Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Keine schwerwiegende Ehrenkränkung!

November 28th, 2014 · 14 Kommentare

Wie aus dem letzten Artikel und der Kommentare ersichtlich, habe ich in den letzten Jahren tatsächlich ein paar Male Verkehrsrowdys und Straftäter im Straßenverkehr angezeigt, bzw. anzeigen müssen.

Ich wollte schon länger über einige Fälle –und vor allem deren allesamt unbefriedigenden, oftmals arg verwunderlichen Ausgang- berichten. Die aktuellen Ereignisse und die Diskussion darüber bestärken mich in diesem Vorhaben. Auch ist mir deutlich geworden, dass ziemlich eindeutige Vergehen, die andere Menschen erlebt und ebenfalls angezeigt haben, meist in unerträglicher Weise von Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeitet, abgewiesen und eingestellt worden sind und werden. Ich bin der Meinung, dass die Öffentlichkeit hierüber informiert werden muss und gebe jedem die Möglichkeit, über seine Fälle in diesem Blog als Gastautor (auch anonym) zu berichten. Bitte meldet Euch per E-Mail.

Dieser Zwischenfall ist aus dem Sommer 2013:

Am 18.7.2013 befuhr ich mit meinem Rennrad die Luxemburger Straße in Hürth, von Fischenich aus kommend in Richtung Alt-Hürth. Mein Mitfahrer T. S. fuhr hinter mir. Direkt hinter der Ampel Höhe Industriestraße überholte uns ein weißes Fahrzeug (amtl. Kennzeichen BM-FK xxx) mit nur wenigen Zentimetern Abstand (ca. 15cm) und schnitt mich schließlich, indem es nach rechts zog. Ich fuhr mit ca. 70cm Abstand zum rechten Fahrbahnrand und musste in die Gosse ausweichen. Ich konnte einen Sturz nur knapp verhindern. Die Art und Weise des Vorgangs ließ mich vermuten, dass dieser absichtlich, zumindest aber billigend geschah.

Ich fuhr dem Fahrzeug hinterher, wenige hundert Meter später stockte der Verkehr und ich rief dem Fahrer durch sein geöffnetes Fenster zu: „was soll das?“ und ob er keinen Sicherheitsabstand einhalten könne. Ich forderte ihn auf, anzuhalten, bzw. rechts ran zu fahren, da ich die Polizei rufen wollte. Herr K. antwortete „was willst Du?“ und beleidigte mich mit den Worten „Fick Dich!“. Den Wortlaut der Beleidigung wiederholte ich bei der späteren Vernehmung durch die drei Beamten, Herr K. gab Beleidigung und Wortlaut in deren Beisein zu, ebenso den gefährdenden Überholvorgang.

Herr K. meinte, er würde mit mir zur Polizeiwache fahren, dem stimmte ich zu, wir würden ihm hinterher fahren. Er fuhr dann mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Hermülheim, ich konnte ihm –obwohl ich bis zu 50 km/h fuhr- teilweise nicht folgen und verlor ihn schließlich auf der Bonnstraße, die er in Richtung Hürth Park abgebogen war. Ich kenne mich in Hürth nicht gut aus und weiß nicht, wo die Polizeiwache ist.

Am Busbahnhof auf der Theresienhöhe sah ich ihn dann wieder und forderte ihn auf, anzuhalten, um die Polizei zu rufen. Dort trafen die Beamten dann einige Minuten später ein.

Soweit, so gut und so eindeutig der Text meiner schriftlichen Zeugenaussage einige Tage nach dem Vorfall. Herr K. bemerkte noch recht kleinlaut die Kamera an meinem Helm, wohlwissend, dass dies bedeutete, dass ich recht eindeutige Beweise über seine Vergehen haben könnte. Was er nicht bemerkte, war, dass die Kamera nicht lief (der Akku war nach fast 200km Radtour schlicht leer und die Speicherkarte voll). Auch als ich ihn auf den Namen seines Arbeitgebers, eine große Kölner Automobilfirma, deren Logo auf seinem Shirt zu sehen war, ansprach und erwähnte, dass ich Mitglied in deren Radsportgemeinschaft bin, machte dies ihn recht kleinlaut. Er gab den Beamten gegenüber sowohl das gefährdende Überholen mit 15cm (!!) Abstand, als auch die Beleidigungen zu. Ich sagte ihm im Verlaufe unseres Gesprächs mehrmals, dass wir nicht „per Du“ sind und ich sein Duzen als ehrverletzend und beleidigend empfinde. Den Ausdruck „Fick Dich!“ sowieso.

Die drei Beamten hatten offensichtlich keine große Lust, Ihrer Arbeit nachzukommen. Sie meinten, dass eine Entschuldigung (die Herr K. auf ihr Wirken hin dann tatsächlich auch aussprach) reichen würde, es wäre ja zudem „nichts passiert“ und nahmen die Anzeige dann erst auf, als ich darauf bestand. Sie monierten, dass ich keinen Ausweis dabei hatte und relativierten dies erst, als ich sie aufklärte, dass in Deutschland keine Mitführpflicht besteht, indem eine Beamtin meinte, „aber besser ist das schon, wenn wir sie bei einem Unfall aus dem Straßengraben kratzen müssen und nicht sofort identifizieren können“. Aha. Gut, dass mich die letzten 80.000 Kilometer auf dem Rad niemand „aus dem Straßengraben kratzen musste“ und ich an dieser Situation auch nichts zu ändern gedenke. Was auch ein Grund ist, weswegen ich der Meinung bin, dass Verkehrsrowdys wie Herr K. zur Rechenschaft gezogen werden sollten, damit sie auch zukünftig niemanden in den Straßengraben befördern – da bin ich in diesem Falle nämlich tatsächlich nur knapp mit Glück und Fahrkönnen drum herum gekommen.

Das Schreiben der Polizei zur „schriftlichen Äußerung als Zeuge“ des Verkehrskommissariat der Polizei Hürth, das mich bereits zwei Tage nach dem Vorfall erreichte und das ich mit obigem Text beantwortete, forderte mich auch auf, den Grund anzugeben, warum ich „nicht den vorgeschriebenen Radweg befahren“ habe. Das war recht einfach zu beantworten:

Der Radweg war nicht benutzungspflichtig.

Und hinter der Kreuzung, an der der Vorfall geschah auch gar nicht mehr vorhanden.
Bereits einen Monat später, am 28. August 2013, stellte die Staatsanwaltschaft Köln durch Oberamtsanwältin Sattler das Verfahren „wegen Beleidigung und Nötigung“ ein, weil „die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt“. Frau Sattler gibt als Grund an, es hätte sich um „rein private Streitigkeiten“ gehandelt, an deren „Aufklärung und Aburteilung die Öffentlichkeit kein Interesse hat“. Der Beschuldigte gäbe an, „verkehrsbedingt gebremst zu haben“ (das kann man durchaus so sehen, denn sonst wäre er, während er mich überholte, nämlich gegen eine Verkehrsinsel gefahren!), dies wäre „nicht mit einer für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit zu widerlegen“. Und da man einen Zeugen, nämlich den Radfahrer hinter mir, der das alles gesehen hat und die Gefährdung auch bestätigen könnte, schlichtweg nicht vernommen hat –weder schriftlich noch mündlich- stimmt dies dann wohl auch. Wenn man einen Zeugen nicht vernimmt, hat man auch keinen Beweis. Frau Sattler meint dann noch, es bliebe mir überlassen, „unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen den Beschuldigten im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen.“ Nein Danke, da habe ich dann doch keine Lust zu, Frau Sattler!

Ich fasse also zusammen: Autofahrer überholt Radfahrer mit nur wenigen Zentimetern Sicherheitsabstand, gefährdet ihn dabei und nötigt ihn schließlich, in den Straßengraben zu fahren, beleidigt ihn, was alles bezeugt werden kann. Er gibt das Vergehen vor drei Polizeibeamten zu und …. das ist eine reine Privatangelegenheit und von keinem öffentlichen Interesse! Vielleicht liegt das aber auch einfach nur nicht im Interesse der Staatsanwaltschaft, ihren Job ordentlich zu machen.

Was die Beleidigungen angeht, hat Frau Sattler dann auch noch ein Bonmot für mich parat: „Eine schwerwiegende Ehrenkränkung lag nicht vor.“

Auch wenn sowas nicht als schwerwiegende Ehrenkränkung gilt, ich würde niemals sagen, „Fick Dich, Frau Oberamtsanwältin!“. Dazu bin ich echt zu gut erzogen und habe wohl auch ein etwas anderes Rechtsverständnis.

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Tags: Allgemein · Polizei · Verkehrsrüpel · Zwischenfälle

14 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Walter // Nov 28, 2014 at 17:49

    Ich kann deinen Ärger gut verstehen, aber wenn man das aus der Distanz betrachtet, ist hier ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Und die Möglichkeit einer solchen Einstellung ist eigentlich gut, sonst wären die Gerichte funktionsunfähig.

    Der Staatsanwaltschaft kann man da kaum einen Vorwurf machen.

    Wohl allerdings den Polizisten. Die hätten einfach an Ort und Stelle ein Bußgeld wegen der zugegebenen Verkehrsgefährdung verhängen und dem Herrn K. streng ins Gewissen reden sollen. Und gut wär’s gewesen.

  • 2 Marco // Nov 28, 2014 at 18:22

    @Walter: es liegt mir fern, die Gerichte überlasten zu wollen, dann würde ich jeden der täglich 10-15 zu knappen Überholvorgänge anzeigen. Die 15cm sind hier (bei meiner Geschwindigkeit von rund 35 km/h, so meint mein Garmin) nicht übertrieben, sondern so passiert, ebenso das folgende Abdrängen. Ich denke, das ist auch objektiv betrachtet, nicht grad „geringfügig“.
    Und es würde mich interessieren, was passiert, wenn man z.B. einen Beamten, wie einen Polizisten, Staatsanwalt oder Richter mit „Fick Dich!“ tituliert. Probier das doch mal aus und berichte!

  • 3 Walter // Nov 28, 2014 at 22:49

    @Marco: Du fühlst dich herabgesetzt. Auch nach fast eineinhalb Jahren. Das ist verständlich.

    Die Justiz scheint deinen Ärger und deine Wut nicht zu registrieren, sonder darüber hinweg zu wischen. Das geht vielen so, die vor Gericht sind.

    Aber du musst dich auch mal von deinem Blick lösen. Der Fall steht bei dir in einer langen Reihe ähnlicher Vorfälle. Aber für die Justiz steht der Fall allein für sich.

    Das Verfahren war wegen Beleidigung und Nötigung.

    Fangen wir mal mit der Nötigung an. Diese braucht eine Absicht. Also: Hat der Herr K. dich eng überholt und ausgebremst, mit der Absicht, dich in die Gosse zu zwingen? Er bestreitet das ja ausdrücklich.

    Kann man die Absicht trotzdem beweisen? Nicht mal du selber bist dir da sicher: „Die Art und Weise des Vorgangs ließ mich vermuten, dass dieser absichtlich, zumindest aber billigend geschah“. Also eher nicht. Und genau das hat die Staatsanwältin dir ja auch geschrieben.

    Dann die Beleidigung: Ein einzelnes „Fick Dich!“, sitatutionsbezogen in einer verbalen Auseinandersetzung? Auch hier wäre der Ausgang eines Prozesses höchst ungewiss. Und da es sich außerdem um eine leichte Beleidigung – oder sagen wir es mit den Worten der Staatsanwaltschaft: keine „schwerwiegende Ehrenkränkung“ – fehlt eben außerdem ein öffentliches Interesse, das trotzdem durchzuziehen.

    Und zurecht! Wenn man wegen jedes „Fick Dich!“ oder „Bist du blöd?“ oder „Du spinnst wohl!“ ein Strafverfahren einleiten würde, wäre die Welt keine bessere.

    Also bleibt zurecht nur die Einstellung des Verfahrens. Somit hat die Frau erst mal korrekt ihre Arbeit gemacht.

    Du hast aber natürlich immer noch die Möglichkeit, neben dem Strafverfahren „im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht“ eine Zivilklage zu machen, und die Frau Sattler schreibt dir das auch. Wenn ich das richtig im Kopf habe, muss sie das auch machen, und das ist ein Textbaustein. Aber wichtig und richtig ist der Hinweis auf jeden Fall.

    Bei dir hört sich das aber an, als wolle man dir absichtsvoll noch mal eine rein würgen. Ich glaube, etwas mehr Abstand würde auch da angemessen sein.

  • 4 Update zu “Wie man andere gefährden kann und das Wohlwollen der Polizei Köln dabei nicht verliert” | ADFC Blog // Nov 28, 2014 at 23:00

    […] Unter der Überschrft “Wie man andere gefährden kann und das Wohlwollen der Polizei Köln dabei nicht verliert” hatte ich am 12. 11. über eine Pressemitteilung der Polizei Köln berichtet, die auch bei Marco Laufenberg deutliche Irritation ausgelöst haben muss. […]

  • 5 Christian // Nov 29, 2014 at 09:54

    Meiner Meinung nach kann die Staatsanwaltschaft den oben beschriebenen Vorgang wie geschehen bewerten und dementsprechend reagieren. Sie kann sich aber auch dem Fehlverhalten des Autofahrers annehmen und dann wäre eine Bestrafung zu erwarten. Beide Wege scheinen mir rechtens.

    Dies bringt mich dazu, hier einmal ein Nachdenken über Marcos Vorgehensweise anzuregen. Wenn man die Staatsanwaltschaft von etwas überzeugen will, dann kann man Personen, die dem entgegenwirken (Polizei) ruhig übergehen.
    Was wäre passiert, wenn Marco an Ort und Stelle (nach der verbalen Auseinandersetzung) alle Daten (Nummernschild, Abstände, Wetter/Sicht, Zeugen, Straßenverhältnisse, geschätzte Geschwindigkeiten etc.) notiert und zu Hause eine sachliche Anzeige geschrieben hätte. Textbausteine wie:“…wie der Gesetzgeber es verlangt, befuhren wir die Fahrbahn der xy-Straße mit vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zur Gosse…“ „… bei besten Sichtverhältnissen überholte uns der Fahrer des PKW mit dem Kennzeichen xyz mit einem Abstand von nicht mehr als 15 cm. Aufgrund der Sichtverhältnisse und des aggressiven Auftretens von Herrn XXX kann das Missachten des Sicherheitsabstandes nur mit Vorsatz erklärt werden.“ usw.
    Vielleicht ist das Vorgehen geeigneter, die Staatsanwaltschaft in das richtige Fahrwasser zu bringen, als erst über die Polizei zu gehen. Die Polizei in der Gegend scheint ja radfahrerphob zu sein und es scheint wahrscheinlich, dass ihre Berichte diese Eigenschaft widerspiegeln.

  • 6 Marco // Nov 29, 2014 at 10:33

    Dass Gewalten hier und woanders „radfahrerphob“ sind, darum geht es letztendlich. Ich bin da ehrlich gesagt überfragt, was ich hätte (anders) machen sollen. In jedem Fall bin ich (auch mit dem Abstand von 1,5 Jahren) mit der Einstellung und besonders mit der Art der Einstellung, bzw. der Begründung nicht einverstanden. Und Nein, ich möchte in eine Zeugenaussage nicht schreiben „Das dumme Arschloch hat mich bei Tempo 35 kurz vor einer Verkehrsinsel ohne Rücksicht fast gerammt und in den Graben gedrängt“, ich möchte da im Ton sachlich bleiben und auch nicht „Vorsatz“ (sondern im Zweifel erstmal Dummheit, Ignoranz oder schlechte Sehfähigkeit) vermuten. Das ändert aber nichts an der Gefährdung, der Nötigung und der Beleidigung (der keinerlei Beleidigung meinerseits vorausging, nur für’s Protokoll).

    Und wenn Dir einer beinahe ein Messer in die Brust rammt, ist das auch egal, ob das „Absicht“, „Zufall“ oder „Versehen“ war oder gar nicht bemerkt wurde. Es ist ein Angriff und da sollte ein Interesse an der Verfolgung bestehen. Gleiches gilt für jemanden, der sein Fahrzeug incl. rechtem Fuß nicht unter Kontrolle hat.

    Ach so: ich empfinde „Fick Dich!“ nicht als „leichte Beleidigung“ und ich bin kein Klosterschüler. Aggressive Menschen gehören nicht in ein 1,5t schweres Gefährt, Punkt.

    Nein, ich glaube nicht, daß man mir „eine reinwürgen“ will. ich glaube einfach, daß den meisten Polizisten, Staatsanwälten und Richtern einfach nicht klar ist, welche Gefährdungen und Bedrohungen von solchen Verhaltensweisen gegenübern Radfahrern überhaupt ausgehen. Das ist nicht übertrieben, wenn ich sage, daß an der Stelle jetzt vielleicht ein Holzkreuz stehen würde, wenn ich nicht ein erfahrener Radfahrer wäre, der an dem Tag auch noch ne Portion Glück hatte. Und daß alles bis zu Verletzung oder Tod „geringfügig“ ist, das akzeptiere ich nicht. Schon der Versuch ist schließlich strafbar.

    Noch zur „Geringfügigkeit“: ich wurde wegen „Nötigung“ eines KVB-Fahrers verurteilt, weil ich ihn an der Weiterfahrt gehindert hätte. Er ist an der Ampel so nah an mich seitlich herangefahren, um mich auf „§1 der StVO hinzuweisen“, nachdem er mich vorher 2x ohne Sicherheitsabstand überholt hatte (ihn hat geärgert, daß ich den „Radweg“ nicht benutzt hatte). Er stand so nah neben mir, daß die Lichtschranke der Tür durch meinen linken, angewinkelten Arm anschlug und die Tür nicht sofort schloß (DAS war dann die „Nötigung“!). Soviel zum Thema „Geringfügigkeit“ (ja, das gibt noch einen eigenen Artikel).

  • 7 Tunichtgut // Nov 29, 2014 at 13:58

    Wenn man das so liest, hilft anscheinend nur noch die gute alte Selbstjustiz.

  • 8 Peter // Nov 29, 2014 at 22:31

    Bis zum nächsten Mal habe ich das Thema erst mal zu den Akten gelegt. Gott sei Dank kommt so etwas ja auch nicht ständig vor. http://stadtmobil.wordpress.com/2012/12/16/ich-habe-es-mir-anders-uberlegt/

    Aber das Thema nagt. Von der Polizei ist auch bei uns keine Hilfe zu erwarten.
    http://stadtmobil.wordpress.com/2012/02/29/die-polizei-des-autofahrers-freund-und-helfer/

  • 9 Ralf // Nov 30, 2014 at 14:40

    Leider muss ich dem ganzen hinzufügen, dass das Problem nicht nur Radfahrer betrifft.

    Mir wurde z.B. ein Motorrad dreimal geklaut. Ich hatte einen konkreten Verdacht. Das Motorroad habe jedes Mal ich selbst wieder aufgefunden. Entweder mit leerem Tank oder beschädigt. Die Polizei weigerte sich irgendwas zu ermitteln (Fingerabdrücke am Motorrad und bei meinem konkreten Verdacht wären ein Anfang gewesen). Beim dritten Mal wurde sogar gegen mich ermittelt. Wegen Versicherungsbetrug! Blöd nur, dass ich keine Teilkasko hatte und sich nie jemand gemeldet hat, dass er durch das Motorrad geschädigt wurde.

    Bei meinem alten Arbeitgeber waren an einem Tag nur 5 von ca. 20 Mitarbeitern im Büro. Ein Geldbeutel einer Frau wird genau in dieser Zeit geklaut und einige Zeit später in der Herrentoilette leer (ohne Geld, Ausweis und Führerschein) hinter der Heizung gefunden. Sie ruft die Polizei. Sie soll mit Geldbeutel vorbeikommen. Fingerabdrücke wurden auch hier nicht genommen, weil sie nichts beweisen (jeder darf straffrei den Geldbeutel in die Hand nehmen). Die Polizei hätte ja auch direkt ins Büro kommen und die Taschen aller Mitarbeiter nach dem Ausweis durchsuchen können. Stattdessen wurde angekündigt die anderen Mitarbeiter vorzuladen. Stattdessen kam aber einige Monate später ein Brief, dass trotz intensiver Ermittlungen kein Täter ausfindig gemacht werden konnte.

  • 10 Mark // Dez 2, 2014 at 11:20

    Ich hatte mal eine ähnliche Erfahrung gemacht.

    Auf der Dürener Straße ist der rote Streifen auf dem Bürgersteig seit Jahren nicht mehr benutzungspflichtig. Zum Zeitpunkt der Tat wurde darauf auch mit mobilen Schildern hingewiesen.

    Ich befuhr mit meinem Rad also die Dürener Straße (auf der wohlgemerkt alle paar hundert Meter in zweiter Reihe geparkt wird oder LKWs in zweiter Reihe stehen, um Geschäfte zu beliefern). Plötzlich wurde ich von einem Gelenkbus der KVB überholt. Während des Überholvorgangs wurde der Abstand immer geringer, bis ich es mit der Angst zu tun bekam. Ich hatte zum ersten mal als Radfahrer Todesangst. Ehrlich gesagt dachte ich, dass es aus wäre, da ich bis zum Stillstand abgebremst habe, nach rechts kein Platz mehr zu den parkenden Autos war und nach links zum Bus nur noch wenige Zentimeter waren und der Bus mich mit voller Geschwindigkeit überholte.

    Zum Glück kam es aber zu keiner Berührung. Ich fuhr dem Bus hinterher und stellte den Fahrer an der nächsten Haltestelle zur Rede. Dieser gab sehr deutlich zu erkennen, dass er mich gesehen hat und wies mich darauf hin, dass Radfahrer auf den Radweg gehören. Ich habe mich natürlich aufgeregt und ihn darauf hingewiesen, dass es dort keine Benutzungspflicht gibt, was der Busfahrer ignorierte.

    Ironie: direkt an der Bushaltestelle stand im Blickfeld des Fahrers ein mobiles Schild, auf dem auf die Aufhebung der Benutzungspflicht hingewiesen wurde. So eine Ignoranz vor der geltenden Verkehrsregelung habe ich selten gesehen.

    Leider habe ich es versäumt, vor Ort nach Zeugen zu suchen und habe den Bus davonfahren lassen. Nach Marcos Erfahrungen mit angeblicher Nötigung war das vielleicht aber das kleinere Übel…

    Ich habe den Sachverhalt der KVB und der Polizei angezeigt. Bei der Polizei wurde meine Aussage v0n zwei sehr netten und kompetenten Polizisten aufgenommen (das war jetzt keine Ironie). Sie stellten auch fest, dass der Vorsatz der Busfahrers aufgrund seiner Aussage sicher zu beweisen wäre.

    Leider habe ich in dieser Sache nie wieder etwas gehört. Ich habe nicht mal einen Einstellungsbescheid von der Staatsanwaltschaft erhalten.

  • 11 siggi // Dez 2, 2014 at 13:06

    http://siggis-seiten.de/Unfallhergang.gif
    Ermittlungen eingestellt – was sonst.
    Ich frage mich nur welche Ermittlungen. Meine Zeugen wurden jedenfalls nicht befragt.

  • 12 siggi // Dez 5, 2014 at 23:55

    @Walter und Christian und an alle andern Abwiegler dieser Welt.
    Hier geht es nicht um überlastete Staatsanwaltschaften. Wenn das wirklich so wäre, dann würden sie nicht so einen Aufriss machen wenn Autofahrer sich durch Radfahrer nur mal gestört fühlten. Da haben sie plötzlich alle Zeit der Welt und es wird ermittelt was das Zeug hält (auch eigene Erfahrungen).
    Es geht genau darum, dass hier Menschen vor dem Gesetz ungleich behandelt werden nur weil sie ein anderes Verkehrsmittel gewählt haben.
    Da sollte man endlich mal die Augen auf machen, denn in dem Punkt unterscheiden wir uns kaum noch von andern Unrechtsystemen.

  • 13 Ioannis // Dez 7, 2014 at 22:14

    Die Oberamtsanwältin scheint das Problem über das gefährliche nahe Überholen von Fahrradfahrer nicht zu kennen oder nicht ernst genug zu nehmen.Da sage ich nur,sie soll mal auch über einen längeren Zeitraum auf Autostrassen Fahrrad zu fahren. Vielleicht wird sie dann endlich die Sachlache anders zu würdigen wissen.

  • 14 fefe-leser // Dez 8, 2014 at 12:35

    Hier sei mal drauf hingewiesen was so in den USA bei den Gleicheren passiert: http://blog.fefe.de/?ts=aa7d47b9

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