In Zusammenarbeit mit der AWR Abbruch GmbH präsentiert Ihnen die Stadt Köln (fahrradfreundliche Stadt in NRW!!11EINS!1ELF!!) die neuesten Errungenschaften im Bereich Nervenkitzel im urbanen Raum:
Der 90cm breite Schutzstreifen sorgt nicht nur für Flattern, wenn Kfz mit den zwingend in der Innenstadt vorgeschriebenen „50km/h+x“ zentimergenau an Ihnen vorbei fliegen, sondern auch für extra Nervenkitzel (gratis!!!), sobald ein Lkw mit seinem Außenspiegel in den sogenannten „Schutzraum“ drängt und Ihnen eine neue Frisur verpasst! Sollten Sie das Gleichgewicht verlieren, versuchen Sie nach rechts zu fallen – die dortigen Warnbaken (wir halten uns nicht an die RSA95, in Köln gelten eigene Gesetze, Regeln und Verordnungen!) und der längs aufgebaute Zaun werden schon verhindern, daß Sie mit Ihrem Sturz Fußgänger oder gar Kraftfahrer behindern! Genießen Sie außerdem die Fliehkräfte, wenn Sie direkt nach der Baustelle in einer 90° Kurve auf engstem Raum 20 Meter vor einer Seitenstraße durch eine Parkbucht über den Bordstein auf den Gehweg geführt werden, wo Sie ein gut durchdachter Slalom-Parcours durch Fußgänger verschiedenster Breite erwartet!
Aber: aufgepasst! Die Rennleitung kontrolliert dort besonders oft und gerne, daß Sie nicht vom Weg abkommen und außerdem: Sicherheit geht vor! #dankhelm sind Sie natürlich vor allen Gefahren geschützt!
Und wenn Sie denken, das Radverkehrskonzept Köln-Innenstadt hätte keine weiteren Aufgaben für Sie parat, dann irren Sie! Denn direkt hinter der Kurve wartet noch der Taxi-Slalom. Mit Pech ist es nur ein Fahrzeug, dem Sie ausweichen müssen, mit etwas Glück sind es bis zu 5!
In diesem Sinne: mit Sicherheit nach vorne!
12 Antworten bis jetzt ↓
1 Pedelecer // Sep 10, 2015 at 17:54
Bin ich froh, nicht in Köln zu wohnen, ich habe nur Ärger mit Falschparkern am Strabi: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/parkplatz-aerger-am-strabi-aid-1.5237109
oder dem Torkelradltrupp dem ich gut aus dem Weg fahren kann! Danke Marco, immer wieder eine Freude in deinem Blog zu lesen.
2 Jochen G. // Sep 10, 2015 at 17:57
Äh, die blauen Schilder auf der Bretterwand haben nichts mit dem Zustand zur Linken zu tun, sondern zeigen die auf der hinter dem Bretterzaun auf der Baustelle einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften an.
3 Marco // Sep 10, 2015 at 19:24
@Jochen: ich hab’s extra als „Satire “ getaggt! 😉
Das Schild im Zusammenhang mit solch einer Grfährdung fand ich schon … Grandios.
4 R.H. // Sep 10, 2015 at 18:31
…ist das nicht ein Angebotsstreifen? Also der mit der unterbrochenen gelben Linie. Den kann/darf man nutzen – muss es aber nicht. Und der Taxifahrer parkt doch schon gaaanz rechts. Also in Luft auslösen kann er sich ja nun mal nicht 😉
5 Jochen G. // Sep 11, 2015 at 10:57
Ja okay, an der Wand steht „Sicherheit geht vor!“ und da wird scharf drüber gewacht, daß auf der Baustelle nix passieren kann und gleichzeitig wird parallel dazu an der Straße sowas abgeliefert.
Schlußfolgerung? Da wird nicht scharf drüber gewacht!
Würde doch nicht sonderlich viel dagegen sprechen, die Absperrung bis an den Fahrstreifenrand zu bringen und den Raum dann für Radfahrer und Fußgänger gemeinsam freizugeben. Wird per blauem Schildchen sonst ja wie selbstverständlich genauso getan, nur auch auf viel engerem Raum.
Das ist der alltägliche WAHNSINN:
6 Markus L. // Sep 11, 2015 at 12:32
Als ebenfalls leidgeplagter Kölner Radfahrer erkenne ich in dieser Baustelle schon den Willen, auch an die Fahrradfahrer zu denken. Zugegeben, das hätte mehr drin sein können.
Auf meiner tägölichen Fahrt am Arbeitsamt und Landgericht vorbei warten täglich neue Überraschungen auf mich. Hier enden Fahrradwege ohne Umleitung von jetzt auf gleich im Nirvana. Bauabreiter laufen kreuz und queer oder fahren gleich mit ihren Baustellfahrzeugen über den Fahrradweg.
Möglich ist in Köln alles…
7 Ralf // Sep 11, 2015 at 13:05
Ich sehe, zumindest auf dem Bild, kein Fahrrad-Piktogramm. Gibt es weiter vorne welche?
Wenn Nein, dann müssen entweder Kraftfahrzeuge und Fahrräder dort fahren oder beide nicht.
8 Marco // Sep 11, 2015 at 13:47
Es gibt vorne Piktogramme und wenn es „um die Ecke“ geht, wimre auch.
9 Karl Kreidbaum // Sep 11, 2015 at 21:26
R.H.: Der Taxifahrer steht auf einem Sonderweg für Radfahrer, da darf er nicht halten oder parken. Er darf aber auf der Fahrbahn halten, sofern es dort keine Halteverbotsschilder gibt. Man könnte ihn freundlich auf diese Möglichkeit hinweisen …. Wie gesagt, könnte, man muss aber nicht.
Früher habe ich mich über die Kfz geärgert, die Radwege zum Halten / Parken benutzen, heute schätze ich sie, entbinden sie mich davon den Radweg zu benutzen und sind sogar bereit, für dieses Opfer eine Knolle zu riskieren.
Fallbeispiel Subbelrather Straße: Der Radfahrstreifen dort erzwingt das Fahren im Schwenkbereich von Autotüren, die daneben parken. Weiter kann man langsame Radfahrer nicht überholen. Wenn sich nun jemand ein Herz fasst und den Radweg durch sein Kfz unschädlich macht, dann kann ich ihn verlassen. Da erhöhtes Unfallrisiko besteht, wenn man als Radfahrer zu spät den Radweg verlässt, verlasse ich ihn so frühzeitig wie möglich und fahre neben dem Radweg auf der Fahrbahn. Erst nach dem Falschparker muss ich wieder auf den Radweg, es sei denn, es ist noch einer in Sicht.
Wer sich Handzettel drucken will, bitte sehr:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/vgr.html
10 Besorgter Staatsbürger // Sep 26, 2015 at 16:28
Die Inhalte hinter dem Link auf die Werbeplattform Facebook kann man nur nach dortiger Anmeldung anschauen. Muss das sein? Man muss diesen Quasi-Monopolartigen Zuckerberg und seine Aktionärsfreunde nicht auch noch unterstützen.
Facebook ist nicht Federationfähig und damit strengstens zu unterlassen!
https://en.wikipedia.org/wiki/Federation_(information_technology)
11 Chris // Okt 12, 2015 at 17:40
@Karl Kreidbaum: Grundsätzlich ist es richtig was Sie sagen, auf Radwegen darf nicht gehalten werden.
Allerdings darf links von Radfahrstreifen ebenfalls nicht gehalten werden:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.“ Quelle: StVO Anlage 2, Randnummer 68, 2a)
Ist ja auch klar, sonst liegt der Radweg wieder in der Dooring-Zone.
Ähnliches gilt übrigens auch für Schutzstreifen. Denn parken/halten ist nur am Fahrbahnrand erlaubt. „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.“ Quelle: StVO Anlage 3 Randnummer 22, 3. Zusätzlich muss laut ERA 2010 die Straße mit dem Schutzstreifen durch ein Halteverbot beschildert sind, was allerdings in Köln und fast überall anders nicht gemacht wird.
12 Denis // Feb 18, 2016 at 17:25
Ist eigentlich eine Frechheit vom Taxifahrer so da zu stehen und wenn er dann noch die Tür im falschen Moment öffnet ist es ganz vorbei.
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