Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Herbstidylle

November 5th, 2015 · 13 Kommentare

 

Wie jedes Jahr …

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Schön!

…. interessiert das Niemanden.

Immerhin: ICH fahre sicher auf der Fahrbahn, Lieschen Müller leider nicht.

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Tags: Allgemein · Radwege

13 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 R.H. // Nov 5, 2015 at 21:06

    … nicht nur in Köln ….. – bei 1:53 verdeckt das Laub die Bordsteinabsenkung einer Parkbucht.

    http://youtu.be/a7-H3qyG6dQ

  • 2 Karl Kreidbaum // Nov 5, 2015 at 23:08

    Also, mich persönlich interessiert so etwas brennend, denn in der VwV steht:

    II. Radwegebenutzungspflicht
    Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.
    Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass

    2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

    b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten (!!!!) wird …

  • 3 Karl Kreidbaum // Nov 6, 2015 at 12:42

    R.H., ich habe Dein Video angesehen und möchte ergänzen, dass eine Radwegbenutzungspflicht in Kombination mit einer Tempo-30-Zone §45 (1c) der StVO widerspricht.

  • 4 Mark // Nov 7, 2015 at 16:28

    @ Karl

    Eigentlich könnte man meinen, dass eine 30er Zone per se eine besondere Gefahrenlage ausschließt. Leider sieht der Verordungsgeber in § 45 Abs. 1c StVO ausdrücklich vor, dass eine 30er Zone benutzungspflichtige Radwege umfassen kann.

    Das verstehe, wer will…

  • 5 Marco // Nov 7, 2015 at 16:51

    Nein Mark, das ist Quatsch:

    Tempo 30 Zone: „Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“

    Lies hier:
    https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html

  • 6 R.H. // Nov 7, 2015 at 18:03

    die paar Meter…. – geschenkt.

    Viel schlimmer finde ich den linksseitigen benutzungpslichtigen Radweg ab 2:20, der entlang einer durchaus wenig befahrenen L, die innerorts zeitweise (ich glaube ab morgens bis 17 Uhr) Tempo-30-beschränkt ist.

  • 7 siggi // Nov 7, 2015 at 22:26

    An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten.

    Wie man in Köln Stammheim deutlich sehen kann.
    http://www.siggis-seiten.de/30-Zone.JPG

  • 8 Jens2 // Nov 8, 2015 at 10:39

    @siggi: Du kennt aber schon die Bedeutung des Wörtchens „grundsätzlich“, wenn Juristen das in den Mund nehmen? Es bedeutet eher sowas wie „vom Grundsatz her“, mit der impliziten Ergänzung: Ausnahmen von diesem Grundsatz sind zulässig. Daher kann eine Abweichung von der Rechts-vor-links-Regel in einer Tempo-30-Zone durchaus rechtmäßig sein.

  • 9 Peter Zapp // Nov 8, 2015 at 18:04

    Versteht es doch endlich. Radwege dienen nicht der Bequemlichkeit oder Sicherheit der Radfahrer. Sonst müsste man sie nicht als benutzungspflichtig auszeichnen und die Benutzung mit Bußgeld erzwingen. Sie sollen dem Autoverkehr die lästigen Radfahrer aus dem Weg räumen. Mein Lieblingszitat dazu:

    „Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ Aus einer Presseerklärung des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Okt. 1934.

  • 10 Mark // Nov 9, 2015 at 20:34

    @ Marco

    da hast du vollkommen Recht, hatte den Satz als Aufzählung der zulässigen Elemente verstanden!
    Dann kann ich jetzt den auf einen Bürgersteig auf der linken Straßenseite in einer 30er Zone angelegten benutzungspflichtigen Radweg auf meinem Arbeitsweg beruhigt ignorieren 😉

    Rheinweg, Bonn, NRW bei #StreetView überprüfen – https://www.google.com/maps/@/data=!3m4!1e1!3m2!1sOOGdJKvjHsdoKeaXersPFQ!2e0

  • 11 Arno Nym // Nov 10, 2015 at 12:01

    Nobody Kehrs!

  • 12 siggi // Nov 10, 2015 at 22:41

    Herbstidylle.
    Wenn der Rhein noch weiter fällt gibt es entweder eine neue Autobahn oder einen neuen Radschnellweg.
    http://www.siggis-seiten.de/Panos/rb/r.html

  • 13 Martin // Nov 11, 2015 at 09:31

    @siggi: In Tempo 30-Zonen mit Busverkehr ist die Anordnung des Zeichens 301 durchaus von der VwV-StVO abgedeckt, siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone#Rechtliche_Situation_in_Deutschland
    Deswegen eignen sich derartige Strecken auch relativ gut, um abseits dichtbefahrener Straßen gut mit dem Rad voran zu kommen.

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