Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Der dickste Mittelfinger von Köln!

Juli 22nd, 2015 · 45 Kommentare

Den oder eigentliche DIE dicksten Mittelfinger von ganz Köln zeigt unsere Stadtverwaltung den Kölner Radfahrern derzeit zusammen mit der Firma Ströer Media SE, die seit Anfang 2015 die Außenwerbung in Köln gänzlich erworben hat. Seit einigen Wochen werden in ganz Köln also neue Plakatwände und Litfasssäulen aufgebaut und installiert. Ich entdeckte vorgestern in meinem Veedel folgendes Konstrukt:

Litfasssäule im Sichtfeld

Litfasssäule im Sichtfeld

 

Die Litfasssäule steht an einer der für Fußgänger und Radfahrer undurchsichtigsten und gefährlichsten Ecken Köln-Mülheims, dem Clevischen Ring Ecke Mülheimer Brücke. Zum Verständnis: von links kommen Fußgänger und Radfahrer (trotz ausgeschilderter NRW-Veloroute (Beschilderung mit StVO Status) eigentlich illegal, die wollen schnell noch die Grünphase der Ampelschaltung, die hier (natürlich!) vollkommen ungünstig ist (es ist kaum möglich, in einer Ampelphase beide Übergänge des Clevischen Ringes, das Foto zeigt den zweiten, zu passieren) schaffen. Von rechts kommen Fußgänger aus der stark frequentierten „Einkaufsmeile Buchheimer Straße“ und auch aus der Sparkasse, bzw. vom dort stehenden Geldautomaten. Die stehen dann genau hinter der Liftfaßsäule, für den Radfahrer nicht sichtbar! Von vorne rechts kommen durchaus schnelle Radfahrer von der hier abschüssigen Mülheimer Brücke. Das ist zwar nicht erlaubt, interessiert aber Stadtverwaltung, Polizei und viele Radfahrer einen feuchten Kehricht (das könnten aber natürlich auch schnelle Tretroller oder Skateboarder, also Fußgänger, sein). Die Ampel, die hier trotz fehlender Haltelinie auch für den Radverkehr gilt, da von links Fußgänger den „Radweg“ kreuzen, wird von der Litfasssäule vollständig verdeckt und ist erst im letzten Moment sichtbar! Das dürfte übrigens auch für den Fahrbahnverkehr auf dem Rechtsabbieger gelten.

Man könnte insgesamt meinen, diese Einschränkungen von Sichtbeziehungen stammt aus den dunkelsten Sechziger Jahren, als man allgemein die autogerechte Stadt plante und noch nicht vorhatte, den Modal Split bis 2025 auf 2/3 ÖPNV/Rad zu 1/3 Kfz zu bringen oder gar Radverkehrskonzepte zu planen, aber -nein- diese Konstruktion wurde am 20. Juli 2015 errichtet, also in den Monaten vorher geplant und -vermutlich- irgendwann vom Baufaufsichtsamt und der Straßenbehörde in der Kölner Stadtverwaltung genehmigt. Vielleicht ist das ja schon ein Teil des Radverkehrskonzeptes?!

Ich habe mir die Mühe gemacht und vorgestern folgendes Schreiben an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik und den „Fahrradbeauftragten“, sowie per cc: an die Kölner Polizei, den ADFC und die Firma Ströer geschickt: 

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber „Fahrradbeauftragter“,

an der Kreuzung Clevischer Ring / Mülheimer Brücke befindet sich seit kurzem auf der rechten Seite in südliche Fahrtrichtung eine Litfasssäule / Werbezylinder der Firma Ströer von mehreren Metern Höhe.

Wie Sie dem anhängenden Bild entnehmen können, befindet sich die Säule *exakt* in der Sichtachse zwischen der Ampel und Radfahrern, die den „Radweg“ in südliche Richtung benutzen, sowie Fußgängern, die den Fußgängerüberweg über den Clevischen Ring benutzen, sowie Radfahrern, die von der Mülheimer Brücke kommen.

Radfahrer, die von der Mülheimer Brücke kommen, fahren hier abschüssig und schnell, zudem versuchen sie oftmals, die LSA noch bei „grün“ zu erreichen.

Der Fußgängerüberweg ist stark frequentiert, da hier die „Einkaufsmeile Buchheimer Straße“ beginnt, sich eine Sparkasse/Geldautomat in unmittelbarer Nähe befindet, sowie auf der anderen Seite des Überwegs die KVB-Station „Wiener Platz“ (Linien 4, 13 und 18) von vielen Menschen erreicht werden möchte. Fußgänger, die den Überweg in Richtung Wiener Platz passieren, stehen nun *direkt* hinter der Litfassäule und sind für Radfahrer (und auch Kraftfahrer) nicht sichtbar. Zudem sind Fußgänger (und auch Radfahrer aus Richtung Wiener Platz kommend) hier schnell unterwegs, da die Ampelschaltung denkbar ungünstig ist, um die beiden Überwege in einem zu überqueren.

Ebenso ist die LSA in südlicher Fahrtrichtung für Radfahrer durch die Litfasssäule *nicht*, bzw. erst im letzten Moment sichtbar, dies gilt vermutlich auch für den Kfz-Verkehr.

Ich bitte Sie, die Litfasssäule umgehend zu entfernen.

Desweiteren beantrage ich hiermit Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) in folgende Unterlagen:

– wann die Errichtung der Litfasssäule von der Stadt Köln so genehmigt wurde
– wer die Errichtung der Litfasssäule genehmigte

Ich wünsche, die Informationen niedergeschrieben, aufbereitbar und nachvollziehbar zu erhalten. Dies nach Ihrem Gusto per Post an meine Adresse oder per e-mail an marco@radfahren-in-koeln.de. Aus Umweltschutzgründen würde ich die elektronische Variante präferieren.

Bitte leiten Sie diese Anfrage ggf. an die Zuständigen Personen weiter.

Hochachtungsvoll,

Marco Laufenberg

Ich bin gespannt ob und was ich für Antworten bekomme. Auf die Frage, wer die Litfasssäule genehmigte, kann ich mir die Antwort schon denken, zumindest gab der jetzige Ordnungsamtsleiter Engelbert Rummel, der vorher Leiter des Baufaufsichtsamtes war, auf die Frage eines Journalisten beim letzten „Fahrradaktionstag“ der Stadt und Polizei Köln nach der Genehmigung eines vergleichbaren Hindernisses, lachend an, daß er im „letzten Jahr für den Vertrag mit diesen Werbeträgern zuständig war“. So läuft das in Köln.

 

(Übrigens: meinen Artikel zum „Fahrradaktionstag“ am 26.3.2015 werde ich irgendwann noch posten – ich warte einfach noch auf Erläuterterungen zu meinen Fragen an die Kölner Polizei, die scheinbar so kompliziert sind, dass deren Beantwortung „etwas“ länger dauert). Und letztlich gibt Herr Rummel hier auf die Frage eines Medienvertreters nach Werbeträgern an den Ringen deutlich und konkret Auskunft, wer die Baugenehmigung erteilt hat – gute 2 Minuten, die man sich genau anhören sollte:

 

Kein Problem also, das wurde alles von „den Verkehrsexperten“ geprüft! #Harzendorfgate

In sozialen Netzwerken wird dieser Fall bereits diskutiert und es wird dabei offensichtlich, daß die ganze Stadt derzeit von ähnlichen Bauwerken durchzogen wird, wie z.B. hier:

Kleiner Auszug von Behinderungsmaßnahmen

Kleiner Auszug von Behinderungsmaßnahmen

 

Der ADFC Köln ist bereits ebenfalls an der Sache dran, will Fototouren machen und erstellt derzeit eine Karte, auf der entsprechende Litfasssäulen und Werbetafeln verzeichnet werden. Es wird um Mithilfe durch aussagekräftige Fotos der Sichtbehinderungen mit Locationangabe und Betreff „Werbesäulen“ an radverkehr@adfc-koeln.de gebeten. Fallen Euch also in Eurem VeedelWerbeträger auf, die die Sichtbeziehungen zwischen MIV und Fußgängern/Radfahrern, bzw. untereinander beinträchtigen, zückt bitte Euer Handy und helft bei der Aufklärung dieser Grotesken – vielen Dank!

Zum guten Schluß noch ein kurzes Video vom Clevischen Ring aus subjektiver Sicht, aufgenommen abends, wenn da nicht mehr viel los ist. Tagsüber ist es dort richtig unübersichtlich und voll.

Alleine in meiner Umgebung gibt es derzeit auf gutes halbes Dutzend Baustellen, die auf ähnlichen Blödsinn schließen lassen. Willkommen in der „fahrradfreundlichen Stadt“ Köln!

(Danke an Andreas K. für die Inspiration zum Titel dieses Beitrages)

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Tags: Allgemein · Fahrradbeauftragter · Kölner Stadtteile · Mülheim · Mülheimer Brücke · Radwege

45 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Martin Ogger // Jul 22, 2015 at 13:39

    Warum sollte die Ampel im Video für Radfahrer gelten? Die Furt hört an der Fahrbahnkante auf, weiter erstreckt sich der Geltungsbereich nicht. Eine Haltelinie ist egal, wichtig ist die Furtfortführung über den Radweg.

  • 2 Marco // Jul 22, 2015 at 14:39

    Sicher? Ich verstehe es selbst nicht ganz, der ADFC spricht irgendwo davon, daß solch eine Ampel gilt, wenn Fußgänger kreuzen. Quelle suche ich noch raus, bin unterwegs.

    Es ist aber auch egal, ob die Ampel gilt oder nicht, die Säule behindert die Sichtbeziehungen trotzdem.

  • 3 Tobi // Jul 22, 2015 at 16:04

    Ich würde an eben dieser Ampel von einem (überraschend) freundlichen und kompetent wirkenden Polizisten an eben jener Ampel aufgeklärt, dass diese auch für Radfahrer gelte, da sich der „Aufstell-bereich“der Fußgänger rechts des Rades befände. Leuchtete mir so ein, auch stellte ich nach Recherche fest, dass diese Auffassung verbreitet ist.

    Der Mittelfinger ist mir auch schon negativ aufgefallen, in Sachen Albernheit wurde er jedoch noch von der rechts Richtung Brücke folgenden Baustellen-beschilderung übertroffen (Gehweg gesperrt, ehemaliger Radweg in beide Richtungen als benutzungspflichtiger, geteilter Fuß-/Radweg ausgeschildert).

  • 4 Peter Viehrig // Jul 22, 2015 at 17:25

    Die Frage ist falsch gestellt, sie müßte lauten: Warum sollte die Ampel für Fahrradfahrer *nicht* gelten?

    Antwort bitte mit Rechtsgrundlage.

    Bis dahin: Sie gilt natürlich auch für Fahrradfahrer.

  • 5 Peter Viehrig // Jul 22, 2015 at 17:33

    Im übrigen ist der Radfahrer im kurzen Video zu schnell. Man muß innerhalb des Sichtbereichs das Fahrzeug sicher zum Halt bringen können. Angesichts der frühzeitig zu erkennenden querenden Fußgänger wäre mit weiteren Fußgängern hinter dem LKW zu rechnen. Was natürlich nichts daran ändert, daß die Litfaßsäule denkbar bescheiden aufgestellt wurde.

  • 6 Marco // Jul 22, 2015 at 17:46

    Ich war mit 15 km/h unterwegs und hatte beide Hände an den Maguras.

  • 7 Peter Viehrig // Jul 22, 2015 at 17:57

    Das war offensichtlich dann noch immer zu schnell, sorry.

    Der Umstieg auf das Fahrrad und die Ablage der Bleifußdenke sind eben zwei verschiedene Vorgänge.

    Wenn es unübersichtlich oder uneinsehbar wird, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, nötigenfalls bis zu Stillstand.

  • 8 Marco // Jul 22, 2015 at 18:06

    Hach, ich werd wohl umsatteln müssen. Auf Fußgänger oder so.

  • 9 Peter Viehrig // Jul 22, 2015 at 18:13

    Ja, ich weiß, das wirkt etwas korinthenk****erisch von mir. Manchmal bin ich das vielleicht.

    Nichts für ungut. Bitte weitermachen, ich lese hier gern.

  • 10 Marco // Jul 22, 2015 at 18:20

    Nee, ist schon ok. Bin ich ja auch. Ich hätte jederzeit sicher anhalten können, das müsste reichen 😉

  • 11 Karl Kreidbaum // Jul 22, 2015 at 18:20

    Aus meiner Sicht müsste damit der Klageerfolg auf Aufhebung der Benutzungspflicht wachsen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Berufungsgericht außerhalb Kölns ein Einsehen hat, wächst. Oder sehe ich was falsch?

  • 12 Köln – verkehrsbehindernde Straßenmöblierung | trailchaser's Blog // Jul 22, 2015 at 20:23

    […] Laufenberg hat sich – gewohnt wortreich – eines Standortes angenommen und darüber gebloggt. Ich selbst habe mich gestern auf die Socken gemacht und die Ringe – von Christophstr bis […]

  • 13 Karl Kreidbaum // Jul 22, 2015 at 23:29

    Ist nicht ein neues Radverkehrskonzept für die Innenstadt angekündigt worden? Die Baumaßnahmen beginnen schon und man fängt vorab mit den Litfasssäuln an. 🙂

  • 14 siggi // Jul 23, 2015 at 17:13

    @Peter Viehrig
    Das Sichtfahrgebt schreibt vor, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Ich finde im Video keine Stelle wo das nicht der Fall sein sollte. Der Radweg war jederzeit genügend einsehbar.

  • 15 Martin // Jul 24, 2015 at 07:13

    Ungeachtet dessen, dass die Säulen einfach nur dämlich und wegen des Aufstellortes auch gefährlich sind.
    Im Video bei Sekunde 7 sieht man, dass noch einiges an Platz ist bis zur Ampel. Wenn man mit 15 km/h fährt muss man da doch noch halten können. Man sieht ja auch, dass du nicht stark bremst.
    Dann nimmst du dem Radfahrer die Vorfahrt und selbst am Ende des Videos bist du noch nicht zum stehen gekommen.
    Ob man die rote Ampel über der Fahrbahn, die man fast die ganze Zeit sieht, beim fahren wahrnimmt, kann ich so nicht sagen.
    Kann natürlich auch sein, dass man die ganze Situation im Video anders wahrnimmt, als sie dann wirklich war.
    Aber das Video ist schon ziemlich zu deinem Nachteil.

  • 16 Marco // Jul 24, 2015 at 07:58

    „Ich“ (ich habe nicht behauptet, daß ich das Video gefilmt habe) nehme dem Radfahrer, der über den Fußgängerüberweg fährt, die Vorfahrt? Ja, das kann sein.

  • 17 Sebastian_1972 // Jul 24, 2015 at 10:10

    Die StvO sagt: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“

    An der fraglichen Stelle ist man auf einer Radverkehrsführung. Dementsprechend gilt Satz zwei, wonach die Lichtzeichen für den Radverkehr für Radfahrer gelten. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass bei solchen Konstrukten wie oben die Fahrbahnampel für Radfahrer gilt, hätte er dies in die StVO schreiben können. Hat er aber nicht, weshalb auf Radwegen die Fahrbahnampel nicht gilt. Soll der Radfahrer an dieser Stelle auch anhalten, muss die Stadt separate Signalgeber für Radfahrer aufstellen – denn nur diese gelten auf Radverkehrsanlagen (die Ausnahme „Fußgägnerampel gilt“ ist in diesem Fall nicht relevant).

  • 18 Marco // Jul 24, 2015 at 10:16

    @Sebastian_1972: erkläre das bitte dann vor Ort dem „freundlichen“ Kölner Schutzmann. Ich wünsche schon mal „viel Spaß“ dabei 😉 .

    Was ich eigentlich bemerkenswert finde, ist, daß diese Situation in diversen Foren, etc. bereits diskutiert wird und jeder (ich sag mal: durchaus erfahrene und recht rechtssichere Menschen) eine andere Meinung hat, ob die Ampel nun gilt oder nicht. Spricht ja eigentlich Bände. Und ich sag’s frei heraus, ich war mir vor Ort auch nicht sicher – wie soll das also nun „Lieschen Müller“ auf ihrem Fahrrad (die ggf. noch nicht mal nen Führerschein hat) wissen? Am besten fährt man in Köln nur Tandem, mit einem Verkehrsanwalt als Stoker.

  • 19 Martin // Jul 24, 2015 at 10:17

    Naja, ich nahm das an, weil du auf Peter Viehrig’s Kommentar dazu Stellung nimmst mit „Ich war…“

    Meine Aussage zum ausreichenden Platz bis zur Ampel muss ich aber etwas zurücknehmen. Man hat natürlich auch eine gewisse Reaktionszeit bis man zu bremsen anfängt. Wenn man nur das Video anschaut und weiß, dass gleich eine rote Ampel auftaucht, entfällt natürlich die Reaktionszeit.

  • 20 Marco // Jul 24, 2015 at 10:20

    Es sind weit weniger als 10 Meter bis zur Ampel. Innerhalb 10 Meter vor einer Ampel darf man z.B. nicht parken, wenn man diese dadurch verdeckt … Bitte bedenke auch, daß der Fahrer vielleicht erstmal darauf achtet, ob jemand hinter der Litfasssäule steht oder jemand von links kommt oder von geradeaus und somit von der Ampel zusätzlich abgelenkt ist.

  • 21 Peter Viehrig // Jul 24, 2015 at 12:14

    @Sebastian_1972

    Der Satz 2 in § 37 Absatz 2 Nr. 6 StVO ergänzt den Satz 1., bildet also eine „nähere Bestimmung“ zu ihm. Wenn dieser Satz 2 nicht greifen kann (mangels besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr) , dann gilt einfach wieder Satz 1, der wird ja nicht aufgehoben, sondern nur ergänzt.

    Die Ampel eröffnet mit Fußgängergrün einen temporären Schutzbereich für Fußgänger von Fußweg zu Fußweg, den Sie währenddessen nicht durchqueren dürfen, weder als Auto- noch als Fahrradfahrer.

    Daß der Gesetzgeber lausig formuliert hat, ist unbestritten. Aber auch nicht neu. Notfalls muß man sich einfach mal fragen: Was wollte er mit der Regelung erreichen? Daß Fahrradfahrer Fußgänger umnieten dürfen, obwohl diese Grün haben? Wohl kaum.

    Link: §37 StVO

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

  • 22 R.H. // Jul 24, 2015 at 14:14

    Da die gemachten Aussagen über die notwendige Anhaltemöglichkeit innerhalb der (halben) Sichtweite bereits bestehen, könnte man denken, das Kölner Radverkehrskonzept verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, das Geschwindigkeitsniveau des Radverkehrs zu reduzieren. Fehlt noch (zur Sicherheit): Radfahrer absteigen.
    Vielleicht um eine Annäherung an den Kfz-Verkehr zu erreichen, wo sich Autofahrer gegenseitig im Wege stehen …. 😉 . Zum Glück ist Aachen über diesen Stand schon hinweg.

  • 23 siggi // Jul 24, 2015 at 21:25

    @R.H.
    Das Anhalten bei halber Sichtweite wird nur verlangt wenn entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden können.
    Das ist bei einem Radweg, der nur für eine Fahrtrichtung freigegeben ist, nicht der Fall.
    Hier gilt der normale Grundsatz des Sichtfahrgebotes, dass man innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten können muss.

  • 24 Jochen G. // Jul 27, 2015 at 11:14

    Hm, also ich denke alle Theoretisiererei wegen dieser Ampel ist wenig nutzbringend, denn es geht doch um etwas anderes:

    Stellen diese Hindernisse objektive klar fassbare und nicht hinnehmbare Hindernisse dar, oder nicht? Sind sie mit geltendem Recht und Gesetz vereinbar, oder nicht?

    Meine Meinung: Es ist teils „so“ und teils „so“. Aber wenn, wie im gezeigten Beispiel, ein benutzungspflichtiger Radweg bereits nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und das ist im Fall des gezeigten „Mittelfingers“ ganz offenbar der Fall, dann bringt es nichts mit Samthandschuhen zu drohen. Es wird in einer Kurve eine Lichtzeichenanlage verdeckt und es kann aufgrund des normalen Verkehrsgeschehens auf dem Gehweg jederzeit zu einer nicht vorhersehbaren Konfliktsituiation auf der der Sonderspur der Fahrbahn (vulgo Radweg) kommen. Daher darf das Hindernis dort nicht stehen, denn es gefährdet ganz objektiv und m.M.n. in erheblicher Weise die Verkehrssicherheit. Es ist umgehend wieder zu entfernen.

    Findet sich jemand, vielleicht sogar mal zur Abwechslung der sog. Lobbyverein ADFC, der der Stadt eine klare Frist setzt und andernfalls ohne große Umschweife die vorgesehenen härteren Maßnahmen einleitet und zwar ohne wenn und aber, oder wollt ihr Euch auch die nächsten 20 Jahre wie die letzten Volldeppen verarschen lassen?

    Darüber hinaus wäre es doch mal an der Zeit, eine Werbekampagne gegen die Stadt Köln zu initiieren, bei der genau diese Art Antiradverkehrspolitik in den zentralen Vordergrund gestellt wird.

    Werte Kölner Radfahrer, belasst es nicht bei einem Paket Kies, greift nun endlich mal zu den spitzeren Steinen. (Frei nach Leben des Brian)

  • 25 Marco // Jul 27, 2015 at 11:19

    @Jochen, mit Deinem Beitrag funkst Du ziemlich auf meiner Wellenlänge, wie durch meinen Artikel ja klar werden sollte. Und ja, der ADFC (der in Köln grad eine sehr bemerkenswerte Wandlung zum Positiven hin macht) hat wohl einige Maßnahmen diesbezüglich vor.

  • 26 Jochen G. // Jul 27, 2015 at 11:25

    Ach und nochwas.

    Hört auf euch um solche Niggeligkeiten wie: „Was ist in Anbetracht des gesetzwidrigen Sichthindernisses die korrekte Geschwindigkeit bis runter zum Schritttempo?“ zu streiten. Damit spielt ihr nur denen in die Arme, die einen sehr feuchten Kerricht auf Verkehrssicherheit geben und damit genau dann durchkommen, wenn sich die Opfer, also Radfahrer und Fussgänger, sehr bereitwillig selber zu Statisten degradieren, anstatt laut zu werden und auf den Putz zu hauen.

    Natürlich ist es sinnvoll an solchen Gefahrenstellen langsam zu fahren. So langsam, daß man niemanden umnietet, aber es ist nunmal nicht im Sinne des Gesetzes, wenn solche Bauwerke überhaupt erst entstehen! Der Mist dort gehört weg. Punkt!
    Konzentriert euch darauf und hört auf über im Vergleich dazu belangloses zu verhandeln.

    Jeder Unfall der an der Stelle geschieht, geht auf das Konto der Stadt Köln, denn sie hat nicht alles unternommen, um ein Normalmaß von Verkehrssicherheit im Rahmen der geltenden Gesetze herzustellen. Ja mehr noch, sie hat genau das Gegenteil getan und das bezeichne ich als Verwaltungskriminalität. (Wann sowas wohl in das StGB aufgenommen wird…)

  • 27 Karl Kreidbaum // Jul 27, 2015 at 12:53

    Jochen, Kriminalität in Verwaltungen ist ein Problem. Beweis hier:
    http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article104834393/Milliardenschaeden-durch-Kriminalitaet-in-Amtsstuben.html
    Es gibt dafür nach meinem Kenntnisstand keinen eigenen Begriff. Die These hinter dem organisierten Verkehrschaos kriminelle Energie zu sehen halte ich für recht erklärungsmächtig.

  • 28 Jupp // Jul 27, 2015 at 13:36

    Hi
    dafür gibt es seit langem den Begriff „Blödheit im Amt“, ergänzt durch „Unfähigkeit im Amt“ und strafrechtlich imho relevant „Vorteilsnahme“ bzw. „Veruntreuung“.
    Leider wird bei Steuergeldern nicht so genau hingesehen.

    Man könnte für die dicken Mittelfinger doch in jedem einzelnen Falle eine Anzeige gegen Unbekannt wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr erstatten. Dann wird ggf. die Entfernung der Sichthindernisse noch von einem Bußgeld begleitet.

  • 29 Jochen G. // Jul 27, 2015 at 14:35

    Jupp, die Sichthindernisse sind doch mit behördlicher Genehmigung aufgestellt worden. Da bringt es also nichts in der von dir vorgeschlagenen Weise etwas zu versuchen. Das wandert sofort in die Ablage „P“.

    Ich bin nicht vom Verwaltungsfach und Jurist schonmal gar nicht, daher meine folgenden Worte bitte nur versuchen inhaltlich zu verstehen und nicht wortwörtlich.

    Ich kann mir vorstellen, da die Teile ja offenbar erst ganz frisch errichtet worden sind, ist ein erster Schritt der Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Verwaltungsakt (die Genehmigung für das Errichten).
    Weitere Schritte könnten eine Klage auf Entfernung der Bauwerke sein. Nett wäre auch die Vorstellung eines Antrags auf einstweilige Verfügung, wegen sowas wie Gefahr im Verzug.
    Da aber prima Argumente denkbar sind, weswegen die Gefahr auch anderweitig fürs Erste abwendbar sind, wäre statt eines Schusses in den einstweiligen Ofens, ein Hinwirken auf wirksame Absicherung der Gefahrenstelle mittels geeigneter Sicherungsmaßnahmen. Im Fall von Köln also bspw. durch das Aufstellen von Mülltonnen, die mit Flatterband verbunden werden. – Ja ich erinnere mich dabei an die Großtat der Kölner Polizei um heruntergefallenes Mauerwerk auf der Straße in der Nacht zu „sichern“. 😀

    Durch Absicherungsmaßnehmen, gegebenenfalls gerichtlich erzwungene, bekäme die Sache direkt einen großen öffentlichen Aufmerksamkeitswert = öffentlichen/politischen Druck und nebenbei würde auch das Unfallrisiko gesenkt.

  • 30 Jupp // Jul 28, 2015 at 07:24

    Ich weiß, dass die Behörde das genehmigt hat. Damit hat sie sich vielleicht selbst strafbar gemacht. Dem kann ein Staatsanwalt durchaus nachgehen. Die Loveparade war ja auch genehmigt. Und genügend Anzeigen zeigen den Behörden, dass sie da Mist gebaut haben. Der anzeigende Bürger kann ja nicht wissen, dass die Genehmigungen erst nach Feierabend und genug Kölsch bearbeitet werden….

  • 31 josch // Jul 28, 2015 at 08:02

    Auch hier wieder mal Dank für Deinen unermüdlichen Einsatz.
    Die Absurditäten, die man in dieser Stadt erleben darf, nehmen kein Ende.
    Bin ich froh, dass Versagertum und Kriminalität Kölle fest im Griff haben.
    Wo beim adfc kann ich zu dieser Aktion etwas nachlesen? Der adfc ist (mir) bisher nicht durch engagiertes und couragiertes Auftreten für den (kölner) Radfahrer und gegen die Stadt aufgefallen. Sollte sich dies nachhaltig ändern, so könnte es die richtige Adresse für Mitgliedsbeiträge und Spenden sein 🙂

  • 32 Marco // Jul 28, 2015 at 09:10

    Josch, schau Dir z.B. Mal den Kölner ADFC Blog an (Link auf dieser Seite). Auch waren die letzten Ausgaben des „Fahr Rad!“ Magazins bis ordentlich über die Hälfte mit Gutenberg kritischen Artikeln gefüllt. Dazu kommt, daß mir die neuen Gesichter im ADFC gut bekannt sind. Jetzt ist wirklich ein guter Zeitpunkt, dem Club mit einer Mitgliedschaft eine Chance zu geben.

  • 33 Michael // Jul 28, 2015 at 10:11

    Ich glaub sowieso, dass viel zu wenig Radfahrer im ADFC Mitglied sind. Da sollte der ADFC aber vielleicht auch noch etwas mehr Werbung machen und den Leuten erklären, warum sie Mitglied werden sollten. Ohne die notwendige Finanzpower kommt der Verein halt auch nicht an gegen die anderen Größen.

  • 34 Jochen G. // Jul 28, 2015 at 11:15

    Marco: „Jetzt ist wirklich ein guter Zeitpunkt, dem Club mit einer Mitgliedschaft eine Chance zu geben.“

    Wenn das für Köln nun wirklich so zutrifft, dann freu ich mich für euch.
    Hier habe ich den Schritt vor 1,5Jahren mach einem persönlichen Gespräch mit einem der neuen „Gestalter“ getan und … werde mich nun wieder von diesem Verein verabschieden. Werde die zwei Jahresbeiträge unter „schlechte Erfahrungen“ verbuchen und hoffe auf eine erneute Beruhigung meines Bluthochdrucks.

  • 35 Marco // Jul 28, 2015 at 11:30

    Das ist das Blöde: jeder Ortsverband ein eigener eingetragener Verein. Man kann das aber unterwandern, bzw. durch eigenes Engagement in eine andere Richtung lenken. Und das passiert in Köln gerade. Solange gibt es erst einmal meinen Zuspruch, der natürlich von der Konsequenz in Handeln und Darstellung abhängt.

  • 36 Jupp // Jul 28, 2015 at 13:41

    Und nicht jeder Ort hat einen eigenen Ortsverband.
    Hier in Euskirchen müsste ich mich Köln oder Bonn anschließen, was hätte ich davon? Dabei ist Euskirchen ein eigener Kreis, aber wohl zu wenig Fahrradaktivisten.
    Irgendwer Lust auf ne Vereinsgründung hier?

  • 37 Radling // Aug 4, 2015 at 10:41

    @JochenG.:
    „Findet sich jemand, vielleicht sogar mal zur Abwechslung der sog. Lobbyverein ADFC, der der Stadt eine klare Frist setzt und andernfalls ohne große Umschweife die vorgesehenen härteren Maßnahmen einleitet“
    Was sollten den härtere Maßnahmen sein? Die Verwaltung kennt da eigentlich nur Widerspruchsverfahren und Klage. Beide Wege stehen meines Wissens einem Verband wie dem ADFC nicht offen.

    „Darüber hinaus wäre es doch mal an der Zeit, eine Werbekampagne gegen die Stadt Köln zu initiieren“
    Das dürfte eine Kleinigkeit kosten. Aber ideal wäre natürlich eine Plakatierung an genau diesen hier zur Diskussion stehenden Säulen. Z.B.: „Sie finden auch, dass diese Säule im Weg steht? Bedanken Sie sich doch gerne telefonisch bei… Hochbauamt Köln 0221-….“

  • 38 siggi // Aug 4, 2015 at 16:43

    Oder so ein Plakat
    http://www.siggis-seiten.de/Bruecke04.jpg

  • 39 Peter Zapp // Aug 5, 2015 at 09:34

    Ich konnte nicht herausfinden, wieviel Geld die Stadt damit einnimmt und wieviel der private Dienstleister daran verdient. Zumal die Säulen anders als die sogenannte, mit Werbeflächen versehene Stadtmöblierungen (Sitzbänke, Fahrradständer, Wetterschutz usw.) ja wirklich nur das Bild verschandeln, Verkehrsteilnehmer ablenken und deren Sicht behindern.

    Also kurz, wieviel ist Kommunalpolitik und Verwaltung die Verkehrsgefährdung wert?

    Prüfung und Genehmigung beschränkten sich wohl auf Formular ausfüllen, stempeln und unterschreiben.

  • 40 Ralf // Aug 6, 2015 at 08:19

    Die Stadt bekommt 6 Millionen:
    http://www.ksta.de/koeln/kvb-haltestellen-in-koeln-neue-wartehaeuschen–mehr-geld,15187530,26812434.html

  • 41 Peter Zapp // Aug 13, 2015 at 14:39

    Uhren- und Litfaßsäulen sollen demnach aber nicht erneuert werden. Von neu und zusätzlich aufgestellten Säulen ist keine Rede, schon gar nicht von Bürgerbeteiligung. Für viel billiger als Hamburg macht Köln es auch, wobei hier Werbeflächen und Wert der „Stadtmöbel“ gegenüberzustellen wären.

    Da werden wohl Geschäfte in Guerillataktik angebahnt.

  • 42 Norbert // Aug 14, 2015 at 00:37

    @Peter Viehrig #21: So würde ich das auch deuten, dass es so gemeint ist. Schuring 14. Aufl. StVO-Kommentar S. 431 sieht es auch so.

  • 43 Aaden // Aug 29, 2015 at 01:44

    Diese Ecke ist einfach furchtbar – sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer! Bin dort letztens selbst fast mit einer Rentnerin kollidiert …

  • 44 Baugenehmigung? Bruche mer nit! // Sep 4, 2015 at 14:37

    […] Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ja in Erfahrung bringen wollen, wer die Genehmigung für die Werbesäule der Firma Ströer an der Mülheimer Brücke erteilt hat, die Radfahrer und Fußgänger gefährdet, indem sie die Sichtbeziehungen komplett […]

  • 45 STRÖERende Werbesäulen in Köln – ADFC Blog // Feb 24, 2016 at 01:30

    […] einigen Fällen waren Bürger mit ihren Beschwerden bereits erfolgreich. Eines unserer ADFC-Mitglieder drohte unlängst mit einer Strafanzeige, weil er herausgefunden hatte, dass es für eine Säule […]

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