Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Kölner Strassenverkehrsbehörde reagiert in Rekordzeit!

Februar 17th, 2010 · 7 Kommentare

Wer sagt eigentlich, daß die Mühlen einer Behörde ausschließlich langsam mahlen? In Köln ist man richtig schnell, wenn es um die Belange wichtiger Verkehrsteilnehmer geht!

Es geht konkret um ein widrig aufgestelltes Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer), welches mir im Juni 2009 auffiel. Das Schild verbietet es mir, von der Zoobrücke aus über den Pfälzischen Ring nach Hause zu fahren, was ich seitdem selbstverständlich auch nicht tue, sondern stattdessen einen Umweg in Kauf nehme. Details gibt es in meinem Artikel vom 2. Juli 2009. Danach passierte folgendes:

3. Juli 2009
Ich frage jeweils per e-mail beim Amt für Straßen- und Verkehrstechnik und beim „Fahrradbeauftragten“ der Stadt Köln an, mit der Bitte, die Verkehrssituation zu (er)klären, das Schild zu entfernen oder mir ggf. einen adäquaten Umweg aufzuzeigen. Ich erhalte innerhalb weniger Minuten Eingangsbestätigungen für meine beiden e-mails.

6. August 2009
Ich frage freundlich per e-mail an, wann ich mit einer Antwort auf meine vor gut einem Monat gestellte Anfrage rechnen kann.

10. August 2009
Ich erhalte eine Antwort, in der ausgesagt wird, daß meine Anfrage „aufgrund von Urlaubs-und Krankheitsvertretungen bislang noch nicht bearbeitet werden“ konnte. Der Sachbearbeiter hatte sich die Situation an der Siegburger Straße, die ich ebenfalls monierte, aber in seiner Freizeit (!) angeschaut und versicherte, daß das Z254 dort überflüssig sei und entfernt werden würde. Für den Pfälzischen Ring erläuterte er, daß eine Ortsbesichtigung vorgenommen werden würde und es Sinn mache „im Rahmen der Überprüfung die Beschilderung des Radweges im gesamten Teilstück“ zu überprüfen. Über eine Entscheidung wolle er mich informieren.

17. August 2009
Ich bedanke mich für die Entfernung des „überflüssigen“ Z254 an der Siegburger Straße und frage an, wie es sein kann, daß dennoch weiterhin solche Beschilderungen -wie ein paar Tage zuvor an der Mülheimer Brücke- vorgenommen werden. Eine Antwort erhalte ich nicht.

12. November 2009
Ich nehme nochmals Kontakt zu dem Sachbearbeiter auf: „Ich hoffe, daß sich der Krankheits- und Urlaubsstand in den letzten 4 Monaten etwas gebessert hat und erlaube mir noch einmal nachzufragen, wann ich mit der Ortsbesichtigung, bzw. der Klärung bzgl. des Z254 am Pfälzischen Ring rechnen kann

17. November 2009
In einer wirklich längeren e-mail erhalte ich recht detailliert Auskunft. Zunächst wird festgestellt, daß das Zeichen VZ 254  wohl lediglich dazu dienen sollte, „Fahrradfahrer, die aus dem dortigen – aus der Siedlung kommenden – Weg auf den Radweg auffahren, zu verdeutlichen, dass der Radweg nicht in Richtung Grünstr. genutzt werden darf.“ Es werden nun 2 Möglichkeiten aufgezeigt:

1. „Das VZ 254 wird entfernt und der Bereich zwischen dem alten VZ 254 und der Grünstraße wird als gemeinsamer (benutzungspflichtiger) Geh- und Radweg in beide Richtungen ausgeschildert.“, was allerdings bauliche Änderungen erfordern würde.

2. „Das VZ 254 wird entfernt und auf dem Brückenbauwerk an der Karlsruher Str. die Weiterfahrt durch ein VZ 237 mit Zusatz „Ende“ unterbunden“.

4. Januar 2010:
Ich schicke eine weitere e-mail:

„Nachdem wir nun gestern das halbjährige Jubiläum meiner Anfrage gefeiert haben und es leider immernoch zu keiner Klärung der Situation gekommen ist, wage ich es nochmals, freundlichst nachzufragen:

WANN kann ich mit einer StVO-konformen Beschilderung des Weges rechnen?“

12. Januar 2010:
Ich bekomme eine Antwort, die Verzögerung wird mit „Urlaub“ erläutert. Wenigstens wird es dann konkret, denn „eine verkehrsrechtliche Anordnung zum Abbau des VZ 254 und zur Abänderung bzw. Ergänzung der Beschilderung im Bereich Pfälzischer Ring/Karlsruher Straße“ würde noch „diese Woche gefertigt und mit der Polizei abgestimmt.“

Meiner nächsten Frage kommt der Herr von der Behörde direkt zuvor: „Wann mit einer Umsetzung durch den Bauhof zu rechnen ist, kann ich Ihnen nicht mitteilen. Der Erfahrung nach beträgt der Zeitraum von einem bis zu drei Monaten, je nach Personalsituation und vorrangiger Aufgaben(z.B. Winterdienst).“

Wenn es denn also tatsächlich drei Monate werden sollte, dann wäre das irgendwann Anfang April, also nur gut ein dreiviertel Jahr nachdem ich meine Anfrage gestellt habe und währenddessen ich den Pfälzischen Ring -der StVO folgend- nicht befahren habe. Das ginge dann ja … äh, fix!

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Tags: Kölner Stadtteile · Mülheim · Radwege

7 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Andreas // Feb. 17, 2010 at 07:48

    Städtische Verwaltungen scheinen die Arbeitgeber mit den höchsten Krankenständen und längsten Urlaubsansprüchen zu sein. Die verbleibenden Mitarbeiter tun mir regelmäßig leid, da sie ganz offensichtlich schon allein mit dem Beantworten der Fragen unzufriedener Bürge beschäftigt sind. Es ist hier nicht anders.

    Wohl aber habe ich seit dem letzten September gelernt, dass die Mühlen für solche Dinge tatsächlich sehr, sehr langsam mahlen. Seit ich selbst im Rat sitze, bin ich da etwas desillusioniert.

  • 2 Arne // Feb. 17, 2010 at 08:19

    Wie hat sich eigentlich das Büro des Fahrradbeauftragten geäussert? – Überprüfen die auch in ihrer Freizeit Radverkehrsanlagen auf ihre Rechtmäßig- und Tauglichkeit? – Im Job machen sie es ja nicht! Und was ist mit den unzähligen anderen Unrechtmäßigkeiten in z.B. der Anordnung von diversen Radwegen oder Befahrungsverboten? :.-(

  • 3 thomas // Feb. 17, 2010 at 10:49

    Deinen Eifer in allen Ehren. Sicher ist es gut, wenn die „Verantwortlichen“ auf den Blödsinn, den man als Radfahrer auf Kölns Straßen erlebt, hingewiesen werden. Aber mir ist meine Zeit und Laune ehrlich gesagt zu kostbar, um jedes „Fahrrad fahren verboten / Radfahrer absteigen“ o.ä. Schild zu beachten.

  • 4 Arne // Feb. 17, 2010 at 16:49

    @ Thomas

    … dann aber wird sich NIE etwas ändern!

    … und „Radfahrer absteigen“ mußt Du ohnehin nicht beachten. In der Regel darfst Du dann auf der Fahrbahn weiter fahren!

  • 5 Holger Müller // Feb. 18, 2010 at 13:10

    Da kann ich Arne nur zustimmen.

    Hier in Köln kommt halt noch hinzu, dass alljährlich sobald das Wetter wieder besser wird, die Polizei Kontrollen durchführt, bei denen sie z.B. auch das nichtbenutzen von Radwegen mit Bußgeldern ahndet.

    Da hab ich auch so mein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit, wenn Vorschriften in Form von Verkehrsschildern durchgesetzt werden sollen, die illegalerweise (in Widerspruch zu den Verwaltungsverortnungen) aufgestellt sind und dies sogar von von der Polizei gar nicht in Abrede gestellt wird. (z.B: http://www.ksta.de/html/artikel/1231945349002.shtml)

    Und da ich im Jahr 2007 in 3 mal auf Kölner Radwegen mit Geisterradlern kollidiert bin, weiss ich das ich diese Wege soweit wie möglich meiden und bemühe mich auch darum andere auf die Gefahren hinzuweisen und wenn möglich zu beseitigen.

    Ich persönlich sehe das Prinzip Radweg als komplett gescheitert an und mag mich nicht mehr als unbedingt nötig gefährden lassen. Auch mag ich keine Fußgänger und andere Radler gefährden müssen.

  • 6 thomas // Feb. 18, 2010 at 14:18

    Es kommt wohl immer darauf an, wieviel Erfolg man sich von Beschwerden und Briefen an die Behörden verspricht. Ich denke, dass ganze ist mehr ein grundsätzliches Problem, was sich erst ändern kann, wenn Fahrräder in Köln als „echtes“ Fortbewegungsmittel wahrgenommen werden und nicht nur als Störfaktor im Autoverkehr, bzw Wochend- und Feiertagsspaß. Bis dahin bleiben die Verkehrsregeln voll und ganz auf den Autoverkehr ausgerichtet, was mich stellenweise mehr zwingt als verführt, mir da gewisse Freiheiten zu nehmen. Aber natürlich freue ich mich, wenn sich jemand die Mühe macht, diese Missstände nach „oben“ zu melden. Sonst wäre ich ja nicht regelmäßig auf dieser Seite 🙂

    Das mit den Radwegen sehe ich im übrigen genauso. Es gibt einige Stellen in Köln, wo ich den Radweg nehme, weil die Straße einfach zu gefährlich ist (z.B. Unterführung nähe Mediapark, obwohl der Radweg da ein Witz ist). Ansonsten fahre ich auf der Straße. Trotz wilder Androhungen der Polizei, samt Belehrung, ich dürfe das nur mit einer BDR-Lizenz, hab‘ ich dafür noch keinen Pfennig bezahlen müssen.

  • 7 Marco // Feb. 18, 2010 at 14:40

    @Thomas: Arne und Holger haben ja schon einiges erläutert. Polizei und Amt für Straßen- und Verkehrstechnik wissen leider oftmals nicht um die Gesetze, die sie anderswo von den Radfahrern aber eingehalten wissen wollen und entsprechend gar mit Owis belegen.

    Und ein super Beispiel lieferst Du gleich selbst: wenn die Polizei Dir erzählt hat, Du dürftest nur mit BDR-Lizenz auf der „Straße“ (gemeint ist sicher die Fahrbahn) fahren, dann ist das … völliger Quatsch!

    Dieses Gerücht hält sich seit Jahren hartnäckig, mehr nicht.

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