Dass Köln, schon alleine von der Infrastruktur her, eine „autogerechte Stadt“ ist, bzw. als solche angelegt und auch noch nie (und wohl auch nicht in naher Zukunft) umstrukturiert wurde, dürfte jedem, der hier als Radfahrer oder Fußgänger unterwegs ist, klar sein.
Dass dieser Umstand dann noch dadurch verschärft wird, daß der wenige Platz, den die Stadt den nicht autofahrenden übrig läßt, sich trotzdem von Kraftfahrzeugen genommen wird und das von den Behörden kaum geahndet, sondern mindestens toleriert wird, belegt eindrucksvoll der Tumblr-Blog Autogerechte Stadt), auf der User wohl nur die Spitze des Eisberges, teilweise pointiert, dokumentieren. Ein Projekt zum mitmachen, definitiv!
11 Antworten bis jetzt ↓
1 norbert // Feb 24, 2016 at 20:11
In Aachen gibt auch ein Falschparker-Doku-Projekt seit Ende letzten Jahres.
Einfach eine Mail mit einem Bild an ran84map@photos.flickr.com schicken. Im Betreff den Titel für die Bildunterschrift eingeben und das Bild wird automatisch bei: https://www.flickr.com/photos/138680546@N05/ veröffentlicht
2 Karl Kreidbaum // Feb 24, 2016 at 21:53
Viele Autofahrer haben sich der Initiative „Radwege zu Parkplätzen“ angeschlossen. Siehe hier:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/vgr.html
Da sie es wie wir nicht schaffen, die Stadt Köln davon zu überzeugen, die Benutzungspflichten abzuschaffen, werden sie selber aktiv und schützen uns durch Blockade vor diesen gefährlichen Wegen, so dass wir völlig legal auf die sicherere Fahrbahn ausweichen dürfen. Inzwischen habe ich mir angewöhnt, frühzeitig auf die Fahrbahn auszuweichen, wenn ich ein Hindernis sehe.
3 timovic // Feb 25, 2016 at 09:38
Dann darf man sich dort von Freizeitpädagogen regelmäßig „erziehen“ lassen. Muss man auch wollen.
4 Dietmar // Feb 26, 2016 at 18:00
Vordergründig sieht man die vielen Falschparker. Das regt auf. Aber schaut man sich die Bilder insgesamt an, sieht man eine Stadt, deren Verkehrsplaner nicht verstanden haben, dass jedes KfZ in der Stadt IMMER seinen Platz benötigt, egal ob es fährt oder steht. Man hat geglaubt, das Chaos durch breitere Strassen in den Griff zu bekommen, hat aber nicht verstanden, dass dann der ruhende Verkehr das Problem hat. Dieser nimmt sich dann seinen Platz von den schwächeren Verkehrsteilnehmern…
Letztlich sieht man auf den Bildern das Ergebnis von Verblendung und der Kapitulation vor dem Prinzip des Rechts des Stärkeren.
5 Jupp // Mrz 3, 2016 at 15:30
Dann ist es ja gut, dass die Blechkisten immer länger, breiter und schwerer werden.
6 Münsterland-Radler // Mrz 23, 2016 at 01:09
@Karl Kreidbaum:
Sie wissen aber schon, dass ein Ausweichen auf die Fahrbahn sehr gefährlich ist?
Benutzen Sie lieber den Gehweg für das kurze Stück, das Sie am Parker vorbeimüssen. Wenn Sie ihr Rad schieben, ist das sogar ganz legal.
Gruß aus Münster
7 Marco // Mrz 23, 2016 at 01:46
Kostet einerseits 10 Euro, die SWF gemeine Großstadtradler nicht zwingend parat hat und andererseits haben wir ja alle gelernt, daß das Radeln auf der Fahrbahn der Normalfall ist. Nur Deppen radeln auf dem Gehweg.
8 Münsterland-Radler // Jun 4, 2016 at 23:21
Hallo Marco,
anscheinend meinst du mich … ?
Da es sich um ein LEGALES Verhalten handelt, kostet es natürlich NICHTS.
Viele Menschen halten auch immer noch einen unbeschilderten Bürgersteig für einen Gehweg, obwohl es sich dabei grundsätzlich erst einmal um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt, den man als Radfahrerin oder Radfahrer auch benutzen muss. (Radwegbenutzungspflicht!)
Hier geht es aber wohl um einen getrennten Geh- und Radweg, und dafür gilt:
Ist der Radwegteil eines getrennten Geh- und Radweges versperrt, wird der verbleibende Teil des Bürgersteigs dadurch zum gemeinsamen Geh- und Radweg.
Damit ist ein Umfahren eines Radwegparkers über den Gehweg erlaubt, schiebend ist man auf der rechtlich sogar ganz sicheren Seite.
Vom Ausweichen auf die Fahrbahn rate ich aufgrund des damit verbundenen hohen Gefahrenpotenzials dringend ab!
9 Marco // Jun 5, 2016 at 09:54
Sie sollten die Gesetze der Bundesrepublik nochmal lesen – und auch verstehen.
10 Münsterland-Radler // Jun 7, 2016 at 23:13
Dir muss man auch alles extra erklären …
Na dann:
§2 StVO
„(4) […] Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. […]“
Es gibt also nach StVO Radwege ohne Zeichen 240. Zeichen 240 weist auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg hin. Da es sich aber nur um einen Hinweis handelt, weil RadfahrerInnen Radwege sowieso benutzen müssen, wenn sie da sind, muss ein Bürgersteig auch dann ein gemeinsamer Geh- und Radweg sein, wenn ihm das Zeichen 240 fehlt.
Das Wort „dürfen“ ist hier so zu verstehen, dass es eine Verpflichtung für RadfahrerInnen ausdrückt. „müssen“ steht nämlich schon im Satz davor und wurde daher aus stilistischen Gründen nicht nochmals verwendet.
(Ich habe das auch im VP schon erklärt, Vergleichssatz „Du darfst das Geschirr spülen“ – auch hier Verpflichtung an Empfänger, den Abwasch zu tätigen.)
Es kann auch nur so zu verstehen sein, weil sonst die Alternative wäre, zusammen mit den gefährlichen Kfz auf demselben Straßenteil zu fahren. Das wäre beispielsweise in Tempo-30-Zonen häufig der Fall. Die hohe Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern verträgt sich jedoch nicht mit dem Radverkehr.
StVO Anl. 2 Abschn. 5
„1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).“
Dass bei einer Sperrung des Radwegteils der verbleibende Bürgersteig zum gemeinsamen Geh- und Radweg wird, wird bei Baustellen beispielsweise häufig auch so beschildert.
Aber auch ohne Schild ist das die einzig logische Konsequenz: Denn die Alternative wäre, auf der gefährlichen Kraftfahrzeuge-Fahrbahn Rad zu fahren, wofür du doch hoffentlich nicht ernsthaft plädieren willst.
11 Marco // Jun 8, 2016 at 01:01
Und alle: „Aluhut, Aluhut!!“!!
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