Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Autofahrer als Verkehrsrowdy – Zeugensuche!

November 24th, 2014 · 16 Kommentare

Nach einem Vorfall auf einer ansonsten phantastischen Rennradausfahrt am letzten Samstag habe ich soeben online eine Anzeige mit folgendem Inhalt erstattet:

Sehr geehrte Damen und Herren:

Am Samstag, den 22. November 2014 befuhr ich gegen 12:08 mit meinem Fahrrad die Wipperfürther Straße aus Richtung Kürten kommend in Richtung Eichhof. In Höhe des dortigen Gewerbegebietes überholte mich und meinen Mitfahrer, der vor mir fuhr, trotz einer angelegten Verkehrsinsel und entsprechend schmaler Fahrbahn ein PKW mit sehr wenig Abstand (30 bis maximal 50 Zentimeter, ich hätte das Fahrzeug in jedem Fall mit dem linken Ellenbogen berühren können, hätte ich diesen angewinkelt).

Ich erschrak und stieß einen lauten Ruf aus („hey“), per Handzeichen machte ich dem Fahrer des Fahrzeugs (ein silberner Opel mit dem amtlichen Kennzeichen GL-TB xxxx) deutlich, dass er mich und meinen Mitfahrer ganz offensichtlich übersehen hatte. Der Fahrer hatte dabei mit mir in seinem Rückspiegel Blickkontakt, das konnte ich sehen.

Das Fahrzeug zog dann nach rechts, hielt mit der rechten Fahrzeugseite auf dem Bürgersteig und der Fahrer öffnete das Fenster auf der Fahrerseite des Fahrzeugs. Der Mann machte einen aggressiven Eindruck, er brüllte mich mit den Worten „was ist los, Du Männlein?“ und „pass auf, was Du machst“ an. Ich entgegnete ihm mit den Worten „wenn ich Ihr Fahrzeug berühren kann, dann ist es kein Sicherheitsabstand“ und machte ihm deutlich, dass sein Überholvorgang, der ohne ausreichenden Sicherheitsabstand vorgenommen wurde, das Leben zweier Fahrradfahrer gefährdet hatte. Er erwiderte „Du hast mein Fahrzeug aber nicht berührt“.

Der Mann stieg nun aus seinem Auto aus, baute sich vor mir auf und beleidigte mich wüst, u.a. mit den Worten „Du Arschloch“ und „Du Spinner“, er meinte außerdem, „dann pass doch auf, wo Du langfährst“ . Ich sagte dem Mann, dass ich mit ihm nicht per Du bin, trotzdem duzte er mich in ehrverletzender Weise weiter und stieß mir sodann mit beiden Händen fest vor die Brust, woraufhin ich mich –mein Fahrrad noch zwischen den Beinen- weit nach hinten auf die Fahrbahn, wo Fahrzeuge fuhren, bewegen musste, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren.

Ich stellte mein Fahrrad im Bankett der Straße ab, ging zurück zu dem Mann und sagte ihm, dass ich ob seines tätlichen Angriffs nun die Polizei rufen würde, während ich mein Mobiltelefon aus der Tasche holte. Er beleidigte mich nun nochmals mit „halt’s Maul Du Arschloch“ und stieß mir ein weiteres mal mit beiden Händen fest vor die Brust. Dann sagte er „Du kannst Dir ja meine Autonummer aufschreiben und die Polizei rufen“, stieg in sein Auto und fuhr davon.

Der Mann ist ca. 50 Jahre alt, ca. 1,90 Meter groß und hat kurze blond/braune Haare.

Ich stelle hiermit Strafanzeige und Strafantrag wegen aller infrage kommender Delikte, insbesondere aber wegen:

  • 315c StGB
  • 185 StGB
  • 223 StGB

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Ich bin sehr gespannt, ob es eine Pressemitteilung der Kölner Polizei geben wird und welchen Wortlaut die haben wird. Wie die Sache verläuft, darüber bin ich nicht gespannt – ich wette eine ordentliche Flasche Rotwein, daß das Verfahren eingestellt werden wird.

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Tags: Polizei · Verkehrsrüpel · Zwischenfälle

16 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Bachti // Nov 25, 2014 at 09:09

    „deutlich, dass er mich und meinen Mitfahrer ganz offensichtlich übersehen hatte.“ ?????
    Das ist zwar die Standard-Begründung aus Autofahrer-Sicht. Aber mal ehrlich: konnte man euch beide übersehen? Und wäre das im Straßenverkehr normal, dass man etwas, das sich auf der gleichen Fahrspur rechts bewegt, einfach „übersieht“?
    Ich fürchte, den ersten Schritt zur Einstellung des Verfahrens lieferst Du mit so einer Darstellung gleich selbst.

  • 2 Marco // Nov 25, 2014 at 09:59

    Nein, Bachti, natürlich ist das nicht normal. Und wer aus seinem Auto (oder generell beim Führen eines Fahrzeugs) heraus etwas „übersieht“, was auch noch bunt in Lycra bekleidet ist, der sollte wohl doppelt auf seine Eignung zur Führung eines Fahrzeugs hin gecheckt werden. Oder aber er machte das doch absichtlich, dann dreifach. Das wird der Mann aber ja in seiner Aussage klären können.

  • 3 Karl Kreidbaum // Nov 25, 2014 at 13:00

    Wenn ein Kfz-Fahrer einen deutlich sichtbaren Radfahrer übersieht, und sich dann noch stark antisozial verhält, dann liegt der Verdacht nahe, dass der Mann nicht nüchtern war. Ein Bekannter gab mir einmal den Rat, in solchen Fällen, auch wenn der Autofahrer nicht mehr da ist, die 110 anzurufen, den Fall schildern, das Nummernschild durchgeben und den Alkoholverdacht unbedingt zu äußern. Es ist Gefahr in Verzug und die Polizei muss dann schnell handeln oder begründen, warum sie es nicht tut. Da Notrufe aufgezeichnet werden, ist das Gespräch dann auch protokolliert.
    Das ist besser als später, wenn der Mensch wieder nüchtern ist, eine Anzeige zu schalten. Das kann man natürlich immer noch tun. Alkoholeinfluss und nicht angepasste Geschwindigkeit sind ja bekanntlich die häufigsten Unfallursachen mit Personenschaden.

  • 4 Hans Dampf // Nov 25, 2014 at 15:05

    Meine Hoffnung ist ja, das die persönliche oder private Anzeige wegen der Beleidigung und Körperverletzung nicht einfach so fallen gelassen wird. Bei der Ahndung der Verkehrsdelikte ist ja dann doch die Polizei fordernd, die so ein Aufruf fallen lassen können. Ich hoffe, das dir und anderen so was nicht nochmal passiert.solche Menschen haben nichts in der Öffentlichkeit verloren.

  • 5 Pät // Nov 26, 2014 at 10:49

    War das deine erste Anzeige dieser Art? Gibt es Fälle in denen das Verfahren nicht eingestellt wurde? Mit welcher Begründung werden solche Verfahren eingestellt?

  • 6 Marco // Nov 26, 2014 at 11:24

    @Pät: nein, das war nicht meine erste Anzeige. Das wird üblicherweise wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder Geringfügigkeit eingestellt: http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html
    Ich habe da noch ein paar Fälle in der Hinterhand, aus denen ich in Kürze Artikel verfassen werde.

  • 7 Karl Kreidbaum // Nov 26, 2014 at 12:33

    Hier habe ich noch etwas gefunden: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/beleidigung-vor-gericht-entscheidung-zwischen-schmerzensgeld-und-strafanzeige/10634/

    Vielleicht ist Schmerzenzgeld bei Beleidigung die bessere Option.

    Andere Ideen: Wenn sich jemand vorsätzlich über Sicherheitsbestimmungen hinwegsetzt, kann man beantragen, dass die Person einer MPU unterzogen wird, da Zweifel an der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, besteht. Ist der Fahrer nicht ermittelbar, kann man beantragen, dass der Halter des Fahrzeugs ein Fahrtenbuch führen muss um so in Zukunft feststellen zu können, wer das Fahrzeug führt.

  • 8 Ralf // Nov 26, 2014 at 13:19

    @Pät:
    Hier ein paar Anzeigen aus unserer Familie:
    1. ich wurde gewürgt -> Polizist verweigert Anzeigenaufnahme, da Würgen keine Straftat ist (auch keine Köperverletzung, da ich ja nicht verletzt wurde)
    – nächster Polizist nimmt die Anzeige auf. Wird trotz Videoaufzeichnung eingestellt, weil der Halter glaubhaft machen konnte, dass das Fahrzeug die ganze Zeit auf einem Krankenhausparkplatz stand
    2. KVB-Bus nimmt mir die Vorfahrt und stellt sich so auf die Fahrbahn, dass ich auf den (aufgrund einer Baustelle gesperrten) Radweg muss. Laut Staatsanwaltschaft keine Straftat/Nötigung.
    3. Ich werde mit Kontakt (und kleiner Verletzung) abgedrängt. Eingestellt, da der Täter sich dauerhaft im Ausland aufhält.
    4. Unfall mit SHT, eingestellt nach Zahlung von (ich glaube) 400 Euro
    5. Unfall mit gebrochener Hand, eingestellt nach Zahlung von 200 Euro
    6. Anzeige, da ein PKW-Fahrer auf der Venloer Str. 28 Sekunden neben mir fuhr und mich dabei mehrfach versuchte abzudrängen. Bis ich angehalten habe, weils mir zu gefährlich wurde. Er hielt dann auch vor mir auf dem Schutzstreifen, so dass ich nicht vorbei kam. Eingestellt, da trotz Videoaufzeichnung eine Verurteilung zu unwahrscheinlich ist.
    7. Angriff auf mich (mit Verletzung am Hals), nachdem ich zwei Falschparker fotographiert habe…Anzeige läuft noch.

  • 9 Marco // Nov 26, 2014 at 13:23

    @Ralf: meine Geschichten sind so ähnlich. Die muss man eigentlich ALLE öffentlich machen!

  • 10 Martin // Nov 26, 2014 at 15:23

    @Ralf
    Gabs bei den Fällen 4 und 5 Schmerzensgeld für dich?

  • 11 Pät // Nov 27, 2014 at 08:44

    Danke für eure Antworten.
    Das sind schon sehr krasse Fälle. Eine Veröffentlichung würde ich gut finden.

  • 12 Ralf // Nov 27, 2014 at 10:00

    @Martin
    Da sind wir noch dran. Dass es Schmerzensgeld gibt, steht schon fest. Die Höhe noch nicht.

  • 13 Bachti // Nov 27, 2014 at 13:30

    Wenn ein Polizist bei Würgen die Körperverletzung verneint, wüsste ich schon, was ich ihn am liebsten täte…
    Nein, im Ernst. So geht das doch nicht!
    Kann eigentlich ein Staatsanwalt ein Verfahren auch wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, obwohl das öffentliche Interesse durch zahlreiche Anzeigen, Anfragen oder Veröffentlichungen anderer Verkehrsteilnehmer dokumentiert ist?

  • 14 Keine schwerwiegende Ehrenkränkung! // Nov 28, 2014 at 16:50

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  • 15 Weird // Feb 5, 2015 at 17:51

    Schade, dass ich mir den Idioten nicht gemerkt habe, der mich auf der Frankfurter Straße damals in die Baustelle abgedrängt hatte…

  • 16 Eine Wette gewonnen! // Feb 6, 2015 at 13:57

    […] vielleicht auch passender gewesen, hätte ich diese Wette nicht gewonnen. Ende November hatte ich über einen Vorfall berichtet, als mich ein Verkehrsrowdy heiliger Kraftfahrzeugführer eng überholte, nötigte, beleidigte, aus […]

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