Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Zwischenfälle: Huch, ich hab Sie gar nicht gesehen!

September 18th, 2015 · 23 Kommentare

Hier noch ein kleines Schmankerl aus der Kategorie „Zwischenfälle“, geschehen im letzten Jahr, Ende April 2014.

Wie der geneigte Leser vermutlich weiß, benutze ich in den seltensten Fällen „Radwege“, aus dem Grunde, daß sie meist schlecht zu befahren sind und -und das ist das Wesentliche- mich in den allermeisten Fällen eher gefährden und in Gefahrensituationen bringen, als daß sie mich schützen würden (was sie ja eigentlich sollten). Es gibt aber ein paar seltene und halbwegs ordentliche „Radwege“, die ich tatsächlich halbwegs gerne und regelmäßig benutze. Einer davon ist der „Radweg“ an der B8 (Düsseldorfer Straße) zwischen Leverkusen und Köln-Stammheim, bzw. Mülheim, an den Bayer-Werken vorbei. Der Weg ist gute 4 Meter breit und über weite Strecken ordentlich in Schuß (bis er dann natürlich irgendwann wieder im verwurzelten Elend endet).

Ich habe (mittlerweile) ein Faible für alte, bzw. halbwegs alte Stahlrennräder und hatte über ein Rennradforum ein schönes Milanetti-Rennrad aus den 1980er Jahren angeboten bekommen. Nichts Spektakuläres, aber es passte mit einer Rahmenhöhe von 64cm zu meiner Größe (über 2 Meter), war sehr gut erhalten und sah für mein Empfinden ziemlich schick aus. Ein junger Mann aus München hatte das Erbe seines Vaters aufzulösen und freute sich, daß mit mir jemand, der das Rad in Ehren halten würde, daran Interesse hatte. Wir einigten uns auf einen Preis von 250.- Euro, dafür wollte er das Rad zu einem Freund nach Düsseldorf bringen, den er eh besuchen wollte, wo ich es dann abholen könne. Das Geld für eine Spedition war damit also gespart.

Am 28. April 2014 war es soweit und da das Rad auf den Fotos einen fahrbereiten Eindruck machte, fuhr ich mit der S-Bahn und einem Rucksack mit Pedalen, Werk- und Flickzeug, sowie einer Luftpumpe in die verbotene Stadt, um das Rad per Jungernfahrt von 45km standesgemäß zu überführen. Das Wetter stimmte, Das Rad sah auch in Natura toll aus und die Luft hielt in den Reifen. Gemütlich fuhr ich also die rechtsrheinische Route am Rhein Richtung nach Hause. An der B8 nutzte ich dann ab Leverkusen den oben erwähnten „Radweg“.

An der Kreuzung mit der Roggendorfstr. staute sich der Kfz-Verkehr durch Linksabbieger aus Richtung Mülheim kommend, sowie Rechtsabbieger aus Richtung Leverkusen kommend. Es befindet sich dort zunächst ein Fußgängerübergang („Zebrastreifen“) samt begleitendem Radweg mit Fahrradfurt links daneben (gemäß §26 StVO). Dahinter befindet sich eine Verkehrsinsel, die kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampel, die den weiteren Überweg regelt, zeigte „grün“.

Eine Dame wollte mit ihrem Golf nach rechts in die Roggendorfstr. abbiegen. Sie stand ca. 1 Meter mit der Front ihres Fahrzeuges in die Fahrradfurt hinein ragend an dem Überweg, auf der Rechtsabbiegerspur. Ich verlangsamte bereits einige Meter vor der Kreuzung meine Fahrt auf ca. 10 km/h und wollte den Überweg passieren. Hierzu beschleunigte ich leicht, indem ich wieder pedalierte. Wenige Meter bevor ich den Übergang passierte, fuhr die Dame mit mäßiger Geschwindigkeit an, um rechts in die Roggendorfstr. abzubiegen – sie kreuzte somit meinen Weg und übersah mich augenscheinlich. Ich konnte zwar noch Bremsen und nach rechts ausweichen, einen Zusammenstoß jedoch nicht vermeiden.

Der Zusammenstoß fand seitlich, vor Beginn der Markierung des Zebrastreifens in einem Winkel von ca. 30° in Höhe der Beifahrertür statt. Die Dame kam mit der Front am rechten Ende des Zebrastreifens zum stehen. Ich kippte mit meinem Rad dann nach rechts um.

Huch, gar nicht gesehen!

Huch, gar nicht gesehen!

 

„Zack“ lag ich also da auf dem Boden. Reichlich perplex und -obwohl der Sturz wirklich langsam, quasi wie in Zeitlupe, verlief- mit Schmerzen, denn ich hatte mir beim Ausklicken den linken Fuß verdreht. Die Dame stieg aus ihrem Auto aus, entschuldigte sich mehrmals und meinte, sie hätte mich „gar nicht gesehen“. Sie wäre grad „aus der Sauna gekommen“ und sowas wäre ihr „in 40 Jahren nicht passiert“. Ich rief sodann die Polizei, um den Unfall aufnehmen zu lassen. Irgendwie war ich der Meinung, daß das doch wohl alles „professionell“ aufgenommen werden sollte.

Die Dame machte einen leicht verwirrten Eindruck, vielleicht war sie aber auch einfach nur etwas geschockt. Einige Minuten später betrat ein junger Mann den Unfallort, der mit der Dame offensichtlich bekannt war (im Nachhinein stellte sich heraus, daß es ihr direkter Nachbar war). Er redete ihr zu, dass er gesehen hätte, dass sie mit dem Fahrzeug gestanden hätte und nicht gefahren wäre, er würde ihr dies bezeugen. Er behauptete dann, ich wäre in ihr (folglich auf dem Zebrastreifen) stehendes Kfz gefahren.

Ok. Der Mann meinte also, ich wäre also freiwillig und absichtlich gegen ein Auto gefahren. Suicidal cyclists. Coller Name für ne Band, würde ich sagen.

Gedanklich spielte ich schon mal verschiedene Szenarien durch und dachte mir bereits (2 gegen 1!), daß es vielleicht doch keine so gute Idee gewesen war, die Polizei zu rufen. Die kam dann ein paar Minuten später und vermaß umständlich und ausführlich die Beifahrertür des Golf und suchte dort akribisch nach Schrammen und Beulen (es gab keine). Der Schaden an meinem Rad (ein Achter im Vorderrad) wurde lapidar zur Kenntnis genommen. Daß die Dame keinen Führerschein bei sich trug („ich komme ja nur aus der Sauna“) hatte keine Konsequenzen, über meinen fehlenden Helm gab es aber eine kurze, sicher sehr gut gemeinte Belehrung. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich dazu nur freundlich gesagt, „der Helm hätte den Unfall vermutlich auch nicht verhindert und mich auch nicht vor den Schmerzen im Knöchel geschützt“.

Sorgen machten mir eher, daß dieser junge Mann der Dame so sehr zugeredet hatte, daß ich in ihr stehendes Auto gefahren wäre, daß sie das nun selbst glaubte. Im Beisein der Beamtinnen sagt der Mann allerdings, er hätte mit seinem Fahrzeug hinter dem zweiten Pfeil auf der Rechtsabbiegerspur, also mindestens 5 Fahrzeuge hinter der Dame, gestanden. Es ist zu bezweifeln, dass der Mann aus dieser Entfernung gesehen hat, ob das Fahrzeug der Dame „gestanden“ hat, zumal er sich ja auch auf den Verkehr („stop & go“) hat konzentrieren müssen – wenn, dann aber bevor sie wieder angefahren ist und mich dann übersehen hat.

Nach einiger Zeit und dem guten Ratschlag der Polizistinnen, „fahren Sie jetzt mal ins Krankenhaus und lassen sich durchchecken“, setzte ich meinen Weg fort und fuhr nach Hause.

Es dauerte nur ein paar Tage und ich bekam Post von der Polizei. Eine Vorladung zur Vernehmung, denn -so stand es da schwarz auf weiss- ich war angezeigt worden, wegen „Vortäuschung eines Verkehrsunfalls„.Hui! Als wäre ich also Mitglied von so etwas wie einer „Autobumser-Bande„, um Versicherungen zu betrügen!

Der Polizist, der mich vernahm, war schon was älter und sehr nett. Er fragte mich gerade heraus, „sie haben den Unfall nicht zufällig gefilmt, sie fahren doch öfters mit einer Kamera herum?“. Er kannte also meinem Blog und fügte noch hinzu, „das würde mir meine Arbeit etwas erleichtern„. Nein, hatte ich nicht (diesbezüglich hatte ich den fehlenden Helm selbst schon bereut, da wäre die Kamera nämlich potentiell dran montiert gewesen). Ich hatte aber einen GPS-Track mit meinem Fahrradcomputer mitgezeichnet, der immerhin eine Richtungsänderung und die Reduzierung meiner Geschwindigkeit belegen konnte.

GPS Track

GPS Track

 

Einen  Screenshot und die komplette GPS-Datei (die würden die „Spezialisten“ bei der Polizei schon interpretieren können) schickte ich dem Beamten später am Tage also noch per e-Mail.

Ich mache es kurz, das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Vielleicht, weil ich glaubhaft versichern konnte, daß ich nicht gegen ein stehendes Fahrzeug gefahren bin, sondern beim Abbiegen „übersehen“ wurde. Vielleicht aber auch nur, weil an dem PKW keine Schäden festgestellt wurden und der Schaden an meinem Rad mit ein paar Minuten am Zentrierständer behoben werden konnte. Vielleicht aber auch nur, weil keiner Lust hatte, weiter zu ermitteln. In jedem Fall überlege ich mir das nächste mal ganz genau, ob und wie ich so etwas zur Anzeige bringe – das kann ganz offensichtlich auch nach hinten losgehen. Und übrigens, sollte ich mich künftig doch noch dazu entscheiden, ungesetzlich zu werden und Versicherungen zu bescheissen, dann werde ich dafür keinen alten 250-Euro-Stahlbock nehmen, sondern dann hole ich das aktuelle Kohlefasergerät mit elektronischer Schaltung aus dem Keller. Das soll sich ja dann auch lohnen! 😉

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Tags: Kölner Stadtteile · Mülheim · Radwege · Zwischenfälle

23 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 siggi // Sep 18, 2015 at 21:19

    Ich fahre, seit über 25 Jahren, täglich von Köln nach Leverkusen mit dem Rad zur Arbeit. Sommer wie Winter ohne Ausnahme.
    Allein über meine Nahtoderfahrungen an dieser Kreuzung könnte ich ein ganzes Buch schreiben.
    Unfälle mit dem Rad hatte ich auch schon und natürlich auch Zeugenaussagen.
    Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass von den Zeugen Sachen verdreht werden, oder schlicht das Gegenteil behauptet wird wenn es darum geht dem Radfahrer die Alleinschuld unter zu jubeln.
    Die Krönung war mal ein Zeuge der behauptet hat es war kein Auto beteiligt.
    Damlas flog ich einem Auto über die Motorhaube welches aus einer Parklücke fuhr und direkt auf der Strasse wenden wollte.
    Zum Glück war das Unfallauto noch da.

  • 2 Karl Kreidbaum // Sep 19, 2015 at 21:59

    Inzwischen bin ich so paranoid, dass ich mit einer Kamera nach vorne und einer Kamera nach hinten fahre. Die Kameras werden vor jeder Fahrt fest am Fahrrad montiert und hinterher wieder abgeschraubt. Die Kamera nach vorne ist so ausgerichtet, dass sie auch immer einen Teil des Vorderreifens mit aufnimmt. So kann man leicht nachvollziehen, wo ich genau gefahren bin. Der Auslöser für diese Maßnahme war vor einigen Jahren eine Handyquatschtante, die mir die Vorfahrt nahm und mich so gefährdete. Zur Rede gestellt verhielt sich diese Frau ausgesprochen aggressiv. Eine Anzeige hielt ich für zwecklos da Aussage gegen Aussage.
    Die nach hinten gerichtete Kamera wird von vielen Autofahrern bemerkt und ich bekomme seit dem viel öfter größere Überholabstände. Die Kamera dokumentiert damit nicht nur Dinge, die schief gehen, sie verhindert sie zu einem Teil sogar.
    Einmal bin ich von einem alkoholisierten Autofahrer umgefahren worden als er mich überholte-er hatte mich nicht gesehen-und beide Kameras haben den Vorfall festgehalten. Die Polizei hatte reges Interesse an den Aufnahmen.
    Ein anderes Mal habe ich einen nicht benutzungspflichtigen Radweg auch nicht benutzt. Ein Autofahrer meinte, mich durch Drängeln und wildes Hupen korrigieren zu müssen. Die Kamera nach hinten hat den Vorgang wunderbar dokumentiert und das Nummernschild aufgezeichnet. Es gab eine Anzeige wegen Gefährdung und Nötigung und die Aufnahmen wurden der Polizei als Beweismittel übergeben. Überhaupt kann ich der Polizei in diesem Fall wirklich ein Kompliment für sehr gute Arbeit machen, über die Staatsanwaltschaft möchte ich mich lieber ausschweigen. Der Polizist, der mich vernommen hat, hat später dem Täter die Videos vorgeführt und seine Statements wirkten nach den Vernehmungsprotokollen etwas kleinlaut.
    Man muss sich auch etwas in den Richter hineinversetzen, der bei den Vorfällen nicht dabei gewesen ist und jetzt von den Zeugen belogen wird. Wie soll der Arme denn richtig entscheiden? Mögen andere Beifahrer oder Nachbarn als Zeugen haben, ich habe immer meine kleinen digitalen Zeugen dabei!

  • 3 R.H. // Sep 20, 2015 at 13:40

    @Karl Kreidbaum: geht mir genauso. Auch die Erfahrung, dass Autofahrer mich als Verkehrsteilnehmer eher wahrnehmen, wenn sie die rote (!) nach hinten gerichtete Kamera erblicken, kann ich teilen.
    https://vimeo.com/84413765

  • 4 Mirko Fischer // Sep 21, 2015 at 10:47

    Mein Rechtsverständnis von Kameras an Rädern war immer, dass es nicht erlaubt ist und im Schadensfalls nicht gewertet wird. Ähnlich den Dashcams im Auto.
    Da man täglich Blindnieten im Straßenverkehr erlebt, war der Gedanke schon oft vorhanden Cams am Rad zu montieren. Es muss ja nur das Verhalten der Teilnehmer erkennbar sein und kein Hollywoodstreifen draus werden.
    Ich hätte jedenfalls erwartet, dass die Polizei die Videos ablehnt, schon der Rechtslage wegen.
    Oder irre ich mich?

  • 5 Marco // Sep 21, 2015 at 11:07

    Die Rechtslage ist wohl so, daß Du nicht einfach den Verkehr vorsorglich, bzw. generell filmen darfst. Du darfst aber z.B. touristische Aufnahmen, u.ä. machen. Wenn in dem Fall zufällig ein Rechtsverstoß gefilmt wird, kann das durchaus als Beweismittel anerkannt werden. Ich habe z.B. konkret bei einer Trainingsausfahrt, die ich gefilmt habe (um im Winter eine Motivation für die Rolle zu haben), zufällig einen Unfall zwischen zwei PKW gefilmt (ein Fahrzeug ist bei rot über eine Ampel und hat ein anderes gerammt). Das Video wurde der ermittelnden Behörde übergeben und auch als Beweis verwendet.

  • 6 Henning // Sep 21, 2015 at 14:17

    Hallo Marco,
    offenbar ist dir nichts Schlimmeres passiert, das freut mich schon mal. Dein Beitrag ermutigt mich wieder mal, IMMER meine Kamera am Rad zu haben; ein solch krasse Verdrehung des Tathergangs finde ich schon heftig.

    Welchen GPS-Tracker-Tacho / Software nutzt du denn? Finde ich ebenfalls ganz spannend für meine persönliche Auswertung. Danke schonmal.

    Viele Grüße.

  • 7 Marco // Sep 21, 2015 at 16:13

    Nein, es ist tatsächlich „nichts schlimmes“ passiert (gut, im Nachhinein stellte sich raus, daß die Felge kaum noch zu richten war, allerdings wollte ich eh auf Drahtreifen umbauen) allerdings kann ich den Satz „es ist ja nichts passiert“ bei solchen Ziwschenfällen nicht mehr hören.
    Was die kamera angeht: das muß jeder für sich selbst wissen. Ich habe schon vor langem bemerkt, daß die bloße Anwesenheit (selbst wenn sie nicht läuft!) bereits übervorbildliche Überholvorgänge in sorgsam angepassten Tempo irgendwo ganz links im Bankett provoziert 😉 Und nen touristischen Grund, eine radfahrt zu filmen hat man ja eigentlich fast immer.
    Ich nutze einen Garmin Edge810, davor nen Edge705 (davon aheb ich sogar noch zwei als Ersatz, bzw. für meine Freundin), der Screenshot ist aus Basemap, die Auswertung geht aber auch mit zig anderen Programmen, auch online, z.B. bei Strava.

  • 8 Markus L. // Sep 21, 2015 at 16:36

    Ich hatte auch schon überlegt, mir eine Kamera zuzulegen. Eben weil man im Strassenverkehr unweigerlich als Radfahrer in Bedrängnis kommt.

    Nutz ihr da eine GoPro oder ist die zu monströs für den Fahrradhelm?

  • 9 Marco // Sep 21, 2015 at 17:28

    goPro passt (ich habe eine in die Jahre gekommene Hero2). An den etwas anderen Schwerpunkt des Helmes gewöhnt man sich schnell und es gibt feine Halterungen für Lenker und andere Teile des Rades. Ich gehe allerdings davon aus, daß jede andere gängige ActionCam mittlerweile ebenso passable Ergebnisse liefert.

  • 10 Karl Kreidbaum // Sep 21, 2015 at 22:42

    Ich nutze eine Gopro für vorne und hinten.

    Meine Videos sehe ich mir zu Hause noch einmal an um so auch zu erkennen, was ich hätte bei meinen Fahrten besser machen können, wo ich unbemerkt gegen Gesetze verstoßen habe und welche Gefahren es denn so auf dem Weg gab. Zu Hause habe ich ja die Zeit, mir die Auffälligkeiten in Ruhe – jenseits der Verkehrshektik – anzusehen. Und ich finde die Zeit, in Ruhe der Frage nachzugehen, ob denn die Beschilderung, die ich im Video sehe, überhaupt erlaubt ist.

    Zu den rechtlichen Fragen möchte ich vorab bemerken, dass ich kein Jurist bin, nur interessierter Laie, ich kann daher nur unverbindlich meinen persönlichen Kenntnisstand wiedergeben, eben das, was ich in Büchern und Presseartikeln gelesen habe.

    Man muss unterscheiden zwischen Datengewinn durch die Kamera und dem Sichern der Daten, die man ohnehin mitbekommt. Beispiel: Ich installiere eine Kamera, die während meiner Abwesenheit die Straße aufnimmt um so herauszufinden, woher die Hundekacke kommt. Hier gewinne ich Daten, habe also ein Problem. Anderes Beispiel: Ich telefoniere und nehme das Telefonat (heimlich) auf. Das Diktiergerät verrät mir hinterher nur das, was ich ohnehin schon weiß oder wusste, ich gewinne damit keine neuen Daten, also ok. Problematisch wird es, wenn ich jetzt die Aufnahmen einem Freund vorspiele. Der bekommt jetzt durch das Diktiergerät neue Infos.
    Die Kameras zeigen im wesentlichen nur das auf, was ich ohnehin mit Blick nach vorne und im Rückspiegel sehe, also im wesentlichen kein Datengewinn. Wenn ich die Sachen hingegen ins Internet stelle und damit Dritten zugänglich mache, dann wird es schon kritischer, was nicht gleichbedeutend ist mit ist verboten, ich muss dann aber vorsichtiger sein.
    Man muss auch weiter unterscheiden zwischen Zivilstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Beisiel: Zwei Fahrzeuge kollidieren, nur Sachschaden, mehr nicht. Das ist ein Fall für eine Zivilstreitigkeit. Es gibt Richter, die akzeptieren die Kameraaufzeichnungen, eben weil sich der Sachverhalt anders nicht ermitteln lässt, andere nicht, da der Datenschutz ein so hohes Rechtsgut ist, ich habe beide Urteile in der Presse gefunden. Bemerkung: Die Black Box für Autos wird aus Datenschutzgründen nicht eingeführt. Experten schätzen, dass durch eine Black Box bei Autos die Zahn der Unfälle um 10% gesenkt werden könnten … Meine Meinung: Datenschutz ist zwar gut, aber wenn er mit dem Preis von Menschenleben erkauft wird, dann sind die Prioritäten falsch.
    Nächste Beispiele: Hundekackeproblem und Anzeigen von Falschparkern via Videoaufzeichnungen: Beides sind nur Ordnungswidrigkeiten und da ist der Datenschutz eben wichtiger als die Strafverfolgung, Kameraaufzeichnungen von Privatpersonen werden nicht herangezogen.
    Nun zu den Straftaten: Alkoholfahrten und Drängeln (= Nötigung) sind Straftaten. Hier können die Videos durchaus zur Aufklärung von Straftaten herangezogen werden wenn der Sachverhalt anders nicht zu ermitteln ist.

  • 11 Marco // Sep 21, 2015 at 22:49

    Mit Verlaub: ganz schön gefährliches Halbwissen, das Du da von Dir gibst, Karl! 😉

  • 12 Mirko // Sep 22, 2015 at 12:30

    @Marco: Wenn man es von der touritischen Seite aus betrachtet hast du natürlich Recht. Dann kann man fast jede Fahrt filmen. Danke für den Tipp.
    Zum aufzeichnen der GPS-Daten meiner Fahrten nehme ich übrigens run!GPS. Damit kann man auch gleich die Herzfrequenz und Trittfrequenz auf dem Handy mit aufzeichnen lassen.

  • 13 R.H. // Sep 22, 2015 at 16:16

    Die Sony-Kameras zeichnen die Geschwindigkeit und die Strecke auf. 🙂
    https://youtu.be/K3fhTaeHLWw

  • 14 Marco // Sep 22, 2015 at 18:15

    Sehr interessant, R.H. – das füge ich (bei Interesse) mit Dashware zusammen (GPS Track meines Garmins und das Video meiner goPro). Hier ein Test (nicht ganz genau, ich hatte den garmin nicht rechtzeitig gestartet, da war das synchronisieren etwas tricky):
    https://www.youtube.com/watch?v=qYX6HjD9JqE

  • 15 R.H. // Sep 22, 2015 at 20:24

    Cooles Video. Hätt ich meinem Junior auch mal die Kamera ans Rad geschraubt, so gibts nur ein paar Szenen. Man sieht aber schon Unterschiede zwischen Jedermann- und Lizenzrennen……….. https://youtu.be/98LnzJPSuYI

  • 16 Marco // Sep 22, 2015 at 20:30

    Naja, ich bin das 24h Rennen gefahren, da gehst du nicht ab, da fährst Du so, daß Du nicht einbrichst 😉

  • 17 siggi // Sep 22, 2015 at 21:51

    Der Unterschied zwischen Jedermann und Lizenzrennen ist die Bandbreite der Teilnehmer.
    Ich bezweifle allerdings, dass viele Lizenzfahrer nicht in der Lage sind bei einem Jedermannrennen vorn mitzufahren.

  • 18 R.H. // Sep 22, 2015 at 22:40

    jetzt wirds o.t.:
    viele Lizenzfahrer wechseln ja in die Jedermannszene um Erfolgserlebnisse zu haben. Außerdem wird in der Jedermannszene kaum kontrolliert und so haben manche halt ihre eigenen Methoden, sich Selbstbestätigung zu holen ….

  • 19 der ub // Sep 24, 2015 at 17:10

    An der Reaktion des Nachbarn, der willentlich eine Falschaussage in Aussicht stellt, ist die Wirkung der Darstellung von Radfahrern in der Presse ersichtlich. Vermutlich holt dieser geistig Minderbemittelte sich seine Informationen auch noch aus der Boulevardpresse: frei nach dem Motto -alle Radfahrer sind Rowdies und müssen demzufolge bestraft werden-.
    Ich hoffe, dass Presse (übrigens auch bei der Polizei) bei ihrer Darstellung von Radfahrern künftig neutral sind. Auch bei den Autofahrern gibt es übrigens zuhauf Rowdies und Rotlichtsünder wie ich tagtäglich feststelle. Die tauchen aber in Presseberichten immer verharmlost auf!
    Solange also die Medien Radfahrer so polemisieren, wird es jene Deppen geben, die wie einst in schlimmen Zeiten der Propaganda folgen.

  • 20 Bebbi // Sep 28, 2015 at 14:11

    @ R.H.: Was für Modellbezeichnungen haben die?

  • 21 R.H. // Okt 8, 2015 at 19:55

    z.B Sony AS 200V

  • 22 Münsterland-Radler // Mrz 23, 2016 at 01:34

    Es ist unglaublich, dass schon wieder ein Rechtsabbiege-Unfall mit dem Radfahrer als Opfer vorgetäuscht wird.
    Ich weiß natürlich nicht, was von der Story stimmt, finde den Vorwurf „Vortäuschung eines Verkehrsunfalls zwecks Versicherungsbetrugs“ jedoch zutreffend. Denn anders kann ich mir nicht erklären, wie es zu einem solchen Unfall kommen könnte.

    Am Radweg liegt es jedenfalls nicht.
    Das wird aber vermutlich das sein, was mit diesem Artikel zu suggerieren versucht wird.
    Mir konnte jedoch von einem Beamten der Polizei Münster glaubhaft versichert werden, dass es solche Rechtsabbiege-Unfälle mit Radfahrer(inne)n als Opfer noch nie gegeben hat, nicht gibt und auch nie geben wird. Denn Radwege dienen schließlich der Sicherheit der Radfahrer, da wären solche Unfälle kontraproduktiv.
    Die Frage, die sich mir hier stellt, ist also, warum @Marco diesen (vorgetäuschten) Unfall herbeigeführt hat, und die Antwort liegt auf der Hand: Er ist ein Radweg-Gegner, weil er dem Irrglauben an die ach so sichere Fahrbahn verfallen ist, der im Internet ja auch viel zu weit verbreitet wird.

    So ein Unfall kann nur vorsätzlich geschehen und wäre durch ein einfaches Betätigen der Bremse zu vermeiden gewesen. Die Schalter dafür sind diese Hebel am Lenker, an denen man ziehen kann, @Marco 😉

    Die Einstellung geschah mMn nur aus Mangel an Beweisen. Dass die Autofahrerin den Radfahrer @Marco übersehen hat, kommt jedoch jedenfalls nicht in Betracht.

  • 23 Marco // Mrz 23, 2016 at 01:51

    Ach Gottchen:

    A) Artikel nochmal lesen
    B) Fahrrad als Verkehrsmittel akzeptieren
    C) Aluhut absetzen

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