Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

Mit dem Fahrrad in und um Köln header image 2

Eine Wette gewonnen!

Februar 6th, 2015 · 18 Kommentare

Hurra! Ich darf mir dieser Tager eine gute Flasche Rotwein aufmachen! Ich habe eine Wette gewonnen, ein tolles Gefühl!

Oder doch nicht? Letztlich wird der Rotwein nämlich aus meinem eigenen Keller kommen, d.h. mit großer Wahrscheinlichkeit habe ich ihn selbst bezahlt und ausgesucht. Und irgendwie wäre es vielleicht auch passender gewesen, hätte ich diese Wette nicht gewonnen. Ende November hatte ich über einen Vorfall berichtet, als mich ein Verkehrsrowdy heiliger Kraftfahrzeugführer eng überholte, nötigte, beleidigte, aus seinem Fahrzeug ausstieg und mich zweimal vorsätzlich und mit Absicht mit beiden Händen vor die Brust stieß. Während ich -beim ersten Schlag mit einem nicht grad billigen Fahrrad zwischen den Beinen- auf der befahrenen Fahrbahn stand und leicht von einem passierenden Fahrzeug hätte angefahren werden können. Ich erstattete Anzeige und Strafantrag und verfasste den Artikel, im letzten Absatz schrieb ich:

Wie die Sache verläuft, darüber bin ich nicht gespannt – ich wette eine ordentliche Flasche Rotwein, daß das Verfahren eingestellt werden wird.

Und genau das ist mir letzte Woche mitgeteilt worden. Bemerkenswert finde ich, daß sich nach meinem Artikel tatsächlich ein Mann bei mir meldete, der aus dem Gegenverkehr den Disput und zumindest einen der Schläge vor die Brust beobachtet hatte und entsprechend bezeugen konnte – der „Zeugenaufruf“ im Artikel war ja eigentlich –in Bezug auf eine Pressemitteilung der Kölner Polizei– eher scherzhaft gewesen. Zudem hatte ich ja einen Mitfahrer, der den Vorfall komplett bezeugen konnte (und auch durch den Überholvorgang gefährdet worden war).

Staatsanwalt Blume ist jedenfalls der Meinung, daß das Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 911 Js 51/15) „gemäß §153 Abs. 1 der Strafprozeßordnung“ eingestellt werden kann. Maßgebend dafür ist, daß der Beschuldigte „bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist“ und „Eintragungen im Verkehrszentralregister“ nicht vorliegen.

Nun wird es etwas kurios, denn nachdem ich letzte Woche über die Einstellung des Verfahrens kurz in einer Facebook Gruppe informiert hatte, meldete sich ein weiterer Leser des Artikels bei mir, der im Sommer 2014 mit diesem Mann, Herrn M., bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, ihn aber eben nicht angezeigt hatte. Ich hatte in meinem Artikel das Kennzeichen nur mit den Buchstaben gepostet, nach Abgleich des kompletten Kennzeichens, etc. war hundertprozentig klar, daß Herr M.  diesen Radfahrer angehupt, vor einer Verkehrsinsel sehr eng überholt, seine Hand touchiert, ihn dann ausgebremst und beinahe links in den Straßengraben abgedrängt hatte.

Es ist klar, daß Straftäter „strafrechtlich nicht in Erscheinung treten“, wenn sie nicht angezeigt, bzw. nicht weiter verfolgt werden, weil nicht weiter ermittelt wird. Und natürlich bekommen sie dann auch keine „Eintragungen im Verkehrszentralregister“.

Staatsanwalt Blume teilt mir mit, daß eine Gefährdung des Straßenverkehrs (Überholen von Radfahrern mit 30-50cm Seitenabstand vor einer Verkehrsinsel, zweimaliges Schlagen einer Person vor die Brust im fließenden Verkehr) nicht gegeben sei und nur der „Verdacht der Nötigung, versuchten Körperverletzung und Beleidigung“ bleibe, aber das „Verschulden als gering anzusehen“ wäre. Ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ bestünde nicht.

Ich habe heute folgende Beschwerde an die Generalstaatsanwältin in Köln, mit Kopie an die Staatsanwaltschaft, abgesendet:

Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,

Ich lege hiermit

B E S C H W E R D E

gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Thomas Maria M. ein.

Die Einstellung des Verfahrens gem. § 153 a Abs. 1 wurde mir von Staatsanwalt Blume per Schreiben, datiert vom 22.1.2015, mir zugestellt am 28.1.2015, bekannt gemacht.

Begründung:
Ich bezweifle, dass durch die Tat des Herrn M. (zweimaliges Schlagen mit beiden Händen gegen meinen Brustkorb, im fließenden Verkehr, während ich –beim ersten Schlag mit einem Fahrrad zwischen den Beinen- auf der Fahrbahn stand und direkt hinter mir Fahrzeuge passierten) die „Belange der Öffentlichkeit nicht durchgreifend berührt werden“.

Dass der Beschuldigte „bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ ist und „keine Eintragungen im Verkehrszentralregister“ vorliegen, mag sein. Jedoch ist mir –durch die öffentliche Berichterstattung in diesem Fall- zumindest eine ähnliche Tat des Herrn M. vom Sommer 2014 zugetragen und bekannt gemacht worden, die allerdings (noch) nicht angezeigt wurde.

Die Auseinandersetzung betrifft somit mitnichten lediglich die „unmittelbar Beteiligten“, sondern durch das potentiell aggressive Verhalten des Beschuldigten im Straßenverkehr auch die Allgemeinheit.

Ich bitte um Erläuterung, warum Ihrer Meinung nach „eine Gefährdung des Straßenverkehrs“ in diesem Falle „nicht gegeben“ sei. Herr M. hat gemäß §315c Abs, 1 Nr.2 b) StGB falsch überholt und dabei das Leben zweier anderer Menschen und fremde Sachen (2 Fahrräder im Wert von je ~6000.- Euro) gefährdet. Seinem aggressiven Verhalten und seinen Worten nach hat er dies nicht fahrlässig, sondern absichtlich und mit Vorsatz getan.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um Erläuterung, warum das Verschulden als „gering“ anzusehen wäre.

Ich bitte freundlichst um Wiederaufnahme des Verfahrens.

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Man könnte ob der Begründung der Staatsanwaltschaft der Meinung sein, es wäre im Umkehrschluß in Ordnung, als Radfahrer (zumindest wenn man strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist) mal einen Verkehrsrüpel aus seinem Kfz zu ziehen und ihm eine Backpfeife zu verpassen. Davor möchte ich nicht nur aus moralischen Gründen warnen! Ich bin tatsächlich vor ein paar Jahren wegen Nötigung verurteilt worden (zum geringstmöglichsten Tagessatz allerdings), weil ich einen Busfahrer der KVB an der Weiterfahrt gehindert hätte, indem ich meinen Arm so in den Bus hinein gehalten hätte, daß die geöffnete Tür sich nicht sofort schloß. Er war an der Ampel so nah neben mich vorgefahren, um mich „mal über §1 der StVO aufzuklären, junger Mann“ (ich hatte den zerdengelten, an der Stelle auch nicht benutzungspflichtigen „Radweg“ nicht benutzt), daß mein angewinkelter, in die Hüfte gestemmter Arm, dann tatsächlich in die Lichtschranke ragte. ICH habe übrigens die Polizei gerufen. Da ist die Wahrnehmung der Staatsanwaltschaft wohl eine andere – man möge eins und eins zusammenzählen.

Achso: die Wette bleibt bestehen, ich wette eine ordentliche Flasche Rotwein, daß das Verfahren eingestellt (bleiben) wird.

Share Button

Tags: Polizei · Verkehrsrüpel · Zwischenfälle

18 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Peter // Feb 7, 2015 at 13:27

    Genau so ein Ding habe ich momentan auch am Laufen. Abgedrängt, ausgebremst und den Stinkefinger gezeigt. Völlig ohne jeden Grund. Immerhin konnte ich bei dem Bremsmanöver gerade noch einen Sturz verhindern. Das Procedere mit der Anzeige habe innerhalb der letzten 15 Jahre nun leider schon zum vierten mal. Zum ersten Mal wurde mir deismal wenigstens von dem Polizisten ein gewisses Verständnis entgegengebracht und zum ersten mal wurde mir diesmal zumindest ein Zeugenbefragungsbogen geschickt und nicht gleich die Mitteilung der Verfahrenseinstellung. Trotzdem befürchte ich, die Wette genauso zu gewinnen. Was muss wohl passieren, damit die Staatsanwaltschaft die Sache ernst nimmt, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug als Waffe benutzen?

  • 2 Jochen // Feb 10, 2015 at 13:06

    Peter, was passieren muss? Das ist sehr einfach! Du musst mindestens schwerverletzt im Krankenhaus landen, oder besser noch, als Leiche „klagen“, weil er dann MÜSSEN sie von Amts wegen „ermitteln“.

    Wenn ich aber sowas lese: „Maßgebend dafür ist, daß der Beschuldigte “bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist” und “Eintragungen im Verkehrszentralregister” nicht vorliegen.“

    Dann … bleibt mir der Mund offenstehen und der Sabber tropft heraus.
    Ich nenne so eine Begründung Arbeitsverweigerung.

    Letzten Freitag hatte ich auch mal wieder so eine Nahtoderfahrung. 30er Straße, ich fahre auf eine Fahrbahnverengung (Querungshilfe, Verkehrsinsel) zu, die vor einer Grundschule liegt, von hinten rollt etwas flüssig und sehr zügig näher und das gleichmäßige Geräusch deutete an, da wird nicht gebremst.
    Ich war vielleicht noch 2m vor der Engstelle und ging davon aus, der PKW hinter mir wird diese auf der linken Fahrbahn als Geisterfahrer passieren, aber dann rauscht mit der berühmten Handtuchbreite Abstand ein Oberklasse BMW an mir vorbei. Das Adrenalin schiesst mir ob dieser unmittelbaren, erheblichen Gefahr direkt ins Blut.
    Kurz hinter der Verkehrsinsel bremst der Wagen und biegt links an den Straßenrand der abzweigenden Straße „ab“, parkt dort. Ich fahre an der rechter Hand liegenden Bank, zu der ich hin wollte, vorbei, halte neben dem BMW.

    Die Tür geht auf, ein Mann der Altersklasse 60+ schaut mich an. Ich: „Ob es ihnen möglich ist, in Zukunft den Sicherheitsabstand einzuhalten?“, in einem leicht aufgebrachten, dennoch noch ruhigen Tonfall.
    Schaut der mich an, muster mich, ein verächtlicher Zug erscheint auf seinem Gesicht und er entgegnet: „Fahren sie selber erstmal ordentlich!“ und will sich abwenden.

    Er blieb dabei, ich solle selber erstmal ordentlich fahren, basta! Das er mich gefährdet, ich bei so einem Manöver unter die Räder kommen, sterben kann, alles egal, ich solle selber erstmal ofentlich fahren! Er würde sich hier nicht von mir anmachen lassen. Er meinte noch ich solle ihn doch anzeigen, aber seinen Namen wollte er mir dann doch nicht nennen. Zu dumm aber auch, daß ich antwortete „Ja gerne, können wir direkt machen, ich fahre SOFORT hin, wenn sie mir bitte ihren Namen nennen würden…“
    Zwei sich in der Nähe unterhaltende Frauen schauten schon.

    Der Mann ging dann zur Bank, ich habe mir das Kennzeichen nicht gemerkt, aber das Gesicht werde ich nicht vergessen. Leider hat mich die aufkommende Wut dann doch noch dazu verleitet ihm eine Nettigkeit mit A am Anfang mitzuteilen. Mein Angebot „Und das können sie gerne schriftlich von mir haben! nahm er nicht an und entschwand in die Bank.

    Aber wie man hier und auch anderswo lernt, solche Gestalten anzuzeigen, bringt gar nichts. Toller Rechtsstaat in dem wir da leben.

  • 3 josch // Feb 15, 2015 at 23:33

    Ich glaube ganz fest an Recht und Freiheit, und an das Gute im Menschen, und das die Polizei mein Freund und Helfer ist, und vor Gericht alle gleich [1] sind, und an den Osterhasen, den Weihnachtsman und dass der Nubbel alles schuld ist. So. Basta.

    [1] http://www1.wdr.de/themen/aktuell/demo-siegen-urteil-richter-102.html

  • 4 Markus // Feb 16, 2015 at 07:27

    Moin,

    was mich an den Vorkommnissen mit Autofahrern am meisten wundert, ist die extrem abnehmende Hemmschwelle. Autos werden als Waffe benutzt und es herrscht keinerlei Bewusstsein dafür.
    Als Fahrrad- und Motorradfahrer erlebe ich das tagtäglich!

    http://blog.macdubh.de/nur-noch-irre-auf-deutschen-strasen/

    Das Verhalten der Staatsanwaltschaft bekräftigt diese Leute doch noch in ihrem Handeln. Das ist das eigentlich Erschreckende daran. Keine Konsequenzen befürchten zu müssen treibt irrsinnige Blüten. Man erlebt es ja auf den Straßen!

    Gruß

  • 5 Karl Kreidbaum // Feb 16, 2015 at 16:11

    Man darf sich nicht entmutigen lassen: Solange das Verfahren noch läuft, hört man in der Regel nichts von der Staatsanwaltschaft. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass auch nichts passiert. Wenn man den Stand der Dinge erfahren möchte, kann man über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen.
    Anzeigen sind dann besonders wirksam, wenn ein Täter unabhängig von mehreren angezeigt wird. Man macht sich gegenseitig glaubhafter. Als ebenfalls hilfreich hat sich eine Videodokumentation erwiesen, am besten eine Kamera vorne und eine hinten. Das hat auch den Vorteil, dass das eigene Gedächtnis einem keinen Streich spielt und man am Ende wegen einem Zahlendreher im Nummernschild den Falschen anzeigt. Und die Kamera hat noch den Vorteil, dass sie sich erinnern kann, wenn es Fahrer und Beifahrer – zumindest nach eigener Aussage – nicht mehr können.
    Da die Staatsanwaltschaft die Akten gerne unter Verschluss hält, empfiehlt sich eine Online-Anzeige. So kann man sicherstellen, dass man zumindest eine Kopie von seiner Anzeige hat. Eine Anzeige erstatten kann man hier: https://www.polizei.nrw.de/artikel__61.html
    Falls man einen Anwalt eingeschaltet hat, kann der der Staatsanwaltschaft auch erläutern, inwiefern eine Gefährdung vorlag. Außerdem signalisiert das Schreiben eines Anwalts glaubhaft, dass man nicht an einer Einstellung des Verfahrens interessiert ist. 😉
    Kettler weist in seinem Buch „Recht für Radfahrer“, 3 Auflage (Seite 160) noch auf OLG Hamm, NZV 2004, 631 hin: Wenn der Seitenabstand des überholenden Kfz zu gering war, haftet der Überholer für die Schreckreaktion und den nachfolgenden Sturz des überholten Radfahrers. Die Rechtsprechung hat bei einem zu engen Überholabstand also durchaus schon die Gefahr einer Schreckreaktion mit nachfolgendem

  • 6 Karl Kreidbaum // Feb 16, 2015 at 20:50

    In meinem letzten Post fehlen am Ende noch zwei Wörter: „Sturz anerkennt. “ Der Satz ist so unvollständig.

  • 7 josch // Feb 22, 2015 at 14:57

    WESTART TALK von heute

    Dein Freund und Helfer?: Polizei zwischen Anspruch und Wirklichkeit

    http://url9.de/Weq

  • 8 Progress // Feb 23, 2015 at 10:42

    #2 Jochen,
    wenn du erst aggressionsgehemmt auftrittst und dann doch noch beleidigst, lohnt der Zeitverlust durch die Gefährderansprache doppelt nicht. Vielleicht wäre es besser gewesen, nicht hin zufahren, sondern kühl 110 zu wählen wegen Verdacht auf Fahruntüchtigkeit durch Medis oder Trunkenheit?

    Der Täter hatte übrigens recht: Du hättest vor der Verkehrsinsel viel früher dicht machen sollen – Rückspiegel einsetzen statt Gehör hilft.

  • 9 Jochen // Feb 23, 2015 at 18:48

    Progress, das werde ich auch in Zukunft tun, ich hoffe konsequent tun -> dichtmachen.

    Ich träumte bislang halt von einer Welt, wo sowas so aber nicht nötig ist. Dieser Traum ist aber eine Utopie, zumindest hier in dem Land auf das ich kein Deut mehr gebe, also Schland.

  • 10 Karl Kreidbaum // Mai 14, 2015 at 07:07

    Wen es interessiert:
    Rücksichtsloses Überholen begründet für sich genommen keine Strafbarkeit wegen Nötigung.

    http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_III-5-Ss-13007-6107-I_Ruecksichtsloses-Ueberholen-begruendet-fuer-sich-genommen-keine-Strafbarkeit-wegen-Noetigung.news21010.htm

  • 11 R.H. // Mai 16, 2015 at 14:50

    @10: UNGLAUBLICH

  • 12 Jochen // Mai 27, 2015 at 11:00

    Von 2007…………………………………

    Ich schätze jenes Urteil aus DUMMDORF ist dann der Grund weswegen es zumindest in NRW komplett sinnbefreit ist Autofahrer wegen eines solchen dort genannten Delikts anzuzeigen. Da müsste der Automobilitst ja schon ein Geständnis ablegen „Ja, ich wollte den Radfahrer gefährden!“ um mehr als nur vergleichsweise billiges Bußgeld zu riskieren.

    Soviel könnt ich nicht fressen, wie ich da kotzen möchte. Das ist ein Freibrief für Autofahrer gegenüber Radfahrern, den das OLG da ausgestellt hat.

  • 13 Karl Kreidbaum // Mai 27, 2015 at 22:03

    Wen es interessiert:
    Mein Vater hat mich auf den Deal im Strafrecht hingewiesen. Bei dem Deal geht es nach seiner Schilderung darum, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt und er dann Klarheit über das Strafmaß hat. Die Staatsanwaltschaft forscht dann auch nicht mehr weiter nach, insbesondere werden u. U. auch keine weiteren Zeugen mehr gehört, spart sich also einiges an Arbeit.
    Einiges dazu steht auch in der Wiki:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verst%C3%A4ndigung_im_Strafverfahren
    Einleitende Sätze aus dem Wiki-Artikel:
    Als Verständigung im Strafverfahren, auch als „deal“ bezeichnet, wird im Strafverfahren eine auf ein Rechtsgespräch folgende Absprache bezeichnet, bei der die Folgen einer Verurteilung zwischen den Beteiligten abgestimmt werden sollen.
    Das Interesse des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft besteht dabei darin, dass der Angeklagte sich bei einer gelungenen Verständigung zu einem Geständnis bereitfinden wird, wodurch der Aufwand des Verfahrens stark reduziert werden kann. Der Vorteil des Angeklagten besteht darin, dass er einerseits eine gewisse Sicherheit über den Ausgang des Verfahrens erlangt, andererseits eben durch das Ablegen des Geständnisses einen erheblich zu seinen Gunsten sprechenden Strafmilderungsgrund herbeiführt.

    Lesenswert sind in dem Artikel besonders die Unterüberschriften „Gesetzliche Regelung“ und „Abweichungen in der Praxis“. Einen Hammer fand ich die Aussage: „Nur 28 % der Richter gaben an zu prüfen, ob das ausgehandelte Geständnis glaubhaft ist.“

    Sehr erklärungsmächtig, nicht?

  • 14 Klausus // Mai 31, 2015 at 23:21

    Vor >20 Jahren habe ich eine andere Erfahrung gemacht:
    Ein echauffierter Lieferwagenfahrer, der mich extrem knapp auf der Volksgartenstraße überholt hatte und dem ich darauf gegen den Außenspiegel gehauen hatte (nicht sehr fest und ohne Schaden; heute mache ich so etwas übrigens schon lange nicht mehr), stieg an der kurz darauf folgenden roten Ampel aus, kam auf mich zu und gab mir eine Ohrfeige (übrigens auch nicht sehr fest).

    Diesen Fahrer habe ich, mithilfe eines Zeugen, angezeigt, woraufhin sich bei mir ein Komissar der Polizeiwache Elsaßstraße meldete:

    Körperverletzung im Straßenverkehr führe zum Verlust des Führerscheins, für diesen Lieferwagenfahrer somit zum Verlust des Arbeitsplatzes, er sei aber verschuldet etc. – ob ich zu einer Art kölschen Lösng bereit sei, z.B. die Zahlung eines Geldbetrages an mich – denn UND JETZT KOMMT ES:
    bei Körperverletzung im Straßenverkehr ermittle automatisch die Staatsanwaltschaft, mit den genannten Konsequenzen.

    Das habe ich mir seither gut gemerkt.
    Warum soll das in Deinem Falle nicht gelten??

  • 15 Marco // Jun 1, 2015 at 07:07

    Das fragst Du besser die Staatsanwaltschaft.

  • 16 Andreas // Aug 3, 2020 at 13:40

    Hi,

    mich würde zum Urteil mit der Nötigung gerne noch wissen, wie lange Du den Bus damals aufgehalten hast.

    Verrätst Du es?

    Danke!

  • 17 Marco // Aug 3, 2020 at 13:44

    wie beschrieben habe ich den Bus ja nicht aufgehalten. Der Disput hat 1-2 Minuten, eine gute Ampelphase gedauert. Dann habe ich angekündigt, daß ich die Polizei rufen würde (und das auch getan) und bin über die Kreuzung gefahren und habe mein Rad auf dem Gehweg abgestellt.

  • 18 Andreas // Aug 3, 2020 at 14:47

    Danke für die Details.
    Ich werde immer neugieriger auf den Urteilstext. Normalerweise wird so ein Kleinkram ja eingestellt. Und die laut StGB nötige Verwerflichkeit sehe ich jetzt auch nicht.

Hinterlasse ein Kommentar