Mit dem Fahrrad in und um Köln

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Neulich auf dem Fahrradweg

Juni 10th, 2009 · 2 Kommentare

Paul Schilling, ein leidenschaftlicher Radfahrer, bat mich, seinen Artikel, den er für die „Freie Honnefer“ geschrieben hat, zu verlinken.

Auch wenn ich einige seiner Ansichten nicht uneingeschränkt teile (Paul bekam “ für das „Überfahren“ einer roten Fußgängerampel plus Freihändigfahren“ ein Bußgeld aufgebrummt), so komme ich seiner Bitte gerne nach, denn sein Artikel ist wahrlich eloquent geschrieben und herzhaft formuliert – ein großer Lesespaß:

Neulich auf dem Fahrradweg

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Tags: Allgemein · Radwege

2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Hilmar Steinhauer // Jun 10, 2009 at 15:22

    Hui, der „Kollege“ ist ja ein schönes Beispiel dafür, wie man sich als Radler besser nicht verhalten sollte. Ich kann zwar durchaus die Kritik an der Regel als Selbstzweck, und den Drang sich dadurch nicht steuern lassen zu wollen, nachvollziehen, aber halte das in der Praxis für nicht verantwortungsvoll umsetzbar.
    Zumindest nicht, ohne einen Zweck der freieren Auslegung, nämlich das flüssigere Vorankommen empfindlich einzuschränken. Denn das, was ich quasi täglich an Rotlichverstössen von Radfahrern sehe, ist fast immer nicht die verantwortungsvolle Variante, bei der sich von der Risikolosigkeit der Rotlichtübertretung überzeugt wurde, sondern vielmehr „Russisches Rotlicht-Roulette“: es wird weder die Geschwindigkeit signifikant reduziert, noch ausreichend links und rechts geschaut, sondern sehr selbstverständlich einfach drübergebrettert. Rein statistisch passiert dabei nur sehr selten was, aber jedes einzelne Mal ist zu viel.

  • 2 siggi // Jun 11, 2009 at 10:30

    Ein Bußgeld für das Überfahren einer roten Fußgängerampel würde ich erst mal verkehrsrechtlich überprüfen.
    “”“”“”“”“§37 (2) Nr. 6 StVO: “Radfahrer haben die
    Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an
    eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für
    Radfahrer vorhanden sind.”°°°°°°°°°°°°°°°
    Es gibt in der StVO also nur einen einzigen Fall wo eine Fußgängerampel auch für Radfahrer gilt.
    Haben Radwegfurt und Fussgängerfurt keine gemeinsame Grenze, sind also getrennt geführt, oder es gibt gar keine Radwegfurt, gilt für Radfahrer immer die Ampel auf der Fahrbahn. Auch dann, wenn sie auf dem Radweg fahren.
    Ich würde also raten die Sache mit dem Bußgeld noch mal genau zu überprüfen.

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