Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Umleitung auf Radstreifen in den Gegenverkehr

März 18th, 2016 · 37 Kommentare

Gestern fuhr ich meinen Vater in Düren besuchen und nutzte dazu -wie immer- die Äußere Kanalstraße und dann in der Verlängerung den Maarweg, um Richtung Deckstein zu gelangen und Köln dann über die Felder in Richtung Westen zu verlassen.

Üblicherweise nutze ich an der Äußeren Kanalstraße und später am Maarweg ausschließlich die Fahrbahn, denn entweder bestehen auf der Strecke keine Benutzungspflichten, sind die Radwege in verheerendem Zustand oder aber (mit Duldung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln) zugeparkt, also in jedem Fall nicht zu benutzen. Oder alles zusammen.

An der Kreuzung mit der Vogelsanger Straße (hier besteht keine RWBP) bemerkte ich aus den Augenwinkeln linksseitig ein VZ240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) mit Doppelpfeil (d.h. in beide Fahrtrichtungen angeordnet), was ich selbstverständlich ignorierte, da ich den Weg gar nicht mehr erreichen konnte und es zudem für ein „Versehen“ hielt (so etwas passiert in Köln. Und zwar oft). Der Geh- und der „andere Radweg“ rechts waren abgesperrt. Es geht dann leicht bergab, so daß auch ungeübte Radfahrer sehr schnell eine recht hohe Geschwindigkeit aufnehmen können, in eine Unterführung unter die dortigen Bahngleise hindurch. Weiterhin auf der Fahrbahn bemerkte ich links ein weiteres VZ240 (mit Doppelpfeil) und zwei Radfahrer, die in der Unterführung linksseitig auf dem dortigen Radstreifen gegen die Fahrtrichtung fuhren! Nun ja, Idioten Ignoranten auf „Schutzstreifen“ gegen die Fahrtrichtung sehe ich tatsächlich dann und wann mal, aber … das hier war also tatsächlich so angeordnet!

Fahren Sie in den Gegenverkehr!

Fahren Sie in den Gegenverkehr!

Angeordneter Selbstmord

Angeordneter Selbstmord

 

Einigermaßen schockiert ob dieses Diletantismus meiner Straßenverkehrsbehörde schickte ich die beiden obigen Fotos an selbige und an den „Fahrradbeauftragten“, mit folgendem Text versehen (ja, ich war erzürnt):

Mich wundert eigentlich nichts mehr, deswegen nur ganz kurz nachgefragt: Sie schicken Fahrradfahrer wirklich ernsthaft gegen den Verkehr auf solch einen Streifen? Ich meine: ERNSTHAFT?

Der Fahrradbeauftragte antwortet auf solche Eingaben generell nicht, das weiß ich natürlich und das wird auch immer und immer wieder von radfahrenden Bürgern berichtet. Aber immerhin: aus dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik bekam ich direkt heute früh eine Antwort von Frau Foxius. Sie teilt mir mit, daß „im Rahmen der Baumaßnahme der Stadtentwässerungsbetriebe auf dem Maarweg“ […] „der Fahrradfahrer in Fahrtrichtung Widdersdorfer Str. in einem Teilstück auf der gegenüberliegenden Seite geführt werden“ muss. Und dann: „Zur Verdeutlichung wird der Weg kurzfristig mit Hilfe von Baken von der Fahrbahn abgegrenzt werden.

Der Fahrradfahrer MUSS also links auf den Gehweg geführt werden, obwohl er dort sonst (sicher) rechts, in Fahrtrichtung, auf der Fahrbahn fährt!? Interessant! Und eine „Abgrenzung mit Baken“ …. ist laut RSA95 gar nicht erlaubt. Das könnte eine Straßenverkehrsbehörde wissen. Ich traute mich, nochmal zu antworten:

Dass Baken laut RSA95 auf RVAen nichts zu suchen haben, wissen Sie aber vermutlich, oder?

Dass der „Radweg“ in Gegenrichtung gar nicht benutzungspflichtig ist, Sie nun aber eine linksseitige Benutzungspflicht anordnen, wissen Sie auch?

Dass linksseitige Geh- und Radwege innerorts nicht angeordnet werden sollen, ist Ihnen bekannt?

Dass zudem die mangelnde Breite dieses Weges eine solche Verkehrsführung gar nicht hergibt, ist Ihnen bekannt?

Die Broschüre zur Baustellenabsicherung von Geh- und Radwegen des Verkehrsministeriums (liegt m.W. beim „Fahrradbeauftragten“ aus) haben Sie gelesen?

Warum leiten Sie den Radverkehr also nicht über die Fahrbahn, wie es eigentlich üblich sein sollte?

In diesem Zuge kann ich Ihnen dann auch mitteilen, daß die „Radwege“ im weiteren Verlauf des Maarwegs sowieso nicht benutzbar sind, da sie täglich (=permanent = IMMER) beparkt sind. Dies wird vom Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln geduldet.

Ich bin mir sicher, das alles wird der Stadtverwaltung völlig egal sein, man wird da irgendetwas hinbasteln, was entweder nicht sinnvoll zu befahren ist oder aber eine erhebliche Gefährdung darstellt. Regelkonform ist es zudem in keinem Fall. Und das Schlimme daran ist: man weiß es einfach nicht besser! Oder aber: man will es nicht besser wissen!

Frau Foxius gehört der gleichen Verwaltung an, die derzeit das „Radverkehrskonzept Innenstadt“ erarbeitet.
Die Stadt Köln ist (tatsächlich!) Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW!“ (AGFS-NRW)

Das Fahrrad als (gleichberechtigtes) Verkehrsmittel – in Köln immer noch ein Buch mit sieben Siegeln!

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Tags: Baustellen · Fahrradbeauftragter · Radwege

37 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Karl Kreidbaum // Mrz 18, 2016 at 21:42

    Die Broschüre findet man hier:
    http://www.agfs-nrw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Broschuere_Baustellen_2auflage-web.pdf

  • 2 Jupp // Mrz 19, 2016 at 18:49

    Kann man keine Anzeige wegen Straßenvekehrsgefährdung aufnehmen lassen? Dabei so tun, als ob das irgendwelche Rowdies gewesen sein müssen, die unsinnige Schilder angeschraubt haben?

    Mich würde ja mal der Verwaltungsakt interessieren, also die Anordnung für diese Verkehrsführung. Gibt es wahrscheinlich gar nicht. Eher ne Skizze auf dem Bierdeckel.

  • 3 fluebbe // Mrz 19, 2016 at 21:38

    Leider trifft dein Zorn da (auch) die Falsche. Frau Foxius hat mir schon mehrmals sehr freundlich und zügig geantwortet. Wenn ich an sie geraten bin hat es immer Nachbesserungen an Baustellen gegeben.

    Dass da nun keine Antwort mehr kommt, kann ich auch verstehen. Sie schlägt ob der Unfähigkeit der eigenen Behörde sicher noch immer den Kopf auf die Tischplatte.

  • 4 siggi // Mrz 20, 2016 at 17:16

    Das Schlimme daran ist, dass hier aus einem baulich abgetrennten Radweg, per Beschilderung, ein gemeinsamer Rad/Fussweg gemacht wurde.
    Sollten hier zwei Radfahrer auf dem roten Streifen zusammenstossen wird man wohl argumentieren, dass Einer von Beiden auf jeden Fall gegen das Rechtsfahrgebot verstossen hat.
    Mehr Fallenstellerei geht schon garnicht mehr.

  • 5 Sascha // Mrz 20, 2016 at 19:07

    @Marco: Danke für deine unermüdliche Arbeit in deinem Blog und überhaupt für deinen Einsatz, ich hätte die Kraft dazu nicht.

    Hat jetzt zwar inhaltlich gar nichts mit dem Artikel direkt zu tun, aber wenn ich die Bilder in deinen Artikeln anklicke, werden sie in riesengroß im Browser geöffnet und zwar so groß, dass man sehr umständlich die Regler an den Seiten (keine Ahnung, wie die heißen) hin- und herschieben muss, bis man das eigentliche Detail (oben die Beschilderung) sehen kann. Und wegen der Größe kann man es dann doch schlecht erkennen (halt zu groß). Etwas kleiner (seitengroß?) fänd ich echt besser zu erkennen. Sorry für die kleine Kritik.

    Noch eine andere Frage (an alle), auch leider wieder etwas am Thema vorbei (sorry!):

    Ich habe einen Taxifahrer, der mich mit Vorsatz und aufheulendem Motor mit einer Handbreite überholt, angezeigt. Nun flatterte mir die Gegenanzeige samt Vorladung zum Verhör ins Haus. Obwohl ich mir sicher bin, richtig zu handeln, mache ich mir schon Gedanken und frage mal in die Runde? Anwalt oder nicht? Wenn ja, welcher Anwalt? Was kostet das i.d.R.?

    Ich möchte nicht verschweigen, dass ich so blöd anzugeben, dass ich dem Taxifahrer ein“Bescheuert, oder was?“ hinterherschleuderte. Wobei die Antwort auf diese Frag immer noch aussteht.

    Um jetzt doch noch mal was zum Artikel zu sagen: allgemein erwarte ich von Stadt und Verwaltung schon lange nichts mehr. Keine Sachkenntnis, kein Engagement, keinen Schutz. Es ist wirklich traurig.

  • 6 ibikehannover // Mrz 20, 2016 at 21:28

    Unglaublich. Die Anordnung zum entsprechenden Verwaltungsakt fände ich auch spannend. Funktioniert das mit dem Informationsfreiheitsgesetz in NRW nicht eigtl ganz gut?

  • 7 Jochen G. // Mrz 21, 2016 at 15:00

    Ähm… ich befürchte alles ist noch komplizierter und Dir ist da selber auch noch ein Fehler unterlaufen.

    Für die Benutzung des Radstreifens auf der Fahrbahn, unter der Brücke hindurch, bräuchte es eine erneute Anordnung, die aber offenbar nicht vorliegt.
    So wie das Schild auf Bild 2 zu verstehen ist, endet die linksseitige Benutzungspflicht an dem Schild, okay das wäre bereits auf der Straße. Ab dem Schild darf der Zustand „Radstreifen auf der Fahrbahn“ nur in einer Richtung befahren werden!

    Die Verwaltung muss also an dem Schild dafür sorgen, daß Radfahrer wieder sicher auf die Fahrbahn zurückgeführt werden, bzw. eine sichere Querung zum Radweg auf der anderen Fahrbahnseite erhalten, sofern dort einer wäre…

    Zur Realität: Den allermeisten Radfahrern ist das alles doch sowas von Wumpe! In Schland ist es gute Tradition Radfahrer (und nicht nur die) dazu zu erziehen, sich in dem vorherrschenden heillosen Durcheinander, irgendeinen Weg selber zu suchen und den Rest zu ignorieren. Daher ist es auch vollkommen normal und alltäglich, daß Radfahrer sich selbst und andere gefährdend, linksseitig, also entgegen der Fahrtrichtung, Radstreifen auf einer Fahrbahn benutzen.

    =========================

    Vorschlag:
    Da nun ja wieder „die Saison“ vor der Tür steht – für richtige Radfahrer hat sie nie geendet… -, wie wäre es mal mit etwas mehr öffentlicher Wahrnehmung für diese kölsche Krankheit in der Städtischen Verwaltung?

    Jan Böhmermann hat doch im letzten Jahr diesen Blog als den Besten (ihm bekannten) bezeichnet und Köln als die fahrradfeindlichste Stadt.
    Ich schlage daher ein Böhmermann Kölner Radweg-Wahnsinn-Video mit rythmisch-melodischem Tralala vor.
    Seine Videos erhalten ja inzwischen erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit. Vielleicht liest er das ja und greift den Gedanken mal unter dem Aspekt der Bürgerfeindlichkeit (ausgeübt durch die Stadtverwaltung) auf. 😀

  • 8 Timovic // Mrz 21, 2016 at 18:44

    Ich will ja nicht allzu kleinkariert sein, aber für einen Radstreifen bräuchte es als Abgrenzung zur Fahrbahn einen Breitstrich. Ich sehe da allerdings nur eine normale, seitliche Fahrbahnbegrenzung und Vandalismus in Form von rötlicher Farbe.

  • 9 Peter Zapp // Mrz 22, 2016 at 12:25

    Durchgehende, regelgerechte, vernünftig instandgehaltene Radwege mit nachvollziehbarer Verkehrsführung werden dankbar benutzt und freiwillig angenommen.

    Stattdessen werden wir mit einem Schilderwald auf verwirrend angelegte oder sogar gefährliche Radwege umgeleitet. Als Radfahrer ist man im Dauerstress, weil man sich auf die sichere Benutzbarkeit ausgewiesener Radwege nicht verlassen kann.

  • 10 Peter Zapp // Mrz 22, 2016 at 15:18

    Für mich steht die Beschilderung (in beide Richtungen zu befahrender, gemeinsamer Rad- und Fußweg) im Widerspruch zu der schräg angeschnittenen, roten Markierung des Radwegs, welche den Radverkehr auf die Fahrbahn zu führen scheint.

    In „meiner“ Stadt gibt es viele nicht instandgehaltene Radwege, die konsequenterweise nicht mehr benutzungspflichtig ausgewiesen sind. Aber die Wege wurden nicht gesperrt, die alten Fahrbahnmarkierungen nicht entfernt. Die locken manchmal die Radfahrer direkt in gefährliche Sturzfallen.

  • 11 Münsterland-Radler // Mrz 23, 2016 at 02:05

    Lieber Marco,

    du wurdest bereits Anfang März von mir darauf hingewiesen, dass es keine „nicht benutzungspflichtigen Radwege“ gibt. Dennoch wird mein Hinweis ignoriert und wieder besseren Wissens der Begriff weiterhin verwendet.

    Lies mal §2 StVO!

    Vorhandene Fahrradwege sind auch zu benutzen.
    Der Weg auf den Fotos ist (deutlich erkennbar) weder zugeparkt noch zu schmal noch sonst irgendwie unzumutbar.
    Ich sehe hier keine Voraussetzung für eine Aufhebung der linksseitigen Radwegbenutzungspflicht, sodass diese beizubehalten ist.

  • 12 Marco // Mrz 23, 2016 at 10:42

    Lieber „Münsterland-Radler“: im Gegenssatz zu Ihnen habe ich §2 StVO samt VwV-StVO, ERA2010, RSA95 und entsprechende Rechtssprechung gelesen UND verstanden. Jetzt schnell die Warnweste an und ab auf den Gehweg mit Ihnen!

  • 13 Münsterland-Radler // Mrz 23, 2016 at 02:12

    da fehlt ein „wider“

    sollte natürlich heißen:

    „… und wieder WIDER besseren Wissens …“

  • 14 Pitti // Mrz 23, 2016 at 09:27

    ich bin gestern an beschriebener Stelle entlanggekommen. Die gefährliche Situation wurde entschärft. Der Fahrradstreifen/Fahrradweg auf der Straßenseite Richtung Nord ist nicht mehr für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben, Fahrradfahrer Richtung Süd werden an der Baustelle auf die Fahrbahn geleitet.

    Die hohe Gefährdungslage wurde hier zum Glück schnell eingesehen und behoben.

  • 15 Peter Zapp // Mrz 23, 2016 at 14:35

    Wenn ich als Autofahrer ein Schild mit Tempolimit oder Überholverbot sehe, kann ich eigentlich immer davon ausgehen, dass ich damit vor einer Gefährdung meiner selbst oder Dritter bewahrt werde.

    Wenn ich als Radler einem ausgeschilderten Radweg oder einem markierten Fahrradschutzstreifen folge bin ich mir da nicht immer so sicher. Womöglich teilen die Straßenbauämter dafür nur echte, garantiert nicht selbst radfahrende Schildbürger ein.

  • 16 Karl Kreidbaum // Mrz 29, 2016 at 21:09

    @Sascha #5

    Mit der Rechtsanwältin Frau Sonnenkalb habe ich gute Erfahrungen gemacht.

    Die Kontaktdaten:
    Ursula Sonnenkalb
    Hohenstaufenring 39
    50674 Köln
    Tel.: 0221/311983

    Der Preis für die Erstberatung beträgt 70 € + Mehrwertsteuer und wird, wenn Du weiter gehst, für das Folgende auch noch angerechnet. Der Preis für die Erstberatung ist unabhängig von der Dauer.

  • 17 Karl Kreidbaum // Mrz 29, 2016 at 21:10

    @Münsterland-Radler #11

    Unter http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/253/pdf/V184.pdf findet man „Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen. Im Inhaltsverzeichnis findet man unter 7.4.1 „Unfallentwicklung bei Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen“. Zumindest nach der Ansicht der Unfallforscher kann eine Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden. Danach ist sie – im Gegensatz zum Radweg – nicht mehr da. Auf Seite 22 findest sich eine Tabelle mit Radwegen mit Benutzungspflicht und welche ohne eine solche. Daraus schließe ich auf die Existenz von Radwegen ohne Benutzungsplicht in Deutschland.

  • 18 Karl Kreidbaum // Mrz 29, 2016 at 21:11

    Ich habe mir am Sonntag, den 20.3. die Tatstelle genauer angesehen und möchte einiges ergänzen. Mir als juristischer Laie bietet sich folgendes Bild:
    • Die Schildhöhe unterschreitet 2,00 m, vorgeschrieben sind auf Radwegen 2,20 m.
    • Es ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg angeordnet, die Radfahrer müssen also dort fahren, wo die Fußgänger laufen, der „Radfahrstreifen“ (roter Streifen) auf der Fahrbahn ist damit – analog eines Fahrbahnverbots bei Radwegbenutzungspflicht – implizit verboten, der Radfahrer muss dort fahren, wo die Benutzungspflicht besteht.
    • Der gemeinsame Fuß- und Radweg hat eine Breite von 1,80 m (inc. Bordstein!), nach der VwV ist die vorgeschriebene Mindestbreite innerorts 2,50 m.
    • Ursprünglich war das (an manchen Stellen) ein getrennter Rad- und Fußweg, es gibt eine durchgehende Linie (Zeichen 295), das Objekt (von einem Radweg mag ich nicht wirklich sprechen nach der Neudefinition) hat aber weiterhin eine durchgehende Trennlinie. Eines der beiden Terrains muss der gemeinsame Rad- und Fußweg sein, die Bedeutung des anderen ist unklar. Etwas deutlicher: Die durchgezogene Linie trennt zwei Verkehrsflächen. Das Schild „Gemeinsamer Rad- und Fußweg“ bedeutet: Radfahrer und Fußgänger haben dieselbe Verkehrsfläche. Eine Trennlinie trennt die gemeinsame Verkehrsfläche für Radfahrer und Fußgänger von etwas anderem.
    • Der Text aus der VwV zu linken Radwegen innerorts lautet: „Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“ Damit widerspricht die Anordnung §45(9) der StVO.
    • §39(2) der StVO lautet: „… Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts….“ Die Schichtugn von der Fahrbahn ist: Fahrbahn – Schild Gemeinsamer Rad- und Fußweg -– Verkehrsfläche 1 – weiße Trennlinie – Verkehrsfläche 2. Das Schild steht also rechts von Verkehrsfläche 1 und damit ist Verkehrsfläche 1 der gemeinsame Rad- und Fußweg. Die minimale Breite, die ich gemessen habe, ist 92 cm und mit weißer Trennlinie sind es 103 cm. Man beachte: Breite eines Zweirichtungsradweges!

  • 19 Karl Kreidbaum // Mrz 29, 2016 at 21:23

    Ups, Fehler: „Damit widerspricht die Anordnung §45(9) der StVO.“ ersetzen durch „“Damit widerspricht die Anordnung der VwV.“

  • 20 Peter Zapp // Mrz 30, 2016 at 15:14

    Neulich war ich auf etwas unterwegs, was wie ein Radweg aussah: teils rot bemalter Asphalt, teils roter Pflasterverbund, seitlich weiße Begrenzungslinien. Mit vollem Tempo donnerte ich auf einen quer zur Fahrtrichtung angeordneten, ebenfalls rot bemalten, nicht abgesenkten Bordstein. Der Straßenabschnitt war mittlerweise verkehrsberuhigt, ein Radweg eigentlich überflüssig.

    Der zuständige Planer erklärte mir, aufgrund eines unmittelbar dahinterliegenden Kanalschachtes sei keine andere Lösung zu vernünftigen Kosten möglich gewesen. Man wiess lieber einen billigen, gefährlichen Radweg aus als gar keinen. Im übrigen sei der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig. Die blauen Schilder waren abgebaut.

    Es gibt also nicht benutzungspflichtige (Rad-) Wege. Schilder, Markierungen und Malarbeiten ersetzen soliden Wegebau. Und manchmal leiten sie Radler direkt in gefährliche Sturzfallen (oder in den Gegenverkehr).

  • 21 Sascha // Mrz 31, 2016 at 07:31

    @ Karl: Danke für die Info.

  • 22 Michael Vogel // Mrz 31, 2016 at 16:33

    Hallo,

    die Geschichte geht noch weiter. Wie den örtlichen Medien zu entnehmen ist, soll in einem 2. Bauabschnitt ab Juni bis voraussichtlich Ende November (das Jahr nenne ich mal nicht) der Maarweg zur Einbahnstraße werden. Von Süd nach Nord (also von Braunsfeld nach Bickendorf) darf weiterhin gefahren werden, die Gegenrichtung wird umgeleitet. Falls die zuständigen Organe hier mitlesen, bitte die fahrradfreundlichen Vz 267 mit Zusatz Vz 1022.10 einplanen. Die Fahrbahnbreite wird vorhanden sein, da auch Lösch- und Rettungsfahrzeuge der nahen Wache passieren sollen.

    Grund für die aufwendigen Bauarbeiten sind die Überschwemmungen, die stets nach starken Regengüssen im Bereich der Bahnunterführung Maarweg auftreten. Erneuert werden die Entwässerungskanäle sowie ein Pumpwerk.

  • 23 M_Net // Apr 4, 2016 at 01:06

    @Michael Vogel: Die zuständigen Stellen lesen im Zweifelsfall eher nicht mit. Du solltest das lieber direkt an die Straßenverkehrsbehörde schreiben, prophylaktisch – vielleicht hilft’s ja.

  • 24 Michael Vogel // Mai 17, 2016 at 16:38

    Nun ist es soweit: Seit einigen Tagen ist der Maarweg zur Einbahnstraße erklärt worden, d.h. er bleibt in Richtung Norden befahrbar. Der Radverkehr in Richtung Süden wird, welch ein Wunder, als Gegenverkehr auf dem schon vorhandenen Rad-/Fußweg Richtung Norden geführt. Innerhalb der Unterführung hat man zwischen dem Radweg und der Fahrbahn eine Baustellenabsperrung gezogen. Also hat man nun bis zum Jahresende einen netten Begegnungsverkehr, da die vorhandenen Linien als Trennung zwischen Rad- und Gehweg erhalten bleiben.

  • 25 Münsterland-Radler // Jun 4, 2016 at 18:59

    @ Karl Kreidbaum #17:

    Ich denke, dass Sie es eigentlich wissen, aber es könnte Menschen geben, die Ihrem Kommentar glauben schenken, darum nochmal:

    ES GIBT KEINE „NICHT-BENUTZUNGSPFLICHTIGEN RADWEGE“ !!!

    Es hält sich leider immer noch relativ hartnäckig das Gerücht, die Radwegbenutzungspflicht sei 1990 aufgehoben worden. Das stimmt aber so nicht, und jeder, der sich ein bisschen für das Thema Radverkehr interessiert, weiß auch, dass es nicht stimmt. Dennoch wird die Existenz der allgemeinen Benutzungspflicht von Radwegen noch häufig geleugnet. Das liegt m. E. an der extrem starken Fahrrad-Lobby in Deutschland, welche die Interessen aller anderen Verkehrsteilnehmer zurückdrängen will.
    Tatsächlich ergibt sich (das weiß auch @Karl Kreidbaum, nehme ich jedenfalls an) die Radwegbenutzungspflicht aus dem Zusammenwirken der Rücksichtspflicht aus §1 StVO und dem Rechtsfahrgebot aus §2 StVO.
    Verkehrszeichen und Verkehrsschilder dienen der Verdeutlichung der Radwegbenutzungspflicht, nicht ihrer Begründung.

    Der Grund für die Notwendigkeit der Radwegbenutzungspflicht ist die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer. Würden sie nämlich zusammen mit Kfz auf der Fahrbahn fahren, wäre das viel zu gefährlich.

  • 26 Marco // Jun 4, 2016 at 19:04

    Klasse! Lange nicht mehr so einen Quatsch gelesen und so herzhaft gelacht! Herrlich!

  • 27 Münsterland-Radler // Jun 4, 2016 at 19:32

    Hallo Marco,

    derzeit herrschen gerade im Verkehrsportal viele verfehlte Ansichten, gegen die vorgegangen werden muss.

    Ich zitiere es dir gerne mal aus der StVO:

    §1
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    §2
    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren

    Eigentlich reicht der §1 Abs. 1 schon aus, um die allgemeine Radwegbenutzungspflicht zu begründen. Denn es ist sehr rücksichtslos, den Verkehr unnötig aufzuhalten, indem man auf der Fahrbahn Rad fährt, obwohl eine annehmbare Alternative zur Verfügung steht.

    Wir können uns ja auch den Absatz 2 des 1. § der StVO noch mal anschauen:

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Da steht also glasklar, dass man andere NICHT gefährden, behindern oder belästigen darf, wenn es sich vermeiden lässt!

    Durch einen Radweg LÄSST sich aber ja nun die Gefährdung, Behinderung und Belästigung des Kfz-Fahrbahn-Verkehrs vermeiden, indem Radfahrerinnen und Radfahrer diesen Radweg auch benutzen.
    Wenn sie das nicht tun sollten, stellt das demnach einen Verstoß gegen §1 StVO dar.

    Es handelt sich dabei, wie du auch weißt, keineswegs um Quatsch, sondern um die zurzeit gültige Rechtslage.
    Die Fahrrad-Lobby des Verkehrsportals hat leider immer wieder die Wahrheit zensiert, um ihre Interessen durchzudrücken, und leider gelingt es ihr auch zunehmend – bei der Fahrrad-Lobby, die durch den ADFC vertreten wird, dasselbe. Damit hat man meine Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt, obwohl natürlich auch die Moderatoren der Verkehrstalk-Foren wissen, dass ich die einzig richtige Wahrheit vertrete. Nur ist diese Wahrheit leider nicht so populär und vermutlich lässt sich damit nicht ganz so viel Geld machen, so dass man lieber zensiert und sperrt, obwohl ich die Wahrheit meiner Ansichten bewiesen habe.

    Wir haben nun aber auch in der Realität ein Problem, weil viele Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Wilhelmstraße in Münster den vorhandenen Fahrradweg ignorieren und stattdessen mitten auf der Straße fahren, wo sie sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
    Und wenn aufgrund dieses Beitrags der gezeigte Radweg in Köln nicht mehr (von RF) befahren werden sollte, dann haben wir das Problem bald auch real in Köln!!!

    Es mag dir vielleicht Spaß machen, so zu tun, als seien Radwege gefährlich, wie das ja auch viele Mitglieder des Verkehrs-Portals vorgeben.
    Ich denke aber, dass meine Aufklärungskampagne ausgedehnt genug war, dass jetzt alle um die tatsächlich richtigen Regeln Bescheid wissen.
    Und daher verbitte ich es mir auch, meine Beiträge als „Quatsch“ abzutun und nicht ernst genug zu nehmen. Denn das kann zu tatsächlichen Unfällen führen.

    Ich bin lange genug im Alltag und in der Freizeit Rad fahrend unterwegs gewesen, um zu WISSEN, dass Radwege sicher sind – da du dich m. W. als Alltagsradfahrer ausgibst, schreibe ich dir dieses Wissen ebenso zu.

    Und deshalb behalte ich mir auch eine Anzeige gegen dich vor, Marco, solltest du weiterhin so abwertende und beleidigende Beiträge gegen mich veröffentlichen!
    Denn das geschieht bei dir ja nicht aus Unwissen heraus, was verzeihbar wäre, sondern als von dir ausgehende bewusste Provokation, und das werde ich nicht länger hinnehmen.

  • 28 Marco // Jun 4, 2016 at 20:25

    Da beißt die Maus keinen Faden ab, ob mit oder ohne Aluhut, es ist und bleibt Quatsch.

  • 29 Marco // Jun 4, 2016 at 20:38

    Und zur Anzeige: eine ladungsfähige Adresse finden Sie im Impressum.

    Ich werde das dann bis zur Gerichtsverhandlung und Verurteilung mit einer Artikelserie begleiten.

  • 30 Münsterland-Radler // Jun 4, 2016 at 23:06

    Dann begründe bitte mal, WARUM du das, was ich schreibe, für Quatsch hältst!

    Denn GENAU SO stehen die Regeln derzeit in der StVO gesetzlich festgeschrieben.

    Mag ja sein, dass dir die Regeln nicht passen oder du sie für unsinnig hältst. Mir passt persönlich auch nicht alles, was in der StVO steht (warum z. B. muss ich bei Rot halten, wenn ich es eilig habe und gefahrlos weiterfahren kann – sehe ich nicht ein und missachte ich ständig, trotzdem gilt die Regel noch auch für Radfahrer).
    Aber das sind nun mal die gültigen Verkehrsregeln.

    Häufig wird §2(4) absichtlich so „missverstanden“, dass man Radwege nur benutzen müsste, wenn sie beschildert wären.
    Es erschließt sich aber jedem mit gesundem Menschenverstand, dass das, was da steht, so nicht gemeint sein kann, weil das Radverkehr auf Kfz-Fahrbahnen erlauben würde, abseits des Bürgersteiges. Hier hätten wir unvereinbare Geschwindigkeitsdifferenzen (Fahrrad ca. 15 km/h vs. Kfz mit 30 km/h und mehr), die mit der Sicherheit des Radverkehrs unvereinbar wären. Die Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn würden den gesamten restlichen Verkehr behindern und vor allem gefährden und wären auch selbst durch den Kfz-Verkehr gefährdet, wenn man Radfahren auf dem mittleren „Fahrbahn“ genannten Straßenteil, der den Kraftfahrzeugen vorbehalten ist, erlauben würde.

    Du bist doch, hoffentlich, nicht so doof, den immer wieder verbreiteten Mist von der angeblich ach so „sicheren“ Fahrbahn tatsächlich zu glauben?!
    Wenn du wirklich ein Radfahrer sein solltest, dürftest du doch eigentlich allein aus der Fahr-Erfahrung heraus schon gelernt haben, dass Radwege sicherer sind, als sich die Straße mit Kfz teilen zu müssen, und daher die bessere Alternative.

    Ich habe geschrieben, ich behalte mir eine Anzeige vor. Das heißt NOCH nicht, dass ich eine stelle. Vielleicht kommt ja erst doch noch ein glaubhaftes Argument von dir, oder vielleicht bist du wirklich der Fahrbahn-Lüge verfallen (ist mir früher ja auch passiert) – obwohl ich glaube, dass keiner heute noch so blöd sein kann.
    Vielleicht, leider sehr wahrscheinlich, wird mir auch die Zeit fehlen, um rechtlich gegen dich vorzugehen und dann kommst du, wie leider schon zu viele andere, gegen die ich eigentlich gerne rechtlich vorgegangen wäre, davon. Ist Mist, aber so ist die Welt nun mal.

    Ich denke aber, dass du schlau genug bist, um die sich ewig wiederholende Gehirnwäsche von der ach so „sicheren“ Fahrbahn nicht zu glauben, und selbst weißt, dass es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur auf Radwegen sicher genug zu fahren ist.

    (Bei dem hier vorgestellten Radweg sehe ich, wie schon erwähnt, die höhere Sicherheit des Radwegs in beide Richtungen gegenüber des Radfahrens auf der (Kfz-)Fahrbahn als gegeben an und daher auch keine Grundlage für eine Aufhebung auch nur der linksseitigen Benutzungspflicht.)

    Gruß aus Münster

  • 31 Marco // Jun 4, 2016 at 23:13

    Entschuldigung, aber das ist mir zu viel Text. Sie erwarten doch wohl nicht, daß ich diesen Blödsinn ernsthaft kommentiere?!
    Sie sollten mal wieder eine ausgiebige Radtour machen, das beruhigt 😉

  • 32 Marco // Jun 4, 2016 at 23:15

    P.S.: den Anzeigenrückzieher finde ich jetzt aber echt feige! Das klang nach wirklich großem Spaß!

  • 33 Münsterland-Radler // Jun 5, 2016 at 00:12

    @Marco:

    Reicht’s langsam mal?
    Du weißt, dass das, was ich schreibe, keineswegs Blödsinn ist.

    Bringe ordentliche Argumente oder halte dich an Dieter Nuhr:
    „WENN MAN KEINE AHNUNG HAT, EINFACH MAL DIE FRESSE HALTEN!“

    Und dir Spaß zu bieten ist auch nicht meine Absicht, sondern dich zur Vernunft zu bringen und davon abzuhalten, auch anderen Radfahrer(inne)n den Mist von der „sicheren Fahrbahn“ aufzuschwatzen!
    Es geht hier um Beleidigung und Missachtung der Menschenrechte – das ist, was ich dir vorwerfe, und zwar nicht aus Spaß, sondern weil das meine schützenswerten Rechte sind, die du absichtlich und bewusst verletzt hast.

  • 34 Marco // Jun 5, 2016 at 11:03

    „Missachtung der Menschenrechte“?! DAS ist wirklich grandios! Es ist ein Menschenrecht, nicht der Hellste zu sein und das achte ich, fürwahr! Falls nicht: ich freue mich auf Ihre Anzeige.

    P.S.: Ihr Unterhaltungswert steigert sich von Kommentar zu Kommentar! Ich bin gespannt, wie lange sie das immer wieder tippen können!

  • 35 Münsterland-Radler // Jun 7, 2016 at 22:54

    Hallo Marco,

    ich kenne mich mit den korrekten juristisch-rechtlichen Begriffen nicht aus, und schreibe es daher so, wie ich es empfinde.
    Und ja, ich sehe es hier durchaus so, dass du die Menschenwürde missachtest. Näheres dazu findest du irgendwo am Anfang des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, unserer Verfassung. (Ich glaube, sogar ganz vorne § 1)

    Anscheinend hast du mich missverstanden:
    Derjenige, der aufgrund von Ahnungslosigkeit die Fresse halten sollte, bist du, nicht ich.

    Es geht um gegenseitigen Respekt – dazu gehört auch, den Beitrag des anderen komplett zu lesen, BEVOR man ihn kommentiert. Wenn es dir zu viel Text sein sollte, dann kommentiere doch einfach nicht und verpisse dich aus der Diskussion. Aber was du hier machst, ist wirklich unter aller Sau!

    WENN du etwas, das ich schreibe, für Blödsinn hältst, dann begründe bitte auch, warum.
    Wenn du das nicht kannst, war es wahrscheinlich doch kein Blödsinn, sondern nur mal die vielleicht unangenehme Wahrheit.

  • 36 Marco // Jun 8, 2016 at 00:59

    Ich habe nicht gesagt, daß Sie“die Fresse halten sollen“. Im Übrigen möchte ich nicht von Ihnen geduzt werden, vgl. §185 StGB.

  • 37 Pete // Jun 20, 2016 at 14:29

    Benutzungspflicht von Radwegen vom 21.11.2011
    Zur Info: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/aktuelle-info/benutzungspflicht-von-radwegen

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