Vorneweg als kleinen Disclaimer: dieser Artikel wird sicherlich einige sarkastische Spitzen in Form von Kommentaren meinerseits beinhalten. Bevor aber jemand fragt: es handelt sich inhaltlich nicht um Satire, der Sachverhalt ist wahr und so geschehen.
Es fing für mich eigentlich eher seltsam an: einer meiner Leser, Ralf, schrieb mir -wegen etwas ganz anderem- eine e-Mail und erwähnte darin „Zur Zeit sind übrigens Gehweg und Radweg auf der Olpener Str. behördlich angeordnet (von der Polizei) mit zwei Einkaufswägen, mehreren Mülltonnen und Flatterband gesperrt„.
Irgendwie hatte ich diesen Satz nicht wirklich komplett erfasst, denn das klang einfach zu unglaublich. Ein „Radweg“ der auf solch eine Art und Weise gesperrt wäre – das konnte ich mir selbst in Köln nicht vorstellen. Daher fragte ich Ralf, ob er da mal ein Foto von machen könnte. Dieses sandte er mir dann zu:
Wir sehen also tatsächlich ein paar Mülltonnen, die per Flatterband an zwei Einkaufswagen befestigt sind und Gehweg sowie Radstreifen versperren. Das ganze auch noch unbeleuchtet, so daß man als Radfahrer u.U. erst sehr spät auf das Hindernis aufmerksam wird und außerdem an einem recht windigen und regnerischen Tag im Februar, also auch nicht grad der hellsten Jahreszeit. Für mich sieht das erstmal so aus, als würde jemand den Bereich vor seinem Haus freihalten wollen, z.B. wegen eines Umzugs oder weil er eine Baustelle einrichtet. Selbstverständlich wäre solch eine Maßnahme auch in diesen Fällen nicht rechtens und stellt Behinderung und Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern dar. Der „Radstreifen“ ist dort übrigens auch benutzungspflichtig, wie man auf Google Maps ganz gut sehen kann (man beachte als kleine Ankedote das DHL-Fahrzeug):
Ich hätte in diesem Falle den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln oder die Polizei angerufen, um die Gefährdung umgehend beseitigen zu lassen.
Noch stutziger machte mich dann aber der nächste Satz in Ralfs e-Mail: „Ich hab mich beim Baustellenmanagement der Stadt Köln darüber beschwert. Die haben es ans Ordnungsamt abgegeben und die haben von der Polizei die Info bekommen, dass das so angeordnet ist.“ Hm, das wäre also eine offizielle, von der Polizei angeordnete und durchgeführte Absperrung? DAS konnte ich nun wirklich nicht glauben!
Was war nun also passiert? Ralf schilderte mir das so:
Montag, den 25. Februar 2013 kurz vor 9 ist ihm (er arbeitet in der Nähe) die Absperrung aufgefallen, er hat sich das dann mal angeschaut und eine Frau angetroffen, die am Flatterband hantierte und sich ihm als Hauseigentümerin vorstellte. Die Frau sagte, dass die Polizei das am Vortag (also Sonntag) so angeordnet hat und es nur noch einen Tag so bliebe, dann käme eine Fachfirma. Früher sei eine professionelle Absperrung nicht zu bekommen.
Ralf rief dann mittags mehrmals beim Baustellenmanagement an (drei Gespräche wurden entgegengenommen) bis er die richtige Ansprechpartnerin am Telefon hatte. Die sagte ihm, dass keine Genehmigung seitens der Stadt vorliegen würde und er das Ordnungsamt unter 221-32000 anrufen soll.
Ralf rief dann das Ordnungsamt an. Die Mitarbeiterin am Telefon konnte er noch davon überzeugen, das aufzunehmen, denn eigentlich sind Baustellen Sache der entsprechenden Abteilung, die ihn vorher ans Ordnungsamt verwiesen hatte.
Vom Ordnungsamt kam dann noch relativ schnell ein kurzer Rückruf, der bestätigte, daß die Maßnahme so angeordnet war.
Dienstag gegen 9:00 Uhr bestand die Situation unverändert. Grob gegen 10:00 Uhr parkte dann der Gerüstbauer seinen LKW auf dem Radweg. Ab ca. 16:30 war der Radweg wieder frei.
Diese doch sehr unkonventionelle, um nicht zu sagen völlig skurille Absperrmaßnahme interessierte mich nun doch zusehends mehr. Ich traue zwar sowohl Stadtverwaltung als auch Polizei Köln einiges an Dilettantismus in Bezug auf Sicherung, bzw. ignoranter Gefährdung von Radverkehr zu -wie ich hier ja nun auch regelmäßig berichte- aber das würde dem Faß nun wirklich den Boden ausschlagen und irgendwie klang das alles immer noch … ziemlich unglaublich!
Ich fragte somit Ordnungsamt und Polizei Köln an und fügte obiges Foto per e-Mail bei:
Ich recherchiere derzeit für einen Artikel über die Absperrung. Mein Leser teilte mir mit, er hätte am 25.2.2013 gegen Mittag mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes telefoniert. Dieser hätte ihm bestätigt, daß diese Absperrung „von der Polizei so angeordnet worden wäre“ und er „keine Gefährdung“ sehen würde, weil die „Polizei es sonst ja so nicht angeordnet hätte“
Ich bitte freundlichst um Ihre Stellungnahme in dieser Sache.
Die erste Antwort ließ gar nicht lange auf sich warten. Kurioserweise bekomme ich bei Anfragen an Polizei, Amt für Straßen und Verkehrstechnik und nun auch Ordnungsamt mittlerweile wohl ausschließlich Antworten von den Amtsleitern. Das ehrt mich natürlich sehr, wenn meine Anfragen als so fundiert angenommen werden, daß immer die bestbezahlten, -ausgebildeten und wichtigsten Personen antworten.
Ich bekam also eine e-Mail vom Amtsleiter des Ordnungsamtes, Herrn Robert Kilp. Er schrieb mir:
der Beschwerdeführer hatte die Absperrmaßnahme gegen 14 Uhr über unser Servicetelefon gemeldet.
Ein Team des Ordnungsdienstes konnte dann mit der Hauseigentümerin klären, wie es dazu kam:
In der vorhergehenden Nacht hatten sich Putz- und Fassadenteile gelöst, die auf Geh- und Radweg fielen. Die Polizei hatte dann notdürftig abgesperrt, für Dienstag, 26.02.13, war ein Gerüst sowie Handwerker bestellt, um den Schaden zu beheben. Dem war dann auch so. Die Absperrung war somit aus unserer Sicht als Sofortmaßnahme in Dauer und Ausdehnung erforderlich und gerechtfertigt, um Gefahren von Fußgängern und Radfahrern fernzuhalten.
Aha! Die Polizei sperrt also tatsächlich mit Mülltonnen (!) Flatterband (!!) und Einkaufswagen (!!!) einen „Radweg“ ab, ohne den Radverkehr auch in nur irgendeiner Weise umzuleiten oder vor der Gefährdung durch ein unbeleuchtetes Hindernis auf der Strecke zu warnen? Da muß man eigentlich gar nicht in irgendwelchen Richtlinien nachschlagen, um festzustellen, daß dies haarsträubender Blödsinn ist! Ich frage mich dann noch: wo kamen eigentlich die Einkaufswagen her? In Anbetracht der Tatsache, daß wohl jeder Supermarkt es sich verbittet, Einkaufswagen vom Gelände mitzunehmen und dies sogar als Diebstahl ansieht, könnte man darauf schließen, daß die Polizei den „Radweg“ gar mit Diesbesgut „abgesperrt“ hat. Mein Vorschlag für Absperrungen an besonders windigen Tagen: zukünftig sollten vielleicht auch Hinkelsteine, Blumenkübel oder besser direkt Grabsteine in Erwägung gezogen werden, um „Gefahren von Fußgängern und Radfahrern fernzuhalten“!
Ich antwortete Herrn Kilp (und 2 anderen Mitarbeitern der Stadt Köln, die Herr Kilp allesamt ins cc gesetzt hatte und die also wohl irgend etwas mit der Sache zu tun haben müssten: Ralf Mayer, Katja Kruck, Dirk Schmaul):
Sie teilen mir also allen Ernstes mit, daß die (komplett unbeleuchtete!) Absperrung mit Flatterband, Mülltonnen und Einkaufswagen (!!) über mehr als 2 Tage gerechtfertigt wäre, um Gefahren von Fußgängern und Radfahrern *fernzuhalten*?
Würden Sie mir bitte den oder die Ansprechpartner bei der Polizei nennen, der diese recht unkonventionelle „Sicherheitsmaßnahme“ zu verantworten hat? Vielen Dank für Ihre Mühen.
Die Antwort von Herrn Kilp fiel dann einigermaßen pampig aus. Da habe ich doch ein wenig das Gefühl, daß ich leicht ins Schwarze getroffen habe:
Guten Tag Herr Laufenberg,
Diese journalistische Frage können Sie bei der Pressestelle der Polizei unter der Telefonnummer 229-0 stellen.
Gruss
Robert Kilp
Das habe ich dann (zusätzlich zu meiner ersten Anfrage, die ich ja per cc auch an die Polizei abgesetzt hatte) auch noch einmal per e-Mail getan. Bis auf die Eingangsbestätigung, daß meine Anfrage an die Direktion Verkehr weitergeleitet worden wäre, habe ich von der Polizei noch nichts gehört. Ich gehe davon aus, daß der Leiter der Verkehrdirektion, Herr Simon, mir in ein paar Wochen persönlich antworten wird. Natürlich wird er seine Untergebenen verteidigen, es ist eigentlich nur die Frage, mit welchen Worten er das tun wird.
Zur allgemeinen Belustigung (oder Erschütterung) hier noch ein paar Fotos von der „polizeilichen Maßnahme“:
44 Antworten bis jetzt ↓
1 Christian // Mrz 7, 2013 at 15:29
Das ist schon ziemlich dreist. Ich weiß zwar nicht, ob das Baustellenmanagement einer Metropole wie Köln nicht auch Notdienst hat – so ist das zumindest in meiner Großstadt, in der ich lebe. Für den Fall einer solchen Gefährdung wird dann mit Lichtbalken abgesperrt (inkl. dem obligatorischen „Radfahrer bitte absteigen“).
Interessant wäre da mal wieder der Vergleich, wenn dieser Putz und Steine bis auf die Fahrbahn gefallen wären. Hätte die Polizei ihre Barrikaden auch mitten auf der Straße aufgebaut?
2 Christian // Mrz 7, 2013 at 15:46
Jetzt, wo ich mir die Fotos noch mal angeschaut habe, glaube ich eher, dass da jemand beruflich unterfordert ist. Das ganze wirkt wie eine Installation von hohen künstlerischen Wert. So eine Symbiose des Entstehens und Vergehens (Einkaufswagen vs. Mülltonne). Oder so ähnlich halt.
Einfach toll, was die Jungs und Mädels in ihrer Freizeit tun – treiben sich anscheinend immer nur in Museen rum anstatt sich so trockenen Themen wie der vorschriftsmäßigen Sicherung des Straßenverkehrs zu widmen.
3 Ralf // Mrz 7, 2013 at 16:54
Achja, wegen den Einkaufswägen selbst: Nachdem vom Ordnungsamt die Info kam, dass das alles so in Ordnung ist, ging beim Discounter leider niemand ans Telefon.
4 Henning // Mrz 7, 2013 at 18:34
Ist es nicht schön, sich selbst immer wieder mal sprachlos zu erleben. Man muss den Auslösereiz dafür hält nur immer wieder etwas erhöhen. Schade, dass Karneval schon vorbei ist, sonst könnte sich mal ein Polizist als Mitglied der Fahrradstaffel verkleiden und sich solche Streckenabschnitte anschauen.
5 Jochen // Mrz 7, 2013 at 20:23
Wird bei Unfälle, liegen geblienen Fahrzeuge, Schnapsleichen und dergleichen mehr, eigentlich auch so professionell gearbeitet?
Ist Köln eigentlich noch Teil von NRW? Soweit ich mich erinnere, fährt doch jeder normale Streifenwagen Absperrmaterial inklusive Warnbeleuchtung spazieren.
Wäre das unter der Würde des Materials gewesen, dort einfach mal so zum Einsatz gebracht zu werden, bis das Bauamt was „standesgemäßes“ herüber gekarrt hätte?
Oder … es war auf einem Sonntag? Ralf, wieviel Uhr geschah das mit den Fassadenteilen? Lief da vielleicht noch Fußball…..??? Unter Umständen hatten es da ein paar „Profis“ verdammt eilig wieder vor die Dienstflimmerkiste oder die Nichtdienstliche Smartfon-App zu kommen? 😀
6 Jeremy // Mrz 8, 2013 at 09:14
Unglaublich… Gib es zu Marco, du hast die Mails selbst verfasst und das ist wieder einer deiner Satire-Artikel…
7 josch // Mrz 8, 2013 at 10:15
Der in diesem Aushang (https://plus.google.com/communities/101900839073299696259) erbetenen Anregungen bedarf es offensichtlich gar nicht mehr. Die Polizei ist schon kreativ genug.
8 josch // Mrz 8, 2013 at 10:21
Ah, suboptimaler Link zum Aushang 🙂
Der ist hoffentlich besser:
https://plus.google.com/107223467325602754395/posts/JXsctU4EA8Z
9 Fahrer // Mrz 9, 2013 at 11:53
Jo, klar. Radwege sind doof. Aber wenn sie gesperrt werden, meckert ihr auch. Ihr wisst echt nicht, was ihr wollt, aber alle sollen nach eurer Pfeife tanzen.
Peter
10 Jochen // Mrz 9, 2013 at 12:05
@Fahrer: >
@Alle minus Fahrer: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/ea/DoNotFeedTroll.svg/150px-DoNotFeedTroll.svg.png
Amen
11 Jochen // Mrz 9, 2013 at 12:06
verfluchte Software!
erneuter Versuch des ASCII Fisches @Fahrer:
<
12 Henning // Mrz 9, 2013 at 13:35
Hallo Peter, es geht vor allem darum, dass dieses Beispiel mal wieder eindrucksvoll zeigt, dass Radverkehr in der Planung (hier durch die Polizei) nicht ernst genommen wird. Kannst du dir vorstellen,dass eine solche Absperrung auf der Fahrbahn stattfinden würde? Das ‚Hallo‘ wäre groß.
Allen ein schönes WE und sichere Fahrt (egal mit welchem Verkehrsmittel).
13 Fahrer // Mrz 10, 2013 at 11:23
@Henning: Ja, es auch Straßen werden Mal gesperrt. Bei Unfällen oder Baustellen oder aus anderen Gründen. Dann dreht man ‚rum und fährt woanders lang.
Mit der Planung des Radverkehrs hat eine solche Absperrung übrigens wenig zu tun, das war wohl mehr ein Notfall. Und wenn man nicht gesperrt hätte, hätten vielleicht Fassadenbruchstücke auf dem Radweg gelegen. Dann würdet ihr euch ernst genommen fühlen? Das ist doch Quatsch. Wege einer akuten Gefahrenlagen musste gesperrt werden, da hat die Polizei keine Wahl.
Aber eine Frage ist immer noch offen: Wollt ihr nun auf dem Radweg fahren oder nicht?
Peter
14 Henning // Mrz 10, 2013 at 18:54
Hallo Peter;
möglicherweise war das Wort „Planung“ nicht passend gewählt, was ich meinte: Radverkehr wird nicht ernst genommen, sondern auf ungeeignete Sonderwege geleitet. Da ist es für Radfahrer unpraktisch, unbequem aber vor allem unsicher.
Du hast natürlich Recht, dass ein Radweg wg. Gefahrenlage geperrt gehört und das stellt auch für niemanden ein Problem dar aber eine Absperrung sollte halt sichtbar und sicher sein. Ich bleibe bei der Aussage: eine offizielle Absperrung mit Einkaufswagen oder anderem Krempel würde es – zu Recht! – auf der Fahrbahn nicht geben.
15 Fahrer // Mrz 10, 2013 at 19:19
Der Hausbesitzer hatte halt improvisiert, als die Polizei ihm sagte, er sollte das absperren. Hauptsache abgesperrt, sage ich da.
Daraus zu schließen, Radverkehr wird nicht ernst genommen, ist ein Bisschen weit her geholt, oder? Ich glaube hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Aber das macht ihr ja immer so.
Die Frage, ob ihr nun auf dem Radweg fahren wollt, oder nicht, habt ihr aber immer noch nicht beantwortet. Vielleicht wollt ihr euch einfach nicht festlegen. So ist das Meckern natürlich einfacher.
So kommt mir das vor.
Peter
16 Marco // Mrz 10, 2013 at 23:23
@all:
nur für die, denen das nicht nicht klar ist. Der „Fahrer“ ist ein lern- und diskussionsresistenter Troll. Es führt zu nichts und ist verschenkte Energie, mit ihm zu diskutieren. Dies hat er unter einem anderen Artikel bereits mehrfach und im Detail bewiesen.
Deswegen sollte man ihn einfach nicht füttern und ignorieren 😉
17 Fahrer // Mrz 11, 2013 at 09:23
@Marco: Du musst natürlich nicht mit mir diskutieren. Wenn du aber mitlesen würdest, würdest du merken, wie gut die Diskussion hier funktioniert.
Du kannst meine Beiträge ja löschen, so wie du es mit den Beiträgen der Holocaust-Relativierer getan hast. Ach nee, die hast du ja stehen lassen.
Wer ist hier der Troll?
Peter
18 wilko // Mrz 11, 2013 at 12:25
Also mir kommt Peter zwar sehr stur vor und seine Bereitschaft, bei entsprechenden Argumenten von seiner P0sisition abzurücken, scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein, aber immerhin scheint er ja zuzuhören bzw. zu lesen.
Also auch von mir noch einmal an Peter: es geht bei diesem Artikel nicht darum, dass der Radfahrstreifen wegen der bröckelnden Fassade gesperrt wird (das ist natürlich okay), sondern um die dilettantische Ausführung. Bei einem Einkfauswagen auf der Fahrbahn wäre der Aufschrei nämlich groß!
Und so wie ich den Sachverhalt verstehe, kam diese Anweisung nicht fernmündlich von der Polizei (auch dann könnte man das vielleicht im Notfall mal so akzeptieren), sondern die Polizei war vor Ort: „Die Polizei hatte dann notdürftig abgesperrt“. Und das ist durchaus ein kleiner Skandal, denn die Polizei ist in ihren Streifenwagen mit besseren Absperrequipment ausgestattet.
Und zu Peters Frage Radwege ja oder nein: da gibt es einfach viele verschiedene Abstufungen. Es herrscht hier große Einigkeit darüber, dass viele bestehende Radwege gefährlich sein können. Die Forderungen, die sich daraus ableiten, können aber durchaus unterschiedlich sein: auf bisher benutzungspflichtigen Radwegen die Benutzungspflicht abschaffen, die Benutzungspflich ganz allgemein abschaffen, die alten Radwege erhalten, die alten Radwege in Parkplätze umwidmen etc. pp.
Aber wiederum dürften sich alle einig sein: wenn die Benutzungspflicht bei einem konkreten Radweg oder Radfahrstreifen angeordnet wird, dann soll da bitte nicht stümperhaft drauf abgesperrt werden oder parkende Autos geduldet werden etc.
19 Karl // Mrz 11, 2013 at 14:16
@Fahrer:
[Die Frage, ob ihr nun auf dem Radweg fahren wollt, oder nicht, habt ihr aber immer noch nicht beantwortet.]
Hier kann ich nur für mich selber sprechen. Ich persönlich will nicht auf straßenbegleitenden Radweg fahren, wenn ich dazu nicht gesetzlich verpflichtet bin. Begründung: Wegen der Benutzung von benutzungspflihtigen (!) Radwegen hatte ich zwei Unfälle, die ich andernfalls nicht gehabt hätte. Einmal wurde ich von einem KFZ übersehen und angefahren und einmal verunglückte ich, weil der Radweg in einem schlechten Zustand war. Hiermit sehe ich Ihre Frage für mich als beantwortet.
Um mit Ihnen sinnvoll weiter diskutieren zu können, darf ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten.
1. Welchen Kritikpunkten zur Radwegebenutzuzngspflicht aus der Wikipedia stimmen Sie zu und welchen nicht? Bitte beachten Sie auch die Abbildung mit der Kreuzung rechts, die die relativen Unfallhäufungen angibt. Hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Kritik_wegen_stark_erh.C3.B6hter_Unfallgefahr
2. Wie denken Sie über die Dokumentation des Radweges über die Mülheimer Brücke? Sehen Sie in Summe einen Sicherheitsgewinn? http://www.radfahren-in-koeln.de/2012/10/22/wie-man-getotet-wird-reloaded/#more-1923
20 Fahrer // Mrz 11, 2013 at 16:20
@Karl: zu Frage 1: ich glaube, dass es auf Radwegen nur deshalb zu Unfällen kommt, weil Radfahrer dort nicht richtig aufpassen. Man muss halt gelegentlich Mal bremsen, z.B. an einer Kreuzung.
Wenn das auf der Straße kein Problem ist, warum sollte es dann auf dem Radweg eines sein?
Auf der anderen Seite läuft man auf dem Radweg nicht Gefahr zu eng überholt zu werden (sehe ich immer wieder).
zu Frage 2: Die Überschrift passt nicht. Auch die geisterfahrende Dame lebt wohl noch. Halt Mal wieder ein Bisschen dick aufgetragen.
Ansonsten ist das kein gutes Beispiel, um die Sicherheit von Radwegen zu untersuchen. Der Unfall ist deshalb passiert, weil die Dame in die falsche Richtung fuhr. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Radweg nur in eine Richtung freigegeben. Da hat sich wohl jemand etwas bei gedacht.
Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, gefährdet sich und andere. Das lernen wir aus diesem Beispiel. Wenn die auf der Straße in die falschen Richtung fährt, wird es mindestens genau so gefährlich.
Was Ihre beiden Unfälle betrifft: Woher wissen Sie, dass Ihnen auf der Straße nichts passiert wäre? Auch dort kann man übersehen werden. Und schlechte Straßen gibt es auch jede Menge.
Peter
21 Fahrer // Mrz 11, 2013 at 16:24
@wilko: Dass die Radfahrer sich nicht einig sind, könnte das Problem sein. Man wird es nicht jedem recht machen können. Wenn die Radfahrer auf Radwegen und Straßen unterwegs sind, weiß man ja gar nicht, wo man mit ihnen rechnen soll. Klare eindeutige Regeln sind da besser.
Als Autofahrer kann ich mir auch nicht aussuchen, ob ich auf dem Gehweg fahre. Das wissen die Fußgänger, sie müssen nicht mit Autos auf dem Gehweg rechnen.
Und wenn irgendwo ein Radweg ist, gehe ich natürlich davon aus, dass die Radfahrer dort fahren.
Klärt das mal bitte untereinander. Es ist ja auch nicht fair, die Radwege dicht zu machen, wenn Leute darauf fahren wollen.
Peter
22 Fahrer // Mrz 11, 2013 at 16:25
PS: Flatterband reicht ja wohl als Absperrung.
23 Holger // Mrz 11, 2013 at 22:08
Ich trolle dann mal mit.
P: Halt: Allgemeine Verkehrskontrolle!
Haben Sie ein Warndreieck im Kofferraum?
F: Nein, Flatterband reicht ja wohl!
P: Das Reflektiert aber nicht im Dunklen!
F: Aber im Dunklen fähr doch niemand…. ausserdem gibt es doch das Sichtfahrgebot!
P: Das überzeugt! Wir werden uns dafür einsetzen, dass Radfahrer keine Pedalreflektoren mehr brauchen und auch endlich die Müllmannwesten-Aktion des ADAC für Schulkinder beendet wird.
24 Fahrer // Mrz 12, 2013 at 08:22
@Holger:
Du hats natürlich vergessen, dass das Sichtfahrgeot nur für Fahrzeuge gilt, nicht für Radfahrer. Die erwarten natürlich, dass ich jemand Vollkaskomäßig kümmert. Hindernisse auf adwegen darf es nicht geben. Sonst müssts man ja noch Bremsen.
Kann es sein, dass das Problem ist?
Und Reflektoren bäuchtet ihr auch keine, wenn ihr richtiges Licht hättet. Aber ihr fahrt ja lieber ohne (zumindest viele). Für die anderen gilt ja Sichtfahrgebot.
Peter
25 der_ub // Mrz 12, 2013 at 11:18
Ich gebe Peter / Fahrer in allen Punkten recht. Ich fühle mich auf Radwegen sicherer aufgehoben als im Fluss mit eng überholenden und hupenden Autos zu sein. An Ampeln ist das auch schon einmal kontraproduktiv, da man nicht immer rechts langsam vorbei fahren kann.
Radwege mit Einkaufswagen abzusperren und Flatterband ist unkonventionell aber wohl angeblich wegen der Gebäudeteile geboten. Radwege sind gleichwohl als Verkehrsweg weniger wert als Straßen. Mit diesem Vorgehen wird der Radverkehr nicht ernst genommen. Und solange der Radverkehr nicht ernst genommen wird, solange werden Radfahrer fahren wie sie wollen, nicht wie sie sollen. Auf meinen Wegen durch Köln sehe ich täglich Geisterfahrer (besonders Mühlheimer Brücke), Radfahrer ohne Licht und Kamikaze-Radler, die sich an unmöglichsten Stellen in ebensolchem Tempo durch den Verkehr lebensmüden…
26 Karl // Mrz 12, 2013 at 12:46
@Fahrer
Falsch:[Du hats natürlich vergessen, dass das Sichtfahrgeot nur für Fahrzeuge gilt, nicht für Radfahrer.]
Fahrräder sind Fahrzeuge. Siehe § 16 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Im Folgenden beziehe ich mich auf die StVZO.
Falsch: [Und Reflektoren bäuchtet ihr auch keine, wenn ihr richtiges Licht hättet.]
Wenn man richtiges Licht hat, darf man trotzdem nicht auf Reflektoren verzichten:
§ 67 „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ 6): Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
Überhaupt zu Rückstrahlern, die von Leuchten und Schweinwerfern unterschieden werden:
§ 49a „Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze“ beschreibt Rückstrahler für KFZ und Anhänger, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
$51a „Seitliche Kenntlichmachung“ geht auf die Pflicht seitlicher Rückstrahler ein.
§ 66a „Lichttechnische Einrichtungen“ (4) Alle Fahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Bemerkung: Leuchten nicht mit Rückstrahlern verwechseln.
Interessant noch, welche Begrenzungen es für vernünftiges Licht an Fahrrädern gibt:
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).
–> Wegen der Festlegung auf 6V sind zu gute Lichtmaschinen bei Fahrrädern nicht erlaubt.
Ansonsten finde ich es böse, Menschen zu gefährden, weil man bei Dunkelheit ohne Licht fährt. In solchen Fällen kann man in Köln auch die KVB benutzen. Besonders nervig sind dunkel gekleidete Geisterradler, die nach dem militärischem Motto, „Tarnung ist alles“ nachts ohne Licht fahren.
Da solche Gefarenverursacher Sie und mich gleichermaßen begeistern 🙁 können Sie sicherlich verstehen, wenn ich lieber da fahre, wo weniger von denen da sind: Auf der Straße! Auf der Straße haben Sie häufiger Radler ohne Licht, etwa genauso oft wie auf dem Radweg, aber die Geisterradler bleiben einem auf der Straße fast völlig erspart, einfach weil da KFZ fahren. Danke übrigens! (Keine Ironie!)
Auf die anderen Punkte gehe ich wie gewohnt getrennt ein, die Blöcke werden dann kleiner und man kann leichter zitieren.
27 Karl // Mrz 12, 2013 at 12:46
[Wenn die Radfahrer auf Radwegen und Straßen unterwegs sind, weiß man ja gar nicht, wo man mit ihnen rechnen soll. Klare eindeutige Regeln sind da besser.
Als Autofahrer kann ich mir auch nicht aussuchen, ob ich auf dem Gehweg fahre. Das wissen die Fußgänger, sie müssen nicht mit Autos auf dem Gehweg rechnen.
Und wenn irgendwo ein Radweg ist, gehe ich natürlich davon aus, dass die Radfahrer dort fahren.]
Tja, diesen Trennungswunsch – jeder Fahrzeugtyp hat sein eigenes, ungestörtes Reich – halte ich für eine gefährliche Illusion. Selbst wenn alles korrekt nach StVO zugeht, funktioniert das nicht. Wenn ein KFZ aus einer Einfahrt legal über den Bürgersteig und angrenzenden Radweg auf die Straße fährt, dann muss man auf Bürgersteig und Radweg mit KFZ rechnen. Fußgänger, die zur anderen Straßenseite wollen, queren – im Einklang mit dem Gesetz! – Radwege und Fahrbahnen. Auf Radwegen und Fahrbahnen muss man also mit Fußgängern rechnen. Kinder bis 8 Jahre müssen – als Radler – nach Gesetz die Fußwege benutzen. Also muss man auch auf dem Bürgersteig mit Radlern rechnen, dich sich an die Gesetze halten. Wenn ein Radler auf seinem Radweg an eine Kreuzung kommt, dann quert er die Fahrbahn. Sie können, auch als Verkehrsplaner, nicht sinnvoll verhindern, dass Radler, die im Einklang mit dem Gesetz fahren, auf die Fahrbahn kommen.
Diese Knotenpunkte (Kreuzungen und Einmündungen, oft auch Ausfahrten) sind ein Problem.
Sie haben oft die Situation, dass die Rechtsabbiegespur über eine Radspur führt, die geradeaus geht und damit die Unfallgefahr erhöht wird, nach Wikipedia um den Faktor 3,4 gegenüber einem Radler, der auf der Straße geradeaus fährt. Selbst der perfekte straßenbegleitende Radweg – KFZ können nicht drauf, nichts zu beanstanden etc. – zieht das Knotenpunktprobleme nach sich und das macht in der Regel seine Schutzwirkung zunichte. Grob gesagt hätte der perfekte Radweg wegen der Trennung außerhalb des Knotenbereiches eine leicht schützende Wirkung, die aber wegen der erheblich höheren Gefährdung an den Knotenpunkten zunichte gemacht wird. Das Problem: Wegen der Trennung der Verkehrsteilnehmer nach Längsrichtung vergessen die Verkehrsteilnehmer, dass eine Trennung in Querrichtung überhaupt nicht erfolgt ist, rechnen folglich auch nicht mit anderen Verkehrsteilnehmertypen, die evtl. auch noch Vorrang haben und bauen Unfälle. Beim Abbiegen wird man nämlich sehr leicht zum Querverkehr.
Zusammenfassung: Nur weil eine Trennung in Längsrichtung erfolgt, ist damit immer noch keine Trennung vom Querverkehr erfolgt. Querverkehr kann alles sein. Beim Abbiegen wird man selber zum Querverkehr und die Rollen ändern sich.
Halten Sie meine Argumente für nachvollziehbar und vernünftig?
28 Karl // Mrz 12, 2013 at 12:46
@Fahrer / Peter
[zu Frage 1: ich glaube, dass es auf Radwegen nur deshalb zu Unfällen kommt, weil Radfahrer dort nicht richtig aufpassen.]
Nein, es gibt Unfalltypen, da nützt auch aufpassen nichts. Es gibt mehrere Beispiele, ich nenne nur ein leicht einzusehendes: Wenn jemand nachts seinen Hund im Gebüsch sein Geschäft verrichten lässt, selber aber auf dem Gehweg ist und zulässt, dass die Hundeleine über den Radweg gespannt ist, dann hat man als Radler nur geringe Chancen, das überhaupt warhzunehmen. Da nützt auch Aufpassen nicht viel. Die Hundeleinen sieht man bei Tag schon schlecht. Radler können nicht zaubern, deshalb sind sie nicht die einzigen, die sich an Verkehrsregeln halten müssen und aufmerksam sein sollten.
Übrigens: Auf der Straße, wo KFZ fahren, habe ich diese Gefahr nicht. Deshalb Danke nochmal! (Keine Ironie!)
Gut, ich widerhole mich, aber was solls. 🙂
Ihre Antwort zu Frage 2 kann ich in vielen Punkten akzeptieren. Das Unfaire an der Situation ist nur, dass der regeltrue Radler ganz schön bestraft, und wie ich finde, auch gefährdet wird. Auf der Straße hat er das Problem nicht. Verstehen Sie, warum man sich als regeltreuer Radler auf der Straße sicherer ist?
Das andere, was Sei unter #20 geschrieben haben, verdient eine gründlichere Erklärung, der Kürze halbe habe ich einige Details weggelassen, deshalb entsteht auch leicht ein schiefes Bild. Um nicht an Ihnen vorbei zu argumentieren, muss ich natürlich Ihren Standpunkt genauer kennen. Bei Frage 1 habe ich auf die Wikipedia verwiesen. Auf diese Fragen sind Sie leider nicht eingegangen.
Am besten, ich kopiere den relevanten Text aus der Wiki und nummeriere die Fragen durch. Da sie zu meiner Frage gehören, kriegen sie Unternummern: 1.1, 1.2, …. Als Antwort reicht mir etwas der Art wie „Zustimmung bei 1.3 und 1.5, sonst nirgends.“ Dann haben Sie nicht so viel Arbeit.
Das Sicherheitsrisiko bzw. gehäufte Auftreten von Unfällen auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung von Radverkehrsanlagen, insbesondere von Radwegen, wird auf verschiedene Ursachen zurückgeführt:
1.1 Radverkehrsanlagen werden an Kreuzungen häufig nicht entsprechend der StVO nach Fahrtrichtungen angeordnet. Liegt die Geradeausspur der Radfahrer rechts der Rechtsabbiegespur, so werden Unfälle zwischen beiden Verkehrsströmen wahrscheinlicher.
1.2 Radfahrer auf Radwegen werden von Kraftfahrern schlechter wahrgenommen, da sie sich außerhalb der auf die Fahrbahn konzentrierten Wahrnehmung der Fahrzeugführer bewegen. Abbiegende, einbiegende und aus Grundstücken einfahrende Fahrzeugführer übersehen daher Radfahrer auf Radwegen leicht. Die resultierenden Vorfahrtsverletzungen unterbrechen den Fluss des Radverkehrs und gefährden Radfahrer.
1.3 Vorgeschriebene Sicherheitsabstände zu parkenden Fahrzeugen, zu Fußgängern, beim Überholen, zu Hindernissen, an Einmündungen (um den Überblick zu wahren), etc. sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.
1.4 Radwege sind oft in schlechterer Qualität. Beim Bau werden häufig elementare Standards missachtet (z. B. Kurvenradien, Hindernisfreiheit, Oberflächengüte, Kantenfreiheit bei Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn an Kreuzungen). Die Wartung und Instandsetzung von Mängeln ist oft ungenügend.
1.5 Radverkehrsanlagen sind oft stärker verschmutzt, wodurch die Gefahr von Stürzen steigt. Ursache sind einerseits die fehlende Reinigung durch fahrende Kraftfahrzeugreifen, andererseits häufig schlechtere Reinigung und Schneeräumung durch die Straßenbaulastträger. Auch eine verstärkte Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge verschmutzt Radverkehrsanlagen.
1.6 Fußgänger nehmen die Radwege schlecht wahr oder ignorieren sie, u. a., wenn Abgrenzungen zum Bürgersteig schwer zu erkennen sind.
1.7 Radverkehrsanlagen sind häufig nicht stetig oder sind unübersichtlich geführt. Sie zwingen Radfahrer dadurch zu gefährliche Fahrvorgängen, wie z. B. ungesichertes Einfädeln in den Kraftverkehr.
1.8 Das Vorhandensein von Radverkehrsanlagen wirkt sich ungünstig auf die Rücksichtsname von Kraftfahrern auf Radfahrer aus, da viele Kraftfahrer die Ausnahmen zur Benutzungspflicht nicht kennen oder akzeptieren. Das betrifft insbesondere nicht benutzungspflichtige Radwege, Radfahrer, die zum Abbiegen die Radverkehrsanlagen verlassen oder Radfahrer, die wegen Unbenutzbarkeit der Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn fahren. Viele Kraftfahrer reagieren darauf mit Nötigungen und mutwilligen Gefährdungen der Radfahrer.
Weiter in der Wiki:
Oft ist zudem die Beschilderung und Signalisierung an Kreuzungen mit Radwegen falsch oder nicht eindeutig:
1.9 Eine Beschilderung Vorfahrt gewähren (§ 41 Abs. 2 Z.205 StVO) steht erst nach dem kreuzenden zu einer Vorfahrtsstraße gehörenden Radweg.
1.10 Ein Lichtsignal des Radweges steht erst nach der Kreuzung querender Fußgängern und Radfahrern am Rande der kreuzenden Fahrbahn.
1.11 Am Radweg wird ein Zeichen Vorfahrt gewähren angebracht, obwohl er zu einer Vorfahrtsstraße gehört und parallel zu deren Fahrbahn verläuft.
1.12 Radwege werden an kreuzenden Straßen mit dem Zusatzschild Radfahrer absteigen versehen, obwohl das durch die StVO nicht gedeckt ist.
29 Karl // Mrz 12, 2013 at 13:34
Wen es interessiert:
Die Frage: „Sicher auf Radwegen?“ wird hier ganz gut mit Zahlenmaterial belegt:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
30 Karl // Mrz 12, 2013 at 17:37
Nachtrag:
@Fahrer / Peter
[Wenn die Radfahrer auf Radwegen und Straßen unterwegs sind, weiß man ja gar nicht, wo man mit ihnen rechnen soll. Klare eindeutige Regeln sind da besser.]
Das ist recht einfach: Fahrräder sind Fahrzeuge, und man sollte immer dort mit ihnen rechnen, wo Fahrzeuge naturgemäß eben hingehören: Auf der Straße.
Ansonten bin ich ebenfalls ein Freund von klaren und eindeutigen (und einfachen) Regeln, die nicht zu sehr in Spezialfälle abdriften.
„Fahrzeuge gehören auf die Straße“ ist einfacher und klarer als „KFZ gehören auf die Straße und Fahrräder auf den Radweg und Mofas sind KFZ, also ein Fall für die Straße, und E-Bikes sind, wenn sie bauartbedingt nicht schneller als …“
31 Fahrer // Mrz 12, 2013 at 20:09
@Karl: das mit dem Sichtfahrgebot war natürlich als ironisch gemeint. gemeint war, dass sich die Radfahrer da oft nicht dran halten. Ich sehe oft, dass Radfahrer auf alles drauf halten, als sei bremsen irgendwie verpönt: Fußgänger, Querverkehr, Gegenverkehr.
Mit Sichtfahrgebot ist auch ein Hindernis auf dem Radweg kein Problem. Und Flatterband sieht man halt doch besser als Fassadenschutt.
Die Polizisten wollte vielleicht ihr richtiges Absperrmaterial nicht verwenden, falls sie das noch auf der Straße brauchen.
Was ich nicht verstehe: Wenn Radwege angeblich so problematisch sind, warum gibt es dann Radfahrer, die das anders sehen? Wie der_ub z.B.?
Auf der Straße ich halt auch gefährlich (eng Überholen z.B., da sieht man manchmal Manöver, tststs). Ganz gefahrlos kriegt man das nicht hin. da kann man jetzt Beispiele gegeneinander aufrechnen. Da hat ja einer der auf der Straße verunglückt nichts von, dass ihm auf dem Radweg auch etwas hätte passieren können.
Es erscheint mir ganz und gar nicht einsichtig, dass die Leute, die sich professionell mit Verkehrsplanung beschäftigen, nichts davon mitgekriegt hätten, dass Radwege soooo gefährlich sind. Als wären das alles Trottel nur ein paar superschlaue Radfahrer sind superschlau. Dann hätten die ja alle ihren Job verfehlt.
Peter
32 Fahrer // Mrz 12, 2013 at 20:13
PS: Und E-Bikes sind eh halber Kram in beide Richtungen. Dann muss man für den Treibstoff (also Strom) bezahlen, muss zum „Tanken“ nach Hause etc. und man schwitzt trotzdem beim Fahren.
Und beim Regen wird man nass und im Winter kann man auch nicht mit fahren. Also hat man eigentlich nur Nachteile.
Und teuer sind die Dinger auch, unter 600 Euro habe ich noch nichts gesehen (die sind schon mal in Prospekten in der Tageszeitung). Dabei kriegt man ein normales Rad schon für ein-bis-zwei Hundert Euro.
Da spare ich doch lieber auf ’nen Gebrauchtwagen.
Und überhaupt ebbt der Trend auch wieder ab, da muss man sich keine Gedanken machen, wo die fahren, meine ich.
Peter
33 kogabulls // Mrz 13, 2013 at 09:36
@Karl: vergiss es. Einerseits Lob für die Mühe, die du dir machst, so jemand hätte ich gerne in der Firma, andererseits ist „Fahrer“ absolut unbelehrbar. Er erwartet halt, dass Radfahrer IMMER Rücksicht nehmen, den Autofahrer im Zweifel bei unklarer Lage (für den Autofahrer) vorlassen und weicht keinen Deut von seiner Meinung (Radfahrer haben auf Straßen, wo sie den Autoverkehr behindern könnten, nichts zu suchen) ab. Was 75 Jahre lang richtige Lesart war, kann man nicht in einer Generation ändern. Obwohl – wenn er die gleichen Maßstäbe für Autofahrer anlegen würde, müsste er, um Unfälle zu vermeiden, an jeder Ampelkreuzung, an der er bei grün fahren könnte, erstmal anhalten um zu sehen, ob nicht doch einer kommt, der nicht kommen sollte. So ähnlich verhält es sich ja bei den meisten Abbiegeunfällen mit Radfahrern. Da wird der Radfahrer trotz Vorfahrt oft umgenietet. Und trotzdem beharrt „Fahrer“ immer auf dem Sichtfahrgebot.
Je länger diese Diskussion dauert umso deutlicher wird, wie absurd das ganze ist. – Übrigens, was die Pedelecs angeht, guckt euch mal die Zulassungs- und Verkaufszahlen an. Wären nur 10% der schon verkauften Pedelecs täglich unterwegs, würde in den meisten Gegenden der Radverkehr zusammenbrechen, weil die Infrastruktur darauf in keiner Weise (auch nicht nach den Vorgaben der Baulastträger) vorbereitet ist.
34 wilko // Mrz 13, 2013 at 09:50
@kogabulls: Einerseits hast Du mit Deiner Einschätzung von Peter vielleicht recht, andererseits befürchte ich jedoch, dass er repräsentativ für viele Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer und Fussgänger) sein könnte. Und ich finde es beachtenswert, dass er sich mit dem Thema auseinandersetzt und uns zuhört.
Und vielleicht bewirken die vielen Argumente, die hier genannt werden und alle in die Richtung gehen, dass wir Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer am Strassenverkehr teilnehmen wollen, ja doch etwas.
35 Henning // Mrz 13, 2013 at 11:04
@wilko: hier wird von vielen Leuten mit belastbaren Fakten erklärt und erklärt und erklärt und am Ende steht „man schwitzt aufm Rad, da kauf ich mir lieber einen Gebrauchtwagen“. Tut mir leid aber von Auseinandersetzung mit dem Thema sicherer Radverkehr, strukturelle Probleme durch Behörden, Ämter usw kann wirklich nicht gesprochen werden.
Wo ich dir zustimmen möchte: vermutlich ist das ein Abbild des durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers.
36 Rasmus // Mrz 14, 2013 at 02:24
Das auf den Bildern ist ein § 315b Abs. 1 Var. 2 StGB. Eindeutig. Würde ich der Staatsanwaltschaft schicken (nicht der Polizei! Es gibt bei der StA extra Abteilungen für Straftaten im Amt) und Strafanzeige stellen. Kost nix und wird spannend, was dabei rauskommt.
37 Peter // Mrz 15, 2013 at 18:42
Leute.
Könnt Ihr bitte mal aufhören, dem Fahrerloch auch noch Brocken hinzuwerfen? Danke.
38 Fahrer // Mrz 16, 2013 at 10:06
@Henning: Du meinst, weil ich keine Lust habe, auf einem Rad zu schwitzen, hätte ich auch keine Ahnung, von Sicherheit? Etwas plump, zu meinen, nur die, die selber schwitzen, sollen sich um die Sicherheit kümmern.
Ich meine Sicherheit im Verkehr geht alle an. Deshalb müssen eben auch alle aufpassen. Und anders als kogabulls mir unterstellen will, meine ich durchaus, dass Autofahrer sehr wohl auf Radfahrer Rücksicht nehmen sollen. Das tue ich selbst auch, aber ich kriegen oft genug mit, dass welche das nicht tun. Also müssen sich eben auch die Radfahrer um ihre eigene Sicherheit kümmern.
Es reicht halt nicht, sich auf dem Radweg sicher zu fühlen und unbeirrt geradeaus zu fahren. Man muss auch auf dem Radweg auf den übrigen Verkehr achten. Gelegentlich muss man auch mal bremsen.
ich habe auch schon an einer grünen Ampel angehalten, seis, weil ein Radfahrer bei rot „dirchgezogen“ hat, ein Fußgänger noch schnell „rübergesprungen“ ist, oder ein Linksabbieger auf halb „Acht“ stehen geblieben ist.
Sichtfahrgebot als Grundregel finde ich immer wieder praktisch. ich weiß nicht, warum du dagegen bist.
Peter
39 Fahrer // Mrz 16, 2013 at 10:10
Und dass die E-Bikes hauptsächlich im Keller stehen, nebem den anderen Fahrädern, den Jogingschuhen und dem Tennisschläger ist mir doch sofort klar.
Und spätestens wenn die Akkus „durch“ sind, landet der Rest auch dort.
Die wenigsten Leute wollen sich bewegen, der Fittness-Hype ist nur ‚was für wenige.
Für alle anderen gibt es halt Autos und Bus und Bahn. Da die die Mehrheit im Straßenverkehr darstellen, sollten das bei der Planung auch beachtet werden.
Peter
40 Karl // Mrz 18, 2013 at 00:01
@Fahrer / Peter
[Ich sehe oft, dass Radfahrer auf alles drauf halten, als sei bremsen irgendwie verpönt: Fußgänger, Querverkehr, Gegenverkehr.]
Leider ja, es gibt solche Typen. Wie alle leiden unter denen.
Falsch: [Mit Sichtfahrgebot ist auch ein Hindernis auf dem Radweg kein Problem.]
Vor einigen Jahren hatte ich auf dem Radweg bei Nacht einen dunklen, unbeleuchteten Müllcontainer. Den hatte ich erst im letzten Moment gesehen, sonst wäre es zu einem Unfall gekommen. Und ich hatte Licht an.
Das Sichtfahrgebot bietet nur eine begrenzte Sicherheit. Als Autofahrer können Sie sich das klar machen an Hand von Steinen, Reifen oder andere größeren Hindernissen auf Autobahnen, die sind auch ein Problem.
[Was ich nicht verstehe: Wenn Radwege angeblich so problematisch sind, warum gibt es dann Radfahrer, die das anders sehen? Wie der_ub z.B.?]
Gute, berechtigte Frage. Allerdings hat er geschrieben, dass er sich sicherer fühlt(!), nicht dass er sicherer ist. Er schrieb: [Ich fühle mich auf Radwegen sicherer aufgehoben als im Fluss mit eng überholenden und hupenden Autos zu sein.]
Wenn Autos hupen, ist das zwar nervig, aber sie haben einen zumindest gesehen, und das ist das Problem. Es nervt, aber es gefährdet nicht. Zur (Un-)Sicherheit von Radwegen verweise ich noch einmal auf diesen Link:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
Dort wird darauf hingewiesen, dass ältere Menschen und Kinder die meisten Fahrradunfallopfer stellen, eben weil sie darauf vertrauen, dort besonders sicher zu sein.
Wie man mit dem Problem des engen Überholens umgehen kann, findet man hier:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html (Gebot 5)
[Es erscheint mir ganz und gar nicht einsichtig, dass die Leute, die sich professionell mit Verkehrsplanung beschäftigen, nichts davon mitgekriegt hätten, dass Radwege soooo gefährlich sind. Als wären das alles Trottel nur ein paar superschlaue Radfahrer sind superschlau. Dann hätten die ja alle ihren Job verfehlt.]
Doch, sie haben was davon mitgekriegt! Diese Leute, die sich mit Verkehrsplanung beschäftigen und Unfallforschung betreiben, sind zum Ergebnis gekommen, dass Radwege Probleme bereiten. Daraus hat der Gesetzgeber seine Konsequenzen gezogen und die allgemeine Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Da ich bestimmt nicht schlauer bin als diejenigen, die sich professionell mit Verkehrsplanung und Unfallforschung beschäftigen, widerspreche ich auch nicht, wenn die mit guten Gründen gegen Radwege und Benutzungspflicht argumentieren. Ich lese sogar deren Veröffentlichungen um von denen etwas zu lernen. Bisher habe ich folgenden Stoff von Experten sowie Gesetzestexte komplett gelesen:
* Die StVO
* Die VwV-StVO
* Kettler, Recht für Radfahrer, Rhombos-Verlag
* Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Verkehrstechnik Heft V 184
* Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Diese Veröffentlichung wird auch ERA 2010 genannt)
* Verkehrsregeln für den Radverkehr – Kenntnisse und Verhalten, Diplomarbeit von Torsten von Einem
Darüber hinaus lese ich regelmäßig in der ADAC Motorwelt die Artikel, die etwas mit Sicherheit und Rechtsfragen zu tun haben.
Weitere Literatur steht schon auf der Leseliste und wird in Zukunft durchgearbeitet werden.
Diese Literatur habe ich mir angeeignet, um mich im Straßenverkehr rechts- und sicherheitskonform verhalten zu können und von den Experten einfach zu lernen. Nicht ohne Grund zitiere ich oft aus der Expertenliteratur. Fahrradfahren ist im Prinzip eine recht einfache Sache, die leider stark verkompliziert worden ist. Da leiden wir alle drunter und ich sehe keinen Weg, ohne ständige Fortbildung das auf Dauer hinzukriegen. Früher dachte ich, ich könnte verkehrs- und sicherheitsgerecht Rad fahren, bis ich mit mehr mit den Details vertraut machte. 🙁
Da ich davon ausgehe, dass Sie wegen dem großen Verwirrspiel, dem wir alle ausgesetzt sind, kaum Chancen haben, „uns“ oder mich und meine Argumente richtig zu sortieren, gebe ich oft die Begründungen und die Literatur an, wo Sie meine Argumente prüfen können ohne mir als Person etwas glauben zu müssen. Das sorgt leider auf der anderen Seite für mehr Text und macht manches teigiger.
Zu Ihrem Kommentar #38: In allen Aussagen zu den Sicherheitsaspekten stimme ich Ihnen vollständig zu. Sehr wichtig sind die Sichtbeziehungen. Die Unfallforscher haben festgestellt, dass hier baulich angelegte Radwege („Bürgersteige für Radler auf der selben Höhe wie die Fußgänger“) oft ein Problem sind, da sie die Sichtbeziehungen einschränken. Deshalb geht der Trend auch mehr zu Radfahrstreifen (= benutzungspflichte Sonderspur für Fahrradfahrer auf der Straße, nicht auf dem Bürgersteig, für alle anderen verboten, Radler dürfen nur dort fahren) und Schutzstreifen. Letztere sind so ähnlich, Radler dürfen sie aber verlassen um zu überholen und andere dürfen sie benutzen, sofern sie Radler nicht behindern.
Zu Ihrem Kommentar #39: – Stichwort E-Bikes: Das Thema habe ich angeschnitten, da Sie für einfache Regeln plädiert haben. Solange es diese Dinger gibt und man für jeden Verkehrsteilnehmertyp eine Sonderregel will, werden die Regeln eben mehr und damit komplizierter. Muster: Fußgänger gehören auf den Fußweg, Radfahrer auf den Radweg, Autos auf die Straße, Mofas zu den Autos, es kann ihnen aber eine Sondergenehmigung für den Radweg erteilt werde (Mofas frei), in Fahrradstraßen darf ein „KFZ frei“ erlaubt sein, …..
Die Zerfaserung in den Spezialfällen macht das ganze so unhandlich.
Jetzt meine Fragen:
3.1 Wie schätzen Sie denn Ihre Kompetenz eigentlich ein, immerhin widersprechen Sie ja den Experten, deren Veröffentlichungen ich gelesen habe?
3.2 Sind Sie klüger als die? (klingt hart, ist aber nicht so hart gemeint.)
3.3 Sind Sie der Ansicht, Radfahrer haben auf der Straße, wo sie den Autoverkehr behindern könnten, nichts zu suchen, vor allem dann, wenn (nicht benutzungspflichtige) Radwege vorhanden sind?
Um den Überblick nicht zu verlieren:
Frage 2 von mir haben Sie beantwortet, 1.1 – 1.12 sind noch offen (das waren die „sehe ich auch so, sehe ich anders“ – Fragen), ebenso die jetzt neuen Fragen 3.1-3.3
Von meiner Seite ist noch zu tun, was aber erst sinnvoll ist, wenn ich Antworten von Ihnen habe damit ich nicht an Ihnen vorbei rede: Details zu meinen Unfällen im Zusammenhang mit Ihrem Zitat [Was Ihre beiden Unfälle betrifft: Woher wissen Sie, dass Ihnen auf der Straße nichts passiert wäre?] Das Thema wäre ausführlicher zu behandeln, deshalb brauche ich Ihre Antworten vorab, um mich auf das für Sie wesentliche konzentrieren zu können.
41 Karl // Mrz 18, 2013 at 00:09
@kogabulls
Danke für das Lob und wenn ich mal den Job verliere, dann lasse ich von mir hören. 🙂
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir nicht die einzigen sind, die lesen, was in diesem Blog geschrieben wird. Leider gibt es enormen Aufklärungsbedarf und der Fahrer / Peter nennt diese Stellen, wo die meisten Leute einfach Informationsdefizite haben. Wilko stimme ich zu.
Die Aussage, ich zitiere, [ Er erwartet halt, dass Radfahrer IMMER Rücksicht nehmen, den Autofahrer im Zweifel bei unklarer Lage (für den Autofahrer) vorlassen und weicht keinen Deut von seiner Meinung (Radfahrer haben auf Straßen, wo sie den Autoverkehr behindern könnten, nichts zu suchen) ab. ] habe ich ihm als Frage gestellt, so kann er selber sich dazu äußern und ich sehe, was kommt, oder auch nicht kommt.
Bei mir kommt zum Radfahren noch ein stark weltanschaulicher Aspekt hinzu: Ich habe vor ca. 24 Jahren zu den Zeugen Jehovas gewechselt. Ausschlaggebend war, dass die als Kriegsdienstverweigerer im Dritten Reich meine Werte besser vertreten hatten als ich es gekonnt hätte. Also habe ich versucht, von denen zu lernen und bin „kleben geblieben“. Dieser weltanschauliche Hintergrund verkompliziert meine Situation als Radler enorm und vereinfacht den Umgang mit Fahrer / Peter.
Die Verkomplizierungen:
– Man soll nach der Bibel die Gesetze halten, wenn nicht gerade eine Sünde wie Kriegsdienst verlangt wird. Dazu muss ich die Gesetze aber erst einmal kennen, ihre Ungereimtheiten etc. Das hat leider einen hohen Studieraufwand zu Folge.
– Man soll keinen unnötig gefährden. Das hat ein starkes Sicherheitsdenken zur Folge, weshalb ich mich auch mit Sicherheit als Dauerbrenner beschäftige und mich durch Sirup (z. b. VwV-StVO, ERA 2010, ….) durcharbeite. Das Problem ist, einen Kompromiss zwischen Gesetzestreue und Sicherheit hinzubekommen.
– Gott hat in der Bibel niederschreiben lassen, dass er aktiv gegen die vorgehen wird, die die Erde verderben. Das ist für mich eine zusätzliche Motivation, mich umweltschonend fortzubewegen, einfach um es mir mit dieser Instanz nicht zu verderben.
Die Vereinfachungen:
– Da Gott mich nicht zum Richter über Fahrer / Peter bestimmt hat, und ich ihm auch nicht ins Herz sehen kann, wird er von mir auch nicht verurteilt oder „freigesprochen“. Die Vereinfachung besteht darin, dass ich mir nicht die Mühe eines – dazu noch gerechten – Urteils machen muss.
Schlimmstenfalls kann er nichts mit meinen Argumenten anfangen. Dann besteht die Hoffnung, dass andere das aber können. Also kann ich es ihm – und damit allen – ruhig geduldig erklären.
An dieser Stelle möchte ich noch eine Lanze für ihn brechen. Sein Kommentar #38 wirkt so, als wolle er, zumindest teilweise, „uns“ vor „uns“ selber schützen und uns ermuntern, vorsichtig zu sein. Was er als Nicht-Radfahrer nicht haben kann, ist eine Vorstellung der Verkomplizierungen, denen Radfahrer ausgesetzt sind. Wie oben gesagt, will ich es ja gesetzlich richtig machen. Ein Beispiel für die Verkomplizierungen: Es gelten nur die Schilder der StVO, andere nicht. Nun gibt es alte und neue Schilder für Radwegbenutzungspflicht. Die alten hatten Fahrräder mit Pedalen, die neuen nicht, daran erkennt man den Unterschied. Nach der derzeitigen StVO-Novelle gelten die alten Schilder nicht. Nachdem ich das herausgefunden hatte, habe ich die alten Schilder nicht mehr beachtet, ich habe sie dahingehend interpretiert, dass sie einfach vergessen wurden abzumontieren. Außerdem habe ich in Blogs gelesen, dass jemand das Bundesministerium für Justiz, die sind für Gesetze zuständig, gefragt hat, ob die Schilder noch gültig sind. Die Antwort war: Nein, sie sind nicht gültig. Dann habe ich mich mit zwei Mitarbeitern des Fahrradbeauftragten unterhalten. Diese erklärten mir, dass die gegenwärtige StVO-Novelle aus formalen Gründen nichtig sei und die alten Schilder doch gelten. Das hielt ich für einen schlechten Scherz und fragte daher sicherheitshalber beim Bundesministerium für Verkehr – nicht für Justiz – nach. Diese bestätigten aber die Aussagen der Mitarbeiter des Fahrradbeauftragten. Also nach der Aussage des Bundesministerium für Verkehr gelten die alten Schilder weiterhin, da die aktuelle Novelle der StVO wegen formalen Fehlern ungültig ist. Wenn die Verkehrsbehörde die alten Schilder also stehen lässt statt sie durch neue zu ersetzen, schont das die Stadtkasse. Als normaler Verkehrsteilnehmer wissen zu müssen, dass die aktuelle der StVO aus formalen Gründen nichtig ist und die Vorversion gilt, um es richtig zu machen, finde ich einfach heftig. Am Rande bemerkt: Auch örtliche Verkehrsbehörden brauchen Orientierung, kriegen sie aber nicht. Übrigens tritt am 1.4 eine neue Version der StVO in Kraft. Diese beinhaltet u. a. Parkverbote auf Schutzstreifen und ist (hoffentlich) gültig. Das ist nur ein Teil des großen Verwirrspiels um den Radverkehr. Der Fahrer / Peter merkt nur, dass da etwas gehörig nicht stimmt und kann – wie viele andere auch – das Ausmaß des Verwirrspiels nicht fassen, was ich auch völlig entschuldigt finde. Weiter kann er – wie wir auch – genügend Radler beobachten, die einfach nicht sicherheitskonform fahren, was es für ihn auch nicht leichter macht, die Dinge richtig zu sortieren. In dieser Situation kann ich von ihm nicht erwarten, dass er die Dinge schon gleich beim ersten Mal richtig versteht – habe ich ja auch nicht -, vielleicht beim fünften mal.
So, jetzt, nachdem wir alle wissen, was ein Schildbürgerstreich ist, könne wir weiter diskutieren. 🙂
42 kogabulls // Mrz 18, 2013 at 17:41
Zitat: [Das Problem ist, einen Kompromiss zwischen Gesetzestreue und Sicherheit hinzubekommen.]
So isses. Und dazu kommt die unterschiedliche Bewertung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer. Und deshalb sind wir jetzt hier auch schon wieder bei # 42 🙂
43 Stadtverwaltung oder Polizei Köln – einer lügt!? // Mrz 19, 2013 at 18:44
[…] ← Unkonventionelle Absicherungsmaßnahmen […]
44 Leo // Mai 30, 2013 at 18:00
Ich finde diese Art derAbsperrung wirklich kreativ 😀
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