Vor ein paar Tagen wollte ich von Köln-Mülheim aus nach Ehrenfeld fahren und die Route über Pfälzischen Ring und die Zoobrücke nehmen. Ich befuhr -ordnungsgemäß- den benutzungspflichtigen rechtsseitigen „Radweg“. Kurz vor der Zoobrücke fiel mir ein, daß ich etwas vergessen hatte. Da ich bemerkt hatte, daß der „Radweg“ beidseitig benutzungspflichtig ist (Zeichen 241), befuhr ich den Pfälzischen Ring also linksseitig zurück Richtung Mülheim, bis ich plötzlich hier vor folgendem Schild stand:
Zeichen 254 („Verbot für Radfahrer“) verbietet das Radfahren in dieser Straße, d.h. auf allen Teilen der Straße, einschließlich Fahrbahn und Gehwegen. Insofern bin ich also recht verwirrt, befand ich mich doch auf einem benutzungspflichtigen „Radweg“ und der „Radweg“ auf der anderen Straßenseite rechts ist übrigens auch benutzungspflichtig. Laut Zeichen 254 darf ich aber die komplette Straße nicht befahren, ich dürfte mein Fahrrad wohl schieben. Da frage ich mich doch ernsthaft: „Was denn nun?„
Ausnahme? Versehen? Mitnichten! In Köln stellt man die Verkehrsschilder so auf, wie man grade lustig ist und schert sich nicht so viel um die Straßenverkehrsordnung. Gestern an der Siegburgerstr, Ecke Alfred-Schütte-Allee gesehen:
Wiederum auf beiden Straßenseiten benutzungspflichtige „Radwege“ (Zeichen 241). Na, wenigstens ist dort eine KVB-Station, ich bräuchte also nicht zu schieben, um zeitig nach Hause zu kommen. Keine Angst, ich habe in beiden Fällen weder die Bahn genommen, noch geschoben, sondern mich im Rahmen der Kölner Verkehrsrüpelerziehung illegalerweise über Zeichen 254 hinweggesetzt und mein Fahrrad tretenderweise Richtung nach Hause bewegt. Ja, ich bin ein Radrüpel!
Ach ja: ich frag mal bei der Stadt Köln nach, wie ich mich verhalten soll. Bin gespannt auf die Antwort und ob und warum …
14 Antworten bis jetzt ↓
1 siggi // Jul 2, 2009 at 16:25
Die Antwort würde mich auch interessieren. Mir haben sie, bei gleichartigen Fällen, gar nicht geatwortet.
2 Jens2 // Jul 3, 2009 at 12:25
Da bin ich ebenfalls gespannt, ob du eine Antwort erhältst.
Ich habe mich schon mehrmals an die Stadt Köln gewandt wegen falsch aufgestellter Verkehrszeichen. Immerhin: Die Zusage, diverse Zeichen 254 „so schnell wie möglich“ zu entfernen, erhielt ich bereits im April 2008. Einige Zeichen wurden dann tatsächlich entfernt, andere nicht, und auf meine erneute Rückfrage erhielt ich dann wie üblich keine Antwort mehr.
Bei der Fahrradsternfahrt kam ich mit einem Mitarbeiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik ins Gespräch und dieser sagte mir später zu, das Thema noch einmal an die zuständigen Kollegen weiterzugeben. Mal sehen, ob nun in absehbarer Zeit doch noch etwas passiert. Ich habe ca. 20 Stellen mit falschem Zeichen 254 auf meiner Liste; die beiden in dem Beitrag genannten waren nicht dabei.
3 Marco // Jul 3, 2009 at 14:19
Ich habe eine Anfrage gestellt und auch bereits eine persönliche Antwort bekommen. Dort heißt es, daß meine Hinweise „mit der Bitte um Klärung an die Anordnung weitergeleitet“ wurden. Allerdings bittet man mich auch um Geduld, da „dort urlaubs- und krankheitsbedingt die Bearbeitung von Anfragen mehr Zeit in Anspruch nimmt“. Ich bin gespannt und werde natürlich berichten.
4 Jens2 // Jul 4, 2009 at 23:50
Apropos Siegburger Straße: Das scheint für Geisterfahrer auf zwei Rädern eine absolute Lieblingsstrecke zu sein. Bei gutem Wetter (also zum Beispiel morgen) kann man zwischen Deutzer Brücke und Severinsbrücke fest damit rechnen, daß einem dort auf dem Radweg mindestens ein Radfahrer entgegenkommt. Ein Wochenende, an dem das nicht der Fall ist, kann man sich wirklich rot im Kalender anstreichen.
5 Elmar Fischer // Jul 23, 2009 at 17:46
Auch ich gehe davon aus, dass keine konstruktive Antwort kommen wird.
Ähnliche Erfahrungen habe ich auch schon gemacht und unter http://blog.medienecken.de/keine-antwort-eine-antwort/ darüber berichtet.
6 Shining Raven // Jul 31, 2009 at 16:12
In Muenchen wird dieses Zeichen (254) eingesetzt, um darauf hinzuweisen, dass man einen Einrichtungsradweg gerade in falsche Richtung befahren will. Das macht natuerlich keinen Sinn, wenn es sich – wie in diesem Fall anscheinend – um einen Zweirichtungsradweg handelt.
Das Zeichen 254 sperrt uebrigens nicht notwendig die ganze Strasse, sondern kann auch nur einzelne Fahrspuren sperren, soweit das durch die Aufstellung klar wird. Das ist durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO gedeckt. Z.B. werden so auf Autobahnen auch einzelne Spuren fuer LKW gesperrt (mit Z 253).
Ich wuerde daher davon ausgehen, dass hier nur Radwege in linksseitiger Richtung gesperrt werden sollen. Man nimmt wohl kein Z 267 („rote Sparbuechse“), mit Zustatzzeichen „Radweg“ oder so, um nicht Autofahrer zu verwirren.
Daher meine Antwort: das Zeichen 254 bezieht sich hier nur auf den linksseitigen Radweg (was natuerlich ein Missbrauch gegenueber der eigentlichen Bedeutung ist) und sperrt nicht die ganze Strasse. Sonst haetten wir hier auch in Muenchen eine ganze Menge fuer Radfahrer gesperrte Strassen…
7 Marco // Aug 2, 2009 at 12:06
@Shining Raven:
könntest Du bitte mit einem Link Deine These belegen, daß Zeichen 254 „einzelne Fahrspuren sperren kann“? Ich finde da nichts, außer:
„Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht“ unter http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat200.htm
Ich finde aber „Zeichen 254 alleine verbietet das Radfahren in dieser Straße, d.h. auf allen Teilen der Straße, einschließlich Fahrbahn und Gehwegen.“ bei Bernd Sluka unter http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html und basiere darauf meine Verwirrung und Anfrage bei der Stadt. Ich lasse mich mit einem Beleg für Deine These natürlich sehr gerne eines besseren belehren :-).
8 Es tut sich etwas!? // Sep 4, 2009 at 09:47
[…] sei nur kurz angemerkt, daß das verwirrende und falsch aufgestellte Zeichen 254 an der Siegburger Straße mittlerweile entfernt wurde. Das ebenfalls nicht-konforme Zeichen 254 am Pfälzischen Ring ist […]
9 Jens2 // Sep 4, 2009 at 21:36
Um einen Radweg in eine Richtung zu sperren (wie von Shining Raven vorgeschlagen) kann Zeichen 254 u.a. schon deshalb nicht verwendet werden, weil in einer solchen Situation *zwingend* Zeichen 267 vorgeschrieben ist. (vgl. unter http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat267.htm die VwV-StVO und dort die Nr. 2). Zudem bestimmt die Verwaltungsvorschrift auch, daß Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind (siehe http://www.sicherestrassen.de/VwV/V39bis42.htm Randnr. 2). Daher ist an solchen Stellen schlicht und einfach gar kein Zeichen aufzustellen, da Geisterfahren ohnehin verboten ist.
10 Shining Raven // Sep 7, 2009 at 17:58
Hallo Marco und Jens2,
ich habe hier länger nicht mitgelesen, daher erst eine späte Antwort.
Marco, genau auf die von Dir zitierte Vorschrift in der StVO stütze ich mich in meiner Argumentation. Ausserdem stehen Verkehrszeichen regelmäßig rechts, d.h. wenn sich das Zeichen 254 auf die ganze Straße beziehen sollte, dann müßte auch rechts noch einmal eines aufgestellt werden, das linke wäre dann nur eine Wiederholung.
Beispiele für Verkehrsverbote, die sich nur auf einzelne Fahrspuren beziehen, gibt es häufig auf der Autobahn, wo z.B. durch darüber angebrachte Schilder einzelne Spuren für LKW (Z 253) oder Züge mit Anhänger gesperrt werden. Der Hinweis auf „(Zeichen 295, 296 oder 340)“ bezieht sich ja nur auf die Definition von „markiertem Fahrstreifen“ und sagt nicht, welche Schilder über einem markierten Fahrstreifen stehen können – warum nicht auch ein Z 254?
Jens2: Ich stimme Dir vollkommen zu, dass an dieser Stelle Zeichen 267 angebracht wäre. Ich stimme Dir auch zu, dass hier eigentlich kein Verkehrszeichen angebracht werden dürfte, um das Geisterradeln zu verhindern, da es ohnehin verboten ist.
Das ist aber nicht das, was die Strassenverkehrsbehörden tun. Bei uns in München stehen regelmäßig Zeichen 254 an den Radwegen linksseitig, die wohl darauf hinweisen sollen, dass es sich um Einrichtungsradwege handeln soll. Das es sich hier um eine Sperrung der gesamten Straße handeln soll, kann man getrost ausschliessen, da in diesen Situationen rechts von der Fahrbahn üblicherweise ein 237er Radweg verläuft.
Gern sind diese Zeichen in München auch dort angebracht, wo ein linksseitiger Zweirichtungsradweg endet und man wieder (über eine vierspurige Straße) auf einen rechten Radweg wechseln soll. Da soll ganz offensichtlich klar gemacht werden, dass man links nicht weiterfahren soll, und rechts ist dann wieder ein 237er Radweg.
In allen diesen Situationen bin ich mir sicher, dass nicht die ganze Straße für Radfahrer gesperrt werden soll, da ja eigentlich kein gesperrter Bereich existiert, da der Bercih hinter dem Schild ja legal aus anderen Richtungen mit einen Fahrrad fahrenderweise erreicht werden kann.
Das habe ich ja eigentlich auch oben schon geschrieben: eigentlich gehört hier ein Zeichen 267 hin (mit Zusatzschild?), aber das würde wohl Autofahrer verwirren.
Die dann von der Straßenverkehrsbehörde gewählte Beschilderung ist natürlich ein vollkommener Mißbrauch der verwendeten Schilder, die auch gar nicht leisten können, was hier meiner Meinung nach bezweckt ist, aber das scheint mir der Sinn zu sein. Wie gesagt, in München wären sonst einige Straßen für Radfahrer gesperrt.
Im verkehrsportal.de ist eine ähnliche Situation auch einmal diskutiert worden:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67713&st=0&p=1056635748&#entry1056635748
Hier hatte die Polizei den Radweg durch ein Z254 gesperrt, und die Frage war, ob sich diese Sperrung auch auf die Fahrbahn erstreckt. Die grundsätzliche Meinung war, dass sich die Sperrung wohl nur auf den Radweg bezieht, da Verkehrsverbote sich auch nur auf eine Fahrspur beziehen können.
Fazit: ich halte die Situation für einen solchen Versuch, durch Verwendung von Schildern ausserhalb ihres eigentlichen Zwecks das Geisterradeln zu unterbinden, aber einen besseren Beleg dafür als das hier angeführte kann ich auch nicht geben.
Grüsse, R.
11 Marco // Sep 7, 2009 at 18:40
@Shining Raven:
Ein „Radweg“ ist kein Fahrstreifen, insofern kann Z254 keinen „Radweg“ sperren (vgl. den Link auf Sluka weiter oben).
So wird auf http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat237.htm auch darauf verwiesen, daß es manchmal erforderlich ist, „Radfahrer durch Verkehrsverbote (Zeichen 254) […] auf andere Straßen zu verweisen“. Es wird von „Straßen“ und nicht von „Fahrstreifen“ o.ä. gesprochen.
Eines der beiden von mir monierten Schilder ist übrigens auch bereits nach einer Prüfung entfernt worden. Ich gehe davon aus, daß die Stadt Köln nach den Regeln prüft.
Das Argument, daß ein Schild rechts vom Weg steht und in Fahrtrichtung stehen muß, ist mir bewußt. Das werde ich auch anbringen, sollte ich jemals wegen Nichtbenutzung eines „Radweges“ angehalten werden – in Köln stehen sicherlich 2/3 aller Schilder demnach irgendwie falsch.
Es ist vollkommen klar, daß mit den Z254 versucht wird, das Geisterradeln zu unterbinden und das Schild außerhalb seines eigentlichen Zwecks mißbraucht wird. Jedoch wird ein Mißbrauch nicht rechtfertigt, wenn er „gut gemeint“ ist. Wer verlangt, daß Verkehrsteilnehmer sich an die Regeln halten, der sollte selbige selbst auch beherrschen, oder?
Ich war ein paar mal in München (zu Fuß und mit dem Taxi unterwegs) und hab mir mit Grausen vorgestellt, dort Fahrrad fahren zu müssen. Vielleicht solltest Du wegen Eurer Beschilderungen mal bei der Straßenverkehrsbehörde vorstellig werden.
Der Link zum Thread im Verkehrsportal ist übrigens auf einer anderen Basis absolut schockierend!
12 Shining Raven // Sep 8, 2009 at 11:54
Hi Marco,
dann ist ja eigentlich alles klar und wir sind uns soweit einig. Ich war davon ausgegangen, dass Dir die Beschilderung tatsächlich vollkommen mysteriös war und wollte nur den meiner Meinung nach bezweckten Sinn darlegen.
Dass die Beschilderung so nicht in Ordnung ist, steht wohl ausser Frage.
Gegen die Z254 in München in dieser Situation werde ich nicht vorgehen, das wäre mir zuviel Arbeit. Mir reicht es, mich nur um ein paar überflüssige Benutzungspflichten zu kümmern…
13 Shining Raven // Sep 8, 2009 at 13:10
Ach ja, bezüglich der Fahrstreifen:
Du hast glaube ich meine Intention missverstanden. Ich möchte nicht das Handeln der Straßenverkehrsbehörde entschuldigen oder behaupten, die Beschilderung sei korrekt.
Ich würde mich allerdings mit genau diesem Argument – Verkehrsverbote können für einzelne Fahrspuren gelten – verteidigen, wenn jemand behaupten würde, ich sei bei so einer Beschilderung in einen gesperrten Bereich eingefahren. Es geht mir mehr darum, eine sinnvolle Interpretation zu finden, die für mich nun einmal nicht die ganze Strasse sperrt, und ich halte das für eine vertretbare Argumentation aus Sicht eines Radfahrers.
Einen wirklich gesperrten Bereich für Radfahrer gibt es bei dieser Beschilderung ja eh nicht….
14 Kölner Strassenverkehrsbehörde reagiert in Rekordzeit! // Feb 17, 2010 at 01:24
[…] auch nicht tue, sondern stattdessen einen Umweg in Kauf nehme. Details gibt es in meinem Artikel vom 2. Juli 2009. Danach passierte […]
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