Mit dem Fahrrad in und um Köln

Ein Watchblog für Kölner Radverkehrspolitik

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Fahrradfahrer als Verkehrsrowdy – Victim Blaming at it’s best!

November 11th, 2014 · 75 Kommentare

Dass der Großteil der Kölner Polizei Radfahrer als Verkehrsteilnehmer dritter Klasse sieht, die man durch repressive Kontrollen an schikanösen Stellen wie handtuchbreiten, holprigen, aber dennoch benutzungspflichtigen „Radwegen“ diszipliniert oder ihnen gegenüber durch Nichtwissen und Schikane brilliert, ist kein Geheimnis. Sehr, sehr wenige Ausnahmen bestätigen die Regel, ansonsten gilt auch bei unserem „Freund und Helfer“ der Grundsatz: Verkehr = Kraftfahrzeug und besonders: Radfahrer = Verkehrsrowdy. Und wenn einem Radfahrer einmal etwas passiert, ist er es meist selbst Schuld – entweder, weil er keinen Helm getragen hat, dunkel gekleidet war oder sonst irgendwie auffällig wurde. Irgendetwas fällt den Beamten da schon ein! So sehen die Pressemitteilungen der Kölner Polizei jedenfalls seit Jahren zwischen den Zeilen aus und wer schon einmal in den „Genuß“ kam, von einem Polizisten mit seinem Fahrrad kontrolliert zu werden, der hat entsprechende Aussagen auch schon einmal deutlicher vernommen. Sehr viel deutlicher!

Dass dies aber alles ganz offen ausgedrückt und offensichtliches und sogar zugegebenes Fehlverhalten anderer (stärkerer!) Verkehrsteilnehmer dabei einfach (wider jeglichen Menschenverstand und besonders: Gesetze!) öffentlich ratifiziert und auf keinen Fall geahndet wird, ist neu! Anders ist jedenfalls die Pressemitteilung (POL-K: 141107-5-K) der Kölner Polizei vom 10. November 2014 nicht zu erklären! (auch auf der Facebook Seite der Polizei Köln, incl. bereits einiger deutlicher Kommentare zu finden – das dürften wohl auch noch mehr werden und entwickelt sich bereits zum Shitstorm.)

Der Sachverhalt ist schnell erklärt: Eine Kraftfahrerin überholt mit ihrem PKW einen Radfahrer ohne ausreichenden Sicherheitsabstand. Es findet eine Berührung statt, der Radfahrer verliert das Gleichgewicht und stürzt. Die Kraftfahrerin bemerkt den Sturz, steigt aus, es kommt zum Wortgefecht inclusive „Beleidigungen“.

Der Vorfall fand in der Hartwichstraße in Köln-Nippes statt, hierbei handelt es sich um eine schmale Einbahnstraße, in der sich an beiden Straßenseiten Parkbuchten befinden, die ob des dortigen Parkdrucks auch permanent in Benutzung sind.

Google Street View macht das sehr deutlich:


Größere Kartenansicht

Wie der Vorfall nun aber in der Pressemitteilung im Detail geschildert wird, macht ziemlich fassungslos. Die Mitteilung ist (direkt im Titel) als „Zeugensuche“ deklariert und scheinbar hat man den verunfallten Radfahrer gar nicht (mehr) angetroffen, denn

Der Radfahrer ist circa 30 Jahre alt, dunkelhäutig und hat schwarze kurze Haare. Er war bekleidet mit einem grauen Sweatshirt und einer Jeans.

heißt es dort und das klingt nach „Zeugenbeschreibung“ und nicht danach, als hätte man den Mann vernommen (dann wüßte man wohl sein Alter und selbst wenn er keinen Ausweis dabei hatte, fällt Kölner Polizisten sicherlich etwas ein, um diesen zügig einsehen zu können). Entsprechend dürfte der Sachverhalt wohl auch eher einseitig, nämlich ausschließlich aus Sicht der Kraftfahrerin geschildert worden sein. Es heißt:

Am Freitagnachmittag (7. November) hat ein Velofahrer in Köln-Nippes nebst seiner Beherrschung auch das Gleichgewicht verloren. Er kippte um und beschimpfte wüst eine Autofahrerin (54) und ihren Beifahrer (48).

Was genau eine „wüste Beschimpfung“ ist, wird hier nicht deutlich, denn die angeblichen „Beschimpfungen“ werden nicht wiedergegeben. Fragt sich, warum ein Radfahrer das „Gleichgewicht verliert“ und einfach „umkippt“. Angenommen, der Radfahrer war nüchtern, hatte keine Gleichgewichtsstörungen und auch sonst keine schwerwiegenden Krankheiten, müßte es wohl einen Grund für das „umkippen“ geben, zumal zumindest halbwegs erfahrene (= schon einmal auf einem Fahrrad gesessen) Radfahrer wissen dürften, daß man -gar fahrend- mit einem Fahrrad nicht einfach so „umkippt“. Der mögliche Grund hierfür wird aber schon im nächsten Satz angedeutet:

Gegen 15.20 Uhr befuhr die 54-Jährige mit ihrem Pkw die Hartwichstraße in Richtung Merheimer Straße. „Auf der Einbahnstraße war es sehr eng, sodass ich sehr dicht an dem Fahrradfahrer vorbeigefahren bin. Ich habe ihn aber nicht berührt. Er schlug jedoch plötzlich auf mein Autodach“, äußerte die Erschrockene bei der Anzeigenaufnahme.

Die Dame ist also „sehr dicht an dem Fahrradfahrer vorbeigefahren“. Schaut man sich das obige Bild der Hartwichstraße bei Google Street View an, wird ersichtlich, wie dicht das gewesen sein muß – dort ist schlichtweg kein Platz, einen Radfahrer überhaupt zu überholen, zumindest nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand, der der Rechtsprechung nach mindestens 1,50 Meter betragen sollte. Und selbst wenn der Platz da gewesen wäre: vorausgesetzt, der Radfahrer ist nicht spektakulär anatomisch gebaut und hat Arme wie Tentakeln oder ein großer Affe, wenn er das Kraftfahrzeug berühren konnte, wurde der Sicherheitsabstand mit ganz sicher nicht eingehalten. Solch ein Überholvorgang ist per se schon einmal ein Bußgeld von 30.- Euro wert. Interpretiert man die Verkehrslage als unklar, ist man da mit Gefährdung schon bei 250.- Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem 2monatigen Fahrverbot.

Interessant ist hierbei aber die Tatsache, daß dieser Pressemitteilung nach der Überholvorgang ohne Sicherheitsabstand gar nicht mehr vermutet werden muß, denn die Dame wird ja mit ihrer Aussage, mit der sie sich also selbst belastet, zitiert. Demnach ist die Gefährdung mit Vorsatz („Auf der Einbahnstraße war es sehr eng, sodass ich sehr dicht an dem Fahrradfahrer vorbeigefahren bin.“) und ohne Rücksicht geschehen. Hier wird es interessant, denn bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit wird aus der Ordnungswidrigkeit ein Straftatbestand, der in § 315c Abs. 1 Nr. 2 b) StGB geregelt wird. Hier heißt es: „Wer im Straßenverkehr […] grob verkehrswidrig und rücksichtslos […] falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Aussage „Ich habe ihn aber nicht berührt“ soll dieses Vergehen wohl relativieren (das ist die übliche Aussage nach solchen Überholmanövern „es ist ja nichts passiert„, die ich sogar schon von zu eng überholenden Polizisten gehört habe – übrigens im Beisein ihres Vorgesetzten auf ihrer Dienststelle), macht es aber nicht. Zum einen ist zweifelhaft (und da bin ich tatsächlich auch Autofahrer und vermag das zu beurteilen), ob die Dame hundertprozentig weiß, daß sie ihn (oder sein Fahrzeug!) wirklich nicht berührt hat (auch nicht z.B. am Lenker?) , zum anderen (und auch deswegen MUSS der Sicherheitsabstand eingehalten werden!) reicht ein geringer Abstand durch Luftsog oder Erschrecken des Radfahrers, ihn zum Straucheln zu bringen. „Er schlug jedoch plötzlich auf mein Autodach“ könnte also durchaus das „Berühren“ gewesen sein, auch wenn es (eigene Erfahrung) eher nicht so ist. Das Berühren des heiligen Blechs könnte nämlich auch seine Affektreaktion auf die mutmaßlich vorsätzliche Gefährdung durch ein Kraftfahrzeug sein. Das würde dann auch die „Beschimpfungen“, so sie denn stattgefunden haben, erklären. Ich könnte jedenfalls eine verbale, mißbilligende und als beleidigend zu interpretierende Reaktion im Affekt auf einen fahrlässigen Angriff auf meine körperliche Versehrtheit mit einem 1,5 Tonnen schweren Gefährt durchaus nachvollziehen und verstehen.

„Ich setzte meine Fahrt fort, sah jedoch dass der Radfahrer durch den Schlag sein Gleichgewicht verloren hatte und zu Boden gefallen war“, gab die Autofahrerin weiter an. Die Frau eilte dem Gestürzten zu Hilfe. Dieser entgegnete direkt wüste Beschimpfungen und beleidigte auch ihren 48-jährigen Begleiter. Jegliche weitere Kommunikation lehnte der Mann ab.

Der Schlag auf das Autodach scheint jedenfalls nicht so schlimm gewesen zu sein (was auch dafür sprechen könnte, daß es sich gar nicht um einen „Schlag“, sondern um eine „Berührung“ gehandelt haben könnte), denn die Dame fuhr weiter und hielt scheinbar erst an, als sie sah, daß der Radfahrer „sein Gleichgewicht verloren hatte und zu Boden gefallen war“. Und für ihre großzügige „Hilfe“ werden die Dame und ihr Begleiter also auch noch mit „wüsten Beschimpfungen“ bestraft. Wie undankbar!

Alles in allem wird in der Pressemitteilung nicht nur überhaupt gar nicht auf das zugegebene Fehlverhalten der Kraftfahrerin eingegangen, sondern ihre Darstellung als so geschehen mitgeteilt und der Radfahrer von der Polizei als „Verkehrsrowdy“ tituliert und somit beschuldigt, ohne daß er sich dazu überhaupt geäußert und verteidigt hätte. Dies obwohl die Unschuldsvermutung auch für Radfahrer (und ja, ich bin sarkastisch: auch für dunkelhäutige!) gilt. „Neutral“ geht wohl anders!

Victim blaming“ hat sich als Begriff mittlerweile auch in Situationen zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, bzw. stärkeren und schwächeren Verkehrsteilnehmern durchgesetzt und findet hier wieder mal einen traurigen Höhepunkt von einer Seite aus, die eigentlich zur Neutralität verpflichtet wäre. Man kann sich bei der Kölner Polizei -wie in der Pressemitteilung erwähnt- nicht nur melden, wenn man den Vorfall als Zeuge beobachtet hat oder den von der Kraftfahrerin vorsätzlich gefährdeten Radfahrer Verkehrsrowdy kennt, man kann sich bei der Pressestelle auch melden, wenn man zu dem Fall Rückfragen hat: Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln@polizei.nrw.de. Dies sollten doch möglichst viele Menschen tun.

Ein Textbaustein, der dann als Antwort verschickt wird, beinhaltet die Aussagen:

Hier wurde Strafanzeige wegen Beleidigung, die durch den Fahrradfahrer begangen wurde, erstattet.

Selbstverständlich prüft die Polizei in diesem Zusammenhang alle verkehrs-/strafrechtlichen Verstöße.

Derzeit sucht die Polizei Zeugen und den beteiligten Radfahrer, um den Gesamtsachverhalt aufzuklären.

Es steht jedem Menschen frei, zusätzlich eine Strafanzeige/Strafantrag gegen die Kraftfahrerin und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten, die die einseitige Berichterstattung vorgenommen haben, einzureichen. Dies geht bequem und online. Ich werde dies nach Verfassen dieses Artikels tun. Sollte der Radfahrer diese Zeilen lesen, würde ich mich sehr freuen, wenn er sich vertrauensvoll bei mir meldet, um ggf. seine Sicht der Dinge darzustellen oder auch einfach nur Rückhalt in der Sache zu bekommen.

In sozialen Netzwerken, Foren, etc. wird dieser Fall bereits ausführlich diskutiert, fraglich, ob in der Presse etwas davon ankommt – wünschenswert wäre es. Ein weiterer aktueller Fall von victim blaming geht dabei jedoch unter, denn in einer anderen Pressemitteilung mit dem Titel „Junger Radfahrer fuhr ohne Licht – vom PKW erfasst“ (POL-K: 141110-2-K) heißt  es:

Ein junger Radfahrer (14) ist am Samstagabend (8. November) in Köln-Longerich von einem Pkw erfasst und schwer verletzt worden. Nach ersten Ermittlungen war der Jugendliche ohne Licht unterwegs.

Der Grund, daß der Radfahrer (also das Opfer) von einem PKW erfasst wurde, ist scheinbar, daß er „ohne Licht unterwegs“ war. Es wird weiter berichtet:

Gegen 19 Uhr befuhr ein Autofahrer (62) die Militärringstraße in Richtung Ossendorf. Als er nach rechts auf die Mercatorstraße abbiegen wollte, übersah er offensichtlich den dunkel gekleideten Radfahrer, der in diesem Augenblick die Fahrbahn überqueren wollte. Nach Zeugenangaben fuhr der Jugendliche trotz Dunkelheit ohne Beleuchtung. Der 14-Jährige wurde von dem Pkw aufgeladen und schleuderte mit dem Kopf gegen die Frontscheibe. Der Jugendliche, der keinen Helm trug, wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.

Wenn man das liest, bzw. nicht weiß, wie man das lesen muß, ist man geneigt zu sagen: „selbst Schuld„. Schließlich war der junge Mann (in dieser Reihenfolge) „dunkel gekleidet„, sowie „ohne Beleuchtung“ unterwegs und er trug auch „keinen Helm„. Es gibt nun allerdings keine Regeln, die es Radfahrern untersagen, sich dunkel zu kleiden oder keinen Helm zu tragen. Somit dürften diese Umstände kaum zur Begründung, Ursachenforschung oder gar Schuldzuweisung reichen, bzw. beitragen. Selbstverständlich möchte ich keinesfalls zum Ausdruck bringen, daß es nicht sinnvoll wäre, ein gutes Licht am Fahrrad zu haben – im Gegenteil. Ich bezweifle allerdings, daß das fehlende Licht ursächlich für den Unfall ist, denn was die Pressemitteilung der Kölner Polizei verschweigt, ist, daß es sich bei der Unfallstelle (hier gibt es übrigens einen für den Radfahrer vorfahrtsberechtigten Überweg) um eine Art „Zubringer“ oder auch „Beschleunigungsspur“ für die großzügig ausgebaute Mercatorstraße handelt. Und was ich aus eigener Erfahrung (ich fahre dort regelmäßig lang) sagen kann, ist, daß dort von Kraftfahrzeugen vor allem eines gemacht wird: es wird beschleunigt!

Überweg Mercatorstraße

Überweg Mercatorstraße

Die Fotos zeigen den Übergang bei Tag (zur Fahrradsternfahrt 2012), oben von wo aus man kommt (der Übergang befindet sich rechts, ich komme dort üblicherweise immer von geradeaus, der Militärringstraße folgend) und unten den Übergang selbst. Er gehört zum benutzungspflichtigen „Radweg“ der Militärringstraße, man muß diesen Zubringer zur Mercatorstraße also überqueren, wenn man der Militärringstraße geradeaus folgen möchte. Dies tut man aber dort aber auch als Fußgänger, die im Normalfall nun einmal weder beleuchtet und häufig dunkel bekleidet sind, sowie selten einen Helm tragen. Wie sähe die Pressemitteilung der Polizei nun aus, wenn es sich nicht um einen Radfahrer, sondern um einen (nicht mehr oder weniger sichtbaren) Fußgänger gehandelt hätte? In diesem Falle von letzter Woche nur ein wenig anders:

Gegen 18.10 Uhr überquerte der Fußgänger den Deutzer Ring an der Kreuzung Gießener Straße bei „Grün“. Der 43-jährige BMW-Fahrer bog zu dieser Zeit nach links auf den Deutzer Ring ab. Hierbei bemerkte er nach eigenen Angaben zwar die grüne Fußgängerampel, den dunkel gekleideten Fußgänger sah er aber nicht.

Immerhin wird auf den Zusatz „der Unfall hätte durch neongelbe Kleidung wahrscheinlich vermieden werden können“ verzichtet. Es wird auch nicht auf den fehlenden Helm verwiesen.

Bei dem Unfall des 14jährigen Jungen kommt dazu: das Licht des Fahrrads hätte vermutlich nach vorne und hinten, nicht aber zur Seite gestrahlt. Hier wären also Reflektoren von wesentlicherer Relevanz gewesen, als die fehlende Beleuchtung. Dies wird in der Pressemitteilung mit keinem Wort erwähnt. Ebensowenig die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf der Beschleunigungsspur, wo doch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs von nicht unerheblicher Bedeutung für eine Unfallursache sein könnte, wie ein Unfall in der letzten Woche eindrucksvoll belegte. Deutlicher in diesem Fall („die rasten mit 100 Sachen über den Gehweg“) wird der Kölner Express hier.

Die Polizei Köln hat also Lösungen parat:

Der Verkehrsunfall zeigt, dass der Zusammenstoß möglicherweise hätte vermieden werden können, wenn an dem Fahrrad die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen vorhanden und eingeschaltet gewesen wären. Die Polizei Köln weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass in der dunklen Jahreszeit ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrrad sowie helle Kleidung maßgeblich zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.

Natürlich schreiben sie „möglicherweise“ und weisen ganz sicher auf eine sinnvolle Sache, nämlich eine funktionierende Lichtanlage hin. Andere Möglichkeiten der Vermeidung (angepasste Geschwindigkeit, angemessene Fahrweise, Betriebsgefahr, unübersichtliche Verkehrsführung für schwächere Verkehrsteilnehmer, etc.) werden aber gänzlich nicht erwähnt. Und ich kann -als jemand, der da oft mit dem Fahrrad lang fährt- aussagen, daß ich dort regelmäßig von Kfz „übersehen“ werde. Sowohl tagsüber, als auch abends/nachts mit ordentlicher Lichtanlage und jeder Menge Lametta  leuchtend und blinkend.

Victim blaming at it’s best!

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Tags: Kölner Stadtteile · Longerich · Polizei · Verkehrsrüpel

75 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Petra // Nov 11, 2014 at 18:01

    DANKE für diesen Artikel!

    Auf dieser Seite gibt’s weitere pikante Beispiele:
    https://presserad.wordpress.com/

    PresseRad: „Der Radfahrer in der Presse: gerne übersehen, oft touchiert, ohne Helm längst tot, und gegen Verkehrsregeln verstoßend, die niemand korrekt erklären kann.“

  • 2 Polizei Köln – Fahrradfahrer als Verkehrsrowdy | trailchaser's Blog // Nov 11, 2014 at 23:14

    […] Marco Laufenberg […]

  • 3 Karl Kreidbaum // Nov 11, 2014 at 23:34

    @Petra: Ich habe noch eine Ausarbeitung über Helme, kann aber auf Eurer Seite keine Emiladresse finden. Was nicht heißen muss, es gibt keine, ich kann sie nur nicht finden. An wen wendet man sich am besten?

    @Marco: Ist die Hartwichstraße eine echte Einbahnstraße oder eine für Radfahrer freigegebene? Mir erschließt sich das nicht. Wenn sie für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben ist, dann muss es nicht unbedingt ein Überholmanöver gewesen sein, es kann eine „normale“ Begegnung auf sehr enger Straße gewesen sein.

    Sicherheitstipp: Nicht so weit rechts fahren, dass sich jemand noch gefährlich an einem vorbei quetschen kann. Siehe http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html#5

    @Marco: „…zum anderen (und auch deswegen MUSS der Sicherheitsabstand eingehalten werden!) reicht ein geringer Abstand durch Luftsog oder Erschrecken des Radfahrers, ihn zum Straucheln zu bringen.“
    Erschrecken kenne ich, aber wodurch ist das Luftsog-Problem belegt? Kannst Du Quellen oder Zahlenwerte nennen, die angeben, in welcher Größenordnung der Luftsog quer zum Radler ist. (Luftsog in Richtung Radler beschleunigen oder bremsen ihn nur, die Komponente, die von der Seite kommt, kann ihn aus der Bahn werfen.) Ich kann mich nicht erinnern, dass ich schon einmal wirkliche Schwierigkeiten wegen Luftsog hatte. Beim Überholen von Lkws gibt es starken Wind, aber die Richtung war bisher ungefährlich.

    Frage: Kennt jemand in Köln eine Gruppe versierter Radfahrer, die Geld zusammenlegen, um gegen Radwegbenutzungspflichten rechtlich vorzugehen. Das finanzielle Risiko verteilt sich dann nicht auf einen Einzelnen….

  • 4 Michael S // Nov 12, 2014 at 08:04

    Extremer Nahüberholer auf Fahrbahn mit Straßenbahnschienen vor 1 Woche zu mir: „Sie leben ja noch“

  • 5 Martin // Nov 12, 2014 at 09:29

    @Karl: Meine Erinnerung und Streetview sind deckungsgleich: Die Straße ist *nicht* für den radfahrenden Gegenverkehr freigegeben. Die Pressestelle hat also entweder verschwiegen, dass der „Rowdy“ auch noch nach der falschen Richtung fuhr, oder sich mindestens nicht eindeutig ausgedrückt.

  • 6 Rainer F. // Nov 12, 2014 at 09:47

    Ich hätte zu gerne den Text des „Hilfsangebotes“ an den Radfahrer.
    Nach (vermeintlichem) Klopfen auf heiligs Blechle kenne ich da eigentlich nur andere Lautäußerungen.

  • 7 silbermann // Nov 12, 2014 at 09:57

    zum ersten mal in diesem blogg, schon total überfordert! je mehr ich lese um so schlimmer wird`s! ich wende mich besser dem buddhistischen glauben zu und versuche permanent in der gegenwart zu leben – die täglichen ungerechtigkeiten gegenüber radfahrern hier in geballter kraft vorzufinden macht mir bauchschmerzen. ich fahre ja selbst jeden tag bei jedem wetter köln bonn köln und mache alles machbare mit dem rad. ich stelle fest, da sich die struktur unserer gesellschaft nicht verändern will, muss ich das tun sonst würde ich auf dauer durchdrehen. denke ich an fahrradpolizisten, den fahrradbeauftragten der stadt köln….ich komme aus dem hervorwürgen meines frühstücks gar nicht mehr heraus. ich denke, es geht nur auf kommunalpolitischer ebene, veränderungen herbeizuführen, wobei ich mein letztes bußgeld wegen fahren auf der falschen strassenseite (kaufhof-parkhaus richtung hohe pforte) von dem lieben polizisten Jörg Schalke aufgebrummt bekam, der auch in funktion fahrradbeauftragter der partei „deine Freunde“ unterwegs ist. na denn!

  • 8 David Kummer // Nov 12, 2014 at 14:50

    Abstand bis 50 cm bleibt Ordnungswiedrigkeit
    Abstand von 40-49cm wird mit 1 Punkt bestraft
    Abstand von 30-39cm wird mit 2 Punkten bestraft
    Abstand von 20-29cm wird mit 3 Punkten bestraft
    Abstand von 10-19cm wird mit 4 Punkten bestraft
    Abstand unter 0-9cm wird mit Führervernichtung und Sperre von mindestens 3 Jahren bestraft. Danach darf er NEU gemacht werden.

    Alle anderen Maßnahmen sind nur Scherze.

  • 9 Wie man andere gefährden kann und das Wohlwollen der Polizei Köln dabei nicht verliert | ADFC Blog // Nov 12, 2014 at 16:30

    […] wortgleiche Antwort scheint auch Marco Laufenberg erhalten zu haben, der in die Meldung ausführlich kommentiert, der bereits Anzeige gegen die Autofaherin erstattet hat, damit die Polizei Köln ihre Arbeit […]

  • 10 malenki // Nov 12, 2014 at 20:01

    @ Karl Kreidbaum:
    Das Luftsog-Problem hatten wir etwa in der 7ten Klasse, ist also eine Weile her. Erklären kann ich es schlecht, aber schildern:
    Wenn ein Fahrzeug an dir vorbeifährt, wirst du als überholter Radfahrer durch die „Bugwelle“ an Luft erst nach vorn/rechts gedrückt, danach zieht es dich nach links zum überholenden Fahrzeug.
    Je schneller, je näher und je größer das Fahrzeug desto größer der Effekt.
    Es gibt sogar ein ganzes Buch zu diesem Thema: http://www.amazon.de/dp/3832270108

    Nach einigem Suchen fand ich vermutlich das Gesetz, das für diesen Effekt verantwortlich ist:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Str%C3%B6mung_nach_Bernoulli_und_Venturi#Gesetz_von_Bernoulli

    Wenn man dieses Gesetz mit einer anschaulichen Grafik¹ eines umströmten Körpers kombiniert, dürfte die Funktionsweise zu verstehen sein.

    ¹ http://www.daviddarling.info/encyclopedia/D/drag.html

  • 11 Da fällt einem gar nichts mehr zu ein (9) | PresseRad // Nov 12, 2014 at 21:35

    […] Marco Laufenberg hat in seinem Blog diese Pressemitteilung ausführlich gewürdigt, auch Nobert Paul vom ADFC-Blog drückt seinen Unmut über diese Pressemitteilung aus. Danke an dieser Stelle dafür! […]

  • 12 aphilia // Nov 12, 2014 at 21:48

    Danke für den Bericht, und die Analyse. Der Radfahrer wird immer noch als Hindernis, und nicht als Verkehrsteilnhmer wahrgenommen…

  • 13 Jochen // Nov 13, 2014 at 11:05

    „aber wodurch ist das Luftsog-Problem belegt?“

    Physik, Abteilung Strömungsdynamik – selbst die allergrößten Schiffe verunfallen deswegen immer wieder, wenn die Schiffsführung nicht richtig aufpasst und anwendet, was sie eigentlich mal gelernt hat bzw. haben sollte. Erst vorletzten(?) Monat ist es wegen so etwas zwischen zwei Containerfrachtern im Suezkanal zu einer Kollision gekommen.

    Zum Fall:
    Mal wieder typisch Köln. Oder soll ich sagen: Typisch sture und parteiische Polizei? In Unna wurde auf der Wache einem Radfahrer gesagt „Es ist doch nichts passiert, also können sie auch nicht zu eng überholt worden sein!“.

    Ich selber werde alle paar Wochen auf Handtuchbreite bzw. äußerst knapp überholt. Nur in einem Fall konnte ich dann mal den Fahrer fragen, was das denn solle. Das war letzte Jahr im Sommer, ein Fahrschulwagen und am Steuer saß der Fahrlehrer und das einzige was er hervorbrachte, eh er das Fenster wieder schloß, war: „Es gibt in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht!“ An der Straße existiert aber kein beschilderter Radweg und der Fahrlehrer trug auch keine Brille…

    In solchen Situationen wünsche ich mir immer ein System wie im Film „Das fünfte Element“ – „Piieep – Ihr Führerschein wurde soeben eingezogen!!“

  • 14 kogabulls // Nov 13, 2014 at 12:17

    vielleicht bastelt mal einer ein Messgerät, das man auf das Oberrohr schnallt und mit dem man den Abstand zu überholenden Autos messen kann. mit den neuen Lasermessdingern sollte das doch nicht schwer sein.

  • 15 Karl Kreidbaum // Nov 13, 2014 at 13:03

    @malenki: Vielen Dank für Deine Recherche, das Buch ist ein sehr wertvoller Hinweis und ich werde es mir kaufen.

    @Jochen. Vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Mir ging es nicht und die _Existenz_ eines Luftsogs, sondern darum, ab wann der Luftsog zum Problem wird, das den Radfahrer gefährden kann. Es gibt durchaus gefährliche Luftsogeffekte bei Zügen, aber die fahren um einige schneller als z. B. Lkw im Straßenverkehr. Die Wirkung geht auch quadratisch oder in manchen Fällen sogar kubisch. Wenn Du quadratische Wirkung annimmst, dann bedeutet das, dass ein Zug, der ca. 160 km/h fährt, 10 (zehn!) mal mehr Wirkung erzeugt als ein Zug, der nur 50 km/h fährt. Solche Effekte in der Größenordnung – und die ist für mich wichtig – experimentell oder rechnerisch zu fassen, ist sehr großer Aufwand und alles andere als trivial. Siehe z. B. hier:
    http://kth.diva-portal.org/smash/get/diva2:618585/FULLTEXT01.pdf
    Da Wasser ca. 1000 mal dichter ist als Luft hat strömendes Wasser auch eine ganz andere Auswirkung als Lust. 50 km/h Wind bewirken gerade mal Behinderung für Fußgänger. (Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Beaufortskala), Wasser mit dieser Geschwindigkeit spült einen Weg wie nichts. Meine Frage ist also nicht: Erzeugt ein Fahrzeug überhaupt einen Luftsog? Meine Frage ist: Unter welchen Umständen erzeugt ein Fahrzeug einen Luftsog, der für einen Radfahrer zur Gefahr wird? (Luftsog>>>problem<<>>problem<<< ist die Behauptung der Stadt Köln, dass sie auf einer Radwegbenutzungspflicht besteht, da die Lkw auf der Fahrbahn einen zu gefährlichen Luftsog erzeugen würden. Dieser Aussage versuche ich nachzugehen.
    Einige interessante Formeln zur Berechnung der Windwirkung findet man hier: http://www.kreuzotter.de/deutsch/speed.htm
    Sie reichen für meine Zwecke leider nicht aus.

  • 16 Martin // Nov 13, 2014 at 15:09

    Ach, der Luftsog ist vollkommen unkritisch, sonst würde man doch akut untermaßige „Schutzstreifen“ wie z.B. am Hansaring auch sofort beseitigen…
    In diesem Video aus Aachen kann man bei genauem Hinsehen erkennen, wie der Radfahrer erst von der Bugwelle des Busses weggedrückt wird und anschließend wieder zurückschwenkt:
    http://vimeo.com/84413765

  • 17 Jochen // Nov 13, 2014 at 16:25

    @Karl:
    Najaaaaa… WENN die Stadt Köln behauptet das Radfahren auf der Fahrbahn wäre wegen des Luftsogs durch LKW zu gefährlich, DANN ist die Stadt Köln in der Pflicht dieses auch mit harten Fakten zu belegen und nicht etwa Du bist gefragt dies zu widerlegen!

    Der Vergleich mit der Bahn, wenn man ihn genauer hinterfragt, zeigt aber sehr schnell, wie schwierig es ist diesen Effekt in eine gefährlich wirkende Weise zu verallgemeinern, denn die Qualität der Verwirbelungen hängt ja nun ganz wesentlich vom Strömungsprofil ab und ein 120Km/h schneller ICE neuester Bauform, hat da andere Sogwirkung, als eine kastenförmige Lok mitsamt unförmiger Güterwagen dahinter.

    Wer mit dem Rad fährt, weiß um die Problematik und weiß zudem sehr genau, sie tritt selbst bei 80km/h schnellen LKW nur dann spürbar auf, wenn der LKW mindestens erheblich zu knapp überholt, aber selbst dann passiert das keineswegs immer, sondern – bei mir zumindest – eher selten, denn oft.
    Als der Fahrschulwagen aber, flott beschleunigend, mit unter einem halben Meter Abstand an mir vorbei düste, habe ich den Sog wieder sehr deutlich gespürt.

    Daher kann eine verständige Verwaltung nur aufgerufen sein, die geltenden Verkehrsregeln nach Kräften durchzusetzen, anstatt Luftschlösser zu erfinden, um die eigene Untätigkeit (oder schlimmeres) zu kaschieren!

    Unfälle reduzieren? Unfallrisiken massiv verringern? Lebensqualität erheblich erhöhen? Ärger vermindern?
    Die Patentlösung lautet: Tempo 30 in den Städten (bis auf wenige Aus- und Einfallstraßen mit entsprechend geeigneter baulicher Ausführung, inkl. sachgerechter Radwege) und eine harte Kontrollierung zur Einhaltung sowie zum korrekten Einhalten von Überholabständen.

    Das ist das Gleiche wie beim Energiewandel, oder „dem Palästinenserproblem“: Jedem verständigen Menschen ist klar, wie die Lösung aussieht, aber die etablierten Macht- und Gewohnheitsstrukturen sind auf „rot“ bzw. stur geschaltet. Und daher wird es erstmal immer schlimmer und schlechter, vielleicht bis zum Zusammenbruch, ehe es dann besser werden kann.

  • 18 siggi // Nov 13, 2014 at 20:50

    Zumindest weiß ich jetzt wie ich mich zu verhalten habe wenn mich wieder mal ein Bus oder ein PKW über den Haufen fährt.
    Da meine bisherigen Anzeigen bis jetzt immer von der Staataanwaltschaft eingestellt wurden, werde ich beim nächsten mal meinen Unfallgener so lange beleidigen bis er mich anzeigt.
    Wenigstens habe ich dann die Chance, dass die ganze Sache eventuell vor Gericht kommt.

  • 19 R.H. // Nov 13, 2014 at 20:53

    @ Martin: das war auch mein Eindruck. Die „Bugwelle“ habe ich nicht bewusst wahrgenommen, den anschließenden Sog zum Bus hin sehr wohl. Vielleicht sollte man erwähnen, dass dort eine Steigung ist. Der Radfahrer fuhr ca. 17km/h, der Bus mindestens 50.

  • 20 Karl Kreidbaum // Nov 13, 2014 at 23:41

    @kogabulls
    Einfach einmal nach „laser entfernungsmesser dauermessung“ googeln. Die Dauermessung solltest Du zwecks Beweismöglichkeit mir laufender Kamera dokumentieren.

  • 21 Karl Kreidbaum // Nov 13, 2014 at 23:56

    @siggi
    Ich hatte auch einen Konflikt (Drängeln) mit einem Autofahrer. Meine Kameras (vorne + hinten) haben alles wunder dokumentiert, einschließlich Gehupe und Nummernschild. Die Sache brachte ich zur Anzeige und der Polizist, der den Fall aufgenommen hatte, leistete, wie ich finde, sehr solide Arbeit. Nachdem ich dann ca. ein halbes Jahr nichts mehr gehört habe, habe ich meine Anwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. (Kostet was, aber das ist es mir wert.) Als Fachkraft weiß sie besser wie ich, wie man die Staatsanwaltschaft notfalls zum Jagen trägt :-). Die Möglichkeiten: Entweder es tat sich was und ich wurde nur nicht informiert, oder es passiert endlich etwas oder die Staatsanwaltschaft bekommt eine Anzeige wegen Strafvereitlung.

  • 22 Holger // Nov 14, 2014 at 11:05

    @Karl Kreidlbaum:
    Ich bin mal heftigst geschnitten worden, auch mit Cam. Dazu noch Beleidigungen, und ein weiteres Abdrängen auf einer Abbiegespur, so das ich zwingend aufs Hochbord muss. Dann kam noch ein siehste „geht doch“.
    Polizei hat das sogar entgegennommen und and die Kölner StA weitergeleitet. Dort ist die Akte dann verloren gegangen (Nachfrage durch Anwältin). Auf das Angebot die Akte zu rekonstruieren wurde nicht reagiert.

    War halt ein Firmenwagen von einem alteingesessenen kölner Unternehmen….

  • 23 Jochen // Nov 14, 2014 at 15:02

    Holger, bei der großen Vielzahl von an unterschiedlichen Orten nachzulesenden Berichten über „keine öffentliches Interesse, daher Einstellung des Verfahrens“ durch Kölner „Strafverfolgungszuständige“ speziell bei Fällen Radfahrer gegen Autofahrer, würde ich es mich geradezu wundern, sollte es so etwas überhaupt schon einmal gegeben haben. Also das eine Anzeige bzw. Strafanzeige eines Radfahrers gegen einen massiv gefährdenden Autofahrer, ernsthaft bearbeitet worden ist.

    Sollte jemand aber einen Fall kennen, wo das anders war … ich fände das spannend zu erfahren.

  • 24 Jochen // Nov 14, 2014 at 15:10

    @Karl und Holger, wegen der den Kameras zwecks Dokumentierung: Hier bitte EXTREM aufpassen Denn dieses ist eine rechtlich sehr empfindliche Grauzone. Solche Aufnahmen sind bislang nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel vor Gericht zugelassen worden. Wenn man sagt man mache die Filme um eben für solche Fälle Beweise zu haben, wird man mit größer Wahrscheinlichkeit mit leeren Händen dastehen. Wenn man hingegen sagt die Filme dienen der persönlichen Dokumentation, weil seine Ausfahren für den persönlichen Gebrauch aufzeichnet, dann kann solch ein Film als Beweis zulässig sein.

    Es braucht da aber viel Ausdauer und Glück mit dem Richter.

  • 25 Holger // Nov 14, 2014 at 16:47

    @Jochen: Es kommt ja gar nicht erst bis zum Richter… Es geht ja schon vorher bei der Staatsanwaltschaft verloren.
    Beweiswürdigung ist Richtersache.
    Ich hatte damals Dokumentieren wollen, dass der tolle neue „Schutzstreifen“ am Blaubach auch nicht nur einen Tag in der Woche durchgängig befahrbar ist. Das war mein damaliger Arbeitsweg und ich konnte ein Kreuz im Klander machen, wenn da tatsächlich mal keiner drauf parkte…

    Ansonsten, noch sind wir hier nicht in Bayern..

  • 26 Holger // Nov 14, 2014 at 16:49

    P.S.: Ich hatte sogar quasi ein schriftliches (E-Mail) Geständnis des Arbeitgebers des Fahrers

  • 27 Jochen // Nov 15, 2014 at 18:50

    Holger, das hat nichts mit etwas bayerntypischen zu tun, wobei in Bayern ja Urteile sowohl mit der Zulassung als Beweismittel, als auch ohne die Zulassung gefällt worden sind. Und die Begründungen waren jeweils eben das Interessante dabei und ich denke das würde in anderen Bundesländern nicht viel anders ablaufen.

    Das die Staatsanwaltschaft keine Lust hat, ist natürlich ein Fall für sich. Aber auch dort arbeiten ja Juristen, die sich bei Urteilen „fortbilden“ und die dem Für und Wider von Persönlichkeitsrechten zumindest rudimentär etwas anfangen können.
    Na ja, gut, das Persönlichkeitsrecht, genannt Menschenrecht auf körperliche Unversehrheit, scheint ja gerade dann weniger wichtig zu sein, wenn es um Belange von Radfahrern geht. Und enges bzw. absichtliches enges Überholen oder gar Bedrängen und derlei mehr, ist die unmittelbare Vorstufe zur Körperverletzung.

    Und komme mir jetzt kein Jurist angezischt mit haarspaltenden Feinheiten bzgl. der e-x-a-k-t-e-n Wortwahl, ich denke es ist klar wovon wir sprechen und darum geht es ja auch in Marco’s Beitrag.

    Mir hat sich dieser Satz aus Unna so in das GEdächtnis eingefressen: Es ist ja nichts passiert, also können sie auch nicht zu eng überholt worden sein!
    Ergo? Zu enges Überholen gibt es erst, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt…. was eine vollendet kranke Einstellung und Auffassungsgabe. Un-glaub-lich!

  • 28 Pressemeldungen der Kölner Polizei | My Autohasser-Blog // Nov 15, 2014 at 20:09

    […] vollständiger Beitrag auf Blog “Mit dem Fahrrad in und um Köln” […]

  • 29 uko // Nov 16, 2014 at 06:31

    Auf die Gefahr hin, wie ein Korinthenkacker zu wirken: Das Apostroph in der Überschrift ist falsch. Es muss heißen: Victim Blaming at its best.
    Was den Inhalt betrifft: Mir stehen genauso die Haare zu Berge wie meinen sämtlichen Vorkommentatoren…

  • 30 Karl Kreidbaum // Nov 16, 2014 at 11:51

    @Jochen (17)
    „Najaaaaa… WENN die Stadt Köln behauptet das Radfahren auf der Fahrbahn wäre wegen des Luftsogs durch LKW zu gefährlich, DANN ist die Stadt Köln in der Pflicht dieses auch mit harten Fakten zu belegen und nicht etwa Du bist gefragt dies zu widerlegen!“
    Leider nein. Das Kölner Gericht argumentierte, dass die Behörde aufgrund ihrer Erfahrung besonders kompetent sei, Gefahren einzuschätzen. Der Kläger hätte besser begründen müssen, warum das nicht gelte. (In eigenen Worten wiedergegeben). Damit habe ich die Beweislast. Wenn Marco seinen Blog nicht aus dem Netz nimmt, dann sollte das aber ein leichtes sein, warum die Kölner Behörden doch nicht so gut sind in der Einschätzung von Gefahren. 🙂
    Zu meiner Situation: Ich bin Physiker, kenne also die Probleme der Strömungsmechanik sehr gut und weiß auch, dass die Theorie sehr ekelig ist und man kaum etwas exakt rechnen kann. Mein Problem ist also, wie kann ich Juristen, die selber vermutlich wenig Fahrrad fahren und von Physik auch nicht viel verstehen, aber alles beurteilen sollen, jetzt verständlich machen, dass alles harmlos ist, wo doch die Behörde was anderes behauptet.
    Züge sind recht gut untersucht, Lkw auf Autobahnen auch und das Problem, die Sogwirkung auf Autotüren, die sich öffnen auch, (wird schon ab 50 km/h problematisch, ist aber nicht auf das Fahrrad übertragbar) über die Sogwirkung von Lkw auf Radfahrer habe ich nichts gefunden bisher, Buchtipp von malenki ist bestellt, konnte ich aber noch nicht ansehen. Eine Nachfrage bei der Unfallforschung der Versicherer ergab: „zu Ihrer Frage kann ich ihnen leider keine fundierte Antwort geben. Forschungen auf diesem Gebiet sind mir nicht bekannt.“ Das Problem ist also noch nicht einmal im Fokus der Forscher. Zum Vergleich: Die Schadwirkung des Toten Winkels ist bekannt und reichlich thematisiert, der Luftsog von Lkw gegenüber Fahrradfahrern nicht. Problembeschreibung: Wie erkläre ich es also einem gegenüber der Behörde potentiell leichtgläubigen Richter?
    Meine Ansätze bisher: Ich habe mir einen Windgeschwindigkeitsmesser gekauft und diesen zusammen mit einer Schnur am Vordergepäckträger befestigt. Eine Kamera nimmt kontinuierlich Windgeschwindigkeitsmesser und Schnur auf. Damit kann man Richtung und Betrag des Windes feststellen. Eine weitere Kamera nimmt die Straße auf. Über das Auszählen von Einzelbildern und das Messen der zurückgelegten Strecke kann man so die Geschwindigkeit des Lkw bestimmen und so messen, bei welcher Lkw-Geschwindigkeit welcher Wind während des Überholvorgangs entsteht. Komponenten des Windes, die in Fahrtrichtung wirken, sind unwichtig, da sie ein Fahrrad nur bremsen oder beschleunigen, aber nicht zum Umfallen bringen. Problematisch sind die Komponenten senkrecht zur Fahrtrichtung, wenn sie denn nur stark genug sind, was aber zu entscheiden ist. Wenn man von Zügen auf Lkw schließt, dann kommen Ergebnisse der Art raus, dass die Geschwindigkeit des Luftsogs nur einen Bruchteil (ca. 20%) der Zuggeschwindigkeit ausmacht. Das ist mein vorläufiges Verständnis, zur Zeit erfolgt eine vertiefte Einarbeitung in die Materie.

  • 31 alex // Nov 16, 2014 at 13:58

    sehr gutes Video aus Aachen. @adfc, vcd, deine freunde und andere: baut das unbedingt in eure nächste Präsentation für die Politik und Planer ein, wenn es um Schutzstreifen und deren Wirkung auf Autofahrer geht. Konsequenz: Schutzstreifen müssen so weit in die Fahrbahn reichen, dass Autos auf die Gegenfahrbahn müssen um zu überholen. Punkt!

  • 32 Karl Kreidbaum // Nov 16, 2014 at 18:42

    @Holger (22, 26) , @Jochen(23)
    Hier habe ich mich innerlich schon auf einen „Grabenkrieg“ vorbereitet, halte aber alles offen. Schritte, an die schon gedacht sind:
    – Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung
    – Wege durch höhere Instanzen, die dann außerhalb Kölns liegen und nicht den Einflussbereich des sprichwörtlichen Kölner Klüngels unterliegen.

    Sehr interessant fand ich folgenden Artikel zum Thema Notwehr:
    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-01/notwehr-nsa-spionage-us-botschaft
    Es geht hier zwar um den Kontext NSA und Untätigkeit der Regierung. Der Artikel: „Hilft nur noch Notwehr gegen die NSA? Bürger B. ist enttäuscht: Die Regierung unternimmt nichts gegen die NSA. Er will sich selbst helfen, notfalls mit Gewalt. Dürfte er das? Unter gewissen Umständen schon.“ Die Untätigkeit bei Gefahrenabwehr gegenüber Verkehrsrowdies lässt sich teilweise übertragen, zumindest schätze ich das so ein. Der Artikel beschreibt, dass Selbstjustiz verboten ist, weil der Staat diese Aufgabe übernimmt. Diese Aufgabenteilung wird Staatsvertrag genannt. Wenn der Staat aber seine Seite des Vertrages nicht einhält, kann der Bürger unter gewissen Bedingungen zur Selbsthilfe zwecks Gefahrenabwehr schreiten. Das Szenario ist nicht schön: Die Lage eskaliert.
    Nur stellt ein Fahrzeugführer, der gezielt andere gefährdet, eine Gefahr dar. Eine vorsätzlich untätige Staatsanwaltschaft beschwört damit eine Eskalationsgefahr herauf. Eine vorsätzlich untätige Staatsanwaltschaft durchkommen zu lassen halte ich für einen ganz schweren „Erziehungsfehler“ mit bösen Folgen für die Allgemeinheit.
    Die Staatsanwaltschaft zum Jagen zu tragen bedeutet für mich nur Aufwand, die Wahrscheinlichkeit, von dem selben Typen jemals wieder geschädigt zu werden, ist eher gering. Dass aber andere geschädigt werden, wenn nichts passiert, ist recht wahrscheinlich. Also sollte ich etwas tun – vorbei an der Trägheit der anderen.
    Meine Einschätzung: Gerechtigkeit wird wohl eher in die Nähe rücken, wenn der Fall durch den Weg durch die Instanzen endlich außerhalb Kölns verhandelt wird.

    Weiter gebe ich zu bedenken: Gewalt ist das Problem, als dessn Lösung sie sich gibt.

    @Jochen (24)
    Danke, ich kenne das Problem und habe mich auch schon entsprechend vorbereitet.

  • 33 Jochen // Nov 16, 2014 at 20:40

    Zitat: „Das Kölner Gericht argumentierte, dass die Behörde aufgrund ihrer Erfahrung besonders kompetent sei, Gefahren einzuschätzen.“

    Bruaahahaha, toller Klopper, passt zu Köln. Was ein Witz.

    Karl, wie man da argumentieren kann? Einmal mit dem was die BASt so veröffentlicht und dann mit den div. Gerichtsentscheidungen, die sich in sehr klarer Weise zu einzuhaltenden Überholabständen wiederholt geäußert und dies dann auch objektiv begründet haben.

    Und wenn man die Kompetenz der Kölner Verwaltung belegen möchte, braucht man nur eine kleine Fotosammlung ihrer angeordneten Glanzleistungen in Sachen Komplettversagen, auf den Tisch zu legen…

  • 34 Martin // Nov 17, 2014 at 08:18

    @Karl (32)
    Die Sache mit der Notwehr… das klingt ja fast so, als dürfte man selbstständig Radwegschilder entfernen, nachdem man per IFG erfahren hat, dass es keine qualifizierte Gefahrenlage dort gibt… 😉
    Das Bundesverkehrtministerium fühlt sich in Sachen Radwege auch nicht zuständig, weil die Ausführung der Regeln Ländersache sei. Dass dort permanentes Versagen anzutreffen ist, ist auf Bundesebene egal…

  • 35 Rainer F. // Nov 17, 2014 at 11:37

    @ uko
    Endlich mal jemand der genau hinsieht! Als gelerntem Buchdrucker sind mir solche Unsauberkeiten auch ein Dorn im Auge und der Ausdruck „Korinthenkacker“ ist auch mir wohlbekannt.
    Da Englisch nicht meine Stärke ist, wäre mir das aber nicht aufgefallen.

    … und da ich einen Ruf zu verlieren habe: Es heißt DER Apostroph.

    😉

  • 36 Marco // Nov 17, 2014 at 11:39

    genau genommen schreibt man „blaming“ auch klein. Sorry! :-/

  • 37 kogabulls // Nov 17, 2014 at 12:24

    ich weiß ja nicht wie alt ihr alle seid, aber wenn man mal der Jugend zuhört und sich ansieht, wie die Jungs und Mädels heute schreiben, bzw. wie in der Schule Rechtschreibung beigebracht (oder auch nicht) wird, kommt einem das hier (Apostroph, Groß- oder Kleinschreibung englischer Wörter u.a.) doch vor wie die einsamen Rufer in der Wüste…… 😉 – so, isch geh jetz und kauf edeka….

  • 38 Karl Kreidbaum // Nov 17, 2014 at 13:27

    @Martin (34)
    Leider klingt das nur so. Nach meinem Verständnis dürfte man das nur, wenn 1. durch das Schild eine erhebliche Gefahr verursacht wird, und 2. Staat / Justiz sich rein passiv verhalten. Auch bin ich nur juristischer Laie, kann Dir da also nichts verbindliches sagen, sondern nur eine unverbindliche Einschätzung geben. Der erste Schritt sollte immer der Versuch sein, durch die Instanzen zu gehen. Du kannst sonst mehr Schwierigkeiten bekommen als nötig. 🙁

  • 39 Boris // Nov 17, 2014 at 13:31

    Da hier über „Strömungsabrisse“ diskutiert wird, dazu noch leidenschaftlich, lässt mich etwas sprachlos werden!!! Die Hartwichstraße ist einfach zu schmal, als dass dort irgendwer mit dem Auto so schnell an einem Radler vorbeifahren könnte, dass eine nennenswerter Sog entstehen könnte!
    Nein, ich bin kein Physiker, ich habe nur gesunden Menschenverstand.
    Meine Frau ist Lehrerin an einer Grundschule, daher weiß ich, dass lesen und schreiben den „kleinen“ sehr gut beigebracht wird, auch wenn das einige Alt-1968er vielleicht nicht verstehen und früher alles besser war!

    So, zurück zum Thema! Da wird ein Fahrradfahrer – wie so oft – geschnitten oder mit unzureichendem Abstand überholt.
    Evtl. sogar berührt? Da die Dame das ja im Kontxt abschreitet, liegt bei mir der Verdacht nahe, dass es genauso war – wie sie es bestreitet!

    „Wir“ Radfahrer fordern viel, was ich auch gut finde und unterstütze. Aber man kann nicht die Augen davor verschließen, dass es eine recht große Anzahl von aggressiven Radlern unter uns gibt, die weder Fehler anderer Verkehrsteilnehmer verzeihen können oder wollen, noch gegenseitige Rücksichtnahme vorleben.
    Schneidet oder berührt mich gar ein vorbeifahrendes Auto, sehe ich keinen Grund auf selbiges zu schlagen, weder mit der Faust noch mit der flachen Hand.
    In dem vorliegenden Fall allerdings habe ich wie oben bereits erwähnt, dass ich große Zweifel an der Schilderung des Vorfalls durch die Verursacherin habe.
    Fahrt vorsichtig
    Boris

  • 40 Frank B. // Nov 18, 2014 at 13:08

    Die Hartwichstraße in ihrem aktuellen Zustand ist vor allem eine stadtplanerische Fehlleistung, die solche Konfliktsituationen zwischen Auto und Fahrrad am laufenden Band provoziert. Sie ist schizophren: Einerseits will sie eine Anwohnerstraße sein: Tempo 30, Einbahn, Verkehrsberuhigung durch Aufpflasterung. Andererseits ist sie weiterhin eine Durchgangsstraße: Es fährt dort eine KVB-Buslinie, Ortskundige können hier auf einem Schleichpfad vom Gürtel zur Innere bzw. zur Neusser durchstechen. Das war gestern besonders deutlich, als am Nachmittag wg. einer Bombenentschärfung die alternativen Strecken (Autobahn!) gesperrt waren, aber setzt euch mal an einem Sonntagnachmittag vors Cafe Eiszeit in der Hartwichstraße: Da herrscht selbst dann Autoverkehr ohne Unterlass!

    Auf einer Durchgangsstrecke haben es die Autofahrer aber nun mal eilig. Die suchen nicht nach einem Parkplatz, sondern die versuchen sogar zu überholen, wenn man auf dem Rad fast 30 fährt – was wegen einer leichten Neigung gar nicht so viel Training erfordert.

    In den Niederlanden würde man sagen: Grundregeln der Sustainable Safety sind hier krass verletzt. Die „Funktionalität“ der Straße ist zu vieldeutig und die „Homogenität“ des sie durchfließenden Verkehrs ist nicht gegeben.

    Aber wenn man nach Shared Space und Mischverkehr ruft, dann bekommt auch nur sowas.

  • 41 siggi // Nov 18, 2014 at 22:28

    @Boris
    Ja so unterschielich kann die Sichtweise sein.
    Wenn mich ein vorbeifahrendes Auto schneidet oder gar berührt tue ich alles um die Gefahr zu unterbinden. Wenn kein Platz zum Ausweichen ist, dann haue ich drauf, mit Allem was mir zu Verfügung steht.

  • 42 Sabine // Nov 19, 2014 at 10:41

    @Boris
    Da kann ich mich Siggi nur anschließen. Wenn ich Angst um meine Gesundheit, ja gar um mein Leben bekomme, kann ich meine Toleranz schonmal aus den Augen verlieren. Sorry.
    Auch ich bin schon in den Genuss eines sogenannten „Sogs“ gekommen. Ein LKW-Fahrer hat mich mit mindestens 60 km/h (ich schätze aber, es war mehr) und einem ca. 30 cm breiten Abstand auf einer Durchgangsstraße überholt, weil ich es gewagt habe, den Radweg nicht zu benutzen.
    Dieser ist um diese Jahreszeit voller Laub, sodass man weder die Schlaglöcher, noch Baumwurzeln sieht. Aber dieser Brummifahrer hatte scheinbar eine beschränkte Sichtweise und meinte, mich maßregeln zu müssen. Er hatte Glück, dass er die nächste Ampel noch bei Grün gekriegt hatte. Sonst hätte ich ihn lang gemacht.
    Und das liegt nicht daran, dass ich ein aggressiver Radfahrer bind, sondern weil diese Aktion meines Erachtens nach ein Anschlag auf mein Leben war!

  • 43 Karl Kreidbaum // Nov 19, 2014 at 16:08

    Tipp: Um nicht zu eng überholt zu werden – zu enges Überholen ist ja auch verboten – sollte man eben nicht so weit rechts fahren, dass jemand einen eben noch zu eng überholen kann. Es wird sogar empfohlen, zu parkenden Kfz einen ausreichenden Abstand (ca. 80 – 100 cm) zu halten, um nicht in den Schwenkbereich von Türen oder in den Bereich von plötzlich ausparkenden Kfz zu geraten. Wenn man die Spur „dicht macht“, so dass man nicht rechtswidrig zu eng überholt werden kann, dann verhindert man ja eine Gefahr, in diesem Fall für sich selbst, und macht sich nicht strafbar wegen Verkehrsbehinderung. (Siehe auch Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Auflage, Seite 26 oder hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html#5)

  • 44 siggi // Nov 19, 2014 at 18:56

    @Karl Kreidebaum
    Klar kann man das zu enge Überholen verhindern indem man nicht zu weit rechts fährt. Doch es gibt auch viele Autofahrer die überholen Radfahrer absichtlich mit zu engem Abstand, egal wieviel Platz sie haben.
    Solche Attentate auf mein Leben erlebe mehrmals in der Woche auf meinem täglichen Arbeitsweg Köln-Leverkusen-Köln.
    Anzeigen bringt ja bekanntermaßen nichts.
    Doch mittlerweile haben Radfahrer ja den Status erreich, dass sie sich noch nicht mal darüber aufregen dürfen.
    Sonst stehste auf der Fahndungsliste.

  • 45 Sabine // Nov 19, 2014 at 20:27

    @Karl
    Klein mache ich mich im Straßenverkehr schon lange nicht mehr. 🙂 Besagte Straße war aber wirklich breit genug, sodass ich damit überhaupt nicht gerechnet und mich tierisch erschrocken habe.

  • 46 josch // Nov 19, 2014 at 20:51

    @siggi +1

    Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
    Und wenn meine körperliche Unversertheit direkt bedroht ist, dann wehre ich mich.

    @sabine

    „… ein Anschlag auf mein Leben war!“

    Ja, so kann und muss man manchmal die Aktionen der Autisten begreifen.
    So etwas erlebe ich fast täglich, seit dem auf meinem Arbeitsweg „Schutzstreifen“ sind. Diese Dinger kann nur ein Zyniker in Auftrag geben.
    „Lang gemacht“ habe ich schon Feuerwehrleute, Polizisten, LKW-Fahrer und selbst ein Opa auf nem Roller meinte mal mich maßregeln zu müssen – und durfte sich dann was anhören. Ich glaube, gebracht hat das alles nix.
    Es wird Zeit endlich den Arsch hochzukriegen und Anzeigen wegen Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu machen. Bisher habe ich diesen Weg immer gescheut. Wegen des Aufwandes? Der möglichen Kosten? Des Ärgers?

    Aufwand:
    Es gibt bei Strafanzeigen keine Förmlichkeiten, die Sie beachten müssten.
    Ein mal eine Mustervorlage erstellen. Abgeben
    geht online.

    Kosten: keine. Eine Anzeige ist kostenfrei

    Ärger: ??

    Hier mal Grundlagen:

    §5 Abs. 4
    Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

    Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!
    So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9).

    Zuwiderhandlungen werden – auch wenn niemand verletzt wurde – als Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verfolgt.

    Nötigung:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html

  • 47 R.H. // Nov 20, 2014 at 09:42

    @josh: wenn zwei im Auto saßen, wirds halt nur schwer mit der Beweisbarkeit.

  • 48 Petra // Nov 20, 2014 at 10:47

    Autofahrer berufen sich dann auf Absatz 6:

    „Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;“

    http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen

  • 49 Marco // Nov 20, 2014 at 10:50

    @Petra: der wesentliche Passus ist dabei „an geeigneter Stelle“, das darf auch gerne mal eine Kilometer weiter, muß aber mitnichten „sofort“ sein. Sonst würde ein Bauer auf nem Trecker z.B. sein Tageswerk nie verrichten können 😉

  • 50 Sabine // Nov 20, 2014 at 11:10

    @ josch
    eigentlich hast du recht. Auch wenn es nix bringt – aber je mehr die Polizei mit Anzeigen aufnehmen beschäftigt sind umso besser.

    Und wer weiß – wenn einem Autofahrer eine Anzeige ins Haus flattert, vielleicht kann er dann in den eigenen 4 Wänden mal in aller Ruhe nachdenken? Oder bin ich da zu blauäugig???

  • 51 Karl Kreidbaum // Nov 20, 2014 at 11:11

    @R.H.
    Ich kann immer gleich drei Zeugen benennen: Meine Frontkamera, meine Heckkamera und mich. 🙂

  • 52 Holger // Nov 20, 2014 at 11:42

    Anzeigen bringt nix, da in Köln spätestens die Staatsanwaltschaft die Akte schreddert.

  • 53 berlinradler // Nov 20, 2014 at 11:47

    Interessant wäre, wie die Fahrerin gesehen hat, dass der Schlag, den sie gehört hat, ein Hauen aufs Dach war. Das Dach selbst dürfte bei dieser Beobachtung ein Sichthindernis gewesen sein, auch der Außenspiegel dürfte das nicht hergeben.

    Wenn der Radfahrer am Ende auf dem Boden liegt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Geräusch daher rührte, dass die Autofahrerin den Radfahrer angefahren hat.

  • 54 R.H. // Nov 20, 2014 at 12:18

    @Karl Kreidbaum: gibts da nicht höchst unterschiedliche Ansichten über die Legalität und Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen?

  • 55 Petra // Nov 20, 2014 at 15:09

    Radfahren in der Fahrbahnmitte? Na klar!
    http://www.alle-macht-den-raedern.de/2014/11/radfahren-in-der-fahrbahnmitte/

    In dem Artikel wird ein Aspekt noch einmal sehr deutlich: Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Kommt es zu einem Prozess, hängt von den Richtern ab, was unter einem „ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern“ zu verstehen ist.

    Letztens habe ich mal ausprobiert, wie es sich so in der Mitte der Straße fährt (Leyendecker Straße zwischen Venloer und Vogelsanger Straße). Es gab mehrere Autos, die mich dann erst recht zu dicht überholt haben. Stark beschleunigt, versteht sich.

    Es wird wirklich Zeit, dass die Gesetzgebung eindeutig wird und auch die „Gesetzeshüter“ entsprechend informiert werden.

  • 56 Campagnolo // Nov 20, 2014 at 17:33

    Ich erlaube mal meinen post vom Februar dieses Jahres in Erinnerung zu rufen:

    „Die Demontage der blauen Schilder bringt recht wenig, da, wie ich täglich erleben darf, Autofahrer meinen, den “Radweg” trotzdem benutzen zu müssen, und, teilweise hupend , mit 0,5, Metern Abstand überholen, an vielen Stellen hier in Köln- Braunsfeld. Seit dem berüchtigten Urteil vom Nov. 2010 hat sich rein gar nichts getan, und die Critical- Mass , einmal monatlich veranstaltet, bringt ebensowenig. das einzige was m.E. für Veränderung der Verhältnisse sorgt, ist eine regelmäßige Präsenz von Radfahrern auf der Straße, und zwar in Gruppen von mind. 3 Fahrern, so daß unverzüglich der Straftatbestand der Nötigung unter Zeugen angezeigt werden kann. Am besten mit Helmkamera dokumentiert. So meine Anregung, ich wüsste keine anderen Idee. So wichtig diese Seite als Dokumentation ist, konkrete Aktionen auf der Straße von Forumsmitgliedern habe ich leider noch nie vernehmen könne, deshalb ein erster Vorstoß von mir. An einem Fonds würde ich mich aber auch beteiligen“.

    Die Resonanz war mit Verlaub gesagt bescheiden!
    Die Polizei macht dasselbe übrigens auch, kontrollieren andere Verkehrsteilnehmer ( vornehmlich „Radler“) in der Hoffnung abzukassieren oder in Handschellen abzuführen. Wieso machen wir es nicht genauso und überfluten die Polizei mit Anzeigen?

  • 57 josch // Nov 20, 2014 at 23:10

    @sabine

    Ob Du blauäugig bist kann ich (von hier aus) nicht sagen. Ich frage mich ja auch, ob eine Anzeige „erzieherische“ Wirkung hat. Denn darum geht es uns doch eigentlich. Wir wollen ohne unnötige Gefährdung und Anpöpeleien durch den Verkehr kommen- nicht mehr als unser Recht.
    Ich glaube, dass viele meiner Mitmenschen einfach aus Bequemlichkeit blöde sind – sie denken einfach nicht nach. Da ist ein Radweg! Also gehören da die Radfahrer hin. Da ist ein Schutzstreifen! Dann gehört der Radler auf die eine, das Auto auf die andere Seite. Eigentlich bedarf es der Aufklärung. Wenn ich es mal schaffe vernünftig mit den Leuten zu reden, in der Art; „… hören Sie mal, das ist gefährlich und echt kein gutes Gefühl mit wenigen cm Abstand überholt zu werden. Außerdem sind 1,5m ….“ dann sind die Reaktionen meist ok.
    Aber wer soll das in der Masse leisten? Politik und Verwaltung haben offensichtlich kein Interesse, bzw. gibt es stärkere Lobbys. Die Polizei irgendwas kontrollieren zu lassen was Geld bringt ist für den Haushalt auch ergibieger als Fehlverhalten bei Überholvorgängen zu ahnden.
    Die Presse scheint sich auch eher anderer Leserschaft verpflichtet zu fühlen.
    Also, was machen?
    Den Einzelfall „lang machen“? Die Polizei mit Anzeigen überhäufen? An der CM teilnehmen? Am Fahrradklima-Test[1] teilnehmen? Einen Verein gründen, der aus seinen Beiträgen Anwalt und Lobbyist finanziertz?

    [1] http://www.adfc.de/klimatest-aktive/materialien-zum-adfc-fahrradklima-test-2014

  • 58 josch // Nov 21, 2014 at 11:31

    Grund zur Hoffnung?

    Andrea Fromberg vom Planungsbüro VIA Köln kommt u.a. zu dem Schluss, dass Radfahrer auf die Fahrbahn gehören. Ich bin gespannt, wann Herr Harzendorf zu dieser Erkenntnis kommt – oder er endlich abgesetzt wird.
    http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/radverkehr/radverkehrskonzept-innenstadt-workshop-unfallanalyse.pdf

    Shared Bike Lines
    http://www.ksta.de/koeln/fahrradstadt-koeln-pedal-schlaegt-ps-,15187530,29059662.html

  • 59 Jochen // Nov 21, 2014 at 21:07

    Stichwort Radfahren in der Fahrbahnmitte, zusammen mit dem Stichwort Schutzstreifen – der letztjährige Deutsche Fahrradpreis ging an die Stadt Soest für ihren Schutzstreifen in der Fahrbahnmitte.

    Wenn man sich das genau anschaut, ist der Eindruck wohl der das es hier um Verkehrserziehung geht und eine gelungene wie ich finde.
    Foto: https://www.flickr.com/photos/46223965@N02/15637747200/in/set-72157641022079715

  • 60 siggi // Nov 22, 2014 at 10:38

    @Jochen
    Der Schutzstreifen in Soest zeigt doch erst die Perversität der ganzen Lage.
    Eine ganz normale Strasse, aber man geht dort davon aus, dass es ohne diesen Schutzstreifen für Radfahrer gefährlich ist.
    Warum?
    Ist dort links und rechts ein Abgrund, oder ein Elektrozaun, oder oder oder???
    Nein, man geht mittlerweile, wie selbstverständlich, davon aus, dass Autofahrer sonst das Leben von Radfahrern bedrohen.
    Das ist eben das Schlimme an der ganzen Situation. Wo doch eigentlich das Fahren auf Fahrbahnen eindeutig in der StVO geregelt ist.

  • 61 Martin // Nov 22, 2014 at 22:50

    @Josch (57): Eine Anzeige kann durchaus eine Wirkung haben. Ich wurde eine Zeit lang auf meinem Arbeitsweg bei *jeder* Begegnung mit einem bestimmten Autofahrer von diesem sehr knapp und mit einem Hupen überholt. Ich hatte es einmal versucht, ihn an einer roten Ampel anzusprechen, wobei ich nur noch Beleidigungen an den Kopf geworfen bekam. Schließlich hab ich ihn angezeigt. Es vergingen noch einige Wochen, in denen er sein Spielchen fortsetzte, aber irgendwann konnte er anständig überholen und hupte auch nicht mehr. Ein paar Tage später kam der Bescheid von der Staatsanwaltschaft, dass der Kerl bislang nicht auffällig geworden sei, das Verfahren eingestellt wurde, aber bei einem weiteren Vorfall nicht von einer erneuten Einstellung ausgegangen werden könne. Gut, damit kann ich leben: Er hat gemerkt, dass es so nicht geht, hat zumindest den Aufwand gehabt, auf die Anschuldigungen einzugehen und hat mich seither nie mehr belästigt. Aber das war eben ein hartnäckiger Fall, der sich mehrfach an (mindestens?) einem Radfahrer ausgetobt hat. Bei anderen Strategen, die sich immer wieder neue Opfer aussuchen, wird die Verfolgung wesentlich schwieriger…

  • 62 Jochen // Nov 23, 2014 at 09:35

    siggi, es hat erzieherische Absichten, denn sonst fahren zuviele Radfahrer aus welchen Gründen auch immer, viel zuweit rechts und manche Autoristi versuchen dann sich vorbei zu quetschen.
    Dadurch das der „Schutzstreifen“ eben mittig verläuft, wird allen Radfahrern gesagt „Ihr gehört HIER hin und nicht an den Rand in den Dooring-Bereich!“ Und den Autofahrern wird klar gesagt: „Hup nicht, der Radfahrer vor dir fährt genau dort, wo er fahren SOLL!“

    Solch eine Maßnahme in der Straße in Köln und das arme Autodach hätte nicht leiden müssen. *schnief*

  • 63 Christian // Nov 23, 2014 at 10:07

    Ich kann hier noch einmal die Empfehlung geben, wenn ein Gepäckträger vorhanden ist, einen großen Regenschirm mit Spitze nach links mitzunehmen. Wenn der Schirm auch noch nach links stark überhängt, kommt keiner mehr dichter als ca. 80 cm. Sicher ist diese Lösung etwas lästig aber sie funktioniert.

  • 64 somlu // Nov 23, 2014 at 15:26

    Ja, Fahrradfahren in Köln, manchmal fehlem mir die Worte. Baustelle auf der Deutzer Brücke? Ein ca. 100cm breiter Streifen Weg wird für Fußgänger und Radfahrer*innen aus beiden Richtungen ausgewiesen.

    Manchmal denke ich, die Verwaltung der Stadt Köln hält Radfahrer*innen für ne Art Fußgänger. Um zB von der Deutzer Freiheit aus auf die rechte Seite der Deutzer Brücke zu kommen, muss ich durch die Unterführung, da ist Radfahren aber verboten. Oder die Verengungen um den Böll Platz, da dort jetzt eine Baustelle ist, sollten Radfahrer*innen doch bitte zu Fuß gehen. Wir sind einfach nicht wirklich vorgesehen, zumindest kommt es so an.

    Ansonsten finden sich nur Fahrradstreifen, wo es irgendwo hinpasst. Meine Versuche von Deutz auf einem halbwegs direkten und sicheren Weg nach Zollstock zu kommen, endeten mit der Erkenntnis, dass es diesen Weg nicht gibt. Tel Aviv Straße oder Barbarossaplatz, zum Kotzen.

    Und der Barbarrosaplatz ist ja wohl ein totaler Witz.

    Und nun zum Thema Helm, die Kölner Polizei hat da eine totale Fixierung drauf. Seit ich gelesen habe, dass das die Dinger kaum schützen und die Autofahrer*innen rücksichtloser an einem vorbeifahren, weil ich ja „geschützt“ bin, lasse ich das Ding zu Hause, zumal ich mich persönlich damit eingeschränktwe und unsicherer fühle als ohne. Kürzlich traf ich auf zwei dieser Leute auf einem Bürgersteig, wo sie grad ma wieder eine Radfahrerin abkassierten, wegen fahrens auf dem Bürgersteig. Irgendwie kamen wir ins Gespräch und es wurde in den paar Minuten mindestens 10x darauf hinwiesen, dass ich einen Helm tragen solle. Das kam mir da schon sehr merkwürdig vor aber wenn ich das hier so lese, wundere ich mich eigentlich nicht.

  • 65 siggi // Nov 23, 2014 at 17:42

    @Jochen
    Es spielt doch keine Rolle wo ein Radfahrer fährt. Wenn kein Platz da ist darf man nicht überholen.
    Autofahrer müssen das wissen.
    Da muss man wieder hinkommen. Da hilft vor allem erst mal solche Aktionen, wie diesen Vorfall hier, als das einzustufen was es ist. Es wurde absichtlich ein Menschenleben aufs Spiel gesetzt.

  • 66 siggi // Nov 23, 2014 at 21:16

    @somlu
    Zum Thema Helm.
    Ausgrechnet bei der Polizei, die ja mit ihren PKW auch Blaulichteinsätze fahren müssen, verstehe ich es nicht, dass der Arbeitgeber dort nicht schon längst die Helmpflicht in diesen Dienstfahrzeugen eingeführt hat.
    Immerhin liegen doch gerade Autoinsassen in Punkto Kopfverletzungen mit an er Spitze.
    Die Hannelore Kohl Stiftung hat das Ganze mal untersucht .
    http://www.fahrrad-helm.de/images/hks2.jpg
    Daher denke ich, dass zumindest Fahrzeugeführer, die ihr Fahrzeug über den normal zulässigen Gebrauch verwenden dürfen, auf jeden Fall Helm tragen sollten. Autorennfahrer machen das schon lange.
    Also liebe Polizei.
    Bevor ihr auf andere mit dem Finger zeigt, fasst euch erstamal an die eigene Nase.

  • 67 Jochen // Nov 24, 2014 at 10:25

    @siggi: Richtig, „da“ müssen wir wieder hinkommen. Und deswegen eben Verkehrserziehung, denn in der Schule lernen „wir“ das ja nunmal leider nicht. Und vor lauter Fahrradhelm Kampagnenreiterei, bleiben ja auch keine Mittel und Zeit sowieso nicht, um zur Abwechslung mal etwas an der Front zu tun, wo es unmittelbaren Nutzen hätte. Unfälle zu verhindern ist halt nicht gut für die Wirtschaft. Äh, ich korrigiere, die Straßenverkehrkriegswirtschaft.

    Mit solch banalen wie auffälligen Maßnahmen, wie eben der in Soest, wird gleich in mehrfacher Hinsicht sensibilisiert und erzogen.

  • 68 josch // Nov 24, 2014 at 13:52

    Ich weiß weder wie mir das bisher entgangen sein konnte, noch was ich davon zu halten habe;

    https://play.google.com/store/apps/details?id=org.wegeheld
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-126393778.html

    Bin gerade erst darauf gestossen. Noch habe ich keine Infos gefunden, ob diese Aktion bzw. App zu irgendwas geführt hat. Hat Jemand Erfahrungen damit?

  • 69 siggi // Nov 24, 2014 at 16:26

    @Jochen
    Solche Massnahmen wie in Soest verschlimmern nur die Situation in den Strassen wo es keine Radverkehrsanlagen gibt.
    Ausserdem trägt der grösste Teil der Radverkehrsanlagen gerade nicht zur Sicherheit des Radverkehrs bei – eher wird das Gegenteil erreicht.
    Wohin soll das führen?
    Radfahrer werden ja heute schon oft auf ganz normalen Fahrbahnen bedroht weil Autofahrer der Meinung sind Radfahrer dürfen dort nicht fahren.

  • 70 Autofahrer als Verkehrsrowdy – Zeugensuche! // Nov 24, 2014 at 21:05

    […] ← Fahrradfahrer als Verkehrsrowdy – Victim Blaming at it’s best! […]

  • 71 Karl Kreidbaum // Nov 25, 2014 at 13:15

    @R.H. (54, Victim Blaming …)
    „Gibts da nicht höchst unterschiedliche Ansichten über die Legalität und Verwertbarkeit solcher [Videokamera-] Aufzeichnungen?“
    Vorab: Die Informationen habe ich aus der Presse und dem Internet mir angelesen. Unterschiedliche Ansichten gibt es und die Rechtsprechung ist nach der Presse auch nicht eindeutig. Du darfst die Dinge nicht ins Netz stellen. Es gibt durchaus Urteile, in denen das Video ausgewertet wurde. In meinem Fall wollte die Polizei in zwei unabhängigen Fällen die Videoaufzeichnungen zur Sachaufklärung aber haben und hat sie auch bekommen.
    Bedenke, dass z. B. die Schufa Daten über Dich zu kommerziellen Zwecken sammelt und damit durchaus das Privatleben von Leuten beeinflusst, z. B. dann, wenn diese keinen Kredit bekommen. Der Schufa ist da bisher nichts wesentliches verboten worden.
    Wenn ein Mord passiert, dann werden die Videos ungeachtet der Herkunft und Legalität auch ausgewertet. Wenn ich personenbezogene Daten weiter gebe, dann zur Aufklärung von Straftaten.
    Die Bundesregierung schätzt, dass mit einer Black-Box-Pflicht die Unfälle um ca. 10% verringert werden könnten. Das wären pro Jahr ca. 400 Tote weniger. Inzwischen habe ich mit der freiwilligen Black-Box bei mir angefangen, der Hauptüberwachte meiner Kameras bin nämlich ich und das Material kann, wenn es gegen mich spricht, auch gegen mich verwendet werden. Oder ich gebe es alternativ nicht raus. Dann mache ich mich aber ziemlich verdächtig.
    Ein weiterer Aspekt ist der der Informationsgewinnung. Ich habe gelesen, dass man ungefragt ein Telefongespräch, an dem man selber beteiligt ist, aufnehmen darf, man gewinnt ja keine neuen Informationen durch die Aufnahme. Was man dann nicht – oder nur unter besonderen Umständen – darf, jemand anderem die Aufzeichnung zukommen lassen, wenn der Gesprächsparter darauf zu hören ist. Ebenfalls bekommst Du Schwierigkeiten, wenn Du deinen Hauseingang mit einer Kamera chronisch überwachst, um denjenigen herauszufinden, dem Du die Hundehaufen verdankst. Du gewinnst durch die Kamera ja wesentlich neue Informationen. Bei meinen Kameras am Fahrrad ist das anders: Ich behalte die Infos, die ich ohnehin – teilweise auch über den Rückspiegel – bekommen habe. Übrigens überfliege ich meine Videos noch einmal. So kann ich meine Fehler besser erkennen und zu Hause in Ruhe über die Rechtmäßigkeit mancher Verkehrsführung nachdenken, im Verkehr hat man ja nicht immer die Zeit.

    [edit: @Karl Kreidbaum, Du hattest diesen Kommentar unter den falschen Artikel gepostet, ich habe mir erlaubt, das zu korrigieren. Marco]

  • 72 Keine schwerwiegende Ehrenkränkung! // Nov 28, 2014 at 16:53

    […] vor allem deren allesamt unbefriedigenden, oftmals arg verwunderlichen Ausgang- berichten. Die aktuellen Ereignisse und die Diskussion darüber bestärken mich in diesem Vorhaben. Auch ist mir deutlich geworden, […]

  • 73 ari rasku // Nov 30, 2014 at 19:17

    tja, dieses ewige problem zwischen den verkehrsteilnehmern… vielleicht müssen wir alle dieses konzept des sogenannte shared space ausprobieren, um mehr rücksicht für einander zu erlernen: http://smart-magazine.com/space/the-miracle-of-space/
    was meint ihr ?

  • 74 Eine Wette gewonnen! // Feb 7, 2015 at 11:43

    […] entsprechend bezeugen konnte – der “Zeugenaufruf” im Artikel war ja eigentlich -in Bezug auf eine Pressemitteilung der Kölner Polizei- eher scherzhaft gewesen. Zudem hatte ich ja einen Mitfahrer, der den Vorfall komplett bezeugen […]

  • 75 Erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Pressestelle der Polizei Köln | ADFC Blog // Mai 7, 2015 at 02:30

    […] der Polizei Köln im ADFC Blog hier und hier geblogt. Auch Marco Laufenberg war auf radfahren-in-koeln.de aktiv. Weitere Diskussionen wurden in den sozialen Netzwerken […]

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