Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Abgesegneter Unfug?!

Juni 22nd, 2011 · 1 Kommentar

Bereits am Sonntag -auf dem Weg zur Fahrrad-Sternfahrt– fielen mir zwei für den Radverkehr selten dämlich beschilderte Baustellen an der Emdener Straße auf. In Richtung Norden (Merkenich) fahrend stößt man auf dem benutzungspflichtigen „Radweg“ zunächst auf diese unfassbare Beschilderung:

BITTE!

Das zweite Foto zeigt den Weg in Gegenrichtung, obwohl dieser „Radweg“ dort eigentlich gar zu befahren sein dürfte – was ein sinnloses Schild also noch sinnloser macht. Es gibt keine Umleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, wie es eigentlich vorgesehen wäre. Würde man sich ein Zeichen 240 denken, sollte der Weg 2 Meter breit sein, was er mit Abstand nicht ist. Das Zusatzschild „Radfahrer bitte absteigen“ ist nicht nur sinnfrei, sondern auch noch selbstgebastelt!

Richtig gefährlich wird es dann an der zweiten Baustelle auf der Emdener Straße Ecke Ivenshofweg, dort bin ich gestern noch einmal lang gefahren und habe auch die Fotos gemacht – was die Bauarbeiter übrigens gar nicht toll fanden! Ich nehme direkt mal vorweg, was mich wirklich stutzig machte: einer der Bauarbeiter meinte „Herr Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik war schon da und der hat das so abgesegnet.“ Aha!

Zunächst wird aus getrennten Rad- und Fußweg also per Zeichen 240 ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, der dann im weiteren Verlauf von mehreren Baustellenfahrzeugen blockiert wird. Das Vergrößerung des vierten Fotos bitte ich ganz besonders zu beachten:

Strangulationshilfe

 

Die Breite des Weges liegt rechts nun noch gerade mal unter einem Meter und -womit man wohl kaum rechnen kann- das „Dach“ (geöffnete Seitenklappe) des Baustellenfahrzeugs ragt in einer Höhe von unter 2 Metern über den Weg! Großen Menschen (ich bin über 2 Meter groß!) kann dies durchaus arge Probleme bereiten! Noch schlimmer wird es, wann man sich das Foto einmal ganz genau betrachtet (sollte in der Vergrößerung schon zu erkennen sein, draufklicken macht es noch größer), denn von dieser Seitenklappe hängen zwei Schlaufen auf ca. 1,60 Meter herunter! Um sich dort während der Fahrt zu strangulieren, muß man tatsächlich nicht annähernd 2 Meter groß sein!

Die geschilderte Verkehrssicherungsinkompetenz geht nicht zu toppen? Doch, geht!

Geisterfahrer frei!

 

Da haben wir’s also in 6 Megapixeln: der sonst nur in Fahrtrichtung freigegebene „Radweg“ ist -seit dort eine Baustelle ist- auf einmal auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig! Und wie auch nicht anders zu erwarten, in keiner Fahrtrichtung mit Warnung vor Gegenverkehr (Zusatzschild mit zwei Pfeilen). Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich! Aber, ich wiederhole nochmal den Satz von oben, „Herr Schmitz vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik war schon da und der hat das so abgesegnet.

Ich frage beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik und beim „Fahrradbeauftragten“ mal an. Aber vermutlich bekomme ich -wie bei meiner Anfrage vom 8. Juni– weder überhaupt eine Antwort, noch wird sich irgendetwas tun. Wetten?

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Tags: Baustellen · Fahrradbeauftragter · Radwege

1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 Roland Brühe // Jun 22, 2011 at 14:43

    Wahrscheinlich darfst Du Dich glücklich schätzen, wenn Du eine Antwort erhältst, in der die Weiterleitung der Nachricht oder das Sich-befasssen-wollen mitgeteilt wird. Tun wird sich wohl nichts – wie immer in der Stadt Köln, wenn es um den Fahrradverkehr geht (ich erinnere noch lebhaft die Zustände auf der Mülheimer Brücke – trotz vielfacher Kommunikation wurde unter Beschwichtigungshinweisen das Problem ausgesessen). Und wenn ich dann noch mitbekomme, dass die Stadt Köln das Baustellenmanagement im Rahmen der Radwegesanierungsarbeiten auf der Aachener Straße als „Kölns radfahrfreundlichste Baustelle“ auszeichnen will, brauche ich kein Emetikum mehr. Und selbst, wenn Du auf einen Polizisten getroffen wärst, wäre von dem auch keine adäquate Reaktion zu erwarten gewesen, wie das aktuelle Beispiel von Simon wieder einmal zeigt (http://blog.simon-kuehn.de/archives/2011/06/22/notigung-in-ordnung/).

    Augenscheinlich hat das Kölsche Grundgesetz nicht nur eine humoristische Seite sondern stellt die realen Grundsätze der Verantwortlichen und Agierenden in Politik, Verwaltung und Ordnungsmacht dar. All die schönen offiziellen Botschaften den Fahrradverkehr in Köln betreffend sind nichts anderes als Vorgaukelei eines „Wir tun doch etwas Gutes“. Dass die Stadt Köln wirklich den Fahrradverkehr fördern möchte, ist bei all den Erlebnissen nicht wirklich zu glauben; vielmehr stellen Radfahrer eher ein Hindernis für den fließenden, motorisierten Großstadtverkehr dar. Aber das darf natürlich keiner laut sagen, weil es zum einen nicht politisch korrekt wäre und zum anderen wahrscheinlich dann Fördergelder abhanden kommen könnten.

    Nur der Tatsache, dass ich ein ziemlich diplomatischer und wohl auch agressionsgehemmter Mensch bin, ist es zu verdanken, dass ich meine aus Ärger und Frust im Straßenverkehr entstehenden Gelüste zur Selbstjustiz nicht auslebe.

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