Mit dem Fahrrad in und um Köln

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Zwischenfälle (01d): formlos, fristlos und fruchtlos

Juli 1st, 2011 · 2 Kommentare

Ich habe heute wieder etwas gelernt, nämlich was eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Normalfall wohl als Ergebnis bringt:

Gar nichts!

Die Vorgeschichte gibt es hier:
a) „Reden Sie nicht so blöd“, b) Eine Antwort und c) Das Ergebnis

Folgendes Schreiben erreichte mich heute per Briefpost:

Eingaben und Beschwerden
Ihr Schreiben vom 16.6.2011

Sehr geehrter Herr Laufenberg,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 16.06.2011.

Die in Ihrem Schreiben enthaltenen Fragen/Anmerkungen waren Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln und der Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese Beschwerde wurde bereits beschieden. Gründe für eine neuerliche Prüfung sind Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen.

Darüber hinaus bitte ich Sie, zum Wesen von Diebstaufsichtsbeschwerden Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Bei Dienstaufsichtsbeschwerden handelt es sich um formlose Rechtsbehelfe, die gegen alle Maßnahmen der Verwaltung zulässig sind. Dabei besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Tätigwerden oder auf eine formelle Entscheidung der Behörde. Nach Artikel 17 Grundgesetz (GG) hat der Bürger nur Anspruch darauf, dass die Behörde seine Eingabe annimmt, prüft und dem Einsender die Art der Erledigung formlos mitteilt. Die Mitteilung braucht dabei nicht begründet zu sein (BVerfG 2, 225, BVerwG in NJW 76, 637).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(H.) (Anmerkung: anderes H. als im vorherigen Schreiben)

Dem Wikipedia-Artikel „Dienstaufsichtsbeschwerde“ habe ich auch den Titel dieses Artikels entnommen, der ja eigentlich schon alles sagt. Nichtsdestotrotz traue ich meinem „Freund und Helfer“ und seinen Helfershelfern durchaus die Beantwortung meiner recht einfachen Fragen zu. Deshalb spendiere ich der Sache neuerlich eine Briefmarke und ein paar Minuten:

Betreff: Eingaben und Beschwerden

Ihr Schreiben vom 28.6.2011 / Ihr Zeichen:*****

Sehr geehrte Frau H.,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Juni 2011 und insbesondere die Belehrung zum Wesen der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Meinem laienhaften Verständnis nach wäre ein Grund für eine neuerliche Prüfung die Tatsache gewesen, dass der von mir erwähnte Zeuge nicht befragt wurde, was Sie meinem Schreiben vom 16. Juni 2011 auch entnehmen konnten – es sei denn, man schenkt der Aussagen zweier Bürger in Uniform generell mehr Glauben als der Aussage von Bürgern ohne Uniform und verzichtet deshalb bei der „Ermittlung“ vorsorglich auf weitere Aussagen.

In diesem Sinne traue ich Ihnen natürlich voll und ganz, dass sie alle gesetzlichen Grundlagen im Griff haben. Für Verständnis und Transparenz beim einfachen Bürger wie mir sorgt diese Vorgehensweise jedoch nicht.

Ich interpretiere Ihre Ausführungen so, dass der Ausspruch „reden sie nicht so blöd!“ auf die detaillierte Nennung von Paragraphen hin keine Beleidigung darstellt, um meine persönliche Ausdrucksweise auch in verkehrsdidaktischen Gesprächen in Zukunft ggf. anzupassen.

Bitte teilen Sie mir noch mit, mit welcher Begründung Herr R. mir und meinem Mitfahrer die Weiterfahrt untersagte. Ich gehe davon aus, dass es für seine Anordnung eine Begründung geben muss. Sollte Herr R. der Meinung sein, er hätte diese geäußert, ist sie wahrscheinlich meiner Aufmerksamkeit entgangen und ich wäre für eine schriftliche Ausführung sehr dankbar, alleine schon, um in Zukunft etwaige Fehler meinerseits zu vermeiden. Der Tatort war immerhin einige Kilometer von meinem Zuhause entfernt.

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Ich möchte hier abschließend noch einmal bekräftigend zum Ausdruck bringen, daß ich bis vor kurzer Zeit noch eine wirkliche Hochachtung vor dem Polizeiberuf und derer, die ihn ausüben dürfen/müssen, hatte. Das scheint sich dann doch eher grundlegend zu ändern.

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Tags: Polizei · Zwischenfälle

2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 der_simon // Juli 2, 2011 at 09:34

    Dann ham wa dat nun schwazz auff weiss: Nicht nur Nötigungen sind in Ordnung, sondern auch Beleidigungen.

    Gilt das nun nur für Köln oder auch das restliche Deutschland? Wir sollten Anfragen an die verschiedenen Polizeidienststellen verschicken.

  • 2 CJB // Mai 9, 2013 at 10:28

    Die Polizei benimmt sich wie Hans Arsch, soll aber andere zur Einhaltung von Recht und Ordnung anhalten.

    Anderseits erlebe ich immer wieder, wie Polizisten alles tun, um sich und ihren gesamten Berufsstand lächerlich zu machen. Das geht bei Äußerlichkeiten los (amerikanische Arbeitermützen, Hosen mit lächerlich ausufernder Weite, etc.) und endet bei wirklich wesentlichen Dingen, wie unentschlossenem Auftreten gegenüber Leuten, die nicht den geringsten Respekt ihnen gegenüber zeigen, oder ein Verhalten wie hier geschildert.

    Gut, für das Äußere sind sie nur bedingt verantwortlich, aber für den Rest schon.

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