Da das erste „Kölner Radverkehrstreffen“ quasi unter Ausschluß der Öffentlichkeit, respektive der Radfahrer stattfand und (so der damalige Vorsitzende mir gegenüber im privaten Gespräch) noch nicht einmal der adfc offiziell davon wußte, möchte ich hier eindringlich auf ein für uns durchaus interessantes Ereignis hinweisen:
„Mit Radfahrerinnen und Radfahrern ins Gespräch kommen“ – Zweites Kölner Radverkehrstreffen auf Einladung von Stadt und Polizei
am Montag, den 11. Juli 2011 von 18 bis 20 Uhr
im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Großer Saal, Venloer Straße 429
Die „Einladung“ dazu findet sich hier. Leider hat es bis heute noch nicht einmal das Büro des Kölner „Fahrradbeauftragten“ geschafft, in seinem „Newsletter“ darauf hinzuweisen. Deswegen sollten wir das einfach mal tun. Vielleicht hat da jemand Angst, daß wohlmöglich tatsächlich Radfahrer anwesend sind. In diesem Sinne: erscheint zahlreich!
Hier noch der offizielle Einladungstext, der Internetseite der Stadt Köln entnommen:
Am kommenden Montag, 11. Juli 2011, findet zum zweiten Mal das „Kölner Radverkehrstreffen“ statt. Erneut laden Stadtverwaltung und Polizei Köln alle am Radverkehr Interessierten ein, mit ihnen über den weiten Themenbereich Radfahren in Köln ins Gespräch zu kommen. Die zweite Veranstaltung dieser Art findet von 18 bis 20 Uhr im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Großer Saal, Venloer Straße 429, statt.
Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes wird den Abend eröffnen und auch moderieren. Der Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, Klaus Harzendorf, begrüßt die Gäste mit einem Fachvortrag zum Radverkehr in Köln. Ebenso stehen Vertreter der Polizei Köln als Ansprechpartner zur Verfügung. In lockerer Atmosphäre besteht Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch, außerdem können Fragen, Wünsche und Anregungen vorgetragen werden. Schwerpunktmäßig steht beim zweiten Treffen im Vordergrund, wie die Kommunikation in Radverkehrfragen verbessert und die Transparenz von Entscheidungen zum Radverkehr erhöht werden kann.
Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jürgen Müllenberg
Tags: Allgemein
Der Bastelkönig hat wieder zugeschlagen, dieses mal am Raderthalgürtel und zwar an einem mit Zeichen 241 versehenen benutzungspflichtigen „Radweg“.

Selbstverständlich hat er die Baustelle -wie immer- natürlich wider jeglicher Vernunft und Regeln eingerichtet! Ich bin sehr gespannt:
- wie lange das Amt für Straßen und Desinformationstechnik dieses mal braucht, um meine entsprechende Anfrage zu beantworten
- mit welchen Ausreden dann Amt und Baufirma diese hohe Baukunst in Perfektion rechtfertigen werden
Tags: Baustellen · Radwege
Ich habe heute wieder etwas gelernt, nämlich was eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Normalfall wohl als Ergebnis bringt:
Gar nichts!
Die Vorgeschichte gibt es hier:
a) „Reden Sie nicht so blöd“, b) Eine Antwort und c) Das Ergebnis
Folgendes Schreiben erreichte mich heute per Briefpost:
Eingaben und Beschwerden
Ihr Schreiben vom 16.6.2011
Sehr geehrter Herr Laufenberg,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 16.06.2011.
Die in Ihrem Schreiben enthaltenen Fragen/Anmerkungen waren Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln und der Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese Beschwerde wurde bereits beschieden. Gründe für eine neuerliche Prüfung sind Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen.
Darüber hinaus bitte ich Sie, zum Wesen von Diebstaufsichtsbeschwerden Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bei Dienstaufsichtsbeschwerden handelt es sich um formlose Rechtsbehelfe, die gegen alle Maßnahmen der Verwaltung zulässig sind. Dabei besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Tätigwerden oder auf eine formelle Entscheidung der Behörde. Nach Artikel 17 Grundgesetz (GG) hat der Bürger nur Anspruch darauf, dass die Behörde seine Eingabe annimmt, prüft und dem Einsender die Art der Erledigung formlos mitteilt. Die Mitteilung braucht dabei nicht begründet zu sein (BVerfG 2, 225, BVerwG in NJW 76, 637).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(H.) (Anmerkung: anderes H. als im vorherigen Schreiben)
Dem Wikipedia-Artikel „Dienstaufsichtsbeschwerde“ habe ich auch den Titel dieses Artikels entnommen, der ja eigentlich schon alles sagt. Nichtsdestotrotz traue ich meinem „Freund und Helfer“ und seinen Helfershelfern durchaus die Beantwortung meiner recht einfachen Fragen zu. Deshalb spendiere ich der Sache neuerlich eine Briefmarke und ein paar Minuten:
Betreff: Eingaben und Beschwerden
Ihr Schreiben vom 28.6.2011 / Ihr Zeichen:*****
Sehr geehrte Frau H.,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Juni 2011 und insbesondere die Belehrung zum Wesen der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Meinem laienhaften Verständnis nach wäre ein Grund für eine neuerliche Prüfung die Tatsache gewesen, dass der von mir erwähnte Zeuge nicht befragt wurde, was Sie meinem Schreiben vom 16. Juni 2011 auch entnehmen konnten – es sei denn, man schenkt der Aussagen zweier Bürger in Uniform generell mehr Glauben als der Aussage von Bürgern ohne Uniform und verzichtet deshalb bei der „Ermittlung“ vorsorglich auf weitere Aussagen.
In diesem Sinne traue ich Ihnen natürlich voll und ganz, dass sie alle gesetzlichen Grundlagen im Griff haben. Für Verständnis und Transparenz beim einfachen Bürger wie mir sorgt diese Vorgehensweise jedoch nicht.
Ich interpretiere Ihre Ausführungen so, dass der Ausspruch „reden sie nicht so blöd!“ auf die detaillierte Nennung von Paragraphen hin keine Beleidigung darstellt, um meine persönliche Ausdrucksweise auch in verkehrsdidaktischen Gesprächen in Zukunft ggf. anzupassen.
Bitte teilen Sie mir noch mit, mit welcher Begründung Herr R. mir und meinem Mitfahrer die Weiterfahrt untersagte. Ich gehe davon aus, dass es für seine Anordnung eine Begründung geben muss. Sollte Herr R. der Meinung sein, er hätte diese geäußert, ist sie wahrscheinlich meiner Aufmerksamkeit entgangen und ich wäre für eine schriftliche Ausführung sehr dankbar, alleine schon, um in Zukunft etwaige Fehler meinerseits zu vermeiden. Der Tatort war immerhin einige Kilometer von meinem Zuhause entfernt.
Hochachtungsvoll,
Marco Laufenberg
Ich möchte hier abschließend noch einmal bekräftigend zum Ausdruck bringen, daß ich bis vor kurzer Zeit noch eine wirkliche Hochachtung vor dem Polizeiberuf und derer, die ihn ausüben dürfen/müssen, hatte. Das scheint sich dann doch eher grundlegend zu ändern.
Tags: Polizei · Zwischenfälle
… sieht anders aus!
Am 28.6.2011 um 9:55 Uhr ereignete sich an der Inneren Kanalstraße, Ecke Escher Straße ein Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem LKW. Der Radfahrer wurde „schwer verletzt“. Auf der Website von Velo 2010, also unter Federführung der Kölner Polizei, liest sich der Unfallhergang so:
Verkehrsunfall mit schwer verletztem Radfahrer
Sachverhalt:
Ein 46jähriger Lastwagenfahrer befuhr die Innere Kanalstr. in Richtung Subbelrather Str. An der Escher Str. beabsichtigte er nach rechts in diese einzubiegen. Während des Abbiegevorganges bemerkte er einen 40jährigen Radfahrer, welcher vermutlich auf dem parallel verlaufenden Radweg in gleicher Richtung fuhr oder aber aus dem angrenzenden Park kam. Der Lastwagenfahrer bremste ab. Dennoch stieß der Radfahrer seitlich rechts gegen den Anhänger und stürzte. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er in ein Krankenhaus gebracht werden musste.
Denkbar ist, dass sich der Radfahrer zunächst im „Toten Winkel“ befand. Woher er tatsächlich kam, wird sich nach Auswertung der Spurenlage und Zeugenaussagen ergeben.
Fahrzeugführer sind verpflichtet, vor dem Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger passieren zu lassen.
Im Kölner Stadtanzeiger (gedruckte Ausgabe vom 29.6.2011) liest sich das dann so:
LANGER STAU NACH UNFALL
Lkw-Fahrer übersah Radler beim Abbiegen
Beim Zusammenstoß mit einem Lastwagen hat ein Radfahrer am Dienstagmorgen auf der Inneren Kanalstraße nur leichte Verletzungen erlitten. Der Lkw-Fahrer hatte den Mann gegen zehn Uhr beim Rechtsabbiegen in die Escher Straße übersehen. Laut Polizei fuhr der Radler (40) gegen den Anhänger und stürzte. Während der Unfallaufnahme bis 12.15 Uhr war nur ein Fahrstreifen frei. Der Verkehr staute sich über die Zoobrücke bis auf die Autobahn. (ts)
Bemerkenswert, dass der Fokus in der Berichterstattung per Überschrift zunächst mal auf „langer Stau“ statt auf „schwer verletztem Radfahrer“ liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Radfahrer den dortigen benutzungspflichtigen „Radweg“ (übrigens ein Paradebeispiel an angeordnetem „schlechten“ „Radweg“) benutzt hat, wird vorsorglich gar nicht erwähnt.
Den Vogel schießt dann dieses Mal der Kölner EXPRESS ab:
Unfall am Morgen
Radler auf der Inneren Kanalstraße mit Lkw zusammengekracht
Köln – Schreckliche Szenen auf der Inneren Kanalstraße in Köln: Ein Lkw, der auf die Escher Straße abbog, erfasste einen Fahrradfahrer (40), fuhr ihn an.
Der Radler wurde bei dem Unglück am Dienstagmorgen gegen 10 Uhr schwer an der Wirbelsäule verletzt. Lebensgefahr besteht glücklicherweise nicht.
Die Polizei ermittelt nun die Unfallursache. Es ist nicht auszuschließen, dass der Radler im toten Winkel gefahren war.
Den letzten Satz möchte ich noch einmal fett wiederholen:
„Es ist nicht auszuschließen, dass der Radler im toten Winkel gefahren war.“
Was für ein Zynismus! Wie kann der Idiot das tun? Im toten Winkel fahren! Ist der verrückt? Nein, liebe Journaille, der MUSS da im toten Winkel fahren, rechts von einer Rechtsabbiegerspur, obwohl er wohl geradeaus wollte!
Es kann übrigens noch zynischer werden, denn was online nicht (mehr?) steht, findet sich dann in der gedruckten Ausgabe des Kölner Express (Ausgabe vom 29.6.2011, Seite 28 unten unter der Überschrift „Schon 630 Radler verunglückt“):
Laut Untersuchungen der Polizei trägt nur jeder zehnte Radfahrer in Köln einen Fahrradhelm. Der am Morgen verunglückte Mann trug auch keinen.
Aha! Da haben wir’s! Im toten Winkel gefahren UND keinen Helm aufgehabt! Na dann ist er ja wohl selbst Schuld, oder?
[Nachtrag: den Artikel, der den Helm erwähnt, gibt es auch online]
Tags: Presse · Radwege
Vielleicht waren die motorisierten Verkehrsteilnehmer deswegen bei der Critical Mass am Freitag so friedlich: kaum Gehupe, fast kein Abdrängen und bei vielen gar eine friedliche Resignation. Kein Wunder, konnte man es doch in und aus allen Kiosken, Zeitungsautomaten, Kneipen und Cafés in großen, schwarzen und roten Buchstaben lesen:

SCHOCK!?
Keine Angst, liebe motorisierte Umwelt, wir werden kaum auf Euren Autobahnen fahren und auch die Kraftfahrzeugstraßen lassen wir außer Acht – da kann der EXPRESS titeln was er will.
Die Zugriffszahlen auf meine Website haben sich dieser Tage fast verdoppelt, meist per Suchbegriff „Radwege Köln“. Schön, daß das Thema nun also in der Öffentlichkeit ankommt. Schlappe 13 Jahre (!), nachdem die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert worden ist und immernoch 7 Monate, nachdem das Bundesverwaltungsgericht – als letzte Instanz- ein wegweisendes Urteil gefällt hat: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“ (§2 StVO Abs. 1). Den „Radweg-Zwang“ von dem auf dem EXPRESS-Titel die Rede ist, gibt es seit 1998 nicht mehr!
Damit wird noch mal klar gestellt, was die unversierten Menschen (und das meine ich nicht böse!) nicht wissen: es gibt keine „Autostraßen“! „Radwege“ sind nicht dazu da, freie Fahrt für Kraftfahrzeuge zu schaffen, das war früher einmal so, in wesentlich dunkleren Zeiten …!
Wer sich dafür interessiert, die Artikel der führenden Kölner Presse finden sich hier:
EXPRESS vom 24. 6. 2011 „Radfahrer müssen nicht mehr auf den Radweg“
EXPRESS vom 25. 6. 2011 „Radurteil spaltet Köln“
KStA vom 24. 6. 2011 „100 Radwege bald auf der Straße?“
Neben der Wildwest-Headline im Express (von dem man es letztlich nicht anders erwartet) schießt den Vogel allerdings der „seriöse“ Kölner Stadtanzeiger (KStA) ab, der tatsächlich von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (anstatt Bundesverwaltungsgericht) schreibt – das nenne ich mal gut recherchiert!
Die Artikel können kommentiert werden, was man sich allerdings (fast) schenken kann, diskutiert man dort doch meist mit Hardlinern der Haltung „Freie Fahrt für freie Bürger„, was durch die unterschwellige Art der Berichterstattung (Wildwest! Fiasko! Gesindel! Raderdoll! Autos müssen schleichen! Köln dreht am Rad! Riesenproblem! Millionen für Radwege ausgegeben!) noch geschürt wird. Und in ein paar Zeilen Vorurteile auszuräumen, die eher an den Stammtisch gehören, geht schwerlich.
Interessant ist es in jedem Fall, wie im EXPRESS-Artikel der Kölner „Fahrradbeauftragte“ Jürgen Möllers zitiert wird, nämlich mit den Worten „Das wird problematisch“ in Bezug auf „So blühen uns raderdolle Zeiten: Autos schleichen auf der Straße hinter einem Radler her – dabei ist daneben ein freier Radweg.“ Ich frage mich, was genau daran problematisch wird, eine Gesetzesvorgabe endlich umzusetzen. Sollte der „Fahrradbeauftragte“ etwa gar nicht im Sinne der Fahrradfahrer agieren, sondern nur seinen Kopf dafür herhalten müssen, dass eine Autogesellschaft den verhassten Rad-Rambos den ihnen zustehenden Platz endlich eingestanden bekommt? Ich gebe es ehrlich zu, in seiner Haut möchte ich derzeit nicht stecken. Von uns bekommt er oft genug Haue und jetzt wird ihm von oben vermutlich auch noch aufgetragen, nach diesem Urteil das Schlimmste (Anarchie! Radfahrer auf der Straße!) zu verhindern …
Der EXPRESS schreibt, dass, „zumindest die Radspuren, die wie etwa auf der Venloer Straße auf der Straße mit gestrichelten Linien gekennzeichnet sind, noch über das Rechtsfahrgebot zu nutzen“ sind – damit sind die sogenannten „Schutzstreifen“ gemeint. Diese „Schutzstreifen“, die von der Stadt Köln mit viel Liebe und Hingabe überall hingepinselt werden, wo man noch etwas weiße Farbe übrig hat, für die Sicherheit der Radfahrer im Vergleich zu den erwiesenermaßen ja „neuerdings“ (eine Studie des Bundesverkehrsministeriums stammt von 1991!) gefährlichen „Radwegen“ jedoch ungefähr in der Relation von „Pest“ zu „Cholera“ stehen, werden vom „Fahrradbeauftragten“ Jürgen Möllers und seinem Chef schon seit einiger Zeit als „Sicherheit für Fahrradfahrer“ propagiert und sind entsprechend auch hier oft genug Thema. Was man allerdings im Büro des „Fahrradbeauftragten“ nicht bedacht hat, ist die Tatsache, dass laut Gesetz „Schutzstreifen“ nur dort angelegt werden sollen, wo es keinen Platz für „Radwege“ gibt, diese aber notwendig sind. In diesem Sinne sind also auch die „Schutzstreifen“ ebenso wie die „Radwege“ an §45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO zu messen, das heißt im Klartext, dass sie genauso wenig nötig sind, wie die benutzungspflichtigen „Radwege“, die grad in aller Munde sind. Und es gibt auch bereits ein Urteil des Verwaltungsgericht Saarlouis, das diese Meinung bestätigt (VG Saarlouis, DAR 2011, 281). Fehlt also eigentlich nur noch Jemand, der auch in Köln klagt.
Gut, daß in der öffentlichen Diskussion auch offensichtlich kompetente Menschen zu Wort kommen, so wird im EXPRESS Joachim Schalke, der neue Vorsitzende des ADFC Köln, mit den Worten „das ist längst überfällig“ und ein „richtiger Schritt zur Stärkung des Radfahrens als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer“ zitiert. Bleibt zu hoffen, daß er sich auch in Hinblick auf seinen Arbeitgeber weiterhin so offen in der Öffentlichkeit äußern kann!
Es blamiert sich der Verband, der mit Fahrrad fahren so viel zu tun hat, wie der 1. FC Köln mit der Meisterschaft. Frau Jacqueline Grünewald ist „Verkehrsexpertin“ und „Sprecherin“ des ADAC und ich vermute, das liegt hauptsächlich daran, daß sie eine ganz adrette Erscheinung ist. Im EXPRESS zitiert man sie mit „es muss genau geprüft werden, wo man die Radler auf die Straße lässt„. Das ist schon vom Prinzip her falsch, denn laut Gesetz gehört ein Fahrrad zunächst erst einmal auf die Fahrbahn und -wenn überhaupt- muß genau geprüft werden, wo man Fahrradfahrer -als Ausnahme!- nicht auf die Fahrbahn läßt! Eine „Verkehrsexpertin“ sollte sich damit eigentlich besser auskennen!
Richtig peinlich ist dann die Aussage „Rheinuferstraße, Innere Kanalstraße, Clevischer Ring etwa ginge gar nicht„. Am Clevischen Ring in Köln-Mülheim gibt es zwischen Keupstraße und Berliner Straße in beide Richtungen überhaupt keinen „Radweg“! Dort geht der Radverkehr also seit eh und je über die Fahrbahn – meines Wissens ohne irgendwelche Unfälle. Soviel zu „ginge gar nicht„. Schlecht gebrüllt, Frau Grünewald! Im Übrigen kann ich attestieren, daß es im weiteren Verlauf des Clevischen Rings, wo der „Radweg“ ausschließlich zwischen „verwurzelt und verwahrlost“, „eng und schlecht geführt“ und „zugeparkt“ wechselt, sehr wohl auf der Fahrbahn geht – und zwar problemlos!
Das Fazit ist eigentlich recht einfach und das möchte ich auch den motorisierten Lesern mit auf den Weg geben: ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und ein Fahrzeug gehört auf die Straße! Die Anordnung eines benutzungspflichtigen „Radwegs“ ist die absolute Ausnahme und unsere Stadtverwaltung stand bereits vor 13 Jahren in der Verpflichtung, diese Wege endlich dahingehend zu prüfen – was sie bisher ganz offensichtlich versäumt hat! Interessierte Bürger, die mitlesenden Journalisten und Lokalpolitiker können übrigens auch Einsicht in die entsprechenden Akten erlangen. Es ist eigentlich unfassbar, was man dann für Erkenntnisse erlangt!
Tags: ADFC · Allgemein · Fahrradbeauftragter · Radwege
Bereits am Sonntag -auf dem Weg zur Fahrrad-Sternfahrt– fielen mir zwei für den Radverkehr selten dämlich beschilderte Baustellen an der Emdener Straße auf. In Richtung Norden (Merkenich) fahrend stößt man auf dem benutzungspflichtigen „Radweg“ zunächst auf diese unfassbare Beschilderung:


Das zweite Foto zeigt den Weg in Gegenrichtung, obwohl dieser „Radweg“ dort eigentlich gar zu befahren sein dürfte – was ein sinnloses Schild also noch sinnloser macht. Es gibt keine Umleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, wie es eigentlich vorgesehen wäre. Würde man sich ein Zeichen 240 denken, sollte der Weg 2 Meter breit sein, was er mit Abstand nicht ist. Das Zusatzschild „Radfahrer bitte absteigen“ ist nicht nur sinnfrei, sondern auch noch selbstgebastelt!
Richtig gefährlich wird es dann an der zweiten Baustelle auf der Emdener Straße Ecke Ivenshofweg, dort bin ich gestern noch einmal lang gefahren und habe auch die Fotos gemacht – was die Bauarbeiter übrigens gar nicht toll fanden! Ich nehme direkt mal vorweg, was mich wirklich stutzig machte: einer der Bauarbeiter meinte „Herr Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik war schon da und der hat das so abgesegnet.“ Aha!




Zunächst wird aus getrennten Rad- und Fußweg also per Zeichen 240 ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, der dann im weiteren Verlauf von mehreren Baustellenfahrzeugen blockiert wird. Das Vergrößerung des vierten Fotos bitte ich ganz besonders zu beachten:

Strangulationshilfe
Die Breite des Weges liegt rechts nun noch gerade mal unter einem Meter und -womit man wohl kaum rechnen kann- das „Dach“ (geöffnete Seitenklappe) des Baustellenfahrzeugs ragt in einer Höhe von unter 2 Metern über den Weg! Großen Menschen (ich bin über 2 Meter groß!) kann dies durchaus arge Probleme bereiten! Noch schlimmer wird es, wann man sich das Foto einmal ganz genau betrachtet (sollte in der Vergrößerung schon zu erkennen sein, draufklicken macht es noch größer), denn von dieser Seitenklappe hängen zwei Schlaufen auf ca. 1,60 Meter herunter! Um sich dort während der Fahrt zu strangulieren, muß man tatsächlich nicht annähernd 2 Meter groß sein!
Die geschilderte Verkehrssicherungsinkompetenz geht nicht zu toppen? Doch, geht!

Geisterfahrer frei!
Da haben wir’s also in 6 Megapixeln: der sonst nur in Fahrtrichtung freigegebene „Radweg“ ist -seit dort eine Baustelle ist- auf einmal auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig! Und wie auch nicht anders zu erwarten, in keiner Fahrtrichtung mit Warnung vor Gegenverkehr (Zusatzschild mit zwei Pfeilen). Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich! Aber, ich wiederhole nochmal den Satz von oben, „Herr Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik war schon da und der hat das so abgesegnet.“
Ich frage beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik und beim „Fahrradbeauftragten“ mal an. Aber vermutlich bekomme ich -wie bei meiner Anfrage vom 8. Juni– weder überhaupt eine Antwort, noch wird sich irgendetwas tun. Wetten?
Tags: Baustellen · Fahrradbeauftragter · Radwege
… konnten die Verantwortlichen bei der heutigen 4. Kölner Fahrrad-Sternfahrt zählen und das ist doch ein beachtlicher Erfolg!
Ich fuhr -wie letztes Jahr auch- von Mülheim nach Leverkusen und startete mit den dortigen Fahrern (inclusive einiger Düsseldorfer!). Nachdem es morgens schon teilweise heftige Regengüsse gegeben hatte, war wettertechnisch eigentlich das Schlimmste zu befürchten – tatsächlich aber sind wir während der ganzen Sternfahrt komplett trocken geblieben! Lediglich während der Abschlußkundgebung auf dem Neumarkt gab es einen Schauer, dem die meisten aber problemlos und gerne trotzten!
Die Fahrten aus den Stadtteilen wurden von Polizeimotorrädern begleitet (später konnte ich tatsächlich sogar ganze zwei Fahrradpolizisten (!) beobachten!) und -teilweise sicherlich ein wenig übertrieben- abgesichert. Der Polizist, der jedenfalls hektisch eine Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung absicherte (und sich vielleicht ein wenig wunderte, warum von dort keine KFZ kamen) brachte mich dann doch zum Schmunzeln ;-).
Die rechtsrheinischen Routen, also auch unsere, schlossen sich wieder in Deutz zusammen – mit den linksrheinischen Routen vermählten wir uns dann am Rudolfplatz, bzw. auf der Hahnenstraße (die dadurch komplett gesperrt war), bevor es auf eine -wieder hermetisch abgesicherte- Runde durch die Stadt ging, die schließlich gegen 15:00 Uhr auf dem Neumarkt zur Kundgebung endete.
Dort erwarteten uns die üblichen Stände von adfc, Polizei, VCD, Grünen, diverser Umweltverbände, etc. Es war eine kleine Bühne aufgebaut und zur Begrüßung spielte eine Blaskapelle – selbstverständlich auch ein paar kölsche Gassenhauer!
Das Rahmenprogramm war dieses Jahr komplett passend und wirklich perfekt, die Kritik (ich wurde gar extra noch nache meiner Meinung gefragt, nachdem ich letztes Jahr doch zumindest eine Rede nicht so gut fand) hatte man sich ganz offensichtlich zu Herzen genommen!
Nach der allgemeinen Begrüßung hielt Hans-Georg Kleinmann wieder eine wirklich sehr, sehr gute und „runde“ Rede. Er brachte einen guten Vergleich mit der Energiepolitik und forderte analog die „Wende“ in der Verkehrspolitik, also ein Umdenken und ein Abkommen vom Gedanken, daß Verkehr gleich Kraftfahrzeugverkehr ist! Wir müssen uns nicht an die Seite drängen lassen, sondern wir müssen zeigen, daß wir da sind! „Wir müssen eine kritische Masse bilden“ und damit schlug er auch einen Bogen zur „Critical Mass„, die er in seine Rede einbezog – nächster Termin ist der kommende Freitag, 24.6.2011 ab 17:30 Uhr am Rudolfplatz.

Nachvollziehbare Aussagen auf Radfahrerrücken
Der „Stargast“, Kabarettist Wilfried Schmickler, ließ dann „erstmal Dampf ab“ und meckerte ironiegeladen in einem Pamphlet politisch über alles und jeden (klasse!), bevor er uns einen guten Radfahrer- und fahrradbezogenen Text vortrug, über den man sowohl selbstironisch Schmunzeln, als auch herzhaft lachen konnte. Ein Trekkingrad fährt man für steile Berge, „dat kütt vun ‚trekke'“. Herrlich! Vollkommen zu Recht bekam er dafür großen Applaus und ließ es sich nicht nehmen, noch eine kleine Zugabe über „Wir hier und die da“ zu geben!
Danach spielte die Blaskapelle nochmal zum Ausklang und es gab Gelegenheit, sich an den zahlreichen Ständen zu informieren oder mit anderen Radfahrern über Erlebnisse zu fachsimpeln. Für mich endete der Tag danach schließlich mit ein paar netten Gleichgesinnten bei einem leckeren Stück Kuchen im Café :-).
Ihr lest richtig, ich habe dieses Jahr nichts zu meckern! Es war eine tolle Sternfahrt mit einem guten und wohlbedachten Rahmenprogramm und ich habe jede Menge netter Mitfahrer und Gesprächspartner, aber auch Leser meines Weblogs getroffen. „Zieh doch nicht immer so über den armen Mann her“ wurde mir gesagt und ich hab mich dran gehalten: eigentlich wollte ich den dieses Jahr persönlich anwesenden „Fahrradbeauftragten“ der Stadt Köln an seinem Stand fragen, wann ich mit Antwort auf meine Anfragen vom 8. Juni rechnen kann. Ich hab das aber sein gelassen – ich habe schlicht einen interessanteren Gesprächspartner gefunden ;-).
In diesem Sinne: bis nächstes Jahr, bzw. – bis Freitag bei der Critical Mass!
Tags: Allgemein · Critical Mass · Sternfahrt
Ich nehme es vorweg, es ist alles so eingetroffen, wie ich es in meinem Artikel vom 25. Mai 2011 in Geheimschrift prophezeit hatte.
Vorausgegangen war ein Zwist mit einem KFZ-Führer und zwei Polizisten, nachzulesen hier.
Heute erhielt ich Briefpost vom Leiter der Polizeiinspektion Leverkusen:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Ihr Schreiben vom 06.05.2011
Sehr geehrter Herr Laufenberg,
auf der Grundlage Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Staatsanwaltschaft Köln in einem Ermittlungsverfahren geprüft, ob den einschreitenden Beamten eine Straftat vorzuwerfen ist.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingestellt.
Das Verhalten der einschreitenden Beamten wurde hier eingehend überprüft.
Insbesondere haben die Beamten M. und R. intensiv versucht die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen und die Situation zu entspannen.
Leider konnten sie Sie nicht erreichen, was ich sehr bedauere.
Ein Fehlverhalten konnte nicht festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
H., POR
Soweit also alles wie erwartet. Um festzustellen, ob ich nun also in einer Bananenrepublik lebe oder nicht, sehe ich mich allerdings gezwungen ein weiteres Schreiben mit ein paar grundlegenden Fragen aufzusetzen:
vorab per e-mail
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde
Ihr Schreiben vom 08.06.2011 / ohne Zeichen
Sehr geehrter Herr H.,
Ihr Schreiben vom 8. Juni 2011 mit dem erwarteten Ergebnis habe ich zur Kenntnis genommen.
Bitte erlauben Sie mir jedoch noch einige Fragen, bzw. Anmerkungen:
– Warum wurde der von mir erwähnte Zeuge (mein Mitfahrer) nicht befragt, zumal die Staatsanwaltschaft Köln ja ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eröffnet hat (mir hätte ein klärendes Gespräch prinzipiell gereicht)?
– Inwiefern hat sich Herr M. insbesondere zu seinem Ausspruch „reden sie nicht so blöd!“ geäußert?
– Wie genau hat Herr R. das Untersagen meiner Weiterfahrt und der meines Mitfahrers rechtfertigt?
Ich freue mich sehr über Ihre aufklärende Antwort,
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Laufenberg
Ich antworte dem nächsten Polizisten, der mir was sagt, einfach mal „reden sie nicht so blöd!“ und warte, was passiert.
Tags: Polizei · Verkehrsrüpel · Zwischenfälle
In Köln wird eigentlich immer und überall gebuddelt. Wir versuchen, die U-Bahn zu erweitern, Netcologne baut sein Glasfasernetz aus, die Rheinenergie legt neue Leitungen und überhaupt … irgendwas ist immer!
Grundsätzlich ist es dabei leider so, daß die Belange von Radfahrern, insbesondere in Form von Sicherheit und Fahrkomfort, quasi komplett außer acht gelassen werden – von den gesetzlichen Vorschriften oder zumindest Empfehlungen ganz zu schweigen.
Es ist im Prinzip müßig, jede falsch beschilderte oder gefährdend geführte Baustelle zu dokumentieren – einfacher machte man dies tatsächlich umgekehrt, indem man simplerweise die paar „gut“ ausgeführten Baustellen erwähnt!
Ich hatte heute ein paar Dinge in der Stadt zu erledigen und die Zeit dazu und habe einige (nicht alle!) der mir aufgefallenen Situationen dokumentiert:

Clevischer Ring: ein Loch!
Dieses Konstrukt befindet sich in Köln-Mülheim am Clevischen Ring, kurz vor der Kreuzung Julius-Bau-Str. Der „Radweg“ endet in einem sich vor einem Zaun befindlichen Loch. Das Zeichen 240 macht exakt überhaupt keinen Sinn.

Auf Kollisionskurs
Nach der Kreuzung geht es an der Post mit einem Zeichen 240 weiter. Dort ist es viel zu eng für einen gemeinsamen Geh- und „Radweg“! Links neben dem Briefkasten, hinter der jungen Frau, befinden sich außerdem noch Fahrradständer, die auch rege genutzt werden (Publikumsverkehr der Postfilliale).
Ich fuhr den Ring dann weiter in Richtung Deutz, auf dem Pfälzischen Ring, kurz vor der Zoobrücke, wurde die Fahrt dann jäh unterbrochen:

Da steht was im Weg!
Nicht nur, dass dort ein Konstrukt den benutzungspflichtigen „Radweg“ komplett versperrt, die nachfolgende Beschilderung ist dann auch leicht verwirrend:

Links oder rechts?
In der Gegenrichtung sieht das dann so aus:

Oder ab durch die Mitte?
Also durchaus ein bischen wie „was für Schilder haben wir denn mit? Ach, da nehmen wir mal dieses hier …„. Was übrigens ein patentiertes Verfahren Kölner Baustellenbeschilderungen ist!
Nun gut. Ich fuhr dann in die Stadt und wollte einmal in den Genuß der teilweise schon fertiggestellten neu sanierten „Radwege“ der Aachener Straße kommen. Einen genaueren Bericht darüber gibt es hier ggf. auch noch.
Stadtauswärts, in Höhe Haus Nr. 240, ging es erst einmal nicht mehr weiter. Zumindest nicht ordnungsgemäß:

Hier geht's nicht weiter!
Auf die Fahrbahn ausweichen, wie es die StVO vorsieht, hätte rückwärts fahren bedeutet. „Niemals zurück nur voran“ kann ein Motto sein, deshalb schob (!) ich rechterhand und sah mein Lieblingsschild:

Des Bauarbeiters Allzweckwaffe
In der oben verlinkten Meldung der Stadt Köln heißt es „Die etwa einhundert Meter langen Bauabschnitte sind jeweils so eingerichtet, dass sie von Radfahrerinnen und Radfahrern problemlos und gesichtert umfahren werden können, ohne dass die Fahrt unterbrochen werden muss.“ Natürlich handelt es sich bei dieser Baustelle um eine schlecht gesicherte Baustelle der Firma, die den Fassadenbau betreibt, aber ….

Problemlos gesichert!
… in der Gegenrichtung, Höhe Haus Nr. 427, sieht man dann also, was die Stadt Köln unter „problemlos und gesichert“ versteht.
Ist vielleicht auch nur der Fassadenbau rechts und gar nicht die Geh- und „Radweg“-Sanierung? Macht nichts, wir haben ja noch ein paar Meter zu fahren …




Hier kommt also zutage, was man beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik unter „problemlos und gesichtert umfahren“ versteht. Fehlerhafte Beschilderung, abruptes Ende der Wegführung und schlechte Absicherung. Dabei werden -laut „Fahrradbeauftragtem“ die Broschüren über die „Sicherung von Baustellen im Bereich von Geh- und Radwegen“ immer gerne mitgenommen. Vielleicht sollte man mal dafür sorgen, dass sie auch gelesen und verstanden werden.
Tags: Baustellen · Fahrradbeauftragter · Kölner Stadtteile · Mülheim · Radwege
Köln, Mülheimer Brücke, 7. Juni 2011, 9:20 Uhr. Ein Fahrzeug, dessen Besatzung wohl irgendetwas wichtiges dort zu tun hat, blockiert den „Radweg“, der zudem noch benutzungspflichtig ist:

Pritschenwagen auf "Radweg" ...
Soweit ein für Köln völlig normaler, täglich hunderte Male vorkommender Vorgang, der nur durch Ignoranz, Dummheit oder bestenfalls noch Unwissenheit erklärt werden kann.
In diesem Falle wäre ich aber eigentlich davon ausgegangen, daß der Führer des Fahrzeugs es eigentlich besser wissen müßte:

... gehört dem Teufel persönlich
Einerseits schade, dass diejenigen, die mich per Verwaltungsakt auf die rot gepflasterten Konstrukte jagen, sich ganz öffentlich einen Scheissdreck drum kümmern … andererseits aber auch bezeichnend!
Tags: Baustellen · Fahrradbeauftragter · Kölner Stadtteile · Mülheim · Mülheimer Brücke · Radwege