Als Vorreiter in Sachen „Sicherheit“ und führendes Ehrenmitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte“ (agfs) läuft in Köln derzeit ein Feldversuch, die nach den Regelwerken vorgesehene bauliche Trennung bei mit VZ241 angeordneten „Radwegen“ für dort verunfallende Radfahrer angenehmer zu gestalten:
„Die neuartige bauliche Trennung kann kurzfristig kostengünstig verwirklicht werden“, so Amtsleiter Klaus Harzendorf. Der Rohstoff würde in kürzester Zeit angemessene Höhen erreichen und selbst bei mutwilliger Beschädigung durch Fahrradrambos binnen weniger Wochen nachwachsen. Auch seitens der Umweltverbände erwarte man keine Einwände, da der benutzte Werkstoff komplett recyclebar sei. Jürgen Möllers, der „Fahrradbeauftragte“ Kölns freut sich: „durch die polsternde Wirkung der Trennung brauchen wir die gesetzliche vorgeschriebenen Mindestbreiten der ‚Radwege‘ (der -selbstverständlich in beide Richtungen benutzungspflichtige- ‚Radweg‘ rechts im Bild hat eine Breite von ca. 1,50 Metern) nicht weiter zu beachten!„. Das spare „Zeit, Geld und Ärger mit querulierenden Fahrradaktivisten und Lobbyverbänden„. Nach einem ersten Testlauf im letzten Jahr hat man sich jedoch gegen bauliche Trennungen auf Kopfhöhe entschieden und beschlossen, diese nur bis zur Schulterhöhe auszuführen.
19 Antworten bis jetzt ↓
1 Oliver // Aug 5, 2015 at 15:00
Ich hoffe ja immer, dass sowas wirklich satirisch gemeint ist. Ich habe in Sachen Fahrrad, StVo und Wirklichkeit aber schon so einiges mitnehmen dürfen. Da klingt der Text schon wieder ernst 🙁
2 Karl Kreidbaum // Aug 6, 2015 at 21:58
Oliver, was man als Radfahrer erlebt, ist Realsatire!
3 Karl Kreidbaum // Aug 6, 2015 at 22:02
Marco, eine Frage: Wo ist das Foto gemacht? Für einige Straßen, z. B. Militärring, ist nicht die Stadt Köln zuständig, sondern das Land NRW. NRW ist auch nicht ohne, z. B. Kombination von Radwegbenutzungspflicht und Gefahrenzeichen mit Hinweis auf Radwegschäden.
4 Oliver // Aug 7, 2015 at 10:03
Karl, anders lassen sich diese Stilblüten nicht ertragen.
So ist z.B. eine Verbindungsstrasse zwischen Monheim und Langenfeld wegen Baurbeiten für Radfahrer und Fußgänger mit z.B. Zeichen 254 gesperrt. Fußgänger bekommen einen Hinweis, Für Radfahrer ist nichts vorgesehen, es sei denn sie verwandeln sich in Fußgänger, wenn sie konform den Ort wechseln wollen.
Ansonsten seh ich dann auch immer auf der Strecke Leute auf einem 80 cm breiten mit Baken vom übrigen Verkehr getrennten Streifen rechts mir entgegenkommen. Ich bin, so oder so dann verboten bei Vz 254, auf der Fahrbahn gefahren.
5 Klaus // Aug 7, 2015 at 23:26
Eine Satire ist dieser Text selbstverständlich.
Aufgrund des von den übrigen Blogeinträgen stark abweichenden Stils gehe ich davon aus dass es sich außerdem auch um eine Falschmeldung handelt.
6 Jupp // Aug 8, 2015 at 14:13
Wieso?
Glaub ich unbesehen.
7 Jochen G. // Aug 9, 2015 at 12:31
😉 Hätte Marco das in der Weise nicht selber aus vorhandenen Bausteinen, neu zusammengesetzt, dann würde er garantiert auf den Ursprung verweisen (Link oder Städt. PR-Termin). Daher ist es logischerweise eine Satire.
1 zu 1 glauben geht aber ohne große Probleme auch, wenn sich an das einstige superwahnsinnigtolle Kölner Vorzeigeprokekt „Velo 2010“ erinnert wird. Was dort produziert wurde, entsprach doch ziemlich genau dem, was Marco hier satirisch dargestellt hat.
Und schizoides Verhalten seitens der AGFS kann ich mir auch problemlos vorstellen. Was dort geblubbert wird, hat nicht den Anspruch auch real existieren zu müssen.
PS: Das Thema Radwegunterhalt/-pflege ist von großer Bedeutung. Das macht es um so spannender, wenn man sieht, wie damit so umgegangen wird. -> „gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten drauf“
8 DerRadler // Aug 9, 2015 at 14:51
“ bauliche Trennung bei mit VZ241 angeordneten „Radwegen““
Rein aus Interresse: Wo steht das?
Die VwV-StvO bevorzugt bei bauliche angelegten Radwegen Zeichen 237.
Insofern müssten die Schilder ausgetauscht werden.
9 Marco // Aug 9, 2015 at 15:50
z.B. in der ERA, die für Köln verpflichtend ist. Geht u.a. um taktile Erkennbarkeit. Hier wird das lecker angerissen und erklärt: http://adfc-blog.de/2015/01/ohne-linie-kein-radweg/
10 DerRadler // Aug 9, 2015 at 22:49
Hallo Marco, danke für die schnelle Antwort.
Ich finde es interressant, dass in Köln (NRW) demnach also die WvW-StVO von der ERA(2010) getrumpft wird.
Insbesondere denke ich an die Randnummern 1, 15, 18 „Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“, VwV-StVO (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm) die (baulich) getrennten Radwegen immer im Zusammenhang mit Zeichen 237 nennt.
Dazu passt auch ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2008 (neuere kann ich nicht finden) zum Thema „Rad- und Fußwegen im Sinne des Zeichens 241“
Danach ist ein „[…] Radweg von den angrenzenden – dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen – Verkehrsflächen […] weder räumlich noch baulich abgetrennt. Vielmehr ist der Radweg als Sonderweg allein durch eine anders farbige Aufpflasterung von den übrigen Verkehrsflächen abgesetzt. […]“[http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3996.php, Entscheidungsgründe, II. 2.b), Sätze 2 und 3].
Bei deinem Link sind insbesondere die Kommentare sehr interressant.
In Hinblick auf die Barrierefreiheit ist eine deutlichere Abgrenzung auch bei Zeichen 241 natürlich zu begrüßen.
Selbstredent ist mir der humoristisch Gedanke in deinem Artikel nicht entgangen und es tut mir leid wegen der Einleitung dazu hier in dieser Intensität nachzuhacken.
Das Thema liegt mir aber am Herzen und wissenslücken machen mich da etwas nervös.
11 DerRadler // Aug 9, 2015 at 22:52
Sry, Randnummer 8,15,18.
12 M_Net // Aug 10, 2015 at 20:16
@Karl Kreidbaum: Warum ist für einige Straßen nicht die Stadt Köln zuständig? Köln hat über 80.000 Einwohner, demnach ist die Stadt bei allen Straßen Straßenbaulastträger (nach § 44 Straßen- und Wegegesetz NRW auch für Landesstraßen; nach § 5 Bundesfernstraßengesetz auch für Bundesstraßen)
13 Karl Kreidbaum // Aug 11, 2015 at 12:00
@M_Net: Warum das so ist, kann ich nicht sagen, ich kann nur sagen woher ich das weiß. 2011 bin ich auf dem Radweg Militärringstraße wegen starker Verschmutzung ausgerutscht und zog mir einige Blessuren zu. Daraufhin machte ich Meldung an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik. (Bei dieser Meldung machte ich noch nebenbei bemerkt auf eine Gefahr durch eine linksseitig angeordnete Radwegbenutzungspflicht aufmerksam.) Von einem Mitarbeiter des Fahrradbeauftragten bekam ich die Antwort, dass für die Militärringstraße das Land NRW zuständig sei und er mein Schreiben weiterleiten würde. Einige Zeit später war der Radweg gereinigt. (Der Hinweis auf die linksseitig Benutzungspflicht wurde an die entsprechende Sachbearbeiterin weitergeleitet, aber passiert ist bis heute nichts.)
@Marco: damals war ich noch naiver Viel-Radfahrer und habe das Schreiben in Kopie an den ADFC weitergeleitet. Herr Schalke machte mich dann auf deinen Blog aufmerksam und ich lernte eine Menge über die Gefahren von Radwegen. Weiter lernte ich eine Menge über Gesetzesverstöße der Behörden, die Existenz der Verwaltungsvorschrift, die ERA, der RSA und andere Dinge. StVO, VwV, ERA, RSA habe ich neben anderen Dingen inzwischen durchgearbeitet und bin nicht mehr naiv. An dieser Stelle möchte ich dir nochmal herzlich Dank sagen für deinen Blog. Er hat mir geholfen, Gefahren besser zu erkennen und so Schaden von mir abzuwenden. Als kleines Dankeschön versuche ich, dich durch weiterführende Erklärungen zu unterstützen. Ich hoffe, dass Dir das das eine oder andere Schreibarbeit spart.
14 Michael // Aug 11, 2015 at 18:20
@Karl Kreidbaum
Das Bild ist tatsächlich vom Militärring in Longerich auf der Höhe Lüttichkaserne in Richtung Osten aufgenommen.
Ich wohne nur ca. 100m Luftlinie von der Stelle entfernt, kenne mich dementsprechend gut dort aus. Der „Radweg“ ist zwischen Longerich und Ossendorf wirklich nicht sonderlich in Schuss. Ich denke aber immerhin trotz der teilweise erheblichen Wellen aufgrund von Baumwurzeln noch wesentlich angenehmer zu befahren als die meisten anderen „Radwege“ in Köln.
Brandgefährlich ist aber die in westliche Richtung kreuzende Überfahrt an der Mercatorstr. Aber das liegt weniger an dem Weg als an den Autofahrern welche ohne Rücksicht auf Verluste vom Militärring auf die Mercatorstr. brettern…
15 Norbert // Aug 13, 2015 at 23:59
@DerRadler
Du solltest den entscheidenden Teil “ ist im Bereich der Unfallstelle“ nicht raus kürzen. Das ist eine Beschreibung, wie es an der Stelle ist, nicht wie es sein sollte.
Ansonsten bin ich leider in 8 Monaten noch nicht dazu gekommen, in der Becks-Datenbank nach Urteilen, Rechtskommentaren etc. zu suchen, um der Sache weiter auf den Grund zu gehen. Da sitzt man dann immer gleich Tage dran und findet im Zweifelsfall nichts.
Wirklich eindeutig ist das Ganze nicht und ein Problem ist, dass in der Verwaltung und am Richtertisch i. s. R. Menschen sitzen, die (halbwegs) gut sehen und hören und sich nicht darüber nachdenken, dass ein Seebehinderter bei Nacht auch das alles gut genug sehen muss, um nicht auf den Radweg zu geraten. Keiner der beiden in den Bildern zu sehenden Radwege dürfte da baulich ausreichend getrennt sein. Es heißt baulich getrennt und nicht nur gestalterisch.
Ansonsten: In dubio pro Verwaltung, die sich hinter leeren Haushalten + Politischen Nicht-Wille zurück zieht.
16 Der Radler // Aug 19, 2015 at 17:09
@Norbert:
Ich sehe durch das Weglassen keine Sinnverfälschung der Ausssage gegeben.
Meine Anmerkung ziehlt auch darauf ab, zu zeigen, dass wenn der im Bild oben gezeigte Radweg baulich von dem Gehweg getrennt wäre, Zeichen 237 anstatt 241 angeordnet werden müsste.
Zeichen 237, da der Radweg dann ja baulich angelegt wäre und Zeichen 241 nicht, da aus dem Urteil hervorgeht, dass bei andersfarbigen Pflaster weder eine räumlich noch eine baulich Abtrennung vorliegt.
Nun ist hier aber (korrekter Weise) Zeichen 241 angeordnet, da keine echte/effektive bauliche Trennung vorliegt. Rad und Fußwege sind zwar optisch getrennt, dem Radfaherer obliegt aber (entsprechend dem Urteil) eine erhöhte Pflicht zur Rücksichtsnahme, da die Trennung z.B. nicht baierre frei erkennbar ist.
17 Peter Zapp // Aug 20, 2015 at 12:44
Die bauliche Trennung von Amt und Verstand wurde in der (Rad-) Verkehrsplanung bereits konsequent umgesetzt.
18 Besorgter Staatsbürger // Sep 26, 2015 at 15:50
Wieso sind die ganzen Planungsunterlagen nicht einfach online verfügbar, so das auch Rückmeldungen durch besorgte Bürger getätigt werden können; unsere politischen Vertreter freuen sich doch immer über engagierte Bürger.
19 Fies auf das Knie gelegt! // Aug 19, 2021 at 14:50
[…] von Köln-Mülheim nach Ossendorf und zurück zu Jobs gefahren. Eigentlich schon eine Schande, wie verwahrlost dieser Weg ist – gerade der Militärring rund um Köln könnte eine phantastische Radstrecke […]
Hinterlasse ein Kommentar