herrn F. reinen Gewissens in die Augen blicken können – ich bin gespannt, ob ihnen dies dann ebenso einfach fällt.

In diesem Sinne: Peace, Love, Happiness & gesegnete Feiertage!

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Tags: Polizei · Radwege · Zwischenfälle

27 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 PPT // Dez 20, 2014 at 01:19

    Wäre dir das in Russland passiert, unsere Medien hätten breit über Polizeigewalt berichtet. Hier ging es aber um den Unrechtsstaat BRD, da berichten die Herschaftshörigen Medien dann nicht mehr so viel.

    Mal bei RT Deutsch probieren?

    https://www.youtube.com/user/rtdeutsch

  • 2 Peter // Dez 20, 2014 at 14:44

    Der beste Polizeistaat, den man für Geld kaufen kann.

  • 3 H. // Dez 20, 2014 at 15:05

    Leider ist das nicht die erste Geschichte, die ich zu polizeilichen Missgriffen lese, die anschließend behördlich unter den Teppich gekehrt werden. Und diese Entwicklung kann fortschreiten, wenn sie nicht gebremst wird: In Russland z.B. haben u.a. solche Vorfälle mittlerweile dazu geführt, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer mit einer Dashcam unterwegs sind (deshalb gibt es auch überproportional viele russische Verkehrsvideos im Netz zu sehen). Das könnte früher oder später auch hierzulande ein probates Mittel sein, wenn man nicht gegensteuert.

    Solche Veröffentlichungen wie Deine hier sind IMHO deshalb ebenso wichtig wie wirksam, da sie die Behörden spüren lassen, dass ihr Verhalten öffentlich gemacht wird. Wie Du selbst schreibst, ist das für die Beteiligten zumindest unangenehm (und wird behördenintern wohl auch nicht ohne Nachspiel bleiben).

    Pikant finde ich es allerdings, dass sich als erster Kommentar ausgerechnet Linkspam für die Desinformationsbrigade des Putin-Systems einfindet. Das passt ja wie die Faust aufs Auge …

  • 4 Axel // Dez 20, 2014 at 16:59

    Bodycam? Also nach all dem was Du da geschildert hast, bringt das auch nix. Wenn sich ein Staatsanwalt einfach Beweise nicht anschauen/anhören will, dann wird er das auch mit den Videobeweisen eine Bodycam so halten. Es wäre also höchstens eine Hilfe für die Leute, die sich Rechtsanwälte leisten können.

  • 5 Jochen // Dez 20, 2014 at 17:32

    Tjo. Wie sagte mir mal ein Kölner Polizist? Die meisten Kriminellen seien ihm bislang unter Kollegen begegnet.

  • 6 Martin // Dez 20, 2014 at 23:02

    Als ich von der Art und Weise der Einstellung des Owi-Verfahrens las, kam etwas Hoffnung auf, dass es Licht im Dunkel gibt. Der Rest ist leider genau das, was man schon viel zu oft erlebt hat. Danke, dass Du das publik machst und somit zumindest ein paar Tröpfchen den Stein weiter aushöhlen können.

  • 7 PPT // Dez 21, 2014 at 00:55

    „Pikant finde ich es allerdings, dass sich als erster Kommentar ausgerechnet Linkspam für die Desinformationsbrigade des Putin-Systems einfindet. Das passt ja wie die Faust aufs Auge …“

    Gähn! Geh doch bitte zurück in deine Propagandaabteilung im Dagger Complex.

    https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Dagger_Complex&oldid=136266214

  • 8 H. // Dez 21, 2014 at 14:24

    Ja, ja, PPT, vergiss es …

    http://www.sueddeutsche.de/politik/propaganda-aus-russland-putins-trolle-1.1997470

  • 9 wilko // Dez 22, 2014 at 10:50

    Hallo Marco,

    vielen Dank für Deine ausführliche Darstellung.
    Ich kann Deinen Frust gut verstehen und bewundere Deine Gelassenheit, dass Du keinen tiefgreifenden Groll gegen die Betroffenen hegst.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du an einem Diskurs interessiert bist, sonst gäbe es ja dieses Blog mit Kommentarfunktion nicht 😉

    Ich schätze Dein Fahrrad-Engegement sehr und bin treuer Leser Deines Blogs. Ich freue mich im vorliegenden Fall, dass das Owi-Verfahren halbwegs unkompliziert abgeblockt wurde und freue mich über die Anekdoten („Richter: ich wollte Sie mal persönlich kennenlernen“).

    Zu der Sache mit den Polizisten: so eine ganz abgeschlossene Meinung habe ich nicht. Weder bei Deiner allerersten Schilderung des Falles noch bei der aktuellen Aufbereitung. Im folgenden einfach mal unsortiert ein paar Gedanken von mir:

    Eine Frage, die sich mir stellt, ist: wie fahrrad-spezifisch ist der Fall? ist Dir das widerfahren, weil Du so fahrradaffin bist oder hätte das jeden anderen Bürger auch treffen können? Natürlich wird es dadurch kein Stück besser oder schlechter, aber ich würde es nicht als Teil einer autozentrierten ‚Verschwörung‘ oder ‚Klungelei‘ betrachten.

    Stellung der Polizeibeamte im Strafverfahren:
    Polizisten haben – als Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols – bestimmte Rechte (siehe Polizeigesetz, Strafprozessordnung) und spezielle Pflichten (z. B. Garantenstellung), die andere Bürger nicht haben. Trotzdem gelten natürliche unsere Gesetze für alle Bürger und damit auch für Polizeibeamte. Das finde ich gut so! Daraus ergibt sich dann z. B., dass sie als Beschuldigte oder später Angeklagte (soweit ist es hier gar nicht gekommen), schweigen oder lügen (wenn dadurch keine neuen Straftaten verwirklicht werden) dürfen. Das ist einerseits unbefriedigend, weil man von Polizisten natürlich in besonderen Maße Aufklärung erwartet, aber andererseits kann man ihnen ja schlecht Rechte absprechen, die jeder andere Beschuldigte aus guten Gründen auch hat!
    Ich habe leider keine Patentlösung, wie man aus der Nummer rauskommt.

    Wie sieht der Polizist seinen „Kunden“
    Du weisst, dass Du keiner Fliege etwas tun könntest. Aber die Polizsiten kennen Dich nicht und wissen das nicht. Sie haben vielfach mit einem sehr schwierigen Klientel zu tun. Streifenpolizist ist nach wie vor einer der gefährlichsten Berufe, weil man nie weiss, was einen erwartet, weil man daher nicht perfekt vorbereitet ist und die Praxis einfach zeigt, dass man vielfach Gefährdungen ausgesetzt ist. Daher kann ich schon verstehen, dass sie den Personen, mit denen sie zu tun haben, mit einer gewissen Skepsis begegnen. Die Begründung „Nach Angaben der Beamten drängten sich […] im Hinblick auf ihre nun auch lautstarken Rufe […] eine Eskalation der Situation und nicht auszuschließende körperliche Aggressivitäten Ihrerseits auf […]“ wird für Dich vollkommen unbefriedigend sein, aber wenn man sich überlegt, welche Erfahrungen die Beamten typischerweise machen, halte ich sie jetzt nicht für völlig aus der Luft gegriffen und nicht unbedingt als ein Paradebeispiel für überzogene Polizeigewalt.

    Wissensstand der Beamten
    Dass der Polizist die Höhe des Bußgeldes nicht parat hatte, würde ich jetzt nicht übermäßig hoch gewichten. Natürlich sollte man die Regeln, die man kennen und anwenden soll, beherrschen; aber bei so einem Detail wäre ich nicht so kleinlich.
    Und den Anlass der Maßnahme würde ich ihnen auch nicht direkt vorwerfen: auch Polizisten werden bei einem blauen Gebotsschild davon ausgehen, dass Radfahrer dort fahren sollen. Dass der Radweg nicht benutzbar ist, werden sie vielleicht einfach nicht sofort erkennen (da kommt dann wieder das Verwaltungsgericht und die Klage gegen die blaue Lollies ins Spiel).

    Ich stimme Dir zu, dass es – aus Deiner Sicht – andere Methoden zur ID-Feststellung gegeben hätte, die für Dich geeigneter wären und weniger stark in Deine Rechte eingegriffen hätten. Aber es bleibt die Frage, wer die Hoheit über diese Entscheidung hat…

    Fazit:
    Ja, alles in allem sehr unbefriedigend; aber für mich als Leser wird mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat weniger erschüttert als wahrscheinlich für Dich als direkt betroffenen.
    Bleibt die Hoffnung, dass die interen Aufbereitung innerhalb der Polizei Köln auch ein klein wenig bewirkt, was man vielleicht von außen nicht direkt mitbekommt.
    Ich würde mich wahrscheinlich in ähnlicher Situation ähnlich verhalten: die Staatsgewalt erdulden (nach Möglichkeit ohne dass sie Zwang anwenden müssen) und hinterher beschweren / die Maßnahme gerichtlich prüfen lassen.

  • 10 Marco // Dez 22, 2014 at 23:50

    @Wilko:
    ich kann Dir prinzipiell ganz gut folgen, allerdings beißen sich ein paar Deiner Äußerungen mit dem was passiert ist/was ich berichtet habe:

    So, wie die Polizisten mich, also ihren „Kunden“ gesehen haben wollen, war es eben nicht. Nämlich, daß ich „Polizeigewalt“ gerufen habe und die Polizisten mich DANN überwältigten. Vielmehr haben sie mich überwältigt und DANN habe ich gerufen (allerdings nicht „Polizeigewalt“, sondern „Hilfe“ und „ich wehre mich nicht“)

    Selbst wenn der Staatsanwalt meint, es wäre in Ordnung, daß Frau Stolte, die Rechtsanwältin mit der ich währenddessen telefonierte, nicht vernommen worden ist, weil sie eh nicht hätte unterscheiden können, ob mein Handy mir aus der Hand geschlagen wurde oder ich es fallengelassen habe: sie hätte eben bezeugen können, DASS mein Rufen erst NACHDEM das Telefon fiel (was ja zweifellos der Zeitpunkt des Übergriffs war) stattfand und somit eben NICHT der Grund für den Übergriff sein konnte!

    Zudem: Frau Stolte könnte bezeugen, daß Herrn L. insgesamt VIER Möglichkeiten der ID-Überprüfung angeboten wurden. Sie hat mit Herrn L. telefoniert und diese ihm selbst angeboten. Da hätte man also die Angemessenheit der Maßnahme nochmal klären können.

    Das hatte ich aber auch alles schon berichtet.

    Was den Wissensstand und das generelle Auftreten der Polizisten angeht: DOCH, das erwarte ich! Autorität muss bis ins kleinste Detail gerecht und gerechtfertigt sein. Das weiß ich nicht nur aus meinem Studium, indem es u.a. um Führung von Menschen ging, das weiß ich z.B. auch vom wohl wichtigsten Mann in meinem Leben, meinem Vater, dessen Profession Menschenführung, auch bewaffnet, war.

    @Jochen:

    Nein, das waren keine Verkehrspolizisten und die kannten mich ganz sicher nicht. Wären das Polizisten aus der VD gewesen (dort dürften mich die meisten/viele kennen), wäre das garantiert anders ausgegangen und schon gar nicht eskaliert. Was mitnichten heißt, daß dort nur Engel arbeiten. Allerdings: ich gehe davon aus, daß meine „Prominenz“ mich im Nachhinein vor der Anzeige wegen Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme bewahrt hat, die jeder andere, wie mir mitterweile versichert wurde, wohl noch bekommen hätte – das geschieht quasi automatisch. Schlimm genug, so’n Prominentenbonus!

  • 11 Peter Zapp // Dez 22, 2014 at 12:25

    1 Opfer/Zeuge gegen 3 mutmaßliche Täter/Zeugen. Die Ohrenzeugin am Telefon bekam nicht alles zweifelsfrei mit. Weitere Augenzeugen wurden nicht ermittelt. Der Staatsanwalt hatte zurecht Zweifel an der Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs.

    Wir wissen nicht, ob die drei Polizisten bereits einschlägig auffielen oder ob der Disziplinarvorgesetzte reagierte. Grundsätzlich sind Fälle uneinsichtiger und dann durchaus aggressiver Verkehrssünder bekannt.

    Angesichts der vielen gerichtsfest unzumutbaren, trotzdem benutzungspflichtig ausgewiesenen Radwege verwundert der an den Tag gelegte Jagdtrieb der Polizisten.

  • 12 Jochen // Dez 22, 2014 at 20:08

    Peter, *Weitere Augenzeugen wurden nicht ermittelt. * WENN erst gar keine, also nicht die geringsten Versuche unternommen werden, die Augenzeugen zu befragen, dann lapidar festgestellt wird, es ließ sich nichts ermitteln … passt nur noch eine Bezeichnung für solcherlei Leistung: Schweinerei.

    Aber von so etwas ist ja gerade in Köln und gegenüber Radfahrern, quasi laufend zu hören bzw. zu lesen.
    Und die Art und Weise wie jetzt gerade mit Marco umgesprungen wurde, läßt zumindest bei mir den seeeeeehr unangenehmen Verdacht blühen und gedeihen, daß die Herren vom Zeitpunkt als er seinen Namen nannte, seeeeehr genau wussten, wen sie da vor sich haben. Marco ist ja gerade bei der Kölner Verkehrspolizei inzwischen sozusagen flächendeckend bekannt bzw. ein Begriff. Und angenommen mein Verdacht stimmt, dann war das alles Vorsatz, eine Revanche für die vielen „Ohrfeigen“, die sich die sich Kölner Polizei gerade in Sachen Radverkehr auch von Marco eingefangen hat. Wobei Marco aber eben nie Unfair geworden ist, diese Herrschaften in Uniform hingegen dann jedoch sehr wohl.

  • 13 josch // Dez 22, 2014 at 23:33

    Ach Leute, macht Euch doch keinen Stress, fahrt Auto, seit der Stau. Das entschleunigt und beruhigt – und Radwege braucht man dann nur zum parken benutzen.

  • 14 Karl Kreidbaum // Dez 24, 2014 at 00:52

    @Marco
    „Auch gegen diesen Bescheid kann ich -bis zum 9.1.2015- vorgehen, nun aber nicht mehr per Beschwerde, sondern gemäß §172 StPO muß ich gerichtliche Entscheidung beim Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln beantragen, der Antrag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Und, nein, da habe ich keine Lust zu!“
    Wenn Du doch noch Lust bekommst, dann sichere ich Dir 100 (einhundert) € als Unterstützung zu. Du kannst sie dann gerne vorher haben, der Sicherheit halber. Die Sache hat für mich persönlich durchaus einen ideellen Wert, wenn ich auch nicht klageberechtigt bin. Ich finde es verkehrt, die Behörde für ihre Schlechtleistung auch noch dafür zu belohnen, dass ihr die notwendige Korrektur erspart bleibt. Wenn mehrere auf diese Idee kommen oder angesteckt werden (deshalb schreibe ich das ja auch) und es kommt mehr zusammen, als Du für diesen Fall brauchst, dann kannst Du das auch gerne in einen Anwalt gegen Herrn Stefan Kemp vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik investieren.

  • 15 Sascha // Dez 24, 2014 at 11:19

    @Marco: Von mir auch 100 Euro, natürlich im Voraus; wenn du dir das antun willst.

  • 16 Karl Kreidbaum // Dez 24, 2014 at 23:19

    Hier braut sich inzwischen eine Critical Finanzial Mass zusammen. Man macht nicht wie bei der normalen Critical Mass durch Anwesenheit auf sich aufmerksam, sondern delegiert das an seine Anwältin. 🙂
    Eine Idee für den Hinterkopf: Man kann das vielleicht auch so sehen, dass die Stadt Köln durch wirre Fehlbeschilderung die Polizisten einfach überfordert hat und Du jetzt die Nachteile hast und natürlich Schadensersatz willst. Die Stadt Köln muss jetzt – an Hand ihrer Akten – begründen, warum die Aufrechterhaltung der Radwegbenutzungspflicht die Ultima Ratio ist und die Stadt Köln keine Schuld trifft. Im Schach nennt man so etwas übrigens Zugzwang.

  • 17 siggi // Dez 26, 2014 at 20:16

    @Karl Kreidbaum
    Durch Fehlbeschilderung überforderete Polizisten????
    Wenn das so ist, dann sollen sie ihre Arbeit richtig machen, so wie es die Vorschriften verlangen.
    aber anscheinend ist man wohl froh über den aktuellen Zustend der Radverkehrsanlagen. Findet man doch so immer einen Grund unliebsame Radfahrer in die Illegalität zu treiben.

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift
    zur Straßenverkehrs-Ordnung
    (VwV-StVO)

    Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    29IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.

  • 18 Karl Kreidbaum // Dez 26, 2014 at 23:36

    Siggi,
    ich arbeite als Softwareentwickler. Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen der Qualitätssicherung ist die kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter. Meint eine Firma, sparen zu müssen, dann fällt als eine der ersten Sparmaßnahmen die Fortbildung unter den Rotstift, da diese nicht unmittelbare Resultate zeigt. Softwareentwickler, die nicht auf Stand sind, „machen das, was sie immer schon gemacht haben“, berufen sich auf viel Erfahrung und halten sich dann für besonders gut. Wenn sie mit neunen Techniken konfrontiert werden, kriegen sie das nicht sortiert, sie sind mangels aktuellen Wissens überfordert und weichen auf die alten Verhaltensweisen aus, lösen die Probleme damit umständlicher und schließen, dass sie das aktuelle Wissen nicht brauchen, da sie ja die Probleme auch anders lösen können und fühlen sich sehr klug, so klug, dass sie meinen, sich nichts sagen lassen zu müssen.
    Die Polizei ist in meinen Augen eine kaputt gesparte Behörde, mit allen parallel auftretenden Symptomen, die ich aus der Softwareentwicklung her kenne. Insbesondere fehlt anscheinend die kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter. Marco hat da Alles Mögliche belegt: Unkenntnis des Unterschiedes zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen, Unkenntnis über die Zumutbarkeit von Radwegen (dieser Fall) und vieles weiteres. Würde die Polizei wissen, was sie zu tun hat, dann könnte sich die Straßenbaubehörde vor lauter Verbesserungsvorschlägen nicht mehr retten, die Polizei ist ja fast allgegenwärtig in dem Sinne, dass sie überall mal hinkommt. Ich glaube auch nicht, dass die Polizei ein Interesse hat, dass Unfälle passieren, im Gegenteil. Es ist meine Erfahrung mit Polizisten, dass es sehr leicht ist, sie mit dem Thema „sicherer Radverkehr“ zu überfordern. Wären sie nicht überfordert, würden die Sicherheitsvorschriften der StVO und der VwV sowie deren Einhaltung, ferner Heft V184 der Bast über Radunfälle etc. viel mehr thematisiert werden, die Polizei würde etwas gegen linksseitige Radwegbenutzungspflichten sowie Radwegbenutzungspflichten im Schwenkbereich von Türen von parkenden Kfz unternehmen etc. Da das Know-How nicht da ist, was nicht unbedingt Schuld des einzelnen Polizisten ist, ist der einzelne Polizist schnell überfordert, wenn er das Know-How anwenden soll.

  • 19 Hubba // Dez 29, 2014 at 22:54

    100 € kann ich mir nicht leisten, aber 50 € wären drin. Die sage ich dir zu, wenn du das weiter führen möchtest und die Kraft dazu hast.
    Ich finde es darf nicht am Geld scheitern. Wenn du dir das fianziell nicht leisten kannst, dann können es vll. viele gemeinsam.
    Ich wünsche dir viel Kraft weiterhin.

  • 20 Der_UB // Jan 5, 2015 at 12:28

    Auch wenn man tatsächlich entschiede, die Radwegbeschilderung auf den Ringen zu entfernen, hieße das noch lange nicht, dass das auch geschähe.
    Ich habe einen Antrag auf Erlass einer verkehrsbehördlichen Anordnung gestellt. Inhalt:
    Bezug nehmend auf die Urteile des BVerwG 2010, des VG Berlin 2003 und der StVO §49 Absatz 9, beantrage ich die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an folgender Stelle:
    Köln-Lövenich / Brauweiler Straße von Ecke An der Ronne bis Spitzangerweg stadteinwärts und stadtauswärts

    Ich erhielt im im JULI 2014 den Bescheid, dass dem Antrag entsprochen würde und die Schilder in den nächsten Wochen entfernt würden.
    Die Freude war zunächst groß. Doch auch im September, Oktober hatte sich nichts getan. Meine Erinnerungen via Mail brachten im November ein Telefongespräch mit der launigen Aussage: man würde das schon noch erledigen könne aber keine Aussage zum Zeitpunkt machen.

    Ein weiterer Fall von Ignoranz war meine Beschwerde zu einem Wurzelaufbruch auf dem Höhenfelder Mauspfad. Auch hier passiert über ein 1/2 Jahr gar nichts. Am Ende waren dann Schilder „Radwegschäden“ aufgestellt und der Wurzelaufbruch gelb markiert.

    Es ist den Behörden völlig egal was mit dem Radverkehr in Köln los ist.

  • 21 Der_UB // Jan 5, 2015 at 12:29

    Übrigens: die Benutzungspflicht des Radweges in Lövenich besteht auch heute noch!

  • 22 siggi // Jan 5, 2015 at 17:02

    Als man mich 2004 auf der Mülheimer Brücke anhielt weil ich den angeblichen Radweg nicht benutzt habe. War man erstaunt als man mir keinen Radweg zeigen konnte. Den gabe es nämlich damals noch nicht.
    Es dauerte keine Woche da hingen auf der Brücke die Radwegschilder.
    Genau das Gleiche damals am Rheinufertunnel.
    Wenn sie also Radfahrer von der Strasse holen können, dann sind sie so etwas von schnell. Sogar ohne, dass Jemand klagen oder Anträge stellen muss – einfach so.

  • 23 Alexander Herrmann // Jan 7, 2015 at 17:17

    Also von mir gibt’s auch 100 Euro wenn du klagen willst!

  • 24 hardy // Jan 8, 2015 at 13:07

    ich würd´s mal mit ´ner Verfassungsbeschwerde versuchen, auch wenn der Rechtsweg vorher komplett beschritten sein muss. Kost nix und kann man vielleicht mit unzumutbarem Aufwand bei Klageweg begründen.
    Ansonsten Blog und Mission eine Bereicherung.
    Gruß aus Kiel

  • 25 josch // Feb 2, 2015 at 23:52

    Hier (https://www.startnext.com/streetphotography) geht es darum, dass für den Klageweg per Crowdfunding Geld eingesammelt wird. Der größte Teil von den angepeilten 14000€ war nach wenigen Tagen zusammen.
    Auch wenn es im Detail nicht vergleichbar ist, so finde ich es sehr spannend. Und vlt. ist es eine Option für die Zukunft.

  • 26 Petra // Feb 28, 2015 at 23:55

    Dein Freund und Helfer? Polizei zwischen Anspruch und Wirklichkeit… http://www1.wdr.de/fernsehen/kultur/west-art-talk/sendungen/westarttalkuebersicht180.html

    Ab Minute 45:30 berichtet eine Frau von einem Erlebnis der anderen Art…

  • 27 Kölner Polizei wertet Fahrradtour als Straftat! // Sep 24, 2015 at 14:23

    […] haben und Recht bekommen“ – das sind zwei Paar Schuhe. Zumal, wenn Dein Gegner potentiell am längeren Hebel sitzt. Einen Anwalt zu beauftragen, der mich vertritt, hielt ich vor einer Anklage (ich war ja erst […]

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