Zwei für Radfahrer im Grunde ganz postive Nachrichten gibt es aus Köln zu vermelden. Die Polizei Köln meldet per Pressemitteilung, daß sie die „Bekämpfung von Fahrradunfällen durch den Einsatz von ProVida-Fahrzeugen der Polizei“ angehen, d.h. mit einem „Kameraüberwachungssystem das Fehlverhalten der Autofahrer aufzeichnen“ möchte. Endlich einmal ein Ansatz, besonders das gefährliche enge Überholen zu verhindern.
Kölner Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau (beide aus gleichem Hause) berichten übereinstimmend: „Fahrradwege oft gefährlich“. Was wir schon länger wissen, scheint sich jetzt auch bei der Stadt Köln rumzusprechen. Außerdem fahren in Köln mehr Fahrräder als früher, „Im Amt für Straßen und Verkehrstechnik werden jetzt die Konsequenzen aus dem Trend zum Radfahren gezogen“. Diese Konsequenzen heißen -neben mehr Stellplätzen- leider auch erstmal: mehr Radwege. Allerdings scheint man wenigstens zu Teilen einsichtig zu sein, denn Abteilungsleiterin Angela Stolte-Neumann wird zitiert mit „Heute machen wir lieber einen Radstreifen auf der Fahrbahn. Das ist die sicherere Lösung.“.
„Schutzstreifen“ statt „Radweg“ also, rechts auf die Fahrbahn anstatt mit Abstand irgendwo hinter parkenden Autos und Büschen. Ich möchte Frau Stolte-Neumann oder den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Jürgen Möllers, gerne einmal auf eine Abenteuerfahrt über den Hansaring einladen. Der ein Meter breite „Schutzstreifen“ führt zu meiner rechten Seite direkt ohne Abstand an parkenden Autos vorbei, deren Türen sich jederzeit öffnen können. Der KFZ-Verkehr jagt -durch das antrainierte Spurdenken vieler Verkehrsteilnehmer- wenige Zentimeter links, also ohne Sicherheitsabstand, aber immer schön auf der eigenen Spur, an mir vorbei. Abenteuerlicher und gefährlicher Nervenkitzel, den man entschärfen könnte, würde man die Radfahrer schlicht auf der Fahrbahn fahren lassen – auch ohne „Schutzstreifen“.
Kleiner Tip für die Kölner Polizei und damit zurück zur ersten Meldung: man sollte die ProVida-Fahrzeuge direkt einmal auf dem Hansaring testen, üppige Einnahmen an Bußgeldern sind eigentlich garantiert!
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Ein Kölner Beispiel für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr die übliche Verkehrsplanung habe ich ja schon vor ein paar Tagen gegeben. Hier kommt das nächste:

Achtung Zebrastreifen!
Dieses Konstrukt auf dem in beide Richtungen (!) benutzungspflichtigem Fuß- und Radweg (Zeichen 240) befindet sich in Rath/Heumar auf der Rösratherstraße, am Autohaus, kurz hinter der Lützerathstraße. Eindrucksvoll, wie ich auch als Radfahrer hier auf den Zebrastreifen aufmerksam gemacht werde – mit aller Macht, sozusagen. Den ebenfalls mittig gesetzten Laternenpfahl sieht man auf dem Bild noch im Hintergrund. Für Autofahrer gibt es ja diese ADAC-Geschicklichkeitstrainings, die schon ein paar Euro kosten. Für Radfahrer bietet man das hier in Köln ganz umsonst an!
Tags: Radwege · Rath/Heumar
Heute hat mich ein Polizist über seine ganz eigene Sicht der Verkehrsregeln aufgeklärt. Mehr dazu unten, erstmal von vorne. Heute Mittag auf der Mülheimer Brücke in Richtung Mülheim:

Unfallschwerpunkt Mülheimer Brücke
„Na und?“ mag sich der Ortsunkundige denken. Ortsansässige wissen, die Mülheimer Brücke ist einer der Gefahrenschwerpunkte des Radverkehrs in Köln schlechthin. Besonders an den Pylonen werden Weg und Sicht eingeschränkt. Der Weg ist seit August 2005 mit Zeichen 241 beschildert, rechts der weißen Linie ist also der Gehweg, der nicht befahren werden darf.
Heute fand dort eine Verkehrskontrolle des Autoverkehrs statt, was ich prinzipiell begrüße. Es gilt Tempo 50, die zweispurige Fahrbahn lädt jedoch zum Gas geben ein. Wie man auf dem Foto gerade noch erkennen kann, wurde die „Radarfalle“ samt dazugehörigem Zivil-PKW hinter dem Brückenpfeiler aufgebaut. Meiner Meinung nach problematisch, da der sowieso schon enge benutzungspflichtige „Radweg“ somit noch weiter verengt wurde.
Ich sprach einen Zivilpolizisten, Herrn M. (voller Name bekannt), auf die Situation an. Ich wies ihn darauf hin, daß die Pylonen auf der Mülheimer Brücke bereits einen Unfallschwerpunkt in Form einer erhöhten Gefahr für Fahrradfahrer darstellen, was der Expertenrat „Velo2010„, zu dem die Polizei Köln auch gehört, schon desöfteren festgestellt hat und der PKW diese Gefahrensituation somit noch weiter verschärft. Eine genauere Zusammenstellung zur Situation auf der Mülheimer Brücke gibt es bei der Mülheimer Fahrrad-Gruppe.

Polizei PKW in zivil blockiert "Radweg"
Es war sehr nett, daß Herr M. tatsächlich mit mir diskutierte, obwohl er augenscheinlich zu tun hatte (er wechselte grad die Filme der Kamera). Ich fasse die etwas über 5-minütige, freundlich aber bestimmt geführte Diskussion einmal kurz zusammen. Herr M. erklärte mir, daß er (die Polizei) den Weg blockieren darf und daß er das seit 20 Jahren dort macht und noch nie etwas passiert ist. Außerdem würden die Radfahrer durch die leichte Steigung die Stelle sowieso langsam passieren.
Ich erwiderte, daß es durchaus auch Radler gibt, die sportlich genug sind, diese Stelle flott zu passieren (was selbstverständlich mit der Pflicht zur angepaßten Geschwindigkeit gekontert wurde) und auch daß ich die Argumentation, daß da „in 20 jahren nichts passiert ist“ nicht gelten lassen kann. Daß die Polizei blockieren kann und darf was sie will leuchtet mir ein und das soll sie auch tun. Ich finde es nur unverantwortlich, daß sie dadurch eine für Radfahrer gefährliche Stelle noch gefährlicher macht und wenn im 21. Jahr dort jemand stürzt, bringen die Jahre ohne Unfall herzlich wenig.
Der Höhepunkt war allerdings die Ansicht Herrn M’s, daß ich ja den weißen Streifen nach rechts überfahren dürfe. Auf meinen Einwand, daß das eine Ordnungswidrigkeit wäre, da ich damit auf dem Gehweg fahren würde, was verboten ist, meinte er, daß „die weiße Linie nur zur Orientierung“ da wäre.
Nochmal zum Mitschreiben: Ein Polizist erlaubt mir also ausdrücklich, daß ich mit dem Fahrrad einen Gehweg befahre und setzt sich somit über die StVO hinweg!? Hm! Dazu finde ich bei Peter de Leuw:
„Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als „Mauer“ zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).“
Ich laß mir den Spaß nicht nehmen und frage die Polizei Köln einmal nach einem Statement zu dem, was ihr Mitarbeiter hier von sich gibt, an. Vielleicht gibt es ja ne Antwort. Die obigen Fotos der Situation (und noch ein paar mehr) habe ich übrigens mit der Erlaubnis des Herrn M. gemacht.
Tags: Mülheim · Mülheimer Brücke · Polizei · Radwege
Alle Jahre wieder:

Helme für Autofahrer!
Der Kölner EXPRESS meldet heute (auch online) auf Seite 5 unter „Nachrichten“ mit Bezug auf den Focus (habe den Artikel nicht online gefunden), daß CDU-Politiker und „Verkehrsexperte“ Gero Storjohann „Kennzeichen für Fahrräder“ fordert. Ich nehme das mal lächelnd zur Kenntnis und sag ob dieses Unsinns nur „Sommerloch!„, bevor ich eine Runde drehe und „Helme für Autofahrer!“ fordere.
Wenigstens findet der EXPRESS (eigentlich immer mit in erster Reihe bei Schlagzeilen über „Rüpel-Radler“) 3 von 3 Leuten auf der Straße, die dagegen sind.
Tags: Allgemein

Ein Mast MITTEN auf der Fahrbahn!
Dieses Foto ist vom 6. Dezember 2007. Man sollte eigentlich davon ausgehen, daß der Großteil der unzumutbaren „Radwege“ in Köln schon jahrzehntealt ist und mangels besseren Wissens entstand. Mitnichten! In Köln wird viel gebaut, so auch in Ossendorf vor dem MMC-Coloneum, dort wurde die komplette Straße neu gemacht, natürlich nicht ohne einen roten Todestreifen anzulegen. Das Wort „Todestreifen“ darf man in diesem Falle tatsächlich wörtlich nehmen und wirklich nicht polemisch verstehen! Oder was mag wohl passieren, wenn da jemand mittig gegen fährt? Und natürlich ist dieser „Radweg“ mittlerweile benutzungspflichtig.
Liebe Schreibtischtäter Städteplaner, baut doch bitte bald mal einen riesigen Funkturm mitten auf die Straße!
Tags: Radwege
Meiner Tour mit Trekkingrad von Köln-Mülheim zum Zülpicher Platz folgte auch eine abenteuerliche Rückfahrt. Die Kölner Ringe, eine gut besuchte Flanier-, Einkaufs-, Freß- und Feiermeile, sind sicherlich als eines der schikanösesten Fahrradabenteuer in der zivilisierten Welt bekannt. Ein 80 cm breiter, rot gepflasterter (schön rutschig, wenn es naß wird) „Radweg“, flankiert von Bäumen, Kübeln, Zeitungsautomaten und parkenden Autos – von herumirrenden Passanten ganz zu schweigen. Es braucht überhaupt kein Geschick, in einem der Straßencafés einem Gast in voller Fahrt mit dem Ellenbogen seinen Kaffee aus der Hand zu schlagen. Wirklich! So sieht das dann aus:

Eine benutzungspflichtige Fahrbahn!
Muß ich wirklich noch über die Gefahren einer solchen „Fahrbahn“ aufklären? Ich kann eigentlich glücklich sein, daß zu der Zeit (wie man ja auch sieht) nicht viel los war, ein bischen später ist es dort richtig voll. Links sieht man die parkenden Autos, von dort droht eigentlich stetig jemand über den „Radweg“ zu hüpfen, ebenso die Passanten von rechts. Die Kraftfahrzeugführer auf der Fahrbahn sehen mich so gut wie nicht, denn ich bin als Radfahrer komplett aus ihrem Blickfeld verschwunden. Das bedeutet, daß ich die Rechtsabbieger an der nächsten Kreuzung ggf. richtig überrasche! Wer im Zweifelsfall wohl den kürzeren zieht?
Wie steht das nochmal in der Verwaltungsverordnung zur StVO?: Voraussetzung für die Kennzeichnung als Radweg ist, daß er „ausreichend breit, befestigt und einschließlich eines Sicherheitsraums frei von Hindernissen beschaffen“ ist. Aha!
Aprospos „frei von Hindernissen“: es ist unfaßbar, daß es tatsächlich auch noch Idioten Zeitgenossen gibt, die auf solch einem Radweg als Geisterfahrer in die falsche Richtung unterwegs sind. Bei mir fast genauso beliebt sind übrigens die halb auf benutzungspflichtigen „Radwegen“ aufgestellten Zeitungsautomaten:

BILD Dir Deine Meinung!
Keine Angst, liebe Kölner und lieber Neven-Dumont Verlag: der Kölner EXPRESS kann das ebenso gut wie die BILD!
Durch die Breite des „Radweges“ war es natürlich unmöglich, andere Radfahrer sicher zu überholen, somit tuckerte ich also in etwas über Schrittgeschwindigkeit in einer Kolonne hinter einem Sandalen tragenden Herrn im besten Alter her, der stetig gefährlich aus der Spur kam und 2-3 mal fast wirklich einen Passanten erwischt hätte. Vom zügigen Vorankommen konnte ich nur träumen.
Der Höhepunkt des Tages bildete dann aber die Konfrontation mit einem Mitarbeiter der von mir eigentlich hochgeschätzten Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). In Köln wird ja fleißig an den U-Bahn-Linien gebaut, so wird also auch der Ebertplatz umgebaut, aus diesem Grunde fahren für die Linien 16 und 18 ab Hansaring Ersatzbusse, die Linien 116 und 118. Und damit der Autoverkehr nicht behindert wird, wurden die Ersatzhaltestellen -richtig- flugs auf dem Radweg eingerichtet! Natürlich nicht, ohne den Verkehr durch ein Schild zu warnen:

KVB Ersatzhaltestelle
Wie man auf dem Bild sieht, wird der benutzungspflichtige Radfahrstreifen (Zeichen 237, Weg durch durchgezogenen Breitstrich (Zeichen 295) von der Fahrbahn abgetrennt) nicht umgeleitet. Zeichen 295 („durchgezogene Linie“) darf übrigens schlicht und einfach nicht überfahren werden. Insofern ist also alleine die Einrichtung dieser beiden Haltestellen schon unzulässig.
Der Bus der Linie 118 stand also auf dem Radfahrstreifen und blinkte rechts, vermutlich um Fahrgäste einsteigen zu lassen. Ich verlangsamte meine Fahrt und hielt schließlich kurz in Höhe des aufgestellten Schildes „Radfahrer kreuzt“ (Zeichen 138), um die Verkehrsituation zu erkunden. In dem Moment, als ich die Fahrt wieder aufnehmen wollte, schnitt mich ein Gelenkbus und verpaßte dabei mit dem rechten Außenspiegel um wenige cm meinen Kopf (ich bin 2m groß)! Der Bus, der die bereits mit einem Gelenkbus belegte Ersatzhaltestelle anfahren wollte, zog rücksichtslos in kompletter Länge nach rechts. Ich konnte einer Berührung nur durch Ausweichen nach rechts entgehen.
Erzürnt ob dieses Vergehens begab ich mich zur Fahrertür und fragte den Fahrer, ob er mir „den Kopf abfahren wollte“. Der sonnenbebrillte Mann mittleren Alters erwiderte, „ich hab Dich ja nicht getroffen“. Meine Nachfrage nach seinem Namen beantwortete er mit „da vorne steht die Nummer“.
Der Vorfall wurde von mehreren Passanten wahrgenommen. Zwei Herren, die den Vorfall beobachtetet hatten (übrigens in der Annahme ich wäre tatsächlich getroffen worden, so knapp war das), boten sich ungefragt als Zeugen an.
Ich habe also sowohl „die Nummer“ (ein DIN A-4 Zettel im Fenster), als auch das amtliche Kennzeichen des Busses sowie die Daten der Zeugen notiert und behalte es mir einfach mal vor, eine Anzeige zu erstatten. Nicht, daß ich ein Korinthenkacker wäre, aber irgendwann ist Schluß. Ich meine, von einem Busfahrer, der täglich die Verantwortung für hunderte von Menschen übernimmt, erwarte ich einfach, daß er die einfachsten Grundsätze des gesunden Menschenverstandes und die Verkehrsregeln beherrscht. Teile des obigen Textes habe ich per Formular an die KVB mit Bitte um Stellungnahme geschickt. Mal schauen was passiert, vielleicht kann man seine Angestellten ja auch mal nachschulen.
Da fällt der nächste KVB Busfahrer, den ich an einer Bushaltestelle (während er rechts blinkte) überholte und der dann ohne zu gucken nach links zog, als ich in der Höhe des Cockpits war, eigentlich kaum noch ins Gewicht …
Immerhin: eine einfache Fahrt von hin und zurück 17,5 km kann wirklich Nervenkitzel bereiten!
Tags: Innenstadt · KVB · Radwege
In Köln-Mülheim wohnend fahre ich nicht wirklich oft in die Innenstadt. Meine Wege führen mich meist eher nach Hürth oder Ossendorf, bzw. auf Rennrad-Tour ins Bergische Land.
Heute wollte ich in einen Computerladen am Zülpicher Platz und nutzte die Gelegenheit, einmal eine ganz normal Fahrt mit dem Trekkingrad von Mülheim zum Zülpicher Platz zu dokumentieren. Ich nahm mir vor, exakt und ausschließlich nach den Verkehrsregeln zu fahren, also z.B. benutzungspflichtige Radwege in jedem Falle zu benutzen, Umleitungen an Baustellen genau zu befolgen, etc. Der Weg ist zwischen 8 und 9 km lang, das ist eine Strecke, für die ich normalerweise ca. 15 Minuten benötige.
Ich fuhr nicht über die Mülheimer Brücke (über ich die ich hier ganz sicher auch noch berichten werde), sondern nahm die Zoobrücke. Der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtete bereits am 8. August über die geplante (und sicherlich benötigte) Sanierung der Rampe zum Rheinufer linksrheinisch und Simon Müller schreibt in seinem Artikel auch, daß „diese Baustelle schon Probleme macht, bevor sie eingerichtet wird“, aber wenigstens auch: „Immerhin bleibt den Autofahrern das Schlimmste erspart“ Richtig! Das Schlimmste erfahren nämlich die Radfahrer, die die Zoobrücke passieren möchten. Ich habe mal einige Fotos gemacht, lustigerweise zeigt das Foto des KStA das Elend eigentlich auch schon ganz gut.
Mein Weg führt mich also über den „Radweg“ der Zoobrücke bis zur an sich schon unverschämten Haltebucht für Kraftfahrzeuge, die mich normalerweise kurzfristig (erlaubt?) auf den Gehweg leitet. Auf den Radweg zurück geht es allerdings nicht, den dieser ist nun mit einer Barke versperrt. Darüber das Schild mit der Ankündigung der Großbaustelle ab dem 11.8.2008. Geht man davon aus, daß das Foto des KStA am 7. August enstand, wird der Radverkehr also satte vier Tage unnötigerweise behindert! [edit: das Foto wurde schon in einem Artikel der gedruckten Ausgabe des KStA vom 6. August benutzt, d.h. der Radverkehr auf der Zoobrücke wurde mindestens sechs Tage unnötig und sinnlos verhindert!]

Schikane auf Kölner Zoobrücke
Der Gehweg rechts ist nun nach dem Baustellenschild also als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert (Zeichen 240) und war durch die vorhergehende Rampe an der Haltebucht auch recht vernünftig zu erreichen. Zeichen 254 macht mir zusätzlich klar, daß die Fahrbahn links Tabu ist:

Das Baustellenschild auf der Zoobrücke
Flott geht es also auf dem umfunktionierten Gehweg weiter Richtung Etappenziel linke Rheinseite. Eine Wahl gibt es nicht, die Zoobrücke ist eine Schnellstraße und Rad- und Gehweg führen also rechts die Rampe runter. Normalerweise. Zur Zeit allerdings nicht, denn der „Radweg“ wird jäh durch Zeichen 237 mit Zusatz „Ende“ beendet. Ich bin alles andere als ein Jurist, aber ich habe die StVO so verstanden, daß es nicht „Radweg Ende“ heißen kann, wenn gar kein „Radweg“ ausgewiesen war (sondern ein kombinierter Rad- und Gehweg).

Und wohin nun?
Anyway. Rechts geht ein Fußweg hinunter und das „Radweg Ende“ soll wohl verhindern, daß ich den Fußweg benutze. Was den Herrn vor mir wohl offensichtlich nicht wirklich stört. Würde 15.- Euro kosten, soweit ich weiß. Meiner Meinung nach auch zu Recht – ich zumindest halte nichts davon, wenn Menschen über 12 auf Gehwegen radeln.
Fakt ist aber auch, daß der ursprüngliche Radweg wiederum mit einer Barke gesperrt und ein weiteres Zeichen 254 (Durchfahrt für Fahrräder verboten) die Weiterfahrt verhindert. Was also tun? Das ist zumindest das, was ich die Verantwortlichen gerne mal fragen würde. Das ist als würde man mitten auf der Autobahn eine Mauer aufbauen und den PKW-Insassen sagen, „schieben Sie ihr Fahrzeug links dran vorbei“.
Absteigen und schieben werde ich nicht, schließlich führe ich ein Fahrzeug. Rechts den Fußweg darf und will ich nicht benutzen. Zurück und eine andere Route auswählen darf ich auch nicht, sonst bin ich Geisterfahrer. Links auf die Fahrbahn ist schwer, schließlich muß ich dafür die kleine Leitplanke überwinden. Gottlob bin ich halbwegs fit und unversehrt, man stelle sich jetzt mal eine Mutter mit Kinderanhänger, eine Oma mit Gehschaden oder einen Behinderten mit Handbike vor. Ja, auch solche Menschen fahren Fahrrad!
Ich habe mich letztlich für den Weg über die Fahrbahn links entschieden, was diesem Artikel eine weitere Kuriosität des „Radweges“ ein paar Meter weiter (noch) ersparte. Mal abwarten, die Rampe wird ja wohl umgebaut.
Einen habe ich aber noch, denn wenige Meter vor diesem Engpaß hängt (wohl seit eh und je) ein Schild, daß in seiner Einzigartigkeit kaum zu überbieten ist:

Wir erfinden unsere eigenen Verkehrsregeln!
Über das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ (Zeichen 1012-32) gibt es recht interessant Ausführungen, ich möchte hier auf die Ausführungen von Bernd Sluka verweisen, der das fundierter erläutern kann als ich. Im Prinzip kann man sagen, daß es überall dort in Erscheinung tritt, wo jemand nicht will, daß dort Fahrrad gefahren wird. Wer dieser Jemand alles sein darf, kann (und will) ich mir beim besten Willen nicht vorstellen – zumindest habe ich die Kombination mit Zeichen 114 tatsächlich noch nie gesehen.
„Ignorieren“ und mit Vorsicht weiter fahren war wohl die sinnvollste Lösung.
Linksrheinisch ging es für Kölner Verhältnisse erstmal normal weiter. „Normal“ heißt über die „Radwege“ zickzack durch flanierende Zoobesucher, Geisterradler, an auf dem „Radweg“ parkenden Autos und Fahrrädern vorbei.
Der Hansaring wartet dann mit einem „Schutzstreifen“ auf. Fragt sich nur: wer soll hier geschützt werden? Ich habe nicht nachgemessen (mach ich später mal, ich wollte ja auch mal ankommen), aber ca. einen Meter räumt man mir also ein (ich bin ca. 75 cm breit und wie jedes einspurige Fahrzeug halte ich nicht perfekt die Spur). Rechts von mir parkende Autos, deren Türen jederzeit aufgehen können und zu denen ich prinzipiell immer einen Sicherheitsabstand einhalten sollte und links von mir KFZ, die mit durchgedrücktem rechten Fuß in ihrer Spur an mir vorbeirauschen, natürlich ohne einen Sicherheitsabstand, den sie eigentlich einhalten müssen. Nein, sie fahren ja in ihrer Spur!. „Schutzstreifen“ schützen nicht, sondern sie schüren Spurdenken. Diese paar Meter waren defintiv Nervenkitzel, den ich mir sonst auf der rechten Fahrbahnspur ganz einfach gespart hätte – aber ich wollte die Verkehrsregeln ja pedantisch befolgen.
Kleine Anekdote: die nächste Straßensperre war auch bald gefunden:

Straßenblockade 1
Da stand es also, daß nächste „Radfahrer absteigen“ in einer neuen Kombination. Daß das Zusatzschild unter das Verkehrsschild gehört – Schwamm drüber! Und daß diese Konstruktion einfach mitten auf den benutzungspflichtigen Radweg gepflanzt wurde … was soll man denn noch erwarten?
Immerhin, ich weiß jetzt, wer sich in Köln diese feinen Straßenschildkombinationen ausdenken darf:

Straßenblockade 2
Die Jungs brauchten vielleicht nen Parkplatz für ihre Baumaschine, da kann man den Radweg ja gerne mal sperren. Immerhin nicht viel weiter gab es die nächste Blockade, dieses mal gänzlich ohne den Mißbrauch von Verkehrszeichen:

Straßenblockade 3
Die Bauarbeiter dieser Baustelle meinen also, daß ich -ohne abzusteigen- mich durch den 30 cm breiten Engpaß zwängen kann. Nein, der Herr im Bild macht den zugemuteten Stunt ja vor. Meine Schwester mit ihrem Kinderanhänger samt zwei Kleinkindern, was würde sie jetzt nochmal tun? Und außerdem: wo mögen sich wohl die Fußgänger fortbewegen?
Um es ganz deutlich zu sagen: ich würde solche Wege normalerweise schlichtweg nicht fahren, sondern sie weitestgehend vermeiden, selbst wenn ich sie offiziell fahren muß. Es ist vollkommen klar, daß man in Köln als Fahrradfahrer ganz offensichtlich als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse gilt, anders sind diese Schikanen auf einem 8 km langen Weg nicht zu erklären. Und falls es nicht klar sein sollte: die Radwegebenutzungspflicht soll die Fahrradfahrer schützen und nicht den KFZ-Verkehr vom Ballast befreien – so steht es zumindest im Gesetz.
Sollten die Menschen, die diesen Unsinn verzapfen, diese Zeilen einmal lesen, kann ich ihnen -was Baustellen angeht- die sehr informative Broschüre „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“ empfehlen. Wenn in Köln nur die Hälfte dessen, was dort berichtet wird, durchgeführt werden würde, dann wären viele Baustellen für Fahrradfahrer schon mal sinnvoller und sicherer.
Ich erreichte mein Ziel schließlich (gesund, immerhin!) in guten 25 Minuten (reine Fahrzeit ohne die Fotopausen), das sind ca. 10 Minuten länger als üblich. Ich wette: würde der Autoverkehr behindert, dann wäre der Aufschrei groß.
Auch die Rückfahrt gestaltete sich abenteuer- und ärgerlich, hier spielten die Kölner Verkehrsbetriebe eine nicht unerhebliche Rolle. Davon berichte ich morgen.
Tags: Baustellen · Innenstadt · Radwege · Zoobrücke
‚Ne schöne Jrooß‘, wie man in Köln sagt, mit dem ersten Beitrag meines kleinen „Mit dem Fahrrad in und um Köln“-Blogs. Noch ist alles karg und kahl und es steht gerade einmal das Basic-Layout von WordPress. Die Zeit wird und soll dieses Blog ansehnlicher machen – sowohl optisch als auch und besonders inhaltlich.
In ein paar Worten möchte ich erklären, worum es hier geht. Ich wohne seit über 15 Jahren im wunderschönen Köln, bin also ein waschechter und anerkannter Immigrant. Ich bin in der „Blüte meines Lebens“, d.h. ich gehe stetig auf die Vierzig zu. Nicht nur zum sportlichen Ausgleich gegen die Tücken des Alterns, sondern auch aus praktischen und manchmal ebenso ideologischen Gründen und zu einem guten Teil einfach aus Spaß, habe ich mich vor drei Jahren entschlossen, mehr Wege als früher mit dem Fahrrad zurückzulegen. Je nach Zeit, Wetter und Muße sind daraus bis jetzte um die 3000 km pro Jahr geworden – mit einer guten Option, diese Leistung stetig zu verbessern.
Im Zuge der Leidenschaft, den Weg von A nach B öfters ausschließlich mit Muskelkraft und an der frischen Luft zu bewältigen, bin ich eigentlich vom ersten Tag an auf die teilweise unsinnigsten Probleme gestoßen:
- Radwege, die schlicht Todesfallen darstellen
- Radwege, die nicht zu befahren sind
- Verkehrsführungen, die unsinnig und gefährlich sind, nicht nur für Radfahrer
- skandalös beschilderte Baustellen auf Radfahrbahnen
- gefährlichen, linksseitigen „Geister“ Verkehr, oftmals behördlich angeordnet
- Kraftfahrer, die eng überholen, die Vorfahrt mißachten und die Versehrtheit von Fahrradfahrern riskieren
- Polemik durch Presse, Stadt und Polizei
Ich kann und werde nicht am ersten Tag alle Punkte bis ins Detail erläutern. Die obigen Schlagwörter sollen meine Tendenz aufzeigen, ich möchte aber klarstellen, daß ich nicht einseitig argumentieren möchte. Ich bin kein „Fahrradaktivist“ in der Form, daß „wir Radfahrer“ alle gut und „ihr Autofahrer“ alle böse seid. Im Gegenteil: auch ich fahre PKW und ebenso mit dem ÖPNV, also kann ich mich in vielen Details in die „andere Seite“ reinversetzen.
Um es klar auszudrücken: ich bin gegen eine unvernünftige Radwegebenutzungspflicht, die Radfahrer zwingt, sich außerhalb des Blickfeldes von Kraftfahrern fortzubewegen, um dann an Kreuzungen in aberwitzig gefährliche Situationen verwickelt zu werden. Diesen „PKW trifft Radfahrer beim rechts Abbiegen“ Nervenkitzel brauche ich weder als Kraft- noch als Radfahrer. Noch schlimmer sind die Situationen oftmals auf der linken Fahrbahnseite, wenn aus Radlern Geisterfahrer werden. Am schlimmsten ist es aber, wenn diese Momente durch Schreibtischtäter, die eine linksseitige Benutzungspflicht willkürlich anordnen, verursacht werden! Einfach formuliert: Ein Fahrrad sollte dort fahren dürfen, wo es sicher ist: auf der Fahrbahn!
In diesem Sinne möchte ich in diesem Blog berichten, diskutieren, kritisieren und aufmerksam machen, wie es darum bestellt ist, in und um Köln mit dem Fahrrad unterwegs zu sein.
Tags: Allgemein